Bericht aus dem Gemeinderat Unsere Gemeinde
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<strong>Bericht</strong> <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>rat</strong><br />
Bauen ohne Baugenehmigung<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung informiert<br />
In letzter Zeit gab es vermehrt Fälle,<br />
dass in Wiedergeltingen Gebäude<br />
ohne eine entsprechende Baugenehmigung<br />
errichtet wurden. Um unsere<br />
Bürgerinnen und Bürger umfassend<br />
zu informieren und vor möglichen<br />
„teuren“ Rückbauten zu bewahren,<br />
möchten wir an dieser Stelle aufzeigen,<br />
wann und in welchen Fällen<br />
Baugenehmigungen erforderlich<br />
sind. Grundsätzlich gilt, dass die<br />
Errichtung, die Änderung oder Nutzungsänderung<br />
baulicher Anlagen<br />
baugenehmigungspflichtig ist.<br />
Wir empfehlen Ihnen daher, vor<br />
Durchführung eventueller - auch<br />
kleinerer – Baumaßnahmen sich bei<br />
der <strong>Gemeinde</strong> oder beim Bauamt in<br />
Türkheim zu erkundigen, ob Ihr Vorhaben<br />
einer Genehmigung bedarf.<br />
Die Errichtung baulicher Anlagen<br />
ohne erforderliche Genehmigung<br />
stellt eine Ordnungswidrigkeit dar<br />
und kann mit einer Geldbuße geahndet<br />
werden. Darüber hin<strong>aus</strong> besteht<br />
die Gefahr, dass bereits errichtete<br />
Bauten wieder zurückgebaut werden<br />
müssen.<br />
Ausnahmen regelt der Artikel 57 der<br />
Bayerische Bauordnung (BayBO),<br />
der einen Katalog von Beispielen<br />
enthält, für die keine Baugenehmigung<br />
erforderlich ist.<br />
Nähere Informationen hierzu entnehmen<br />
Sie bitte unserer Internetseite<br />
www.wiedergeltingen.de<br />
Im Geltungsbereich von qualifizierten<br />
oder vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplänen ist es möglich,<br />
Bauvorhaben über ein Genehmigungsfreistellungsverfahren<br />
nach<br />
Artikel 58 BayBO abzuwickeln.<br />
Nähere Informationen hierzu erhalten<br />
Sie ebenfalls über die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
in Wiedergeltingen oder<br />
über das Bauamt in Türkheim.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> Wiedergeltingen<br />
möchte alle Bürger nochmals darauf<br />
hinweisen, dass die jüngste nachträgliche<br />
Genehmigung eines nicht<br />
beantragten Bauvorhabens kein Präjudiz<br />
für künftige Fälle darstellt!<br />
6 ■ Wiedergeltingen - <strong>Unsere</strong> <strong>Gemeinde</strong> ■ Ausgabe März 2013