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elektronische Erklärung - Festsetzung und Zahlung

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Föderaler<br />

Öffentlicher Dienst<br />

FINANZEN<br />

Allgemeine Verwaltungen des<br />

STEUERWESENS<br />

&<br />

ERHEBUNG UND BEITREIBUNG<br />

Brüssel, Postdatum<br />

Rücksendadresse für die Post :<br />

Zentrum Erhebung des Mobiliensteuervorabzugs<br />

Boulevard du Roi Albert II 33 Bfk. 42 1030 Brüssel<br />

GENB INTERKOMMUNALE<br />

ELEKTRIZTATS-UND GASGESELLSCHAFT<br />

DER OSTGEBIETE<br />

VERVIERSER STRASSE 64-68<br />

4700 EUPEN<br />

Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Anlage(n)<br />

205843502<br />

Betrifft: Mobiliensteuervorabzug - <strong>elektronische</strong> <strong>Erklärung</strong> - <strong>Festsetzung</strong> <strong>und</strong> <strong>Zahlung</strong><br />

Sehr geehrte Frau, Sehr geehrter Herr,<br />

Ab dem 01/01/2012 gibt es eine Anzahl Neuheiten im Bereich des Mobiliensteuervorabzugs. Zur<br />

Verbesserung unserer Dienstleistung bieten wir Ihnen eine Anwendung an, um die <strong>Erklärung</strong>en<br />

zum Mobiliensteuervorabzug in Zukunft elektronisch einzureichen. Außerdem gibt es erhebliche<br />

Adressänderungen für den Versand von <strong>Erklärung</strong>en auf Papier. Schließlich gibt es auch<br />

Änderungen in Bezug auf die <strong>Zahlung</strong> des Mobiliensteuervorabzugs. Nähere Informationen<br />

erhalten Sie in dem beigefügten Faltblatt.<br />

Ab dem 01/01/2012 gibt es die Möglichkeit, Ihre <strong>Erklärung</strong> zum Mobiliensteuervorabzug<br />

elektronisch über die Online-Anwendung www.mvz-on-web.be einzureichen.<br />

Diese Anwendung bietet eine Reihe von Vorteilen, wie z.B.:<br />

- Die automatische Berechnung des geschuldeten Betrags<br />

- Eine Empfangsbestätigung der eingereichten <strong>Erklärung</strong><br />

- Eine strukturierte Mitteilung zur Durchführung der <strong>Zahlung</strong><br />

- Datenschutz dank des gesicherten Zugriffs<br />

- Einsichtnahme in die elektronisch eingereichten <strong>Erklärung</strong>en zum<br />

Mobiliensteuervorabzug<br />

- …<br />

Am 01/01/2012 werden die Aufgaben in Bezug auf die <strong>Festsetzung</strong> des Mobiliensteuervorabzugs,<br />

die zurzeit von den Einnahmeämtern der direkten Steuern der allgemeinen Verwaltung der<br />

Erhebung <strong>und</strong> Beitreibung erledigt werden, dem Bereich der direkten Steuern der allgemeinen<br />

Verwaltung des Steuerwesens übertragen. Dies wird u.a. Änderungen in Bezug auf den Versand<br />

von <strong>Erklärung</strong>en auf Papier zur Folge haben.<br />

Wenn Sie Ihre <strong>Erklärung</strong> zum Mobiliensteuervorabzug auf Papier einreichen möchten, stehen ab<br />

dem 01/01/2012 vier Dienststellen der allgemeinen Verwaltung des Steuerwesens für den Empfang<br />

<strong>und</strong> die Bearbeitung der <strong>Erklärung</strong>en zur Verfügung. Die Zuständigkeit dieser Dienststellen wurde<br />

aufgr<strong>und</strong> des Steuerwohnsitzes des dem Mobiliensteuervorabzug unterliegenden Steuerpflichtigen<br />

zugewiesen.<br />

Contact center : 0257 / 257.57<br />

Mehr Informationen über Ihre Akte sind erhältlich bei:<br />

.be


Steuerpflichtiger mit Wohnsitz in<br />

schickt die <strong>Erklärung</strong> auf Papier an…<br />

Dem deutschen Sprachgebiet<br />

Kontrolle Eupen Gesellschaften<br />

Rue de Verviers 8<br />

4700 Eupen<br />

Tel. 0257/ 512 70<br />

contr.cd.soc.eupen@minfin.fed.be<br />

Der wallonischen Region (mit<br />

Bureau Central de Taxation Sociétés Liège<br />

Ausnahme des deutschen Rue Paradis 1<br />

Sprachgebietes)<br />

4000 Liège<br />

Tel. 0257/868 30<br />

bct.cd.soc.liege@minfin.fed.be<br />

Der Region Brüssel-Hauptstadt<br />

Der flämischen Region<br />

Bureau central de Taxation Sociétés Bruxelles II<br />

Boulevard du Jardin botanique 50 (étage 19/R), bte 3418,<br />

1000 Brüssel<br />

Tel. 0257/ 711 10<br />

ctk.db.ven.brussel2@minfin.fed.be<br />

Centraal Taxatiekantoor Gent Vennootschappen<br />

Gaston Crommenlaan 6, bus 301,<br />

9050 Ledeberg<br />

Tel. 0257/ 922 90<br />

ctk.db.ven.gent@minfin.fed.be<br />

Ab dem 01/01/2012 werden die <strong>Zahlung</strong>en des Mobiliensteuervorabzugs auf eine für ganz Belgien<br />

geltende einheitliche Kontonummer zentralisiert.<br />

BE79 6792 0022 1033<br />

PCHQ BE BB<br />

Zentrum Erhebung des Mobiliensteuervorabzugs<br />

Boulevard du Roi Albert II 33, bte 42<br />

1030 Brüssel<br />

Für die vor dem 01/01/2012 bei dem an diesem Datum zuständigen Einnahmeamt<br />

eingereichten <strong>Erklärung</strong>en müssen Sie noch immer die <strong>Zahlung</strong> auf das übliche Konto dieses<br />

Einnahmeamtes leisten.<br />

Für die nach dem 01/01/2012 eingereichten <strong>Erklärung</strong>en finden Sie alle Informationen über die<br />

<strong>elektronische</strong> <strong>Erklärung</strong>, die <strong>Erklärung</strong> auf Papier <strong>und</strong> die <strong>Zahlung</strong> des Mobiliensteuervorabzugs in<br />

dem beigefügten Faltblatt. Sie können dieses Faltblatt auch online auf der folgenden Webseite:<br />

www.mvz-on-web.be abfragen.<br />

Wir hoffen auf jeden Fall, dass diese Änderungen Ihnen nützlich sein werden.<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />

Carlos Six<br />

Der Generalverwalter des<br />

Steuerwesens<br />

Ghislain Vandercapellen<br />

Der Generalverwalter<br />

der Erhebung <strong>und</strong> Beitreibung

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