19.11.2013 Aufrufe

Presse an der Einsatzstelle - Landesfeuerwehrverband Bayern

Presse an der Einsatzstelle - Landesfeuerwehrverband Bayern

Presse an der Einsatzstelle - Landesfeuerwehrverband Bayern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Presse</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Einsatzstelle</strong><br />

Leitfaden für Freiwillige Feuerwehren<br />

Vorsicht bei Platzverweisen<br />

Vorsicht vor willkürlichen Platzverweisen gegen Medienvertreter als „Machtprobe“! Platzverweise<br />

dürfen nur eine Notlösung sein und müssen d<strong>an</strong>n auch für alle <strong>an</strong><strong>der</strong>en Unbeteiligten<br />

(Gaffer) gelten. Medienvertreter kennen ihre Rechte sehr genau. Sie sitzen bei unbegründeten<br />

Eingriffen in <strong>der</strong> <strong>Presse</strong>freiheit am „längeren Hebel“ (rechtliche Folgen, Imageverlust). Bei einem<br />

Fehltritt bei <strong>der</strong> <strong>Presse</strong>- und Öffentlichkeitsarbeit k<strong>an</strong>n <strong>der</strong> gesamte Einsatz pressemäßig den<br />

„Bach runter gehen“ – auch wenn <strong>der</strong> Einsatz erfolgreich verlaufen ist.<br />

Allgemein zugängliche Informationsquellen<br />

Ein Schadensereignis im öffentlichen Raum, beispielsweise einer Straße, ist eine rechtlich<br />

zugesicherte und frei zugängliche Informationsquelle („Urquelle“). Sie darf grundsätzlich nicht<br />

versperrt werden.<br />

Decken vorhalten<br />

Das Vorhalten von Decken gegen neugierige Blicke ist rechtlich sehr bedenklich. Allerdings sind<br />

Decken als Sonnen-, Wind- und Regenschutz nicht zu be<strong>an</strong>st<strong>an</strong>den.<br />

Auch als Sichtschutz gegen Pass<strong>an</strong>ten o<strong>der</strong> Gaffer<br />

gibt es keine Möglichkeit <strong>der</strong> Be<strong>an</strong>st<strong>an</strong>dung. Medienvertreter<br />

dürfen jedoch grundsätzlich dahinter schauen, filmen und<br />

fotografieren, sofern Einsatzmaßnahmen nicht behin<strong>der</strong>t<br />

werden.<br />

„Decken halten“ dient dazu, das Persönlichkeitsrecht des Verunfallten vor Schaulustigen zu wahren.<br />

Medienvertreter dürfen aber hinter den Sichtschutz schauen.<br />

Privatgrundstücke und Firmengelände<br />

Privatgrundstücke sind grundsätzlich keine frei und allgemein<br />

zugänglichen Orte. Ereignisse dort können vor Medienvertretern<br />

abgeschirmt werden (Hausrecht, Privat- und Intimsphäre).<br />

Beispiele: Flughafen, Firmengelände, Bahn<strong>an</strong>lagen, Swimming-<br />

Pool im Garten, Privatgrundstücke, Wohnungen. Bevor eine<br />

<strong>Presse</strong>betreuung auf Privatgrundstücken o<strong>der</strong> Firmengeländen<br />

stattfindet, muss unbedingt mit den Berechtigten (Wohnungsinhaber,<br />

Geschäftsleitung) gesprochen und eine Lösung gefunden<br />

werden, z. B. geführte Begehung mit Medienvertretern o<strong>der</strong> Poolbildung.<br />

Verhaltensgrundsätze<br />

– Auskünfte gegenüber <strong>der</strong> <strong>Presse</strong> geben <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Einsatzstelle</strong> nur <strong>der</strong> Einsatzleiter, <strong>der</strong> <strong>Presse</strong>sprecher<br />

o<strong>der</strong> ein Beauftragter in Abstimmung mit dem Einsatzleiter.<br />

– Feuerwehrdienstleistende verweisen die Medienvertreter freundlich aber bestimmt <strong>an</strong> Einsatzleiter<br />

o<strong>der</strong> <strong>Presse</strong>sprecher und geben keine Auskünfte.<br />

05

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!