Handlungshilfe „Betriebssicherheitsverordnung“ - Gewerbeaufsicht ...
Handlungshilfe „Betriebssicherheitsverordnung“ - Gewerbeaufsicht ...
Handlungshilfe „Betriebssicherheitsverordnung“ - Gewerbeaufsicht ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
14<br />
10. Betriebsanweisung<br />
Arbeitsmittel, bei denen der Benutzer größeren Gefährdungen ausgesetzt ist, sind in Anlehnung<br />
an die bisherigen berufsgenossenschaftlichen Regelungen, Betriebsanweisungen zu<br />
erstellen. Sie müssen in verständlicher Form und in der Sprache der Beschäftigten formuliert<br />
sein.<br />
Sie müssen folgende Angaben enthalten:<br />
‣ Angaben über die Einsatzbedingungen des Arbeitsmittels<br />
‣ Angaben über das Verhalten bei absehbaren Betriebsstörungen<br />
‣ Angaben über Erfahrungen<br />
Betriebsanweisungen ersetzen nicht Unterweisungen.<br />
11. Unterstützung durch die Fachkräfte für Arbeitssicherheit<br />
Verantwortlich für die Umsetzung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung<br />
ist der Arbeitgeber oder sein Delegierter bzw. der Betreiber der überwachungsbedürftigen<br />
Anlagen. Insbesondere bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln und bei der Erstellung der<br />
Gefährdungsanalyse/sicherheitstechnische Bewertung haben die Fachkräfte für Arbeitssicherheit<br />
nach § 6 Arbeitssicherheitsgesetz mitzuwirken. Auf diese Unterstützung sollte kein<br />
Arbeitgeber verzichten.<br />
Internet:<br />
www.unfallkasse.bremen.de<br />
www.komnet.nrw.de<br />
www.bma.de<br />
http://lasi.osha.de