Verwaltung verhindert ökologisch- und ökonomischste Umset- zung ...
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Gallus Cadonau, Culmannstrasse 53, 8006 Zürich<br />
An den Gemeinderat<br />
der Stadt Zürich<br />
Parlamentsdienste<br />
Stadthausquai 17<br />
8022 Zürich<br />
Zürich, 17. Oktober 2012<br />
GR Nr. 2009/605: EI Cadonau betreffend 2000-Watt-Ziele umsetzen schafft Arbeitsplätze <strong>und</strong> lokale Wertschöpfung<br />
Sehr geehrter Präsident<br />
Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren Gemeinderäte<br />
<strong>Verwaltung</strong> <strong>verhindert</strong> <strong>ökologisch</strong>- <strong>und</strong> <strong>ökonomischste</strong> <strong>Umset</strong><strong>zung</strong><br />
der 2000-Watt-Ziele durch PlusEnergieBauten (PEB)<br />
Gemeinderäte informierten mich, dass die oben erwähnte Einzelinitiative (EI) offenbar am 24. Oktober 2012 im<br />
Rat behandelt werde. Da ich bisher nicht informiert wurde <strong>und</strong> am 24. Oktober 2012 an einer Energieveranstaltung<br />
im Ausland teilnehme, möchte ich mich für die Abwesenheit an der Ratssit<strong>zung</strong> entschuldigen. Gestatten<br />
Sie Herr Präsident, dass ich zur EI GR Nr. 2009/605 Cadonau wie folgt Stellung nehme:<br />
1. Energieverluste um 85% reduzieren: Seit dem Jahr 2000 werden in verschiedenen Kantonen, Gemeinden<br />
<strong>und</strong> Städten energieeffiziente PlusEnergieBauten (PEB) mit dem Schweizer <strong>und</strong> Europäischen Solarpreis ausgezeichnet.<br />
Diese Gebäude reduzieren einerseits die Energieverluste um durchschnittlich 85%. Anderseits erzeugen<br />
diese PEB-Wohn- <strong>und</strong> Geschäftsbauten in den letzten Jahren immer mehr Energie als sie für Warmwasser-,<br />
Hei<strong>zung</strong> inkl. gesamter Stromverbrauch im Jahresdurchschnitt benötigen: Die Energieüberschüsse betragen<br />
200% bis über 250% – als Stromüberschuss für das öffentliche Netz oder um den motorisierten Individualverkehr<br />
(MIV) zu versorgen. Damit kann der MIV emissionsfrei mit Solarstrom betrieben werden – eine Massnahme,<br />
welche einer Stadt mit drei seit Jahren überschrittenen Emissionsgrenzwerten kaum schaden dürfte.<br />
2. Ökonomischste <strong>Umset</strong><strong>zung</strong> der 2000 Watt-Ziele im Gebäude- <strong>und</strong> MIV-Bereich: Wie erwähnt, wurden in<br />
zahlreichen Kantonen, Gemeinden <strong>und</strong> Städten verschiedene PEB erfolgreich erstellt. Die Ergebnisse der letzten<br />
Jahre zeigen, dass weit <strong>und</strong> breit keine Massnahmen ersichtlich sind, welche die <strong>Umset</strong><strong>zung</strong> der 2000 Watt-<br />
Ziele im Gebäude- <strong>und</strong> MIV-Bereich ökonomischer gewährleisten. Der Gr<strong>und</strong> ist einfach: Die durchschnittlichen<br />
Energieverluste von 85% im Bausektor müssen <strong>und</strong> sollten nach Stand der Gebäudetechnik (ab 2007) nicht<br />
erzeugt werden, nur um sie zu verschwenden! Hochschulprofessoren, Energieexperten, prominente Architekten,<br />
aber auch Direktionsvertreter grösserer Konkurrenzunternehmungen zum EWZ bezeichnen diese PEB-Strategie<br />
als hervorragendes Beispiel, „wie Effizienzanstrengungen <strong>und</strong> die Nut<strong>zung</strong> von erneuerbaren Energiequellen auf<br />
sinnvolle Weise… umgesetzt werden können.“ 1 (vgl. Beilage PEB-Beispiele)<br />
3. Verfassungsauftrag <strong>und</strong> 2000-Watt-Volksabstimmung umsetzen: Seit dem Jahr 2000 wartet der Unterzeichnete,<br />
dass sich die Stadt Zürich auch an dieser <strong>ökonomischste</strong>n PEB-Energiestrategie beteiligt. Es scheint<br />
