Amtsblatt Nr. 221 April 2013 - Gemeinde Machern
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WALDSTRATEGIE 2050 für den Freistaat Sachsen<br />
Alle Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, ihre Meinung zum Entwurf dem Sächsischen Staatsministerium<br />
für Umwelt und Landwirtschaft bis zum 30.04.<strong>2013</strong> wie folgt mitzuteilen:<br />
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft<br />
Referat 36<br />
Postfach 10 05 10<br />
01076 Dresden<br />
Telefon: (0351) 564 6814<br />
E- Mail: info@smul.sachsen.de<br />
Der Entwurf ist im Internet unter www.wald.sachsen.de (Waldportal) oder bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung einzusehen.<br />
Lange<br />
Bürgermeister<br />
8<br />
Schöffenwahl <strong>2013</strong> – Bewerber/-innen gesucht<br />
In diesem Jahr sind auch in Sachsen für eine vierjährige Amtszeit, die am 1. Januar 2014 beginnt, ca. 4.000<br />
Schöffen zu wählen.<br />
Schöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit, die bei den Amts- und Landgerichten in Verhandlungen<br />
gegen Erwachsene und gegen Jugendliche mitwirken.<br />
Ihre Stimme hat bei Beratung und Abstimmung über das Urteil das gleiche Gewicht wie die eines Berufsrichters.<br />
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der <strong>Gemeinde</strong> wohnen und am 01.01.2014 zwischen<br />
25 und 69 Jahre alt sein werden.<br />
Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen. Wer<br />
zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren<br />
wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann,<br />
ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte,<br />
Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu<br />
Schöffen gewählt werden.<br />
Die Schöffen werden von Wahlausschüssen bei den Amtsgerichten aus Vorschlagslisten der <strong>Gemeinde</strong>n gewählt.<br />
Jeder Bürger kann sich bei seiner Wohnsitzgemeinde oder, sofern er Jugendschöffe werden möchte, bei dem<br />
örtlich zuständigen Jugendamt (Landkreis Leipzig, Landratsamt, Stauffenbergstraße 4, 04550 Borna) als<br />
Schöffe bewerben.<br />
Weitere Informationen können Sie der Broschüre „Das Schöffenamt“ und dem Faltblatt „Schöffenwahlen<br />
<strong>2013</strong>“ entnehmen, die bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung oder bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften in<br />
Sachsen kostenfrei ausliegen oder sich unter www.schoeffenwahl.de über die Tätigkeit der Schöffen informieren.<br />
Hiermit bitten wir interessierte Bürger/-innen, ihre Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsformular unter<br />
www.schoeffenwahl.de oder in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung), unter Angabe persönlicher Daten (einschließlich<br />
Beruf) zur Aufstellung einer Vorschlagsliste bis zum<br />
17.05.<strong>2013</strong><br />
bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Machern</strong>, Schlossplatz 09 in 04827 <strong>Machern</strong> einzureichen.<br />
Reichel<br />
Amtsleiter Bürgeramt