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Richtlinie Züge fahren 408.0581 Verhalten bei Gefahr Seite 1 von 3 ...

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<strong>Richtlinie</strong><br />

<strong>Züge</strong> <strong>fahren</strong> <strong>408.0581</strong><br />

<strong>Verhalten</strong> <strong>bei</strong> <strong>Gefahr</strong> <strong>Seite</strong> 1 <strong>von</strong> 3<br />

1 Grundsatz<br />

Wenn eine <strong>Gefahr</strong> droht, müssen Sie in eigener Verantwortung umsichtig und entschlossen<br />

alles tun, um die <strong>Gefahr</strong> abzuwenden oder zu mindern. In den Örtlichen<br />

<strong>Richtlinie</strong>n können zusätzliche Regeln gegeben sein.<br />

2 <strong>Züge</strong> anhalten<br />

(1) Bei <strong>Gefahr</strong> müssen Sie <strong>Züge</strong> anhalten, sofern nicht die <strong>Gefahr</strong> durch das Anhalten<br />

vergrößert wird.<br />

(2) Wird ein Zug wegen einer <strong>Gefahr</strong> angehalten oder kommt ein Zug aus nicht erkennbarem<br />

Anlass zum Halten, so müssen Sie die <strong>Gefahr</strong> auch für <strong>Züge</strong> in<br />

Nachbargleisen annehmen, wenn nicht einwandfrei festgestellt wird, dass die<br />

Nachbargleise be<strong>fahren</strong> werden können. Als Triebfahrzeugführer müssen Sie<br />

Signal Zp 5 geben, um das Zugpersonal und andere in der Nähe befindliche Mitar<strong>bei</strong>ter<br />

aufmerksam zu machen und zur Hilfeleistung aufzufordern.<br />

3 Nothaltauftrag geben<br />

(1) Bei <strong>Gefahr</strong> müssen Sie sofort zusätzlich zu den Maßnahmen nach Abschnitt 2<br />

Nothaltauftrag geben. Wenn Sie einen Nothaltauftrag fernmündlich geben, gelten<br />

folgende Wortlaute:<br />

a) auf der Streckenfernsprechverbindung,<br />

„Betriebsgefahr, alle <strong>Züge</strong> sofort anhalten!<br />

Ich wiederhole: Betriebsgefahr, alle <strong>Züge</strong> sofort anhalten!<br />

Hier (Tätigkeit und Name des Meldenden)“,<br />

b) auf anderen Fernsprechverbindungen,<br />

„Betriebsgefahr, alle <strong>Züge</strong> zwischen (Zugmeldestelle) und (Zugmeldestelle) / im<br />

Bahnhof (Name) sofort anhalten!<br />

Ich wiederhole: Betriebsgefahr, alle <strong>Züge</strong> zwischen (Zugmeldestelle) und (Zugmeldestelle)<br />

/ im Bahnhof (Name) sofort anhalten!<br />

Hier (Tätigkeit und Stelle des Meldenden) / Hier Zug (Nummer)“.<br />

oder<br />

„Betriebsgefahr, Zug (Nummer) sofort anhalten!<br />

Ich wiederhole: Betriebsgefahr, Zug (Nummer) sofort anhalten!<br />

Hier (Tätigkeit und Stelle des Meldenden) / Hier Zug (Nummer)“.<br />

(2) Wenn Sie einen Nothaltauftrag auf der Streckenfernsprechverbindung oder fernmündlich<br />

über Zugfunk geben, müssen Sie ihn durch Notruf ankündigen.<br />

(3) a) Ist Zugfunk nicht verfügbar, müssen Sie den Nothaltauftrag über eine andere<br />

Fernsprechverbindung geben.<br />

b) Als Zugbegleiter oder Triebfahrzeugbegleiter müssen Sie den Nothaltauftrag<br />

vom nächsten Fernsprecher - <strong>bei</strong> zweigleisiger Strecke in Fahrtrichtung des<br />

Zuges - geben. Ist ein Zugbegleiter oder Triebfahrzeugbegleiter nicht verfügbar,<br />

müssen Sie als Triebfahrzeugführer den Nothaltauftrag selbst geben.<br />

Wortlaute<br />

Ankündigen<br />

Zugfunk nicht<br />

verfügbar<br />

Ausnahme 51 zur Ril 408 gültig ab 26.06.2008


<strong>408.0581</strong> <strong>Züge</strong> <strong>fahren</strong><br />

<strong>Seite</strong> 2 <strong>von</strong> 3<br />

<strong>Verhalten</strong> <strong>bei</strong> <strong>Gefahr</strong><br />

LZB-Nothalt<br />

Ausführen<br />

Notruf<br />

Nothaltauftrag<br />

unvollständig<br />

(4) Bei einem LZB-geführten Zug müssen Sie als Triebfahrzeugführer zusätzlich<br />

zum Nothaltauftrag LZB-Nothalt geben und hier<strong>von</strong> sofort den Fahrdienstleiter<br />

verständigen. Haben Sie den LZB-Nothalt <strong>bei</strong> Halt des Zuges gegeben, müssen<br />

