Allgemeine Bestellbedingungen, DE - Axpo
Allgemeine Bestellbedingungen, DE - Axpo
Allgemeine Bestellbedingungen, DE - Axpo
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<strong>Allgemeine</strong> Bestellungsbedingungen<br />
<strong>Allgemeine</strong> Bestellungsbedingungen<br />
<strong>Allgemeine</strong> Bestellungsbedingungen<br />
Art. 1 <strong>Allgemeine</strong>s<br />
2.Der Lieferant besorgt zudem alle Angaben, welche<br />
am Projekt beteiligte Dritte benötigen, rechtzeitig und<br />
1.Die vorliegenden «<strong>Allgemeine</strong>n Bestellungsbedingungen»<br />
1 <strong>Allgemeine</strong>s stellen einen integrierenden Bestand-<br />
2.Der in verbindlicher, Lieferant besorgt schriftlicher zudem Form. alle Angaben, welche<br />
Art.<br />
3.Werden<br />
teil des Werkvertrages bzw. des Kaufvertrages dar.<br />
am Projekt infolge beteiligte nachträglicher Dritte benötigen, Änderungen rechtzeitig der Disposition<br />
Lieferant oder der besorgt Masse der zudem vom alle Lieferanten Angaben, geliefer-<br />
welche<br />
und<br />
1.Die Art. 1 <strong>Allgemeine</strong>s<br />
vorliegenden «<strong>Allgemeine</strong>n Bestellungsbedingungen»<br />
stellen einen integrierenden Bestandten<br />
am Objekte Projekt am beteiligte baulichen Dritte Teil benötigen, der Anlage rechtzeitig des Bestel-<br />
und<br />
2.Der<br />
2.In diesem Dokument werden der Unternehmer<br />
in verbindlicher, schriftlicher Form.<br />
1.Die (Werkvertrag) vorliegenden und der Verkäufer «<strong>Allgemeine</strong>n (Kaufvertrag) Bestellungsbedingungen»<br />
und der Besteller stellen einen (Werkvertrag) integrierenden und der Bestand-<br />
Käuposition<br />
oder der Masse der vom Lieferanten Änderungsarbeiten geliefer-<br />
«Lieferant»<br />
3.Werden infolge nachträglicher Änderungen der Disteil<br />
des Werkvertrages bzw. des Kaufvertrages dar.<br />
lers in verbindlicher, oder an Lieferungen schriftlicher Dritter Form.<br />
2.In diesem Dokument werden der Unternehmer 3.Werden notwendig, infolge so gehen nachträglicher alle dadurch Änderungen entstehenden der Kosteposition<br />
zu Lasten oder der des Masse Lieferanten, der vom sofern Lieferanten die Änderun-<br />
geliefer-<br />
Disfeteil<br />
(Kaufvertrag) des Werkvertrages «Besteller» bzw. genannt. des Kaufvertrages Das herzustellende<br />
diesem Werk oder Dokument der Kaufgegenstand werden der Unternehmer<br />
werden als lers oder an Lieferungen Dritter Änderungsarbeiten<br />
dar.<br />
ten Objekte am baulichen Teil der Anlage des Bestel-<br />
(Werkvertrag) und der Verkäufer (Kaufvertrag) «Lieferant»<br />
und der Besteller (Werkvertrag) und der Käugeten<br />
durch Objekte den am Lieferanten baulichen Teil ohne der Genehmigung Anlage des Bestel-<br />
2.In<br />
«Lieferung» (Werkvertrag) bezeichnet. und der Verkäufer (Kaufvertrag) «Lieferant»<br />
allgemeinen und der Besteller Bestellungsbedingungen (Werkvertrag) und kommen der Käuten<br />
zu Lasten des Lieferanten, sofern die Änderun-<br />
notwendig, so gehen alle dadurch entstehenden Kos-<br />
des<br />
(Kaufvertrag) «Besteller» genannt. Das herzustellende<br />
Werk oder der Kaufgegenstand werden als 4.Vorlage notwendig, und Genehmigung so gehen alle dadurch der Unterlagen entstehenden durch den Kos-<br />
Bestellers lers oder vorgenommen an Lieferungen wurden. Dritter Änderungsarbeiten<br />
3.Die<br />
zur fer Anwendung, (Kaufvertrag) soweit «Besteller» nicht im genannt. einzelnen Das Fall herzustellende<br />
Werk oder Ver-<br />
entgegenstehendgen<br />
durch den Lieferanten ohne Genehmigung des<br />
«Lieferung» bezeichnet.<br />
ten zu Lasten befreien des den Lieferanten, sofern nicht von die der Änderungen<br />
durch für den die Lieferanten Einhaltung ohne der Genehmigung vertraglich über-<br />
des<br />
schriftliche der Kaufgegenstand Vereinbarungen werden getroffen als Bestellers vorgenommen wurden.<br />
3.Die allgemeinen Bestellungsbedingungen kommen<br />
antwortung<br />
werden. «Lieferung» <strong>Allgemeine</strong> bezeichnet. Geschäftsbedingungen (Lieferungs-,<br />
allgemeinen Montagebedingungen Bestellungsbedingungen usw.) des Lieferanten kommen Besteller befreien den Lieferanten nicht von der Ver-<br />
4.Vorlage und Genehmigung der Unterlagen durch den<br />
zur Anwendung, soweit nicht im einzelnen Fall entgegenstehende<br />
schriftliche Vereinbarungen getroffen 5.Der 4.Vorlage Lieferant und überlässt Genehmigung dem Besteller der Unterlagen spätestens durch bei den<br />
nommenen Bestellers Garantien vorgenommen und Verpflichtungen.<br />
wurden.<br />
3.Die<br />
gelten zur Anwendung, nur so weit, soweit als sie nicht im im Vertrag einzelnen ausdrücklich Fall entgegenstehende<br />
werden. schriftliche Vereinbarungen getroffen nommenen Garantien und Verpflichtungen.<br />
antwortung für die Einhaltung der vertraglich über-<br />
werden. <strong>Allgemeine</strong> Geschäftsbedingungen (Lieferungs-,<br />
Montagebedingungen usw.) des Lieferanten che antwortung Instruktionen für die für Einhaltung die Montage, der vertraglich Demontage, über-<br />
der Besteller Ablieferung befreien in vierfacher den Lieferanten Ausfertigung nicht von ausführli-<br />
der Ver-<br />
anerkannt<br />
4.Sollten werden. zwischen <strong>Allgemeine</strong> den Geschäftsbedingungen vorliegenden allgemeinen (Lieferungs-,<br />
Montagebedingungen und dem usw.) Vertrag des Lieferanten Wider-<br />
der Ablieferung in vierfacher Ausfertigung ausführli-<br />
5.Der Lieferant überlässt dem Besteller spätestens bei<br />
gelten nur so weit, als sie im Vertrag ausdrücklich Überwachung nommenen Garantien sowie den und Betrieb Verpflichtungen. und Unterhalt der<br />
Bestellungsbedingungen anerkannt werden.<br />
5.Der gesamten Lieferant Lieferung. überlässt dem Besteller spätestens bei<br />
sprüche gelten nur bestehen, so weit, so als ist sie die im im Vertrag ausdrücklich<br />
enthaltene che Instruktionen für die Montage, Demontage,<br />
4.Sollten zwischen den vorliegenden allgemeinen<br />
Spätestens der Ablieferung vier Wochen in vierfacher nach Ausfertigung der provisorischen ausführliche<br />
Instruktionen (gemäss Art. für 8) die übergibt Montage, der Lieferant Demontage, dem<br />
