solarpark sandgrube - Radolfzell
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„Solarpark Sandgrube“ Seite 1/6<br />
Vorhabenbezogener Begründung 20.02.2012<br />
Bebauungsplan 1-0491<br />
Stadt <strong>Radolfzell</strong>, Gemarkung Böhringen, Landkreis Konstanz Vorentwurf<br />
BEGRÜNDUNG<br />
VORENTWURF<br />
VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN „SOLARPARK SANDGRUBE“<br />
STADT RADOLFZELL, GEMARKUNG BÖHRINGEN, LANDKREIS KONSTANZ<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1. Angaben zur Stadt<br />
2. Ziel und Zweck der Planung<br />
3. Überörtliche Planungen<br />
3.1 Landesentwicklungsplan 2002<br />
3.2 Regionalplan<br />
4. Örtliche Planungen<br />
4.1 Flächennutzungsplan<br />
5. Angaben zum Plangebiet<br />
5.1 Geltungsbereich des Bebauungsplans<br />
5.2 Örtliche Rahmenbedingungen<br />
6. Umweltverträglichkeit<br />
6.1 Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz<br />
6.2 Umweltbericht<br />
7. Städtebauliche Konzeption<br />
7.1 Erschließung<br />
8. Maßnahmen zur Verwirklichung<br />
8.1 Schmutzwasserableitung / Entwässerung / Regenwasserbewirtschaftung<br />
8.2 Stromabgabe<br />
8.3 Bodenordnung<br />
9. Festsetzungen zum Bebauungsplan<br />
9.1 Art der baulichen Nutzung<br />
9.2 Maß der baulichen Nutzung<br />
9.3 Grünordnerische Festsetzungen<br />
10. Örtliche Bauvorschriften<br />
10.1 Äußere Gestaltung der Baukörper<br />
10.2 Einfriedungen<br />
10.3 Technische Hinweise zur Gashochdruckleitung<br />
11. Flächenbilanz<br />
Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung (Anlage 1)<br />
■ K Ü N S T E R<br />
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„Solarpark Sandgrube“ Seite 2/6<br />
Vorhabenbezogener Begründung 20.02.2012<br />
Bebauungsplan 1-0491<br />
Stadt <strong>Radolfzell</strong>, Gemarkung Böhringen, Landkreis Konstanz Vorentwurf<br />
1. Angaben zur Stadt<br />
Die Stadt <strong>Radolfzell</strong> mit seinem Stadtteil Böhringen liegt im Landkreis Konstanz.<br />
Die Fläche der Stadt <strong>Radolfzell</strong> mit seinen 6 Stadtteilen umfasst 5858 ha. Die Einwohnerzahl<br />
von <strong>Radolfzell</strong> beträgt 30.989 Einwohner, (Stand 03/2011) ca. 4100 davon leben in<br />
Böhringen.<br />
2. Ziel und Zweck der Planung<br />
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichten Voraussetzungen<br />
für die Errichtung eines Solarparks geschaffen werden.<br />
Die Stadtwerke <strong>Radolfzell</strong> beabsichtigen diesen zusammen mit einem privaten Investor<br />
zu betreiben. Für Freilandphotovoltaikanlagen eignen sich in besonderer Art und Weise<br />
sogenannte Konversionsflächen. Konversionsflächen sind im Gegensatz zu Flächen im<br />
Außenbereich bereits vorbelastet. Im Fall des Solarparkes Sandgrube handelt es sich um<br />
eine ehemalige Hausmülldeponie die stillgelegt ist. Die Realisierung der Anlage auf dieser<br />
Fälle entspricht in höchstem Maße den Zielen der Landesregierung den Flächenverbrauch<br />
im Außenbereich einzudämmen. Mit dem Betreiber des Solarparkes wird ein<br />
Durchführungsvertrag abgeschlossen.<br />
3. Überörtliche Planungen<br />
3.1 Landesentwicklungsplan 2002<br />
Der Landesentwicklungsplan 2002 ordnet die Stadt <strong>Radolfzell</strong> zum „Verdichtungsraum<br />
Bodenseeraum mit besonderer struktureller Prägung“ zu und formuliert folgende allgemeine<br />
Ziele und Grundsätze (Quelle: LEP 2002, Kap. 2.2.).:<br />
- Die Verdichtungsräume sind angemessen in nationale und internationale Verkehrs-,<br />
Energie und Kommunikationsnetze einzubinden. Der Leistungsaustausch mit benachbarten<br />
Räumen ist zu sichern. Die Funktionsfähigkeit der Verdichtungskerne als<br />
Verknüpfungsknoten zwischen regionalen und überregionalen Netzen ist zu stärken.<br />
- In den Verdichtungsräumen ist auf eine geordnete und Ressourcen schonende Siedlungsentwicklung,<br />
eine umwelt- und gesundheitsverträgliche Bewältigung des hohen<br />
Verkehrsaufkommens und eine Verminderung verdichtungs- und verkehrsbedingter<br />
