Nr. 3 vom 15. April 2013 - Gemeinde Binz
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Amtliches Bekanntmachungsblatt der <strong>Gemeinde</strong> Ostseebad <strong>Binz</strong><br />
Seite 7<br />
feld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der<br />
Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungs-legungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie<br />
Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der<br />
Basis von Stichproben beurteilt.<br />
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen<br />
Einschätzungen der Betriebsleitung des Eigenbetriebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung<br />
des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse<br />
haben wir darüber hinaus entsprechend den <strong>vom</strong> IDW festgestellten Grundsätzen der Prüfung der<br />
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 HGrG<br />
vorgenommen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage<br />
für unsere Beurteilung bildet.<br />
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der<br />
Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften, den ergänzenden landesrechtlichen Bestimmungen<br />
und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der<br />
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild<br />
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit<br />
dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und<br />
stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die Wirtschaftlichkeit der<br />
Betriebsleitung und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes geben nach unseren Beurteilungen<br />
keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen.“<br />
Schwerin, 30. November 2012<br />
Pricewaterhouse Coopers AG<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
2. Feststellungsvermerk des Landesrechnungshofes<br />
Mit Schreiben <strong>vom</strong> 04.03.<strong>2013</strong> hat der Landesrechnungshof M-V den Prüfbericht nach eingeschränkter<br />
Prüfung freigegeben (§ 14 Abs. 4 KPG)<br />
3. Beschlussfassung durch die <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
Unter Beschluss-Nummer 26-30-<strong>2013</strong> nimmt die <strong>Gemeinde</strong>vertretung in Ihrer Sitzung am<br />
21-03-<strong>2013</strong> den Jahresabschluss 2011 des Eigenbetriebes Kurverwaltung der <strong>Gemeinde</strong><br />
Ostseebad <strong>Binz</strong> zur Kenntnis.<br />
Der Jahresgewinn in Höhe von 23.900 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der<br />
Gewinnvortrag betrug auflaufend +313.535,60 € und erhöht sich dementsprechend auf<br />
337.435,60 €. Dem Kurdirektor wird für das Wirtschaftsjahr 2011 die Entlastung erteilt.