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Für das Amt Blankenfelde-Mahlow - 15831 Mahlow

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<strong>Amt</strong>sblatt<br />

FÜR DAS AMT<br />

BLANKENFELDE-<br />

MAHLOW<br />

<strong>Amt</strong>liche Bekanntmachungen für <strong>Blankenfelde</strong>, <strong>Mahlow</strong>, Jühnsdorf und Groß Kienitz<br />

Ausgabe 14. Februar 2002 - Nr. 1 - 11. Jahrgang - 7. Woche<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

• Beschlüsse der 30. GV-Sitzung Jühnsdorf vom 11. Dezember 2001<br />

• Beschlüsse der 33. Sitzung der Gemeinde <strong>Mahlow</strong> vom 17. Januar 2002<br />

• Beschlüsse der 35. Sitzung der Gemeinde Groß Kienitz vom 22. Januar 2002<br />

• Beschlüsse der 41. Sitzung der Gemeinde <strong>Blankenfelde</strong> vom 23. Januar 2002<br />

• Beschlüsse der 25. Sitzung des <strong>Amt</strong>sausschusses des <strong>Amt</strong>es <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> vom 24. Januar 2002<br />

• Bekanntmachung der Hauptsatzung des <strong>Amt</strong>es <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> vom 24. 01. 2002<br />

• Bekanntmachung der Verwaltungsgebührensatzung des <strong>Amt</strong>es <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> vom 24. 01. 2002<br />

• Bekanntmachung der 4. Änderungssatzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Leistungen der Feuerwehren des<br />

<strong>Amt</strong>es <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> vom 08.06.2000<br />

• Bekanntmachungen der 1. Änderungssatzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde <strong>Blankenfelde</strong> vom 14.11.2001<br />

• Bekanntmachung der 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde <strong>Mahlow</strong><br />

• Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde <strong>Blankenfelde</strong> für <strong>das</strong> Haushaltsjahr 2002<br />

• Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde <strong>Mahlow</strong> für <strong>das</strong> Haushaltsjahr 2002 *Bekanntmachung des WAZ<br />

1. Beschlüsse der Sitzung am 29. 01. 2002 2. Jahresabschluß 2000<br />

3. Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2002 4. Auslegung des Wirtschaftsplanes 2002<br />

5. Korrekturmitteilung zur Aufwandsentschädigung WAZ<br />

• Mitteilung des Hauptamtes - Neue Faxnummer<br />

• Bekanntmachung des Wahlleiters *Mitteilung des Sozialamtes<br />

• Anmeldetermin zur Einschulung für <strong>das</strong> Schuljahr 2002/2003<br />

• Mitteilungen des Bauamtes<br />

- Hinweise zur Auslegung der Niederschriften über die Erörterung mit den Einwendern und Betroffenen im Anhörungsverfahren für<br />

<strong>das</strong> Vorhaben „Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld"<br />

• Mitteilungen des Ordnungsamtes<br />

-Ausführungen zur Straßenreinigungssatzung in den Gemeinden <strong>Blankenfelde</strong> und <strong>Mahlow</strong><br />

Beschlüsse der Gemeindevertretungen<br />

Die Gemeinde Jühnsdorf hat auf ihrer 30. Sitzung am 11. Dezember 2001 folgende Beschlüsse gefaßt:<br />

- Beschluß Nr. 88/30/01/bestätigt<br />

Die Gemeindevertretung beschließt den Verkauf eines Grundstücks<br />

- Beschluß Nr. 90/30/01 /bestätigt<br />

Die Gemeindevertretung beschließt den WOBAB-Finanz- und Reparaturplan 2002 und die Jahresrechnung 2000<br />

- Beschluß Nr. 91/30/01 /bestätigt<br />

Die Gemeindevertretung beschließt die Vergabe der Ausbaugewerke für den Dachsausbau des Dorfgemeinschaftshauses<br />

Die Gemeindevertretung <strong>Mahlow</strong> hat auf ihrer 33. Sitzung am 17. 01. 2002 folgende Beschlüsse gefaßt:<br />

- Beschluß-Nr. 01-33-02 / bestätigt<br />

Die Gemeindevertretung beschließt die Ubertragbarkeit von Ausgaben im Verwaltungshaushalt Schallschutzgutachten Vereinsheim<br />

- Beschluß-Nr. 04-33-02 /bestätigt<br />

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde <strong>Mahlow</strong><br />

(Straßenreinigungssatzung) vom 13. 12. 2001<br />

- Beschluß-Nr. 05-33-02 /bestätigt<br />

Die Gemeindevertretung beschließt die Vergabe einer Bauleistung zur Herstellung der Regenwasserleitung im Glasower Damm<br />

- Beschluß-Nr. 06-33-02 / bestätigt


Die Gemeindevertretung beschließt über den Verkauf eines Grundstückes<br />

- Beschluß-Nr. 07-33-02 / bestätigt<br />

Die Gemeindevertretung beschließt die Kreditumschuldung in Höhe von 185.475,92 €<br />

- Beschluß-Nr. 124-33-02 / nicht bestätigt<br />

Antrag der CDU/F.D.P. Fraktion zur Schaffung von zusätzlichen Kindergartenplätzen in der Gemeinde <strong>Mahlow</strong> durch Auszug der Bibliothek<br />

aus dem Objekt „Weidenhof"<br />

- Beschluß-Nr. 150-33-02 / bestätigt<br />

Vergabe der Architektenleistung für den Bau der Kindertagesstätte in der Berliner Straße<br />

Die Gemeinde Groß Kienitz hat auf ihrer 35. Sitzung am 22. Januar 2002 folgenden Beschluß gefaßt: Beschluß-Nr.125/35/02 bestätigt<br />

Die Gemeindevertretung genehmigt die Eilentscheidung vom 10. 12. 2001 über eine überplanmäßige Ausgabe in der HST 28010.6720 über<br />

30.938,41 DM Schulkostenbeiträge<br />

Die Gemeindevertretung <strong>Blankenfelde</strong> hat auf ihrer 41. Sitzung am 23. Januar 2002 folgende Beschlüsse gefaßt:<br />

- Beschluß Nr. 380/41/02 / bestätigt<br />

Die Gemeindevertretung beschließt die Hundesteuersatzung<br />

- Beschluß Nr. 382/41/02 / bestätigt<br />

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde <strong>Blankenfelde</strong> v. 14. 11.<br />

2001<br />

- Beschluß Nr. 383/41/02 / bestätigt<br />

Die Gemeindevertretung beschließt den Haushaltsplan 2002, den Stellenplan 2002 und den Investitionsplan bis 2005<br />

Der <strong>Amt</strong>sausschuß hat auf seiner 25. Sitzung am 24. Januar 2002 folgende Beschlüsse gefaßt:<br />

- Beschluß Nr. 77/25/02 /bestätigt<br />

Der <strong>Amt</strong>sausschuß beschließt die Bestellung von Frau Richter-Focke zur Koordinatorin gegen Fremdenfeindlichkeit und Gewalt<br />

- Beschluß Nr. 78/25/02 /bestätigt<br />

Der <strong>Amt</strong>sausschuß beschließt die Bestellung der Kameraden Detlef Preuß und Jahn Hüttig zu <strong>Amt</strong>sgerätewarten der Feuerwehren des <strong>Amt</strong>es<br />

<strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong><br />

- Beschluß Nr. 79/25/02 / bestätigt<br />

Der <strong>Amt</strong>sausschuß beschließt die Bestellung des Kameraden Frank Müller zum <strong>Amt</strong>sbrandmeister und des Kameraden Eberhard Schulze jun.<br />

zum stellv. <strong>Amt</strong>sbrandmeister der Feuerwehren des <strong>Amt</strong>es <strong>Blankenfelde</strong>-.<strong>Mahlow</strong><br />

- Beschluß Nr. 80/25/02 / bestätigt<br />

Der <strong>Amt</strong>sausschuß beschließt die Zahlung von Aufwandsentschädigungen für leitende Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr des <strong>Amt</strong>es<br />

<strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong><br />

- Beschluß Nr. 81/251021 bestätigt<br />

Der <strong>Amt</strong>sausschuß beschließt den <strong>Amt</strong>shaushalt 2002, den Stellenplan 2002 und den Investitionsplan bis 2005<br />

- Beschluß Nr. 82/25/02 / bestätigt<br />

Der <strong>Amt</strong>sausschuß beschließt die 4. Änderungssatzung zur Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Leistungen der<br />

Feuerwehren des <strong>Amt</strong>es <strong>Blankenfelde</strong><strong>Mahlow</strong><br />

- Beschluß Nr. 83/25/02 / bestätigt<br />

Der <strong>Amt</strong>ausschuß beschließt den Erlaß einer neuen Hauptsatzung für <strong>das</strong> <strong>Amt</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong><br />

- Beschluß Nr. 84/25/02 / bestätigt<br />

Der <strong>Amt</strong>sausschuß beschließt den Erlaß einer neuen Verwaltungsgebührenhauptsatzung für <strong>das</strong> <strong>Amt</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong><br />

Hauptsatzung des <strong>Amt</strong>es <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong><br />

Aufgrund der §§ 4 und 16 der <strong>Amt</strong>sordnung für <strong>das</strong> Land Brandenburg - <strong>Amt</strong>sO - vom 15.10.1993 (GVBI. 1 S. 450) in der Fassung der


Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBI. I S. 188), i. V. m. § 6 der Gemeindeordnung für <strong>das</strong> Land Brandenburg vom 15. 10. 1993 -<br />

GO - (GVBI. I S. 398) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober (GVBI. I S. 154), hat der <strong>Amt</strong>sausschuß des <strong>Amt</strong>es<br />

<strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> auf seiner öffentlichen Sitzung am 24. Januar 2002 folgende Hauptsatzung beschlossen:<br />

§1 Name, Sitz, Mitgliedsgemeinden<br />

(1) Das <strong>Amt</strong> führt den Namen „<strong>Amt</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong>°.<br />

(2) Sitz des <strong>Amt</strong>es ist 15827 <strong>Blankenfelde</strong>, Kreis Teltow-Fläming, Karl-Marx-Straße 4.<br />

(3) Mitgliedsgemeinden sind die Gemeinden: <strong>Blankenfelde</strong>, Groß Kienitz, Jühnsdorf und <strong>Mahlow</strong>.<br />

§2 Wappen, Dienstsiegel<br />

(1) Das Wappen des <strong>Amt</strong>es <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> zeigt einen Schild von Silber und Rot schräg links geteilt, vorn ein golden bewehrter roter<br />

Adler mit goldenen Kleestengeln, hinten nach der Teilung fünf fünstrahlige silberne Sterne.<br />

(2) Das <strong>Amt</strong> führt <strong>das</strong> Dienstsiegel mit dem Wappen des <strong>Amt</strong>es <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> und der Inschrift „<strong>Amt</strong> <strong>Blankenfelde</strong><strong>Mahlow</strong>°<br />

§3 Aufgaben des <strong>Amt</strong>es<br />

(1) Neben den ihm durch Gesetz oder Verordnung zugewiesenen Aufgaben nach §§ 4 und 5 <strong>Amt</strong>sO erfüllt <strong>das</strong> <strong>Amt</strong> einzelne ihm von allen<br />

oder von mehreren Mitgliedsgemeinden nach § 5 Abs. 4 <strong>Amt</strong>sO übertragenen Selbstverwaltungsaufgaben.<br />

(2) Alle Mitgliedsgemeinden haben auf <strong>das</strong> <strong>Amt</strong> die Verwaltung aller gemeindlichen Einrichtungen übertragen.<br />

§4 Organisation, Zuständigkeiten<br />

(1) Die Gemeindevertretungen können für jedes weitere Mitglied des <strong>Amt</strong>sausschusses je einen Stellvertreter wählen.<br />

(2) Der <strong>Amt</strong>sausschuß entscheidet nach § 16 Abs. 1 <strong>Amt</strong>s0 i. V. m. § 35 Abs. 2 Ziff. 18 und 19 GO über:<br />

a) die Übernahme von Bürgschaften, den Abschluß von Gewährverträgen und die Bestellung anderer Sicherheiten für Dritte sowie<br />

Rechtsgeschäfte, die den vorgenannten wirtschaftlich gleichkommen, ferner die Aufnahme von Krediten, sofern der Wert 5.000 Euro<br />

übersteigt;<br />

b) den Abschluß, die Änderung und Aufhebung von Grundstücksgeschäften und Vermögensgeschäften, sofern der Wert 12.500 Euro<br />

übersteigt, es sei denn, es handelt sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung.<br />

§5 Rechte und Pflichten der Mitglieder des <strong>Amt</strong>sausschusses<br />

(1) Beabsichtigt ein Mitglied des <strong>Amt</strong>sausschusses, sein Recht, Vorschläge einzubringen oder Anträge zu stellen, auszuü<br />

ben, sind sie zu begründen und in der Regel in schriftlicher Form dem Vorsitzenden des <strong>Amt</strong>sausschusses oder dem <strong>Amt</strong>sdirektor zuzuleiten.<br />

(2) Kann ein Mitglied des <strong>Amt</strong>sausschusses die ihm aus seiner Mitgliedschaft im <strong>Amt</strong>sausschuß erwachsenen Pflichten nicht erfüllen, hat er<br />

<strong>das</strong> dem Vorsitzenden des <strong>Amt</strong>sausschusses mitzuteilen. Ist er an der Teilnahme an einer Sitzung des <strong>Amt</strong>sausschusses verhindert, hat er sich<br />

vorher beim Vorsitzenden zu entschuldigen und seinen Vertreter zu benachrichtigen.<br />

(3) Die Mitglieder teilen dem Vorsitzenden des <strong>Amt</strong>sausschusses (§ 38 Abs. 3 GO) innerhalb von vier Wochen nach der ersten Sitzung des<br />

<strong>Amt</strong>sausschusses schriftlich ihren ausgeübten Beruf sowie andere vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten mit, soweit dies für die Ausübung<br />

des Mandates von Bedeutung sein kann.<br />

Anzugeben sind:<br />

a) der ausgeübte Beruf mit Angabe des Arbeitgebers und der Art der Beschäftigung,<br />

b) jede Mitgliedschaft im Vorstand, Aufsichtsrat oder einem gleichartigen Organ einer juristischen Person mit Sitz oder<br />

Tätigkeitsschwerpunkt im <strong>Amt</strong>sbereich <strong>Blankenfelde</strong><strong>Mahlow</strong>.<br />

Änderungen sind dem Vorsitzenden unverzüglich mitzuteilen.<br />

§6 Sitzungen des <strong>Amt</strong>sausschusses<br />

(1) Der <strong>Amt</strong>sausschuß tritt alle vier bis sechs Wochen zu einer Sitzung zusammen.<br />

