14.11.2013 Aufrufe

Sehen und gesehen werden - Gesunde Bauarbeit

Sehen und gesehen werden - Gesunde Bauarbeit

Sehen und gesehen werden - Gesunde Bauarbeit

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Abb. 17:<br />

Baumaschine im Blickfeld<br />

behalten!<br />

Abb. 18:<br />

Quetschstelle am<br />

Baggerheck<br />

Sicherheitsabstand groß genug?<br />

Gr<strong>und</strong>satz Nr. 4:<br />

Bodenpersonal <strong>und</strong><br />

Maschinenbediener<br />

qualifizieren <strong>und</strong> trainieren!<br />

In einigen Ländern, wie z.B. in Schweden,<br />

ist es Pflicht, Maschinenführer zu schulen,<br />

bevor sie mit Erdbaumaschinen arbeiten<br />

dürfen. Diese Schulungen sind z.T. umfangreich<br />

<strong>und</strong> können bis zu 6 Wochen dauern.<br />

In anderen Ländern, wie z.B. in Deutschland,<br />

besteht eine allgemein formulierte<br />

Verpflichtung des Unternehmers, seine Beschäftigten<br />

im Umgang mit Erdbaumaschinen<br />

zu unterweisen. Hierüber muss ein<br />

Nachweis vorliegen. Einen vorgeschriebenen<br />

zeitlichen oder inhaltlichen Umfang für<br />

diese Unterweisung gibt es nicht.<br />

Ungeachtet unterschiedlicher nationaler<br />

Anforderungen an die Qualifikation von<br />

Maschinenführern sollten die oben beschriebenen<br />

sicheren Arbeitsverfahren vermittelt<br />

<strong>und</strong> trainiert <strong>werden</strong>. Zielgruppe<br />

sind sowohl die Maschinenführer als auch<br />

das im Umfeld von Erdbaumaschinen arbeitende<br />

Bodenpersonal.<br />

Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie<br />

<strong>und</strong> der Zentralverband Deutsches<br />

Baugewerbe haben inzwischen zusammen<br />

mit der BG BAU eine praktische <strong>und</strong> theoretische<br />

Prüfung für Maschinenführer entwickelt.<br />

Diese Prüfung ist freiwillig. Der<br />

Umfang von möglichen Schulungsmaßnahmen<br />

zum Erreichen des Prüfungsniveaus ist<br />

nicht vorgeschrieben. Diese freiwillige Prüfung<br />

wird voraussichtlich ab Ende 2008 angeboten.<br />

Hinsichtlich der Beauftragung von<br />

Maschinenführern empfiehlt die BG BAU,<br />

Maschinenführer einzusetzen, welche diese<br />

praktische <strong>und</strong> theoretische Prüfung zum<br />

„Geprüften Bagger- <strong>und</strong> Laderfahrer“ bei<br />

einer vom Hauptverband der Deutschen<br />

Bauindustrie <strong>und</strong> vom Zentralverband<br />

Deutsches Baugewerbe zugelassenen Prüfungsstätte<br />

erfolgreich absolviert haben.<br />

Trotz der im Laufe der letzten Jahre verbesserten<br />

<strong>und</strong> übersichtlicheren Konstruktion<br />

von Erdbaumaschinen kommt es nach wie<br />

vor immer wieder zu Unfällen, die auf<br />

Sichteinschränkungen zurückzuführen sind.<br />

Durch Technische Maßnahmen allein können<br />

die Gefährdungen durch Sichteinschränkungen<br />

nicht genügend reduziert<br />

<strong>werden</strong>. Zusätzlich müssen Aspekte wie die<br />

Planung <strong>und</strong> Umsetzung von sicheren Baustellenabläufen,<br />

Training <strong>und</strong> Anwendung<br />

sicherer Arbeitsweisen sowie der Einsatz<br />

von qualifizierten <strong>und</strong> speziell zum Thema<br />

Sicht unterwiesenen Maschinenführern<br />

berücksichtigt <strong>werden</strong>. Die beschriebenen<br />

„4 Gr<strong>und</strong>sätze zur Vermeidung von Unfällen<br />

durch Sichteinschränkungen“ sollen den<br />

Betreibern von Erdbaumaschinen helfen,<br />

die wichtigsten Maßnahmen auf seinen<br />

Baustellen sowie in seinem Betrieb umzusetzen.<br />

Die „7 Tipps für den sicheren Betrieb<br />

von Erdbaumaschinen“ können als Unterweisungsgr<strong>und</strong>lage<br />

speziell für Maschinenführer<br />

<strong>und</strong> „Bodenpersonal“ verwendet<br />

<strong>werden</strong>.<br />

Literatur<br />

Arbeitsschutzgesetz<br />

Betriebssicherheitsverordnung<br />

Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)<br />

2111 – Teil 1 Mechanische Gefährdungen – Allgemeine<br />

Anforderungen<br />

TRBS 2111 – Teil 4 Mechanische Gefährdungen –<br />

Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch<br />

mobile Arbeitsmittel<br />

BG Regel „Betreiben von Erdbaumaschinen“ (Kap.<br />

2.12 der BGR 500)<br />

DIN EN 474:2007 „Erdbaumaschinen – Sicherheit“<br />

ISO 5006:2006 “Earth-moving machinery – Operator’s<br />

field of view – Test method and performance<br />

criteria”<br />

Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung (LASI-<br />

Veröffentlichung LV 35/2006)<br />

Autor:<br />

BG BAU Prävention <strong>und</strong> Obmann des Sachgebietes 1<br />

„Erdbau“ im Fachausschuss Tiefbau<br />

Zusammenfassung<br />

Aktuelle<br />

Informationen<br />

zur<br />

Erdbaumaschinentechnik<br />

auf<br />

Seite 576 bis 581<br />

TIEFBAU 9/2008<br />

557

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!