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RW Januar 2013 - AHK Rumänien

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2. Eine weitere eingeführte Änderung ist die Quellensteuer von 50% auf Dividenden, Zinsen,<br />

Lizenzgebühren, Provisionen, Dienstleistungen die von einem ausländischen Unternehmen aus<br />

einem Staat mit welchem <strong>Rumänien</strong> keinen Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen<br />

hat, erhalten werden.<br />

Falls eine rumänische Gesellschaft, beispielweise, irgendwelche Dienstleistungen an eine<br />

Gesellschaft aus Seychellen zahlt (<strong>Rumänien</strong> hat mit den Seychellen keinen Doppelbesteuerungsabkommen<br />

abgeschlossen), dann muss die rumänische Gesellschaft 50% der<br />

Zahlungen an die ausländische Gesellschaft zurückhalten und dem Letzteren den Nettobetrag<br />

zahlen. Darum sollte man dem Land des ausländischen Unternehmens eine besondere<br />

Aufmerksamkeit schenken, um die Berechnung einer Quellensteuer von 50% statt 16% und<br />

auch die Folge der aus diesem Grunde möglichen Verzugszinsen zu vermeiden.<br />

3. Darüber hinaus werden die günstigen Bestimmungen der Doppelbesteuerungsabkommen<br />

Scheingeschäften (die u.a. kein wirtschaftliches Fundament haben) nicht anwendbar sein.<br />

Da die Definition ziemlich vage ist, könnten die Steuerbehörden spezifische Geschäfte, durch<br />

das einfache Leugnen ihres wirtschaftlichen Inhalts oder erachtend, dass der vereinbarte Preis<br />

über dem Marktwert solcher Gesellschaften liegt (wenn Dienstleistungen durch verbundene<br />

Unternehmen erbracht werden), als Scheingeschäfte einordnen. Folglich wäre den rumänischen<br />

Unternehmern nicht gestattet, auf den Doppelbesteuerungsabkommen zurückzugreifen und sie<br />

würden zusätzliche Quellensteuer zzgl. Zinsen und Verzugszinsen zahlen müssen.<br />

Angesichts der o.g. Änderungen, sollten rumänische Unternehmer die steuerlichen<br />

Sachverhalte im Zusammenhang mit an ausländische Unternehmen erbrachten<br />

Dienstleistungen besonders beachten.<br />

Dieser Beitrag ist als Überblick gedacht und sollte die maßgeschneiderte Beratung nicht<br />

ersetzen.<br />

Florin Gherghel, Leiter Steuerabteilung<br />

Noerr Finance & Tax SRL<br />

28 C Gen. C-tin Budişteanu Str.<br />

010775 Bukarest<br />

Tel.: +40 21 3125888<br />

E-mail: florin.gherghel@noerr.com<br />

<strong>Rumänien</strong> Wirtschaftsnachrichten<br />

<strong>Januar</strong> <strong>2013</strong><br />

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