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01.10.2012 Leitlinien zum Verfahren beim ... - bei der NBank

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Stand: <strong>01.10.2012</strong><br />

Zulagen<br />

Zuwendungsfähige<br />

Ausgaben<br />

können.<br />

Außertarifliche Zulagen sind nicht zuwendungsfähig, da für Ihre Gewährung<br />

keine rechtliche Verpflichtung besteht und sie damit gegen<br />

den Grundsatz <strong>der</strong> Sparsamkeit gem. § 7 LHO verstoßen.<br />

Leistungszulagen sind, unabhängig davon, ob es sich um einmalige<br />

o<strong>der</strong> monatlich wie<strong>der</strong>kehrende Zahlungen handelt, analog zu den<br />

Personalausgaben abzurechnen.<br />

Siehe auch: Einmalzahlungen<br />

Für die Mittelabrufe und Zwischen- bzw. Verwendungsnachweise<br />

sind stets alle entstandenen zuwendungsfähigen Ausgaben zu belegen!<br />

Nicht nur solche, die aus EFRE-Mitteln mitfinanziert werden.<br />

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