KW 26 - Gemeinde Leingarten
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Seite 5 · 27.06.2013 · Woche <strong>26</strong><br />
LEINGARTEN<br />
2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />
wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn innerhalb<br />
eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde<br />
den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung<br />
von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der<br />
<strong>Gemeinde</strong>, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung<br />
begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden<br />
ist.<br />
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die<br />
Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung<br />
schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist,<br />
und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen,<br />
wird hingewiesen.<br />
<strong>Leingarten</strong>, <strong>26</strong>. Juni 2013<br />
gez. Ralf Steinbrenner<br />
Bürgermeister<br />
Bekanntmachung der Bodenrichtwerte in der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leingarten</strong> zum<br />
Feststellungszeitpunkt 01.01.2013<br />
Der Gutachterausschuss der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Leingarten</strong> hat in seiner<br />
Sitzung am 11.06.2013 gemäß den Bestimmungen des § 196 Baugesetzbuch<br />
in Verbindung mit § 12 der Gutachterausschussverordnung<br />
für Baden-Württemberg vom 11.12.1989 (in der Fassung<br />
vom 15.02.2005) die nachstehend aufgeführten Bodenrichtwerte<br />
für Bauland- und Agrarlandgrundstücke ermittelt.<br />
Hinweise:<br />
• Die Bodenrichtwerte für Baulandgrundstücke beziehen sich<br />
auf unbebaute, baureife, erschließungsbeitragsfreie (ebf)<br />
Grundstücke die typisch sind für die jeweilige Richtwertzone<br />
bzw. das jeweilige Baugebiet. Ansonsten kann der für ein konkretes<br />
Grundstück gültige Bodenpreis – aufgrund Abweichungen<br />
in den wertbeeinflussende Merkmalen wie Lage, Geländeneigung,<br />
Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgröße und Maß<br />
der baulichen Nutzung vom Bodenrichtwert abweichen.<br />
• werden grundsätzlich altlastenfrei ausgewiesen.<br />
Zur Ermittlung der durchschnittlichen Bodenwerte wurde das<br />
ganze <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Leingarten</strong> in so genannte Richtwert -<br />
zonen (RWZ) eingeteilt, in denen im Wesentlichen gleichartige<br />
Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.<br />
Ansprüche gegenüber dem Träger der Bauleitplanung, den Baugenehmigungsbehörden<br />
oder anderen Behörden können weder<br />
aus den Bodenrichtwerten, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen<br />
noch aus den sie beschreibenden Merkmalen abgeleitet<br />
werden. Der Grundstückswert ist im Bedarfsfall durch ein<br />
Wertgutachten zu ermitteln. Die Bodenrichtwerte und die Abgrenzung<br />
der Bodenrichtwertzonen haben keine bindende<br />
Wirkung. Auskunft über die Bodenrichtwerte und die jeweils zugrundeliegende<br />
durchschnittliche Bebauung in den einzelnen<br />
Zonen erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.<br />
Die Richtwerte können ab sofort auf die Dauer eines Monats in<br />
der Geschäftsstelle Gutachterausschuss bei der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Leingarten</strong>, Bauamt, Zimmer 2.08 im Rathaus, Heilbronner Str. 38<br />
während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.<br />
Nach Ablauf der Auflagefrist kann jedermann Auskunft über die<br />
Bodenrichtwerte erhalten.<br />
<strong>Leingarten</strong>, 11.06.2013<br />
Ralf Eschelbach<br />
(Vorsitzender Gutachterausschuss)