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Hohenweiler aktuell

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<strong>Hohenweiler</strong> <strong>aktuell</strong><br />

Gemeindeabgaben und -tarife 2008<br />

1. Grundsteuer:<br />

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe<br />

Hebesatz 500% (Höchsthebesatz) Summe der Messbeträge 1.113 per 31.12.2007<br />

b) für sonstige Grundstücke<br />

Hebesatz 500% (Höchsthebesatz) Summe der Messbeträge 11.236 per 31.12.2007<br />

2. Vergnügungssteuer:<br />

Hebesatz 10 v. H.<br />

3. Kommunalsteuer:<br />

Hebesatz 3% der Bemessungsgrundlage<br />

4. Hundesteuer:<br />

a) den ersten Hund mit € 37,- pro Besitzer (nicht Landwirtschaft)<br />

b) den ersten Hund mit € 8,- pro Besitzer (auf landwirtschaftl. Betrieben)<br />

c) ist der Besitzer des 1. Hundes noch zusätzlicher Besitzer eines weiteren Hundes bzw. weiterer Hunde, so<br />

ist für jeden weiteren Hund das 3-fache an Abgabe zu entrichten.<br />

5. Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen:<br />

a) Wasseranschlussgebühr für Gebäude:<br />

Geschossfläche x 20<br />

100 = Bemessungsgrundlage<br />

für Grundstücke 5% der Grundstücksfläche, Minimum € 370,00;<br />

Bemessungsgrundlage x € 24,00 ergibt die Wasseranschlussgebühr zzgl. 10% MwSt.<br />

b) Wassergebühr pro m3 lt. Wasserzähler: wird erst in der nächsten GVE-Sitzung beschlossen<br />

c) Wasserzählermiete pro Jahr: wird erst in der nächsten GVE-Sitzung beschlossen<br />

d) Kanalanschlussgebühr für Gebäude:<br />

Geschossfläche x 27<br />

100 = Bemessungsgrundlage<br />

Bemessungsgrundlage gemäß Kanalgesetz § 14, pro m2 Bemessungsgrundlage € 20,00 zzgl. 10% MwSt.<br />

e) Kanalgebühr pro m3 lt. Wasserzähler: wird erst in der nächsten GVE-Sitzung beschlossen<br />

f) Kanalerschließungsbeitrag für Grundstücke:<br />

Bemessungsgrundlage gem. § 13 Kanalgesetz 5%; pro m2 Bemessungsgrundlage € 20,00 + 10% MwSt.<br />

g) Müllgebühren:<br />

Die Abfallgrundgebühr wird pro Jahr und pro gemeldeter Person mit € 11,00 (+ 10% MwSt.) festgesetzt.<br />

Kloster Maria Stern: Die Abfallgrundgebühr wird dzt. um 30% vermindert, was gerundet € 8,00 pro<br />

Person entspricht zzgl. 10% MwSt.<br />

Die Abfallsackgebühren werden wie folgt festgelegt:<br />

60 L Restmüllsack € 4,oo / Stück incl. 10% Mwst.<br />

40 L Restmüllsack € 2,7o / Stück incl. 10% Mwst.<br />

15 L Biomüllsack € 1,2o / Stück incl. 10% Mwst.<br />

8 L Biomüllsack € 0,7o / Stück incl. 10% Mwst.<br />

80 L Gartenabfallsack € 4,6o / Stück incl. 10% Mwst.<br />

40 L Gartenabfallsack € 2,3o / Stück incl. 10% Mwst.<br />

Familiennachlass: Familien wird ab dem dritten minderjährigen Kind (bis zur Vollendung<br />

des 18. Lebensjahres) eine Befreiung von der Abfallgebühr gewährt.<br />

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