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KW 26 - Gemeinde Leingarten

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LEINGARTEN<br />

3. Als Eigentümer bzw. Besitzer eines Grundstücks, das im Kreuzungsbereich<br />

von Straßen liegt, achten Sie bitte darauf, dass<br />

das Sichtdreieck frei gehalten wird.<br />

Nehmen Sie auf Ihre Mitmenschen Rücksicht und beachten Sie<br />

diese Hinweise. Als Verkehrsteilnehmer erwarten Sie, dass andere<br />

Grundstückseigentümer bzw. -besitzer alles unternehmen, um<br />

Sie selbst und Ihre Angehörigen vor Gefahren zu schützen.<br />

Legen Sie diesen Maßstab auch an Ihr eigenes Verhalten an. Beachten<br />

Sie bitte auch, dass Sie als Grundstückseigentümer bzw. -<br />

besitzer verkehrssicherungspflichtig sind und im Schadensfall<br />

mit erheblichen Schadensersatzansprüchen konfrontiert werden<br />

können.<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leingarten</strong><br />

Ordnungsamt<br />

Verbrennen pflanzlicher Abfälle<br />

Verbrennen von Grünabfällen nur im Ausnahmefall erlaubt<br />

Kompostieren allemal besser als verbrennen<br />

Mit absoluter Regelmäßigkeit wird das Ordnungsamt der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Leingarten</strong> im Laufe des Jahres mit der Frage beschäftigt,<br />

ob und gegebenenfalls in welchem Umfang das Verbrennen von<br />

Laub und Gartenabfällen zulässig ist. Das Ordnungsamt weist<br />

jetzt darauf hin, dass das Verbrennen von Grünabfällen nur im<br />

Ausnahmefall erlaubt ist, und dann nur unter strengen Bedingungen.<br />

Nach Möglichkeit sollte ganz darauf verzichtet werden<br />

– nicht nur den Nachbarn zuliebe, sondern auch zum Schutz der<br />

Umwelt und der Tierwelt. Gerade im Verdichtungsraum gilt es,<br />

alle Maßnahmen zur Luftreinhaltung konsequent zu nutzen.<br />

Landwirtschaftliche Abfälle und Gartenabfälle sollten am besten<br />

verwertet werden. Man kann die Grünabfälle verrotten lassen,<br />

indem man sie liegen lässt, untergräbt, unterpflügt oder auf dem<br />

eigenen Grundstück kompostiert. Darüber hinaus können die<br />

Gartenabfälle dem Kompostplatz übergeben werden.<br />

Die Kompostierung stellt eine ökologisch vernünftige und auch<br />

ökonomisch sinnvolle Lösung dar. Sie lehnt sich an den natürlichen<br />

Stoffkreislauf an, schont Ressourcen und kann zur Verbesserung<br />

der Fruchtbarkeit von Böden und gärtnerischen Substraten<br />

beitragen. Die Verwertung von Grünabfällen hat daher klaren<br />

Vorrang vor der Verbrennung. Lediglich mit Feuerbrand befallenes<br />

Pflanzenmaterial darf nicht in die Kompostierung gegeben<br />

werden, da der Erreger nur durch Verbrennen sicher abgetötet<br />

wird.<br />

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass das Verbrennen von<br />