(2) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des <strong>Amt</strong>sausschusses werden spätestens sieben Tage vor dem Tag der Sitzung gemäß § 11 Abs.<br />

4 in allen Bekanntmachungskästen der amtsangehörigen Gemeinden öffentlich bekanntgemacht.<br />

(3) Die Öffentlichkeit wird gemäß § 44 GO für folgende Gruppen von Angelegenheiten ausgeschlossen:<br />

a) Personal- und Disziplinarangelegenheiten, b) Grundstücksangelegenheiten und Vergaben, c) Abgaben und Wirtschaftsangelegenheiten<br />

einzelner, d) Aushandlung von Verträgen mit Dritten.<br />

§7 Unterrichtung der Einwohner<br />

(1) Der <strong>Amt</strong>sausschuß unterrichtet die Einwohner durch den <strong>Amt</strong>sdirektor über die allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der<br />

amtsangehörigen Gemeinden.<br />

(2) Jeder Einwohner hat <strong>das</strong> Recht, Beschlußvorlagen zu den in öffentlichen Sitzungen des <strong>Amt</strong>sausschusses zu behandelnden<br />

Tagesordnungspunkten einzusehen.<br />

(3) Das Recht auf Einsichtnahme kann er während der Öffnungszeiten der <strong>Amt</strong>sverwaltung im Gebäude der <strong>Amt</strong>sverwaltung in <strong>Blankenfelde</strong>,<br />

Karl-Marx-Straße 4, wahrnehmen.<br />

§8 <strong>Amt</strong>sdirektor<br />

(1) Der 1. Stellvertreter des <strong>Amt</strong>sdirektors ist der Hauptamtsleiter. Der 2. Stellvertreter des <strong>Amt</strong>sdirektors ist der Kämmerer.<br />

§9 Rechtsverhältnisse der Beamten, Angestellten und Lohnempfänger des <strong>Amt</strong>es<br />

(1) Die Beamten des <strong>Amt</strong>es werden vom <strong>Amt</strong>sausschuß ernannt, befördert und entlassen. Er entscheidet ebenso über die<br />

Einstellung,Eingruppierung und Entlassung von Angestellten ab der Vergütungsgruppe IV a BAT-0 sowie grundsätzlich über alle<br />

Abordnungen, unabhängig von der Vergütungsgruppe.<br />

(2) <strong>Für</strong> die übrigen Personalangelegenheiten ist der <strong>Amt</strong>sdirektor zuständig.


§10 Gleichberechtigung von Frau und Mann<br />

(1) Der/die Gleichstellungsbeauftragte des <strong>Amt</strong>es ist hauptamtlich tätig. Weicht seine/ihre Auffassung von der des <strong>Amt</strong>sdirektors ab, hat er/sie<br />

<strong>das</strong> Recht, sich an den <strong>Amt</strong>sausschuß zu wenden.<br />

(2) Der/die Gleichstellungsbeauftragte nimmt <strong>das</strong> Recht wahr, indem er/sie sich an den Vorsitzenden des <strong>Amt</strong>sausschusses wendet und den<br />

abweichenden Standpunkt schriftlich darlegt. Der Vorsitzende unterrichtet den <strong>Amt</strong>sausschuß hierüber in geeigneter Weise und kann dem/der<br />

Gleichstellungsbeauftragten<br />

Gelegenheit geben, den abweichenden Standpunkt in einer der nächsten Sitzungen persönlich vorzutragen.<br />

§11 Bekanntmachungen<br />

(1) Bekanntmachungen erfolgen durch den <strong>Amt</strong>sdirektor.<br />

(2) Satzungen und sonstige ortsrechtliche Vorschriften sind im vollen Wortlaut und soweit erforderlich unter Angabe der genehmigenden<br />

Behörde und des Datums im <strong>Amt</strong>sblatt für <strong>das</strong> <strong>Amt</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> bekanntzumachen.<br />

(3) Sind Pläne, Karten oder Zeichnungen Bestandteil einer Satzung oder eines sonstigen Schriftstückes, so kann die öffentliche<br />

Bekanntmachung dieser Teile in der Form des Absatzes 2 dadurch ersetzt werden, daß sie im <strong>Amt</strong> <strong>Blankenfelde</strong><strong>Mahlow</strong>, Karl-Marx-Straße 4,<br />

15827 <strong>Blankenfelde</strong> zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden ausgelegt werden (Ersatzbekanntmachung). Die<br />

Ersatzbekanntmachung wird vom <strong>Amt</strong>sdirektor angeordnet. Die Anordnung muß die genauen Angaben über Ort und Dauer der Auslegung<br />

enthalten und ist zusammen mit der Satzung nach Absatz 2 zu veröffentlichen. Die Dauer der Auslegung beträgt 14 Tage, Beginn und Ende<br />

der Auslegung sind aktenkundig zu machen.<br />

(4) Sonstige Bekanntmachungen werden durch Aushang in den amtlichen Aushängekästen in<br />

a. <strong>Blankenfelde</strong>:<br />

- Karl-Marx-Straße 4 (vor dem Verwaltungsgebäude)<br />

b. Groß Kienitz:<br />

- Dorfstraße 14 (vor dem Bürgermeisterbüro)<br />

c. Jühnsdorf<br />

- Dorfstraße 8 (vor dem Bürgermeisterbüro)<br />

d. <strong>Mahlow</strong>:<br />

- Heinrich-Heine-Straße 3-5 (vor dem Kommunikationszentrum)<br />

- Auf dem Bahnhofsvorplatz vor dem S-Bahnhof <strong>Mahlow</strong> vor der Bahnhofstr. 1<br />

bekannt gemacht.<br />

§12 Inkrafttreten<br />

Die Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung im <strong>Amt</strong>sblatt für <strong>das</strong> <strong>Amt</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> in Kraft.<br />

Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung mit Ausfertigungsdatum vom 20. 09. 2001 außer Kraft.<br />

<strong>Blankenfelde</strong>, 24. Januar 2002<br />

W. la. Haine Siegel D. Klemt<br />

Vorsitzende des <strong>Amt</strong>sausschusses<br />

D. Klemt<br />

<strong>Amt</strong>sdirektor<br />

Satzung des <strong>Amt</strong>es <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong><br />

über die Erhebung von Verwaltungsgebühren<br />

(Verwaltungsgebührensatzung)<br />

Auf der Grundlage der <strong>Amt</strong>sordnung § 4 Abs. 4 in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBI. I S. 188) i. V. m. § 5<br />

Abs. 1 der Gemeindeordnung für <strong>das</strong> Land Brandenburg vom 15. 10. 1993 (GVBI. I S. 398) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.<br />

Oktober 2001 (GVBI. I S. 154) und der §§ 1, 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für <strong>das</strong> Land Brandenburg vom 27. 06. 1991 (GVBI. I<br />

S. 200) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. 06. 1999 (GVBI. I S. 231) hat der <strong>Amt</strong>sausschuss des <strong>Amt</strong>es <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> in<br />

seiner öffentlichen Sitzung am 24. Januar 2002 folgende Satzung beschlossen:<br />

§ 1 Allgemeines<br />

(1) <strong>Für</strong> die im Gebührentarif zu dieser Satzung enthaltenen besonderen Leistungen (<strong>Amt</strong>shandlungen oder sonstige Tätigkeiten) des <strong>Amt</strong>es<br />

<strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> werden Verwaltungsgebühren erhoben, soweit dies nicht durch andere Gesetze, Verordnungen des Bundes- bzw.<br />

