elektronische Erklärung - Festsetzung und Zahlung
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Föderaler<br />
Öffentlicher Dienst<br />
FINANZEN<br />
Allgemeine Verwaltungen des<br />
STEUERWESENS<br />
&<br />
ERHEBUNG UND BEITREIBUNG<br />
Brüssel, Postdatum<br />
Rücksendadresse für die Post :<br />
Zentrum Erhebung des Mobiliensteuervorabzugs<br />
Boulevard du Roi Albert II 33 Bfk. 42 1030 Brüssel<br />
GENB INTERKOMMUNALE<br />
ELEKTRIZTATS-UND GASGESELLSCHAFT<br />
DER OSTGEBIETE<br />
VERVIERSER STRASSE 64-68<br />
4700 EUPEN<br />
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Anlage(n)<br />
205843502<br />
Betrifft: Mobiliensteuervorabzug - <strong>elektronische</strong> <strong>Erklärung</strong> - <strong>Festsetzung</strong> <strong>und</strong> <strong>Zahlung</strong><br />
Sehr geehrte Frau, Sehr geehrter Herr,<br />
Ab dem 01/01/2012 gibt es eine Anzahl Neuheiten im Bereich des Mobiliensteuervorabzugs. Zur<br />
Verbesserung unserer Dienstleistung bieten wir Ihnen eine Anwendung an, um die <strong>Erklärung</strong>en<br />
zum Mobiliensteuervorabzug in Zukunft elektronisch einzureichen. Außerdem gibt es erhebliche<br />
Adressänderungen für den Versand von <strong>Erklärung</strong>en auf Papier. Schließlich gibt es auch<br />
Änderungen in Bezug auf die <strong>Zahlung</strong> des Mobiliensteuervorabzugs. Nähere Informationen<br />
erhalten Sie in dem beigefügten Faltblatt.<br />
Ab dem 01/01/2012 gibt es die Möglichkeit, Ihre <strong>Erklärung</strong> zum Mobiliensteuervorabzug<br />
elektronisch über die Online-Anwendung www.mvz-on-web.be einzureichen.<br />
Diese Anwendung bietet eine Reihe von Vorteilen, wie z.B.:<br />
- Die automatische Berechnung des geschuldeten Betrags<br />
- Eine Empfangsbestätigung der eingereichten <strong>Erklärung</strong><br />
- Eine strukturierte Mitteilung zur Durchführung der <strong>Zahlung</strong><br />
- Datenschutz dank des gesicherten Zugriffs<br />
- Einsichtnahme in die elektronisch eingereichten <strong>Erklärung</strong>en zum<br />
Mobiliensteuervorabzug<br />
- …<br />
Am 01/01/2012 werden die Aufgaben in Bezug auf die <strong>Festsetzung</strong> des Mobiliensteuervorabzugs,<br />
die zurzeit von den Einnahmeämtern der direkten Steuern der allgemeinen Verwaltung der<br />
Erhebung <strong>und</strong> Beitreibung erledigt werden, dem Bereich der direkten Steuern der allgemeinen<br />
Verwaltung des Steuerwesens übertragen. Dies wird u.a. Änderungen in Bezug auf den Versand<br />
von <strong>Erklärung</strong>en auf Papier zur Folge haben.<br />
Wenn Sie Ihre <strong>Erklärung</strong> zum Mobiliensteuervorabzug auf Papier einreichen möchten, stehen ab<br />
dem 01/01/2012 vier Dienststellen der allgemeinen Verwaltung des Steuerwesens für den Empfang<br />
<strong>und</strong> die Bearbeitung der <strong>Erklärung</strong>en zur Verfügung. Die Zuständigkeit dieser Dienststellen wurde<br />
aufgr<strong>und</strong> des Steuerwohnsitzes des dem Mobiliensteuervorabzug unterliegenden Steuerpflichtigen<br />
zugewiesen.<br />
Contact center : 0257 / 257.57<br />
Mehr Informationen über Ihre Akte sind erhältlich bei:<br />
.be
Steuerpflichtiger mit Wohnsitz in<br />
schickt die <strong>Erklärung</strong> auf Papier an…<br />
Dem deutschen Sprachgebiet<br />
Kontrolle Eupen Gesellschaften<br />
Rue de Verviers 8<br />
4700 Eupen<br />
Tel. 0257/ 512 70<br />
contr.cd.soc.eupen@minfin.fed.be<br />
Der wallonischen Region (mit<br />
Bureau Central de Taxation Sociétés Liège<br />
Ausnahme des deutschen Rue Paradis 1<br />
Sprachgebietes)<br />
4000 Liège<br />
Tel. 0257/868 30<br />
bct.cd.soc.liege@minfin.fed.be<br />
Der Region Brüssel-Hauptstadt<br />
Der flämischen Region<br />
Bureau central de Taxation Sociétés Bruxelles II<br />
Boulevard du Jardin botanique 50 (étage 19/R), bte 3418,<br />
1000 Brüssel<br />
Tel. 0257/ 711 10<br />
ctk.db.ven.brussel2@minfin.fed.be<br />
Centraal Taxatiekantoor Gent Vennootschappen<br />
Gaston Crommenlaan 6, bus 301,<br />
9050 Ledeberg<br />
Tel. 0257/ 922 90<br />
ctk.db.ven.gent@minfin.fed.be<br />
Ab dem 01/01/2012 werden die <strong>Zahlung</strong>en des Mobiliensteuervorabzugs auf eine für ganz Belgien<br />
geltende einheitliche Kontonummer zentralisiert.<br />
BE79 6792 0022 1033<br />
PCHQ BE BB<br />
Zentrum Erhebung des Mobiliensteuervorabzugs<br />
Boulevard du Roi Albert II 33, bte 42<br />
1030 Brüssel<br />
Für die vor dem 01/01/2012 bei dem an diesem Datum zuständigen Einnahmeamt<br />
eingereichten <strong>Erklärung</strong>en müssen Sie noch immer die <strong>Zahlung</strong> auf das übliche Konto dieses<br />
Einnahmeamtes leisten.<br />
Für die nach dem 01/01/2012 eingereichten <strong>Erklärung</strong>en finden Sie alle Informationen über die<br />
<strong>elektronische</strong> <strong>Erklärung</strong>, die <strong>Erklärung</strong> auf Papier <strong>und</strong> die <strong>Zahlung</strong> des Mobiliensteuervorabzugs in<br />
dem beigefügten Faltblatt. Sie können dieses Faltblatt auch online auf der folgenden Webseite:<br />
www.mvz-on-web.be abfragen.<br />
Wir hoffen auf jeden Fall, dass diese Änderungen Ihnen nützlich sein werden.<br />
Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />
Carlos Six<br />
Der Generalverwalter des<br />
Steuerwesens<br />
Ghislain Vandercapellen<br />
Der Generalverwalter<br />
der Erhebung <strong>und</strong> Beitreibung