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Allgemeine Bestellbedingungen, DE - Axpo

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<strong>Allgemeine</strong> Bestellungsbedingungen<br />

<strong>Allgemeine</strong> Bestellungsbedingungen<br />

<strong>Allgemeine</strong> Bestellungsbedingungen<br />

Art. 1 <strong>Allgemeine</strong>s<br />

2.Der Lieferant besorgt zudem alle Angaben, welche<br />

am Projekt beteiligte Dritte benötigen, rechtzeitig und<br />

1.Die vorliegenden «<strong>Allgemeine</strong>n Bestellungsbedingungen»<br />

1 <strong>Allgemeine</strong>s stellen einen integrierenden Bestand-<br />

2.Der in verbindlicher, Lieferant besorgt schriftlicher zudem Form. alle Angaben, welche<br />

Art.<br />

3.Werden<br />

teil des Werkvertrages bzw. des Kaufvertrages dar.<br />

am Projekt infolge beteiligte nachträglicher Dritte benötigen, Änderungen rechtzeitig der Disposition<br />

Lieferant oder der besorgt Masse der zudem vom alle Lieferanten Angaben, geliefer-<br />

welche<br />

und<br />

1.Die Art. 1 <strong>Allgemeine</strong>s<br />

vorliegenden «<strong>Allgemeine</strong>n Bestellungsbedingungen»<br />

stellen einen integrierenden Bestandten<br />

am Objekte Projekt am beteiligte baulichen Dritte Teil benötigen, der Anlage rechtzeitig des Bestel-<br />

und<br />

2.Der<br />

2.In diesem Dokument werden der Unternehmer<br />

in verbindlicher, schriftlicher Form.<br />

1.Die (Werkvertrag) vorliegenden und der Verkäufer «<strong>Allgemeine</strong>n (Kaufvertrag) Bestellungsbedingungen»<br />

und der Besteller stellen einen (Werkvertrag) integrierenden und der Bestand-<br />

Käuposition<br />

oder der Masse der vom Lieferanten Änderungsarbeiten geliefer-<br />

«Lieferant»<br />

3.Werden infolge nachträglicher Änderungen der Disteil<br />

des Werkvertrages bzw. des Kaufvertrages dar.<br />

lers in verbindlicher, oder an Lieferungen schriftlicher Dritter Form.<br />

2.In diesem Dokument werden der Unternehmer 3.Werden notwendig, infolge so gehen nachträglicher alle dadurch Änderungen entstehenden der Kosteposition<br />

zu Lasten oder der des Masse Lieferanten, der vom sofern Lieferanten die Änderun-<br />

geliefer-<br />

Disfeteil<br />

(Kaufvertrag) des Werkvertrages «Besteller» bzw. genannt. des Kaufvertrages Das herzustellende<br />

diesem Werk oder Dokument der Kaufgegenstand werden der Unternehmer<br />

werden als lers oder an Lieferungen Dritter Änderungsarbeiten<br />

dar.<br />

ten Objekte am baulichen Teil der Anlage des Bestel-<br />

(Werkvertrag) und der Verkäufer (Kaufvertrag) «Lieferant»<br />

und der Besteller (Werkvertrag) und der Käugeten<br />

durch Objekte den am Lieferanten baulichen Teil ohne der Genehmigung Anlage des Bestel-<br />

2.In<br />

«Lieferung» (Werkvertrag) bezeichnet. und der Verkäufer (Kaufvertrag) «Lieferant»<br />

allgemeinen und der Besteller Bestellungsbedingungen (Werkvertrag) und kommen der Käuten<br />

zu Lasten des Lieferanten, sofern die Änderun-<br />

notwendig, so gehen alle dadurch entstehenden Kos-<br />

des<br />

(Kaufvertrag) «Besteller» genannt. Das herzustellende<br />

Werk oder der Kaufgegenstand werden als 4.Vorlage notwendig, und Genehmigung so gehen alle dadurch der Unterlagen entstehenden durch den Kos-<br />

Bestellers lers oder vorgenommen an Lieferungen wurden. Dritter Änderungsarbeiten<br />

3.Die<br />

zur fer Anwendung, (Kaufvertrag) soweit «Besteller» nicht im genannt. einzelnen Das Fall herzustellende<br />

Werk oder Ver-<br />

entgegenstehendgen<br />

durch den Lieferanten ohne Genehmigung des<br />

«Lieferung» bezeichnet.<br />

ten zu Lasten befreien des den Lieferanten, sofern nicht von die der Änderungen<br />

durch für den die Lieferanten Einhaltung ohne der Genehmigung vertraglich über-<br />

des<br />

schriftliche der Kaufgegenstand Vereinbarungen werden getroffen als Bestellers vorgenommen wurden.<br />

3.Die allgemeinen Bestellungsbedingungen kommen<br />

antwortung<br />

werden. «Lieferung» <strong>Allgemeine</strong> bezeichnet. Geschäftsbedingungen (Lieferungs-,<br />

allgemeinen Montagebedingungen Bestellungsbedingungen usw.) des Lieferanten kommen Besteller befreien den Lieferanten nicht von der Ver-<br />

4.Vorlage und Genehmigung der Unterlagen durch den<br />

zur Anwendung, soweit nicht im einzelnen Fall entgegenstehende<br />

schriftliche Vereinbarungen getroffen 5.Der 4.Vorlage Lieferant und überlässt Genehmigung dem Besteller der Unterlagen spätestens durch bei den<br />

nommenen Bestellers Garantien vorgenommen und Verpflichtungen.<br />

wurden.<br />

3.Die<br />

gelten zur Anwendung, nur so weit, soweit als sie nicht im im Vertrag einzelnen ausdrücklich Fall entgegenstehende<br />

werden. schriftliche Vereinbarungen getroffen nommenen Garantien und Verpflichtungen.<br />

antwortung für die Einhaltung der vertraglich über-<br />

werden. <strong>Allgemeine</strong> Geschäftsbedingungen (Lieferungs-,<br />

Montagebedingungen usw.) des Lieferanten che antwortung Instruktionen für die für Einhaltung die Montage, der vertraglich Demontage, über-<br />

der Besteller Ablieferung befreien in vierfacher den Lieferanten Ausfertigung nicht von ausführli-<br />

der Ver-<br />

anerkannt<br />

4.Sollten werden. zwischen <strong>Allgemeine</strong> den Geschäftsbedingungen vorliegenden allgemeinen (Lieferungs-,<br />

Montagebedingungen und dem usw.) Vertrag des Lieferanten Wider-<br />

der Ablieferung in vierfacher Ausfertigung ausführli-<br />

5.Der Lieferant überlässt dem Besteller spätestens bei<br />

gelten nur so weit, als sie im Vertrag ausdrücklich Überwachung nommenen Garantien sowie den und Betrieb Verpflichtungen. und Unterhalt der<br />

Bestellungsbedingungen anerkannt werden.<br />

5.Der gesamten Lieferant Lieferung. überlässt dem Besteller spätestens bei<br />

sprüche gelten nur bestehen, so weit, so als ist sie die im im Vertrag ausdrücklich<br />

enthaltene che Instruktionen für die Montage, Demontage,<br />

4.Sollten zwischen den vorliegenden allgemeinen<br />

Spätestens der Ablieferung vier Wochen in vierfacher nach Ausfertigung der provisorischen ausführliche<br />

Instruktionen (gemäss Art. für 8) die übergibt Montage, der Lieferant Demontage, dem<br />

