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solarpark sandgrube - Radolfzell

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„Solarpark Sandgrube“ Seite 1/6<br />

Vorhabenbezogener Begründung 20.02.2012<br />

Bebauungsplan 1-0491<br />

Stadt <strong>Radolfzell</strong>, Gemarkung Böhringen, Landkreis Konstanz Vorentwurf<br />

BEGRÜNDUNG<br />

VORENTWURF<br />

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN „SOLARPARK SANDGRUBE“<br />

STADT RADOLFZELL, GEMARKUNG BÖHRINGEN, LANDKREIS KONSTANZ<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1. Angaben zur Stadt<br />

2. Ziel und Zweck der Planung<br />

3. Überörtliche Planungen<br />

3.1 Landesentwicklungsplan 2002<br />

3.2 Regionalplan<br />

4. Örtliche Planungen<br />

4.1 Flächennutzungsplan<br />

5. Angaben zum Plangebiet<br />

5.1 Geltungsbereich des Bebauungsplans<br />

5.2 Örtliche Rahmenbedingungen<br />

6. Umweltverträglichkeit<br />

6.1 Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz<br />

6.2 Umweltbericht<br />

7. Städtebauliche Konzeption<br />

7.1 Erschließung<br />

8. Maßnahmen zur Verwirklichung<br />

8.1 Schmutzwasserableitung / Entwässerung / Regenwasserbewirtschaftung<br />

8.2 Stromabgabe<br />

8.3 Bodenordnung<br />

9. Festsetzungen zum Bebauungsplan<br />

9.1 Art der baulichen Nutzung<br />

9.2 Maß der baulichen Nutzung<br />

9.3 Grünordnerische Festsetzungen<br />

10. Örtliche Bauvorschriften<br />

10.1 Äußere Gestaltung der Baukörper<br />

10.2 Einfriedungen<br />

10.3 Technische Hinweise zur Gashochdruckleitung<br />

11. Flächenbilanz<br />

Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung (Anlage 1)<br />

■ K Ü N S T E R<br />

S T A D T P L A N U N G


„Solarpark Sandgrube“ Seite 2/6<br />

Vorhabenbezogener Begründung 20.02.2012<br />

Bebauungsplan 1-0491<br />

Stadt <strong>Radolfzell</strong>, Gemarkung Böhringen, Landkreis Konstanz Vorentwurf<br />

1. Angaben zur Stadt<br />

Die Stadt <strong>Radolfzell</strong> mit seinem Stadtteil Böhringen liegt im Landkreis Konstanz.<br />

Die Fläche der Stadt <strong>Radolfzell</strong> mit seinen 6 Stadtteilen umfasst 5858 ha. Die Einwohnerzahl<br />

von <strong>Radolfzell</strong> beträgt 30.989 Einwohner, (Stand 03/2011) ca. 4100 davon leben in<br />

Böhringen.<br />

2. Ziel und Zweck der Planung<br />

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichten Voraussetzungen<br />

für die Errichtung eines Solarparks geschaffen werden.<br />

Die Stadtwerke <strong>Radolfzell</strong> beabsichtigen diesen zusammen mit einem privaten Investor<br />

zu betreiben. Für Freilandphotovoltaikanlagen eignen sich in besonderer Art und Weise<br />

sogenannte Konversionsflächen. Konversionsflächen sind im Gegensatz zu Flächen im<br />

Außenbereich bereits vorbelastet. Im Fall des Solarparkes Sandgrube handelt es sich um<br />

eine ehemalige Hausmülldeponie die stillgelegt ist. Die Realisierung der Anlage auf dieser<br />

Fälle entspricht in höchstem Maße den Zielen der Landesregierung den Flächenverbrauch<br />

im Außenbereich einzudämmen. Mit dem Betreiber des Solarparkes wird ein<br />

Durchführungsvertrag abgeschlossen.<br />

3. Überörtliche Planungen<br />

3.1 Landesentwicklungsplan 2002<br />

Der Landesentwicklungsplan 2002 ordnet die Stadt <strong>Radolfzell</strong> zum „Verdichtungsraum<br />

Bodenseeraum mit besonderer struktureller Prägung“ zu und formuliert folgende allgemeine<br />

Ziele und Grundsätze (Quelle: LEP 2002, Kap. 2.2.).:<br />

- Die Verdichtungsräume sind angemessen in nationale und internationale Verkehrs-,<br />

Energie und Kommunikationsnetze einzubinden. Der Leistungsaustausch mit benachbarten<br />

Räumen ist zu sichern. Die Funktionsfähigkeit der Verdichtungskerne als<br />

Verknüpfungsknoten zwischen regionalen und überregionalen Netzen ist zu stärken.<br />

- In den Verdichtungsräumen ist auf eine geordnete und Ressourcen schonende Siedlungsentwicklung,<br />

eine umwelt- und gesundheitsverträgliche Bewältigung des hohen<br />

Verkehrsaufkommens und eine Verminderung verdichtungs- und verkehrsbedingter<br />