Regelung anerkannt massgebend.<br />
werden.<br />
Überwachung sowie den Betrieb und Unterhalt der<br />
Bestellungsbedingungen und dem Vertrag Widersprüche<br />
bestehen, so ist die im Vertrag enthaltene<br />
Besteller Überwachung zudem sowie je 3 vollständige den Betrieb und und bereinigte Unterhalt Sät-<br />
der<br />
Abnahme<br />
5.Ergänzend 4.Sollten zwischen zu den allgemeinen den vorliegenden Bestellungsbedingungen<br />
Bestellungsbedingungen und vertraglichen Regelungen und dem Vertrag finden die Wider-<br />
Be-<br />
Spätestens vier Wochen nach der provisorischen<br />
allgemeinen gesamten Lieferung.<br />
Regelung massgebend.<br />
ze gesamten aller Zeichnungen, Lieferung. Schemata und weiteren Unterlagen<br />
Spätestens (wovon vier 1 reproduzierbarer Wochen nach Satz der provisorischen<br />
Papierform<br />
stimmungen sprüche bestehen, des Schweizerischen so ist die im Obligationenrechts<br />
Vertrag enthaltene Abnahme (gemäss Art. 8) übergibt der Lieferant dem<br />
5.Ergänzend zu den allgemeinen Bestellungsbedingungen<br />
Anwendung. Regelung massgebend.<br />
Besteller zudem je 3 vollständige und bereinigte Sätze<br />
aller Zeichnungen, Schemata und weiteren Unter-<br />
und vertraglichen Regelungen finden die Bestimmungen<br />
des Schweizerischen Obligationenrechts<br />
Arbeitsweise, Besteller zudem des je Betriebs 3 vollständige und der und Instandhaltung<br />
bereinigte Sät-<br />
und Abnahme 1 Datenträger), (gemäss die Art. zum 8) übergibt klaren der Verständnis Lieferant der dem<br />
5.Ergänzend zu den allgemeinen Bestellungsbedingungen<br />
und vertraglichen Regelungen finden die Bestimmungen<br />
des Schweizerischen Obligationenrechts und 1 Datenträger), die zum klaren Verständnis der<br />
lagen (wovon 1 reproduzierbarer Satz in Papierform<br />
Anwendung.<br />
der ze Lieferung aller Zeichnungen, sowie zur Schemata Bestellung und von weiteren Ersatzteilen Unterlagen<br />
(wovon sind. 1 reproduzierbarer Satz in Papierform<br />
Art.2 Die Lieferung im <strong>Allgemeine</strong>n<br />
erforderlich Anwendung.<br />
Arbeitsweise, des Betriebs und der Instandhaltung<br />
und 1 Datenträger), die zum klaren Verständnis der<br />
1.Mit der Übergabe der Offerte anerkennt der Lieferant, der Lieferung sowie zur Bestellung von Ersatzteilen<br />
Arbeitsweise, des Betriebs und der Instandhaltung<br />
Art.2 dass Die ihm Lieferung alle für die im Berechnung, <strong>Allgemeine</strong>nKonstruktion und erforderlich sind.<br />
der Lieferung sowie zur Bestellung von Ersatzteilen<br />
1.Mit Art.2 Ausführung der Die Übergabe Lieferung der Lieferung der im Offerte <strong>Allgemeine</strong>n<br />
samt anerkennt Zubehör der massgebenden<br />
Tatsachen ihm alle für und die Verhältnisse Berechnung, bekannt Konstruktion sind. und 1.Der Besteller und seine Vertreter haben nach Vor-<br />
Lieferant, Art.4 erforderlich Kontrollen, sind. Prüfungen, Termine<br />
dass<br />
2.Die 1.Mit<br />
Ausführung Lieferung der Übergabe<br />
der Lieferung ist der nach Offerte<br />
samt bewährten anerkennt<br />
Zubehör Konstruktionsgrundsätzen<br />
dass ihm alle<br />
der Lieferant,<br />
massgebenden<br />
Art.4 anmeldung Kontrollen, freien Prüfungen, Zutritt zu den Termine Werkstätten des Lieferanten<br />
und denjenigen seiner Unterlieferanten, und<br />
Tatsachen unter für die<br />
und Verhältnisse Berücksichtigung Berechnung, Konstruktion<br />
bekannt des sind. neuesten und<br />
2.Die Standes Ausführung<br />
Lieferung von der Wissenschaft Lieferung samt<br />
ist nach bewährten und Zubehör Technik massgebenden<br />
Tatsachen von unter bestgeeignetem und Verhältnisse<br />
Konstruktionsgrundsätzewendung<br />
unter Ver-<br />
1.Der Art.4Besteller Kontrollen, und Prüfungen, seine Vertreter Termine haben nach Voranmeldung<br />
freien Zutritt zu den Werkstätten des Lie-<br />
es sind ihnen alle gewünschten Auskünfte über den<br />
Berücksichtigung Material bekannt<br />
des auszuführen, sind.<br />
neuesten 1.Der Stand Besteller der Arbeiten, und seine die Qualität Vertreter des haben verwendeten nach Voranmeldung<br />
usw. freien zu geben. Zutritt zu den Werkstätten des Lie-<br />
2.Die<br />
Standes derart, Lieferung dass von sie Wissenschaft den ist Zweck, nach bewährten<br />
und dem Technik sie dienen Konstruktionsgrundsätzen<br />
Hinsicht von erfüllt unter<br />
unter soll, Verwendung<br />
jeder<br />
in feranten und denjenigen seiner Unterlieferanten, und<br />
Materials<br />
bestgeeignetem und Berücksichtigung ein Maximum Material an des<br />
auszuführen, Betriebssicherheit<br />
Standes<br />
neuesten es sind ihnen alle gewünschten Auskünfte über den<br />
2.Weder feranten die und Ausübung denjenigen der seiner vorerwähnten Unterlieferanten, Kontrollen und<br />
derart, dass gewährleistet. von Wissenschaft<br />
sie den Zweck, Die Konstruktion und Technik<br />
dem sie dienen ist unter<br />
soll, Verwendung<br />
zu Stand der Arbeiten, die Qualität des verwendeten<br />
in<br />
durch es sind den ihnen Besteller alle gewünschten noch die Durchführung Auskünfte von über Abnahmeversuchen<br />
Stand der Arbeiten, befreien die den Qualität Lieferanten des verwendeten von der<br />
den<br />
jeder gestalten, Hinsicht dass von bestgeeignetem<br />
erfüllt Revisionen und ein und Maximum Reparaturen Material auszuführen,<br />
an Betriebssicherheit<br />
Minimum derart, dass<br />
auf ein Materials usw. zu geben.<br />
gewährleistet. beschränkt sie den bleiben Zweck, dem<br />
Die Konstruktion und sie innert dienen<br />
ist kürzester soll, in 2.Weder die Ausübung der vorerwähnten Kontrollen<br />
so zu vollen Materials Verantwortung usw. zu geben. für die Einhaltung der vertraglich<br />
übernommenen die Ausübung Garantien der vorerwähnten und Verpflichtungen. Kontrollen<br />
gestalten, Zeit jeder sowie Hinsicht<br />
dass mit erfüllt<br />
Revisionen geringstmöglichem und ein Maximum<br />
und Reparaturen Aufwand Betriebssicherheit<br />
werden gewährleistet.<br />
auf ausgeführt<br />
durch den Besteller noch die Durchführung von Abnahmeversuchen<br />
befreien den Lieferanten von der<br />
ein 2.Weder<br />
