KW 26 - Gemeinde Leingarten
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Seite 3 · 27.06.2013 · Woche <strong>26</strong><br />
LEINGARTEN<br />
Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten<br />
Seniorenrundfahrt am<br />
Mittwoch, 3. Juli 2013<br />
Auch dieses Jahr laden wir wieder zu der schon zur Tradition<br />
gewordenen Seniorenrundfahrt durch <strong>Leingarten</strong><br />
und anschließend auf den Heuchelberg ein. Besonders<br />
für diejenigen, die zu Fuß nicht mehr so einfach auf den<br />
Heuchelberg kommen können, ist diese alljährliche Fahrt<br />
im Bus, bei der Sie von Mitarbeitern der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Leingarten</strong><br />
begleitet werden und die Ihnen Neues erklären,<br />
immer sehr interessant.<br />
Auf dem Heuchelberg werden Ihnen Kaffee und Süßstückle<br />
serviert. Bezahlt wird diese Bewirtung und die<br />
Busfahrt dankenswerterweise von der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Leingarten</strong>.<br />
Treffpunkt 13.00 Uhr an den Haltestellen Gessmann,<br />
Kirche Schluchtern, Grüne 8, Lidl Parkplatz und an der<br />
Lorenzkirche.<br />
Gemeinsame Abfahrt der Busse:<br />
13.30 Uhr an der Festhalle<br />
Einladung zu der Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rats<br />
am Donnerstag, dem 27. Juni 2013, 19.00 Uhr,<br />
Rathaus, Sitzungssaal<br />
Tagesordnung:<br />
öffentlich:<br />
1. Bürgerfragestunde<br />
2. Jahresabschluss 2012 des Wasserwerks <strong>Leingarten</strong><br />
3. Weitere Vorgehensweise Sanierung Glasgeländer Rathaus<br />
– Zustimmung –<br />
4. Kommandowagen für die Freiwillige Feuerwehr <strong>Leingarten</strong><br />
5. Nachtrag zum Nutzungsvertrag mit Vodafone Düsseldorf<br />
für die Mobilfunkanlage Katzensteige<br />
6. Friedhofkonzeption Großgartach und Schluchtern<br />
Alternative Bestattungsformen<br />
– Auftragsvergaben -<br />
7. Erneuerung Wasserleitung Wasserfallstraße zwischen Lerchenstraße<br />
und Heinestraße<br />
– Auftragsvergabe –<br />
8. Erneuerung Deckschicht Rundlaufbahn<br />
– Auftragsvergabe –<br />
9. Antrag auf Baugenehmigung Neubau eines Einfamilienhauses<br />
und Doppelgarage, Neubau Büro mit Ausstellungshalle<br />
und Waschportal mit zwei SB-Waschanlagen in der Leibnizstraße<br />
15/1<br />
– Entscheidung über das Einvernehmen –<br />
10. Antrag auf Baugenehmigung Wohnhausumbau und -aufstockung<br />
in der Bahnhofstraße 2<br />
– Entscheidung über das Einvernehmen –<br />
11. Antrag auf Baugenehmigung eines 5-Familienhauses mit<br />
Tiefgarage in der Hoppengrabenstraße 4<br />
– Entscheidung über das Einvernehmen –<br />
12. Bekanntgaben<br />
a) Schadensregulierung Feuerwehrbeschaffungskartell<br />
13. Anfragen<br />
Eine nichtöffentliche Sitzung schließt sich an.<br />
74211 <strong>Leingarten</strong>, 14. Juni 2013<br />
Bürgermeisteramt<br />
Ralf Steinbrenner<br />
Bürgermeister<br />
Änderung der Vergnügungssteuersatzung zum<br />
01.07.2013<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leingarten</strong><br />
Landkreis Heilbronn<br />
Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer<br />
(Vergnügungssteuersatzung) vom 16.05.2013<br />
Auf Grund von § 4 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-Württemberg<br />
(GemO) sowie §§ 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes<br />
für Baden-Württemberg (KAG) hat der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Leingarten</strong> am 16.05.2013 folgende Satzung<br />
beschlossen:<br />
§ 1 Steuererhebung<br />
(1) Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Leingarten</strong> erhebt eine Vergnügungssteuer als<br />
örtliche Aufwandsteuer nach den Vorschriften dieser Satzung.<br />
§ 2 Steuergegenstand<br />
(1) Der Vergnügungssteuer unterliegen Spiel-, Geschicklichkeitsund<br />
Unterhaltungsgeräte, die im <strong>Gemeinde</strong>gebiet an öffentlich zugänglichen<br />
Orten (z. B. in Spielhallen, Gaststätten, Kantinen, Vereinsräumen)<br />
zur Benutzung gegen Entgelt bereitgehalten werden.<br />
(2) Als öffentlich zugänglich gelten auch Orte, die nur gegen Entgelt<br />
gleich welcher Art oder nur von einem bestimmten Personenkreis<br />
(z. B. Vereinsmitgliedern) betreten werden dürfen.<br />
§ 3 Steuerbefreiungen<br />
Von der Steuer nach § 2 Abs. 1 ausgenommen sind:<br />
1. Geräte ohne Gewinnmöglichkeit, die nach ihrer Bauart nur für<br />
die Benutzung durch Kleinkinder bestimmt und geeignet sind<br />
(z. B. mechanische Schaukeltiere),<br />
2. Geräte ohne Gewinnmöglichkeit oder mit Warengewinnmöglichkeit,<br />
die auf Jahrmärkten, Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen<br />
bereitgehalten werden,<br />
3. Geräte zur Wiedergabe von Musikdarbietungen (z. B. Musikautomaten),<br />
4. Billardtische, Tischfußballgeräte, Dart-Spielgeräte und elektronische<br />
„Mensch-ärgere-dich-nicht“ Spiele,<br />
5. Personalcomputer, die Zugang zum Internet verschaffen (Internet-PCs).<br />
§ 4 Steuerschuldner, Haftung<br />
Steuerschuldner ist derjenige, für dessen Rechnung die in § 2 genannten<br />
Geräte aufgestellt sind (Aufsteller). Mehrere Aufsteller<br />
sind Gesamtschuldner.<br />
§ 5 Beginn und Ende der Steuerpflicht, Entstehung der Steuerschuld<br />
(1) Die Steuerpflicht beginnt mit der Aufstellung eines Gerätes.<br />
Sie endet mit Ablauf des Tages, an dem das Gerät endgültig entfernt<br />
wird.<br />
(2) Entfällt bei einem bisher steuerfreien Gerät die Voraussetzung<br />
für die Steuerfreiheit nach § 3, beginnt die Steuerpflicht mit dem<br />
Wegfall dieser Voraussetzung. Bei einem steuerpflichtigen Gerät<br />
endet die Steuerpflicht mit Eintritt der Voraussetzung für die<br />
Steuerfreiheit nach § 3.<br />
(3) Die Steuerschuld für ein Kalendervierteljahr entsteht mit Ablauf<br />
des Kalendervierteljahres. Endet die Steuerpflicht im Laufe<br />
eines Kalendervierteljahres, so entsteht die Steuerschuld für dieses<br />
Kalendervierteljahr mit dem Ende der Steuerpflicht.