Download [Dauerbescheid Grundsteuer/ 28.88 kB] - Amt Rostocker ...
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Mitteilung über die Festsetzung der <strong>Grundsteuer</strong> 2012 der Gemeinden Bentwisch,<br />
Blankenhagen, Mönchhagen und Rövershagen<br />
Die Festsetzung der <strong>Grundsteuer</strong> für das Kalenderjahr 2012 erfolgt durch öffentliche<br />
Bekanntmachung. Es ist keine Änderung der Hebesätze der <strong>Grundsteuer</strong> eingetreten, so<br />
dass die Erteilung von <strong>Grundsteuer</strong>bescheiden im Jahr 2012 nicht erforderlich wird.<br />
Die <strong>Grundsteuer</strong>festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt auf der Grundlage<br />
des § 27 Abs. 3 <strong>Grundsteuer</strong>gesetzes (GrStG) vom 07. August 1973 (BGBl. I. S. 965),<br />
zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I. S. 2794).<br />
Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung treten für die Steuerschuldner die gleichen<br />
Rechtswirkungen ein, als wenn ihnen an diesem Tage der schriftliche <strong>Grundsteuer</strong>bescheid<br />
zugegangen wäre.<br />
Die <strong>Grundsteuer</strong> für das Kalenderjahr 2012 wird gegen diejenigen Steuerschuldner durch<br />
öffentliche Bekanntmachung festgesetzt, für deren Grundstücke sich die Bemessungsgrundlagen<br />
(<strong>Grundsteuer</strong>messbetrag bzw. Ersatzbemessung) seit der letzten Bescheiderteilung<br />
nicht geändert haben. Sind bis zur öffentlichen Bekanntmachung<br />
<strong>Grundsteuer</strong>bescheide für das Kalenderjahr 2012 bereits ergangen, so sind die in diesem<br />
<strong>Grundsteuer</strong>bescheid festgesetzten Beträge zu entrichten. Bei Änderungen der<br />
Bemessungsgrundlagen werden <strong>Grundsteuer</strong>bescheide durch das <strong>Amt</strong> <strong>Rostocker</strong> Heide für<br />
die Gemeinden erlassen.<br />
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 30.04.2012 in ortsüblicher Weise in den<br />
Schaukästen der Gemeinden. Bitte beachten Sie die laufenden Fälligkeiten des<br />
Kalenderjahres 2012 (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.). Jahreszahler haben den Gesamtbetrag<br />
der <strong>Grundsteuer</strong> am 1. Juli zu entrichten.<br />
Für das Kalenderjahr 2013 sind bis zur Festsetzung der <strong>Grundsteuer</strong> für das Kalenderjahr<br />
2013 durch öffentliche Bekanntmachung oder durch schriftlichen Steuerbescheid<br />
Vorauszahlungen mit einem Viertel des zuletzt festgesetzten Jahressteuerbetrages zu den<br />
gesetzlichen Fälligkeitsterminen 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2013 zu entrichten.<br />
Jahreszahler haben die Vorauszahlung als Gesamtbetrag am 01. 07.2013 zu entrichten.<br />
Soweit Steuerpflichtige bereits am Bankeinzugsverfahren teilnehmen, werden die Beträge<br />
zum Fälligkeitstermin vom Bankkonto abgebucht. Steuerschuldner, deren Abgaben zu den<br />
o.g. Fälligkeitsterminen abgebucht werden sollen und noch keine Einzugsermächtigung<br />
erteilt haben, senden bitte den abgebildeten Vordruck ausgefüllt an das <strong>Amt</strong> <strong>Rostocker</strong><br />
Heide.<br />
Wir bitten Sie, die Ihnen bereits zugegangen Bescheide auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.<br />
Sollten Unklarheiten bestehen, wenden Sie sich bitte innerhalb der Widerspruchsfrist an die<br />
Finanzabteilung des <strong>Amt</strong>es <strong>Rostocker</strong> Heide, Eichenallee 20, 18182 Gelbensande, Herrn<br />
Liermann, Zimmer 14, Tel. 038201/50052.<br />
Sebastian Liermann<br />
Mitarbeiter der Finanzabteilung
Absender:<br />
<strong>Amt</strong> <strong>Rostocker</strong> Heide<br />
Eichenallee 20<br />
18182 Gelbensande<br />
Ermächtigung zum Einzug von Forderungen mittels Lastschrift<br />
Name, Vorname<br />
Anschrift<br />
Geldinstitut<br />
Kontonummer<br />
Bankleitzahl<br />
Kassenzeichen<br />
Forderungen <strong>Grundsteuer</strong> A Mieten/Pachten<br />
(bitte<br />
ankreuzen) <strong>Grundsteuer</strong> B Straßenreinigung/Winterdienst<br />
Gewerbesteuer<br />
Spielgerätesteuer<br />
Hundesteuer<br />
Abwasserkleineinleiter<br />
Elternbeitrag Kindergarten<br />
Wasser- u. Bodenverband<br />
Hiermit ermächtige ich die <strong>Amt</strong>skasse <strong>Rostocker</strong> Heide zu den jeweiligen<br />
Fälligkeitsterminen<br />
zu Lasten des o.g. Kontos mittels Lastschrift die Forderungen einzuziehen.<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift des Kontoinhabers