KW 26 - Gemeinde Leingarten
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LEINGARTEN<br />
3. Als Eigentümer bzw. Besitzer eines Grundstücks, das im Kreuzungsbereich<br />
von Straßen liegt, achten Sie bitte darauf, dass<br />
das Sichtdreieck frei gehalten wird.<br />
Nehmen Sie auf Ihre Mitmenschen Rücksicht und beachten Sie<br />
diese Hinweise. Als Verkehrsteilnehmer erwarten Sie, dass andere<br />
Grundstückseigentümer bzw. -besitzer alles unternehmen, um<br />
Sie selbst und Ihre Angehörigen vor Gefahren zu schützen.<br />
Legen Sie diesen Maßstab auch an Ihr eigenes Verhalten an. Beachten<br />
Sie bitte auch, dass Sie als Grundstückseigentümer bzw. -<br />
besitzer verkehrssicherungspflichtig sind und im Schadensfall<br />
mit erheblichen Schadensersatzansprüchen konfrontiert werden<br />
können.<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leingarten</strong><br />
Ordnungsamt<br />
Verbrennen pflanzlicher Abfälle<br />
Verbrennen von Grünabfällen nur im Ausnahmefall erlaubt<br />
Kompostieren allemal besser als verbrennen<br />
Mit absoluter Regelmäßigkeit wird das Ordnungsamt der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Leingarten</strong> im Laufe des Jahres mit der Frage beschäftigt,<br />
ob und gegebenenfalls in welchem Umfang das Verbrennen von<br />
Laub und Gartenabfällen zulässig ist. Das Ordnungsamt weist<br />
jetzt darauf hin, dass das Verbrennen von Grünabfällen nur im<br />
Ausnahmefall erlaubt ist, und dann nur unter strengen Bedingungen.<br />
Nach Möglichkeit sollte ganz darauf verzichtet werden<br />
– nicht nur den Nachbarn zuliebe, sondern auch zum Schutz der<br />
Umwelt und der Tierwelt. Gerade im Verdichtungsraum gilt es,<br />
alle Maßnahmen zur Luftreinhaltung konsequent zu nutzen.<br />
Landwirtschaftliche Abfälle und Gartenabfälle sollten am besten<br />
verwertet werden. Man kann die Grünabfälle verrotten lassen,<br />
indem man sie liegen lässt, untergräbt, unterpflügt oder auf dem<br />
eigenen Grundstück kompostiert. Darüber hinaus können die<br />
Gartenabfälle dem Kompostplatz übergeben werden.<br />
Die Kompostierung stellt eine ökologisch vernünftige und auch<br />
ökonomisch sinnvolle Lösung dar. Sie lehnt sich an den natürlichen<br />
Stoffkreislauf an, schont Ressourcen und kann zur Verbesserung<br />
der Fruchtbarkeit von Böden und gärtnerischen Substraten<br />
beitragen. Die Verwertung von Grünabfällen hat daher klaren<br />
Vorrang vor der Verbrennung. Lediglich mit Feuerbrand befallenes<br />
Pflanzenmaterial darf nicht in die Kompostierung gegeben<br />
werden, da der Erreger nur durch Verbrennen sicher abgetötet<br />
wird.<br />
Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass das Verbrennen von<br />
landwirtschaftlichen Abfällen und Gartenabfällen nur unter sehr<br />
strengen Voraussetzungen zulässig ist. In Hausgärten und generell<br />
innerorts besteht ein grundsätzliches Verbrennungsverbot.<br />
Im Außenbereich dürfen pflanzliche Abfälle nur verbrannt werden,<br />
wenn auf dem betreffenden Grundstück keine zumutbaren<br />
Verwertungsmöglichkeiten bestehen. Selbst wenn dies der Fall<br />
sein sollte, müssen weitere Bedingungen eingehalten werden:<br />
• Abstand von mind. 50 m zu Gebäuden und Baumbeständen<br />
(100 m von Bunde-, Landes- und Kreisstraßen)<br />
• kein flächendeckendes Verbrennen<br />
• möglichst geringe Rauchentwicklung (trockene Abfälle)<br />
• ständige Kontrolle des Feuers<br />
• keine Verkehrsbehinderungen oder erhebliche Belästigungen<br />
