18.11.2013 Aufrufe

Studie - Universität Leipzig

Studie - Universität Leipzig

Studie - Universität Leipzig

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Die kommunalen Finanzen<br />

vor dem Hintergrund<br />

der Doppik-Einführung<br />

Mittelstandsbank<br />

Gemeinsam mehr erreichen


02 I Vorwort


Vorwort I 03<br />

Liebe Leser,<br />

die Umsetzung des Beschlusses aus dem Jahre 2003 zur Umstellung<br />

von der Kameralistik zur doppischen und erweiterten kameralen Haushaltsführung<br />

durch die ständige Konferenz der Innenminister stellt besondere<br />

Herausforderungen an die Kommunen. Die künftige Steuerung<br />

von Gemeinden, Städten und Kreisen erfolgt nach einem Ressourcenverbrauchskonzept<br />

und das Ende der Kameralistik ist daher wohl absehbar.<br />

Mit dem Anspruch Deutschlands „Beste Mittelstandsbank“ zu werden,<br />

sehen wir uns auch im Öffentlichen Sektor, und im Besonderen bei<br />

der Doppik-Umstellung, als kompetenten Ansprechpartner und Berater.<br />

Unsere Aufgabe ist es, Kommunen Instrumente und Dienstleistungen<br />

zur Verfügung zu stellen, damit sie ihre finanziellen Ziele erreichen und<br />

ihre Aufgaben im Interesse der Menschen effizient erfüllen können.<br />

Ganz oben auf der Agenda steht daher die Erhöhung der Handlungsspielräume.<br />

Dies bedeutet für uns nicht nur, bei der Analyse der einzelnen<br />

Rechnungselemente zu unterstützen, sondern auch neue Zusammenhänge<br />

darzustellen und zu interpretieren. Obwohl Unterschiede bei<br />

den länderspezifischen Regularien zur Doppik bestehen, lehnen sich<br />

doch viele Kriterien stark an die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs<br />

an. Es existiert somit eine recht hohe Übereinstimmung zwischen der<br />

kaufmännischen Buchführung und der kommunalen Doppik. Genau an<br />

dieser Stelle bringen wir unser spezielles Wissen zur Bilanzanalyse und<br />

zum Bilanzstrukturmanagement mit ein.<br />

Martin Blessing<br />

Unsere Schwerpunktbetreuer Öffentlicher Sektor kennen die Anforderungen<br />

an die Kommunen und erarbeiten Hand in Hand mit hoch<br />

spezialisierten Kommunalkundenbetreuern effiziente Lösungen. Auf<br />

Basis dieser individuell erarbeiteten Optimierungsstrategien werden<br />

Handlungsempfehlungen entwickelt und die Auswirkungen kalkulierbar.<br />

Das ist der Ansatzpunkt der Commerzbank bei der Doppik:<br />

„Analysieren – beraten – Zukunft gestalten“.<br />

Ihr<br />

Vorsitzender des Vorstands<br />

Commerzbank AG


04 I Vorwort<br />

Vorwort<br />

Prof. Dr. Thomas Lenk<br />

Die divergierenden gesetzlichen Rahmenbedingungen vor dem Hintergrund<br />

der Umstellung auf doppische Rechnungslegungsgrundsätze in<br />

den einzelnen Bundesländern sowie deren unterschiedlich weit fortgeschrittene<br />

Umsetzung führen zu einem äußerst heterogenen Bild, in<br />

dem die verschiedenen Mischformen aus Kameralistik und kaufmännischer<br />

Buchführung nebeneinander stehen. Prinzipiell unterliegt die<br />

kommunale Finanzverwaltung bereits mit der Umstellung des öffentlichen<br />

Haushalts- und Rechnungswesens von kameralistischen auf<br />

doppische Grundsätze einer gesteigerten Transparenz. Sobald die ersten<br />

Jahresabschlüsse einer größeren Anzahl von Kommunen vorliegen, dürfte<br />

sich darüber hinaus die Frage nach deren Vergleichbarkeit und ihrer<br />

Eignung zur Einschätzung der wirtschaftlichen Lage und der Bonität ergeben.<br />

Neben externen Ratings durch die bekannten Agenturen, welche<br />

aus Kostengründen für die meisten Kommunen zunächst nicht infrage<br />

kommen dürften, ist eine Bonitätseinschätzung durch Banken in deren<br />

Rolle als Kreditgeber die wahrscheinlichere Variante. Da die meisten<br />

deutschen Banken dem „interne Rating-Ansatz“ (IRB) des Basel-II-Abkommens<br />

folgen, dürfte ein Vorliegen ausreichend kalibrierter interner<br />

Rating-Systeme lediglich eine Frage der Zeit sein. Ferner gewinnen<br />

bisher nicht oder nur rudimentär genutzte Finanzierungsinstrumente,<br />

wie beispielsweise Derivate, mehr und mehr an Bedeutung im kommunalen<br />

Kreditgeschäft.<br />

Dr. Oliver Rottmann<br />

Nicht zuletzt generiert die Herstellung einer Kompatibilität mit dem<br />

kaufmännischen Rechnungswesen für Kommunen transparentere Beurteilungsmöglichkeiten<br />

hinsichtlich Public-Private-Partnership-Projekten.<br />

Nach kameralistischen Kriterien bildet der Liquiditätszufluss nicht selten<br />

das wesentliche Beurteilungselement derartiger Projekte. Eine Beurteilung<br />

desselben Projekts unter den Gesichtspunkten einer erweiterten,<br />

ressourcenverbrauchsorientierten Sichtweise muss dabei nicht zwangsläufig<br />

zum gleichen Ergebnis führen, da der reinen Liquiditätsbetrachtung<br />

noch weitere Kriterien, wie Ertragsorientierung (Vermeidung von<br />

Verlusten), Kapitalbindung und Auswirkungen auf die Bilanzstruktur,<br />

hinzugestellt werden.


