01.10.2012 Leitlinien zum Verfahren beim ... - bei der NBank
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Stand: <strong>01.10.2012</strong><br />
Barleistungen<br />
Beihilfe- und Versorgungsleistungen<br />
Beihilfen<br />
Belege<br />
Besserstellungsverbot<br />
Bewirtungskosten<br />
De-minimis-Beihilfe<br />
Barleistungen sind in jedem Fall in die Gesamtfinanzierung aufzunehmen.<br />
Auch Direkt<strong>bei</strong>träge <strong>der</strong> Unternehmen, die Mitar<strong>bei</strong>ter als<br />
Teilnehmer in Weiterbildungsangebote schicken, sind Barleistungen.<br />
Der Nachweis erfolgt durch Überweisungsbelege, Quittungen im<br />
Original bzw. an<strong>der</strong>e Buchungsbelege.<br />
Siehe auch: Kofinanzierung durch Direkt<strong>bei</strong>träge<br />
Beihilfe- und Versorgungsleistungen sind durchlaufende Posten. Sie<br />
werden an das Land gezahlt und von dort auch wie<strong>der</strong> erstattet. Sie<br />
sind damit nicht aus den Eigenleistungen <strong>der</strong> Einrichtungen zu leisten<br />
und können somit auch nicht zur Kofinanzierung herangezogen<br />
werden.<br />
Siehe auch: De-minimis-Beihilfe<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> EFRE-För<strong>der</strong>ung können grundsätzlich nur Originalbelege<br />
anerkannt werden. Ausdrucke aus Buchungssystemen stellen<br />
keine Originalbelege dar. Onlinebelege werden im weiteren Sinne<br />
als Originale akzeptiert, wenn es sich um den ausgedruckten Beleg<br />
handelt, dem <strong>der</strong> Buchungsstempel des Unternehmens o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
Einrichtung zu entnehmen ist. Bei Reisekosten ist eine Abrechnung<br />
<strong>der</strong> an die Reisekostenabrechnung angehefteten Belege möglich,<br />
wenn <strong>der</strong>en Rechnungsbeträge in <strong>der</strong> Reisekostenabrechnung aufgenommen<br />
wurden. Diese Regelung soll jedoch ausdrücklich nicht<br />
für Belege gelten, die es im Original im ursprünglichen Sinne gibt.<br />
Eine Ausnahme von <strong>der</strong> Regel Originalbelege vorzulegen, wird lediglich<br />
für Ar<strong>bei</strong>tsverträge und Kontoauszüge zugelassen.<br />
Siehe auch: Ar<strong>bei</strong>tsverträge<br />
Im Zuwendungsrecht des Landes, ANBestP, Ziffer 1.3, ist festgelegt,<br />
dass soweit Personal- o<strong>der</strong> sächliche Verwaltungsausgaben im Projekt<br />
geleistet werden, <strong>der</strong> Zuwendungsempfänger seine Beschäftigten<br />
nicht besser stellen darf, als vergleichbare Landesbedienstete.<br />
Ausschlaggebend für die Einstufung <strong>der</strong> Mitar<strong>bei</strong>ter ist die unmittelbar<br />
im Rahmen des Projektes zu leistende/geleistete Tätigkeit.<br />
Sind grundsätzlich Bestandteil <strong>der</strong> Overhead-Pauschale. Eine Ausnahme<br />
stellen Bewirtungskosten (im Rahmen <strong>der</strong> Öffentlichkeitsar<strong>bei</strong>t)<br />
<strong>bei</strong> Veranstaltungen <strong>der</strong> Teilmaßnahmen 1.6 Regionale Vernetzung<br />
und 2.5 Projekte mit <strong>der</strong> Kreativitätswirtschaft dar. Beispiele für<br />
Öffentlichkeitsar<strong>bei</strong>t sind Messepräsentationen, Ausstellungen, Zielgruppenbefragungen<br />
und Veranstaltungen für die Öffentlichkeit.<br />
Teilmaßnahme 3.2 (die übrigen Teilmaßnahmen sind Beihilfefrei):<br />
Aus Sicht <strong>der</strong> EU wird ein subventionserheblicher Tatbestand u.a.<br />
dadurch geschaffen, dass die vom Unternehmen geför<strong>der</strong>te, bessere<br />
Qualifizierung eigener Mitar<strong>bei</strong>ter dem Unternehmen einen<br />
Wettbewerbsvorteil verschafft. Dies wird von <strong>der</strong> EU unter bestimmten<br />
Bedingungen und Grenzen als mit dem Gemeinsamen<br />
Markt vereinbar angesehen.<br />
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