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Nr. 3 vom 15. April 2013 - Gemeinde Binz

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Amtliches Bekanntmachungsblatt der <strong>Gemeinde</strong> Ostseebad <strong>Binz</strong><br />

Seite 7<br />

feld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der<br />

Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungs-legungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie<br />

Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der<br />

Basis von Stichproben beurteilt.<br />

Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen<br />

Einschätzungen der Betriebsleitung des Eigenbetriebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung<br />

des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse<br />

haben wir darüber hinaus entsprechend den <strong>vom</strong> IDW festgestellten Grundsätzen der Prüfung der<br />

Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 HGrG<br />

vorgenommen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage<br />

für unsere Beurteilung bildet.<br />

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der<br />

Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften, den ergänzenden landesrechtlichen Bestimmungen<br />

und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der<br />

Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild<br />

der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit<br />

dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und<br />

stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die Wirtschaftlichkeit der<br />

Betriebsleitung und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes geben nach unseren Beurteilungen<br />

keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen.“<br />

Schwerin, 30. November 2012<br />

Pricewaterhouse Coopers AG<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

2. Feststellungsvermerk des Landesrechnungshofes<br />

Mit Schreiben <strong>vom</strong> 04.03.<strong>2013</strong> hat der Landesrechnungshof M-V den Prüfbericht nach eingeschränkter<br />

Prüfung freigegeben (§ 14 Abs. 4 KPG)<br />

3. Beschlussfassung durch die <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

Unter Beschluss-Nummer 26-30-<strong>2013</strong> nimmt die <strong>Gemeinde</strong>vertretung in Ihrer Sitzung am<br />

21-03-<strong>2013</strong> den Jahresabschluss 2011 des Eigenbetriebes Kurverwaltung der <strong>Gemeinde</strong><br />

Ostseebad <strong>Binz</strong> zur Kenntnis.<br />

Der Jahresgewinn in Höhe von 23.900 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der<br />

Gewinnvortrag betrug auflaufend +313.535,60 € und erhöht sich dementsprechend auf<br />

337.435,60 €. Dem Kurdirektor wird für das Wirtschaftsjahr 2011 die Entlastung erteilt.

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