Vorwort I 05<br />

Da die Bedeutung der Kreditwirtschaft in den letzten Jahren angesichts<br />

der (bis einschließlich 2006) gewachsenen Verschuldung deutlich<br />

zugenommen hat, dürften Banken eine wichtige Rolle im Prozess der<br />

Neuordnung und Strukturierung der doppischen Haushalte einnehmen.<br />

Insofern könnte sich das in der Kreditwirtschaft vorhandene umfangreiche<br />

Know-how zu Fragen der Bilanzanalyse und des Bilanzstruktur-,<br />

Anlage- und Risikomanagements als äußerst hilfreich erweisen. Die<br />

Möglichkeiten der Bonitätsermittlung durch externe und interne Ratings<br />

dürfte das Kommunalkreditgeschäft beeinflussen, wobei auch die Einführung<br />

neuer Kapitalmarktprodukte zu erwarten ist, z. B. im Rahmen<br />

des direkten Kapitalmarktzugangs der Kommunen.<br />

Die folgende Untersuchung soll zunächst den aktuellen Status quo im<br />

Rahmen der Umstellung auf die Doppik umreißen und ferner perspektivisch<br />

den Umgang mit den neu geschaffenen kommunalen Bilanzen und<br />

die dafür zweckmäßigen Instrumente untersuchen. Dabei konzentriert<br />

sich das Kapitel Schuldenmanagement zunächst auf die Passivseite; der<br />

Umgang mit den erstmals wertmäßig erfassten Aktiva wird in den Kapiteln<br />

Bilanzstrukturmanagement sowie Cash Management diskutiert. Darüber<br />

hinaus befassen sich die Kapitel Rating und Bilanzanalyse mit der<br />

Problematik der Bonitätsermittlung kommunaler Gebietskörperschaften.<br />

<strong>Leipzig</strong>, im August 2007<br />

Prof. Dr. Thomas Lenk<br />

Dr. Oliver Rottmann


06 I Inhalt


Inhalt I 07<br />

Inhalt<br />

1. Einführung<br />

1.1 Vorbemerkung<br />

1.2 Defizite der Kameralistik<br />

1.3 Die Doppik als Grundlage<br />

des neuen Rechnungswesens<br />

1.4 Status quo und Perspektiven<br />

der Doppik-Einführung in Deutschland<br />

1.5 Exkurs: Internationale Anwendung der IPSAS<br />

08<br />

08<br />

09<br />

10<br />

12<br />

2. Untersuchungsergebnisse:<br />

Das kommunale Finanzwesen vor dem<br />

Hintergrund der Doppik-Einführung<br />

2.1 Einführung<br />

2.2 Schuldenmanagement<br />

2.3 Bilanzstrukturmanagement<br />

2.4 Cash Management<br />

2.5 Rating<br />

2.6 Bilanzanalyse<br />

13<br />

14<br />

18<br />

26<br />

27<br />

29<br />

3. Fazit<br />

33


08 I Einführung<br />

1. Einführung<br />

1 <br />

Vgl. Hufnagel/Jürgens (2003),<br />

S. 138<br />

2<br />

Vgl. Leupold (1942), S. 1 f<br />

3<br />

Vgl. Lüder (2001), S. 7<br />

1.1 Vorbemerkung<br />

Das kommunale Haushalts- und Rechnungswesen<br />

in Deutschland befindet sich im Umbruch.<br />

Die seit den 1990er-Jahren voranschreitende<br />

Verwaltungsmodernisierung unterliegt mehr<br />

und mehr Transparenz- und Effizienzpostulaten.<br />

Die sich unter den Bezeichnungen „Neues<br />

Kommunales Finanzmanagement“ (NKF),<br />

„Neues Steuerungsmodell“ (NSM) oder „New<br />

Public Management“ (NPM) vollziehende<br />

Umgestaltung sieht u. a. die Bündelung von<br />

Fach- und Ressourcenverantwortung sowie<br />

Dezentralisierung und Serviceorientierung<br />

bei der Erstellung von Verwaltungsleistungen<br />

vor. 1 Besonders das System der Rechnungslegung<br />

spielt im Rahmen der Reformziele<br />

eine bedeutende Rolle. Im Zuge der Reformen<br />

wird intendiert, von der Methode der Kameralistik<br />

zur doppelten Buchführung überzugehen.<br />

Die sogenannte Doppik (doppelte Buchführung<br />

in Kontenform) stellt dabei das Kernstück des<br />

NKF dar. Die intendierte Zielsetzung impliziert<br />

hierbei, Kosten und Erlöse, Aufwendungen und<br />

Erträge separat zu verbuchen, um somit ein<br />

aussagekräftigeres Bild über die kommunale<br />

Finanzsituation erhalten zu können, als es die<br />

Kameralistik ermöglicht.<br />

1.2 Defizite der Kameralistik<br />

Die originäre Verwaltungsbuchführung als<br />

ursprünglich intendierte Erfolgsermittlung<br />

wurde im Laufe der Zeit in den meisten<br />

Ländern und Gemeinden mehr und mehr<br />

dem Haushaltsgedanken unterworfen. Damit<br />

wich die Funktion der Buchführung, die<br />

Erfolge zu ermitteln, der Erbringung des<br />

Nach weises, inwiefern der Haushaltsplan<br />

eingehalten wurde. 2 Die Verwaltungsbuchführung<br />

erhielt den Charakter einer reinen<br />

Kassen rechnung. Bei der Kameralistik handelt<br />

es sich um ein Verfahren der einfachen<br />

Buchführung, bei dem jeder Geschäftsvorfall<br />

ausschließlich auf einem Konto verbucht wird.<br />

Es erfolgen allerdings in der Regel auf einem<br />

Konto zwei Buchungen je Geschäftsvorfall:<br />

die Soll-Stellung bei Fälligkeit der Zahlung und<br />

die Ist-Buchung bei Zahlungseingang bzw.<br />

-ausgang. Besteht ein Rechnungssystem aus<br />

mehreren Hauptrechnungen, ist die Zahlung<br />

zweckmäßiger im Verbund zu führen, wofür<br />

allerdings die doppelte Buchführung besser<br />

geeignet ist. 3 Kameralistisches Rechnungswesen<br />

findet Eignung, um Zahlungsvorgänge<br />

aufzuzeigen. Mittelherkunft und -verwendung<br />

werden verdeutlicht. Seit den 1990er-Jahren<br />

verbreitete sich allerdings die Ansicht, dass<br />

eine singuläre Betrachtung von Zahlungsvorgängen<br />

nicht ausreicht, da Ressourcenverbräuche<br />

nicht sichtbar werden. In der Verwaltungskameralistik<br />

findet bspw. keine Abschreibung<br />

bei Wertminderung des Anlagevermögens<br />

statt. Damit fehlen Informationen, die eine<br />

Beurteilung der Effizienz von Verwaltungshandeln<br />

unterstützen. Der Versuch einer<br />

Beseitigung dieser evidenten Schwächen<br />

führte zu Erweiterungen der Kameralistik, was<br />

allerdings eine Reihe von Neben- und Ergänzungsrechnungen<br />

notwendig machte. Daraus<br />

resultierte wiederum ein Verlust an Übersichtlichkeit.<br />

Eine weitere Schwäche des Systems<br />

liegt in deren geringer Verbreitung. Die<br />

Kameralistik findet international als Buchungssystem<br />

keine Anerkennung. Das Rechnungswesen<br />

der privaten Wirtschaftseinheiten<br />

basiert fast ausschließlich auf dem System<br />

der doppelten Buchführung. Im Öffentlichen<br />

Sektor steigt seit geraumer Zeit die Tendenz,<br />

Einrichtungen auszugliedern und in diesen die<br />

doppelte Buchführung zu implementieren.<br />

Eine Koexistenz in der Anwendung zweier


Einführung I 09<br />

nicht kompatibler Rechensysteme konterkariert<br />

allerdings eine zielführende Beurteilung<br />

der wirtschaftlichen Lage des „Konzerns<br />

Stadt“. 4 Der aufgrund der evidenten Schwächen<br />

der Kameralistik entstandene Reformprozess<br />

versuchte, als Alternativmodell ein<br />

doppisches Buchungssystem im öffentlichen<br />

Rechnungswesen durchzusetzen. Der folgende<br />

Abschnitt analysiert den Status quo der Reformbestrebungen,<br />

den Stand der Umsetzung<br />

sowie perspektivische Umsetzungsschritte in<br />

den einzelnen deutschen Bundesländern.<br />

1.3 Die Doppik als Grundlage des neuen<br />

Rechnungswesens<br />

1.3.1 Ausgestaltung einer integrierten<br />

Verbundrechnung (Doppik)<br />

Die Doppik bildet die Grundlage eines Systems<br />

der Mehrkomponentenrechnung. In dieser integrierten<br />

Verbundrechnung (IVR) werden die<br />

Finanz-, Vermögens- und Ergebnisrechnung<br />

sowie die Kosten- und Leistungsrechnung<br />

als Unterelement miteinander verbunden.<br />

Die Finanzrechnung bildet Einnahmen und<br />

Ausgaben sowie am Ende des Haushaltsjahres<br />

die Veränderungen im Bestand liquider Mittel<br />

ab. Sie stellte vormals das Kernelement der<br />

Kameralistik dar. Durch Einbeziehung der<br />

Investitionen in die Finanzrechnung kann dem<br />

Informationsanspruch gegenüber der Öffentlichkeit<br />

in höherem Maße Rechnung getragen<br />

werden. 5 Die Ergebnisrechnung als zweite<br />

Säule der integrierten Verbundrechnung ist<br />

mit der Gewinn- und Verlustrechnung des<br />

kaufmännischen Rechnungswesens vergleichbar.<br />

Aufwendungen und Erträge werden in ihr<br />

erfasst; am Ende des Haushaltsjahres weist sie<br />

das Jahresergebnis aus. Unter Einbeziehung<br />

einer Kosten- und Leistungsrechnung und in<br />

Verbindung mit der Finanzrechnung wird von<br />

der „erweiterten Kameralistik“ gesprochen.<br />

Das neue Element innerhalb dieses Drei-<br />

Komponenten-Systems auf kommunaler Ebene<br />

stellt die Vermögensrechnung dar. 6 Diese<br />

kommunale Bilanz bildet das Vermögen sowie<br />

das Kapital und die Schulden der Kommune<br />

ab. Das Jahresergebnis als Abschluss der Vermögensrechnung<br />

dient der Beurteilung des finanziellen<br />

Handelns. 7 Zusammenfassend kann<br />

als Vorteil angesehen werden, dass zukünftige<br />

Verpflichtungen, wie bspw. Pensionszahlungen,<br />

in Form von Rückstellungen berücksichtigt<br />

werden. Aber auch Abschreibungen<br />

und Forderungen werden genauer dokumentiert.<br />

Diesem reformierten Rechnungswesen<br />

wird ein reformiertes Haushaltswesen zur<br />

Seite gestellt, welches den Finanz- und den<br />

Ergebnishaushalt beinhaltet. 8 Die integrierte<br />

Verbundrechnung wird in der folgenden Grafik<br />

dargestellt.<br />

1. Integrierte Verbundrechnung<br />

Finanzrechnung<br />

Einnahmen<br />

Finanzhaushalt<br />

(geplante Finanzrechnung)<br />

Aktiva<br />

Ausgaben<br />

Einnahmen Ausgaben<br />

(Zahlungswirksame Erträge/<br />

Aufwendungen; weitere Zahlungen<br />

– (Des-)/Inves titionen; Aufnahme/<br />

Tilgung von Krediten ...)<br />

Planvermögensrechnung<br />

Quelle: in Anlehnung an Lüder (2001), hier zitiert nach Hilgers (2007), S. 189<br />

4<br />

Vgl. Lüder (2001), S. 11<br />

5<br />

Vgl. Schwarting (2001), S. 283<br />

6<br />

Vgl. Lüder (1999), S. 8<br />

7<br />

Vgl. Schwarting (2001), S. 283<br />

8<br />

Vgl. Hilgers (2007), S. 189<br />

reformiertes<br />

Rechnungswesen<br />

Passiva<br />

Ergebnisrechnung<br />

Vermögensrechnung<br />

Aufwendungen<br />

Erträge<br />

Kosten- und<br />

Leistungsrechnung<br />

Kosten Leistungen<br />

Ergebnishaushalt<br />

(geplante Aufw./<br />

Erträge)<br />

gepl. Aufw.<br />

reformiertes<br />

Haushaltswesen<br />

gepl. Ertrag


10 I Einführung<br />

2. Zusammenhang IPSAS und GoB<br />

Koordinierung/Abgleich<br />

unternehmerisch – öffentlich<br />

IPSAS<br />

Koordinierung/Abgleich<br />

national – international<br />

1.3.2 Rechtliche Rahmenbedingungen<br />

Die privatwirtschaftliche Rechnungslegung<br />

hat den Anforderungen des HGB, zunehmend<br />

jedoch den International Accounting Standards<br />

(IAS) sowie den International Financial Reporting<br />

Standards (IFRS) zu entsprechen. Auf<br />

dieser Basis sind Regeln erarbeitet worden, die<br />

als Grundlage der Rechnungslegung im Öffentlichen<br />

Sektor dienen sollen: Die International<br />

Public Sector Accounting Standards (IPSAS).<br />

In Verbindung mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger<br />

Buchführung (GoB – privatwirtschaftlich)<br />

und den Grundsätzen ordnungsmäßiger<br />

öffentlicher Buchführung (GoöB – Öffentlicher<br />

Sektor) ergibt sich folgender Zusammenhang:<br />

IAS/IFRS<br />

GoöB<br />

Koordinierung/Abgleich<br />

national – international<br />

GoB<br />

Koordinierung/Abgleich<br />

unternehmerisch – öffentlich<br />

Bundesland 11 ist noch keine Entscheidung über<br />

die zukünftige Buchungsweise getroffen worden.<br />

Grundsätzliche Unterschiede bestehen<br />

darüber hinaus im Zeitpunkt des Erlasses und<br />

Inkrafttretens der Gesetzesvorlagen. Tabelle 3<br />

bietet einen zeitlichen Überblick über den<br />

Stand der Doppik-Umsetzung in Deutschland.<br />

Darüber hinaus sind Unterschiede im Umfang<br />

der Berichterstattung, den Bewertungsgrundsätzen<br />

des Sach- und Beteiligungsvermögens<br />

sowie bei Pensionsrückstellungen festzustellen.<br />

12<br />

In Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und<br />

dem Saarland wird neben der Eröffnungsbilanz<br />

auch Anhang und Lagebericht zur Berichterstattung<br />

herangezogen. In Rheinland-Pfalz<br />

werden nur der Anhang und die Übersichten<br />

zur Eröffnungsbilanz (neben dieser selbst) ausgewertet.<br />

Die übrigen Bundesländer, welche<br />

bereits mit dem Umstellungsprozess begonnen<br />

haben (Hessen und Niedersachsen), weisen<br />

diesbezüglich keine Angaben aus.<br />

Das Sachanlagevermögen unterliegt landesspezifischen<br />

Bewertungsansätzen, vor allem<br />

in Bezug auf die Hilfswerte. Grundsätzlich<br />

gilt nach Beschluss der Innenministerkonferenz<br />

vom 21. November 2003:<br />

Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Bölsenkötter (2007), S. 15<br />

9<br />

NW, NI, RP, ST, SL, HH, BW,<br />

BB, HB, MV und SN<br />

10<br />

HE, BY, TH und SH<br />

11<br />

BE<br />

12<br />

Die Angaben beziehen sich<br />

auf einen Unternehmensvortrag<br />

der PricewaterhouseCoopers<br />

AG auf dem<br />

NKF-Bundeskongress am<br />

7. November 2006.<br />

13<br />

Institut der Wirtschaftsprüfer<br />

1.4 Status quo und Perspektiven der<br />

Doppik-Einführung in Deutschland<br />

Der Status quo der Reformbestrebungen auf<br />

Länderebene verläuft in Deutschland sehr heterogen.<br />

Elf der 16 deutschen Bundesländer<br />

streben einen Übergang zur Doppik an 9 , in<br />

vier Bundesländern besteht ein Wahlrecht zwischen<br />

Kameralistik und Doppik 10 und in einem<br />

„Bei der Eröffnungsbilanz ist neben der<br />

Bewertung nach Anschaffungs- und Herstellungsaufwand<br />

auch eine Bewertung nach<br />

vorsichtig geschätzten Zeitwerten möglich,<br />

wobei bei beiden Modellen Sonderregelungen<br />

für Bewertungserleichterungen vorgesehen<br />

werden. Die Festlegung des maßgebenden<br />

Bewertungsverfahrens für die Eröffnungsbilanz<br />

erfolgt durch die Länder, wobei diese die zu<br />

erwartende Stellungnahme des IDW 13 in ihre<br />

Entscheidungsfindung einbeziehen.“


Einführung I 11<br />

3. Stand der Doppik-Umsetzung in Deutschland (2007)<br />

Kommunalebene<br />

Landesebene<br />

Umstellungsbeginn ab ... Vollendung der Umstellung ...<br />

Baden-Württemberg 2009 2013 Erweiterte Kameralistik<br />

Brandenburg<br />

Modellprojekte bis<br />

30.09.2007<br />

2011 Kameralistik<br />

Bremen Doppik; Vollendung 2008<br />

Hamburg Doppik seit 2006 eingeführt; Doppisches Haushaltswesen ab 2008<br />

Doppik<br />

Mecklenburg-<br />

Vorpommern<br />

2008 2012 Kameralistik<br />

Nordrhein-Westfalen 2005 2008 Einführung der IVR 14<br />

Niedersachsen 2006 2011 Kameralistik<br />

Rheinland-Pfalz Mitte 2006 2008 Kameralistik<br />

Saarland Mitte 2007 2008 Kameralistik<br />

Sachsen 2008 2013 Optimierte Kameralistik<br />

Sachsen-Anhalt 2006 2010 Kameralistik<br />

Bayern Kameralistik/Doppikoption 2007 Kameralistik<br />

Wahlrecht<br />

Hessen Erweiterte Kameralistik/Doppik bis 2011 Ab 2008<br />

Doppisches Rechnungsund<br />

Haushaltswesen<br />

Schleswig-Holstein Erweiterte Kameralistik/Doppik ab 2009 Optimierte Kameralistik<br />

Thüringen Traditionelle Kameralistik/Doppik ab 2009 Kameralistik<br />

Berlin<br />

Erweiterte Kameralistik<br />

Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Hilgers (2007), S. 191<br />

