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17. - 21. Juli - Gemeinde Unterneukirchen

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MUSTER<br />

Gebühren, Beiträge & Steuern<br />

In der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Unterneukirchen</strong> gelten folgende Beitrags-, Gebühren- und Steuersätze:<br />

1. Entwässerung<br />

Kanalgebühren: 1,20 €/m³ Herstellungsbeitrag: 13,25 €/qm Geschossfläche<br />

2. Wasserversorgung<br />

Verbrauchsgebühren: 0,85 €/m³ (+ 7 % Mwst.) Grundgebühr (je nach Zählergröße) (+ 7 % Mwst.) 30,00 € - 250,00 € pro Jahr<br />

Herstellungsbeitrag: 3,07 €/qm Geschossfläche und 1,02 €/qm Grundstücksfläche jeweils zzgl. 7 % Mwst.<br />

In <strong>Unterneukirchen</strong> handelt es sich um naturbelassenes Wasser, das keiner Aufbereitung bedarf.<br />

Wasserprobe Trinkwasser<br />

Wasserwerte Nitratwert mg/l 17,5<br />

Härtebereich<br />

Ph-Wert mol/m³ 7,5<br />

3 = hart<br />

Ethidimuron µg/l 0,08<br />

3. Grund- und<br />

Die Höchstgrenze für die Belastung mit Nitraten liegt bei 50 mg/l.<br />

Der Ph-Wert sollte im Bereich zwischen 7 und 8 liegen.<br />

Der Grenzwert für Ethidimuron liegt bei 0,1 µg/l.<br />

Die Untersuchungsergebnisse für Schwermetalle liegen durchweg<br />

unter den zulässigen Höchstwerten bzw. sind teilweise nicht<br />

nachweisbar.<br />

Gewerbesteuer<br />

Hebesatz Grundsteuer A: 310 %, Grundsteuer B: 310 %, Gewerbesteuer: 320 %<br />

4. Hundesteuer<br />

Steuer für den ersten Hund: 30 €, den zweiten Hund: 100 €, jeden weiteren Hund: 150 €,<br />

für Kampfhunde: 300 €<br />

Über mögliche Ermäßigungen (z. B. bei Jägern oder auf abgelegenen Anwesen) erteilt die <strong>Gemeinde</strong> auf Anfrage Auskunft.<br />

5. Abfallgebühren<br />

Für die Restmüllabfuhr und die Altpapierentsorgung ist der Landkreis Altötting zuständig. Die Abfallgebühren werden von der <strong>Gemeinde</strong><br />

im Auftrag des Landkreises erhoben.<br />

60 l Restmülltonne 4,70 €/Monat, 80 l Restmülltonne 6,30 €/Monat, 120 l Restmülltonne 9,40 €/Monat<br />

240 l Restmülltonne 18,90 €/Monat, 1.100 l Container 103,30 €/Monat. In diesem Preis ist die blaue Altpapiertonne enthalten.<br />

Sperrmüllscheck 25,00 €, zusätzlicher 70 l Müllsack 2,50 €■<br />

Rückschnitt der in den öffentlichen Verkehrsraum wachsenden Hecken,<br />

Bäume und Sträucher<br />

Wenn privates Grün in Gehwege und Straßen ragt<br />

7<br />

Als Grundstückseigentümer sind Sie verkehrssicherungspflichtig<br />

und haften für Unfälle und Schäden, die durch Überwuchs Ihrer<br />

Begrünung entstehen können. Daher sollten Sie im Interesse<br />

der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer folgende Hinweise beachten:<br />

Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume so weit zurück,<br />

dass sie nicht über die Grundstücksgrenzen hinausragen<br />

uns alle Verkehrsteilnehmer den öffentlichen Verkehrsraum<br />

in voller Breite ungehindert und ohne Gefahr nutzen<br />

können. Dann können Sichtbehinderungen und Verkehrsgefährdungen<br />

gar nicht erst entstehen.<br />

Achten Sie auch darauf, das Sichtdreieck freizuhalten.<br />

Schneiden Sie auch Hecken, Sträucher und Bäume im Bericht<br />

von Straßenleuchten und Verkehrszeichen soweit zurück,<br />

dass die Leuchten in ihrer Beleuchtungsfunktion nicht<br />

behindert werden und die Verkehrszeichen problemlos aus<br />

mehreren Metern Entfernung gesehen werden können.●

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