Umweltbelastungen und Standortbeeinträchtigungen hinzuwirken.<br />

- Die Verdichtungsräume sind als Wohn-, Produktions- und Dienstleistungsschwerpunkte<br />

mit hochwertigem Infrastruktur- und Arbeitsplatzangebot zu sichern und so<br />

weiterzuentwickeln, dass sie ihre übergeordneten Funktionen für die wirtschaftliche,<br />

kulturelle und soziale Entwicklung des Landes erfüllen und als leistungsfähige Wirtschaftsstandorte<br />

im internationalen Wettbewerb bestehen können.<br />

3.2 Regionalplan<br />

Die Stadt <strong>Radolfzell</strong> befindet sich in der Region Hochrhein-Bodensee<br />

Im Regionalplan 2000 Hochrhein-Bodensee, gültig seit 1998, ist das Plangebiet (Karte 3<br />

Raumnutzungskarte Ost) als Siedlungsfläche für Industrie und Gewerbe dargestellt. Dies<br />

ist aufgrund der Vorbelastung der Fläche als ehemalige Hausmülldeponie und dem angrenzenden<br />

Gewerbetreibenden vorgenommen worden. Umgeben ist die Fläche von einem<br />

regionalen Grünzug (3.1.1). Südlich an das Plangebiet schließt die Grünzäsur (PS<br />

3.1.2) an. Innerhalb des Plangebietes befinden sich kein Landschafts- und Naturschutzgebiet.<br />

Ebenfalls befinden sich keine Biotope nach § 32 BNatschG<br />

■ K Ü N S T E R<br />

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„Solarpark Sandgrube“ Seite 3/6<br />

Vorhabenbezogener Begründung 20.02.2012<br />

Bebauungsplan 1-0491<br />

Stadt <strong>Radolfzell</strong>, Gemarkung Böhringen, Landkreis Konstanz Vorentwurf<br />

4. Örtliche Planungen<br />

4.1 Flächennutzungsplan<br />

Der Flächennutzungsplan 2015 der Stadt <strong>Radolfzell</strong> weißt für das Plangebiet landwirtschaftliche<br />

Fläche aus. Die Fläche ist gekennzeichnet als Altlastenverdachtsfläche.<br />

Ein Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB zur Umwandlung der Fläche als Sonderbaufläche<br />

wird durchgeführt.<br />

5. Angaben zum Plangebiet<br />

5.1 Geltungsbereich des Bebauungsplans<br />

Der Geltungsbereich befindet sich auf Gemarkung Böhringen, auf der ehemaligen Hausmülldeponie<br />

Sandgrube. Die Entfernung zur nächst gelegenen Wohnbebauung nach<br />

Böhringen beträgt ca. 200 m. Die Fläche in dieser Abgrenzung beträgt ca. 2,12 ha.<br />

Das Plangebiet wird wie in nachfolgender Planzeichnung dargestellt begrenzt:<br />

5.2 Örtliche Rahmenbedingungen<br />

Auf Grund der bisherigen Nutzung des Gebiets als Hausmülldeponie ist das Plangebiet<br />

vorbelastet. Nördlich des Plangebiets verläuft die "Fritz von Engelberg Straße", die nach<br />

ca. 200 Meter in die L 226 mündet. Nördlich des Plangebietes befindet sich eine Wertstoffsammelanlage.<br />

■ K Ü N S T E R<br />

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6. Umweltverträglichkeit<br />

„Solarpark Sandgrube“ Seite 4/6<br />

Vorhabenbezogener Begründung 20.02.2012<br />

Bebauungsplan 1-0491<br />

Stadt <strong>Radolfzell</strong>, Gemarkung Böhringen, Landkreis Konstanz Vorentwurf<br />

6.1 Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz<br />

Es wird eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz erarbeitet. Weitere Ausführungen siehe Umweltbericht.<br />

Die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz wird im Gemeinderat eingehend erörtert. Weitere<br />

Ausführungen siehe Umweltbericht.<br />

6.2 Umweltbericht<br />

Ein Umweltbericht wird erstellt und als gesonderter Teil der Begründung (Anlage 1) beigefügt.<br />

7. Städtebauliche Konzeption<br />

7.1 Erschließung<br />

Die Erschließung des Plangebiets ist über die bestehende "Fritz von Engelberg Straße" ,<br />

sowie über den landwirtschaftlichen Weg mit den Flst. Nr. 416 gesichert. Dieser wird im<br />

Zuge der Errichtung des Solarparkes auf eine Breite von 4,50 Meter ausgebaut. Er dient<br />

nach dem Ausbau weiterhin der Erschließung der umliegenden landwirtschaftlichen Flächen<br />

fungiert aber auch als neuer offizieller Fuß- und Radweg. Da für den Betrieb und die<br />

Unterhaltung des Solarparkes so gut wie keine direkte Kontrolle vor Ort von Nöten ist, ist<br />

nicht mit einem erhöhten Erschließungsverkehr gegenüber der ehemaligen Nutzung zu<br />

rechnen.<br />

8. Maßnahmen zur Verwirklichung<br />

8.1 Schmutzwasserableitung / Entwässerung / Regenwasserbewirtschaftung<br />

Das anfallende Oberflächenwasser ist auf dem Grundstück aus ökologischen Gründen<br />