Regelung anerkannt massgebend.<br />

werden.<br />

Überwachung sowie den Betrieb und Unterhalt der<br />

Bestellungsbedingungen und dem Vertrag Widersprüche<br />

bestehen, so ist die im Vertrag enthaltene<br />

Besteller Überwachung zudem sowie je 3 vollständige den Betrieb und und bereinigte Unterhalt Sät-<br />

der<br />

Abnahme<br />

5.Ergänzend 4.Sollten zwischen zu den allgemeinen den vorliegenden Bestellungsbedingungen<br />

Bestellungsbedingungen und vertraglichen Regelungen und dem Vertrag finden die Wider-<br />

Be-<br />

Spätestens vier Wochen nach der provisorischen<br />

allgemeinen gesamten Lieferung.<br />

Regelung massgebend.<br />

ze gesamten aller Zeichnungen, Lieferung. Schemata und weiteren Unterlagen<br />

Spätestens (wovon vier 1 reproduzierbarer Wochen nach Satz der provisorischen<br />

Papierform<br />

stimmungen sprüche bestehen, des Schweizerischen so ist die im Obligationenrechts<br />

Vertrag enthaltene Abnahme (gemäss Art. 8) übergibt der Lieferant dem<br />

5.Ergänzend zu den allgemeinen Bestellungsbedingungen<br />

Anwendung. Regelung massgebend.<br />

Besteller zudem je 3 vollständige und bereinigte Sätze<br />

aller Zeichnungen, Schemata und weiteren Unter-<br />

und vertraglichen Regelungen finden die Bestimmungen<br />

des Schweizerischen Obligationenrechts<br />

Arbeitsweise, Besteller zudem des je Betriebs 3 vollständige und der und Instandhaltung<br />

bereinigte Sät-<br />

und Abnahme 1 Datenträger), (gemäss die Art. zum 8) übergibt klaren der Verständnis Lieferant der dem<br />

5.Ergänzend zu den allgemeinen Bestellungsbedingungen<br />

und vertraglichen Regelungen finden die Bestimmungen<br />

des Schweizerischen Obligationenrechts und 1 Datenträger), die zum klaren Verständnis der<br />

lagen (wovon 1 reproduzierbarer Satz in Papierform<br />

Anwendung.<br />

der ze Lieferung aller Zeichnungen, sowie zur Schemata Bestellung und von weiteren Ersatzteilen Unterlagen<br />

(wovon sind. 1 reproduzierbarer Satz in Papierform<br />

Art.2 Die Lieferung im <strong>Allgemeine</strong>n<br />

erforderlich Anwendung.<br />

Arbeitsweise, des Betriebs und der Instandhaltung<br />

und 1 Datenträger), die zum klaren Verständnis der<br />

1.Mit der Übergabe der Offerte anerkennt der Lieferant, der Lieferung sowie zur Bestellung von Ersatzteilen<br />

Arbeitsweise, des Betriebs und der Instandhaltung<br />

Art.2 dass Die ihm Lieferung alle für die im Berechnung, <strong>Allgemeine</strong>nKonstruktion und erforderlich sind.<br />

der Lieferung sowie zur Bestellung von Ersatzteilen<br />

1.Mit Art.2 Ausführung der Die Übergabe Lieferung der Lieferung der im Offerte <strong>Allgemeine</strong>n<br />

samt anerkennt Zubehör der massgebenden<br />

Tatsachen ihm alle für und die Verhältnisse Berechnung, bekannt Konstruktion sind. und 1.Der Besteller und seine Vertreter haben nach Vor-<br />

Lieferant, Art.4 erforderlich Kontrollen, sind. Prüfungen, Termine<br />

dass<br />

2.Die 1.Mit<br />

Ausführung Lieferung der Übergabe<br />

der Lieferung ist der nach Offerte<br />

samt bewährten anerkennt<br />

Zubehör Konstruktionsgrundsätzen<br />

dass ihm alle<br />

der Lieferant,<br />

massgebenden<br />

Art.4 anmeldung Kontrollen, freien Prüfungen, Zutritt zu den Termine Werkstätten des Lieferanten<br />

und denjenigen seiner Unterlieferanten, und<br />

Tatsachen unter für die<br />

und Verhältnisse Berücksichtigung Berechnung, Konstruktion<br />

bekannt des sind. neuesten und<br />

2.Die Standes Ausführung<br />

Lieferung von der Wissenschaft Lieferung samt<br />

ist nach bewährten und Zubehör Technik massgebenden<br />

Tatsachen von unter bestgeeignetem und Verhältnisse<br />

Konstruktionsgrundsätzewendung<br />

unter Ver-<br />

1.Der Art.4Besteller Kontrollen, und Prüfungen, seine Vertreter Termine haben nach Voranmeldung<br />

freien Zutritt zu den Werkstätten des Lie-<br />

es sind ihnen alle gewünschten Auskünfte über den<br />

Berücksichtigung Material bekannt<br />

des auszuführen, sind.<br />

neuesten 1.Der Stand Besteller der Arbeiten, und seine die Qualität Vertreter des haben verwendeten nach Voranmeldung<br />

usw. freien zu geben. Zutritt zu den Werkstätten des Lie-<br />

2.Die<br />

Standes derart, Lieferung dass von sie Wissenschaft den ist Zweck, nach bewährten<br />

und dem Technik sie dienen Konstruktionsgrundsätzen<br />

Hinsicht von erfüllt unter<br />

unter soll, Verwendung<br />

jeder<br />

in feranten und denjenigen seiner Unterlieferanten, und<br />

Materials<br />

bestgeeignetem und Berücksichtigung ein Maximum Material an des<br />

auszuführen, Betriebssicherheit<br />

Standes<br />

neuesten es sind ihnen alle gewünschten Auskünfte über den<br />

2.Weder feranten die und Ausübung denjenigen der seiner vorerwähnten Unterlieferanten, Kontrollen und<br />

derart, dass gewährleistet. von Wissenschaft<br />

sie den Zweck, Die Konstruktion und Technik<br />

dem sie dienen ist unter<br />

soll, Verwendung<br />

zu Stand der Arbeiten, die Qualität des verwendeten<br />

in<br />

durch es sind den ihnen Besteller alle gewünschten noch die Durchführung Auskünfte von über Abnahmeversuchen<br />

Stand der Arbeiten, befreien die den Qualität Lieferanten des verwendeten von der<br />

den<br />

jeder gestalten, Hinsicht dass von bestgeeignetem<br />

erfüllt Revisionen und ein und Maximum Reparaturen Material auszuführen,<br />

an Betriebssicherheit<br />

Minimum derart, dass<br />

auf ein Materials usw. zu geben.<br />

gewährleistet. beschränkt sie den bleiben Zweck, dem<br />

Die Konstruktion und sie innert dienen<br />

ist kürzester soll, in 2.Weder die Ausübung der vorerwähnten Kontrollen<br />

so zu vollen Materials Verantwortung usw. zu geben. für die Einhaltung der vertraglich<br />

übernommenen die Ausübung Garantien der vorerwähnten und Verpflichtungen. Kontrollen<br />

gestalten, Zeit jeder sowie Hinsicht<br />

dass mit erfüllt<br />

Revisionen geringstmöglichem und ein Maximum<br />

und Reparaturen Aufwand Betriebssicherheit<br />

werden gewährleistet.<br />

auf ausgeführt<br />

durch den Besteller noch die Durchführung von Abnahmeversuchen<br />

befreien den Lieferanten von der<br />

ein 2.Weder<br />

Minimum beschränkt können. Die Konstruktion ist so zu<br />

bleiben und innert kürzester 3.Der durch Lieferant den Besteller wird rechtzeitig noch die vor Durchführung Fabrikationsbeginn von Abnahmeversuchen<br />

orientierendes befreien Arbeitsprogramm den Lieferanten vorlegen von und der<br />

