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Download [Dauerbescheid Grundsteuer/ 28.88 kB] - Amt Rostocker ...

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Mitteilung über die Festsetzung der <strong>Grundsteuer</strong> 2012 der Gemeinden Bentwisch,<br />

Blankenhagen, Mönchhagen und Rövershagen<br />

Die Festsetzung der <strong>Grundsteuer</strong> für das Kalenderjahr 2012 erfolgt durch öffentliche<br />

Bekanntmachung. Es ist keine Änderung der Hebesätze der <strong>Grundsteuer</strong> eingetreten, so<br />

dass die Erteilung von <strong>Grundsteuer</strong>bescheiden im Jahr 2012 nicht erforderlich wird.<br />

Die <strong>Grundsteuer</strong>festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt auf der Grundlage<br />

des § 27 Abs. 3 <strong>Grundsteuer</strong>gesetzes (GrStG) vom 07. August 1973 (BGBl. I. S. 965),<br />

zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I. S. 2794).<br />

Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung treten für die Steuerschuldner die gleichen<br />

Rechtswirkungen ein, als wenn ihnen an diesem Tage der schriftliche <strong>Grundsteuer</strong>bescheid<br />

zugegangen wäre.<br />

Die <strong>Grundsteuer</strong> für das Kalenderjahr 2012 wird gegen diejenigen Steuerschuldner durch<br />

öffentliche Bekanntmachung festgesetzt, für deren Grundstücke sich die Bemessungsgrundlagen<br />

(<strong>Grundsteuer</strong>messbetrag bzw. Ersatzbemessung) seit der letzten Bescheiderteilung<br />

nicht geändert haben. Sind bis zur öffentlichen Bekanntmachung<br />

<strong>Grundsteuer</strong>bescheide für das Kalenderjahr 2012 bereits ergangen, so sind die in diesem<br />

<strong>Grundsteuer</strong>bescheid festgesetzten Beträge zu entrichten. Bei Änderungen der<br />

Bemessungsgrundlagen werden <strong>Grundsteuer</strong>bescheide durch das <strong>Amt</strong> <strong>Rostocker</strong> Heide für<br />

die Gemeinden erlassen.<br />

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 30.04.2012 in ortsüblicher Weise in den<br />

Schaukästen der Gemeinden. Bitte beachten Sie die laufenden Fälligkeiten des<br />

Kalenderjahres 2012 (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.). Jahreszahler haben den Gesamtbetrag<br />

der <strong>Grundsteuer</strong> am 1. Juli zu entrichten.<br />

Für das Kalenderjahr 2013 sind bis zur Festsetzung der <strong>Grundsteuer</strong> für das Kalenderjahr<br />

2013 durch öffentliche Bekanntmachung oder durch schriftlichen Steuerbescheid<br />

Vorauszahlungen mit einem Viertel des zuletzt festgesetzten Jahressteuerbetrages zu den<br />

gesetzlichen Fälligkeitsterminen 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2013 zu entrichten.<br />

Jahreszahler haben die Vorauszahlung als Gesamtbetrag am 01. 07.2013 zu entrichten.<br />

Soweit Steuerpflichtige bereits am Bankeinzugsverfahren teilnehmen, werden die Beträge<br />

zum Fälligkeitstermin vom Bankkonto abgebucht. Steuerschuldner, deren Abgaben zu den<br />

o.g. Fälligkeitsterminen abgebucht werden sollen und noch keine Einzugsermächtigung<br />

erteilt haben, senden bitte den abgebildeten Vordruck ausgefüllt an das <strong>Amt</strong> <strong>Rostocker</strong><br />

Heide.<br />

Wir bitten Sie, die Ihnen bereits zugegangen Bescheide auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.<br />

Sollten Unklarheiten bestehen, wenden Sie sich bitte innerhalb der Widerspruchsfrist an die<br />

Finanzabteilung des <strong>Amt</strong>es <strong>Rostocker</strong> Heide, Eichenallee 20, 18182 Gelbensande, Herrn<br />

Liermann, Zimmer 14, Tel. 038201/50052.<br />

Sebastian Liermann<br />

Mitarbeiter der Finanzabteilung


Absender:<br />

<strong>Amt</strong> <strong>Rostocker</strong> Heide<br />

Eichenallee 20<br />

18182 Gelbensande<br />

Ermächtigung zum Einzug von Forderungen mittels Lastschrift<br />

Name, Vorname<br />

Anschrift<br />

Geldinstitut<br />

Kontonummer<br />

Bankleitzahl<br />

Kassenzeichen<br />

Forderungen <strong>Grundsteuer</strong> A Mieten/Pachten<br />

(bitte<br />

ankreuzen) <strong>Grundsteuer</strong> B Straßenreinigung/Winterdienst<br />

Gewerbesteuer<br />

Spielgerätesteuer<br />

Hundesteuer<br />

Abwasserkleineinleiter<br />

Elternbeitrag Kindergarten<br />

Wasser- u. Bodenverband<br />

Hiermit ermächtige ich die <strong>Amt</strong>skasse <strong>Rostocker</strong> Heide zu den jeweiligen<br />

Fälligkeitsterminen<br />

zu Lasten des o.g. Kontos mittels Lastschrift die Forderungen einzuziehen.<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift des Kontoinhabers

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