Eine weitere Grundlage bildet die Stellungnahme<br />

des IDW zur Rechnungslegung der öffentlichen<br />

Verwaltung nach den Grundsätzen der<br />

doppelten Buchführung. Darin ist Folgendes<br />

festgeschrieben (Tz 19):<br />

„Für die Eröffnungsbilanz der öffentlichen Verwaltung<br />

gelten die Grundsätze für die Gliederung<br />

der Bilanz (Tz. 68 ff.) entsprechend. Bei<br />

der erstmaligen Bewertung sind die Vermögensgegenstände<br />

zu Zeitwerten anzusetzen.<br />

Damit wird die Anschaffung bzw. Herstellung<br />

des Vermögensgegenstandes zu dem Zeitpunkt<br />

fingiert, zu dem erstmals die Grundsätze der<br />

doppelten Buchführung angewendet werden.<br />

Die häufig problematische Ermittlung der<br />

(fortgeführten) Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten<br />

für weit vor dem Stichtag der<br />

Eröffnungsbilanz erworbene oder hergestellte<br />

Vermögensgegenstände wird dadurch ver-<br />

14<br />

Integrierte Verbundrechnung


12 I Einführung<br />

15 <br />

HE, NI, RP, ST, SL, BW, BB,<br />

HB, MV und SN<br />

16<br />

Kann der Anschaffungs- oder<br />

Herstellungswert eines<br />

Vermögensgegenstandes bei<br />

der Aufstellung der ersten<br />

Eröffnungsbilanz nicht<br />

mit vertretbarem Aufwand<br />

ermittelt werden, so gilt der<br />

auf den Anschaffungs- oder<br />

Herstellungszeitpunkt rückindizierte<br />

Zeitwert am Stichtag<br />

der ersten Eröffnungsbilanz<br />

als Anschaffungs- oder<br />

Herstellungswert.<br />

17<br />

NW und BB<br />

18<br />

HE und HH<br />

19<br />

NI, RP, ST und BW<br />

20<br />

Vgl. Hilgers (2007), S. 191.<br />

21<br />

Bundesrechnungshof (2006),<br />

S. 12<br />

mieden. Erhaltene Investitionszuschüsse u. Ä.<br />

sind nicht von dem geförderten Aktivposten<br />

abzusetzen (vgl. Tz. 39).“<br />

Lediglich Nordrhein-Westfalen und Hamburg<br />

nutzen Zeitwerte für die Bestimmung der<br />

Werte von Sachanlagevermögen. Die übrigen<br />

analysierten Bundesländer 15 setzen die Anschaffungs-<br />

bzw. Herstellungskosten abzüglich<br />

der Abschreibungen als Werte an. Hilfswerte<br />

stellen aktuelle Wiederbeschaffungszeitwerte,<br />

Ertrags- und Vergleichswerte sowie rückindizierte<br />

Werte 16 dar.<br />

Ähnlich ist die Wertbestimmung des Beteiligungsvermögens.<br />

Nordrhein-Westfalen und<br />

Hamburg benutzen die aktuellen Zeitwerte,<br />

wohingegen die o. g. Bundesländer das<br />

anteilige Eigenkapital zur Wertbestimmung<br />

heranziehen. Auch hier werden unter Umständen<br />

Hilfswerte genutzt. Dies sind bspw.<br />

Anschaffungs- und Herstellungskosten oder<br />

Börsen- bzw. Marktpreise.<br />

Der Ansatz der Pensionsrückstellungen ist<br />

ebenso unterschiedlich. Werden sie in einigen<br />

Bundesländern mit 5 % 17 oder 6 % 18 bewertet,<br />

ist in anderen das EStG maßgebend 19 .<br />

Auf Bundesebene ist das kameralistische System<br />

der Geldverbrauch-Erfassung weiter vorherrschend.<br />

Der Bundesrechnungshof empfahl<br />

2006 dem Bund, an den positiven Erfahrungen<br />

der Doppik auf Landesebene anzuknüpfen<br />

bzw. die Reformen auf Bundes ebene voranzubringen.<br />

Wird dem nicht nachgegangen,<br />

können sich unterschiedliche Systeme entwickeln,<br />

die die Vergleichbarkeit zwischen den<br />

föderalen Ebenen erschweren. 20<br />

Diese kurzen Erläuterungen verdeutlichen das<br />

teils heterogene Vorgehen bei der Einführung<br />

der Doppik in den Bundesländern. Anpassungs-<br />

und Veränderungsnotwendigkeiten<br />

werden sich im Praxiseinsatz herausstellen.<br />

1.5 Exkurs: Internationale Anwendung der<br />

IPSAS<br />

Die Anwendung der IPSAS im internationalen<br />

Vergleich ist sehr unterschiedlich. OECD und<br />

NATO wenden bereits derartige Vorschriften<br />

an, die Europäische Kommission plant deren<br />

Einführung. Die Einführung der IPSAS-<br />

Regelungen wurde 2006 vo n den Vereinten<br />

Nationen beschlossen und soll zum 1. Januar<br />

2010 angewandt werden. 21<br />

Neben diesen Institutionen wenden bereits<br />

zahlreiche Staaten die IPSAS an. In Europa<br />

waren es im März 2006 die Länder Albanien,<br />

Frankreich, Ungarn, die Niederlande, Norwegen,<br />

die Slowakei und die Schweiz. Dar aus<br />

wird ersichtlich, dass ein Großteil Europas keine<br />

oder nur geringe Erfahrungen mit diesem<br />

Bereich des öffentlichen Rechnungswesens<br />

besitzt. Noch deutlicher wird der Anspruch<br />

an eine Einführung der IPSAS, wenn man die<br />

internationale Entwicklung betrachtet. Neben<br />

China, Südafrika, Indien oder Israel haben<br />

auch kleine Nationen wie beispielsweise Osttimor,<br />

Laos oder die Malediven die Anwendung<br />

zumindest beschlossen oder gar umgesetzt.<br />

Eigene, mit den IPSAS jedoch weitestgehend<br />

übereinstimmende Standards wenden Australien,<br />

Kanada, Neuseeland, Großbritannien sowie<br />

die Vereinigten Staaten an.<br />

Es wird evident, dass der internationale Konvergenzprozess<br />

der kommunalen Rechnungslegungsstandards<br />

bereits weit fortgeschritten<br />

und Europa diesbezüglich eher die Rolle eines<br />

Nachzüglers beschieden ist.


Untersuchungsergebnisse I 13<br />

2. Untersuchungsergebnisse<br />

Das kommunale Finanzwesen vor dem Hintergrund<br />

der Doppik-Einführung<br />

2.1 Einführung<br />

Die divergierenden gesetzlichen Rahmenbedingungen<br />

in den einzelnen Bundesländern<br />

sowie deren unterschiedlich weit fortgeschrittene<br />

Umsetzung führen in der Gesamtperspektive<br />

zu einem äußerst heterogenen Bild,<br />

in dem die verschiedenen Mischformen aus<br />

Kameralistik und kaufmännischer Buchführung<br />

nebeneinander stehen. Eine weitere<br />

Problematik zeigt sich in der Frage, ob sich<br />

die öffentlichen Haushalte an den teilweise<br />

als reformbedürftig geltenden Regelungen<br />

des HGB orientieren oder eine Einführung<br />

der internationalen, auf den IFRS basierenden<br />

IPSAS erwägen sollten. 22 Letztere sind deutlich<br />

komplexer in der Handhabung, hätten jedoch<br />

gegenüber den HGB-Regelungen einige nicht<br />

unbedeutende Vorteile 23 , so etwa die realitätsnahe<br />

Bewertung von Gegenständen des Anlagevermögens<br />

(keine stillen Reserven) und die<br />

in der HGB-Praxis als schwebende Geschäfte 24<br />

generell nicht enthaltene bilanzielle Abbildung<br />

von Derivaten, welche sich besonders im kommunalen<br />

Schuldenmanagement wachsender<br />

Beliebtheit erfreuen. Auch hier haben sich bereits<br />

Mischformen herausgebildet, die internationale<br />

Regelungen teilweise berücksichtigen<br />

(z. B. Eröffnungsbilanz per 01.01.2006 der<br />

Stadt Hamburg).<br />

Darüber hinaus dürfte sich, sobald die ersten<br />

Jahresabschlüsse einer größeren Anzahl von<br />

Kommunen vorliegen, zweifellos die Frage<br />

nach deren Vergleichbarkeit und ihrer Eignung<br />

zur Einschätzung der wirtschaftlichen Lage<br />

und der Bonität ergeben. Neben externen Ratings<br />

durch die bekannten Agenturen, welche<br />

aus Kostengründen für die meisten Kommunen<br />

nicht infrage kommen dürften, ist eine Bonitätseinschätzung<br />

durch Banken in deren Rolle<br />

als Kreditgeber die wahrscheinlichere Vari-<br />

ante. Da die meisten deutschen Banken dem<br />

„interne Rating-Ansatz“ (IRB) des Basel-II-<br />

Abkommens folgen, dürfte ein Vorliegen ausreichend<br />

kalibrierter interner Ratingsysteme<br />

lediglich eine Frage der Zeit sein. Hierauf wird<br />

vertiefend im Abschnitt 2.5 eingegangen.<br />

Die Herstellung einer Kompatibilität mit dem<br />

kaufmännischen Rechnungswesen eröffnet<br />

den Kommunen darüber hinaus transparentere<br />

Beurteilungsmöglichkeiten hinsichtlich Public-<br />

Private-Partnership-Projekten 25 . Nach kameralistischen<br />

Kriterien bildet der Liquiditätszufluss<br />

das wesentliche Beurteilungselement derartiger<br />

Projekte. Eine Beurteilung desselben<br />

Projekts unter den Gesichtspunkten einer<br />

erweiterten, ressourcenverbrauchsorientierten<br />

Sichtweise muss dabei nicht zwangsläufig<br />

zum gleichen Ergebnis führen, da der reinen<br />

Liquiditätsbetrachtung noch weitere Kriterien,<br />

wie Ertragsorientierung (Vermeidung von<br />

Verlusten), Kapitalbindung und Auswirkungen<br />

auf die Bilanzstruktur ( vgl. Abschnitt 2.6),<br />

hinzugestellt werden.<br />

Eine in ihren künftigen Auswirkungen noch<br />

nicht hinreichend beurteilbare Funktion eines<br />

Jahresabschlusses bzw. Geschäftsberichtes<br />

besteht des Weiteren in der zu erwartenden<br />

höheren Öffentlichkeitswirksamkeit aufgrund<br />

seiner im Vergleich zu kameralistischen<br />

Rechenwerken einfacheren Zugänglichkeit gegenüber<br />

einem breiteren Publikum; ein Effekt,<br />

der insbesondere bei den vergleichsweise<br />

bürgernahen kommunalen Haushalten, deren<br />

„Shareholder“ ihre Einwohner darstellen, eine<br />

gewisse Sensibilität besitzen dürfte. Die durch<br />

die Publikation von Jahresabschlussberichten<br />

steigende Transparenz und Verständlichkeit<br />

könnte in vielen Fällen einen nicht unerheblichen<br />

Druck der Öffentlichkeit über Medien,<br />

22<br />

Vgl. Bräunig (2007), S. 83<br />

23<br />

Vgl. Bolsenkötter (2007),<br />

S. 23<br />

24<br />

Als sogenanntes „schwebendes<br />

Geschäft“ wird im<br />

deutschen Handelsrecht ein<br />

Schuldverhältnis (Vertrag)<br />

bezeichnet, dessen Erfolg<br />

noch nicht realisiert wurde.<br />

Infolgedessen finden in der<br />

dem Realisationsprinzip<br />

verpflichteten deutschen<br />

Handelsbilanz mit Ausnahme<br />

etwaiger Drohverlustrückstellungen<br />

derartige Geschäfte<br />

keinen Niederschlag. Die<br />

IFRS enthalten dagegen mit<br />

IAS 39 einen sehr umfangreichen<br />

Standard, welcher<br />

sich ausschließlich mit der<br />

Bewertung, Erfolgswirksamkeit<br />

und Bilanzierung derivativer<br />

Finanzinstrumente<br />

beschäftigt.<br />

25<br />

Public Private Partnership<br />

(PPP) stellt eine Kooperation<br />

bzw. einen Leistungsaustausch<br />

zwischen der Öffentlichen<br />

Hand und privaten<br />

Unternehmen dar. An einer<br />

PPP sind mindestens ein<br />

öffentlicher und ein privater<br />

Partner beteiligt. Die Ziele<br />

beider Partner müssen dabei<br />

kompatibel sein, sie weisen<br />

häufig einen komplementären<br />

Charakter auf (Budäus<br />

2004, S. 12). Nicht selten<br />

stellt die private Seite im<br />

Zuge einer Teilprivatisierung<br />

auch den Betreiber<br />

oder ist an den Einnahmen<br />

beteiligt. Als bedeutendes<br />

Beispiel ist das deutsche<br />

Lkw-Autobahnmautsystem<br />

aufzuführen, dessen Entwicklung,<br />

Umsetzung und<br />

Betrieb im Wesentlichen von<br />

einem privaten Konsortium<br />

getragen wurde, welches für<br />

den Bund die Autobahnmaut<br />

einzieht, an der es im Gegenzug<br />

beteiligt ist.


14 I Untersuchungsergebnisse<br />

26 <br />

Hier insbesondere als sogenannte<br />

progressive Bilanzpolitik<br />

zu verstehen, welche<br />

den Einsatz von Bewertungsspielräumen,<br />

sachverhaltsgestaltenden<br />

Maßnahmen<br />

und Ermessensspielräumen<br />

zugunsten einer positiveren<br />

Darstellung der eigenen<br />

bilanziellen Verhältnisse<br />

beinhaltet. Einem „Schlechterrechnen“<br />

durch den<br />

jeweiligen politischen Gegner<br />

dürfte mangels erforderlicher<br />

Zusatzinformationen aus der<br />

Verwaltung ggf. Grenzen<br />

gesetzt sein.<br />

Verbände u. Ä. auf die Administration der<br />

Kommunen ausüben, deren Leistungen künftig<br />

auch am Umgang mit dem kommunalen Vermögen<br />

gemessen werden. Es ist nicht<br />

auszuschließen, dass insofern ein politisch<br />

motivierter Gestaltungswille die Bilanzierungspraxis<br />

beeinflussen könnte. Bilanzpolitik 26<br />

ist auch in der Privatwirtschaft ein mitunter genutztes<br />

Mittel zur Herstellung einer positiveren<br />

Außenwirkung.<br />

Da die Bedeutung der Kreditwirtschaft als<br />

Stakeholder der Kommunen in den letzten<br />

Jahren angesichts der (bis einschließlich 2006)<br />

gewachsenen Verschuldung deutlich zugenommen<br />

hat, dürften die Banken eine wichtige<br />

Rolle im Prozess der Neuordnung und Strukturierung<br />

der doppischen Haushalte einnehmen.<br />

Insofern könnte sich das in der Kreditwirtschaft<br />

vorhandene umfangreiche Know-how<br />

zu Fragen der Bilanzanalyse und des Bilanzstruktur-,<br />

Anlage- und Risikomanagements als<br />

äußerst hilfreich erweisen.<br />

Die Möglichkeiten der Bonitätsermittlung<br />

durch externe und interne Ratings dürfte das<br />

Kommunalkreditgeschäft beeinflussen, wobei<br />

auch die Einführung neuer Kapitalmarktprodukte<br />

neben dem klassischen Pfandbrief zu<br />

erwarten ist, etwa ein direkter Kapitalmarktzugang<br />

der Kommunen.<br />

Von der Modernisierung der Verwaltung<br />

erwartete Effizienzsteigerungen, etwa durch<br />

die Etablierung von Cash Management- oder<br />

Ressourcen- und Beschaffungsmanagementsystemen<br />

innerhalb des Konzerns Kommune,<br />

attestieren Banken ebenfalls eine bedeutende<br />

Rolle als Abwickler des Zahlungsverkehrs der<br />

Kommunen und ihrer Tochtergesellschaften.<br />

Die Interaktionen zwischen Kommunen und<br />

Banken in diesen einzelnen Bereichen sollen<br />

im Folgenden näher betrachtet werden.<br />

2.2 Schuldenmanagement<br />

2.2.1 Vorbemerkung<br />

Eine Bewertung der Vermögensseite findet<br />

im kommunalen Rechnungswesen im Rahmen<br />

kameralistischer Grundsätze nicht statt, der<br />

Umgang mit der Verschuldung und deren<br />

Kosten wird bisher überwiegend passiv vollzogen.<br />

Angesichts wachsender Verschuldung<br />

(bis 2006) und allmählich steigender Zinssätze<br />

für das steigende Kassenkreditvolumen<br />

(Abbildung 4; 12,5 Mrd. davon allein in NRW)<br />

wird der bestehende Handlungsbedarf jedoch<br />

von einer zunehmenden Zahl von Kommunen<br />

wahrgenommen. Dabei wird sich im Wesentlichen<br />

auf das Schuldenmanagement konzentriert.<br />

Eine <strong>Studie</strong> der <strong>Universität</strong> Potsdam auf der<br />

Basis des Jahres 2003 zeigte, dass Kommunen<br />

mit höherer Verschuldung Vorreiter bei<br />

der Implementierung von Strukturen zum<br />

aktiven Umgang mit Schulden und zu den<br />

daraus resultierenden Lasten sind. Das Handlungstempo<br />

in der Praxis ist insofern davon<br />

abhängig, wie prekär die Haushaltslage bereits<br />

ausfällt.