(Grundwasserspiegel) zur Versickerung zu bringen.<br />

8.2 Stromabgabe<br />

Die Einspeisung des Stromes erfolgt in das Leitungsnetz der Stadtwerke <strong>Radolfzell</strong>.<br />

8.3 Bodenordnung<br />

Bodenordnende Maßnahmen sind nicht erforderlich.<br />

9. Festsetzungen zum Bebauungsplan<br />

9.1 Art der baulichen Nutzung<br />

Das Plangebiet ist als sonstiges Sondergebiet mit Zweckbestimmung „Solarpark“ festgesetzt.<br />

Innerhalb des Sondergebiets „Solarpark“ sind Modulreihen geplant. Im Laufe des weiteren<br />

Verfahrens wird in Abstimmung zwischen den Stadtwerken <strong>Radolfzell</strong> und dem Amt<br />

für Abfallrecht des Landkreises Konstanz die die Art und Weise der Aufständerung der<br />

Solarmodule zu klären sein. Sollte sich herausstellen, dass bei der Rekultivierung der<br />

ehemaligen Hausmülldeponie nicht ausreichend Oberboden aufgetragen wurde, so muss<br />

die Unterkonstruktion zur Aufständerung der Solarmodule aus Betonfertigteilplatten oder<br />

Streifenfundamenten, die auf die vorhandene Rekultivierungsschicht ohne umfangreichen<br />

Aushub bzw. ohne tiefe Verankerung aufgesetzt werden. Eine daran befestigte verzinkte<br />

Stahlkonstruktion trägt die Module. Sollte der Oberbodenauftrag ausreichend sein (ca.<br />

1,50 Meter) so kann alternativ die Rammmethode für die Aufstellung der Solarmodule<br />

■ K Ü N S T E R<br />

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„Solarpark Sandgrube“ Seite 5/6<br />

Vorhabenbezogener Begründung 20.02.2012<br />

Bebauungsplan 1-0491<br />

Stadt <strong>Radolfzell</strong>, Gemarkung Böhringen, Landkreis Konstanz Vorentwurf<br />

gewählt werde. Ein ausreichender Bodenabstand soll Mäh- und Wartungsarbeiten ermöglichen.<br />

9.2 Maß der baulichen Nutzung<br />

Das Maß der baulichen Nutzung ist durch die maximale Gebäudehöhe und die Grundfläche<br />

bzw. Höhe der baulichen Anlagen ausreichend bestimmt.<br />

9.3 Grünordnerische Festsetzungen<br />

Eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz wurde erstellt. Festsetzungen wie Pflanzbindung werden<br />

in den Bebauungsplan aufgenommen und sind somit verbindlicher Bestandteil des Bebauungsplans.<br />

10. Örtliche Bauvorschriften<br />

10.1 Äußere Gestaltung der Baukörper<br />

Um die Anlage in die umliegende Umgebung einzupassen werden Regelungen zur Art<br />

und Höhe der Modulreihen und zu den sonstigen baulichen Anlagen getroffen.<br />

Um den Reflektionsgrad der Oberfläche in der freien Landschaft zu beschränken, werden<br />

maximale Hellbezugswerte (Remissionswert) festgesetzt (Landschaftsbild). Der Hellbezugswert<br />

gibt den Wert der Lichtmenge an, die von der Oberfläche reflektiert wird. Die<br />

Angabe erfolgt in Prozent und ist den Herstellerangaben von Farben und Oberflächenmaterialien<br />

zu entnehmen.<br />

10.2 Einfriedungen<br />

Die Anlage darf aus versicherungstechnischen Gründen nicht frei zugänglich sein. Es<br />

werden daher Maschendrahtzäune mit Übersteigschutz zugelassen. Um Kleinsäugetiere<br />

und Niederwild sowie Amphibien nicht durch die Errichtung der Anlagen in ihrem Lebensraum<br />

zu stark einzuschränken, müssen die Einfriedungen einen Mindestabstand zum gewachsenen<br />

Boden aufweisen.<br />

11. Flächenbilanz<br />

Sonstiges Sondergebiet<br />

SO “Solarpark”<br />

Öffentliche Grünfläche<br />

Öffentlicher Fuß- und Radweg<br />

ca.<br />

ca.<br />

ca.<br />

1,95 ha<br />

14 m²<br />

0,17 ha<br />

92,0 %<br />

0,16 %<br />

7,84 %<br />

Gesamtgebiet ca. 2,12 ha 100 %<br />

<strong>Radolfzell</strong>, den<br />

Jörg Schmidt<br />

Oberbürgermeister<br />

Clemens Künster<br />

Dipl.-Ing. Regierungsbaumeister<br />

Freier Architekt + Stadtplaner SRL<br />

■ K Ü N S T E R<br />

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