aber, dass weder die von uns 2005 im Verfassungsrat durchgesetzten Art. 97 Abs. 1 Kantonsverfassung (KV) i.V.<br />
mit Energieartikel 106 KV 2 noch die Abstimmung des Stadtzürcher Souveräns vom 30. November 2008 für die<br />
<strong>Umset</strong><strong>zung</strong> der 2000-Watt-Zeile von der <strong>Verwaltung</strong> erst genommen werden – mit Ausnahme unserer vorbildlichen<br />
Stadtpräsidentin, Frau Corinne Mauch, die immer wieder an diesen Abstimmungsauftrag erinnert. Wenigstens<br />
hat der neue Hochbauvorsteher seit Mai 2010 dafür gesorgt, dass die zuständige Stadtverwaltung nicht<br />
mehr „Schweizer Meisterin bei der bürokratischen Verhinderung von Solaranlagen“ ist, wie dies jahrelang bis<br />
1<br />
Vgl. Schweizer Solarpreis 2010, S. 44/45.<br />
2<br />
Auf B<strong>und</strong>esebene verlangt Art. 89 BV seit 1990, erneuerbare Energien <strong>und</strong> den rationellen Energieverbrauch zu fördern. Art. 97 Abs. 1 KV<br />
lautet: „Die Gemeinden nehmen öffentliche Aufgaben selber wahr, wenn sie diese ebenso zweckmässig erfüllen können wie der<br />
Kanton.“ Oder ist die Stadtzürcher <strong>Verwaltung</strong> dazu nicht in der Lage? – Art. 106 Abs. 1 KV lautet: „Der Kanton schafft günstige Rahmenbedingungen<br />
für eine ausreichende, umweltschonende, wirtschaftliche <strong>und</strong> sichere Energieversorgung. Und er…“schafft Anreize<br />
für die Nut<strong>zung</strong> einheimischer <strong>und</strong> erneuerbarer Energie <strong>und</strong> für den rationellen Energieverbrauch.“ (Abs. 2). Wo sind die Effizienzmassnahmen<br />
ersichtlich?<br />
2C/GC-Recht-EI
2010 der Fall war. Aufgr<strong>und</strong> der nachstehenden Erfahrungen <strong>und</strong> Ergebnisse muss stark bezweifelt werden, dass<br />
die erwähnten Verfassungsbestimmungen <strong>und</strong> Volksabstimmungen von den zuständigen (Energie-)<strong>Verwaltung</strong>sabteilungen<br />
umgesetzt werden.<br />
4. Jährliche Überweisung von 700 Mio. CHF an arabische Staaten <strong>und</strong> Russland: Um die erwähnten gigantischen<br />
Energieverluste, die – im Vergleich zum Stand der Technik – allein im Gebäudesektor der Stadt Zürich<br />
mehr als 3 TWh/a ausmachen, endlich zu reduzieren, reichte der Unterzeichnete am 7. Dezember 2009 die oben<br />
erwähnte EI ein. Darin wurde u.a. darauf hingewiesen: „Die Stadt Zürich überweist jährlich r<strong>und</strong> 700 Mio.<br />
CHF…vor allem an arabische Staaten <strong>und</strong> Russland.“ Etwa 85% des Geldes versickert in Ineffizienz <strong>und</strong> Energieverlusten,<br />
wie die PEB-Untersuchungen belegen (vgl. erwähnte PEB-Beispiele). Den Mitbürgerinnen dieser<br />
Stadt werden – trotz den erwähnten Verfassungsbestimmungen <strong>und</strong> Volksabstimmungen zur Förderung der<br />
Energieeffizienz <strong>und</strong> erneuerbaren Energien seit 1990 – jährlich r<strong>und</strong> 700 Mio. Franken zum Sack rausgenommen.<br />
Diese Mittel werden jährlich für fossil-nukleare Energieimporte ins Ausland überwiesen, anstatt sie für lokale<br />
Energieeffizienz-Massnahmen im Gebäudetechnologiebereich zu investieren. Deshalb verlangte die EI 2009<br />
für die PV-Förderung mit 30 Rp/kWh bloss 1/3 (ein Drittel!) der 2009 vom B<strong>und</strong> bezahlten KEV-Beiträge von 90<br />
Rp/kWh. (vgl. Art. 2.3 Abs. 1 der EI). Dafür sollen zusätzliche Effizienzmassnahmen, wie Minergie-P- oder vergleichbare<br />
Baustandards <strong>und</strong> PEB-Gebäude mit einem Zuschlag gefördert werden (Art. 2.3 Abs.. 2). Dazu wurden<br />
sieben Absenkungsbestimmungen vorgeschlagen, um die Förderbeiträge jährlich zu senken. All diese<br />
in der EI vorgeschlagenen Massnahmen kann jedermann nachprüfen www.solaragentur.ch/EICadonau. 3<br />