Untersuchungsergebnisse I 15<br />

4. Verschuldung der Gemeinden<br />

Lang- und kurzfristige Verschuldung der Gemeinden<br />

in Mrd. Euro<br />

90<br />

88,3<br />

88<br />

86<br />

28<br />

25<br />

20<br />

87,5 87,1 87,1<br />

88,9<br />

89,3 88,75 88,13<br />

27,6<br />

23,95<br />

20,2<br />

15<br />

16,3<br />

10<br />

6,0<br />

6,9<br />

9,0<br />

10,7<br />

5<br />

1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006*<br />

langfristige Schulden<br />

kurzfristige Schulden „Kassenkredite“<br />

* Stand: 3. Quartal 2006 (ohne Stadtstaaten);<br />

langfristige Schulden: Kreditmarktschulden<br />

i. w. S. sowie Schulden der öffentlichen Haushalte<br />

Grafik: Deutscher Städte- und Gemeindebund, www.dstgb.de<br />

Quelle: Darstellung des DStGB nach Angaben des Statistischen Bundesamtes<br />

2.2.2 Kreditmanagement<br />

Eine aktive Marktbearbeitung sowie ein Vergleich<br />

von Finanzierungsalternativen finden<br />

in vielen Kommunen noch nicht in ausreichendem<br />

Maße statt. So stellt z.B. Birkholz<br />

(2006) fest, dass knapp die Hälfte (46,2%) der<br />

befragten Kommunen nicht mehr als sieben<br />

Darlehensangebote am Markt einholt. 27 In der<br />

Regel wird dazu ein standardisiertes Verfahren<br />

(auf Basis eines Vordrucks) genutzt. Ausschreibungen<br />

auf der Grundlage der europäischen<br />

Dienstleistungsrichtlinie werden nur in Ausnahmefällen<br />

vorgenommen – was jedoch angesichts<br />

des im europäischen Vergleich zunehmend<br />

konvergierenden Zinsniveaus auch keine<br />

wesentlich günstigeren Angebote erwarten lassen<br />

dürfte. Die isolierte Betrachtung einzelner<br />

Investitionsprojekte und deren Finanzierung<br />

wird erst allmählich durch eine Sichtweise der<br />

Gesamtverschuldung als Portfolio abgelöst.<br />

Dadurch werden hohe Zinsbindungsquoten<br />

und inflexible Verschuldungsstrukturen in<br />

den Darlehensportfolios der Kernhaushalte<br />

sichtbar. In den (meist privatwirtschaftlich<br />

organisierten) Eigengesellschaften ist der<br />

Anteil kurz- und mittelfristiger Verschuldung<br />

dagegen höher. 28 Angesichts der Anstrengung<br />

zur Reduzierung der Zinsbelastung rückt die<br />

Problematik des steigenden Kassenkreditvolumens<br />

(vgl. Abbildung 4) zunehmend in den<br />

27<br />

Vgl. Birkholz (2006), S. 15<br />

28<br />

Vgl. Birkholz (2006), S. 17


16 I Untersuchungsergebnisse<br />

29<br />

Vgl. Lenk (2007)<br />

30<br />

Vgl. Birkholz (2006), S. 19<br />

31<br />

Vgl. Landkreistag Rheinland-<br />

Pfalz (2006)<br />

32<br />

Vgl. Birkholz (2006), S. 23<br />

33<br />

Zu Swapgeschäften vgl. u.a.<br />

Hull (2006), S. 194f.<br />

Fokus. Ein nicht geringer Teil dieser inzwischen<br />

dauerhaft beanspruchten Kredite wird<br />

als Überziehungskredit geführt und variabel<br />

verzinst. Dies wirkt sich gerade auf die kurzfristige<br />

Zinslast negativ aus, 29 insbesondere<br />

seit der durch die EZB eingeleiteten Zinswende.<br />

Die entstandenen quasi-permanenten,<br />

variablen verzinsten Sockelbestände an Kassenkrediten<br />

sind insofern aus einem langfristig<br />

orientierten Blickwinkel zu betrachten, der<br />

auch das resultierende Zinsänderungsrisiko in<br />

Betracht zieht.<br />

Die Möglichkeiten des direkten Kapitalmarktzugangs<br />

oder günstigerer Kreditkonditionen,<br />

die sich aus kommunalen Kooperationen zur<br />

Bündelung des gemeinsamen Kreditbedarfs<br />

ergeben, werden trotz einiger erfolgreicher<br />

Beispiele von den weitaus meisten Kommunen<br />

als nicht praktikabel abgelehnt. 30<br />

Als Hauptgrund wird ein hoher Koordinationsaufwand<br />

genannt; die zu erwartenden<br />

Vorteile werden als gering eingeschätzt. Auch<br />

hier dürfte den Kommunen ein zu stark einzelprojektorientiertes<br />

Planungswesen im Weg<br />

stehen. Als sinnvoll könnte sich hier die Schaffung<br />

einer Plattform erweisen, auf welcher<br />

Kommunen ohne größeren Aufwand andere<br />

Gebietskörperschaften finden können, welche<br />

ähnliche Finanzierungsbedarfe aufweisen.<br />

Dieser Weg interkommunaler Kooperation wird<br />

in der Schweiz bereits beschritten; es existiert<br />

mit der Emissionszentrale der Schweizer Gemeinden<br />

(ESG) eine zentrale Institution.<br />

In Deutschland nutzen bisher nur einige Landkreise<br />

in Rheinland-Pfalz seit 2005 die Möglichkeit<br />

einer Darlehensgemeinschaft, wobei<br />

sich die durch die Bündelung erzielte Verhandlungsmacht<br />

in den Kreditkonditionen insofern<br />

deutlich positiv bemerkbar machte, dass das<br />

Niveau des Bundeslandes erreicht wurde. 31<br />

2.2.3 Risikomanagement und<br />

Derivateeinsatz<br />

Neben den aufgeführten Maßnahmen zur<br />

Verminderung von Lasten aus der hohen Verschuldung<br />

besteht die Möglichkeit der Identifikation<br />

von Zins- und Prolongationsrisiken<br />

in den Schuldenportfolios der Gemeinden. Im<br />

Vordergrund steht dabei das die Kommunen<br />

betreffende Zinsänderungsrisiko bei den oft<br />

abgeschlossenen langfristigen Festzinsvereinbarungen.<br />

Die daraus resultierende hohe Zinsbindungsquote<br />

birgt das Risiko, bei fallendem<br />

Marktzins zu hohe Zinsen zu zahlen. Das<br />

Prolongationsrisiko besteht in zeitlich nicht<br />

hinreichend diversifizierten Festzinsvereinbarungen.<br />

Laufen zahlreiche Vereinbarungen an<br />

eng beieinander liegenden Terminen ab, so<br />

besteht im Falle zwischenzeitlich gestiegener<br />

Zinsen das Risiko einer sprunghaften Verteuerung<br />

des Schuldenportfolios. Während sich<br />

dem Prolongationsrisiko recht einfach durch<br />

eine stärkere Streuung der Auslauftermine für<br />

Festzinsvereinbarungen oder mit sogenannten<br />

„forward rate agreements“ (FRA), bei denen<br />

bereits zu einem gegenwärtigen Zeitpunkt ein<br />

Festzins für ein zukünftiges Darlehen vereinbart<br />

wird, begegnen lässt, erfreut sich im Umgang<br />

mit dem Zinsänderungsrisiko der Einsatz<br />

von Swaps und Zinsderivaten zunehmender<br />

Beliebtheit. „Forward rate agreements“ werden<br />

bislang (noch) eher selten genutzt, da sie<br />

in vielen Fällen gegen die Gemeindehaushaltsordnungen<br />

verstoßen, welche den Kauf eines<br />

derivativen Instruments ohne zugehöriges<br />

Grundgeschäft untersagen (sog. Konnexitätsprinzip)<br />

32 . Das zugehörige Grundgeschäft<br />

liegt beim FRA in der Zukunft. Bei einem Zinsswapgeschäft<br />

33 handelt es sich im Allgemei-


Untersuchungsergebnisse I 17<br />

nen um einen Austausch der Fälligkeiten von<br />

Zinssatzvereinbarungen. So kann die Kommune<br />

beispielsweise das Zinsänderungsrisiko für<br />

eine variable Zinsposition begrenzen, indem<br />

sie selbige mithilfe eines Swaps für einen<br />

gewissen Zeitraum in eine Quasi-Festzinsposition<br />

umwandelt. Denkbar ist jedoch auch der<br />

umgekehrte Fall, in dem – in Erwartung eines<br />

fallenden Zins niveaus – eine eher hochverzinsliche<br />

Festzinsvereinbarung gegen eine variable<br />

Position getauscht wird.<br />

5. Swapgeschäft<br />

Kommune<br />

Kreditpartner<br />

Variabler Zins,<br />

zzgl. Kreditmarge<br />

Variabler Zins (z. B.<br />

3-Monats-Euribor)<br />

Festzins<br />

Swappartner<br />

Die Gestaltungsfreiheit der Finanzmarktakteure<br />

hinsichtlich der Ausgestaltung<br />

derivativer Finanzinstrumente lässt jedoch<br />

zahlreiche weitere Konstruktionen zu, von<br />

denen die Sicherung einer Zinsober- oder<br />

-untergrenze (cap/floor/collar) nur beispielhaft<br />

genannt seien. Insbesondere für den Umgang<br />

mit Derivaten ist es unerlässlich, für den<br />

Ausbau hinreichender eigener Kompetenzen<br />

zu sorgen. Während ein reines Sicherungsgeschäft<br />

zur Absicherung eines variablen Zinses<br />

unproblematisch ist, öffnen eher spekulative<br />

Kontrakte, 34 die zur Senkung der Zinslast<br />

abgeschlossen werden, oft erhebliche Risikopositionen.<br />

35 Die Versuchung, zugunsten der<br />

Reduzierung laufender Zinsausgaben erhebliche<br />

Risiken in der Zukunft aufzubauen, mag<br />

dabei unter anderem auch der aus kameralistischer<br />

Erfahrung entstammenden mangel n -<br />

den Zukunftsbetrachtung und Unterscheidungsfähigkeit<br />

zwischen Ausgaben und<br />

Aufwendungen zuzuschreiben sein. Als exemplarisch<br />

gelten mögen die bekannt gewordenen<br />

Fälle der Städte Hagen, Neuss, Solingen,<br />

Würzburg oder Pforzheim, die offenbar<br />

beim Kauf von hochkomplexen Derivaten (sog.<br />

CMS-Spread-Ladder-Swaps) ohne hinreichende<br />

eigene Chance/Risiko-Abwägungen<br />

oder Zinsmeinungen agierten. Da Derivate<br />

Quelle: Schwarting (2007), S. 108<br />

in der Regel so konstruiert sind, dass sie auf<br />

gegensätzlichen Zukunftserwartungen der<br />

Geschäftspartner beruhen, könnte angenommen<br />

werden, dass die Beziehung der Kommune<br />

zum Anbieter des Derivats im Prinzip dem<br />

partnerschaftlichen Status widerspricht. Dies<br />

ist jedoch nicht der Fall, da weder der Finanzdienstleister<br />

noch der Zinsmarkt sich gegen<br />

die Kommune stellt. Vielmehr wird das Interesse<br />

von Marktteilnehmern nach der Umsetzung<br />

der eigenen Portfoliostrategie zusammengeführt.<br />

Der Finanzdienstleister übernimmt hierbei<br />

die Funktion eines Vermittlers und sichert<br />

seinerseits Überhänge der nicht vermittelbaren<br />

Transaktion am Zinsmarkt ab.<br />

Die bisherige Vorgehensweise der Gebietskörperschaften<br />

orientiert sich offenbar im<br />

Wesentlichen am Ziel einer kurz- bis mittelfristigen<br />

Ausgabenvermeidung; ein Ansatz,<br />

der bereits in einigen Fällen zu erheblichen<br />

Problemen geführt hat. Für ein erfolgreiches<br />

Schulden- und Risikomanagement ist zunächst<br />

der Aufbau geeigneter Strukturen, Prozesse<br />

und Kompetenzen nötig. 36 Ohne eine<br />

vorherige Identifikation von Risiken und<br />

34<br />

Der spekulative Aspekt<br />

besteht hierbei in der<br />

Zinserwartung zum Zeitpunkt<br />

des Abschlusses. Die Aufgabe<br />

einer Festzinsposition<br />

zugunsten einer variablen<br />

Konstruktion impliziert aus<br />

Schuldnersicht eine „Wette“<br />

auf einen fallenden bzw.<br />

zumindest gleichbleibend<br />

niedrigen Marktzins während<br />

der Laufzeit des Kontraktes.<br />

35<br />

Vgl. Lenk (2007)<br />

36<br />

Vgl. Lenk (2007)


