Presse an der Einsatzstelle - Landesfeuerwehrverband Bayern
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<strong>Presse</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Einsatzstelle</strong><br />
Leitfaden für Freiwillige Feuerwehren<br />
Vorsicht bei Platzverweisen<br />
Vorsicht vor willkürlichen Platzverweisen gegen Medienvertreter als „Machtprobe“! Platzverweise<br />
dürfen nur eine Notlösung sein und müssen d<strong>an</strong>n auch für alle <strong>an</strong><strong>der</strong>en Unbeteiligten<br />
(Gaffer) gelten. Medienvertreter kennen ihre Rechte sehr genau. Sie sitzen bei unbegründeten<br />
Eingriffen in <strong>der</strong> <strong>Presse</strong>freiheit am „längeren Hebel“ (rechtliche Folgen, Imageverlust). Bei einem<br />
Fehltritt bei <strong>der</strong> <strong>Presse</strong>- und Öffentlichkeitsarbeit k<strong>an</strong>n <strong>der</strong> gesamte Einsatz pressemäßig den<br />
„Bach runter gehen“ – auch wenn <strong>der</strong> Einsatz erfolgreich verlaufen ist.<br />
Allgemein zugängliche Informationsquellen<br />
Ein Schadensereignis im öffentlichen Raum, beispielsweise einer Straße, ist eine rechtlich<br />
zugesicherte und frei zugängliche Informationsquelle („Urquelle“). Sie darf grundsätzlich nicht<br />
versperrt werden.<br />
Decken vorhalten<br />
Das Vorhalten von Decken gegen neugierige Blicke ist rechtlich sehr bedenklich. Allerdings sind<br />
Decken als Sonnen-, Wind- und Regenschutz nicht zu be<strong>an</strong>st<strong>an</strong>den.<br />
Auch als Sichtschutz gegen Pass<strong>an</strong>ten o<strong>der</strong> Gaffer<br />
gibt es keine Möglichkeit <strong>der</strong> Be<strong>an</strong>st<strong>an</strong>dung. Medienvertreter<br />
dürfen jedoch grundsätzlich dahinter schauen, filmen und<br />
fotografieren, sofern Einsatzmaßnahmen nicht behin<strong>der</strong>t<br />
werden.<br />
„Decken halten“ dient dazu, das Persönlichkeitsrecht des Verunfallten vor Schaulustigen zu wahren.<br />
Medienvertreter dürfen aber hinter den Sichtschutz schauen.<br />
Privatgrundstücke und Firmengelände<br />
Privatgrundstücke sind grundsätzlich keine frei und allgemein<br />
zugänglichen Orte. Ereignisse dort können vor Medienvertretern<br />
abgeschirmt werden (Hausrecht, Privat- und Intimsphäre).<br />
Beispiele: Flughafen, Firmengelände, Bahn<strong>an</strong>lagen, Swimming-<br />
Pool im Garten, Privatgrundstücke, Wohnungen. Bevor eine<br />
<strong>Presse</strong>betreuung auf Privatgrundstücken o<strong>der</strong> Firmengeländen<br />
stattfindet, muss unbedingt mit den Berechtigten (Wohnungsinhaber,<br />
Geschäftsleitung) gesprochen und eine Lösung gefunden<br />
werden, z. B. geführte Begehung mit Medienvertretern o<strong>der</strong> Poolbildung.<br />
Verhaltensgrundsätze<br />
– Auskünfte gegenüber <strong>der</strong> <strong>Presse</strong> geben <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Einsatzstelle</strong> nur <strong>der</strong> Einsatzleiter, <strong>der</strong> <strong>Presse</strong>sprecher<br />
o<strong>der</strong> ein Beauftragter in Abstimmung mit dem Einsatzleiter.<br />
– Feuerwehrdienstleistende verweisen die Medienvertreter freundlich aber bestimmt <strong>an</strong> Einsatzleiter<br />
o<strong>der</strong> <strong>Presse</strong>sprecher und geben keine Auskünfte.<br />
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