3.Die gestalten,<br />

Zeit Lieferung dass<br />

sowie mit muss Revisionen<br />

geringstmöglichem überdies und jeder Reparaturen<br />

Aufwand Hinsicht auf<br />

ausgeführt<br />

massgebenden Minimum beschränkt<br />

den ein vollen Verantwortung für die Einhaltung der vertraglich<br />

übernommenen Garantien und Verpflichtungen.<br />

ein<br />

werden können. gesetzlichen bleiben und und behördlichen innert kürzester Bestimmungen<br />

Zeit sowie<br />

den vollen Besteller Verantwortung regelmässig für über die Einhaltung das Fortschreiten der vertraglich<br />

übernommenen auf dem laufenden Garantien halten. und Allfällige Verpflichtungen. drohen-<br />

der<br />

3.Die Lieferung sowie mit geringstmöglichem<br />

muss den überdies einschlägigen Aufwand jeder Fachvorschrifteführt<br />

entsprechen. werden können.<br />

ein orientierendes Arbeitsprogramm vorlegen und<br />

ausge-<br />

3.Der Lieferant wird rechtzeitig vor Fabrikationsbeginn<br />

Hinsicht den Arbeiten<br />

massgebenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen<br />

sowie den einschlägigen Fachvorschrif-<br />

3.Der<br />

den Lieferungsverzögerungen Lieferant wird rechtzeitig<br />

3.Die Lieferung muss überdies in jeder Hinsicht den<br />

Besteller regelmässig über sind vor<br />

das dem Fabrikationsbeginn<br />

Fortschreiten Besteller unverzüglich<br />

ein orientierendes<br />

der<br />

massgebenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen<br />

sowie den einschlägigen Fachvorschrifde<br />

Gleichzeitig den Besteller<br />

Arbeiten auf und dem eingehend Arbeitsprogramm<br />

laufenden halten. begründet vorlegen<br />

Allfällige zu melden. und<br />

drohenten<br />

entsprechen.<br />

Lieferungsverzögerungen ist regelmässig ihm mitzuteilen, über<br />

sind welche das Fortschreiten<br />

dem Massnahmen der<br />

Besteller unverzüglich<br />

der Arbeiten Lieferant auf<br />

Art.3 ten Zeichnungen, entsprechen. Berechnungen und Instruktionen<br />

und zu dem ergreifen laufenden<br />

eingehend gedenkt, halten.<br />

begründet um Allfällige trotzdem drohende<br />

Lieferungsverzögerungen Inbetriebsetzung sind zu gewährleisten.<br />

dem Besteller un-<br />

zu melden. eine<br />

termingemässe<br />

1.Rechtzeitig vor der Fabrikation bzw. Bereitstellung Gleichzeitig ist ihm mitzuteilen, welche Massnahmen<br />

Art.3 4.Wird der Lieferant durch aussergewöhnliche, nicht<br />

der Lieferung Zeichnungen, unterbreitet Berechnungen der Lieferant und Instruktionen<br />

verzüglich und eingehend begründet zu melden.<br />

dem Besteller der Lieferant zu ergreifen gedenkt, um trotzdem eine<br />

voraussehbare Gleichzeitig ist und ihm von mitzuteilen, ihm nicht welche zu verantwortende<br />

Massnahmen<br />

1.Rechtzeitig alle wichtigen vor technischen der Fabrikation Unterlagen bzw. wie Bereitstellung Zeichnungen<br />

Lieferung mit Hauptmassen, unterbreitet Materiallisten, der Lieferant Fundamentplä-<br />

4.Wird der Lieferant durch aussergewöhnliche, nicht<br />

termingemässe Inbetriebsetzung zu gewährleisten.<br />

Art.3 Zeichnungen, Berechnungen und Instruktionen<br />

Umstände der Lieferant in der zu Erfüllung ergreifen gedenkt, seiner Verpflichtungen um trotzdem eine<br />

der dem Besteller<br />

1.Rechtzeitig so termingemässe schwerwiegender Inbetriebsetzung Weise behindert, zu gewährleisten.<br />

dass ihm die<br />

alle ne, wichtigen Schemata, vor<br />

technischen Prüfvorschriften der Fabrikation<br />

Unterlagen usw. bzw.<br />

wie in Bereitstellung<br />

zweifacher<br />

voraussehbare und von ihm nicht zu verantwortende<br />

Zeichnungen<br />

Ausfertigung der Lieferung<br />

4.Wird fristgerechte der Lieferant Einhaltung durch des aussergewöhnliche, Arbeits- respektive Terminprogramms<br />

voraussehbare trotz und aller von ihm ihm nicht zumutbaren verantwortende Anstren-<br />

nicht<br />

mit Hauptmassen, in unterbreitet verbindlicher der<br />

Materiallisten, Form Lieferant zur Fundamentpläne,<br />

und alle Stellungnahme.<br />

wichtigen technischen Unterlagen wie Zeichnun-<br />

so schwerwiegender Weise behindert, dass ihm die<br />

Überprüfung<br />

dem Besteller Umstände in der Erfüllung seiner Verpflichtungen in<br />

Schemata, Prüfvorschriften usw. in zweifacher<br />

gen mit Hauptmassen, Materiallisten, Fundamentpläne,<br />

Schemata, Prüfvorschriften usw. in zweifacher minprogramms trotz aller ihm zumutbaren Anstren-<br />

fristgerechte gungen Umstände und in Massnahmen der Erfüllung<br />

Einhaltung des nicht seiner<br />

Arbeits- möglich Verpflichtungen<br />

respektive ist, so Ter-<br />

wird in<br />

Ausfertigung in verbindlicher Form zur Überprüfung<br />

so schwerwiegender Weise behindert, dass ihm die<br />

AUSGABE und Stellungnahme.<br />

1. MÄRZ 2011 SEITE 1/4 fristgerechte Einhaltung des Arbeits- respektive Terminprogramms<br />

trotz aller ihm zumutbaren Anstren-<br />

Ausfertigung in verbindlicher Form zur Überprüfung gungen und Massnahmen nicht möglich ist, so wird<br />

und Stellungnahme.<br />

AUSGABE 1. MÄRZ 2011 SEITE 1/4 gungen und Massnahmen nicht möglich ist, so wird<br />

AUSGABE 1. MÄRZ 2011 SEITE 1/4


er dies dem Besteller ohne Verzug schriftlich anzeigen<br />

und nachweisen.<br />

angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung an-<br />

3.Der Besteller ist berechtigt, dem Lieferanten eine<br />

Im Falle höherer Gewalt hat der Lieferant einen Anspruch<br />

auf eine angemessene Verlängerung der ver-<br />

nicht erfüllt, so kann der Besteller auf die nachträglizusetzen.<br />

Wird auch bis zum Ablaufe dieser Frist<br />

traglich er dies vereinbarten dem Besteller Termine. ohne Verzug Der schriftlich Besteller anzeigen<br />

und über nachweisen. die Dauer der Verlängerung, welche in<br />

der angemessene Nichterfüllung Frist entstandenen zur nachträglichen Schadens Erfüllung verlangen an-<br />

entscheidet<br />

3.Der che Leistung Besteller verzichten ist berechtigt, und entweder dem Lieferanten Ersatz des aus eine<br />

der Im Regel Falle der höherer Dauer Gewalt der Verzögerung hat der Lieferant entspricht. einen Anspruch<br />