18 I Untersuchungsergebnisse<br />

37<br />

Vgl. Frischmuth (2006),<br />

S. 122ff.<br />

38<br />

Vgl. Birkholz (2006), S. 25f<br />

Chancen und der fundierten Bildung einer<br />

Marktmeinung bleibt der Einsatz von Instrumenten<br />

zur Portfoliosteuerung nur Stückwerk.<br />

Als Orientierung für den Aufbau adäquater<br />

Strukturen in den Kommunen könnten hierbei<br />

die 2005 in Kraft getretenen Mindestanforderungen<br />

an das Risikomanagement (MaRisk)<br />

der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

(BaFin) dienen, deren Regelungen<br />

auch vom Deutschen Städtetag in einer<br />

Musterdienstanweisung für die Aufnahme von<br />

Krediten 37 aufgegriffen werden. Als wesentliche<br />

Bestandteile einer adäquaten Organisationsstruktur<br />

nach den MaRisk sind folgende<br />

Punkte aufzuführen:<br />

• aufbauorganisatorische Strukturen (funktionale<br />

und organisatorische Trennung,<br />

„4-Augen-Prinzip“),<br />

• ablauforganisatorische Maßnahmen (Richtlinien<br />

zum Derivateeinsatz, Modellierung<br />

von Prozessen),<br />

• Sicherstellung einer hinreichenden Qualifikation<br />

der Mitarbeiter sowie<br />

• Schaffung einer geeigneten IT-Umgebung<br />

(Darlehensbuchhaltungssoftware, Risikomanagementtools).<br />

Es ist darüber hinaus festzuhalten, dass eine<br />

vollständige Geschäftsbesorgung des Risikomanagements<br />

durch externe Dritte nicht<br />

zielführend ist, da zu einer konsequenten<br />

Risikostrategie ebenfalls die Identifikation<br />

und das Handling einer daraus resultierenden<br />

Prinzipal-Agent-Konstellation mit entsprechend<br />

vorhandenen Informationsasymmetrien<br />

gehören, sodass der o. g. Aufbau eigener<br />

Kompetenzen unerlässlich ist. In der oben<br />

angeführten <strong>Studie</strong> der <strong>Universität</strong> Potsdam<br />

wird nahezu allen betrachteten Kommunen<br />

diesbezüglich erheblicher Nachholbedarf<br />

attestiert. Vor allem die notwendigen personellen<br />

Kapazitäten werden offenbar nicht<br />

oder unzureichend bereitgestellt. 38 Es wird<br />

ersichtlich, dass insbesondere eine intendierte<br />

Orientierung des kommunalen Schulden- und<br />

Risikomanagements an den MaRisk für den<br />

Finanzsektor eine Zusammenarbeit zwischen<br />

Banken und Kommunen nahe legt, welche<br />

über die reine Geschäftsbeziehung (Kreditverhältnis,<br />

Derivategeschäft) hinausgeht.<br />

2.3 Bilanzstrukturmanagement<br />

2.3.1 Vorbemerkung<br />

Die tief greifendste Umstellung innerhalb<br />

der Neuordnung der kommunalen Finanzplanung<br />

und -berichterstattung dürfte in der<br />

Identifikation und Bewertung kommunalen<br />

Vermögens liegen. Die Schaffung einer bilanziellen<br />

Aktivseite stellt einen Prozess dar,<br />

der den weitaus größten Teil der bundesdeutschen<br />

Gebietskörperschaften noch beschäftigt.<br />

Bis zum jetzigen Zeitpunkt (August 2007)<br />

haben fast alle Gebietskörperschaften in den<br />

umgestellten Bundesländern, darunter die<br />

Stadt Salzgitter und der Stadtstaat Hamburg,<br />

eine Eröffnungsbilanz vorgelegt; der erste vollständige<br />

Jahresabschluss für Hamburg wurde<br />

am 14.08.2007 der Öffentlichkeit im Rahmen<br />

einer Bilanzpressekonferenz vorgelegt. Es<br />

ist insofern noch verfrüht, die Auswirkungen<br />

dieser Vervollständigung der kommunalen<br />

Vermögensrechnung konkret antizipieren<br />

zu können, nichtsdestotrotz lassen sich einige<br />

Grundtendenzen darlegen. Die Aktivierung und<br />

Bewertung öffentlichen Vermögens ist mit den


Untersuchungsergebnisse I 19<br />

Instrumenten der kaufmännischen Rechnungslegung<br />

nicht vollständig darstellbar. Selbst die<br />

über die Richtlinien des HGB weit hinausgehenden<br />

und zum Teil sehr detaillierten Regelungen<br />

der IFRS sind beispielsweise für die<br />

Bewertung von Infrastruktureinheiten wie Straßen<br />

oder Abwasserleitungen sowie öffentlicher<br />

Güter wie Denkmäler, Wasser- oder Grünflächen<br />

ungeeignet. Adäquate Konzepte (auf<br />

HGB-Basis) werden zurzeit z. B. an den<br />

Landesrechnungshöfen erarbeitet. Auch die<br />

internationalen, für die öffentliche Verwaltung<br />

entwickelten, auf den IFRS basierenden IPSAS<br />

enthalten bereits entsprechende Regelungen<br />

(IPSAS 17 Property, Plant and Equipment,<br />

IPSAS 21 Impairment of Noncash-generating<br />

Assets). Die bereits angedeutete heterogene<br />

Gesetzgebung in den Bundesländern lässt hier<br />

zunächst wenig Hoffnung auf eine einheitliche<br />

Handhabung in den Kommunen. Abbildung 6<br />

veranschaulicht den überschneidenden bzw.<br />

offenen Regelungsbedarf der verschiedenen<br />

Bilanzierungsstandards. Es ist allerdings<br />

davon auszugehen, dass sich die kommunalen<br />

Bilanzstrukturen in absehbarer Zeit von ihrer<br />

„Urform“, der Eröffnungsbilanz, entfernen<br />

werden. Die Gründe dafür liegen zum einen in<br />

dem Anpassungsdruck, der von dem Bemühen<br />

um ein gutes Rating erzeugt wird. Zum anderen<br />

legt das Ziel von Effizienzsteigerungen<br />

oder Kosten-Nutzen-Erwägungen die Veränderung<br />

von Vermögens- und Beteiligungsverhältnissen<br />

nahe. 39 Ebenso sind hier ordnungspolitische<br />

Richtungserwägungen (Effizienzpostulat<br />

versus Daseinsvorsorge) 40 von Relevanz.<br />

Darüber hinaus gewinnt im Bemühen um die<br />

Erreichung einer höheren Generationengerechtigkeit<br />

auch das Ziel der Fristenkongruenz<br />

6. Regelungsbereiche der IFRS und der IPSAS<br />

Gegenstandsbereich<br />

der Empfehlungen<br />

Δ 3<br />

Δ 1<br />

Δ 2<br />

IPSAS<br />

Δ 1<br />

= IAS/IFRS-Vorgaben, die inhaltlich in die IPSAS zu übernehmen sind<br />

Δ 2<br />

= Sachverhalte, die im Grunde in den IAS/IFRS geregelt sind, aber für den öffentlichen<br />

Bereich einer abweichenden Regelung bedürfen<br />

Δ 3<br />

= Für den öffentlichen Sektor irrelevante Sachverhalte<br />

Δ 4<br />

= Sachverhalte, die nicht in den IAS/IFRS geregelt sind, aber für den öffentlichen<br />

Bereich einer Regelung bedürfen<br />

Quelle: Bolsenkötter (2007), S. 16<br />

der Bilanzaktiva und -passiva an Bedeutung.<br />

Künftig wird sich folglich den Städten und<br />

Gemeinden die Frage nach der Privatisierung,<br />

der Veräußerung von Randaktivitäten, aber<br />

auch der Investition in zukunftsträchtige kommunale<br />

Handlungsfelder weitaus stärker<br />

als bisher stellen, wobei anhand der Informationen<br />

der neuen doppischen Rechnungslegung<br />

eine objektivere Entscheidungsfindung möglich<br />

sein wird. Neben den klassischen Finanzierungs-<br />

und Beratungsaktivitäten dürften<br />

Makler- und Vermittlergeschäfte bei der<br />

Optimierung kommunaler Immobilienportfolios<br />

den Finanzsektor ebenfalls beschäftigen.<br />

IAS/IFRS<br />

Δ 4<br />

39<br />

Grunwald spricht hier vom<br />

Übergang von der Dienstleistungs-<br />

zur Gewährleistungsverwaltung:<br />

„Hierzu<br />

gehört auch die Abkehr vom<br />

Prinzip ‚Wenn es gut sein<br />

soll, muss es die Stadt in<br />

städtischem Eigentum bzw.<br />

mit eigener Infrastruktur<br />

selber machen’!“, Grunwald<br />

u. a. (2006), S. 6<br />

40<br />

Vgl. hierzu u. a. Lenk/Rottmann<br />

(2007), S. 2


20 I Untersuchungsergebnisse<br />

41<br />

Als „off-balance“ werden<br />

Investitionsprojekte (z.B.<br />

Immobilien) bezeichnet, die<br />

aufgrund ihrer rechtlichen<br />

Konstruktion nicht in der<br />

Bilanz auftauchen. Sie<br />

werden zur Optimierung der<br />

Bilanzstruktur angewandt<br />

und stellen insofern auch ein<br />

Mittel der Bilanzpolitik dar.<br />

2.3.2 Leasing<br />

Es ist zu erwarten, dass die Kommunen<br />

unter dem Eindruck der aktuellen Schuldenlast<br />

und im Interesse einer hohen Bonitätseinstufung<br />

eine möglichst hohe Eigenkapitalquote<br />

und eine weitgehend fristenkongruente<br />

Bilanzstruktur anstreben. Die Stellschrauben<br />

hierzu finden sich im Wesentlichen im<br />

kommunalen Anlagevermögen. Abgesehen von<br />

Bewertungsspielräumen, deren Ausnutzung<br />

vom jeweils gegebenen Regelwerk abhängt,<br />

sind es klassische Off-Balance-Instrumente 41<br />

der Investitionsfinanzierung, die die Bilanzen<br />

der Kommunen in den nächsten Jahren strukturell<br />

stark verändern dürften und die Entwicklung<br />

aus Bankensicht interessant gestalten. In<br />

der Privatwirtschaft seit langem angewendete,<br />

IFRS-sichere Leasingmodelle bedürfen keiner<br />

großen Anpassungen, um den Bedürfnissen<br />

kommunaler Nachfrager gerecht zu werden.<br />

Grundsätzlich existieren zwei Ausprägungen<br />

des Leasing, welche über die Art der Bilanzierung<br />

des Leasinggegenstands entscheiden<br />

können. So weist das Operate-Leasing eher<br />

den Charakter eines Mietverhältnisses auf, in<br />

dem z. B. das Investitionsrisiko beim Leasinggeber<br />

liegt, sodass eine Bilanzierung des<br />

Investitionsgegenstands beim Leasinggeber<br />

vorzunehmen ist und die Leasingrate in voller<br />

Höhe als Miet- bzw. Leasingaufwand erfolgswirksam<br />

wird.<br />

7. Leasing inkl. PPP-Model<br />

Kommune<br />

nutzt<br />

ggf. Bürgschaft<br />

Leistungen<br />

Leasingobjekt<br />

plant u.<br />

erstellt<br />

Leasinggeber<br />

gibt<br />

Kaufpreis<br />

Hersteller<br />

Kredit/Forderungskauf<br />

ggf. Abtretung der Leasingraten<br />

Kreditinstitut<br />

z z z<br />

Fondzeichner = Antragseigener<br />

Quelle: Schwarting (2007), S. 172


Untersuchungsergebnisse I 21<br />

8. Finance-Leasing<br />

Kommune<br />

nutzt<br />

Leistungen<br />

Leasingobjekt<br />

Leasinggeber<br />

gibt<br />

Kaufpreis<br />

Verkäufer<br />

Kredit/Forderungskauf<br />

ggf. Abtretung der Leasingraten<br />

Kreditinstitut<br />

Quelle: Schwarting (2007), S. 173<br />

Demgegenüber steht das Finance-Leasing,<br />

welches sich insbesondere auf Spezialinvestitionen<br />

bezieht, dessen wirtschaftliche Nutzung<br />

durch Dritte nicht ohne Weiteres möglich<br />

ist. Das Investitionsrisiko und das wirtschaftliche<br />

Eigentum liegen in der Regel beim<br />

Leasingnehmer, das Leasingverhältnis trägt<br />

insofern weit stärker den Charakter einer Kreditfinanzierung.<br />

Die Bilanzierung von Leasingverhältnissen ist<br />

stark abhängig von der jeweiligen Vertragsgestaltung,<br />

die sich sehr flexibel auf jedem<br />

Punkt zwischen reinem Operate- oder reinem<br />

Finance-Leasing befinden kann. Sowohl das<br />

HGB (insbesondere ergänzt durch steuerrechtliche<br />

Vorgaben) als auch die internationalen<br />

Rechnungslegungsvorschriften definieren gewisse<br />

Kriterien, nach denen eine Entscheidung<br />

über die Bilanzierung des Leasinggegenstands<br />

zu fällen ist.<br />

Während sich das deutsche Recht stärker an<br />

formalen Kriterien ausrichtet, an denen sich<br />

spezielle, auf außerbilanzielle Behandlung<br />

ausgerichtete Konstruktionen orientieren<br />

können, richten sich die IFRS am „Substanceover-form“-Prinzip<br />

aus, was besagt, dass<br />

die praktische Handhabung des Leasingverhältnisses<br />

über die bilanzielle Zurechnung<br />

entscheidet. Handelt es sich beispielsweise um<br />

eine Investition, die nicht durch Dritte nutzbar<br />

ist, so kann von einer Bilanzierung beim Leasingnehmer<br />

ausgegangen werden. Im Rahmen<br />

von Konzernabschlüssen werden auch eigens<br />

gegründete Zweckgesellschaften in diese<br />

Betrachtungen einbezogen. Zur Beschleunigung<br />

der Optimierung von Bilanzstrukturen<br />

und zur Verringerung der Kapitalbindung ist<br />

Leasing auch für Bestandsobjekte ein adäquater<br />

Weg im Rahmen von sogenannten<br />

„Sale-and-Lease-Back“-Modellen. Dabei wird<br />

ein Bestandsobjekt an eine Zweckgesellschaft


22 I Untersuchungsergebnisse<br />

verkauft und von dieser zurückgemietet. Der dabei entstehende Liquiditätsgewinn<br />

kann ggf. zur Schuldentilgung eingesetzt werden, wobei<br />

zu beachten ist, dass die meist benötigte Finanzierung der Zweckgesellschaft<br />

aus Konzernsicht zu einer Schuldenneutralität führt.<br />

9. Sale-and-Lease-Back<br />

verkauft Objekt<br />

Kommune<br />

nutzt<br />

Leistungen<br />

Leasingobjekt<br />

Leasinggeber<br />

gibt<br />

erhält Kaufpreis<br />

z z z<br />

soweit ein Fonds eingeschaltet wird:<br />

Fondszeichner = Antragseigener<br />

Quelle: Schwarting (2007), S. 174<br />

2.3.3 Factoring<br />

Beim Factoring handelt es sich um den Verkauf von Forderungen,<br />

beispielsweise aus Lieferungen und Leistungen an einen sogenannten<br />

Factor (Spezialbank). Der Kaufpreis errechnet sich aus dem Nennwert<br />

der Forderungen, abzüglich eines Diskonts für die Vorfinanzierung der<br />

Forderung, einer Gebühr für den Verwaltungsaufwand und, im Falle<br />

des echten Factoring, um einen Risikobeitrag. Bei letzterem geht mit<br />

der Übertragung der Forderung auch das Delkredere-Risiko, folglich<br />

das eines Ausfalls der Forderung, auf den Factor über. Die Gebühr des<br />

Factors ist dabei in der Regel niedriger als ein Kontokorrentzinssatz.<br />

Dabei entsteht ein Liquiditätsgewinn vom Zeitpunkt des Verkaufs bis zur<br />

Fälligkeit der Forderung. Insbesondere die im Kapitel 2.2.1 erwähnte angespannte<br />