(die z. B. auch bei Nebel auftreten können)<br />
• kein Funkenflug<br />
• Einhaltung weiterer Vorschriften, soweit diese vorliegen (z. B.<br />
Einhaltung naturschutzrechtlicher Bestimmungen)<br />
• nicht bei starkem Wind<br />
• nicht nach Sonnenuntergang und nicht vor Sonnenaufgang<br />
• Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle zweifelsfrei<br />
erloschen sein<br />
• Verbrennungsrückstände sind alsbald in den Boden einzuarbeiten<br />
• das Verbrennen größerer Mengen ist der Ortspolizeibehörde<br />
vorher anzuzeigen, die weitere Anordnungen treffen darf (z. B.<br />
hinsichtlich Aufsicht, Bereitstellung von Feuerlöscheinrichtungen)<br />
Wer ordnungswidrig handelt, riskiert ein empfindliches Bußgeld<br />
und muss ggf. auch für die Kosten eines von ihm verursachten<br />
Feuerwehreinsatzes aufkommen. Wer gar Hausmüll im Garten<br />
oder im heimischen Ofen verbrennt, ruft den Staatsanwalt auf<br />
den Plan und muss mit einer Verurteilung im Strafverfahren<br />
rechnen.<br />
<strong>Leingarten</strong> – Kultur auf dem<br />
Marktplatz<br />
Nach der gelungenen Premiere im<br />
vergangenen Jahr gibt es dieses Jahr<br />
eine Fortsetzung der Veranstaltungsreihe<br />
„Kultur auf dem Marktplatz“.<br />
Hierzu hat die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Leingarten</strong><br />
von Sonntag, 14.07.2013 bis Freitag,<br />
19.07.2013, ein buntes und abwechslungsreiches<br />
Programm für alle großen<br />
und kleinen Musik- und Kulturbegeisterte<br />
zusammengestellt. Der<br />
Eintritt ist bei allen Veranstaltungen<br />
frei.<br />
Mit dabei ist auch wieder <strong>Leingarten</strong>s Spitzenkoch Uwe Straub<br />
und sein Team, die kulinarische Köstlichkeiten anbieten.<br />
Das Programm startet am Sonntag,<br />
14.07.2013, um 9.30 Uhr mit einer<br />
Rundwanderung am Heuchelberg. In<br />
Kooperation mit dem Schwäbischen<br />
Albverein <strong>Leingarten</strong> kann man sich<br />
auf historische Spurensuche begeben.<br />
Die geführte Wanderung ist<br />
auch Teil der Veranstaltungsreihe<br />
„Orte, Plätze, Straßen“ der Kulturregion<br />
HeilbronnerLand.<br />
Ab 11.30 Uhr unterhält das Jugendorchester<br />
MV Großgartach/MV <strong>Leingarten</strong>.<br />
Seit vergangenem Jahr spielen<br />
die Jugendlichen der beiden Musikvereine<br />
gemeinsam und unterhalten zum<br />
Weißwurstfrühstück mit Ausschnitten<br />
aus ihrem Repertoire.<br />
Danach freut sich das Akkordeonorchester<br />
Musikverein <strong>Leingarten</strong> die<br />
Gäste zu unterhalten. Dabei sein lohnt<br />
sich auf alle Fälle.<br />
Woche <strong>26</strong> · 27.06.2013 · Seite 8<br />
Den Abschluss des ersten Tages bildet<br />
der Liederkranz <strong>Leingarten</strong> mit Chorgesang<br />
in moderner Form als Vorgeschmack<br />
auf das große Galakonzert<br />
im kommenden Jahr.<br />
Die Wakadudels und Heartsounds<br />
zeigen Ausschnitte aus dem Musical<br />
„Das Dschungelbuch“, das bereits<br />
Anfang Mai mehr als 550 Zuschauer im Kulturgebäude begeistert<br />
hat.<br />
Am Montag, 15.07.2013 präsentiert<br />
das Knurps Puppentheater Möckmühl<br />
„Der Rumpelstilz“, frei nach<br />
dem Märchen der Gebrüder Grimm.<br />
Als Bühne fungiert ein Leiterwagen,<br />
der die verschiedenen Örtlichkeiten<br />
darstellt. Ein faszinierendes Schauspiel<br />
mit Stabhandpuppen und<br />
Maske.<br />
Herzliche Einladung an alle Kinder ab 4 Jahren sowie die ganze<br />
Familie.