01.10.2012 Leitlinien zum Verfahren beim ... - bei der NBank
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Stand: <strong>01.10.2012</strong><br />
Zulagen<br />
Zuwendungsfähige<br />
Ausgaben<br />
können.<br />
Außertarifliche Zulagen sind nicht zuwendungsfähig, da für Ihre Gewährung<br />
keine rechtliche Verpflichtung besteht und sie damit gegen<br />
den Grundsatz <strong>der</strong> Sparsamkeit gem. § 7 LHO verstoßen.<br />
Leistungszulagen sind, unabhängig davon, ob es sich um einmalige<br />
o<strong>der</strong> monatlich wie<strong>der</strong>kehrende Zahlungen handelt, analog zu den<br />
Personalausgaben abzurechnen.<br />
Siehe auch: Einmalzahlungen<br />
Für die Mittelabrufe und Zwischen- bzw. Verwendungsnachweise<br />
sind stets alle entstandenen zuwendungsfähigen Ausgaben zu belegen!<br />
Nicht nur solche, die aus EFRE-Mitteln mitfinanziert werden.<br />
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