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Bericht aus dem Gemeinderat Unsere Gemeinde

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<strong>Bericht</strong> <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>rat</strong><br />

Bauen ohne Baugenehmigung<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung informiert<br />

In letzter Zeit gab es vermehrt Fälle,<br />

dass in Wiedergeltingen Gebäude<br />

ohne eine entsprechende Baugenehmigung<br />

errichtet wurden. Um unsere<br />

Bürgerinnen und Bürger umfassend<br />

zu informieren und vor möglichen<br />

„teuren“ Rückbauten zu bewahren,<br />

möchten wir an dieser Stelle aufzeigen,<br />

wann und in welchen Fällen<br />

Baugenehmigungen erforderlich<br />

sind. Grundsätzlich gilt, dass die<br />

Errichtung, die Änderung oder Nutzungsänderung<br />

baulicher Anlagen<br />

baugenehmigungspflichtig ist.<br />

Wir empfehlen Ihnen daher, vor<br />

Durchführung eventueller - auch<br />

kleinerer – Baumaßnahmen sich bei<br />

der <strong>Gemeinde</strong> oder beim Bauamt in<br />

Türkheim zu erkundigen, ob Ihr Vorhaben<br />

einer Genehmigung bedarf.<br />

Die Errichtung baulicher Anlagen<br />

ohne erforderliche Genehmigung<br />

stellt eine Ordnungswidrigkeit dar<br />

und kann mit einer Geldbuße geahndet<br />

werden. Darüber hin<strong>aus</strong> besteht<br />

die Gefahr, dass bereits errichtete<br />

Bauten wieder zurückgebaut werden<br />

müssen.<br />

Ausnahmen regelt der Artikel 57 der<br />

Bayerische Bauordnung (BayBO),<br />

der einen Katalog von Beispielen<br />

enthält, für die keine Baugenehmigung<br />

erforderlich ist.<br />

Nähere Informationen hierzu entnehmen<br />

Sie bitte unserer Internetseite<br />

www.wiedergeltingen.de<br />

Im Geltungsbereich von qualifizierten<br />

oder vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplänen ist es möglich,<br />

Bauvorhaben über ein Genehmigungsfreistellungsverfahren<br />

nach<br />

Artikel 58 BayBO abzuwickeln.<br />

Nähere Informationen hierzu erhalten<br />

Sie ebenfalls über die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

in Wiedergeltingen oder<br />

über das Bauamt in Türkheim.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> Wiedergeltingen<br />

möchte alle Bürger nochmals darauf<br />

hinweisen, dass die jüngste nachträgliche<br />

Genehmigung eines nicht<br />

beantragten Bauvorhabens kein Präjudiz<br />

für künftige Fälle darstellt!<br />

6 ■ Wiedergeltingen - <strong>Unsere</strong> <strong>Gemeinde</strong> ■ Ausgabe März 2013

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