1. Zwangsheirat – Definition und rechtliche Hintergründe
1. Zwangsheirat – Definition und rechtliche Hintergründe
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frauTV-Interview, dass es b<strong>und</strong>esweit nur vier Einrichtungen<br />
für Mädchen gibt, die aufgr<strong>und</strong> kultureller,<br />
religiöser <strong>und</strong> traditioneller <strong>Hintergründe</strong> aus dem<br />
Elternhaus fliehen. Ihrer Meinung nach benötigen diese<br />
Mädchen eine interkulturelle Beratung <strong>und</strong> Betreuung,<br />
24 St<strong>und</strong>en lang <strong>und</strong> auch an Wochenenden: „Wenn sie<br />
das Bedürfnis haben zu reden, in türkischer Sprache,<br />
weil ich aus dem gleichen Kulturkreis komme, fühlen sie<br />
sich da jetzt besser verstanden <strong>und</strong> auch aufgehoben,<br />
deshalb brauchen wir nicht nur vier, sondern b<strong>und</strong>esweit<br />
entsprechende Kriseneinrichtungen.“ (vgl. Cileli, 2008,<br />
frauTV-Interview). Regina Kalthegener meinte in der<br />
gleichen Reportage dazu: „Da muss Geld fließen. Es<br />
müssen Fachberatungsstellen geschaffen werden. Es muss<br />
mehr Schutz für Opfer von <strong>Zwangsheirat</strong> geschaffen<br />
werden - also ganz praktische Dinge müssen jetzt umgesetzt<br />
werden, <strong>und</strong> da habe ich den Eindruck, da ist es<br />
sehr zögerlich, es geht nicht weiter.“ (ebd.)<br />
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