Umweltbelastungen und Standortbeeinträchtigungen hinzuwirken.<br />
- Die Verdichtungsräume sind als Wohn-, Produktions- und Dienstleistungsschwerpunkte<br />
mit hochwertigem Infrastruktur- und Arbeitsplatzangebot zu sichern und so<br />
weiterzuentwickeln, dass sie ihre übergeordneten Funktionen für die wirtschaftliche,<br />
kulturelle und soziale Entwicklung des Landes erfüllen und als leistungsfähige Wirtschaftsstandorte<br />
im internationalen Wettbewerb bestehen können.<br />
3.2 Regionalplan<br />
Die Stadt <strong>Radolfzell</strong> befindet sich in der Region Hochrhein-Bodensee<br />
Im Regionalplan 2000 Hochrhein-Bodensee, gültig seit 1998, ist das Plangebiet (Karte 3<br />
Raumnutzungskarte Ost) als Siedlungsfläche für Industrie und Gewerbe dargestellt. Dies<br />
ist aufgrund der Vorbelastung der Fläche als ehemalige Hausmülldeponie und dem angrenzenden<br />
Gewerbetreibenden vorgenommen worden. Umgeben ist die Fläche von einem<br />
regionalen Grünzug (3.1.1). Südlich an das Plangebiet schließt die Grünzäsur (PS<br />
3.1.2) an. Innerhalb des Plangebietes befinden sich kein Landschafts- und Naturschutzgebiet.<br />
Ebenfalls befinden sich keine Biotope nach § 32 BNatschG<br />
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„Solarpark Sandgrube“ Seite 3/6<br />
Vorhabenbezogener Begründung 20.02.2012<br />
Bebauungsplan 1-0491<br />
Stadt <strong>Radolfzell</strong>, Gemarkung Böhringen, Landkreis Konstanz Vorentwurf<br />
4. Örtliche Planungen<br />
4.1 Flächennutzungsplan<br />
Der Flächennutzungsplan 2015 der Stadt <strong>Radolfzell</strong> weißt für das Plangebiet landwirtschaftliche<br />
Fläche aus. Die Fläche ist gekennzeichnet als Altlastenverdachtsfläche.<br />
Ein Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB zur Umwandlung der Fläche als Sonderbaufläche<br />
wird durchgeführt.<br />
5. Angaben zum Plangebiet<br />
5.1 Geltungsbereich des Bebauungsplans<br />
Der Geltungsbereich befindet sich auf Gemarkung Böhringen, auf der ehemaligen Hausmülldeponie<br />
Sandgrube. Die Entfernung zur nächst gelegenen Wohnbebauung nach<br />
Böhringen beträgt ca. 200 m. Die Fläche in dieser Abgrenzung beträgt ca. 2,12 ha.<br />
Das Plangebiet wird wie in nachfolgender Planzeichnung dargestellt begrenzt:<br />
5.2 Örtliche Rahmenbedingungen<br />
Auf Grund der bisherigen Nutzung des Gebiets als Hausmülldeponie ist das Plangebiet<br />
vorbelastet. Nördlich des Plangebiets verläuft die "Fritz von Engelberg Straße", die nach<br />
ca. 200 Meter in die L 226 mündet. Nördlich des Plangebietes befindet sich eine Wertstoffsammelanlage.<br />
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6. Umweltverträglichkeit<br />
„Solarpark Sandgrube“ Seite 4/6<br />
Vorhabenbezogener Begründung 20.02.2012<br />
Bebauungsplan 1-0491<br />
Stadt <strong>Radolfzell</strong>, Gemarkung Böhringen, Landkreis Konstanz Vorentwurf<br />
6.1 Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz<br />
Es wird eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz erarbeitet. Weitere Ausführungen siehe Umweltbericht.<br />
Die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz wird im Gemeinderat eingehend erörtert. Weitere<br />
Ausführungen siehe Umweltbericht.<br />
6.2 Umweltbericht<br />
Ein Umweltbericht wird erstellt und als gesonderter Teil der Begründung (Anlage 1) beigefügt.<br />
7. Städtebauliche Konzeption<br />
7.1 Erschließung<br />
Die Erschließung des Plangebiets ist über die bestehende "Fritz von Engelberg Straße" ,<br />
sowie über den landwirtschaftlichen Weg mit den Flst. Nr. 416 gesichert. Dieser wird im<br />
Zuge der Errichtung des Solarparkes auf eine Breite von 4,50 Meter ausgebaut. Er dient<br />
nach dem Ausbau weiterhin der Erschließung der umliegenden landwirtschaftlichen Flächen<br />
fungiert aber auch als neuer offizieller Fuß- und Radweg. Da für den Betrieb und die<br />
Unterhaltung des Solarparkes so gut wie keine direkte Kontrolle vor Ort von Nöten ist, ist<br />