landwirtschaftlichen Abfällen und Gartenabfällen nur unter sehr<br />

strengen Voraussetzungen zulässig ist. In Hausgärten und generell<br />

innerorts besteht ein grundsätzliches Verbrennungsverbot.<br />

Im Außenbereich dürfen pflanzliche Abfälle nur verbrannt werden,<br />

wenn auf dem betreffenden Grundstück keine zumutbaren<br />

Verwertungsmöglichkeiten bestehen. Selbst wenn dies der Fall<br />

sein sollte, müssen weitere Bedingungen eingehalten werden:<br />

• Abstand von mind. 50 m zu Gebäuden und Baumbeständen<br />

(100 m von Bunde-, Landes- und Kreisstraßen)<br />

• kein flächendeckendes Verbrennen<br />

• möglichst geringe Rauchentwicklung (trockene Abfälle)<br />

• ständige Kontrolle des Feuers<br />

• keine Verkehrsbehinderungen oder erhebliche Belästigungen<br />

(die z. B. auch bei Nebel auftreten können)<br />

• kein Funkenflug<br />

• Einhaltung weiterer Vorschriften, soweit diese vorliegen (z. B.<br />

Einhaltung naturschutzrechtlicher Bestimmungen)<br />

• nicht bei starkem Wind<br />

• nicht nach Sonnenuntergang und nicht vor Sonnenaufgang<br />

• Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle zweifelsfrei<br />

erloschen sein<br />

• Verbrennungsrückstände sind alsbald in den Boden einzuarbeiten<br />

• das Verbrennen größerer Mengen ist der Ortspolizeibehörde<br />

vorher anzuzeigen, die weitere Anordnungen treffen darf (z. B.<br />

hinsichtlich Aufsicht, Bereitstellung von Feuerlöscheinrichtungen)<br />

Wer ordnungswidrig handelt, riskiert ein empfindliches Bußgeld<br />

und muss ggf. auch für die Kosten eines von ihm verursachten<br />

Feuerwehreinsatzes aufkommen. Wer gar Hausmüll im Garten<br />

oder im heimischen Ofen verbrennt, ruft den Staatsanwalt auf<br />

den Plan und muss mit einer Verurteilung im Strafverfahren<br />

rechnen.<br />

<strong>Leingarten</strong> – Kultur auf dem<br />

Marktplatz<br />

Nach der gelungenen Premiere im<br />

vergangenen Jahr gibt es dieses Jahr<br />

eine Fortsetzung der Veranstaltungsreihe<br />

„Kultur auf dem Marktplatz“.<br />

Hierzu hat die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Leingarten</strong><br />

von Sonntag, 14.07.2013 bis Freitag,<br />

19.07.2013, ein buntes und abwechslungsreiches<br />

Programm für alle großen<br />

und kleinen Musik- und Kulturbegeisterte<br />

zusammengestellt. Der<br />

Eintritt ist bei allen Veranstaltungen<br />

frei.<br />

Mit dabei ist auch wieder <strong>Leingarten</strong>s Spitzenkoch Uwe Straub<br />

und sein Team, die kulinarische Köstlichkeiten anbieten.<br />

Das Programm startet am Sonntag,<br />

14.07.2013, um 9.30 Uhr mit einer<br />

Rundwanderung am Heuchelberg. In<br />

Kooperation mit dem Schwäbischen<br />

Albverein <strong>Leingarten</strong> kann man sich<br />

auf historische Spurensuche begeben.<br />

Die geführte Wanderung ist<br />

auch Teil der Veranstaltungsreihe<br />

„Orte, Plätze, Straßen“ der Kulturregion<br />

HeilbronnerLand.<br />

Ab 11.30 Uhr unterhält das Jugendorchester<br />

MV Großgartach/MV <strong>Leingarten</strong>.<br />

Seit vergangenem Jahr spielen<br />

die Jugendlichen der beiden Musikvereine<br />

gemeinsam und unterhalten zum<br />

Weißwurstfrühstück mit Ausschnitten<br />

aus ihrem Repertoire.<br />

Danach freut sich das Akkordeonorchester<br />

Musikverein <strong>Leingarten</strong> die<br />

Gäste zu unterhalten. Dabei sein lohnt<br />

sich auf alle Fälle.<br />

Woche <strong>26</strong> · 27.06.2013 · Seite 8<br />

Den Abschluss des ersten Tages bildet<br />

der Liederkranz <strong>Leingarten</strong> mit Chorgesang<br />

in moderner Form als Vorgeschmack<br />

auf das große Galakonzert<br />

im kommenden Jahr.<br />

Die Wakadudels und Heartsounds<br />

zeigen Ausschnitte aus dem Musical<br />

„Das Dschungelbuch“, das bereits<br />

Anfang Mai mehr als 550 Zuschauer im Kulturgebäude begeistert<br />

hat.<br />

Am Montag, 15.07.2013 präsentiert<br />

das Knurps Puppentheater Möckmühl<br />

„Der Rumpelstilz“, frei nach<br />

dem Märchen der Gebrüder Grimm.<br />

Als Bühne fungiert ein Leiterwagen,<br />

der die verschiedenen Örtlichkeiten<br />

darstellt. Ein faszinierendes Schauspiel<br />

mit Stabhandpuppen und<br />

Maske.<br />

Herzliche Einladung an alle Kinder ab 4 Jahren sowie die ganze<br />

Familie.

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