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KW 26 - Gemeinde Leingarten

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Seite 3 · 27.06.2013 · Woche <strong>26</strong><br />

LEINGARTEN<br />

Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten<br />

Seniorenrundfahrt am<br />

Mittwoch, 3. Juli 2013<br />

Auch dieses Jahr laden wir wieder zu der schon zur Tradition<br />

gewordenen Seniorenrundfahrt durch <strong>Leingarten</strong><br />

und anschließend auf den Heuchelberg ein. Besonders<br />

für diejenigen, die zu Fuß nicht mehr so einfach auf den<br />

Heuchelberg kommen können, ist diese alljährliche Fahrt<br />

im Bus, bei der Sie von Mitarbeitern der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Leingarten</strong><br />

begleitet werden und die Ihnen Neues erklären,<br />

immer sehr interessant.<br />

Auf dem Heuchelberg werden Ihnen Kaffee und Süßstückle<br />

serviert. Bezahlt wird diese Bewirtung und die<br />

Busfahrt dankenswerterweise von der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Leingarten</strong>.<br />

Treffpunkt 13.00 Uhr an den Haltestellen Gessmann,<br />

Kirche Schluchtern, Grüne 8, Lidl Parkplatz und an der<br />

Lorenzkirche.<br />

Gemeinsame Abfahrt der Busse:<br />

13.30 Uhr an der Festhalle<br />

Einladung zu der Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rats<br />

am Donnerstag, dem 27. Juni 2013, 19.00 Uhr,<br />

Rathaus, Sitzungssaal<br />

Tagesordnung:<br />

öffentlich:<br />

1. Bürgerfragestunde<br />

2. Jahresabschluss 2012 des Wasserwerks <strong>Leingarten</strong><br />

3. Weitere Vorgehensweise Sanierung Glasgeländer Rathaus<br />

– Zustimmung –<br />

4. Kommandowagen für die Freiwillige Feuerwehr <strong>Leingarten</strong><br />

5. Nachtrag zum Nutzungsvertrag mit Vodafone Düsseldorf<br />

für die Mobilfunkanlage Katzensteige<br />

6. Friedhofkonzeption Großgartach und Schluchtern<br />

Alternative Bestattungsformen<br />

– Auftragsvergaben -<br />

7. Erneuerung Wasserleitung Wasserfallstraße zwischen Lerchenstraße<br />

und Heinestraße<br />

– Auftragsvergabe –<br />

8. Erneuerung Deckschicht Rundlaufbahn<br />

– Auftragsvergabe –<br />

9. Antrag auf Baugenehmigung Neubau eines Einfamilienhauses<br />

und Doppelgarage, Neubau Büro mit Ausstellungshalle<br />

und Waschportal mit zwei SB-Waschanlagen in der Leibnizstraße<br />

15/1<br />

– Entscheidung über das Einvernehmen –<br />

10. Antrag auf Baugenehmigung Wohnhausumbau und -aufstockung<br />

in der Bahnhofstraße 2<br />

– Entscheidung über das Einvernehmen –<br />

11. Antrag auf Baugenehmigung eines 5-Familienhauses mit<br />

Tiefgarage in der Hoppengrabenstraße 4<br />

– Entscheidung über das Einvernehmen –<br />

12. Bekanntgaben<br />

a) Schadensregulierung Feuerwehrbeschaffungskartell<br />

13. Anfragen<br />

Eine nichtöffentliche Sitzung schließt sich an.<br />

74211 <strong>Leingarten</strong>, 14. Juni 2013<br />

Bürgermeisteramt<br />

Ralf Steinbrenner<br />

Bürgermeister<br />

Änderung der Vergnügungssteuersatzung zum<br />

01.07.2013<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leingarten</strong><br />

Landkreis Heilbronn<br />

Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer<br />

(Vergnügungssteuersatzung) vom 16.05.2013<br />

Auf Grund von § 4 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-Württemberg<br />

(GemO) sowie §§ 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes<br />

für Baden-Württemberg (KAG) hat der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Leingarten</strong> am 16.05.2013 folgende Satzung<br />

beschlossen:<br />

§ 1 Steuererhebung<br />

(1) Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Leingarten</strong> erhebt eine Vergnügungssteuer als<br />

örtliche Aufwandsteuer nach den Vorschriften dieser Satzung.<br />

§ 2 Steuergegenstand<br />

(1) Der Vergnügungssteuer unterliegen Spiel-, Geschicklichkeitsund<br />

Unterhaltungsgeräte, die im <strong>Gemeinde</strong>gebiet an öffentlich zugänglichen<br />

Orten (z. B. in Spielhallen, Gaststätten, Kantinen, Vereinsräumen)<br />

zur Benutzung gegen Entgelt bereitgehalten werden.<br />

(2) Als öffentlich zugänglich gelten auch Orte, die nur gegen Entgelt<br />

gleich welcher Art oder nur von einem bestimmten Personenkreis<br />

(z. B. Vereinsmitgliedern) betreten werden dürfen.<br />

§ 3 Steuerbefreiungen<br />

Von der Steuer nach § 2 Abs. 1 ausgenommen sind:<br />

1. Geräte ohne Gewinnmöglichkeit, die nach ihrer Bauart nur für<br />

die Benutzung durch Kleinkinder bestimmt und geeignet sind<br />

(z. B. mechanische Schaukeltiere),<br />

2. Geräte ohne Gewinnmöglichkeit oder mit Warengewinnmöglichkeit,<br />

die auf Jahrmärkten, Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen<br />

bereitgehalten werden,<br />

3. Geräte zur Wiedergabe von Musikdarbietungen (z. B. Musikautomaten),<br />

4. Billardtische, Tischfußballgeräte, Dart-Spielgeräte und elektronische<br />

„Mensch-ärgere-dich-nicht“ Spiele,<br />

5. Personalcomputer, die Zugang zum Internet verschaffen (Internet-PCs).<br />

§ 4 Steuerschuldner, Haftung<br />

Steuerschuldner ist derjenige, für dessen Rechnung die in § 2 genannten<br />

Geräte aufgestellt sind (Aufsteller). Mehrere Aufsteller<br />

sind Gesamtschuldner.<br />

§ 5 Beginn und Ende der Steuerpflicht, Entstehung der Steuerschuld<br />

(1) Die Steuerpflicht beginnt mit der Aufstellung eines Gerätes.<br />

Sie endet mit Ablauf des Tages, an dem das Gerät endgültig entfernt<br />

wird.<br />

(2) Entfällt bei einem bisher steuerfreien Gerät die Voraussetzung<br />

für die Steuerfreiheit nach § 3, beginnt die Steuerpflicht mit dem<br />

Wegfall dieser Voraussetzung. Bei einem steuerpflichtigen Gerät<br />

endet die Steuerpflicht mit Eintritt der Voraussetzung für die<br />

Steuerfreiheit nach § 3.<br />

(3) Die Steuerschuld für ein Kalendervierteljahr entsteht mit Ablauf<br />

des Kalendervierteljahres. Endet die Steuerpflicht im Laufe<br />

eines Kalendervierteljahres, so entsteht die Steuerschuld für dieses<br />

Kalendervierteljahr mit dem Ende der Steuerpflicht.

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