RW Januar 2013 - AHK Rumänien
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2. Eine weitere eingeführte Änderung ist die Quellensteuer von 50% auf Dividenden, Zinsen,<br />
Lizenzgebühren, Provisionen, Dienstleistungen die von einem ausländischen Unternehmen aus<br />
einem Staat mit welchem <strong>Rumänien</strong> keinen Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen<br />
hat, erhalten werden.<br />
Falls eine rumänische Gesellschaft, beispielweise, irgendwelche Dienstleistungen an eine<br />
Gesellschaft aus Seychellen zahlt (<strong>Rumänien</strong> hat mit den Seychellen keinen Doppelbesteuerungsabkommen<br />
abgeschlossen), dann muss die rumänische Gesellschaft 50% der<br />
Zahlungen an die ausländische Gesellschaft zurückhalten und dem Letzteren den Nettobetrag<br />
zahlen. Darum sollte man dem Land des ausländischen Unternehmens eine besondere<br />
Aufmerksamkeit schenken, um die Berechnung einer Quellensteuer von 50% statt 16% und<br />
auch die Folge der aus diesem Grunde möglichen Verzugszinsen zu vermeiden.<br />
3. Darüber hinaus werden die günstigen Bestimmungen der Doppelbesteuerungsabkommen<br />
Scheingeschäften (die u.a. kein wirtschaftliches Fundament haben) nicht anwendbar sein.<br />
Da die Definition ziemlich vage ist, könnten die Steuerbehörden spezifische Geschäfte, durch<br />
das einfache Leugnen ihres wirtschaftlichen Inhalts oder erachtend, dass der vereinbarte Preis<br />
über dem Marktwert solcher Gesellschaften liegt (wenn Dienstleistungen durch verbundene<br />
Unternehmen erbracht werden), als Scheingeschäfte einordnen. Folglich wäre den rumänischen<br />
Unternehmern nicht gestattet, auf den Doppelbesteuerungsabkommen zurückzugreifen und sie<br />
würden zusätzliche Quellensteuer zzgl. Zinsen und Verzugszinsen zahlen müssen.<br />
Angesichts der o.g. Änderungen, sollten rumänische Unternehmer die steuerlichen<br />
Sachverhalte im Zusammenhang mit an ausländische Unternehmen erbrachten<br />
Dienstleistungen besonders beachten.<br />
Dieser Beitrag ist als Überblick gedacht und sollte die maßgeschneiderte Beratung nicht<br />
ersetzen.<br />
Florin Gherghel, Leiter Steuerabteilung<br />
Noerr Finance & Tax SRL<br />
28 C Gen. C-tin Budişteanu Str.<br />
010775 Bukarest<br />
Tel.: +40 21 3125888<br />
E-mail: florin.gherghel@noerr.com<br />
<strong>Rumänien</strong> Wirtschaftsnachrichten<br />
<strong>Januar</strong> <strong>2013</strong><br />
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