Minimum beschränkt können. Die Konstruktion ist so zu<br />
bleiben und innert kürzester 3.Der durch Lieferant den Besteller wird rechtzeitig noch die vor Durchführung Fabrikationsbeginn von Abnahmeversuchen<br />
orientierendes befreien Arbeitsprogramm den Lieferanten vorlegen von und der<br />
3.Die gestalten,<br />
Zeit Lieferung dass<br />
sowie mit muss Revisionen<br />
geringstmöglichem überdies und jeder Reparaturen<br />
Aufwand Hinsicht auf<br />
ausgeführt<br />
massgebenden Minimum beschränkt<br />
den ein vollen Verantwortung für die Einhaltung der vertraglich<br />
übernommenen Garantien und Verpflichtungen.<br />
ein<br />
werden können. gesetzlichen bleiben und und behördlichen innert kürzester Bestimmungen<br />
Zeit sowie<br />
den vollen Besteller Verantwortung regelmässig für über die Einhaltung das Fortschreiten der vertraglich<br />
übernommenen auf dem laufenden Garantien halten. und Allfällige Verpflichtungen. drohen-<br />
der<br />
3.Die Lieferung sowie mit geringstmöglichem<br />
muss den überdies einschlägigen Aufwand jeder Fachvorschrifteführt<br />
entsprechen. werden können.<br />
ein orientierendes Arbeitsprogramm vorlegen und<br />
ausge-<br />
3.Der Lieferant wird rechtzeitig vor Fabrikationsbeginn<br />
Hinsicht den Arbeiten<br />
massgebenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen<br />
sowie den einschlägigen Fachvorschrif-<br />
3.Der<br />
den Lieferungsverzögerungen Lieferant wird rechtzeitig<br />
3.Die Lieferung muss überdies in jeder Hinsicht den<br />
Besteller regelmässig über sind vor<br />
das dem Fabrikationsbeginn<br />
Fortschreiten Besteller unverzüglich<br />
ein orientierendes<br />
der<br />
massgebenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen<br />
sowie den einschlägigen Fachvorschrifde<br />
Gleichzeitig den Besteller<br />
Arbeiten auf und dem eingehend Arbeitsprogramm<br />
laufenden halten. begründet vorlegen<br />
Allfällige zu melden. und<br />
drohenten<br />
entsprechen.<br />
Lieferungsverzögerungen ist regelmässig ihm mitzuteilen, über<br />
sind welche das Fortschreiten<br />
dem Massnahmen der<br />
Besteller unverzüglich<br />
der Arbeiten Lieferant auf<br />
Art.3 ten Zeichnungen, entsprechen. Berechnungen und Instruktionen<br />
und zu dem ergreifen laufenden<br />
eingehend gedenkt, halten.<br />
begründet um Allfällige trotzdem drohende<br />
Lieferungsverzögerungen Inbetriebsetzung sind zu gewährleisten.<br />
dem Besteller un-<br />
zu melden. eine<br />
termingemässe<br />
1.Rechtzeitig vor der Fabrikation bzw. Bereitstellung Gleichzeitig ist ihm mitzuteilen, welche Massnahmen<br />
Art.3 4.Wird der Lieferant durch aussergewöhnliche, nicht<br />
der Lieferung Zeichnungen, unterbreitet Berechnungen der Lieferant und Instruktionen<br />
verzüglich und eingehend begründet zu melden.<br />
dem Besteller der Lieferant zu ergreifen gedenkt, um trotzdem eine<br />
voraussehbare Gleichzeitig ist und ihm von mitzuteilen, ihm nicht welche zu verantwortende<br />
Massnahmen<br />
1.Rechtzeitig alle wichtigen vor technischen der Fabrikation Unterlagen bzw. wie Bereitstellung Zeichnungen<br />
Lieferung mit Hauptmassen, unterbreitet Materiallisten, der Lieferant Fundamentplä-<br />
4.Wird der Lieferant durch aussergewöhnliche, nicht<br />
termingemässe Inbetriebsetzung zu gewährleisten.<br />
Art.3 Zeichnungen, Berechnungen und Instruktionen<br />
Umstände der Lieferant in der zu Erfüllung ergreifen gedenkt, seiner Verpflichtungen um trotzdem eine<br />
der dem Besteller<br />
1.Rechtzeitig so termingemässe schwerwiegender Inbetriebsetzung Weise behindert, zu gewährleisten.<br />
dass ihm die<br />
alle ne, wichtigen Schemata, vor<br />
technischen Prüfvorschriften der Fabrikation<br />
Unterlagen usw. bzw.<br />
wie in Bereitstellung<br />
zweifacher<br />
voraussehbare und von ihm nicht zu verantwortende<br />
Zeichnungen<br />
Ausfertigung der Lieferung<br />
4.Wird fristgerechte der Lieferant Einhaltung durch des aussergewöhnliche, Arbeits- respektive Terminprogramms<br />
voraussehbare trotz und aller von ihm ihm nicht zumutbaren verantwortende Anstren-<br />
nicht<br />
mit Hauptmassen, in unterbreitet verbindlicher der<br />
Materiallisten, Form Lieferant zur Fundamentpläne,<br />
und alle Stellungnahme.<br />
wichtigen technischen Unterlagen wie Zeichnun-<br />
so schwerwiegender Weise behindert, dass ihm die<br />
Überprüfung<br />
dem Besteller Umstände in der Erfüllung seiner Verpflichtungen in<br />
Schemata, Prüfvorschriften usw. in zweifacher<br />
gen mit Hauptmassen, Materiallisten, Fundamentpläne,<br />
Schemata, Prüfvorschriften usw. in zweifacher minprogramms trotz aller ihm zumutbaren Anstren-<br />
fristgerechte gungen Umstände und in Massnahmen der Erfüllung<br />
Einhaltung des nicht seiner<br />
Arbeits- möglich Verpflichtungen<br />
respektive ist, so Ter-<br />
wird in<br />
Ausfertigung in verbindlicher Form zur Überprüfung<br />
so schwerwiegender Weise behindert, dass ihm die<br />
AUSGABE und Stellungnahme.<br />
1. MÄRZ 2011 SEITE 1/4 fristgerechte Einhaltung des Arbeits- respektive Terminprogramms<br />
trotz aller ihm zumutbaren Anstren-<br />
Ausfertigung in verbindlicher Form zur Überprüfung gungen und Massnahmen nicht möglich ist, so wird<br />
und Stellungnahme.<br />
AUSGABE 1. MÄRZ 2011 SEITE 1/4 gungen und Massnahmen nicht möglich ist, so wird<br />
AUSGABE 1. MÄRZ 2011 SEITE 1/4
er dies dem Besteller ohne Verzug schriftlich anzeigen<br />
und nachweisen.<br />
angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung an-<br />
3.Der Besteller ist berechtigt, dem Lieferanten eine<br />
Im Falle höherer Gewalt hat der Lieferant einen Anspruch<br />
auf eine angemessene Verlängerung der ver-<br />
nicht erfüllt, so kann der Besteller auf die nachträglizusetzen.<br />
Wird auch bis zum Ablaufe dieser Frist<br />
traglich er dies vereinbarten dem Besteller Termine. ohne Verzug Der schriftlich Besteller anzeigen<br />
und über nachweisen. die Dauer der Verlängerung, welche in<br />
der angemessene Nichterfüllung Frist entstandenen zur nachträglichen Schadens Erfüllung verlangen an-<br />
entscheidet<br />
