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01.10.2012 Leitlinien zum Verfahren beim ... - bei der NBank

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Stand: <strong>01.10.2012</strong><br />

Barleistungen<br />

Beihilfe- und Versorgungsleistungen<br />

Beihilfen<br />

Belege<br />

Besserstellungsverbot<br />

Bewirtungskosten<br />

De-minimis-Beihilfe<br />

Barleistungen sind in jedem Fall in die Gesamtfinanzierung aufzunehmen.<br />

Auch Direkt<strong>bei</strong>träge <strong>der</strong> Unternehmen, die Mitar<strong>bei</strong>ter als<br />

Teilnehmer in Weiterbildungsangebote schicken, sind Barleistungen.<br />

Der Nachweis erfolgt durch Überweisungsbelege, Quittungen im<br />

Original bzw. an<strong>der</strong>e Buchungsbelege.<br />

Siehe auch: Kofinanzierung durch Direkt<strong>bei</strong>träge<br />

Beihilfe- und Versorgungsleistungen sind durchlaufende Posten. Sie<br />

werden an das Land gezahlt und von dort auch wie<strong>der</strong> erstattet. Sie<br />

sind damit nicht aus den Eigenleistungen <strong>der</strong> Einrichtungen zu leisten<br />

und können somit auch nicht zur Kofinanzierung herangezogen<br />

werden.<br />

Siehe auch: De-minimis-Beihilfe<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> EFRE-För<strong>der</strong>ung können grundsätzlich nur Originalbelege<br />

anerkannt werden. Ausdrucke aus Buchungssystemen stellen<br />

keine Originalbelege dar. Onlinebelege werden im weiteren Sinne<br />

als Originale akzeptiert, wenn es sich um den ausgedruckten Beleg<br />

handelt, dem <strong>der</strong> Buchungsstempel des Unternehmens o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Einrichtung zu entnehmen ist. Bei Reisekosten ist eine Abrechnung<br />

<strong>der</strong> an die Reisekostenabrechnung angehefteten Belege möglich,<br />

wenn <strong>der</strong>en Rechnungsbeträge in <strong>der</strong> Reisekostenabrechnung aufgenommen<br />

wurden. Diese Regelung soll jedoch ausdrücklich nicht<br />

für Belege gelten, die es im Original im ursprünglichen Sinne gibt.<br />

Eine Ausnahme von <strong>der</strong> Regel Originalbelege vorzulegen, wird lediglich<br />

für Ar<strong>bei</strong>tsverträge und Kontoauszüge zugelassen.<br />

Siehe auch: Ar<strong>bei</strong>tsverträge<br />

Im Zuwendungsrecht des Landes, ANBestP, Ziffer 1.3, ist festgelegt,<br />

dass soweit Personal- o<strong>der</strong> sächliche Verwaltungsausgaben im Projekt<br />

geleistet werden, <strong>der</strong> Zuwendungsempfänger seine Beschäftigten<br />

nicht besser stellen darf, als vergleichbare Landesbedienstete.<br />

Ausschlaggebend für die Einstufung <strong>der</strong> Mitar<strong>bei</strong>ter ist die unmittelbar<br />

im Rahmen des Projektes zu leistende/geleistete Tätigkeit.<br />

Sind grundsätzlich Bestandteil <strong>der</strong> Overhead-Pauschale. Eine Ausnahme<br />

stellen Bewirtungskosten (im Rahmen <strong>der</strong> Öffentlichkeitsar<strong>bei</strong>t)<br />

<strong>bei</strong> Veranstaltungen <strong>der</strong> Teilmaßnahmen 1.6 Regionale Vernetzung<br />

und 2.5 Projekte mit <strong>der</strong> Kreativitätswirtschaft dar. Beispiele für<br />

Öffentlichkeitsar<strong>bei</strong>t sind Messepräsentationen, Ausstellungen, Zielgruppenbefragungen<br />

und Veranstaltungen für die Öffentlichkeit.<br />

Teilmaßnahme 3.2 (die übrigen Teilmaßnahmen sind Beihilfefrei):<br />

Aus Sicht <strong>der</strong> EU wird ein subventionserheblicher Tatbestand u.a.<br />

dadurch geschaffen, dass die vom Unternehmen geför<strong>der</strong>te, bessere<br />

Qualifizierung eigener Mitar<strong>bei</strong>ter dem Unternehmen einen<br />

Wettbewerbsvorteil verschafft. Dies wird von <strong>der</strong> EU unter bestimmten<br />

Bedingungen und Grenzen als mit dem Gemeinsamen<br />

Markt vereinbar angesehen.<br />

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