14.11.2013 Aufrufe

Handlungshilfe „Betriebssicherheitsverordnung“ - Gewerbeaufsicht ...

Handlungshilfe „Betriebssicherheitsverordnung“ - Gewerbeaufsicht ...

Handlungshilfe „Betriebssicherheitsverordnung“ - Gewerbeaufsicht ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

6<br />

5. Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung<br />

⇒ Es ist keine neue Gefährdungsbeurteilung, sondern eine Ergänzung zur Gefährdungsbeurteilung<br />

nach § 5 ArbSchG.<br />

⇒ Bei mehr als 10 Arbeitnehmern ist sie zu dokumentieren (außer - Explosionsschutzdokument<br />

ist immer zu dokumentieren). Bei weniger als 10 Personen reicht es aus,<br />

wenn eine <strong>Handlungshilfe</strong> zur Gefährdungsbeurteilung der Unfallversicherungsträger<br />

genutzt wird und eine sicherheitstechnische Betreuung vorliegt.<br />

⇒ Die Gefährdungsbeurteilung nach §3 BetrSichV umfasst insbesondere:<br />

• arbeitsmittelbezogene Gefährdungen (z.B. Lärm),<br />

• Gefährdungen aus der Integration des Arbeitsmittels (z.B. neuer Stoff),<br />

• Ermittlung der Prüffristen und Prüfpersonen für das Arbeitsmittel.<br />

⇒ Die Gefährdungsbeurteilung muss aktualisiert werden, wenn sich die verwendeten<br />

Arbeitsmittel, die Technologie, die Arbeitsbedingungen oder dergleichen ändern.<br />

⇒ Die Gefährdungs-/Belastungsanalyse muss auch das Betrachten anderer Arbeitsebenen<br />

wie Reinigung, Wartung, Reparatur umfassen.<br />

Des weiteren sind auch die verschiedenen Personengruppen, die die Arbeitsmittel benutzen,<br />

zu berücksichtigen:<br />

⇒ Betriebsangehörige<br />

⇒ Beschäftigte von Fremdbetrieben, z.B. Reinigung, Wartung<br />

⇒ Leiharbeitnehmer<br />

⇒ Kinder und Jugendliche<br />

⇒ Erkrankte etc.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!