3.Der che Leistung Besteller verzichten ist berechtigt, und entweder dem Lieferanten Ersatz des aus eine<br />
der Im Regel Falle der höherer Dauer Gewalt der Verzögerung hat der Lieferant entspricht. einen Anspruch<br />
Aussperrung auf eine angemessene und Einfuhrbeschränkung Verlängerung der gelten ver-<br />
dem nicht Dahinfallen erfüllt, so kann des Vertrages der Besteller erwachsenen auf die nachträgli-<br />
Scha-<br />
oder zusetzen. vom Vertrage Wird auch zurücktreten bis zum und Ablaufe Ersatz dieser des aus Frist<br />
Streik,<br />
dann traglich als Hinderungsgrund vereinbarten Termine. im Sinne Der dieser Besteller Bestimmungenscheidet<br />
wenn über auf die Dauer sie die der im ersten Verlängerung, Absatz erwähn-<br />
welche in halten. der Nichterfüllung Daneben besteht entstandenen kumulativ Schadens der Anspruch verlangen des<br />
entdenche<br />
verlangen. Leistung verzichten Art.108 und 366 entweder OR bleiben Ersatz des vorbe-<br />
aus<br />
ten der Voraussetzungen Regel der Dauer zutreffen. der Verzögerung Unterlässt entspricht. der Lieferant<br />
Streik, Anzeige Aussperrung und Nachweis, und Einfuhrbeschränkung so kann er eine nach-<br />
gelten mäss dem Ziff.1. Dahinfallen des Vertrages erwachsenen Scha-<br />
Bestellers oder vom auf Vertrage Leistung zurücktreten der Konventionalstrafe und Ersatz des ge-<br />
aus<br />
trägliche dann als Berücksichtigung Hinderungsgrund der im hindernden Sinne dieser Umstände Bestimmungen,<br />
verlangen. wenn auf sie die im ersten Absatz erwähnhalten.<br />
Daneben besteht kumulativ der Anspruch des<br />
dens verlangen. Art.108 und 366 OR bleiben vorbe-<br />
nicht<br />
ten Voraussetzungen zutreffen. Unterlässt der Lieferant<br />
Anzeige und Nachweis, so kann er eine nach-<br />
Bestellers auf Leistung der Konventionalstrafe gemäss<br />
Art.7 Montage,<br />
Ziff.1.<br />
Inbetriebsetzung und Probebetrieb<br />
trägliche Berücksichtigung der hindernden Umstände 1.Montage, lnbetriebsetzung und Probebetrieb sind im<br />
Art.5<br />
nicht<br />
Verpackung,<br />
verlangen.<br />
Lagerung, Versand, Transport<br />
Vertragspreis inbegriffen.<br />
1.Die Versandbereitschaft ist dem Besteller schriftlich 2.Sieht<br />
Art.7<br />
der<br />
Montage,<br />
Vertrag<br />
Inbetriebsetzung<br />
separat verrechenbare<br />
und Probebetrieb<br />
Regiearbeiten<br />
vor, so werden sie zu den bei Vertragsabschluss<br />
zu melden. Falls auf Verlangen des Bestellers der<br />
Versand des Materials über den vereinbarten Lieferungstermin<br />
hinaus verschoben werden muss, wird sind Vertragspreis monatlich aufgrund inbegriffen. vom Besteller visierter Stun-<br />
1.Montage, gültigen Montagesätzen lnbetriebsetzung verrechnet. und Probebetrieb Regiearbeiten sind im<br />
Art.5 Verpackung, Lagerung, Versand, Transport<br />
1.Die der Lieferant Versandbereitschaft dieses in seinem ist dem Werk Besteller oder sonst schriftlich an 2.Sieht denrapporte der Vertrag abzurechnen. separat verrechenbare Regiearbeiten<br />
Lieferant vor, so werden hat alle sie von zu ihm den angestellten bei Vertragsabschluss und ent-<br />
geeigneter zu melden. Stelle Falls einlagern, auf Verlangen während des 6 Monaten Bestellers unentgeltlich.<br />
Versand des Materials über den vereinbarten Liefelöhnten,<br />
gültigen bei Montagesätzen der Montage, der verrechnet. Inbetriebsetzung Regiearbeiten und<br />
der 3.Der<br />
2.Es rungstermin gilt die Ankunftsklausel hinaus verschoben DDP werden der INCOTERMS muss, wird beim sind Probebetrieb monatlich aufgrund tätigen vom Angestellten, Besteller visierter Arbeiter Stundenrapporte<br />
auf abzurechnen. eigene Kosten gegen Unfall zu ver-<br />
und<br />
2010. der Lieferant Der Übergang dieses von in seinem Nutzen Werk und Gefahr oder sonst sowie an Hilfsarbeiter<br />
des geeigneter Eigentums Stelle erfolgt einlagern, jedem während Fall erst 6 mit Monaten der provisorischeentgeltlich.<br />
Abnahme gemäss Art. 8 Ziffer 1. Der Be-<br />
4.Die löhnten, Montage bei der muss Montage, rationell der Inbetriebsetzung und möglichst ohne und<br />
un-<br />
3.Der sichern. Lieferant hat alle von ihm angestellten und ent-<br />
2.Es steller gilt behält die Ankunftsklausel sich vor, den Transport DDP der mit INCOTERMS eigenen<br />
Unterbruch beim Probebetrieb durchgeführt tätigen und Angestellten, wirksam Arbeiter kontrolliert und<br />
Fahrzeugen 2010. Der durchzuführen.<br />
Übergang von Nutzen und Gefahr sowie werden. Hilfsarbeiter auf eigene Kosten gegen Unfall zu versichern.<br />
3.Die des Kosten Eigentums der Lagerung erfolgt in jedem der Lieferung Fall erst am mit Bestimmungsorvisorischen<br />
bis Abnahme zur durchgeführten gemäss Art. Montage 8 Ziffer gehen 1. Der zu Be-<br />
4.Die Montage muss rationell und möglichst ohne<br />
der pro-<br />
Lasten steller des behält Bestellers. sich vor, Die den Einlagerung Transport geschieht mit eigenen unter<br />
Fahrzeugen Verantwortung durchzuführen. des Lieferanten und kann von die-<br />
werden.<br />
Unterbruch durchgeführt und wirksam kontrolliert<br />
Art.8 Provisorische Abnahme, Garantiezeit, definitive<br />
Abnahme<br />
3.Die sem überwacht Kosten der werden. Lagerung Der der Raum Lieferung für die am Lagerung Bestimmungsort<br />
durch den bis zur Besteller durchgeführten unentgeltlich Montage zur Verfügung gehen zu 1.Nach Beendigung der Montage wird die Lieferung<br />
wird<br />
gestellt. Lasten des Bestellers. Die Einlagerung geschieht unter<br />
Verantwortung des Lieferanten und kann von diemeinsamen<br />
Art.8<br />
durch<br />
Provisorische<br />
den Lieferanten<br />
Abnahme,<br />
und den<br />
Garantiezeit,<br />
Besteller einer<br />
definitive<br />
Abnahme<br />
ge-<br />
Kontrolle unterworfen und zum Nachweis<br />
sem überwacht werden. Der Raum für die Lagerung der Funktionstüchtigkeit ein Probebetrieb durchgeführt.<br />
Falls Beendigung die Kontrolle der und Montage der Probebetrieb wird die Lieferung erfolg-<br />
wird durch den Besteller unentgeltlich zur Verfügung 1.Nach<br />
Art.6<br />
gestellt.<br />
Rechtsfolgen bei verspäteter Ablieferung<br />
reich durch verlaufen, den Lieferanten wird über und das den Ergebnis Besteller dieser einer Prüfungemeinsamen<br />
