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Niederschrift über die Sitzung des Gemeinde- rates vom 19.10.2009 ...

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Marktgemeinde Kaltern a.d.W.<br />

dem Aushang an der Amtstafel sind <strong>die</strong><br />

Beschlüsse, <strong>die</strong> in den Zuständigkeitsbereich<br />

<strong>des</strong> Ausschusses fallen, den Fraktionssprechern<br />

<strong>des</strong> <strong>Gemeinde</strong><strong>rates</strong> zu<br />

<strong>über</strong>mitteln.“<br />

- <strong>die</strong> Geschäftsordnung <strong>des</strong> Kalterer <strong>Gemeinde</strong><strong>rates</strong>,<br />

genehmigt mit Beschluss Nr.<br />

70 <strong>vom</strong> 18.09.2006 enthält lediglich einen<br />

allgemeinen Verweis auf gelten<strong>des</strong> Recht<br />

und zwar im Artikel 38 mit folgendem<br />

Wortlaut: „1. Für alle in <strong>die</strong>ser Geschäftsordnung<br />

nicht vorgesehenen Belange finden<br />

<strong>die</strong> geltenden einschlägigen Vorschriften<br />

Anwendung.“<br />

- <strong>die</strong> Anwendung bzw. Umsetzung <strong>die</strong>ses<br />

gesetzlich festgeschriebenen Rechtes <strong>die</strong><br />

Erfüllung der Aufgaben der <strong>Gemeinde</strong>räte<br />

bemerkenswert erleichtern würde,<br />

wird um mündliche und schriftliche Beantwortung<br />

folgender Fragen ersucht:<br />

1. Erachtet <strong>die</strong>se Verwaltung <strong>die</strong><br />

Nichtberücksichtigung <strong>des</strong> Rechtes der<br />

Fraktionsvorsitzenden im <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

gemäß Art. 79, Abs. 2 <strong>des</strong> Einheitstextes<br />

<strong>über</strong> <strong>die</strong> Ordnung der <strong>Gemeinde</strong>n der Autonomen<br />

Region Trentino-Südtirol, als<br />

rechtens?<br />

2. Werden <strong>die</strong> Beschlüsse <strong>des</strong><br />

Ausschusses ab sofort gleichzeitig mit<br />

deren Aushang den Fraktionsvorsitzenden<br />

telematisch zugesandt?"<br />

Gleich anschließend verliest der Bürgermeister<br />

das Schreiben mit seiner darauf<br />

gegebenen Antwort und <strong>über</strong>gibt <strong>die</strong>ses<br />

den anwesenden Einbringern der Interpellation.<br />

Dieses Schreiben ist folgen<strong>des</strong>:<br />

„1. Laut Art. 10, Absatz 15 der geltenden<br />

Gemein<strong>des</strong>atzung regelt <strong>die</strong> Geschäftsordnung<br />

unter anderem auch <strong>die</strong> Bildung<br />

von Ratsfraktionen. Die Geschäftsordnung<br />

<strong>des</strong> <strong>Gemeinde</strong><strong>rates</strong>, genehmigt mit<br />

Beschluss <strong>des</strong> <strong>Gemeinde</strong><strong>rates</strong> Nr. 70 <strong>vom</strong><br />

18.09.2006 enthält keinerlei eigene Bestimmung<br />

dar<strong>über</strong>.<br />

Subito dopo il Sindaco legge la lettera con<br />

la sua risposta e consegna poi questa ai<br />

intervenuti presentatori dell'interpellazione.<br />

Questa lettera è la seguente:<br />

„vedasi testo"<br />

2. Erst sobald <strong>die</strong> Fraktionssprecher <strong>des</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong><strong>rates</strong> schriftlich mitgeteilt werden,<br />

kann der Bestimmung <strong>des</strong> Art. 79,<br />

Absatz 2 <strong>des</strong> Einheitstextes <strong>über</strong> <strong>die</strong> Ordnung<br />

der <strong>Gemeinde</strong>n genüge getan werden.“<br />

<strong>19.10.2009</strong> 11

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