5. Statt EI-<strong>Umset</strong><strong>zung</strong> der 2000-Watt-Ziele ein <strong>Verwaltung</strong>smonster: Statt die reine PV-Förderung, welche<br />
die EI bereits 2009 verlangte, um 2/3 zu kürzen (von 90 Rp/kWh auf 30 Rp/kWh) <strong>und</strong> dafür die in Art. 2.3 Abs.. 2<br />
der EI geforderten „Gebäudesanierungsmassnahmen“ zu fördern, wurde diese EI laut Weisung vom 6. Juli<br />
2011 in ihr Gegenteil verkehrt. Zuerst nahm ich an, es handle sich um ein Missverständnis <strong>und</strong> verwies im<br />
Schreiben vom 25. August 2011 auf die rechtswidrige Interpretation der EI durch die <strong>Verwaltung</strong>. Weder diese<br />
Stellungnahme <strong>und</strong> die Richtigstellungen vom 29. Februar 2012 <strong>und</strong> 30. April 2012 noch Angebote zur Beseitigung<br />
von ev. Unklarheiten anhand der praktischen Beispiele aus anderen Schweizer Gemeinden, wie am 26.<br />
Juni 2012 in der Energiekommission erläutert, scheinen die <strong>Verwaltung</strong> zu interessieren. Entgegen dem Wortlaut<br />
<strong>und</strong> der ratio legis der EI wird (offenbar in „DDR-<strong>Verwaltung</strong>smanier“ <strong>und</strong> um die EI-Effizienzmassnahmen nicht<br />
umsetzen zu müssen) an absurden PV-Strompreisen „von r<strong>und</strong> 79 Rp/kWh“ festgehalten. Die entsprechende<br />
<strong>Verwaltung</strong>sabteilung hat die EI-Ziele ins Gegenteil willkürlich gekehrt, so dass die Weisung GR 2009/605 vom<br />
25. Januar 2012 überhaupt nichts mehr mit den EI-Zielen zu tun hat, wie mehrere namhafte Juristen leider<br />
feststellen mussten.<br />
Sehr geehrter Herr Gemeinderatspräsident<br />
Sofern Sie oder Mitglieder aus der Ratsmitte nicht eine massive Nachbesserung im Sinne der EI verlangen,<br />
ersuche ich Sie aus den erwähnten Gründen (auch als Preisträger des Grossen Binding-Preises 2011 <strong>und</strong> ehemaliger<br />
Verfassungsrat) dieses willkürlich konstruierte „<strong>Verwaltung</strong>smonster“ GR 2009/605 möglichst einstimmig<br />
abzulehnen. Damit könnten die tatsächlichen EI-Ziele dennoch ökonomisch umgesetzt <strong>und</strong> PEB erstellt<br />
werden, wie in anderen Gemeinden <strong>und</strong> Städten. Dadurch würde die Stadt Zürich – 12 Jahre nach den in anderen<br />
Kantonen bereits ausgezeichneten PEB - eines Tages auch einmal über einen PlusEnergieBau verfügen...<br />
In diesem Sinne ersuche ich höflich um Kenntnisnahme, stehe für weitere Inforationen gerne zur Verfügung (+41<br />
79‘688‘16’42) <strong>und</strong> verbleibe<br />
mit fre<strong>und</strong>lichen Grüssen<br />
Gallus Cadonau<br />
Anhang: Die 75-seitige EI-Dokumentation, die am 26. Juni 2012 der zuständigen Kommission überreicht wurde, ist für alle verfügbar auf:<br />
www.solaragentur.ch/EICadonau<br />
3<br />
Sieben Absenkungsmassnahmen, die von der <strong>Verwaltung</strong> unberücksichtigt wurden: 1. Förderbeiträge nur an die ungedeckten Kosten<br />
(vgl. Art. 2.3 Abs. 1 Ingress); 2. Jährliche Beschränkung der PV-Zubaumengen (vgl. Art. 2.3 Abs. 1 lit. a-d); 3. Absenkungsbestimmungen<br />
in Art. 2.3 Abs. 4 lit. a; 4. Einstellung der Förderung, sobald die Stadt Zürich weniger als 50% des Gesamtenergiebedarfs extern<br />
beziehen muss (vgl. Art. 2.3 Abs. 4 lit. b); 5. Relative Schranke: Amortisationszeit (vgl. Art. 2.3 Abs. 4 lit. b); 6. Absolute Schranke: 25<br />
Jahre (vgl. Art. 2.3 Abs. 4 lit. b); 7. Höhere bauliche Nut<strong>zung</strong> (vgl. Art. 2.3 Abs. 4 lit. d).<br />
2C/GC-Recht-EI
K:\Sol\Sol 2012\2012 Recht <strong>und</strong> Gesetzgebung\2012 Einzel-Init-ZH-GC\G-12-10-19 Beste-PEB-ZEV-2000-Watt-G.docx
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