17. - 21. Juli - Gemeinde Unterneukirchen
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MUSTER<br />
Gebühren, Beiträge & Steuern<br />
In der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Unterneukirchen</strong> gelten folgende Beitrags-, Gebühren- und Steuersätze:<br />
1. Entwässerung<br />
Kanalgebühren: 1,20 €/m³ Herstellungsbeitrag: 13,25 €/qm Geschossfläche<br />
2. Wasserversorgung<br />
Verbrauchsgebühren: 0,85 €/m³ (+ 7 % Mwst.) Grundgebühr (je nach Zählergröße) (+ 7 % Mwst.) 30,00 € - 250,00 € pro Jahr<br />
Herstellungsbeitrag: 3,07 €/qm Geschossfläche und 1,02 €/qm Grundstücksfläche jeweils zzgl. 7 % Mwst.<br />
In <strong>Unterneukirchen</strong> handelt es sich um naturbelassenes Wasser, das keiner Aufbereitung bedarf.<br />
Wasserprobe Trinkwasser<br />
Wasserwerte Nitratwert mg/l 17,5<br />
Härtebereich<br />
Ph-Wert mol/m³ 7,5<br />
3 = hart<br />
Ethidimuron µg/l 0,08<br />
3. Grund- und<br />
Die Höchstgrenze für die Belastung mit Nitraten liegt bei 50 mg/l.<br />
Der Ph-Wert sollte im Bereich zwischen 7 und 8 liegen.<br />
Der Grenzwert für Ethidimuron liegt bei 0,1 µg/l.<br />
Die Untersuchungsergebnisse für Schwermetalle liegen durchweg<br />
unter den zulässigen Höchstwerten bzw. sind teilweise nicht<br />
nachweisbar.<br />
Gewerbesteuer<br />
Hebesatz Grundsteuer A: 310 %, Grundsteuer B: 310 %, Gewerbesteuer: 320 %<br />
4. Hundesteuer<br />
Steuer für den ersten Hund: 30 €, den zweiten Hund: 100 €, jeden weiteren Hund: 150 €,<br />
für Kampfhunde: 300 €<br />
Über mögliche Ermäßigungen (z. B. bei Jägern oder auf abgelegenen Anwesen) erteilt die <strong>Gemeinde</strong> auf Anfrage Auskunft.<br />
5. Abfallgebühren<br />
Für die Restmüllabfuhr und die Altpapierentsorgung ist der Landkreis Altötting zuständig. Die Abfallgebühren werden von der <strong>Gemeinde</strong><br />
im Auftrag des Landkreises erhoben.<br />
60 l Restmülltonne 4,70 €/Monat, 80 l Restmülltonne 6,30 €/Monat, 120 l Restmülltonne 9,40 €/Monat<br />
240 l Restmülltonne 18,90 €/Monat, 1.100 l Container 103,30 €/Monat. In diesem Preis ist die blaue Altpapiertonne enthalten.<br />
Sperrmüllscheck 25,00 €, zusätzlicher 70 l Müllsack 2,50 €■<br />
Rückschnitt der in den öffentlichen Verkehrsraum wachsenden Hecken,<br />
Bäume und Sträucher<br />
Wenn privates Grün in Gehwege und Straßen ragt<br />
7<br />
Als Grundstückseigentümer sind Sie verkehrssicherungspflichtig<br />
und haften für Unfälle und Schäden, die durch Überwuchs Ihrer<br />
Begrünung entstehen können. Daher sollten Sie im Interesse<br />
der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer folgende Hinweise beachten:<br />
Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume so weit zurück,<br />
dass sie nicht über die Grundstücksgrenzen hinausragen<br />
uns alle Verkehrsteilnehmer den öffentlichen Verkehrsraum<br />
in voller Breite ungehindert und ohne Gefahr nutzen<br />
können. Dann können Sichtbehinderungen und Verkehrsgefährdungen<br />
gar nicht erst entstehen.<br />
Achten Sie auch darauf, das Sichtdreieck freizuhalten.<br />
Schneiden Sie auch Hecken, Sträucher und Bäume im Bericht<br />
von Straßenleuchten und Verkehrszeichen soweit zurück,<br />
dass die Leuchten in ihrer Beleuchtungsfunktion nicht<br />
behindert werden und die Verkehrszeichen problemlos aus<br />
mehreren Metern Entfernung gesehen werden können.●