Freischicht für ältere Kolleginnen und Kollegen erhalten! - (GdP ...
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<strong>Freischicht</strong> <strong>für</strong> <strong>ältere</strong> <strong>Kolleginnen</strong> <strong>und</strong> <strong>Kollegen</strong> <strong>erhalten</strong>!<br />
Düsseldorf. Der Ges<strong>und</strong>heitsschutz muss auch in der Polizei einen hohen<br />
Stellenwert haben. Im Zuge der Anpassung der Arbeitszeitverordnung der<br />
Polizei (AZVOPol) an das europäische Recht, soll deshalb ab Beginn des<br />
kommenden Jahres auch <strong>für</strong> Polizeibeamte eine Mindestruhezeit von 11<br />
St<strong>und</strong>en zwischen den Diensten gelten. Das sieht ein Entwurf des<br />
Innenministeriums vor. Die <strong>GdP</strong> bewertet den Entwurf gr<strong>und</strong>sätzlich positiv,<br />
fordert aber eine Übergangs- <strong>und</strong> Experimentierklausel, die es den<br />
Polizeibehörden erlaubt, von der 11-St<strong>und</strong>en-Frist abzuweichen. „Dadurch<br />
wird sichergestellt, dass die Schichtdienstpläne der Polizei nicht über Nacht zur<br />
Makulatur werden. Viele Polizeibehörden könnten sonst wegen fehlenden<br />
Personals den Dienst nicht mehr aufrecht <strong>erhalten</strong>“, erklärte der künftige <strong>GdP</strong>-<br />
Landesvorsitzende Arnold Plickert in einer Stellungnahme zum Entwurf.<br />
Zudem fordert die <strong>GdP</strong>, dass die zusätzliche <strong>Freischicht</strong> <strong>für</strong><br />
Polizeivollzugsbeamte des Wach- <strong>und</strong> Wechseldienstes, die das 50.<br />
Lebensjahr erreicht haben, <strong>erhalten</strong> bleibt. Die bislang geltende<br />
Altersreduzierung ist im Entwurf nicht mehr enthalten. „Sollte der Wegfall der<br />
zusätzlichen <strong>Freischicht</strong> <strong>für</strong> die über 50-Jährigen kein Redaktionsversehen,<br />
sondern Absicht sein, muss der Innenminister mit massivem Widerstand der<br />
<strong>GdP</strong> rechnen“, warnte Plickert. „Eine Streichung der Altersreduzierung wäre<br />
realitätsfremd, weil sie die enorme Ges<strong>und</strong>heitsbelastung ignoriert, die mit<br />
dem jahrelangen Schichtdienst verb<strong>und</strong>en ist,“ sagte Plickert.<br />
Positiv bewertet die <strong>GdP</strong> hingegen, dass in der neuen AZVOPol die<br />
Erweiterung der wöchentlichen Arbeitszeit durch die Einbeziehung von<br />
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Bereitschaftszeiten auf maximal 48 St<strong>und</strong>en begrenzt werden soll. Bislang sind<br />
bis zu 51 Wochenst<strong>und</strong>en zulässig.<br />
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