Hohenweiler aktuell
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<strong>Hohenweiler</strong> <strong>aktuell</strong><br />
h) Grabstättengebühr:<br />
für Urnen- und Kindergräber € 510,- für sonstige Gräber € 945,-; Verlängerungsgebühr € 330,-<br />
i) Leichenhalle:<br />
Benützungsgebühr € 23,-<br />
j) Kindergarten:<br />
Elternbeitrag € 30,00 pro Monat für 4jährige<br />
Elternbeitrag € 35,00 pro Monat für 3jährige<br />
k) Mahngebühr 0,5% (mind. € 1,81 höchstens € 29,00)<br />
Säumniszuschlag 2% (entfällt wenn er € 5,00 nicht erreicht)<br />
Tarife für die Benützung der Räumlichkeiten im <strong>Hohenweiler</strong> Kultur und Sportzentrum<br />
hokus:<br />
Saal ohne Bewirtung € 150,00<br />
Saal mit Bewirtung (über Küchenteam) € 0,00<br />
Bühne € 50,00<br />
Bar € 180,00<br />
Regieraum pro Stunde € 15,00<br />
Küchenbenützung pro Stunde inkl. 1 Pers. € 20,00<br />
Reinigungspauschale – Saalveranstaltung (inkl. Saalwart) € 170,00<br />
Foyer – Kleinveranstaltung (bis max. 60 Personen) € 50,00<br />
Reinigungspauschale – Kleinveranstaltung im Foyer € 40,00<br />
Geschirr- und Gläsermiete pauschal € 20,00<br />
Tischdeckenleasing pro Stück inkl. Reinigung € 3,00<br />
Bewegungsraum im Kindergarten pro Stunde € 10,00<br />
Hallenbenützung für Sportvereine pro Stunde € 6,00<br />
Für auswärtige Vereine oder Gruppen gilt ein Zuschlag von 100%.<br />
Die Benützung der Toiletten bzw. Umkleiden/Duschen ist in den Preisen inbegriffen.<br />
Preise inkl. 20% MwSt!<br />
Förderungen 2008 der Gemeinde <strong>Hohenweiler</strong><br />
Hochstammförderung<br />
Bei der Pflanzung von Hochstammbäumen gewährt die Gemeinde bei Vorlage der Originalrechnung<br />
einen Zuschuss von Euro 10,00 pro Hochstammbaum.<br />
Schulwochenunterstützung<br />
Für Schul- oder Sportwochen gewährt die Gemeinde bei Vorlage des Einzahlungsbeleges für<br />
Kinder bis einschließlich 9. Schuljahr (Pflichtschule) einen Zuschuss.<br />
€ 30,- bei Schul- oder Sportwochen innerhalb Vorarlbergs<br />
€ 45,- bei Schul- oder Sportwochen außerhalb Vorarlbergs<br />
Schüler die die Hauptschule Hörbranz besuchen, erhalten den Zuschuss über die Hauptschule.<br />
Familiennachlass<br />
Familien wird ab dem dritten minderjährigen Kind (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) eine<br />
Befreiung von der Abfallgebühr gewährt.<br />
Jauche- oder Gülleanlagen:<br />
Beim Neubau gewährt die Gemeinde einen einmaligen Zuschuss von € 1.090,00.<br />
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