Aussperrung auf eine angemessene und Einfuhrbeschränkung Verlängerung der gelten ver-<br />

dem nicht Dahinfallen erfüllt, so kann des Vertrages der Besteller erwachsenen auf die nachträgli-<br />

Scha-<br />

oder zusetzen. vom Vertrage Wird auch zurücktreten bis zum und Ablaufe Ersatz dieser des aus Frist<br />

Streik,<br />

dann traglich als Hinderungsgrund vereinbarten Termine. im Sinne Der dieser Besteller Bestimmungenscheidet<br />

wenn über auf die Dauer sie die der im ersten Verlängerung, Absatz erwähn-<br />

welche in halten. der Nichterfüllung Daneben besteht entstandenen kumulativ Schadens der Anspruch verlangen des<br />

entdenche<br />

verlangen. Leistung verzichten Art.108 und 366 entweder OR bleiben Ersatz des vorbe-<br />

aus<br />

ten der Voraussetzungen Regel der Dauer zutreffen. der Verzögerung Unterlässt entspricht. der Lieferant<br />

Streik, Anzeige Aussperrung und Nachweis, und Einfuhrbeschränkung so kann er eine nach-<br />

gelten mäss dem Ziff.1. Dahinfallen des Vertrages erwachsenen Scha-<br />

Bestellers oder vom auf Vertrage Leistung zurücktreten der Konventionalstrafe und Ersatz des ge-<br />

aus<br />

trägliche dann als Berücksichtigung Hinderungsgrund der im hindernden Sinne dieser Umstände Bestimmungen,<br />

verlangen. wenn auf sie die im ersten Absatz erwähnhalten.<br />

Daneben besteht kumulativ der Anspruch des<br />

dens verlangen. Art.108 und 366 OR bleiben vorbe-<br />

nicht<br />

ten Voraussetzungen zutreffen. Unterlässt der Lieferant<br />

Anzeige und Nachweis, so kann er eine nach-<br />

Bestellers auf Leistung der Konventionalstrafe gemäss<br />

Art.7 Montage,<br />

Ziff.1.<br />

Inbetriebsetzung und Probebetrieb<br />

trägliche Berücksichtigung der hindernden Umstände 1.Montage, lnbetriebsetzung und Probebetrieb sind im<br />

Art.5<br />

nicht<br />

Verpackung,<br />

verlangen.<br />

Lagerung, Versand, Transport<br />

Vertragspreis inbegriffen.<br />

1.Die Versandbereitschaft ist dem Besteller schriftlich 2.Sieht<br />

Art.7<br />

der<br />

Montage,<br />

Vertrag<br />

Inbetriebsetzung<br />

separat verrechenbare<br />

und Probebetrieb<br />

Regiearbeiten<br />

vor, so werden sie zu den bei Vertragsabschluss<br />

zu melden. Falls auf Verlangen des Bestellers der<br />

Versand des Materials über den vereinbarten Lieferungstermin<br />

hinaus verschoben werden muss, wird sind Vertragspreis monatlich aufgrund inbegriffen. vom Besteller visierter Stun-<br />

1.Montage, gültigen Montagesätzen lnbetriebsetzung verrechnet. und Probebetrieb Regiearbeiten sind im<br />

Art.5 Verpackung, Lagerung, Versand, Transport<br />

1.Die der Lieferant Versandbereitschaft dieses in seinem ist dem Werk Besteller oder sonst schriftlich an 2.Sieht denrapporte der Vertrag abzurechnen. separat verrechenbare Regiearbeiten<br />

Lieferant vor, so werden hat alle sie von zu ihm den angestellten bei Vertragsabschluss und ent-<br />

geeigneter zu melden. Stelle Falls einlagern, auf Verlangen während des 6 Monaten Bestellers unentgeltlich.<br />

Versand des Materials über den vereinbarten Liefelöhnten,<br />

gültigen bei Montagesätzen der Montage, der verrechnet. Inbetriebsetzung Regiearbeiten und<br />

der 3.Der<br />

2.Es rungstermin gilt die Ankunftsklausel hinaus verschoben DDP werden der INCOTERMS muss, wird beim sind Probebetrieb monatlich aufgrund tätigen vom Angestellten, Besteller visierter Arbeiter Stundenrapporte<br />

auf abzurechnen. eigene Kosten gegen Unfall zu ver-<br />

und<br />

2010. der Lieferant Der Übergang dieses von in seinem Nutzen Werk und Gefahr oder sonst sowie an Hilfsarbeiter<br />

des geeigneter Eigentums Stelle erfolgt einlagern, jedem während Fall erst 6 mit Monaten der provisorischeentgeltlich.<br />

Abnahme gemäss Art. 8 Ziffer 1. Der Be-<br />

4.Die löhnten, Montage bei der muss Montage, rationell der Inbetriebsetzung und möglichst ohne und<br />

un-<br />

3.Der sichern. Lieferant hat alle von ihm angestellten und ent-<br />

2.Es steller gilt behält die Ankunftsklausel sich vor, den Transport DDP der mit INCOTERMS eigenen<br />

Unterbruch beim Probebetrieb durchgeführt tätigen und Angestellten, wirksam Arbeiter kontrolliert und<br />

Fahrzeugen 2010. Der durchzuführen.<br />

Übergang von Nutzen und Gefahr sowie werden. Hilfsarbeiter auf eigene Kosten gegen Unfall zu versichern.<br />

3.Die des Kosten Eigentums der Lagerung erfolgt in jedem der Lieferung Fall erst am mit Bestimmungsorvisorischen<br />

bis Abnahme zur durchgeführten gemäss Art. Montage 8 Ziffer gehen 1. Der zu Be-<br />

4.Die Montage muss rationell und möglichst ohne<br />

der pro-<br />

Lasten steller des behält Bestellers. sich vor, Die den Einlagerung Transport geschieht mit eigenen unter<br />

Fahrzeugen Verantwortung durchzuführen. des Lieferanten und kann von die-<br />

werden.<br />

Unterbruch durchgeführt und wirksam kontrolliert<br />

Art.8 Provisorische Abnahme, Garantiezeit, definitive<br />

Abnahme<br />

3.Die sem überwacht Kosten der werden. Lagerung Der der Raum Lieferung für die am Lagerung Bestimmungsort<br />

durch den bis zur Besteller durchgeführten unentgeltlich Montage zur Verfügung gehen zu 1.Nach Beendigung der Montage wird die Lieferung<br />

wird<br />

gestellt. Lasten des Bestellers. Die Einlagerung geschieht unter<br />

Verantwortung des Lieferanten und kann von diemeinsamen<br />

Art.8<br />

durch<br />

Provisorische<br />

den Lieferanten<br />

Abnahme,<br />

und den<br />

Garantiezeit,<br />

Besteller einer<br />

definitive<br />

Abnahme<br />

ge-<br />

Kontrolle unterworfen und zum Nachweis<br />

sem überwacht werden. Der Raum für die Lagerung der Funktionstüchtigkeit ein Probebetrieb durchgeführt.<br />

Falls Beendigung die Kontrolle der und Montage der Probebetrieb wird die Lieferung erfolg-<br />

wird durch den Besteller unentgeltlich zur Verfügung 1.Nach<br />

Art.6<br />

gestellt.<br />

Rechtsfolgen bei verspäteter Ablieferung<br />

reich durch verlaufen, den Lieferanten wird über und das den Ergebnis Besteller dieser einer Prüfungemeinsamen<br />