Landesgesetzgeber oder Satzungen des <strong>Amt</strong>es <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> bereits geregelt ist und es sich um Verwaltungstätigkeiten für die<br />

amtsangehörigen Gemeinden im Bereich der Selbstverwaltungsaufgaben (§ 3 Abs. 2 GO) handelt.<br />

(2) Kosten werden auch erhoben, wenn ein auf Vornahme einer kostenpflichtigen Verwaltungstätigkeit gerichteter Antrag abgelehnt oder<br />

nach Aufnahme der Verwaltungstätigkeit vor der Entscheidung zurückgenommen wird.<br />

(3) Die Erhebung von Gebühren aufgrund anderer Rechtsvorschriften bleibt davon unberührt.<br />

§ 2 Gebühren<br />

(1) Die Höhe der Gebühren ergibt sich unbeschadet des § 6 aus dem Gebührentarif, der Bestandteil dieser Satzung ist. <strong>Für</strong> Gebühren zwischen<br />

einem Mindest- und einem Höchstsatz sind <strong>das</strong> Maß des Verwaltungsaufwandes und der Wert des Gegenstandes zur Zeit der Beendigung der


Verwaltungstätigkeit zugrunde zu legen. Die Gebühr ist auf volle Cent festzusetzen.<br />

(2) <strong>Für</strong> mehrere gebührenpflichtige Verwaltungstätigkeiten nebeneinander ist für jede Verwaltungstätigkeit eine Gebühr zu erheben.<br />

(3) Die Gebühr für eine Verwaltungstätigkeit kann bis auf 25 v. H. ermäßigt werden, wenn diese Verwaltungstätigkeit<br />

-vor ihrer Beendigung auf Antrag abgebrochen oder - ganz oder teilweise abgelehnt wird.<br />

(4) Wird eine beantragte Verwaltungstätigkeit wegen Unzuständigkeit abgelehnt oder beruht der Antrag auf unverschuldeter Unkenntnis,<br />

kann die Gebühr entfallen.<br />

§ 3 Gebührenschuldner<br />

(1) Zur Zahlung der Gebühr ist verpflichtet, wer für die betreffende Verwaltungstätigkeit Anlaß gegeben hat bzw. derjenige zu dessen<br />

Gunsten sie vorgenommen, insbesondere wenn eine Genehmigung erteilt wird.<br />

(2) Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.<br />

§ 4 Gebührenfälligkeit<br />

(1) Die Gebühr wird grundsätzlich ohne förmlichen Bescheid mit Beendigung der betreffenden Verwaltungstätigkeit fällig. Sie soll spätestens<br />

bei der Aushändigung der Entscheidung, der Beglaubigung usw. entrichtet werden. Ein Gebührenbescheid wird nur auf ausdrücklichen<br />

Wunsch erstellt, für diesen Fall gilt <strong>das</strong> in dem Gebührenbescheid genannten Fälligkeitsdatum.<br />

(2) Die Gebühr kann vor Vornahme der betreffenden Verwaltungstätigkeit erhoben werden. Übersteigt der Vorschuss die endgültige<br />

Gebührenschuld, ist die Differenz zurückzuerstatten.<br />

§ 5 Gebührenfreiheit<br />

(1) Gebühren werden nicht erhoben für<br />

- mündliche und kurze schriftliche Auskünfte, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist;<br />

- besondere Leistungen, für die nach gesetzlicher Vorschrift Gebührenfreiheit angeordnet ist (z. B. im Bereich der Sozialversicherung, der<br />

Sozialhilfe, der Jugendhilfe, des Gesundheitswesens und des Schwerbehindertengesetzes);<br />

- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen<br />

- besondere Leistungen, die überwiegend im öffentlichen Interesse vorgenommen werden.<br />

(2) Gebührenfreiheit besteht auch für Verwaltungstätigkeit, für die<br />

- eine Behörde des Landes Brandenburg, der Bundesregierung oder eines anderen Bundeslandes in Ausübung öffentlicher Gewalt Anlass<br />

gegeben hat,<br />

- Kirchen und andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts einschließlich ihrer öffentlich-rechtlichen<br />

Verbände, Anstalten und Stiftungen Anlass gegeben haben, es sei denn, <strong>das</strong>s die jeweilige Gebühr einem Dritten zur Last zu legen ist.<br />

(3) Auf Antrag können Gebühren für Beglaubigungen um 50 v. H. für folgende Personengruppen ermäßigt werden:<br />

- Schüler, Studenten, Auszubildende, - Wehrdienst- und Zivildienstleistende, - Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt<br />

- Empfänger von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe sowie<br />

- Rentner.<br />

§ 6 Auslagen<br />

(1) Besondere Auslagen bei der Vorbereitung oder Vornahme einer Verwaltungstätigkeit hat der Gebührenschuldner zu erstatten,<br />

unabhängig davon, ob für die Verwaltungstätigkeit eine Gebühr erhoben wird oder nicht. Auslagen im Zusammenhang mit einem<br />

stattgegebenen Rechtsbehelf sind nicht zu erstatten.<br />

(2) Als Auslagen gelten<br />

- Gebühren für Brief- und Paketkosten, Telegramme und Zustellungsurkunden,<br />

- Gebühren für Ferngespräche, Fernschreiben und Telefax, - bei Dienstgeschäften entstehende Reisekosten,<br />

- Zeugen- und Sachverständigengebühren,<br />

- Kosten, die anderen Behörden und Personen für ihre Tätigkeit zu erstatten sind,<br />

- Kosten für die Verwahrung oder Beförderung von Sachen sowie<br />

- Kosten für öffentliche Bekanntmachungen.<br />

(3) Beim Verkehr mit Behörden des Landes und Gebietskörperschatten im Lande werden, soweit die Gegenseitigkeit verbürgt ist, Auslagen<br />

nur erhoben, wenn sie im Einzelfall den Betrag von 20,- DM übersteigen.<br />

§ 7 Inkrafttreten<br />

(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.<br />

<strong>Blankenfelde</strong>, den 24. 01. 2002<br />

W. la Haine<br />

Vorsitzender des <strong>Amt</strong>sausschusses<br />

D. Klemt<br />

<strong>Amt</strong>sdirektor


Gebührentarif zur Verwaltungsgebührensatzung des<br />

<strong>Amt</strong>es <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> vom 24.01.2002<br />

Lfd. Nr. | Gegenstand | Gebühren Euro<br />

1. Allgemeine Verwaltungsgebühren<br />

1.1 Abschriften, Auszüge, Vervielfältigungen<br />

1.1.1 Abschriften und Auszüge in deutscher Sprache<br />

je angefangene Seite 2,50 <strong>Für</strong> in fremder Sprache abgefaßte Schriftstücke wird die doppelte Gebühr erhoben.<br />

1.1.2 Durchschriften je angefangene Seite 0,05<br />

1.1.3 Andere Vervielfältigungen je angefangene Seite im<br />

- Format DIN A5 0,05<br />

- Format DIN A4 0,05<br />

- Format DIN A3 0,10 Kopien für ausschließlich private Zwecke werden ohne Kalkulation in Anlehnung an die üblichen Marktpreise erhoben<br />

und auf max. 10 Kopien begrenzt<br />

- Format DIN A5 0,30<br />

- Format DIN A4 0,40<br />

- Format DIN A3 0,75 1.1.4 <strong>Für</strong> Schriftstücke in Tabellenform, Verzeichnissen, Listen, Rechnungen, Zeichnungen u. ä. wird eine Gebühr<br />

nach dem Zeitaufwand, der bei durchschnittlicher Arbeitsleistung benötigt wird, erhoben. Die Gebühr beträgt für jede angefangene halbe<br />

