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Nutzenfunktionen und Indifferenzkurven - Elektro Ehinger

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2.1.4 Die Grenzrate der Substitution<br />

Schon im Zusammenhang mit dem 1. Gossenschen<br />

Gesetz sind wir auf den Begriff des Grenznutzens<br />

eingegangen, der die Veränderung des Nutzens durch den<br />

Konsum einer zusätzlichen (infinitesimal kleinen) Einheit<br />

eines Gutes beschreibt. Wir können ihn nun verwenden,<br />

um im Rahmen der ordinalen Nutzentheorie die<br />

sogenannte Grenzrate der Substitution (MRS – marginal<br />

rate of substitution) herzuleiten.<br />

Die Grenzrate der Substitution ist die Steigung der<br />

Indifferenzkurve in einem Punkt. Sie gibt die Rate an, zu<br />

der ein Konsument bereit ist, daß eine Gut durch ein<br />

anderes zu substituieren.<br />

Angenommen, der Konsumenten verliere ein wenig von<br />

Gut 1, ∆x 1 . Damit er auf der selben Indifferenzkurve<br />

bleiben, sein Nutzenniveau konstant halten kann, muß er<br />

eine Menge von Gut 2, ∆x 2 erhalten, die gerade ausreicht,<br />

die Nutzeneinbuße, die durch den Verlust der Menge an Gut 1 entstanden ist, auszugleichen. Der Konsument soll<br />

also nach der Substitution von x 1 durch x 2 genauso gut gestellt sein wie zuvor. Das Verhältnis ∆x 2 /∆x 1 ist<br />

demnach die Rate, zu der der Konsument bereit ist, Gut 2 für Gut 1 zu substituieren (=subjektive<br />

Alternativkosten). Betrachtet man marginale Änderungen der Gütermenge x 1 , gelangt man zur Grenzrate der<br />

Substitution.<br />

Formal bedeutet das, daß sich Veränderungen im Nutzenniveau, die durch Substitutionsvorgänge zwischen<br />

Güterbündeln ausgelöst werden, zu Null addieren müssen. Die Veränderungen des Nutzens eines einzelnen<br />

Gutes bei Mengenänderungen lassen sich über seinen Grenznutzen beschreiben, also mit Hilfe einer partiellen<br />

Ableitung der Nutzenfunktion. Die Veränderung des Gesamtnutzens muß sich demnach über das totale<br />

Differential beschreiben lassen. Der Haushalt möchte sein Nutzenniveau konstant halten. Deshalb muß das totale<br />

Differential Null ergeben:<br />

∂U<br />

∂U<br />

dU = dx1<br />

+ dx2<br />

= 0<br />

∂x1<br />

∂x2<br />

Wir fassen zusammen:<br />

Formal erhält man die Grenzrate der Substitution aus dem totalen Differential der Nutzenfunktion:<br />

∂U<br />

∂U<br />

!<br />

dU = dx1<br />

+ dx2<br />

= 0<br />

∂ x1<br />

∂ x2<br />

Daraus folgt:<br />

∂U<br />

dx1<br />

∂ x2<br />

dx 1<br />

= , wobei < 0, da ein mehr an x2 immer ein weniger an x<br />

dx ∂U<br />

1 bedeutet.<br />

2<br />

dx2<br />

∂ x1<br />

Das Verhältnis der Grenznutzen ist umgekehrt proportional zur Grenzrate der Substitution. Dabei handelt es sich<br />

um eine Identitätsgleichung: Die Grenznutzenverhältnisse von Gütern sind gerade über die<br />

Ersetzungsverhältnisse des Haushalts definiert.<br />

Zu beachten ist hier der Unterschied zwischen der kardinalen <strong>und</strong> der ordinalen Nutzentheorie:<br />

Während in der kardinalen Nutzentheorie von der Meßbarkeit <strong>und</strong> interpersonellen Vergleichbarkeit des<br />

Grenznutzens ausgegangen wurde, ist in der ordinalen Nutzentheorie der Grenznutzen eine aus der MRS<br />

abgeleitete Größe. Er ist damit nur beim Vergleich mehrerer Güter interpretierbar.<br />

Wir haben konvexe <strong>Indifferenzkurven</strong> unterstellt. Bei konvexen <strong>Indifferenzkurven</strong> nimmt die Grenzrate der<br />

Substitution ab. Dies erscheint plausibel: Je mehr ein Konsument schon von Gut 1 abgegeben hat, desto weniger<br />

wird er zu weiteren Abgaben bereit sein, oder anders: Desto mehr wird er von Gut 2 bei weiteren Abgaben<br />

verlangen, um sein Nutzenniveau waren zu können. Das Verhältnis, zu dem jemand x 1 für x 2 auszutauschen<br />

bereit ist, nimmt mit steigendem x 1 ab.

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