nicht mit einem erhöhten Erschließungsverkehr gegenüber der ehemaligen Nutzung zu<br />
rechnen.<br />
8. Maßnahmen zur Verwirklichung<br />
8.1 Schmutzwasserableitung / Entwässerung / Regenwasserbewirtschaftung<br />
Das anfallende Oberflächenwasser ist auf dem Grundstück aus ökologischen Gründen<br />
(Grundwasserspiegel) zur Versickerung zu bringen.<br />
8.2 Stromabgabe<br />
Die Einspeisung des Stromes erfolgt in das Leitungsnetz der Stadtwerke <strong>Radolfzell</strong>.<br />
8.3 Bodenordnung<br />
Bodenordnende Maßnahmen sind nicht erforderlich.<br />
9. Festsetzungen zum Bebauungsplan<br />
9.1 Art der baulichen Nutzung<br />
Das Plangebiet ist als sonstiges Sondergebiet mit Zweckbestimmung „Solarpark“ festgesetzt.<br />
Innerhalb des Sondergebiets „Solarpark“ sind Modulreihen geplant. Im Laufe des weiteren<br />
Verfahrens wird in Abstimmung zwischen den Stadtwerken <strong>Radolfzell</strong> und dem Amt<br />
für Abfallrecht des Landkreises Konstanz die die Art und Weise der Aufständerung der<br />
Solarmodule zu klären sein. Sollte sich herausstellen, dass bei der Rekultivierung der<br />
ehemaligen Hausmülldeponie nicht ausreichend Oberboden aufgetragen wurde, so muss<br />
die Unterkonstruktion zur Aufständerung der Solarmodule aus Betonfertigteilplatten oder<br />
Streifenfundamenten, die auf die vorhandene Rekultivierungsschicht ohne umfangreichen<br />
Aushub bzw. ohne tiefe Verankerung aufgesetzt werden. Eine daran befestigte verzinkte<br />
Stahlkonstruktion trägt die Module. Sollte der Oberbodenauftrag ausreichend sein (ca.<br />
1,50 Meter) so kann alternativ die Rammmethode für die Aufstellung der Solarmodule<br />
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„Solarpark Sandgrube“ Seite 5/6<br />
Vorhabenbezogener Begründung 20.02.2012<br />
Bebauungsplan 1-0491<br />
Stadt <strong>Radolfzell</strong>, Gemarkung Böhringen, Landkreis Konstanz Vorentwurf<br />
gewählt werde. Ein ausreichender Bodenabstand soll Mäh- und Wartungsarbeiten ermöglichen.<br />
9.2 Maß der baulichen Nutzung<br />
Das Maß der baulichen Nutzung ist durch die maximale Gebäudehöhe und die Grundfläche<br />
bzw. Höhe der baulichen Anlagen ausreichend bestimmt.<br />
9.3 Grünordnerische Festsetzungen<br />
Eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz wurde erstellt. Festsetzungen wie Pflanzbindung werden<br />
in den Bebauungsplan aufgenommen und sind somit verbindlicher Bestandteil des Bebauungsplans.<br />
10. Örtliche Bauvorschriften<br />
10.1 Äußere Gestaltung der Baukörper<br />
Um die Anlage in die umliegende Umgebung einzupassen werden Regelungen zur Art<br />
und Höhe der Modulreihen und zu den sonstigen baulichen Anlagen getroffen.<br />
Um den Reflektionsgrad der Oberfläche in der freien Landschaft zu beschränken, werden<br />
maximale Hellbezugswerte (Remissionswert) festgesetzt (Landschaftsbild). Der Hellbezugswert<br />
gibt den Wert der Lichtmenge an, die von der Oberfläche reflektiert wird. Die<br />
Angabe erfolgt in Prozent und ist den Herstellerangaben von Farben und Oberflächenmaterialien<br />
zu entnehmen.<br />
10.2 Einfriedungen<br />
Die Anlage darf aus versicherungstechnischen Gründen nicht frei zugänglich sein. Es<br />
werden daher Maschendrahtzäune mit Übersteigschutz zugelassen. Um Kleinsäugetiere<br />
und Niederwild sowie Amphibien nicht durch die Errichtung der Anlagen in ihrem Lebensraum<br />
zu stark einzuschränken, müssen die Einfriedungen einen Mindestabstand zum gewachsenen<br />
Boden aufweisen.<br />
11. Flächenbilanz<br />
Sonstiges Sondergebiet<br />
SO “Solarpark”<br />
Öffentliche Grünfläche<br />
Öffentlicher Fuß- und Radweg<br />
ca.<br />
ca.<br />
ca.<br />
1,95 ha<br />
14 m²<br />
0,17 ha<br />
92,0 %<br />
0,16 %<br />
7,84 %<br />
Gesamtgebiet ca. 2,12 ha 100 %<br />
<strong>Radolfzell</strong>, den<br />
Jörg Schmidt<br />
Oberbürgermeister<br />
Clemens Künster<br />
Dipl.-Ing. Regierungsbaumeister<br />
Freier Architekt + Stadtplaner SRL<br />
■ K Ü N S T E R<br />
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