Protokoll Kontrolle aufgestellt, unterworfen das und beide zum Parteien Nachweis<br />
ge-<br />
1.Wird die vertraglich vereinbarte bzw. verlängerte<br />
Lieferfrist (Art. 4 Ziffer 4) am benannten Bestimmungsort<br />
oder der Montage-Endtermin vom Lieferan-<br />
erfolgt führt. die Falls provisorische die Kontrolle Abnahme und der der Probebetrieb Lieferung. erfolg-<br />
unterzeichnen. der Funktionstüchtigkeit Mit Unterzeichnung ein Probebetrieb des Protokolls durchge-<br />
Art.6 Rechtsfolgen bei verspäteter Ablieferung<br />
ten nicht eingehalten, so hat er dem Besteller eine Verzögert reich verlaufen, sich die wird provisorische über das Ergebnis Abnahme dieser durch Prüfungen<br />
ein Protokoll des Bestellers, aufgestellt, so ist das diese beide nach Parteien Mel-<br />
1.Wird Konventionalstrafe die vertraglich im Sinne vereinbarte von Art. bzw. 160 OR verlängerte zu entrichten.<br />
Lieferfrist Diese (Art. beträgt 4 Ziffer für jede 4) am volle benannten Woche Verspä-<br />
Bestimdung<br />
unterzeichnen. der Bereitschaft Mit Unterzeichnung des Bestellers, aber des in Protokolls jedem<br />
Verschulden<br />
tung mungsort 1 % des oder Lieferpreises. der Montage-Endtermin Von der vierten vom Lieferanten<br />
verdoppelt nicht eingehalten, sich dieser so Ansatz. hat er Der dem Gesamtabzug<br />
Besteller eine reitschaft Verzögert des sich Lieferanten die provisorische durchzuführen. Abnahme durch<br />
Woche Fall erfolgt spätestens die provisorische sechs Monate Abnahme ab Meldung der Lieferung. der Be-<br />
an<br />
infolge Konventionalstrafe Lieferverzug ist im auf Sinne maximal von Art. 10160 % des OR Lieferpreiserichten.<br />
begrenzt. Diese beträgt für jede volle Woche Verspätestendung<br />
der vor Bereitschaft der provisorischen des Bestellers, Abnahme aber nachzuwei-<br />
in jedem<br />
zu ent-<br />
2.Die Verschulden Erfüllung der des behördlichen Bestellers, so Vorschriften ist diese nach ist spä-<br />
Mel-<br />
Die tung Lieferfrist 1 % des gilt Lieferpreises. als eingehalten, Von wenn der vierten die Meldung Woche sen. Fall spätestens sechs Monate ab Meldung der Bereitschaft<br />
dem Datum des Lieferanten der provisorischen durchzuführen. Abnahme beginnt<br />
der an Verfügbarkeit verdoppelt sich der dieser Lieferung Ansatz. am Der benannten Gesamtabzug Bestimmungsort<br />
infolge Lieferverzug gemäss ist Art. auf 5 maximal Ziffer 210 bzw. % des Meldung Liefer-<br />
2.Die die Garantiezeit; Erfüllung der gleichzeitig behördlichen geht die Vorschriften Lieferung ist in das spä-<br />
3.Mit<br />
der preises Beendigung begrenzt. der Montage innerhalb der vereinbarten<br />
Die Lieferfrist Frist dem gilt Besteller als eingehalten, zukommt. wenn die Meldung 4.Die sen. Garantiezeit beträgt 2 Jahre. Nach deren Ablauf<br />
Eigentum testens vor des der Bestellers provisorischen über. Abnahme nachzuwei-<br />
2.Die der Konventionalstrafe Verfügbarkeit der wird Lieferung von der am vom benannten Besteller zu Bestimmungsort<br />
Zahlung gemäss bzw. Art. von 5 der Ziffer letzten 2 bzw. von Meldung ihm zu<br />
tüchtigkeit die Garantiezeit; der Lieferung gleichzeitig als Ganzes geht die Lieferung nachgewiesen in das<br />
3.Mit erfolgt dem dieDatum definitive der Abnahme, provisorischen sofern Abnahme die Betriebs-<br />
beginnt<br />
leistenden<br />
leistenden der Beendigung Zahlungsrate der Montage abgezogen. innerhalb Ihre Entrichtung der vereinbarten<br />
Verrechnung Frist dem Besteller entbindet zukommt. den Lieferanten nicht 4.Die gemeinsames Garantiezeit Protokoll beträgt zu 2 erstellen, Jahre. Nach das deren von beiden Ablauf<br />
ist. Eigentum Über die des definitive Bestellers Abnahme über. ist wiederum ein<br />
bzw.<br />
2.Die von der Konventionalstrafe Erfüllung der übrigen wird von Vertragspflichten der vom Besteller (Art. zu Parteien erfolgt die zu unterzeichnen definitive Abnahme, ist. Die sofern mit der die definitiven Betriebstüchtigkeit<br />
verbundene der Lieferung Genehmigung als Ganzes der nachgewiesen Lieferung<br />
160 leistenden Absatz 2 Zahlung OR). bzw. von der letzten von ihm zu Abnahme<br />
leistenden Zahlungsrate abgezogen. Ihre Entrichtung<br />
AUSGABE bzw. Verrechnung 1. MÄRZ 2011 entbindet den Lieferanten nicht SEITE 2/4<br />
von der Erfüllung der übrigen Vertragspflichten (Art.<br />
160 Absatz 2 OR).<br />
AUSGABE 1. MÄRZ 2011 SEITE 2/4<br />
ist. Über die definitive Abnahme ist wiederum ein<br />
gemeinsames Protokoll zu erstellen, das von beiden<br />
Parteien zu unterzeichnen ist. Die mit der definitiven<br />
Abnahme verbundene Genehmigung der Lieferung
auf Kosten des Lieferanten die Garantiearbeiten<br />
selbst auszuführen oder durch einen Dritten ausfüh-<br />
gilt nicht hinsichtlich jener Mängel, die während der ren zu lassen. Verzichtet statt dessen der Besteller<br />
Garantiezeit gerügt wurden und bis zur definitiven<br />
auf eine Behebung der Mängel oder konnten diese<br />
Übernahme noch nicht beseitigt sind, sowie für Teile, nur teilweise behoben werden, so dass ein Minderwert<br />
des Werkes bestehen bleibt, so kann der Bestel-<br />
die sich erst bei der definitiven Abnahme als mangelhaft<br />
gilt zeigen. nicht hinsichtlich jener Mängel, die während der ler ren einen zu lassen. entsprechenden Verzichtet Preisabzug statt dessen machen. der Besteller<br />
Verzögert Garantiezeit sich gerügt durch Verschulden wurden und des bis Bestellers zur definitiven die<br />
auf eine Behebung der Mängel oder konnten diese<br />
Inbetriebnahme Übernahme noch und nicht dadurch beseitigt die sind, provisorische sowie für Teile, Abnahme,<br />
die sich so erst beträgt bei der die definitiven Garantiezeit Abnahme höchstens als mangel-<br />
3 Jahwert<br />
des Werkes bestehen bleibt, so kann der Bestel-<br />
nur teilweise behoben werden, so dass ein Minder-<br />
Art.11 Gefahrentragung, Versicherung, Haftung für<br />
re haft ab zeigen. Meldung der Versandbereitschaft.<br />
ler einen entsprechenden Preisabzug machen.<br />
Schäden<br />
5.Müssen Verzögert Mängel sich durch behoben Verschulden oder Ersatzlieferungen<br />
des Bestellers die<br />
vorgenommen Inbetriebnahme werden, und dadurch so beginnt die provisorische die Garantiezeit Abnahme,<br />