Kassenkreditlage macht diese Finanzierungsform tenden ziell


Untersuchungsergebnisse I 23<br />

interessant. Allerdings ist ein Einsatz dieses<br />

Instruments im kommunalen Bereich stark<br />

von gesetzlichen Restriktionen abhängig. So<br />

ist beispielsweise der Verkauf von Steuerforderungen<br />

per Factoring unmöglich; bezüglich<br />

gewisser Gebühren und Entgelte und zahlreicher<br />

Forderungspositionen kommunaler<br />

Eigenbetriebe und Gesellschaften ist er jedoch<br />

zumindest denkbar. Darüber hinaus ergibt sich<br />

eine Problematik aufgrund der Rechtsnatur<br />

des Forderungsschuldners. Nur Forderungen<br />

der Kommune an Unternehmen eignen sich für<br />

Factoring. Bei Forderungen an Privatpersonen<br />

müssten diese schriftlich zustimmen, sodass<br />

dies nur bei Verrechnungsstellen für Ärzte<br />

vorkommt. Für die Dienstleistung der Forderungsverwaltung<br />

(Debitorenmanagement) der<br />

Factoringgesellschaft ist die Rechtsform jedoch<br />

unerheblich, was eine Lösung für die Kommune<br />

darstellt. Hier besteht unter Umständen<br />

für Kommunen die Möglichkeit, die Debitorenbuchhaltung,<br />

das Mahnwesen und Inkasso<br />

abzugeben. Eine Anwendung des (weniger<br />

gebräuchlichen) unechten Factorings, bei<br />

dem die Forderungsbestände nicht verkauft,<br />

sondern nur gegen deren Vorfinanzierung<br />

sicherungshalber abgetreten werden, könnte<br />

zudem mit haushaltsrechtlichen Vorschriften<br />

wie Kreditsicherungsverboten in Konflikt<br />

geraten. Entscheidungen darüber liegen im<br />

Ermessensspielraum der Kommunalaufsichtsbehörden.<br />

42 Im Falle der Erfüllung öffentlicher<br />

Aufgaben durch private Unternehmen oder<br />

privatrechtlich organisierte Eigengesellschaften<br />

(Tochter unternehmen des Konzerns<br />

Kommune) kann der Verkauf von Forderungen<br />

(auch als kom munale Forfaitierung bezeichnet)<br />

im Rahmen von PPP-Projekten als sinnvolle<br />

Finanzierungsalternative genutzt werden.<br />

Tritt ein Unternehmen Forderungen, die<br />

an die Kommune (aus abgeschlossenen<br />

Leistungs verträgen) bestehen, an ein Kreditinstitut<br />

ab, so dürfte das Factoringentgelt<br />

aufgrund der hohen Bonität der Forderungen<br />

unterhalb der Finanzierungskosten für gewöhnliche<br />

Kontokorrentkredite liegen, woran<br />

dann durch verbesserte Konditionen des<br />

Unternehmens auch die Kommune teilhaben<br />

kann. Für hinreichend große Forderungsportfolios<br />

kommunaler Tochtergesellschaften (oder<br />

bei Kooperationen) ist gegebenenfalls perspektivisch<br />

die Ausgabe von Asset-Backed Securities<br />

(ABS) möglich. Dabei wird ein Bündel von<br />

länger laufenden Forderungen, welche einen<br />

stetigen Mittelzufluss (Cashflow) erzeugen, an<br />

eine Zweckgesellschaft verkauft, die den Kauf<br />

mit der Ausgabe von Wertpapieren refinanziert,<br />

welche wiederum durch die originären<br />

Forderungen besichert sind.<br />

10. Factoring inkl. PPP<br />

Kommune<br />

Forderungsabtretung<br />

Leistungsvertrag<br />

Priv.<br />

Unternehmer<br />

Quelle: Schwarting (2007), S. 166<br />

Einredefreiheit<br />

Abtretungsgenehmigung<br />

der Kommune<br />

Leistungsentgelt<br />

Kreditinsitut<br />

Verkaufspreis =<br />

Barwert der Forderungen<br />

42<br />

Vgl. Schwarting (2007),<br />

S. 122.


24 I Untersuchungsergebnisse<br />

2.3.4. Pensionsrückstellungen<br />

Einen weiteren, allerdings sehr komplexen Themenbereich stellt die künftige Behandlung der<br />

kommunalen Pensionsverpflichtungen dar. Diese werden im kameralistischen System aus den<br />

laufenden Haushaltsmitteln realisiert, wobei eine liquiditätsorientierte Sichtweise überwiegt.<br />

Gleichzeitig steigt die Belastung aufgrund der wachsenden Zahl der Versorgungsberechtigten<br />

und der steigenden Lebenserwartung ständig an.<br />

Da sich die kameralistische Praxis in der Vergangenheit nicht an einer Kapitalwertermittlung der<br />

während der Anstellung anfallenden Versorgungsansprüche orientierte, wurden nicht oder nur<br />

im geringen Umfang Rücklagen gebildet. Die Umstellung auf eine kaufmännische Buchführung<br />

mit ihrer Vorschrift, ungewisse zukünftige Verbindlichkeiten zu bilanzieren, führt nun zu einer<br />

11. Kommunale Pensionsverpflichtungen<br />

Entwicklung Versorgungsempfänger und -ausgaben<br />

in Mrd. Euro<br />

170<br />

150<br />

166<br />

8<br />

7<br />

130<br />

110<br />

107 122<br />

6,2<br />

6<br />

5<br />

90<br />

4<br />

70<br />

3,6<br />

3<br />

50<br />

2,9<br />

2005 2015 2035<br />

2<br />

Anzahl kommunaler Versorgungsempfänger in Tausend<br />

kommunale Versorgungsausgaben in Mrd. EUR (Anpassung 1,5%)<br />

Quelle: Dritter Versorgungsbericht der Bundesregierung, Berlin, 25.05.2005, S. 61ff)


Untersuchungsergebnisse I 25<br />

verstärkten Auseinandersetzung mit dieser<br />

Problematik. Die Abwicklung der Pensionsansprüche<br />

über Versorgungsverbände oder<br />

ähnliche Konstruktionen stellt dabei lediglich<br />

organisatorische Maßnahmen dar, die die<br />

Kommune letztendlich nicht von der eigentlichen<br />

Versorgungspflicht befreien.<br />

Die Bewertung und Bilanzierung der Pensionsverpflichtungen<br />

und ihrer jährlichen<br />

Zuführungen, welche sich auch in der neuen<br />

ressourcenverbrauchsorientierten Gewinn und<br />

Verlustrechnung bemerkbar machen werden,<br />

stellen dabei noch keine über die laufenden<br />

Zahlungsverpflichtungen hinausgehende<br />

liquide Belastung dar. Sie helfen allerdings,<br />

die bis dato teilweise recht unklaren Prognosen<br />

zu zukünftigen Haushaltsbelastungen<br />

durch Versorgungsansprüche in der Zukunft<br />

zu beziffern.<br />

Darüber hinaus wird jedoch bereits die<br />

Möglichkeit der Kapitaldeckung von Pensionsrückstellungen<br />

diskutiert, die über den<br />

systematischen Aufbau eines Kapitalstockes<br />

in verschiedenen Geldanlagen zu einer<br />

Finanzierung der Ansprüche in der Zukunft<br />

beitragen soll. Insbesondere bei einem sich<br />

fortsetzenden mehrjährigen Aufbau kann<br />

dabei die Wirkung eines Zinseszinseffekts zu<br />

einer beachtlichen Kostenreduzierung führen.<br />

Auch unter Ratingaspekten führt eine fristengerechte<br />

Bilanzstruktur 43 zu einer besseren<br />

Bewertung (Anlagendeckungsgrad, siehe auch<br />

Kapitel Rating/Bilanzanalyse).<br />

Dem ist jedoch entgegenzuhalten, dass die<br />

Voraussetzung für den Einstieg in eine Kapitaldeckung<br />

von Pensionsverpflichtungen in der<br />

nachhaltigen Erwirtschaftung liquider Überschüsse<br />

liegt, da eine Dotierung des Kapitalstocks<br />

ansonsten nur zu Lasten weiterer Verschuldung<br />

möglich wäre. Der Spread zwischen<br />

Soll- und Habenzinsen dürfte in der Folge auch<br />

die durch den angesprochenen Zinseszinseffekt<br />

erwarteten Einsparungen negieren. Es<br />

wird deutlich, dass aus diesen Erwägungen<br />

heraus vor einen Aufbau kapitalgedeckter<br />

Versorgungsansprüche zunächst eine zumindest<br />

liquiditätsseitige Haushaltskonsolidierung<br />

gesetzt ist.<br />

Zudem ist anzumerken, dass eine vollständige<br />

Kapitaldeckung der Pensionsansprüche auch<br />

in der Privatwirtschaft (Betriebsrenten) in<br />

vielen Fällen nicht erreicht wird. So stellte eine<br />

Untersuchung der Unternehmensberatung<br />

Rauser Towers Perrin bezogen auf das Jahr<br />

2005 eine Lücke zwischen Anwartschaften und<br />

reserviertem Vermögen bei den DAX-30-Konzernen<br />

in Höhe von 108 Mrd. Euro bei einem<br />

Gesamtvolumen der Pensionsansprüche von<br />

247 Mrd. Euro fest. 44<br />

Ein alternativer Weg zur Schaffung eines Kapitalstockes<br />

könnte in der Bildung kommunaler<br />

Sondervermögen aus dem Verkauf oder der<br />

Umwidmung anderweitig nicht mehr benötigter<br />

Aktiva resultieren; die Möglichkeiten dazu<br />

dürften jedoch interkommunal stark divergieren<br />

und sind abhängig von der individuellen<br />

Vermögensausstattung und den jeweiligen<br />

politischen Machtverhältnissen.<br />

43<br />

Langfristigen Pensionsverbindlichkeiten<br />

steht langfristig<br />

orientiertes Finanzanlagevermögen<br />

gegenüber.<br />

44<br />

Spiegel-Online (2007)


26 I Untersuchungsergebnisse<br />

45<br />

Bei einer Clearingstelle handelt<br />

es sich um eine zentrale<br />

Stelle, in welcher konzerninterne<br />

Zahlungsverpflichtungen<br />

erfasst und durch<br />

Verrechnung zum Ausgleich<br />

gebracht werden.<br />

46<br />

Vgl. § 30 GmbHG<br />

2.4 Cash Management<br />

Die Verwaltung kommunaler Liquiditäts- und<br />

Vorratsbestände birgt hohes Rationalisierungspotenzial,<br />

welches sich aus dem bisher noch<br />

nicht besonders deutlich ausgeprägten Selbstverständnis<br />

der Kommunen als Konzern ergibt.<br />

Zwar wird im Bereich der Kernhaushalte bereits<br />

über eine gegenseitige Deckungsfähigkeit<br />

einzelner Titel ein aktives Cash Management<br />

betrieben, eine Einbeziehung kommunaler Eigengesellschaften<br />

in ein zu etablierendes „konzernweites“<br />

System des Liquiditätsmanagements<br />

steht jedoch noch aus. Es ist freilich zu<br />

beachten, dass streng an Verwendungszwecke<br />

gebundene Gelder, wie Fördermittel, ggf. (teilweise)<br />

aus diesem System herausgehalten<br />

werden müssen. Die üblichen Instrumente<br />

des konzerninternen Netting und Pooling<br />

sowie des von den Banken angebotenen<br />

Zerobalancing dürften recht schnell allgemeine<br />

Verbreitung finden. Beim sogenannten<br />

konzerninternen Netting handelt es sich um<br />

eine Verrechnungsvereinbarung zwischen der<br />

Kommune und ihren Eigenbetrieben, Tochterund<br />

Beteiligungsunternehmen. Gegenseitige<br />

Forderungen und Verbindlichkeiten werden<br />

grundsätzlich gegeneinander verrechnet, um<br />

Finanzierungs- und Transaktionskosten (Bankgebühren)<br />

zu sparen. Bei hinreichend umfangreichen<br />

Strukturen (Einbindung zahlreicher<br />

Töchter) einer konsequenten Umsetzung, die<br />

eine entsprechende IT-Umgebung und eine<br />

konzerninterne Clearingstelle 45 erfordert,<br />

bestehen insbesondere für größere Kommunen<br />

erhebliche Potenziale, um gerade die Inanspruchnahme<br />

der vergleichsweise teuren Kassenkredite<br />

zu reduzieren. Wird darüber hinaus<br />

noch ein Pooling (auch Cash-Pooling) etabliert,<br />

werden auch die konzerninternen Liquiditätsbestände<br />

einbezogen. Bestehende Guthaben<br />

werden als vorübergehende konzerninterne<br />

Darlehen an Stellen mit Liquiditätsbedarf verschoben,<br />

um externe Kreditaufnahmen zu vermeiden.<br />

Es ist dabei allerdings auf die bereits<br />

angesprochene Berücksichtigung zweckgebundener<br />

Mittel zu achten. Darüber hinaus besteht<br />

die Notwendigkeit, dass das Pooling nicht zur<br />

Deckung dauerhafter Liquiditätsdefizite<br />

missbraucht wird. Insbesondere bei Einbezug<br />

privatrechtlicher, in Form von Kapitalgesellschaften<br />

organisierter Einheiten kann es<br />

ansonsten zur Aushöhlung des Grundsatzes<br />

der Kapitalerhaltung 46 kommen und zu Verstößen<br />

gegen diesen Grundsatz. Für kleinere<br />

Kommunen, die den mit konzerninternen<br />

Verrechnungsstellen verbundenen Verwaltungsaufwand<br />

scheuen bzw. für die eine<br />

Anwendung von Netting- oder Pooling-Systemen<br />

schlicht unrentabel wäre, bietet sich die<br />

vorher erwähnte Lösung des Zerobalancing<br />

an. Hierbei übernimmt eine Bank (i.d.R. die<br />

Hausbank), bei der alle wesentlichen zahlungsverkehrsrelevanten<br />

Konten geführt werden,<br />

das Clearing, indem sie entweder täglich oder<br />

zu bestimmten Stichtagen einen weitgehenden<br />

Ausgleich aller Kontosalden vornimmt. Dies<br />

kann entweder über einen Kontenverbund<br />

geschehen, in dem die Salden lediglich gegenein<br />

ander aufgerechnet werden, um für die<br />

ver bleibende Spitze die Kredit- oder Guthabenzinsen<br />

zu ermitteln, oder auch durch einen tatsächlichen<br />

Kontenausgleich per Überweisung.<br />

Auch hier lässt sich eine optimale Nutzung der<br />

im Konzern Kommune vorhandenen Liquidität<br />

erreichen, mit dem Vorteil, dass eigene personelle<br />

Ressourcen geschont werden können.