Stunde 7,50<br />

1.2 - Beglaubigungen, Zeugnisse, Bescheinigungen;<br />

- Beglaubigungen von Unterschriften oder Handzeichen auf Zeugnissen u. ä.;<br />

- Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen u. ä.;<br />

- Beglaubigungen von Urkunden und Bescheinigungen für den Gebrauch im Ausland je Beglaubigungsvermerk 4,00 1.3 Akteneinsicht<br />

(ausgenommen Verfahrensbeteiligte) 1.3.1 Einsicht in Akten, Karteien, Register,Konten u. ä., soweit sie nicht zur Einsichtnahme öffentlich<br />

ausgelegt sind und wenn nicht andere Gebühren vorgeschrieben sind, für jeden Fall 1,50<br />

1.3.2 Schriftliche Auskünfte aus Akten 5,00<br />

1.4 Schriftliche Aufnahme eines Antrages oder einer Erklärung, die von Privatpersonen zu deren Nutzen gewünscht wird (Rechtsbehelfe<br />

ausgenommen) je angefangene Seite 7,50<br />

1.5 Kirchenaustritte 8,00 1.6 Verwaltungstätigkeiten, die nach Art und Umfang in der Gebührensatzung nicht näher bestimmt werden können<br />

und die mit besonderer Mühewaltung verbunden sind,<br />

für jede angefangene halbe Stunde 7,50 2. Verwaltungsgebühren für <strong>Amt</strong>shandlungen auf dem Gebiet des Ortsrechts<br />

2.1 Abgabe von Druckstücken oder Vervielfältigungen ortsrechtlicher Vorschriften<br />

- für jede angefangene Seite 0,50<br />

- mindestens jedoch 1,00 2.2 Genehmigungen<br />

2.2.1 Gebühren für Genehmigungen zur Lagerung von Baustoffen, Bauschutt u. ä., Materialien ergeben sich aus der Sondernutzungssatzung<br />

der<br />

Gemeinden in der jeweils gültigen Fassung. 2.2.2 Gebühren für Standortgenehmigungen für Straßenhandelsstellen, Verkaufsstände,<br />

Schaukästen usw. ergeben sich aus der Sondernutzungssatzung der Gemeinden in der jeweils gültigen Fassung.<br />

2.3 Erteilung einer Unbedenklichkeitserklärung<br />

zum Antrag auf Erwerb eines Führerscheines 5,00<br />

2.4 Ersatz verlorener Hundesteuermarken<br />

je Ersatzmarke 1,50 3. Verwaltungsgebühren für <strong>Amt</strong>shandlungen auf dem Gebiet des Bauwesens<br />

3.1 Genehmigung und Überwachung von Arbeiten, die für Rechnung Dritter von Unternehmen an Straßen, Plätzen, Kanälen und sonstigen<br />

Anlagen ausgeführt werden,<br />

-je angefangene halbe Stunde 7,50<br />

- mindestens jedoch 15,00 3.2 Feststellungen, Besichtigungen, Gutachten, Bauleitungen u. ä.<br />

-je angefangene halbe Stunde Büroarbeit 7,50<br />

-je angefangene halbe Stunde Außenarbeit 15,00 3.3 Abgabe von Leistungsverzeichnissen bei öffentlichen Ausschreibungen<br />

- bis zu 40 Seiten im Format DIN A4<br />

je angefangene Seite 0,10<br />

- für jede weitere Seite 0,05 3.4 Weitere Gebühren ergeben sich aus der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für <strong>Amt</strong>shandlungen<br />

der Bauaufsicht (BauGeb0) vom 24.02.1998<br />

4. Verwaltungsgebühren für <strong>Amt</strong>shandlungen zu Grundstücksangelegenheiten<br />

Ausstellung einer Negativbescheinigung gemäß §§ 28 Abs. 1 S. 3, 144 Abs. 6, 172 Abs. 1 S. 6, 22 Abs. 6 S. 2, 20 Abs. 2-4 Baugesetzbuch<br />

50,00 5. Verwaltungsgebühren für <strong>Amt</strong>shandlungen auf dem Gebiet des Einwohnermeldewesens<br />

Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus dem Personenstandsausweisgesetz für <strong>das</strong> Land Brandenburg vom 07. 04. 1994 (GVBI. I S. 100)<br />

geändert durch Gesetz vom 03. 02. 1997 (GVBI. I S. 2), der Passgebührenverordnung vom 15. 01.1997 (BGBl. I S. 16) sowie der Verordnung<br />

über die Gebühren für <strong>Amt</strong>shandlungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern vom 08. 05. 2000.<br />

6. Verwaltungsgebühren für <strong>Amt</strong>shandlungen auf dem Gebiet des Personenstandswesen<br />

Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus dem auf der Grundlage der Personenstandsverordnung (§§ 67 und 68 PStV und §§ 400 und 401 DA)<br />

vom 25.02.1997 erlassenen Gebührentarif, gültig ab dem 01.01.2002. <strong>Für</strong> <strong>Amt</strong>shandlungen im Bereich des Lebenspartnerschaftsgesetzes<br />

(LPartG) sind für die Gebührenerhebung die einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere § 6 LPartG i. V. m. der Tarifstelle 16.1.7 der<br />

Gebührenordnung des Ministeriums des Innern, heranzuziehen.


7. Verwaltungsgebühren für <strong>Amt</strong>shandlungen zu gewerberechtlichen Angelegenheiten<br />

Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus den Bestimmungen der Verordnung über die Verwaltungsgebühren<br />

für <strong>Amt</strong>shandlungen im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie (GebVOMW) vom 13.12.1991,<br />

der Ersten Verordnung zur Änderung der GebVOMW vom 29.03.1992 sowie des Runderlasses des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand<br />

und Technologie zur Festsetzung der Verwaltungsgebühr für die Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes vom 04.05.1992 in seiner<br />

jeweils gültigen Fassung.<br />

<strong>Blankenfelde</strong>, 24. 01. 2002<br />

W. la Haine<br />

Vorsitzender des <strong>Amt</strong>sausschusses<br />

D. Klemt<br />

<strong>Amt</strong>sdirektor<br />

<strong>Amt</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> 09.01.02<br />

Kalkulation zur Verwaltungsgebührensatzung vom 24.01.02<br />

Die Kalkulation beruht auf den Erkenntnissen der KGSt Studie 8/1999 unter Zugrundelegung der durchschnittlichen jährlichen<br />

Personalkosten aller Arbeitsplätze mit Technikunterstützung des <strong>Amt</strong>es <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong>.<br />

Die Kosten je Arbeitsstunde wurden mit 1.636 Jahresarbeitsstunden für eine Normalarbeitskraft bei einer 40 Std./Woche ermittelt.<br />

<strong>Für</strong> die Sachkosten eines Büroarbeitsplatzes mit Technikunterstützung wurde der von der KGSt ermittelte Pauschalwert von 20.000,-DM<br />

umgerechnet in €, gleich 10.266 €eingesetzt. Die Verwaltungsgemeinkosten wurden mit 20 % der tatsächlichen Personalkosten in Ansatz<br />

gebracht. Bei der Ermittlung der Personalkosten wurden die <strong>Amt</strong>sleiter nicht mit einbezogen. Alle nachstehenden Währungswerte sind in<br />

