17.11.2013 Aufrufe

solarpark sandgrube - Radolfzell

solarpark sandgrube - Radolfzell

solarpark sandgrube - Radolfzell

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

6. Umweltverträglichkeit<br />

„Solarpark Sandgrube“ Seite 4/6<br />

Vorhabenbezogener Begründung 20.02.2012<br />

Bebauungsplan 1-0491<br />

Stadt <strong>Radolfzell</strong>, Gemarkung Böhringen, Landkreis Konstanz Vorentwurf<br />

6.1 Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz<br />

Es wird eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz erarbeitet. Weitere Ausführungen siehe Umweltbericht.<br />

Die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz wird im Gemeinderat eingehend erörtert. Weitere<br />

Ausführungen siehe Umweltbericht.<br />

6.2 Umweltbericht<br />

Ein Umweltbericht wird erstellt und als gesonderter Teil der Begründung (Anlage 1) beigefügt.<br />

7. Städtebauliche Konzeption<br />

7.1 Erschließung<br />

Die Erschließung des Plangebiets ist über die bestehende "Fritz von Engelberg Straße" ,<br />

sowie über den landwirtschaftlichen Weg mit den Flst. Nr. 416 gesichert. Dieser wird im<br />

Zuge der Errichtung des Solarparkes auf eine Breite von 4,50 Meter ausgebaut. Er dient<br />

nach dem Ausbau weiterhin der Erschließung der umliegenden landwirtschaftlichen Flächen<br />

fungiert aber auch als neuer offizieller Fuß- und Radweg. Da für den Betrieb und die<br />

Unterhaltung des Solarparkes so gut wie keine direkte Kontrolle vor Ort von Nöten ist, ist<br />

nicht mit einem erhöhten Erschließungsverkehr gegenüber der ehemaligen Nutzung zu<br />

rechnen.<br />

8. Maßnahmen zur Verwirklichung<br />

8.1 Schmutzwasserableitung / Entwässerung / Regenwasserbewirtschaftung<br />

Das anfallende Oberflächenwasser ist auf dem Grundstück aus ökologischen Gründen<br />

(Grundwasserspiegel) zur Versickerung zu bringen.<br />

8.2 Stromabgabe<br />

Die Einspeisung des Stromes erfolgt in das Leitungsnetz der Stadtwerke <strong>Radolfzell</strong>.<br />

8.3 Bodenordnung<br />

Bodenordnende Maßnahmen sind nicht erforderlich.<br />

9. Festsetzungen zum Bebauungsplan<br />

9.1 Art der baulichen Nutzung<br />

Das Plangebiet ist als sonstiges Sondergebiet mit Zweckbestimmung „Solarpark“ festgesetzt.<br />

Innerhalb des Sondergebiets „Solarpark“ sind Modulreihen geplant. Im Laufe des weiteren<br />

Verfahrens wird in Abstimmung zwischen den Stadtwerken <strong>Radolfzell</strong> und dem Amt<br />

für Abfallrecht des Landkreises Konstanz die die Art und Weise der Aufständerung der<br />

Solarmodule zu klären sein. Sollte sich herausstellen, dass bei der Rekultivierung der<br />

ehemaligen Hausmülldeponie nicht ausreichend Oberboden aufgetragen wurde, so muss<br />

die Unterkonstruktion zur Aufständerung der Solarmodule aus Betonfertigteilplatten oder<br />

Streifenfundamenten, die auf die vorhandene Rekultivierungsschicht ohne umfangreichen<br />

Aushub bzw. ohne tiefe Verankerung aufgesetzt werden. Eine daran befestigte verzinkte<br />

Stahlkonstruktion trägt die Module. Sollte der Oberbodenauftrag ausreichend sein (ca.<br />

1,50 Meter) so kann alternativ die Rammmethode für die Aufstellung der Solarmodule<br />

■ K Ü N S T E R<br />

S T A D T P L A N U N G

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!