Protokoll Kontrolle aufgestellt, unterworfen das und beide zum Parteien Nachweis<br />

ge-<br />

1.Wird die vertraglich vereinbarte bzw. verlängerte<br />

Lieferfrist (Art. 4 Ziffer 4) am benannten Bestimmungsort<br />

oder der Montage-Endtermin vom Lieferan-<br />

erfolgt führt. die Falls provisorische die Kontrolle Abnahme und der der Probebetrieb Lieferung. erfolg-<br />

unterzeichnen. der Funktionstüchtigkeit Mit Unterzeichnung ein Probebetrieb des Protokolls durchge-<br />

Art.6 Rechtsfolgen bei verspäteter Ablieferung<br />

ten nicht eingehalten, so hat er dem Besteller eine Verzögert reich verlaufen, sich die wird provisorische über das Ergebnis Abnahme dieser durch Prüfungen<br />

ein Protokoll des Bestellers, aufgestellt, so ist das diese beide nach Parteien Mel-<br />

1.Wird Konventionalstrafe die vertraglich im Sinne vereinbarte von Art. bzw. 160 OR verlängerte zu entrichten.<br />

Lieferfrist Diese (Art. beträgt 4 Ziffer für jede 4) am volle benannten Woche Verspä-<br />

Bestimdung<br />

unterzeichnen. der Bereitschaft Mit Unterzeichnung des Bestellers, aber des in Protokolls jedem<br />

Verschulden<br />

tung mungsort 1 % des oder Lieferpreises. der Montage-Endtermin Von der vierten vom Lieferanten<br />

verdoppelt nicht eingehalten, sich dieser so Ansatz. hat er Der dem Gesamtabzug<br />

Besteller eine reitschaft Verzögert des sich Lieferanten die provisorische durchzuführen. Abnahme durch<br />

Woche Fall erfolgt spätestens die provisorische sechs Monate Abnahme ab Meldung der Lieferung. der Be-<br />

an<br />

infolge Konventionalstrafe Lieferverzug ist im auf Sinne maximal von Art. 10160 % des OR Lieferpreiserichten.<br />

begrenzt. Diese beträgt für jede volle Woche Verspätestendung<br />

der vor Bereitschaft der provisorischen des Bestellers, Abnahme aber nachzuwei-<br />

in jedem<br />

zu ent-<br />

2.Die Verschulden Erfüllung der des behördlichen Bestellers, so Vorschriften ist diese nach ist spä-<br />

Mel-<br />

Die tung Lieferfrist 1 % des gilt Lieferpreises. als eingehalten, Von wenn der vierten die Meldung Woche sen. Fall spätestens sechs Monate ab Meldung der Bereitschaft<br />

dem Datum des Lieferanten der provisorischen durchzuführen. Abnahme beginnt<br />

der an Verfügbarkeit verdoppelt sich der dieser Lieferung Ansatz. am Der benannten Gesamtabzug Bestimmungsort<br />

infolge Lieferverzug gemäss ist Art. auf 5 maximal Ziffer 210 bzw. % des Meldung Liefer-<br />

2.Die die Garantiezeit; Erfüllung der gleichzeitig behördlichen geht die Vorschriften Lieferung ist in das spä-<br />

3.Mit<br />

der preises Beendigung begrenzt. der Montage innerhalb der vereinbarten<br />

Die Lieferfrist Frist dem gilt Besteller als eingehalten, zukommt. wenn die Meldung 4.Die sen. Garantiezeit beträgt 2 Jahre. Nach deren Ablauf<br />

Eigentum testens vor des der Bestellers provisorischen über. Abnahme nachzuwei-<br />

2.Die der Konventionalstrafe Verfügbarkeit der wird Lieferung von der am vom benannten Besteller zu Bestimmungsort<br />

Zahlung gemäss bzw. Art. von 5 der Ziffer letzten 2 bzw. von Meldung ihm zu<br />

tüchtigkeit die Garantiezeit; der Lieferung gleichzeitig als Ganzes geht die Lieferung nachgewiesen in das<br />

3.Mit erfolgt dem dieDatum definitive der Abnahme, provisorischen sofern Abnahme die Betriebs-<br />

beginnt<br />

leistenden<br />

leistenden der Beendigung Zahlungsrate der Montage abgezogen. innerhalb Ihre Entrichtung der vereinbarten<br />

Verrechnung Frist dem Besteller entbindet zukommt. den Lieferanten nicht 4.Die gemeinsames Garantiezeit Protokoll beträgt zu 2 erstellen, Jahre. Nach das deren von beiden Ablauf<br />

ist. Eigentum Über die des definitive Bestellers Abnahme über. ist wiederum ein<br />

bzw.<br />

2.Die von der Konventionalstrafe Erfüllung der übrigen wird von Vertragspflichten der vom Besteller (Art. zu Parteien erfolgt die zu unterzeichnen definitive Abnahme, ist. Die sofern mit der die definitiven Betriebstüchtigkeit<br />

verbundene der Lieferung Genehmigung als Ganzes der nachgewiesen Lieferung<br />

160 leistenden Absatz 2 Zahlung OR). bzw. von der letzten von ihm zu Abnahme<br />

leistenden Zahlungsrate abgezogen. Ihre Entrichtung<br />

AUSGABE bzw. Verrechnung 1. MÄRZ 2011 entbindet den Lieferanten nicht SEITE 2/4<br />

von der Erfüllung der übrigen Vertragspflichten (Art.<br />

160 Absatz 2 OR).<br />

AUSGABE 1. MÄRZ 2011 SEITE 2/4<br />

ist. Über die definitive Abnahme ist wiederum ein<br />

gemeinsames Protokoll zu erstellen, das von beiden<br />

Parteien zu unterzeichnen ist. Die mit der definitiven<br />

Abnahme verbundene Genehmigung der Lieferung


auf Kosten des Lieferanten die Garantiearbeiten<br />

selbst auszuführen oder durch einen Dritten ausfüh-<br />

gilt nicht hinsichtlich jener Mängel, die während der ren zu lassen. Verzichtet statt dessen der Besteller<br />

Garantiezeit gerügt wurden und bis zur definitiven<br />

auf eine Behebung der Mängel oder konnten diese<br />

Übernahme noch nicht beseitigt sind, sowie für Teile, nur teilweise behoben werden, so dass ein Minderwert<br />

des Werkes bestehen bleibt, so kann der Bestel-<br />

die sich erst bei der definitiven Abnahme als mangelhaft<br />

gilt zeigen. nicht hinsichtlich jener Mängel, die während der ler ren einen zu lassen. entsprechenden Verzichtet Preisabzug statt dessen machen. der Besteller<br />

Verzögert Garantiezeit sich gerügt durch Verschulden wurden und des bis Bestellers zur definitiven die<br />

auf eine Behebung der Mängel oder konnten diese<br />

Inbetriebnahme Übernahme noch und nicht dadurch beseitigt die sind, provisorische sowie für Teile, Abnahme,<br />

die sich so erst beträgt bei der die definitiven Garantiezeit Abnahme höchstens als mangel-<br />

3 Jahwert<br />

des Werkes bestehen bleibt, so kann der Bestel-<br />

nur teilweise behoben werden, so dass ein Minder-<br />

Art.11 Gefahrentragung, Versicherung, Haftung für<br />

re haft ab zeigen. Meldung der Versandbereitschaft.<br />

ler einen entsprechenden Preisabzug machen.<br />

Schäden<br />

5.Müssen Verzögert Mängel sich durch behoben Verschulden oder Ersatzlieferungen<br />

des Bestellers die<br />

vorgenommen Inbetriebnahme werden, und dadurch so beginnt die provisorische die Garantiezeit Abnahme,<br />

die durch so beträgt diese Massnahme die Garantiezeit betroffenen höchstens Teile 3 Jah-<br />

am<br />

Lieferung bis zur provisorischen Abnahme.<br />

1.Der Lieferant trägt die volle Gefahr für die gesamte<br />

für<br />

Tage der erneut vorzunehmenden provisorischen 2.Die<br />

Art.11<br />

Versicherung<br />

Gefahrentragung,<br />

der üblichen<br />

Versicherung,<br />

Transport-<br />

Haftung<br />

und Lagerrisiken<br />

für<br />

re ab Meldung der Versandbereitschaft.<br />

Abnahme neu zu laufen. Bei grösseren Arbeiten, Änderungen<br />

vorgenommen und Ersatzteillieferungen, werden, so beginnt die die für Garantiezeit die Funk-<br />

