solarpark sandgrube - Radolfzell
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6. Umweltverträglichkeit<br />
„Solarpark Sandgrube“ Seite 4/6<br />
Vorhabenbezogener Begründung 20.02.2012<br />
Bebauungsplan 1-0491<br />
Stadt <strong>Radolfzell</strong>, Gemarkung Böhringen, Landkreis Konstanz Vorentwurf<br />
6.1 Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz<br />
Es wird eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz erarbeitet. Weitere Ausführungen siehe Umweltbericht.<br />
Die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz wird im Gemeinderat eingehend erörtert. Weitere<br />
Ausführungen siehe Umweltbericht.<br />
6.2 Umweltbericht<br />
Ein Umweltbericht wird erstellt und als gesonderter Teil der Begründung (Anlage 1) beigefügt.<br />
7. Städtebauliche Konzeption<br />
7.1 Erschließung<br />
Die Erschließung des Plangebiets ist über die bestehende "Fritz von Engelberg Straße" ,<br />
sowie über den landwirtschaftlichen Weg mit den Flst. Nr. 416 gesichert. Dieser wird im<br />
Zuge der Errichtung des Solarparkes auf eine Breite von 4,50 Meter ausgebaut. Er dient<br />
nach dem Ausbau weiterhin der Erschließung der umliegenden landwirtschaftlichen Flächen<br />
fungiert aber auch als neuer offizieller Fuß- und Radweg. Da für den Betrieb und die<br />
Unterhaltung des Solarparkes so gut wie keine direkte Kontrolle vor Ort von Nöten ist, ist<br />
nicht mit einem erhöhten Erschließungsverkehr gegenüber der ehemaligen Nutzung zu<br />
rechnen.<br />
8. Maßnahmen zur Verwirklichung<br />
8.1 Schmutzwasserableitung / Entwässerung / Regenwasserbewirtschaftung<br />
Das anfallende Oberflächenwasser ist auf dem Grundstück aus ökologischen Gründen<br />
(Grundwasserspiegel) zur Versickerung zu bringen.<br />
8.2 Stromabgabe<br />
Die Einspeisung des Stromes erfolgt in das Leitungsnetz der Stadtwerke <strong>Radolfzell</strong>.<br />
8.3 Bodenordnung<br />
Bodenordnende Maßnahmen sind nicht erforderlich.<br />
9. Festsetzungen zum Bebauungsplan<br />
9.1 Art der baulichen Nutzung<br />
Das Plangebiet ist als sonstiges Sondergebiet mit Zweckbestimmung „Solarpark“ festgesetzt.<br />
Innerhalb des Sondergebiets „Solarpark“ sind Modulreihen geplant. Im Laufe des weiteren<br />
Verfahrens wird in Abstimmung zwischen den Stadtwerken <strong>Radolfzell</strong> und dem Amt<br />
für Abfallrecht des Landkreises Konstanz die die Art und Weise der Aufständerung der<br />
Solarmodule zu klären sein. Sollte sich herausstellen, dass bei der Rekultivierung der<br />
ehemaligen Hausmülldeponie nicht ausreichend Oberboden aufgetragen wurde, so muss<br />
die Unterkonstruktion zur Aufständerung der Solarmodule aus Betonfertigteilplatten oder<br />
Streifenfundamenten, die auf die vorhandene Rekultivierungsschicht ohne umfangreichen<br />
Aushub bzw. ohne tiefe Verankerung aufgesetzt werden. Eine daran befestigte verzinkte<br />
Stahlkonstruktion trägt die Module. Sollte der Oberbodenauftrag ausreichend sein (ca.<br />
1,50 Meter) so kann alternativ die Rammmethode für die Aufstellung der Solarmodule<br />
■ K Ü N S T E R<br />
S T A D T P L A N U N G