Euro ausgewiesen.<br />

A. Berechnungsfaktor je Arbeitsstunde<br />

Personalkosten 1.976.756,67 €32.405,85 (Durchschnittswert 2001 von 61 MA<br />

ohne <strong>Amt</strong>sleiter und <strong>Amt</strong>sdirektor)<br />

Sachkosten 10.226,00 (Pauschalwert lt. KGSt 8/1999)<br />

Verwaltungsgemeinkosten<br />

(20 % der Brutto Personalkosten) 6.481,16 Gesamtkosten eines Arbeitsplatzes 49.113,01 Kosten je Arbeitsstunde<br />

(Jahresarbeitsstunden 1.636 lt. KGSt 8/1999) 30,02 Berechnungsfaktor (50 % von 30,02 €)<br />

je Arbeitsstunde 15,01 Eine Umlegung dieses Stundensatzes zu Hundert Prozent würde in vielen Fällen zu einer sozialen Härte führen und<br />

wäre für den Bürger unter Betrachtung des Preis-/Leistungsverhältnisses aufgrund der bereits zu leistenden allg. öffentlichen Abgaben schwer<br />

nachvollziehbar. Deshalb erfolgt nur eine Umlage in Höhe von 50 vom Hundert des ermittelten Stundensatzes gerundet auf 15,00 €je<br />

Arbeitsstunde.<br />

B. Berechnungsfaktor je Kopie<br />

Anzahl der Jahreskopien 395.321<br />

Blattkosten gesamt (je 1.000 Stück in 7,15 €) 2.826,55<br />

Miet- und Wartungskosten für Kopierer 15.850,04 Personalkosten (je Kopie bei 40 Kopien/min. und<br />

15 €Stundenpreis) 0,01<br />

Personalkosten für 395.321 Kopien 2.450,99 Sach- und Personalkosten gesamt 21.127 Berechnungsfaktor pro Kopie DIN A4 0,05 Dieser<br />

Faktor ist für <strong>das</strong> Format DIN A3 mit 2 und<br />

für größere Formate mit 10 zu multiplizieren.<br />

C. Zeitaufwand für allg. Verwaltungshandlungen<br />

zu lfd. Nr. 1.1.1 = 10 min und 1.2 = 16 min<br />

zu lfd. Nr. 1.3.1 = 6 min; Nr. 1.3.2 = 20 min/Seite; Nr. 1.4 = 30 min/Seite<br />

zu lfd. Nr. 1.5 = 30 min zzgl. Porto (gerundet 0,50 €)<br />

zu lfd. Nr. 2.1 = 2 min; Mindestgebühr 1,00 €;<br />

Nr. 2.3 = 20 min; Nr. 4 = 60 min.<br />

Berechnungsfaktor je min (15 €/60 min) 0,25<br />

4. Änderungssatzung zur Satzung über den Kostenersatz<br />

und die Gebührenerhebung für Leistungen der Feuerwehren<br />

des <strong>Amt</strong>es <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> vom 08.06.2000<br />

Aufgrund des §§ 6 und 35 Abs. 2 Ziffer 2 der Gemeindeordnung für <strong>das</strong> Land Brandenburg vom 15. 10. 1993 (GVBI. I S. 398) in der Fassung<br />

der Bekanntmachung vom 10. Okt. 2001 (GVBI.1 S. 154) hat die Gemeindevertretung <strong>Blankenfelde</strong> auf ihrer Sitzung am 24. 01. 2002


folgende 4. Änderungssatzung beschlossen.<br />

Artikel 1 Änderung der Satzung<br />

Die Satzung des <strong>Amt</strong>es <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> wird wie folgt geändert:<br />

1.) Im § 1 Abs. 2 - Der erste Satz wird neu formuliert: Kostenersatz gemäß Anlage 1 wird in folgendem Falle erhoben<br />

2.) Die Anlage 1 wird neu, wie in der Anlage beigefügt, als Bestandteil dieser 4. Änderungssatzung gefaßt.<br />

Artikel 2 In-Kraft-Treten<br />

Diese 4. Änderungssatzung tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung im <strong>Amt</strong>sblatt für <strong>das</strong> <strong>Amt</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> in Kraft.<br />

<strong>Blankenfelde</strong>, 24. 01. 2002<br />

W. la Haine<br />

Vorsitzender des <strong>Amt</strong>sausschusses<br />

D. Klemt<br />

<strong>Amt</strong>sdirektor<br />

Anlage 1 zur 4. Änderungssatzung gemäß § 1 der Satzung über die Kostenerstattung und Gebührensätze für Leistungen der Feuerwehren nach<br />

§ 1 der Satzung über den Kostenersatz und Gebührenerhebung des <strong>Amt</strong>es <strong>Blankenfelde</strong> vom 24. 01. 2002<br />

Lfd. Nr. | Gegenstand | Gebühren | Euro<br />

1. Einsatz eines Feuerwehrmannes Pro Std. 15,00<br />

2. TLF 16 Pro Std. 128,00<br />

LF 16 Pro Std. 164,00<br />

TSF-W Pro Std. 102,00<br />

VGW Pro Std.<br />

VRW Pro Std. 77,00<br />

3. TS 8 Pro Std. 20,00<br />

Kettensäge Pro Std. 18,00<br />

Trennschleifer Pro Std. 13,00<br />

Pro Std. 20,00<br />

Stromerzeuger Pro Std. 13,00<br />

Tauchpumpe Pro Std. 18,00<br />

PA Geräte 23,00 Schaumanhänger Pro Std. 23,00 Be- und Entlüftungsgerät<br />

4. Brandsicherheitswachen<br />

Je Kamerad Pro Std. 15,00<br />

Fehlalarmierungen Pauschal 204,00<br />

5. Ölbindemittel Pro Sack 24,00 (Ölaufnahme 40-50 I pro Sack)<br />

Inhalt 20 kg<br />

6. Entsorgung des Ölbindemittels Pro 1 kg 1,25 Alt<br />

Lfd. Nr. | Gegenstand | Gebühren | DM<br />

1. Einsatz eines Feuerwehrmannes Pro Std. 30,00<br />

2. TLF 16 Pro Std. 250,00<br />

LF 16 Pro Std. 320,00<br />

TSF-W Pro Std. 200,00<br />

VGW Pro Std.<br />

VRW Pro Std. 150,00<br />

3. TS 8 Pro Std. 40,00<br />

Kettensäge Pro Std. 35,00<br />

Trennschleifer Pro Std. 25,00<br />

Stromerzeuger Pro Std. 40,00<br />

Tauchpumpe Pro Std. 25,00<br />

Lfd. Nr. | Gegenstand | Alt Gebühren | Euro<br />

PA Geräte Pro Std. 35,00<br />

Schaumanhänger 45,00<br />

Be- und Entlüftungsgerät Pro Std. 45,00 4. Brandsicherheitswachen<br />

Je Kamerad Pro Std. 30,00<br />

Fehlalarmierungen Pauschal 400,00 5. Ölbindemittel Pro Sack 47,00 (Ölaufnahme 40-50 I pro Sack)<br />

Inhalt 20 kg<br />

6. Entsorgung des Ölbindmittels Pro 1 kg 2,40<br />

1. Änderungssatzung zur Satzung<br />

über die Straßenreinigung in der Gemeinde <strong>Blankenfelde</strong>


(Straßenreinigungssatzung - StrRS) vom 14.11. 2001<br />

Aufgrund der §§ 5 und 15 der Gemeindeordnung für <strong>das</strong> Land Brandenburg vom 15. 10. 1993 (GVBI. I S. 398), in der Fassung der<br />

Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBI. I S. 154), i.V. m. § 49a des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) vom 15. 06. 1992<br />

(GVBI. I S. 186), zuletzt geändert durch <strong>das</strong> Gesetz vom 15. 12.1995 (GVBI. I S. 288) hat die Gemeindevertretung <strong>Blankenfelde</strong> auf ihrer<br />

Sitzung am 23. 01. 2002 die folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde <strong>Blankenfelde</strong> vom 14.<br />

11.2001 beschlossen.<br />

I. Änderung<br />

Der § 4 Satz 2 der StrRS wird wie folgt geändert:<br />

Anlieger im Sinne der Satzung sind auch Eigentümer von Grundstücken, welche auf andere als die in § 2 Abs. 3 bezeichnete Weise von der<br />

Straße erschlossen sind (z. B. bei hinterliegenden Grundstücken durch eine private Zuwegung).<br />

II. Inkrafttreten<br />

Diese 1. Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im <strong>Amt</strong>sblatt für <strong>das</strong> <strong>Amt</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> in Kraft.<br />

<strong>Blankenfelde</strong>, den 23. 01.2002<br />

B. Habermann<br />

Vorsitzender der Gemeindevertretung<br />

<strong>Blankenfelde</strong> und ehrenamtlicher Bürgermeister<br />

D. Klemt<br />

<strong>Amt</strong>sdirektor<br />

Bekanntmachungsanordnung<br />

Die vorstehende Satzung über die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde <strong>Blankenfelde</strong> vom 14. 11.<br />

2001 wird hiermit gemäß § 5 Abs. 3 der Gemeindeordnung für <strong>das</strong> Land Brandenburg (GO) vom 15. Oktober 1993 (GVBI. I , S. 398), in der<br />

Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBI. I S. 154) und des § 1 Abs. 1 der Bekanntmachungsverordnung vom 25. April<br />

1994 (GVBI. II, S. 314) öffentlich bekanntgemacht.<br />

Ist die Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der GO enthalten oder aufgrund der GO erlassen worden sind,<br />

zustande gekommen, so ist diese Verletzung gemäß § 5 Abs. 4 Satz 1 GO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit<br />

der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung gegenüber dem <strong>Amt</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> unter der Bezeichnung der verletzten Vorschriften<br />

und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die<br />

öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist.<br />

<strong>Blankenfelde</strong>, den 23. 01. 2002<br />

D. Klemt<br />

<strong>Amt</strong>sdirektor<br />

1. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung in der<br />

Gemeinde <strong>Mahlow</strong> (Straßenreinigungssatzung - StrRS) vom 13.12. 2001<br />

Aufgrund der §§ 5 und 15 der Gemeindeordnung für <strong>das</strong> Land Brandenburg vom 15. 10. 1993 (GVBI. I S. 398), in der Fassung der<br />

Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBI. I S. 154), i.V. m. § 49a des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) vom 15. 06. 1992<br />

(GVBI. I S. 186), zuletzt geändert durch <strong>das</strong> Gesetz vom 15. 12. 1995 (GVBI. I S. 288) hat die Gemeindevertretung <strong>Mahlow</strong> auf ihrer Sitzung<br />

am 17. 01. 2002 die folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde <strong>Mahlow</strong> vom 13. 12. 2001<br />

beschlossen.<br />

I. Änderung<br />

Der § 4 Satz 2 der StrRS wird wie folgt geändert:<br />

Anlieger im Sinne der Satzung sind auch Eigentümer von Grundstücken, welche auf andere als die in § 2 Abs. 3 bezeichnete Weise von der<br />

Straße erschlossen sind (z. B. bei hinterliegenden Grundstücken durch eine private Zuwegung).<br />

II. Inkrafttreten<br />

Diese 1. Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im <strong>Amt</strong>sblatt für <strong>das</strong> <strong>Amt</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> in Kraft.<br />

<strong>Mahlow</strong>, den 17.01. 2002


W. la Haine<br />

Vorsitzender der Gemeindevertretung <strong>Mahlow</strong> und<br />

ehrenamtlicher Bürgermeister<br />

D. Klemt<br />

<strong>Amt</strong>sdirektor<br />

Bekanntmachungsanordnung<br />

Die vorstehende Satzung über die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde <strong>Mahlow</strong> vom 13. 12. 2001<br />

wird hiermit gemäß § 5 Abs. 3 der Gemeindeordnung für <strong>das</strong> Land Brandenburg (GO) vom 15. Oktober 1993 (GVBI. I , S. 398), in der<br />

Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBI. I S. 154) und des § 1 Abs. 1 der Bekanntmachungsverordnung vom 25. April<br />

1994 (GVBI. II, S. 314) öffentlich bekanntgemacht.<br />

Ist die Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der GO enthalten oder aufgrund der GO erlassen worden sind,<br />

zustande gekommen, so ist diese Verletzung gemäß § 5 Abs. 4 Satz 1 GO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit<br />

der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung gegenüber dem <strong>Amt</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> unter der Bezeichnung der verletzten Vorschriften<br />

und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die<br />

öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist.<br />

<strong>Blankenfelde</strong>, den 17. 01. 2002<br />

D. Klemt<br />

<strong>Amt</strong>sdirektor<br />

Haushaltssatzung der Gemeinde <strong>Blankenfelde</strong><br />

für <strong>das</strong> Haushaltsjahr 2002<br />

Aufgrund § 76 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg vom 15. 10. 1993, zuletzt geändert am 13. 03. 2001 und der<br />

Gemeindehaushaltsverordnung des Landes Brandenburg (GemHVO) vom 23. 06. 1992, zuletzt geändert am 04. 07. 1995, wird nach Beschluß<br />

der Gemeindevertretung vom 23. 01. 2002 folgende Haushaltssatzung erlassen:<br />

§1<br />

Der Haushaltsplan für <strong>das</strong> Jahr 2002 wird im Verwaltungshaushalt<br />

in den Einnahmen auf 8.996.200 EUR<br />

in den Ausgaben auf 8.996.200 EUR im Vermögenshaushalt<br />

in den Einnahmen auf 2.452.200 EUR<br />

in den Ausgaben auf 2.452.200 EUR festgesetzt.<br />

§2<br />

Es werden festgesetzt:<br />

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf O DM 2. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.<br />

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite O DM<br />

§3<br />

Die Steuersätze für die Gemeinde sind für <strong>das</strong> Haushaltsjahr 2002 wie folgt festgesetzt:<br />

1. Grundsteuern<br />

Grundsteuer A 300 v. H.<br />

Grundsteuer B 300 v. H. 2. Gewerbesteuern<br />

Gewerbeertragssteuer 350 v. H.<br />

§4<br />

Die Leistungen über- und außerplanmäßiger Ausgaben im Sinne § 81 GO sind dann nicht erheblich, wenn sie den Betrag von 5.000 EURO je<br />

Haushaltsstelle nicht überschreiten. Darüber hinaus ist die Zuführung zur allgemeinen Rücklage im Rahmen der Jahresabschlußbuchungen als<br />

nicht erheblich anzusehen. Über ihre Leistung entscheidet der Kämmerer. In allen anderen Fällen sind sie von der Gemeindevertretung zu<br />

beschließen.<br />

§5<br />

Eine Nachtragssatzung ist gemäß § 79 GO Bbg aufzustellen.<br />

<strong>Blankenfelde</strong>, den 23. 01. 2002<br />

Habermann<br />

Bürgermeister<br />

Klemt<br />

<strong>Amt</strong>sdirektor


Bekanntmachungsanordnung:<br />

Die vorstehende von der Gemeindevertretung <strong>Blankenfelde</strong> am 23. 01. 2002 beschlossene Haushaltssatzung 2002 wird hiermit gern. § 5 Abs.<br />