1.Der schen Lieferant Abnahme trägt erfolgt die durch volle den Gefahr Lieferanten. für die gesamte<br />

Schäden<br />

5.Müssen Mängel behoben oder Ersatzlieferungen<br />

sowie der Montagerisiken bis zur provisorition<br />

für die der durch Lieferung diese Massnahme von grundsätzlicher betroffenen Bedeutung Teile am Die Lieferung Lieferung bis zur wird provisorischen auf Wunsch durch Abnahme. den Besteller<br />

sind, Tage ist der eine erneut neue Garantiezeit vorzunehmenden für die gesamte provisorischen Lieferung<br />

Abnahme zu gewähren. neu zu laufen. Die neue Bei Garantiezeit grösseren Arbeiten, dauert je-<br />

Än-<br />

3.Der risiken Lieferant sowie haftet der Montagerisiken unter Ausschluss bis zur von provisori-<br />

Folge-<br />

2.Die auf Rechnung Versicherung des Lieferanten der üblichen versichert. Transport- und Lagerdocderungen<br />

in jedem und Fall Ersatzteillieferungen, längstens fünf Jahre die ab für erstmaligetion<br />

provisorischer der Lieferung Abnahme von grundsätzlicher der Lieferung oder Bedeutung eines<br />

gangener Die Lieferung Gewinn wird sowie auf Wunsch anderer durch mittelbarer den Besteller Schä-<br />

die Funkschädeschen<br />

Abnahme wie Stromausfall, erfolgt durch Produktionsausfall, den Lieferanten. ent-<br />

Teiles sind, ist der eine Lieferung. neue Garantiezeit für die gesamte Lieferung<br />

zu gewähren. Die neue Garantiezeit dauert je-<br />

3.Der Lieferung, Lieferant den haftet Lieferanten unter oder Ausschluss dessen von Personal Folgeden,<br />

auf Rechnung für alle Schäden, des Lieferanten die dem versichert. Besteller durch die<br />

doch in jedem Fall längstens fünf Jahre ab erstmaliger<br />

verursacht schäden wie werden. Stromausfall, Die Haftung Produktionsausfall, für Sach- und Vermögensschäden<br />

ist pro Bestellung auf CHF<br />

entgangener<br />

Gewinn sowie anderer mittelbarer Schä-<br />

Art.9 Garantien<br />

provisorischer Abnahme der Lieferung oder eines<br />

Teiles der Lieferung.<br />

10'000'000 den, für alle begrenzt. Schäden, Bei die Bestellwerten dem Besteller über durch CHF die<br />

1.Der Lieferant garantiert für einwandfreie Konstruktion 10'000'000 Lieferung, ist den die Lieferanten Haftungsbegrenzung oder dessen jeweils Personal separat<br />

verursacht zu vereinbaren. werden. Die Haftung für Sach- und Ver-<br />

und Ausführung sowie volle Betriebstüchtigkeit der<br />

gesamten Lieferung.<br />

mögensschäden ist pro Bestellung auf CHF<br />

Art.9 Garantien<br />

Während der Garantiezeit wird der Lieferant alle Teile<br />

10'000'000 begrenzt. Bei Bestellwerten über CHF<br />

1.Der und Ausrüstungen, Lieferant garantiert die auf für Konstruktions-, einwandfreie Konstruktion Material-,<br />

Art.12<br />

10'000'000<br />

Preise,<br />

ist<br />

Zahlungsbedingungen,<br />

die Haftungsbegrenzung<br />

Sicherheitsleistungen<br />

jeweils separat<br />

zu vereinbaren.<br />

Ausführungs- und Ausführung oder sowie Montagefehler volle Betriebstüchtigkeit seiner Lieferung der<br />

zurückzuführen gesamten Lieferung. sind oder die in anderer Weise den<br />

vertraglichen Während der Garantiezeit Anforderungen wird nicht der Lieferant genügen, alle Teile raschestens<br />

und Ausrüstungen, auf eigene die Kosten auf Konstruktions-, instand setzen Material-, oder Schweizer Franken für die vertraglich festgelegte,<br />

1.Die vereinbarten Preise sind pauschale Festpreise in<br />

unentgeltlich durch neue Teile ersetzen, wenn nötig<br />

Art.12 Preise, Zahlungsbedingungen, Sicherheitsleistungen<br />

Ausführungs- oder Montagefehler seiner Lieferung beendigte und abgenommene Lieferung. Sie enthalten<br />

alle in anderer, geeigneter Konstruktion.<br />

zurückzuführen sind oder die in anderer Weise den<br />

personellen und materiellen Aufwendungen,<br />

2.Indirekte vertraglichen Vorteile, Anforderungen die sich für den nicht Besteller genügen, aus der raschestens<br />

auf Mängelbeseitigung eigene Kosten instand ergeben, setzen werden oder fang Schweizer der Lieferung Franken zu erbringen für die vertraglich hat. festgelegte,<br />

1.Die die der vereinbarten Lieferant für Preise den vertraglich sind pauschale festgelegten Festpreise Um-in<br />

nachträglichen<br />

nicht unentgeltlich berücksichtigt. durch neue Teile ersetzen, wenn nötig 2.Bei beendigte einer Bestellung und abgenommene im Betrag von Lieferung. weniger Sie als enthalten<br />

alle wird personellen keine Anzahlung und materiellen oder Vorauszahlung<br />

Aufwendungen,<br />

CHF<br />

Von in anderer, Garantie geeigneter ausgenommen Konstruktion. sind die normale<br />

100'000<br />

2.Indirekte Abnützung Vorteile, bei Verschleissteilen die sich für den und Besteller Schäden, aus die der geleistet. die der Lieferant Der Besteller für den kann vertraglich eine Bank- festgelegten oder Versicherungsgarantifang<br />

der Lieferung gemäss zu erbringen Ziffer 6 hat. verlangen.<br />

Um-<br />

auf nachträglichen ungenügende Mängelbeseitigung Überwachung oder ergeben, auf Bedienungsfehler<br />

nicht berücksichtigt. des Werkpersonals (trotz richtiger und 3.Wird 2.Bei einer bei einer Bestellung Bestellung im Betrag im Betrag von weniger von mehr als CHF als<br />

werden<br />

klarer Von lnstruktionsunterlagen) der Garantie ausgenommen zurückzuführen sind die sind. normale CHF 100'000 100'000 wird keine Anzahlung oder Vorauszahlung<br />

Abnützung bei Verschleissteilen und Schäden, die vereinbart, geleistet. Der hat der Besteller Lieferant kann für eine die Bank- vom Besteller oder Versicherungsgarantie<br />

Anzahlung gemäss oder Vorauszahlung Ziffer 6 verlangen. bis zur pro-<br />

zu<br />

auf ungenügende Überwachung oder auf Bedienungsfehler<br />

leistende<br />

visorischen Abnahme eine gleichwertige, für den Besteller<br />

CHF 100'000 kostenlose eine Sicherheit Anzahlung zu leisten. oder Vorauszahlung<br />