Untersuchungsergebnisse I 27<br />

2.5 Rating<br />

Unter Basel II werden die Regeln des Baseler<br />

Bankenausschusses zur Eigenkapitalunterlegung<br />

von Krediten subsumiert, welche in<br />

Europa seit dem 1. Januar 2007 verpflichtend<br />

sind. Der vorherige Standard, in welchem alle<br />

Kredite pauschal zu acht Prozent mit Eigenkapital<br />

der Bank zu unterlegen waren, ist einer<br />

komplexen Regelung gewichen, in welcher die<br />

letztendliche Eigenkapitalunterlegung von der<br />

Ausfallwahrscheinlichkeit und der Höhe des<br />

zu erwartenden Kreditausfalls (exposure at<br />

default) abhängt. Während letzterer vergleichsweise<br />

einfach aus der Forderung selbst und<br />

dem Wert ihrer Besicherung ermittelt werden<br />

kann, werden zur Bestimmung des Ausfallrisikos<br />

Ratingverfahren herangezogen. Die externen<br />

Ratings der Agenturen Standard & Poor‘s,<br />

Moody‘s oder Fitch werden dabei zur Risikogewichtung<br />

im sogenannten Standardansatz herangezogen.<br />

Bei diesem werden die ermittelten<br />

Ausfallwahrscheinlichkeiten von Krediten an<br />

extern geratete Schuldner (Staaten, internationale<br />

Institutionen, Großunternehmen und ggf.<br />

auch Kommunen) bzw. von Wertpapieren von<br />

extern gerateten Schuldnern mit bestimmten<br />

vorgegebenen Risikogewichtungsfaktoren<br />

verknüpft.<br />

12. Ratingklassen von Standard & Poor‘s<br />

Rating* Ausfallwahrscheinlichkeit** Einstufung*** Kredit***<br />

AAA 0,00% Beste Bonität<br />

AA+ 0,00% Sehr gute Bonität<br />

AA 0,00%<br />

AA- 0,02%<br />

A* 0,05% Gute Bonität<br />

A 0,04%<br />

A- 0,04%<br />

BBB+ 0,22% Zufriedenstellende Bonität<br />

BBB 0,28%<br />

BBB- 0,39%<br />

BB+ 0,56% Befriedigende bis<br />

BB 0,95%<br />

ausreichende Bonität,<br />

höheres Insolvenzrisiko<br />

BB- 1,76%<br />

B+ 3,01% Ausreichende Bonität,<br />

B 8,34%<br />

hohes Insolvenzrisiko<br />

B- 12,18%<br />

CCC 28,83% Kaum ausreichende Bonität,<br />

CC<br />

sehr hohes Insolvens-<br />

risiko<br />

C<br />

Kreditvergabe (sehr)<br />

wahrscheinlich<br />

Kreditvergabe fraglich<br />

bis sehr fraglich<br />

* Nach der Klassifikation von Standard & Poor‘s ** Nach S&P Annual Default Study 2005 *** Nach Deutsche Bank<br />