die durch so beträgt diese Massnahme die Garantiezeit betroffenen höchstens Teile 3 Jah-<br />
am<br />
Lieferung bis zur provisorischen Abnahme.<br />
1.Der Lieferant trägt die volle Gefahr für die gesamte<br />
für<br />
Tage der erneut vorzunehmenden provisorischen 2.Die<br />
Art.11<br />
Versicherung<br />
Gefahrentragung,<br />
der üblichen<br />
Versicherung,<br />
Transport-<br />
Haftung<br />
und Lagerrisiken<br />
für<br />
re ab Meldung der Versandbereitschaft.<br />
Abnahme neu zu laufen. Bei grösseren Arbeiten, Änderungen<br />
vorgenommen und Ersatzteillieferungen, werden, so beginnt die die für Garantiezeit die Funk-<br />
1.Der schen Lieferant Abnahme trägt erfolgt die durch volle den Gefahr Lieferanten. für die gesamte<br />
Schäden<br />
5.Müssen Mängel behoben oder Ersatzlieferungen<br />
sowie der Montagerisiken bis zur provisorition<br />
für die der durch Lieferung diese Massnahme von grundsätzlicher betroffenen Bedeutung Teile am Die Lieferung Lieferung bis zur wird provisorischen auf Wunsch durch Abnahme. den Besteller<br />
sind, Tage ist der eine erneut neue Garantiezeit vorzunehmenden für die gesamte provisorischen Lieferung<br />
Abnahme zu gewähren. neu zu laufen. Die neue Bei Garantiezeit grösseren Arbeiten, dauert je-<br />
Än-<br />
3.Der risiken Lieferant sowie haftet der Montagerisiken unter Ausschluss bis zur von provisori-<br />
Folge-<br />
2.Die auf Rechnung Versicherung des Lieferanten der üblichen versichert. Transport- und Lagerdocderungen<br />
in jedem und Fall Ersatzteillieferungen, längstens fünf Jahre die ab für erstmaligetion<br />
provisorischer der Lieferung Abnahme von grundsätzlicher der Lieferung oder Bedeutung eines<br />
gangener Die Lieferung Gewinn wird sowie auf Wunsch anderer durch mittelbarer den Besteller Schä-<br />
die Funkschädeschen<br />
Abnahme wie Stromausfall, erfolgt durch Produktionsausfall, den Lieferanten. ent-<br />
Teiles sind, ist der eine Lieferung. neue Garantiezeit für die gesamte Lieferung<br />
zu gewähren. Die neue Garantiezeit dauert je-<br />
3.Der Lieferung, Lieferant den haftet Lieferanten unter oder Ausschluss dessen von Personal Folgeden,<br />
auf Rechnung für alle Schäden, des Lieferanten die dem versichert. Besteller durch die<br />
doch in jedem Fall längstens fünf Jahre ab erstmaliger<br />
verursacht schäden wie werden. Stromausfall, Die Haftung Produktionsausfall, für Sach- und Vermögensschäden<br />
ist pro Bestellung auf CHF<br />
entgangener<br />
Gewinn sowie anderer mittelbarer Schä-<br />
Art.9 Garantien<br />
provisorischer Abnahme der Lieferung oder eines<br />
Teiles der Lieferung.<br />
10'000'000 den, für alle begrenzt. Schäden, Bei die Bestellwerten dem Besteller über durch CHF die<br />
1.Der Lieferant garantiert für einwandfreie Konstruktion 10'000'000 Lieferung, ist den die Lieferanten Haftungsbegrenzung oder dessen jeweils Personal separat<br />
verursacht zu vereinbaren. werden. Die Haftung für Sach- und Ver-<br />
und Ausführung sowie volle Betriebstüchtigkeit der<br />
gesamten Lieferung.<br />
mögensschäden ist pro Bestellung auf CHF<br />
Art.9 Garantien<br />
Während der Garantiezeit wird der Lieferant alle Teile<br />
10'000'000 begrenzt. Bei Bestellwerten über CHF<br />
1.Der und Ausrüstungen, Lieferant garantiert die auf für Konstruktions-, einwandfreie Konstruktion Material-,<br />
Art.12<br />
10'000'000<br />
Preise,<br />
ist<br />
Zahlungsbedingungen,<br />
die Haftungsbegrenzung<br />
Sicherheitsleistungen<br />
jeweils separat<br />
zu vereinbaren.<br />
Ausführungs- und Ausführung oder sowie Montagefehler volle Betriebstüchtigkeit seiner Lieferung der<br />
zurückzuführen gesamten Lieferung. sind oder die in anderer Weise den<br />
vertraglichen Während der Garantiezeit Anforderungen wird nicht der Lieferant genügen, alle Teile raschestens<br />
und Ausrüstungen, auf eigene die Kosten auf Konstruktions-, instand setzen Material-, oder Schweizer Franken für die vertraglich festgelegte,<br />
1.Die vereinbarten Preise sind pauschale Festpreise in<br />
unentgeltlich durch neue Teile ersetzen, wenn nötig<br />
Art.12 Preise, Zahlungsbedingungen, Sicherheitsleistungen<br />
Ausführungs- oder Montagefehler seiner Lieferung beendigte und abgenommene Lieferung. Sie enthalten<br />
alle in anderer, geeigneter Konstruktion.<br />
zurückzuführen sind oder die in anderer Weise den<br />
personellen und materiellen Aufwendungen,<br />
2.Indirekte vertraglichen Vorteile, Anforderungen die sich für den nicht Besteller genügen, aus der raschestens<br />
auf Mängelbeseitigung eigene Kosten instand ergeben, setzen werden oder fang Schweizer der Lieferung Franken zu erbringen für die vertraglich hat. festgelegte,<br />
1.Die die der vereinbarten Lieferant für Preise den vertraglich sind pauschale festgelegten Festpreise Um-in<br />
nachträglichen<br />
nicht unentgeltlich berücksichtigt. durch neue Teile ersetzen, wenn nötig 2.Bei beendigte einer Bestellung und abgenommene im Betrag von Lieferung. weniger Sie als enthalten<br />
alle wird personellen keine Anzahlung und materiellen oder Vorauszahlung<br />
Aufwendungen,<br />
CHF<br />
Von in anderer, Garantie geeigneter ausgenommen Konstruktion. sind die normale<br />
100'000<br />
2.Indirekte Abnützung Vorteile, bei Verschleissteilen die sich für den und Besteller Schäden, aus die der geleistet. die der Lieferant Der Besteller für den kann vertraglich eine Bank- festgelegten oder Versicherungsgarantifang<br />
der Lieferung gemäss zu erbringen Ziffer 6 hat. verlangen.<br />
Um-<br />
auf nachträglichen ungenügende Mängelbeseitigung Überwachung oder ergeben, auf Bedienungsfehler<br />
nicht berücksichtigt. des Werkpersonals (trotz richtiger und 3.Wird 2.Bei einer bei einer Bestellung Bestellung im Betrag im Betrag von weniger von mehr als CHF als<br />
werden<br />
klarer Von lnstruktionsunterlagen) der Garantie ausgenommen zurückzuführen sind die sind. normale CHF 100'000 100'000 wird keine Anzahlung oder Vorauszahlung<br />
Abnützung bei Verschleissteilen und Schäden, die vereinbart, geleistet. Der hat der Besteller Lieferant kann für eine die Bank- vom Besteller oder Versicherungsgarantie<br />