Die Anzah-<br />

Art.10 Rechtsfolgen<br />

des Werkpersonals<br />

bei Nichteinhalten<br />

(trotz<br />

der<br />

richtiger<br />

Garantien<br />

und 3.Wird bei einer Bestellung im Betrag von mehr als<br />

klarer lnstruktionsunterlagen) zurückzuführen sind.<br />

1.Leidet die Lieferung an so erheblichen Mängeln oder<br />

lung vereinbart, oder Vorauszahlung hat der Lieferant wird für innert die vom 30 Tagen Besteller nach zu<br />

weicht sie sonst so sehr vom Vertrag ab, dass sie für Erhalt leistende der Anzahlung Bestellbestätigung oder Vorauszahlung des Lieferanten bis zur und provisorischen<br />

dem Besteller Abnahme genehmen eine gleichwertige, Bank- oder für Versiche-<br />

den Be-<br />

den Besteller unbrauchbar ist oder dass ihm die provisorische<br />

oder definitive Abnahme nicht zugemutet rungsgarantie steller kostenlose (Musterbeispiel Sicherheit zu des leisten. Bestellers) Die Anzah-<br />

be-<br />

einer<br />

Art.10 Rechtsfolgen bei Nichteinhalten der Garantien<br />

1.Leidet werden die kann, Lieferung so darf an er so diese erheblichen verweigern, Mängeln vom Vertrage<br />

weicht zurücktreten sie sonst so und sehr Schadenersatz vom Vertrag fordern. ab, dass sie für provisorischen Erhalt der Bestellbestätigung Abnahme für die des vom Lieferanten Besteller und zu<br />

oder zahlt. lung oder Die Sicherheit Vorauszahlung gilt als wird Sicherstellung innert 30 Tagen bis nach zur<br />

2.Sind den die Besteller Mängel unbrauchbar oder die Abweichungen ist oder dass vom ihm Vertragvisorische<br />

minder erheblich, oder definitive so gewährt Abnahme der nicht Besteller zugemutet dem terzeichnung rungsgarantie des (Musterbeispiel Protokolls (Art. des 8 Ziffer Bestellers) 1) freigege-<br />

be-<br />

die pro-<br />

leistende einer dem Zahlung. Besteller Sie genehmen wird vom Bank- Besteller oder nach Versiche-<br />

Un-<br />

Lieferanten werden kann, eine so angemessene darf er diese verweigern, Frist, innert vom welcher Vertrage<br />

Lieferant zurücktreten die zur und Einhaltung Schadenersatz der Garantien fordern. erfor-<br />

4.Erfolgt provisorischen die Lieferung Abnahme in Teilen, für so die werden vom die Besteller Teilzah-<br />

zu<br />

ben. zahlt. Die Sicherheit gilt als Sicherstellung bis zur<br />

der<br />

2.Sind derlichen die Verbesserungen Mängel oder die vornehmen Abweichungen muss. vom Vertrage<br />

minder Mängel erheblich, innert so dieser gewährt Frist der nicht Besteller oder nicht dem mässig terzeichnung fällig. des Protokolls (Art. 8 Ziffer 1) freigegelungen<br />

leistende nach Zahlung. dem vereinbarten Sie wird vom Zahlungsplan Besteller nach anteil-<br />

Un-<br />

Werden<br />

erfolgreich Lieferanten behoben, eine angemessene so ist der Besteller Frist, innert berechtigt, welcher 5.Die ben. Zahlung allfällig vereinbarter Differenzen zwischen<br />

Grundpreis die Lieferung und in endgültigem Teilen, so werden Lieferpreis die Teilzah-<br />

erfolgt<br />

auf der Kosten Lieferant des die zur Lieferanten Einhaltung die der Garantiearbeiten<br />

Garantien erforderlichen<br />

auszuführen Verbesserungen oder durch vornehmen einen Dritten muss. ausfüh-<br />

innert lungen 60 nach Tagen dem nach vereinbarten provisorischer Zahlungsplan Abnahme anteil-<br />

und<br />

4.Erfolgt<br />

selbst<br />

Werden Mängel innert dieser Frist nicht oder nicht<br />

AUSGABE erfolgreich 1. MÄRZ behoben, 2011 so ist der Besteller berechtigt, SEITE 3/4<br />

AUSGABE 1. MÄRZ 2011 SEITE 3/4<br />

mässig fällig.<br />

5.Die Zahlung allfällig vereinbarter Differenzen zwischen<br />

Grundpreis und endgültigem Lieferpreis erfolgt<br />

innert 60 Tagen nach provisorischer Abnahme und


Schlussrechnung. Verzögert sich die provisorische<br />

Abnahme ohne Verschulden des Lieferanten, so wird<br />

die Differenz 6 Monate nach geplanter provisorischer<br />

Abnahme fällig.<br />

6.10 Schlussrechnung. % des endgültigen Verzögert Lieferpreises sich die bleiben provisorische als Garantierückbehalt<br />

Abnahme ohne stehen Verschulden bis nach des Ablauf Lieferanten, der Garantiezeit<br />

die Differenz oder werden 6 Monate mit der nach letzten geplanter Rate provisorischer<br />

nach Erhalt<br />

so wird<br />

einer Abnahme dem Besteller fällig. genehmen Bank- oder Versicherungsgarantie<br />

% des endgültigen (Musterbeispiel Lieferpreises des Bestellers) bleiben als be-<br />

Ga-<br />

6.10<br />

zahlt. rantierückbehalt stehen bis nach Ablauf der Garantiezeit<br />

Garantierückbehalt oder werden mit gilt der als letzten Sicherstellung Rate nach für Erhalt die<br />

Der<br />

Verpflichtungen einer dem Besteller des Lieferanten genehmen aus Bank- den oder Garantiebestimmungenrungsgarantie<br />

Er wird (Musterbeispiel vom Besteller des nach Bestellers) Ablauf der be-<br />

Versiche-<br />

Garantiezeit zahlt. freigegeben, wenn sich an der Lieferung<br />

keine Der Mängel Garantierückbehalt gezeigt haben gilt oder als Sicherstellung der Lieferant seine für die<br />

Garantieverpflichtungen Verpflichtungen des Lieferanten vollständig aus erfüllt den Garantiebestimmungen.<br />

Er wird vom nicht Besteller verzinst. nach Ablauf der<br />

hat. Der<br />

Garantierückbehalt<br />

7.Die Garantiezeit Zahlungen freigegeben, erfolgen 30 Tage wenn netto sich an nach der Eingang Lieferung<br />

der keine Rechnungen. Mängel gezeigt Die Fälligkeiten haben oder der der einzelnen Lieferant Zah-<br />

seine<br />

lungen Garantieverpflichtungen sind durch den Lieferanten vollständig anzuzeigen. erfüllt hat. Der<br />

Garantierückbehalt wird nicht verzinst.<br />

7.Die Zahlungen erfolgen 30 Tage netto nach Eingang<br />

der Rechnungen. Die Fälligkeiten der einzelnen Zahlungen<br />

Art.13 Schutzrechte<br />

sind durch den Lieferanten anzuzeigen.<br />

1.Die Urheberrechte am Werk gemäss Urheberrechtsgesetz<br />

verbleiben beim Lieferanten, ausgenommen<br />

er wird für deren Übertragung ausdrücklich entschä-<br />

Art.13 Schutzrechte<br />

digt.<br />

2.Ab 1.Die dem Urheberrechte Zeitpunkt des am Vertragsabschlusses Werk gemäss Urheberrechtsgesetz<br />

