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KW 26 - Gemeinde Leingarten

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Seite 5 · 27.06.2013 · Woche <strong>26</strong><br />

LEINGARTEN<br />

2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />

wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn innerhalb<br />

eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde<br />

den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung<br />

von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der<br />

<strong>Gemeinde</strong>, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung<br />

begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden<br />

ist.<br />

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die<br />

Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung<br />

schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist,<br />

und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen,<br />

wird hingewiesen.<br />

<strong>Leingarten</strong>, <strong>26</strong>. Juni 2013<br />

gez. Ralf Steinbrenner<br />

Bürgermeister<br />

Bekanntmachung der Bodenrichtwerte in der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leingarten</strong> zum<br />

Feststellungszeitpunkt 01.01.2013<br />

Der Gutachterausschuss der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Leingarten</strong> hat in seiner<br />

Sitzung am 11.06.2013 gemäß den Bestimmungen des § 196 Baugesetzbuch<br />

in Verbindung mit § 12 der Gutachterausschussverordnung<br />

für Baden-Württemberg vom 11.12.1989 (in der Fassung<br />

vom 15.02.2005) die nachstehend aufgeführten Bodenrichtwerte<br />

für Bauland- und Agrarlandgrundstücke ermittelt.<br />

Hinweise:<br />

• Die Bodenrichtwerte für Baulandgrundstücke beziehen sich<br />

auf unbebaute, baureife, erschließungsbeitragsfreie (ebf)<br />

Grundstücke die typisch sind für die jeweilige Richtwertzone<br />

bzw. das jeweilige Baugebiet. Ansonsten kann der für ein konkretes<br />

Grundstück gültige Bodenpreis – aufgrund Abweichungen<br />

in den wertbeeinflussende Merkmalen wie Lage, Geländeneigung,<br />

Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgröße und Maß<br />

der baulichen Nutzung vom Bodenrichtwert abweichen.<br />

• werden grundsätzlich altlastenfrei ausgewiesen.<br />

Zur Ermittlung der durchschnittlichen Bodenwerte wurde das<br />

ganze <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Leingarten</strong> in so genannte Richtwert -<br />

zonen (RWZ) eingeteilt, in denen im Wesentlichen gleichartige<br />

Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.<br />

Ansprüche gegenüber dem Träger der Bauleitplanung, den Baugenehmigungsbehörden<br />

oder anderen Behörden können weder<br />

aus den Bodenrichtwerten, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen<br />

noch aus den sie beschreibenden Merkmalen abgeleitet<br />

werden. Der Grundstückswert ist im Bedarfsfall durch ein<br />

Wertgutachten zu ermitteln. Die Bodenrichtwerte und die Abgrenzung<br />

der Bodenrichtwertzonen haben keine bindende<br />

Wirkung. Auskunft über die Bodenrichtwerte und die jeweils zugrundeliegende<br />

durchschnittliche Bebauung in den einzelnen<br />

Zonen erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.<br />

Die Richtwerte können ab sofort auf die Dauer eines Monats in<br />

der Geschäftsstelle Gutachterausschuss bei der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Leingarten</strong>, Bauamt, Zimmer 2.08 im Rathaus, Heilbronner Str. 38<br />

während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.<br />

Nach Ablauf der Auflagefrist kann jedermann Auskunft über die<br />

Bodenrichtwerte erhalten.<br />

<strong>Leingarten</strong>, 11.06.2013<br />

Ralf Eschelbach<br />

(Vorsitzender Gutachterausschuss)

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