Anzahlung gemäss oder Vorauszahlung Ziffer 6 verlangen. bis zur pro-<br />
zu<br />
auf ungenügende Überwachung oder auf Bedienungsfehler<br />
leistende<br />
visorischen Abnahme eine gleichwertige, für den Besteller<br />
CHF 100'000 kostenlose eine Sicherheit Anzahlung zu leisten. oder Vorauszahlung<br />
Die Anzah-<br />
Art.10 Rechtsfolgen<br />
des Werkpersonals<br />
bei Nichteinhalten<br />
(trotz<br />
der<br />
richtiger<br />
Garantien<br />
und 3.Wird bei einer Bestellung im Betrag von mehr als<br />
klarer lnstruktionsunterlagen) zurückzuführen sind.<br />
1.Leidet die Lieferung an so erheblichen Mängeln oder<br />
lung vereinbart, oder Vorauszahlung hat der Lieferant wird für innert die vom 30 Tagen Besteller nach zu<br />
weicht sie sonst so sehr vom Vertrag ab, dass sie für Erhalt leistende der Anzahlung Bestellbestätigung oder Vorauszahlung des Lieferanten bis zur und provisorischen<br />
dem Besteller Abnahme genehmen eine gleichwertige, Bank- oder für Versiche-<br />
den Be-<br />
den Besteller unbrauchbar ist oder dass ihm die provisorische<br />
oder definitive Abnahme nicht zugemutet rungsgarantie steller kostenlose (Musterbeispiel Sicherheit zu des leisten. Bestellers) Die Anzah-<br />
be-<br />
einer<br />
Art.10 Rechtsfolgen bei Nichteinhalten der Garantien<br />
1.Leidet werden die kann, Lieferung so darf an er so diese erheblichen verweigern, Mängeln vom Vertrage<br />
weicht zurücktreten sie sonst so und sehr Schadenersatz vom Vertrag fordern. ab, dass sie für provisorischen Erhalt der Bestellbestätigung Abnahme für die des vom Lieferanten Besteller und zu<br />
oder zahlt. lung oder Die Sicherheit Vorauszahlung gilt als wird Sicherstellung innert 30 Tagen bis nach zur<br />
2.Sind den die Besteller Mängel unbrauchbar oder die Abweichungen ist oder dass vom ihm Vertragvisorische<br />
minder erheblich, oder definitive so gewährt Abnahme der nicht Besteller zugemutet dem terzeichnung rungsgarantie des (Musterbeispiel Protokolls (Art. des 8 Ziffer Bestellers) 1) freigege-<br />
be-<br />
die pro-<br />
leistende einer dem Zahlung. Besteller Sie genehmen wird vom Bank- Besteller oder nach Versiche-<br />
Un-<br />
Lieferanten werden kann, eine so angemessene darf er diese verweigern, Frist, innert vom welcher Vertrage<br />
Lieferant zurücktreten die zur und Einhaltung Schadenersatz der Garantien fordern. erfor-<br />
4.Erfolgt provisorischen die Lieferung Abnahme in Teilen, für so die werden vom die Besteller Teilzah-<br />
zu<br />
ben. zahlt. Die Sicherheit gilt als Sicherstellung bis zur<br />
der<br />
2.Sind derlichen die Verbesserungen Mängel oder die vornehmen Abweichungen muss. vom Vertrage<br />
minder Mängel erheblich, innert so dieser gewährt Frist der nicht Besteller oder nicht dem mässig terzeichnung fällig. des Protokolls (Art. 8 Ziffer 1) freigegelungen<br />
leistende nach Zahlung. dem vereinbarten Sie wird vom Zahlungsplan Besteller nach anteil-<br />
Un-<br />
Werden<br />
erfolgreich Lieferanten behoben, eine angemessene so ist der Besteller Frist, innert berechtigt, welcher 5.Die ben. Zahlung allfällig vereinbarter Differenzen zwischen<br />
Grundpreis die Lieferung und in endgültigem Teilen, so werden Lieferpreis die Teilzah-<br />
erfolgt<br />
auf der Kosten Lieferant des die zur Lieferanten Einhaltung die der Garantiearbeiten<br />
Garantien erforderlichen<br />
auszuführen Verbesserungen oder durch vornehmen einen Dritten muss. ausfüh-<br />
innert lungen 60 nach Tagen dem nach vereinbarten provisorischer Zahlungsplan Abnahme anteil-<br />
und<br />
4.Erfolgt<br />
selbst<br />
Werden Mängel innert dieser Frist nicht oder nicht<br />
AUSGABE erfolgreich 1. MÄRZ behoben, 2011 so ist der Besteller berechtigt, SEITE 3/4<br />
AUSGABE 1. MÄRZ 2011 SEITE 3/4<br />
mässig fällig.<br />
5.Die Zahlung allfällig vereinbarter Differenzen zwischen<br />
Grundpreis und endgültigem Lieferpreis erfolgt<br />
innert 60 Tagen nach provisorischer Abnahme und
Schlussrechnung. Verzögert sich die provisorische<br />
Abnahme ohne Verschulden des Lieferanten, so wird<br />
die Differenz 6 Monate nach geplanter provisorischer<br />
Abnahme fällig.<br />
6.10 Schlussrechnung. % des endgültigen Verzögert Lieferpreises sich die bleiben provisorische als Garantierückbehalt<br />
Abnahme ohne stehen Verschulden bis nach des Ablauf Lieferanten, der Garantiezeit<br />
die Differenz oder werden 6 Monate mit der nach letzten geplanter Rate provisorischer<br />
nach Erhalt<br />
so wird<br />
einer Abnahme dem Besteller fällig. genehmen Bank- oder Versicherungsgarantie<br />
% des endgültigen (Musterbeispiel Lieferpreises des Bestellers) bleiben als be-<br />
Ga-<br />
6.10<br />
zahlt. rantierückbehalt stehen bis nach Ablauf der Garantiezeit<br />
Garantierückbehalt oder werden mit gilt der als letzten Sicherstellung Rate nach für Erhalt die<br />
Der<br />
Verpflichtungen einer dem Besteller des Lieferanten genehmen aus Bank- den oder Garantiebestimmungenrungsgarantie<br />
Er wird (Musterbeispiel vom Besteller des nach Bestellers) Ablauf der be-<br />
Versiche-<br />
Garantiezeit zahlt. freigegeben, wenn sich an der Lieferung<br />
keine Der Mängel Garantierückbehalt gezeigt haben gilt oder als Sicherstellung der Lieferant seine für die<br />
Garantieverpflichtungen Verpflichtungen des Lieferanten vollständig aus erfüllt den Garantiebestimmungen.<br />
Er wird vom nicht Besteller verzinst. nach Ablauf der<br />
hat. Der<br />
Garantierückbehalt<br />
7.Die Garantiezeit Zahlungen freigegeben, erfolgen 30 Tage wenn netto sich an nach der Eingang Lieferung<br />
der keine Rechnungen. Mängel gezeigt Die Fälligkeiten haben oder der der einzelnen Lieferant Zah-<br />
seine<br />
lungen Garantieverpflichtungen sind durch den Lieferanten vollständig anzuzeigen. erfüllt hat. Der<br />
Garantierückbehalt wird nicht verzinst.<br />
7.Die Zahlungen erfolgen 30 Tage netto nach Eingang<br />
der Rechnungen. Die Fälligkeiten der einzelnen Zahlungen<br />
Art.13 Schutzrechte<br />
sind durch den Lieferanten anzuzeigen.<br />
1.Die Urheberrechte am Werk gemäss Urheberrechtsgesetz<br />
verbleiben beim Lieferanten, ausgenommen<br />