Quelle: Schwarting (2007), S. 125


28 I Untersuchungsergebnisse<br />

47<br />

Vgl. Schwarting (2007),<br />

S. 123<br />

48<br />

Bundesverfassungsgericht,<br />

Urteil vom 19. Oktober 2006<br />

– 2 BvF 3/03<br />

49<br />

Deutsche Bundesbank<br />

(2005), S. 23<br />

Die deutschen Kommunen (und Bundesländer)<br />

profitieren hinsichtlich externer Ratings<br />

bislang von einer von den Ratingagenturen<br />

unisono unterstellten Beistandsbereitschaft der<br />

Länder bzw. des Bundes. Obwohl die Länder<br />

eine rechtliche Garantenstellung für kommunale<br />

Schulden bisher stets vermieden haben, 47<br />

und auch der Bund in seiner ablehnenden<br />

Haltung bezüglich einer Einstandspflicht für<br />

Schulden der Länder durch das Verfassungsgerichtsurteil<br />

im Falle Berlins 48 gestärkt wurde,<br />

gehen die Kapitalmärkte nach wie vor davon<br />

aus, dass Deutschland im Zweifelsfall die Zahlungsunfähigkeit<br />

einer Gebietskörperschaft<br />

– nicht zuletzt aus Imagegründen – verhindern<br />

wird. Die im Standardansatz gegebene Möglichkeit,<br />

gewisse, weitgehend risikolose Kreditbestände<br />

ungeratet zu lassen (sog. partial<br />

use), stand bundesweit zur Diskussion. Entschieden<br />

wurde, dass kommunale Schulden<br />

künftig weiter unter diesem Ausnahmebestand<br />

klassifiziert werden. Es ist festzuhalten, dass<br />

nach den QIS<strong>Studie</strong>n (qualitative impact<br />

studies) der Bundesbank zur Umsetzung von<br />

Basel II in der deutschen Kreditwirtschaft (vor<br />

allem im Bereich der Unternehmenskredite)<br />

bei insgesamt rückläufigen Anforderungen an<br />

die Eigenkapitalunterlegung die Staatenportfolios<br />

einen gegenläufigen Trend aufweisen. 49<br />

Der IRB-Ansatz (internal ratings based) legt<br />

dagegen aus institutseigenen Ratings ermittelte<br />

Ausfallwahrscheinlichkeiten zugrunde,<br />

wobei sich die Ratingklassen aus der bankinternen<br />

Datenhistorie ergeben. Obwohl der<br />

IRB-Ansatz mit erheblichem statistischem<br />

Aufwand verbunden ist, wird er aufgrund der<br />

tendenziell geringeren Eigenkapitalunterlegung<br />

von den Kreditinstituten bevorzugt. Für<br />

Schuldner ohne externes Rating bildet er zudem<br />

die einzige Möglichkeit zur Ermittlung<br />

der Ausfallwahrscheinlichkeiten. Die bankinternen<br />

Ratingverfahren basieren in der Regel<br />

auf zwei Säulen, einem quantitativen und<br />

einem qualitativen Ansatz. Ersterer beinhaltet<br />

vergleichsweise „harte Kriterien“, wie<br />

Kennzahlen aus der Bilanz und Gewinn- und<br />

Verlustrechnung. Darüber hinaus werden<br />

gelegentlich auch Planrechnungen und Prognosen<br />

herangezogen. Da in der Regel die<br />

Ausfallwahrscheinlichkeit für einen einjährigen<br />

Betrachtungshorizont bestimmt wird, spielen<br />

auch liquiditätsbezogene Kennzahlen eine<br />

bedeutende Rolle. Unter qualitativen Faktoren<br />

werden im Wesentlichen nichtnummerische<br />

Informationen verstanden, die oft auf der<br />

Beurteilung der zu ratenden Entität durch das<br />

Kreditinstitut beruhen. So werden auch hier<br />

neben objektiven Fakten, wie Rechtsform,<br />

Branchenzugehörigkeit und ggf. Informationen<br />

zu bilanzpolitischen Maßnahmen, „weiche Kriterien“,<br />

wie die Beurteilung der Organisation,<br />

Produktqualität, Managementfähigkeiten,<br />

des Controlling und zahlreicher weiterer Faktoren,<br />

meist auf Punkteskalen vorgenommen,<br />

die dann in die Ermittlung der Ratingnote<br />

einfließen. Bei der sogenannten Kalibrierung<br />

spielt die Gewichtung der qualitativen gegenüber<br />

den quantitativen Faktoren eine bedeutende<br />

Rolle. Unter Kalibrierung wird eine Feineinstellung<br />

des jeweiligen Ratingsystems auf<br />

den zu ratenden Kundenbestand verstanden,<br />

welche in den meisten Kreditinstituten in einer<br />

mehrjährigen Pilotphase erfolgte, um einen<br />

hinreichenden Datenbestand (Ratinghistorie)<br />

zu erhalten und institutspezifische Ausfallwahrscheinlichkeiten<br />

für die zu definierenden<br />

Ratingklassen zu bestimmen. Eine „Umrechnung“<br />

der internen Ratingklassen in<br />

die Einstufungen der Ratingagenturen, ein<br />

sogenanntes Mapping, ist möglich, muss<br />

jedoch regelmäßig auf eventuelle Änderungen


Untersuchungsergebnisse I 29<br />

überprüft werden. Basel II bestimmt überdies<br />

zwei Insolvenzklassen; zum Ersten, dass der<br />

Kreditnehmer seine Zahlungsverpflichtungen<br />

seit mehr als 90 Tagen nicht mehr erfüllen<br />

kann (Illiquidität), zum anderen, dass der Kreditnehmer<br />

seinen Kreditverpflichtungen nicht<br />

mehr nachkommt. 50 Kreditnehmer mit diesen<br />

Merkmalen werden ungeachtet anderer Ergebnisse<br />

als Ausfall geratet. Somit würde eine<br />

Kommune bei Zahlungsverzug von >90 Tagen<br />

von Zinszahlungen bei einem Kassenkredit<br />

oder Kommunaldarlehen nach Basel II als<br />

ausgefallen eingestuft.<br />

2.6 Bilanzanalyse<br />

Wie im vorangegangenen Abschnitt angedeutet,<br />

könnten aus dem doppischen Jahresabschluss<br />

gewonnene Kennzahlen als<br />

quantitative Ratingfaktoren ein wesentliches<br />

Fundament der Bonitätseinschätzung bilden.<br />

Während die bisherigen kameralistischen Rechenwerke<br />

von Kreditgebern nur in Einzelfällen<br />

herangezogen wurden und für Aussagen,<br />

die über eine bloße Liquiditätseinschätzung<br />

hinausgehen, auch nicht genügend Informationen<br />

enthalten, wird sich auf die künftigen<br />

Jahresabschlüsse das vorhandene Instrumentarium<br />

der Bilanzanalyse und -kritik anwenden<br />

lassen. Hinsichtlich dieser Systematik wird<br />

grundsätzlich zwischen finanzwirtschaftlicher,<br />

erfolgswirtschaftlicher und strategischer Analyse<br />

unterschieden. Die finanzwirtschaftliche<br />

Analyse bezieht sich dabei auf bilanzielle und<br />

liquiditätsorientierte Größen, die erfolgsorientierte<br />

basiert auf der Gewinn- und Verlustrechnung<br />

und bemisst die Rentabilität, während<br />

die strategische Analyse zukunftsgerichtete<br />

Elemente einbezieht. Untrennbar verbunden<br />

mit der Bilanzanalyse ist die Bilanzkritik, in der<br />

die Kennzahlen der Analyse einer mehr oder<br />

weniger umfangreichen verbalen Würdigung<br />

13. Mapping S&P zum Commerzbank (CB)-<br />

Rating zu Skala Initiative Finanzstandort<br />

Deutschland (IFD)<br />

S&P CB-Rating IFD-Skala<br />

AAA bis BBB 1,0 – 2,4 I<br />

BBB- 2,6 – 2,8 II<br />

BB+ bis BB 3,0 – 3,2 III<br />

BB- bis B+ 3,4 – 3,8 IV<br />

B+ bis B 4,0 – 4,6 V<br />

B 4,8 – 5,8 VI<br />

Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Commerzbank (2006)<br />

unterzogen werden. Besonders wichtig ist<br />

hierbei die dynamische Bilanzkritik, welche<br />

über einen Mehrjahresvergleich Entwicklungstendenzen<br />

aufzeigen kann, die bei einer<br />

statischen Betrachtung (nur ein Bilanzstichtag)<br />

nicht evident sind. Weiteres wichtiges Element<br />

der Bilanzkritik ist der Vergleich der gewonnenen<br />

Zahlen mit Branchenkennzahlen und<br />

Planzahlen. Nicht selten werden die ermittelten<br />

Kennzahlen und deren Würdigung<br />

den Kreditnehmern im Rahmen einer Unternehmensanalyse<br />

entgeltlich zur Verfügung<br />

gestellt. Bezüglich der Ausweitung der Bilanzanalyseverfahren<br />

auf kommunale Kreditnehmer<br />

stellt sich vor allem die Frage nach der<br />

Anwendbarkeit ertragsorientierter Kennzahlen,<br />

da das Zielsystem einer Kommune nicht<br />

primär in der Gewinnmaximierung, sondern<br />

in der Aufgabenerfüllung besteht. Nichtsdestotrotz<br />

lässt sich im Sinne der Erwägung<br />

„Bürger=Shareholder“ ein gewisses Interesse<br />

an einer Vermögenserhaltung oder, im günstigen<br />

Falle, -mehrung begründen.<br />

50<br />

Vgl. Bank für Internationalen<br />

Zahlungsausgleich (2004),<br />

S. 97


30 I Untersuchungsergebnisse<br />

51<br />

Grunwald u.a. (2006), S. 5<br />

Zur Abwandlung bestehender Kennzahlensysteme<br />

existiert bereits ein Vorstoß der Stadt<br />

Salzgitter, welcher auf erste Erfahrungen<br />

mit deren Eröffnungsbilanz zurückgeht und<br />

daher auch als „Salzgitteraner Analysezahlen“<br />

bezeichnet wurde. Diese beinhalten neben der<br />

reinen Kennzahlengewinnung ebenso bereits<br />

Überlegungen zur Definition qualitativer Faktoren<br />

für ein eventuelles kommunales Rating.<br />

Sie sollen nach Angabe der Autoren „der<br />

Startschuss einer kommunalen Kennzahlendiskussion<br />

sein“. 51 Aus Sicht der Verfasser ist zu<br />

kritisieren, dass die Initiative zur Bewertung<br />

der kommunalen Bilanzen nicht von deren<br />

Adressaten, sondern von den Kommunen<br />

selbst ausgeht. Dies deutet zum einen hin auf<br />

einen gewissen Willen zur Beeinflussung der<br />

Meinung von Rechnungshöfen, Kreditinstituten<br />

und Öffentlichkeit bezüglich der Interpretation<br />

der kommunalen Jahresabschlüsse und zum<br />

anderen auf gewisse Tendenzen, eine Neuausrichtung<br />

der Bilanzanalyse aufgrund von<br />

Besonderheiten kommunaler Jahresabschlüsse<br />

vorzunehmen. Nachvollziehbar ist die Selbstbeschäftigung<br />

der Kommunen allerdings vor<br />

dem Hintergrund einer Optimierung der Bilanz<br />

angesichts etwaiger Ratingverfahren durch<br />

die Kreditgeber. In der folgenden Übersicht<br />

sind die seitens der Stadt Salzgitter ermittelten<br />

Kennzahlen dargestellt, wobei die speziell für<br />

den kommunalen Bereich entwickelten Kennzahlen<br />

farbig markiert sind:<br />

14. Salzgitteraner Analysezahlen<br />

I Vermögens- und Kapitalstruktur<br />

Anlageintensität<br />

Investitionsquote<br />

Anlageabnutzungsgrad<br />

Abschreibungsquote<br />

Verschuldungsgrad<br />

Eigenkapitalquote<br />

Fremdkapitalquote<br />

Anteil Pensionsrückstellungen<br />

Anlagevermögen<br />

Gesamtvermögen<br />

Nettoinvestitionen<br />

Sachvermögen zu hist. AHK<br />

kumulierte Abschreibungen<br />

Sachvermögen zu hist. AHK<br />

Jahresabschreibung<br />

Sachanlagevermögen<br />

Fremdkapital<br />

Basis-Reinvermögen<br />

Basis-Reinvermögen<br />

Bilanzsumme<br />

Fremkapital<br />

Gesamtkapital<br />

Pensionsrückstellungen<br />

Gesamtkapital


Untersuchungsergebnisse I 31<br />

II Finanzstruktur<br />

Deckungsgrad A<br />

Deckungsgrad B<br />

Liquidität ersten Grades<br />

Liquidität dritten Grades<br />

Dynamischer Verschuldungsgrad/<br />

Entschuldungsfähigkeit<br />

Cashflow-Marge<br />

Investitionsdeckung<br />

(umgekehrte) Investitionsdeckung<br />

Innenfinanzierungsgrad<br />

Eigenkapital<br />

Anlagevermögen<br />

EK + langfr. FK<br />

Anlagevermögen<br />

Liquide Mittel<br />

Kurzfr. FK<br />

Liquidierbares Umlaufvermögen<br />

Kurzfr. FK<br />

Nettoverschuldung<br />

Cashflow<br />

Cashflow<br />

ordentliche Erträge<br />

Jahresabschreibung SV<br />

Auszahlungen für Investitionen<br />

100 - Auszahlungen für Investitionen<br />

Jahresabschreibung auf Sachanlagen<br />

Cashflow<br />

Nettoinvestitionen<br />

III Ertrags- und Steuerstruktur<br />

Zinssteuerquote<br />

Zinsdeckungsquote<br />

Zinslastquote<br />

Transferaufwandsquote<br />

Durchschnittliche Personalkosten pro<br />

Mitarbeiter<br />

Personalaufwandsquote<br />

Abschreibungsintensität<br />

Anteil Straßenbauunterhaltung<br />

Anteil Gebäudeinstandhaltung<br />

Zinsaufwand<br />

Steuererträge<br />

Zinsaufwand<br />

Ordentliche Erträge<br />

Zinsaufwand<br />

Gesamtaufwendungen<br />

Transferaufwendungen<br />

Gesamtaufwendungen<br />

Personalaufwand<br />

Anzahl Beschäftigte<br />

Personalaufwand<br />

Gesamtaufwendungen<br />

Jahresabschreibungen Sachanlagen<br />

Ordentliche Erträge<br />

Instandhaltungsaufwand Straßenbau<br />

Buchwert Straßenvermögen<br />

Instandhaltungsaufwand Hochbau<br />

Buchwert des Gebäudevermögens<br />

Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Grunwald u. a. (2006)


32 I Untersuchungsergebnisse<br />

Es ist evident, dass die Abweichung des Kennzahlenbestands gegenüber<br />

den in der Privatwirtschaft üblichen Schemata eher gering ausfällt.<br />

Lediglich die speziellen Kennzahlen Zinssteuerquote, Transferaufwandsquote,<br />

Straßenbauaufwandsquote und Gebäudeinstandhaltungsquote<br />

sind für die Einschätzung kommunaler Besonderheiten hinzugestellt<br />

worden. Die Frage nach einer besonderen Rolle der Kommunen bezüglich<br />

deren Würdigung dürfte daher vielmehr im Rahmen der weniger<br />

formalisierten Bilanzkritik behandelt werden. Es ist davon auszugehen,<br />

dass bestehende betriebswirtschaftliche Kennzahlensysteme ohne größeren<br />

Anpassungsaufwand verwendet werden können.


Fazit I 33<br />

3. Fazit<br />

Die Untersuchung verdeutlicht, dass sich die deutschen öffentlichen<br />

Haushalte in einem mehrdimensionalen Umbruchprozess befinden.<br />

Während sich zum einen internationale Richtlinien und nationale<br />

Gesetzesgrundlagen ändern, besteht nicht selten auch interner, zumeist<br />

aus der Verschuldungssituation resultierender Reformdruck. Es<br />

wurde dargestellt, welche Ansätze bestehen, dieser Situation mit neuen<br />

Steuerungsinstrumenten, wie der integrierten Verbundrechnung und<br />

dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement, beizukommen. Auch eine<br />

weitgehende Implementierung internationaler Standards, wie in der<br />

Untersuchung dargestellt, erscheint angebracht, um weitere Reformerfordernisse<br />

nach erfolgter Etablierung nationaler Standards zumindest<br />

im Umfang zu reduzieren. Der evidente Nachholbedarf im internationalen<br />

Vergleich berührt dabei mit dem Ziel einer innovativen, modernen<br />

Verwaltung auch Kriterien des internationalen Standortwettbewerbs.<br />

Ein besonderer Fokus im Rahmen der Einführung der doppischen Rechnungslegung<br />

liegt dabei auf den Banken als wesentlichen Gläubigern<br />

der kommunalen Haushalte. Insbesondere im Schuldenmanagement<br />

werden bereits jetzt Produkte und Beratungsleistungen in Anspruch<br />

genommen, wobei den Kommunen oft noch das zum Aufbau geeigneter<br />

Strukturen erforderliche Know-How fehlt. Insbesondere beim Einsatz<br />

von Zinsderivaten besteht hierbei noch Handlungsbedarf.<br />

Die erstmalige Aktivierung kommunalen Anlage- und Umlaufvermögens<br />

wird zahlreiche Veränderungen im Verhältnis Bank-Kommune herbeiführen,<br />

sowohl durch die dann möglichen Bonitätseinschätzungen<br />

(Rating und Bilanzanalyse), als auch im Bilanzstruktur-, Anlagen- und<br />

Cash-Management. Bei letzteren wird der Ausbau bestehender und<br />

die Einführung alternativer Finanzierungsformen und neuer Modelle<br />

öffentlich-privater Partnerschaften Lösungen für den absehbaren<br />

vielfältigen Konsolidierungsbedarf in den kommunalen Bilanzen bieten.<br />

Aus Sicht der Verfasser ist absehbar, dass dieser Betätigungssektor für<br />

die Kreditbranche sowie die entsprechenden Stellen der öffentlichen<br />

Verwaltung im Zuge der anstehenden Veränderungen einen erheblichen<br />

Bedeutungszuwachs erfahren wird.


34 I Literatur<br />

Literaturverzeichnis<br />

Adam, Berit (2004), Internationale Rechnungslegungsstandards für die öffentliche Verwaltung (IPSAS),<br />

Eine kritische Analyse unter besonderer Berücksichtigung ihrer Anwendbarkeit in Deutschland, Frankfurt<br />

am Main.<br />

Birkholz, Kai (2006)¸ Kommunales Debt Management in Deutschland, in: Nierhaus, Michael (Hrsg.),<br />

KWI-Arbeitshefte 12, Potsdam.<br />

Bolsenkötter, Heinz (2007), Die Zukunft des öffentlichen Rechnungswesens, Einführung, in Bolsenkötter,<br />

Heinz (Hrsg.), Die Zukunft des öffentlichen Rechnungswesens, Reformtendenzen und internationale<br />

Entwicklung, Baden-Baden, S. 13-25.<br />

Bräunig, Dietmar (2007), Rechnungslegung nach IAS/IFRS und IPSAS aus bilanztheoretischer Sicht am<br />

Beispiel öffentlicher Unternehmen und Verwaltungen, in: Bolsenkötter, Heinz (Hrsg.), Die Zukunft des öffentlichen<br />

Rechnungswesens, Reformtendenzen und internationale Entwicklung, Baden-Baden, S. 69-87.<br />

Budäus, Dietrich (2004), Public Private Partnership – Ansätze, Funktionen, Gestaltungsbedarfe, in:<br />

Gesellschaft für öffentliche Wirtschaft (Hrsg.), Public Private Partnership, Berlin, S. 9-22.<br />

Bundesrechnungshof, Bericht nach §99 Bundeshaushaltsordnung über die Modernisierung des staatlichen<br />

Haushalts- und Rechnungswesens, Bonn, 17.08.2006.<br />

Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung Nr. 96/2006 vom 19. Oktober 2006 zum Urteil vom<br />

19.Oktober 2006 – 2 BvF 3/03.<br />

Commerzbank (2006), Einblick gewinnen, Chancen erkennen – Ratingorientierte Beratung, Broschüre<br />

VKS02015.<br />

Deutsche Bundesbank (2005), Ergebnisse der vierten Auswirkungsstudie zu Basel II, Frankfurt am Main.<br />

Förschle, Gerhart u. a. (2001), Internationale Rechnungslegung: US-GAAP, HGB und IAS, Heidelberg.<br />

Frischmuth, Birgit (2006), Musterdienstanweisung: in Sachsenlandkurier, Jg. 17 (2006), S. 122ff.<br />

Grunwald, Ekkehard u. a. (2006), Die Analyse der kommunalen Bilanz, in: KGSt Info, Sonderdruck aus<br />

Beiträgen der Bände 22/2005 und 08/2006.<br />

Hilgers, Dennis (2007), Neue Wege im Umgang mit öffentlichen Ressourcen und öffentlicher Verschuldung<br />

– Erkenntnisse aus der 2. Hamburger Fachtagung zur Reform des staatlichen Rechnungswesens<br />

am 9. und 10. November 2006, in: Zeitschrift für öffentliche und gemeinwirtschaftliche Unternehmen,<br />

30. Jg., Heft 2, S. 188-195.


Literatur I 35<br />

Hufnagel, Wolfgang und Andreas Jürgens (2003), Projekt NKF – Die Organisation des betrieblichen<br />

Rechnungswesens im Neuen Kommunalen Finanzmanagement, in: Der Gemeindehaushalt, 104 (2003),<br />

Heft 6, S. 138-140.<br />

Hull, John C. (2006), Optionen, Futures und andere Derivate, München.<br />

Landkreistag Rheinland-Pfalz (Hrsg.) (2006), Sonderrundschreiben S 84/2006.<br />

Lenk, Thomas (2007), Wissenschaftlich-statistische Auswertung – Welche allgemeinen Erkenntnisse<br />

kann man aus den Durchschnittskennzahlen ableiten?, Abschlussvortrag der Tagung Erster bundesweiter<br />

interkommunaler Finanzierungsvergleich am 8.5.2007 in Berlin.<br />

Lenk, Thomas und Oliver Rottmann (2007), Öffentliche Unternehmen vor dem Hintergrund der Interdependenz<br />

von Wettbewerb und Daseinsvorsorge am Beispiel einer Teilveräußerung der Stadtwerke<br />

<strong>Leipzig</strong>, Arbeitspapier Nr. 36 des Instituts für Finanzen, <strong>Leipzig</strong>.<br />

Lüder, Klaus (2001), Neues öffentliches Haushalts- und Rechnungswesen, Anforderungen, Konzept,<br />

Perspektiven, Berlin.<br />

Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (Hrsg.) (2004), Internationale Konvergenz der Eigenkapitalmessung<br />

und der Eigenkapitalanforderungen, Basel.<br />

Schwarting, Gunnar (2007), Kommunales Kreditwesen, Haushaltsrechtliche Grundlagen – Schuldenmanagement<br />

– öffentlich-private Partnerschaften, Berlin.<br />

spiegel-online (2007), Die 100-Milliarden-Euro-Lücke,<br />

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,druck-429423,00.html, 19.09.2007.


VKS01083<br />

Herausgeber:<br />

Commerzbank AG<br />

Mittelstandsbank<br />

Frankfurt am Main<br />

www.commerzbank.de/firmenkunden<br />

Stand: Oktober 2010

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!