Besteller verbleiben sämtliche beim für Lieferanten, die Inbetriebsetzungs-<br />

ausgenommen<br />

erwirbt<br />

der<br />

massnahmen, er wird für deren die Inbetriebnahme, Übertragung ausdrücklich den Betrieb, entschädigt.<br />

die Wartung, den Unterhalt und die Erneue-<br />

die<br />

Nutzung,<br />

2.Ab rung des dem Werks Zeitpunkt notwendigen des Vertragsabschlusses zeitlich und örtlich erwirbt unbegrenzten<br />

der Besteller Rechte, sämtliche insbesondere für die Inbetriebsetzungsmassnahmen,<br />

von Ziff. 1), die Verwendungs-, Inbetriebnahme, Nutzungs-, den Betrieb, Lizenz- die<br />

Eigentums- (im<br />

Sinne<br />

und Nutzung, Änderungsrechte. die Wartung, Dafür den räumt Unterhalt der und Lieferant die Erneuerung<br />

des die Werks nicht exklusiven notwendigen und zeitlich nicht übertragbaren<br />

und örtlich un-<br />

dem<br />

Besteller<br />

Rechte begrenzten ein. Die Rechte, kostenfreie insbesondere Nutzung zu Eigentums- Testzwecken (im<br />

ist Sinne erlaubt. von Der Ziff. Quellcode 1), Verwendungs-, von Software Nutzungs-, ist nicht Lizenz- Gegenstand<br />

und Änderungsrechte. Rechtsübertragung. Dafür räumt der Lieferant dem<br />

3. Macht Besteller ein die Dritter nicht im exklusiven Zusammenhang und nicht mit übertragbaren<br />

den Lieferungen<br />

Rechte und ein. Leistungen Die kostenfreie des Nutzung Lieferanten zu Testzwecken<br />

gegen den<br />

Besteller ist erlaubt. Ansprüche Der Quellcode aus Verletzung von Software von Immaterialgüterrechtegenstand<br />

der geltend, Rechtsübertragung.<br />

hat der Besteller den Lieferan-<br />

ist nicht Ge-<br />

3. ten Macht unverzüglich ein Dritter zu im informieren. Zusammenhang Der Lieferant mit den haftet Lieferungen<br />

Besteller und Leistungen für alle Rechtsansprüche des Lieferanten Dritter gegen aus den<br />

dem<br />

Besteller Ansprüche aus Verletzung von Immaterialgüterrechten<br />

geltend, hat der Besteller den Lieferanten<br />

unverzüglich zu informieren. Der Lieferant haftet<br />

dem Besteller für alle Rechtsansprüche Dritter aus<br />

der Vertragserfüllung und ist verpflichtet, allfällige<br />

Prozesse auf eigenen Kosten für den Besteller zu<br />

führen und ihn von jeglichem Schaden freizuhalten.<br />

Der Lieferant sorgt dafür, dass durch solche Ansprüche<br />

der Dritter Vertragserfüllung kein Verzug in und der ist Vertragserfüllung verpflichtet, allfällige beim<br />

Besteller Prozesse entstehen auf eigenen kann Kosten und haftet für den gegenüber Besteller die-zsem<br />

führen für den und Verzug ihn von in jeglichem der Vertragserfüllung Schaden freizuhalten. vollumfänglich<br />

Der Lieferant für allfälligen sorgt dafür, Schaden. dass durch Der Besteller solche Ansprüche<br />

Dritter sich, kein im Verzug gesetzlich in geforderten Vertragserfüllung Umfang beim<br />

verpflichtet<br />

an<br />

der Besteller Minimierung entstehen seines kann Schadens und haftet mitzuwirken. gegenüber diesem<br />

für den Verzug in der Vertragserfüllung vollumfänglich<br />

für allfälligen Schaden. Der Besteller verpflichtet<br />

sich, im gesetzlich geforderten Umfang an<br />

Art.14<br />

der Minimierung<br />

Nachlieferungen,<br />

seines<br />

Revisionen,<br />

Schadens mitzuwirken.<br />

Reparaturen<br />

1.Der Lieferant verpflichtet sich, allfällige Nachbestellungen<br />

innerhalb der Garantiezeit zu den Bedingungen<br />

des Vertrages und zu angemessenen Preisen<br />

Art.14 Nachlieferungen, Revisionen, Reparaturen<br />

auszuführen und auf Verlangen des Bestellers alle<br />

1.Der nach Ablauf Lieferant der verpflichtet Garantiezeit sich, notwendig allfällige werdenden Nachbestellungen<br />

innerhalb und Reparaturarbeiten der Garantiezeit an zu den seiner Bedingun-<br />

Liefe-<br />

Revisionen<br />

rung gen zu des angemessenen Vertrages und Preisen zu angemessenen durchzuführen. Preisen<br />

auszuführen und auf Verlangen des Bestellers alle<br />

nach Ablauf der Garantiezeit notwendig werdenden<br />

Revisionen und Reparaturarbeiten an seiner Lieferung<br />

Art.15 Anwendbares<br />

zu angemessenen<br />

Recht,<br />

Preisen<br />

Gerichtsstand,<br />

durchzuführen.<br />

Streitigkeiten<br />

1.Das Rechtsverhältnis untersteht dem Schweizerischen<br />

Recht.<br />

Art.15 Anwendbares<br />

Die Anwendung<br />

Recht, Gerichtsstand,<br />

des Wiener Übereinkommens<br />

Streitigkeiten<br />

über Verträge über den internationalen<br />

Warenkauf (Wiener Kaufrecht in Kraft seit 1.3.1991)<br />

1.Das wird ausdrücklich Rechtsverhältnis und vollumfänglich untersteht dem ausgeschlossenschen<br />

Recht. Die Anwendung des Wiener Überein-<br />

Schweizeri-<br />

2.Die kommens Parteien über anerkennen Verträge Baden/AG, über Schweiz, internationalen als<br />

Gerichtsstand.<br />

Warenkauf (Wiener Kaufrecht in Kraft seit 1.3.1991)<br />

3.Streitigkeiten wird ausdrücklich zwischen und dem vollumfänglich Besteller und ausgeschlossen.<br />

werden, sofern sich die Parteien nicht auf ein<br />

dem Lieferanten<br />

2.Die Schiedsgericht Parteien einigen, anerkennen von Baden/AG, ordentlichen Schweiz, Gerichten<br />

Gerichtsstand.<br />

beurteilt; Vorbehalten bleibt der Weiterzug an das<br />

als<br />

3.Streitigkeiten Bundesgericht. zwischen dem Besteller und dem Lieferanten<br />

werden, sofern sich berechtigen die Parteien den nicht Liefe-<br />

auf ein<br />

4.Meinungsverschiedenheiten<br />

ranten Schiedsgericht nicht zur einigen, Unterbrechung von den ordentlichen der Arbeiten Gerichten<br />

beurteilt; irgendwelcher Vorbehalten bleibt vertraglicher der Weiterzug Leistungen an das<br />

und<br />

Verweigerung<br />

und Bundesgericht.<br />

den Besteller nicht zur Verweigerung fälliger<br />

4.Meinungsverschiedenheiten Zahlungen.<br />

berechtigen den Lieferanten<br />

nicht zur Unterbrechung der Arbeiten und<br />

Verweigerung irgendwelcher vertraglicher Leistungen<br />

und den Besteller nicht zur Verweigerung fälliger<br />

Zahlungen.<br />

AUSGABE 1. MÄRZ 2011 SEITE 4/4<br />

AUSGABE 1. MÄRZ 2011 SEITE 4/4

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