er wird für deren Übertragung ausdrücklich entschä-<br />
Art.13 Schutzrechte<br />
digt.<br />
2.Ab 1.Die dem Urheberrechte Zeitpunkt des am Vertragsabschlusses Werk gemäss Urheberrechtsgesetz<br />
Besteller verbleiben sämtliche beim für Lieferanten, die Inbetriebsetzungs-<br />
ausgenommen<br />
erwirbt<br />
der<br />
massnahmen, er wird für deren die Inbetriebnahme, Übertragung ausdrücklich den Betrieb, entschädigt.<br />
die Wartung, den Unterhalt und die Erneue-<br />
die<br />
Nutzung,<br />
2.Ab rung des dem Werks Zeitpunkt notwendigen des Vertragsabschlusses zeitlich und örtlich erwirbt unbegrenzten<br />
der Besteller Rechte, sämtliche insbesondere für die Inbetriebsetzungsmassnahmen,<br />
von Ziff. 1), die Verwendungs-, Inbetriebnahme, Nutzungs-, den Betrieb, Lizenz- die<br />
Eigentums- (im<br />
Sinne<br />
und Nutzung, Änderungsrechte. die Wartung, Dafür den räumt Unterhalt der und Lieferant die Erneuerung<br />
des die Werks nicht exklusiven notwendigen und zeitlich nicht übertragbaren<br />
und örtlich un-<br />
dem<br />
Besteller<br />
Rechte begrenzten ein. Die Rechte, kostenfreie insbesondere Nutzung zu Eigentums- Testzwecken (im<br />
ist Sinne erlaubt. von Der Ziff. Quellcode 1), Verwendungs-, von Software Nutzungs-, ist nicht Lizenz- Gegenstand<br />
und Änderungsrechte. Rechtsübertragung. Dafür räumt der Lieferant dem<br />
3. Macht Besteller ein die Dritter nicht im exklusiven Zusammenhang und nicht mit übertragbaren<br />
den Lieferungen<br />
Rechte und ein. Leistungen Die kostenfreie des Nutzung Lieferanten zu Testzwecken<br />
gegen den<br />
Besteller ist erlaubt. Ansprüche Der Quellcode aus Verletzung von Software von Immaterialgüterrechtegenstand<br />
der geltend, Rechtsübertragung.<br />
hat der Besteller den Lieferan-<br />
ist nicht Ge-<br />
3. ten Macht unverzüglich ein Dritter zu im informieren. Zusammenhang Der Lieferant mit den haftet Lieferungen<br />
Besteller und Leistungen für alle Rechtsansprüche des Lieferanten Dritter gegen aus den<br />
dem<br />
Besteller Ansprüche aus Verletzung von Immaterialgüterrechten<br />
geltend, hat der Besteller den Lieferanten<br />
unverzüglich zu informieren. Der Lieferant haftet<br />
dem Besteller für alle Rechtsansprüche Dritter aus<br />
der Vertragserfüllung und ist verpflichtet, allfällige<br />
Prozesse auf eigenen Kosten für den Besteller zu<br />
führen und ihn von jeglichem Schaden freizuhalten.<br />
Der Lieferant sorgt dafür, dass durch solche Ansprüche<br />
der Dritter Vertragserfüllung kein Verzug in und der ist Vertragserfüllung verpflichtet, allfällige beim<br />
Besteller Prozesse entstehen auf eigenen kann Kosten und haftet für den gegenüber Besteller die-zsem<br />
führen für den und Verzug ihn von in jeglichem der Vertragserfüllung Schaden freizuhalten. vollumfänglich<br />
Der Lieferant für allfälligen sorgt dafür, Schaden. dass durch Der Besteller solche Ansprüche<br />
Dritter sich, kein im Verzug gesetzlich in geforderten Vertragserfüllung Umfang beim<br />
verpflichtet<br />
an<br />
der Besteller Minimierung entstehen seines kann Schadens und haftet mitzuwirken. gegenüber diesem<br />
für den Verzug in der Vertragserfüllung vollumfänglich<br />
für allfälligen Schaden. Der Besteller verpflichtet<br />
sich, im gesetzlich geforderten Umfang an<br />
Art.14<br />
der Minimierung<br />
Nachlieferungen,<br />
seines<br />
Revisionen,<br />
Schadens mitzuwirken.<br />
Reparaturen<br />
1.Der Lieferant verpflichtet sich, allfällige Nachbestellungen<br />
innerhalb der Garantiezeit zu den Bedingungen<br />
des Vertrages und zu angemessenen Preisen<br />
Art.14 Nachlieferungen, Revisionen, Reparaturen<br />
auszuführen und auf Verlangen des Bestellers alle<br />
1.Der nach Ablauf Lieferant der verpflichtet Garantiezeit sich, notwendig allfällige werdenden Nachbestellungen<br />
innerhalb und Reparaturarbeiten der Garantiezeit an zu den seiner Bedingun-<br />
Liefe-<br />
Revisionen<br />
rung gen zu des angemessenen Vertrages und Preisen zu angemessenen durchzuführen. Preisen<br />
auszuführen und auf Verlangen des Bestellers alle<br />
nach Ablauf der Garantiezeit notwendig werdenden<br />
Revisionen und Reparaturarbeiten an seiner Lieferung<br />
Art.15 Anwendbares<br />
zu angemessenen<br />
Recht,<br />
Preisen<br />
Gerichtsstand,<br />
durchzuführen.<br />
Streitigkeiten<br />
1.Das Rechtsverhältnis untersteht dem Schweizerischen<br />
Recht.<br />
Art.15 Anwendbares<br />
Die Anwendung<br />
Recht, Gerichtsstand,<br />
des Wiener Übereinkommens<br />
Streitigkeiten<br />
über Verträge über den internationalen<br />
Warenkauf (Wiener Kaufrecht in Kraft seit 1.3.1991)<br />
1.Das wird ausdrücklich Rechtsverhältnis und vollumfänglich untersteht dem ausgeschlossenschen<br />
Recht. Die Anwendung des Wiener Überein-<br />
Schweizeri-<br />
2.Die kommens Parteien über anerkennen Verträge Baden/AG, über Schweiz, internationalen als<br />
Gerichtsstand.<br />
Warenkauf (Wiener Kaufrecht in Kraft seit 1.3.1991)<br />
3.Streitigkeiten wird ausdrücklich zwischen und dem vollumfänglich Besteller und ausgeschlossen.<br />
werden, sofern sich die Parteien nicht auf ein<br />
dem Lieferanten<br />
2.Die Schiedsgericht Parteien einigen, anerkennen von Baden/AG, ordentlichen Schweiz, Gerichten<br />
Gerichtsstand.<br />
beurteilt; Vorbehalten bleibt der Weiterzug an das<br />
als<br />
3.Streitigkeiten Bundesgericht. zwischen dem Besteller und dem Lieferanten<br />
werden, sofern sich berechtigen die Parteien den nicht Liefe-<br />
auf ein<br />
4.Meinungsverschiedenheiten<br />
ranten Schiedsgericht nicht zur einigen, Unterbrechung von den ordentlichen der Arbeiten Gerichten<br />
beurteilt; irgendwelcher Vorbehalten bleibt vertraglicher der Weiterzug Leistungen an das<br />
und<br />
Verweigerung<br />
und Bundesgericht.<br />
den Besteller nicht zur Verweigerung fälliger<br />
4.Meinungsverschiedenheiten Zahlungen.<br />
berechtigen den Lieferanten<br />
nicht zur Unterbrechung der Arbeiten und<br />
Verweigerung irgendwelcher vertraglicher Leistungen<br />
und den Besteller nicht zur Verweigerung fälliger<br />
Zahlungen.<br />
AUSGABE 1. MÄRZ 2011 SEITE 4/4<br />
AUSGABE 1. MÄRZ 2011 SEITE 4/4