Sie ihn nach der Meldung an den Fahrdienstleiter zurücknehmen. Bei einem<br />

LZB-Nothalt während der Fahrt müssen Sie ihn nach Begegnung mit einem Zug<br />

im Nachbargleis, spätestens aber nach einer Fahrt <strong>von</strong> etwa 3000 m - im Tunnel<br />

möglichst am Tunnelende - zurücknehmen.<br />

(5) Wenn Sie als Triebfahrzeugführer eine in der La genannte Funkversorgungslücke<br />

verlassen und das Zugfunkgerät zeigt einen entgangenen Notruf an, haben<br />

Sie den Zug umgehend anzuhalten und die Ursache des Notrufs mit dem Fahrdienstleiter<br />

zu klären.<br />

(6) Als Triebfahrzeugführer müssen Sie einen Nothaltauftrag sofort ausführen, auch<br />

wenn Sie ihn unvollständig aufgenommen haben.<br />

4 Maßnahmen nach Abgabe des Nothaltauftrags<br />

Ergänzende<br />

Meldungen<br />

Schutz gefährdeter<br />

<strong>Züge</strong><br />

Beteiligte<br />

verständigen<br />

(1) Sie müssen den Nothaltauftrag, soweit erforderlich, nach der Durchsage begründen.<br />

Erst danach dürfen Sie ergänzende Meldungen entgegennehmen und rückfragen.<br />

Als Triebfahrzeugführer dürfen Sie ergänzende Meldungen erst nach<br />

dem Nothaltauftrag der Zugfunk-Bedienstelle geben. Als Fahrdienstleiter müssen<br />

Sie den Empfang des Nothaltauftrages dem Abgebenden bestätigen.<br />

(2) a) Als Triebfahrzeugführer müssen Sie die Gleise nach vorn beobachten, sofern<br />

Sie das Fahrzeug nicht nach Abschnitt 3 Absatz 3 b verlassen müssen. Bei<br />

Annäherung eines gefährdeten Zuges müssen Sie Signal Sh 3 geben; erscheint<br />

dies nicht ausreichend, müssen Sie Signal Sh 5 geben. Wenn Sie das<br />

Fahrzeug verlassen, müssen Sie <strong>bei</strong> Dunkelheit oder unsichtigem Wetter eine<br />

Handleuchte mitnehmen.<br />

b) Als Zugbegleiter oder Triebfahrzeugbegleiter müssen Sie die Gleise beobachten<br />

und gefährdete <strong>Züge</strong> mit Signal Sh 3 anhalten. Da<strong>bei</strong> müssen Sie einem<br />

Zug möglichst entgegenlaufen und <strong>bei</strong> Dunkelheit oder unsichtigem Wetter eine<br />

Handleuchte mitnehmen. Wenn Sie zur Abgabe des Nothaltauftrags nach<br />

Abschnitt 3 Absatz 3 b zum Fernsprecher laufen, müssen Sie sinngemäß<br />

handeln.<br />

(3) a) Die Zugfunk-Bedienstelle teilt Ihnen als beteiligter Fahrdienstleiter auf Anfrage<br />

mit, welche <strong>Züge</strong> den Nothaltauftrag quittiert haben.<br />

b) Wurde vom Zugpersonal ein Nothaltauftrag gegeben, müssen Sie als Fahrdienstleiter<br />

das Zugpersonal verständigen, sobald feststeht, dass keine <strong>Züge</strong><br />

mehr zu erwarten sind.<br />

c) Als Zugpersonal brauchen Sie Maßnahmen nach Absatz 2 nicht durchzuführen,<br />

wenn Ihnen der Fahrdienstleiter mitgeteilt hat, dass keine <strong>Züge</strong> mehr zu<br />

erwarten sind.<br />

5 Weiterfahrt<br />

Als Triebfahrzeugführer eines Zuges, der wegen drohender <strong>Gefahr</strong> angehalten worden<br />

ist, dürfen Sie nur mit Zustimmung des Fahrdienstleiters weiter<strong>fahren</strong>.<br />

Ausnahme 51 zur Ril 408 gültig ab 26.06.2008


<strong>Züge</strong> <strong>fahren</strong> <strong>408.0581</strong><br />

<strong>Verhalten</strong> <strong>bei</strong> <strong>Gefahr</strong> <strong>Seite</strong> 3 <strong>von</strong> 3<br />

6 Nachweis<br />

Als Fahrdienstleiter müssen Sie Meldungen, Aufträge und Maßnahmen nachweisen.<br />

<br />

Ausnahme 51 zur Ril 408 gültig ab 26.06.2008

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