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Amtsblatt Nr. 221 April 2013 - Gemeinde Machern

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WALDSTRATEGIE 2050 für den Freistaat Sachsen<br />

Alle Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, ihre Meinung zum Entwurf dem Sächsischen Staatsministerium<br />

für Umwelt und Landwirtschaft bis zum 30.04.<strong>2013</strong> wie folgt mitzuteilen:<br />

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft<br />

Referat 36<br />

Postfach 10 05 10<br />

01076 Dresden<br />

Telefon: (0351) 564 6814<br />

E- Mail: info@smul.sachsen.de<br />

Der Entwurf ist im Internet unter www.wald.sachsen.de (Waldportal) oder bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung einzusehen.<br />

Lange<br />

Bürgermeister<br />

8<br />

Schöffenwahl <strong>2013</strong> – Bewerber/-innen gesucht<br />

In diesem Jahr sind auch in Sachsen für eine vierjährige Amtszeit, die am 1. Januar 2014 beginnt, ca. 4.000<br />

Schöffen zu wählen.<br />

Schöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit, die bei den Amts- und Landgerichten in Verhandlungen<br />

gegen Erwachsene und gegen Jugendliche mitwirken.<br />

Ihre Stimme hat bei Beratung und Abstimmung über das Urteil das gleiche Gewicht wie die eines Berufsrichters.<br />

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der <strong>Gemeinde</strong> wohnen und am 01.01.2014 zwischen<br />

25 und 69 Jahre alt sein werden.<br />

Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen. Wer<br />

zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren<br />

wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann,<br />

ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte,<br />

Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu<br />

Schöffen gewählt werden.<br />

Die Schöffen werden von Wahlausschüssen bei den Amtsgerichten aus Vorschlagslisten der <strong>Gemeinde</strong>n gewählt.<br />

Jeder Bürger kann sich bei seiner Wohnsitzgemeinde oder, sofern er Jugendschöffe werden möchte, bei dem<br />

örtlich zuständigen Jugendamt (Landkreis Leipzig, Landratsamt, Stauffenbergstraße 4, 04550 Borna) als<br />

Schöffe bewerben.<br />

Weitere Informationen können Sie der Broschüre „Das Schöffenamt“ und dem Faltblatt „Schöffenwahlen<br />

<strong>2013</strong>“ entnehmen, die bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung oder bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften in<br />

Sachsen kostenfrei ausliegen oder sich unter www.schoeffenwahl.de über die Tätigkeit der Schöffen informieren.<br />

Hiermit bitten wir interessierte Bürger/-innen, ihre Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsformular unter<br />

www.schoeffenwahl.de oder in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung), unter Angabe persönlicher Daten (einschließlich<br />

Beruf) zur Aufstellung einer Vorschlagsliste bis zum<br />

17.05.<strong>2013</strong><br />

bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Machern</strong>, Schlossplatz 09 in 04827 <strong>Machern</strong> einzureichen.<br />

Reichel<br />

Amtsleiter Bürgeramt

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