3 der Gemeindeordnung für <strong>das</strong> Land Brandenburg (GO Bbg) in der z. Zt. gültigen Fassung in Verbindung mit der Verordnung über die<br />

öffentlichen Bekanntmachungen von Satzungen, und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen<br />

(BekanntmV) in der z. Zt. gültigen Fassung öffentlich bekanntgemacht.<br />

Gemäß § 78 Abs. 5 GO Bbg kann jeder Einsicht in die Haushaltssatzung und ihre Anlagen nehmen.<br />

<strong>Blankenfelde</strong>, den 24. 01. 2002<br />

Der <strong>Amt</strong>sdirektor<br />

(Klemt)<br />

Haushaltssatzung der Gemeinde <strong>Mahlow</strong> für <strong>das</strong> Haushaltsjahr 2002<br />

Aufgrund § 76 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg vom 15. 10. 1993, zuletzt geändert am 13. 03. 2001 und der<br />

Gemeindehaushaltsverordnung des Landes Brandenburg (GemHVO) vom 23. 06. 1992, zuletzt geändert am 04. 07. 1995, wird nach Beschluß<br />

der Gemeindevertretung vom 13. 12. 01 folgende Haushaltssatzung erlassen:<br />

§1<br />

Der Haushaltsplan für <strong>das</strong> Jahr 2002 wird im Verwaltungshaushalt<br />

in den Einnahmen auf 7.309.700 EUR<br />

in den Ausgaben auf 7.309.700 EUR<br />

im Vermögenshaushalt<br />

in den Einnahmen auf 4.467.300 EUR<br />

in den Ausgaben auf 4.467.300 EUR festgesetzt.<br />

§2<br />

Es werden festgesetzt:<br />

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 2.000.000 EUR<br />

2. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.<br />

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite 0 EUR<br />

§3<br />

Die Steuersätze für die Gemeinde sind für <strong>das</strong> Haushaltsjahr 2002 wie folgt festgesetzt:<br />

1. Grundsteuern<br />

Grundsteuer A 300 v. H.<br />

Grundsteuer B 300 v. H. 2. Gewerbesteuern<br />

Gewerbeertragssteuer 350 v. H.<br />

§4<br />

Die Leistungen über- und außerplanmäßiger Ausgaben im Sinne § 81 GO sind dann dicht erheblich, wenn sie den Betrag von 5.000 EURO je<br />

Haushaltsstelle nicht überschreiten. Darüber hinaus ist die Zuführung zur allgemeinen Rücklage im Rahmen der Jahresabschlußbuchungen als<br />

nicht erheblich anzusehen. Über ihre Leistung entscheidet der Kämmerer. In allen anderen Fällen sind sie von der Gemeindevertretung zu<br />

beschließen.<br />

§5<br />

Eine Nachtragssatzung ist gemäß § 79 GO Bbg aufzustellen. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am ... AZ: ... vom Landrat als<br />

allgemeine untere Landesbehörde erteilt.<br />

<strong>Mahlow</strong>, den 17. 01. 2002<br />

la Haine<br />

Bürgermeister<br />

Klemt<br />

<strong>Amt</strong>sdirektor


Bekanntmachungsanordnung:<br />

Die vorstehende von der Gemeindevertretung <strong>Mahlow</strong> am 13. 12. 01 beschlossene Haushaltssatzung 2002 wird hiermit gern. § 5 Abs. 3 der<br />

Gemeindeordnung für <strong>das</strong> Land Brandenburg (GO Bbg) in der z. Zt. gültigen Fassung in Verbindung mit der Verordnung über die<br />

öffentlichen Bekanntmachungen von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen<br />

(BekanntmV) in der z. Zt. gültigen Fassung öffentlich bekanntgemacht.<br />

Gemäß § 78 Abs. 5 GO Bbg kann jeder Einsicht in die Haushaltssatzung und ihre Anlagen nehmen.<br />

<strong>Blankenfelde</strong>, den 18. 01. 2002<br />

Der <strong>Amt</strong>sdirektor<br />

(Klemt)<br />

Bekanntmachungen des WAZ <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong><br />

1. Bekanntmachung<br />

Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> hat auf ihrer Sitzung am 29. 01. 2002<br />

folgende Beschlüsse gefasst:<br />

Beschluss-Nr.: 01/01/02<br />

Jahresabschluss 2000 des WAZ und Entlastung des Verbandsvorstehers für <strong>das</strong> Jahr 2000<br />

Beschluss-Nr.: 02/01/02<br />

Wirtschaftsplan 2002 des WAZ<br />

Beschluss-Nr.: 1-8101/02<br />

Auftragserteilung für Projektierungsleistung Schmutzwassertechnische Erschließung Gemeinde <strong>Blankenfelde</strong><br />

2. Bekanntmachung<br />

Jahresabschluß 2000 des WAZ <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong><br />

Auf Grundlage des § 18 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) vom 19. Dezember 1991 (GVBI.<br />

BB. S. 682) geändert durch Gesetz vom 28. 05. 1999 (GVBI. Teil I S. 194) in Verbindung mit dem § 93 der Gemeindeordnung für <strong>das</strong> Land<br />

Brandenburg (Gemeindeordnung - GO) vom 15. Oktober 1993 (GVBI. I S. 398) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001<br />

(GVBI. I S. 154) und §§ 22-27 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigV) vom 27. März 1995<br />

(GVBI. II S. 314) wurde durch die Zweckverbandsversammlung des WAZ <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> auf ihrer öffentlichen Sitzung am 29. 01.<br />

2002 der durch die BDO Deutsche Warentreuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bonn, geprüfte und mit uneingeschränktem<br />

Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss des Geschäftsjahres vom 1. Januar 2000 bis 31. Dezember 2000 und der Lagebericht 2000<br />

festgestellt.<br />

Der Jahresüberschuss in Höhe von 78.351,55 DM gesamt ist mit dem Verlustvortrag zu verrechnen.<br />

Die Zweckverbandsversammlung hat den Jahresabschluss mit Beschluss-Nr.: 01/01/02 beschlossen.<br />

Dem Verbandsvorsteher wurde Entlastung erteilt.<br />

Der Jahresabschluss 2000 einschließlich Anhang und Lagebericht liegt ab dem 04. 03. 02 - 08. 03. 02 eine Woche lang im Wasser- und<br />

Abwasserzweckverband <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong>, Sitz: Heinrich-Heine-Straße 3-5, <strong>15831</strong> <strong>Mahlow</strong>, Montag bis Mittwoch von 9-12 Uhr und 13-<br />

16 Uhr, Donnerstag von 9-12 Uhr und 13-18 Uhr sowie Freitag von 9-12 Uhr zur Einsichtnahme aus.<br />

<strong>Mahlow</strong>, 30. 01.2002<br />

Habermann<br />

Vorsitzender der Verbandsversammlung<br />

Hein<br />

Verbandsvorsteher


3. Bekanntmachung<br />

Anlage 1<br />

Wirtschaftsplan 2002<br />

des WAZ <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong><br />

Aufgrund des § 7 Nr. 3 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung hat die<br />

Zweckverbandsversammlung durch Beschluss vom 29. 01. 2002 den Wirtschaftsplan für <strong>das</strong> Wirtschaftsjahr 2002 festgestellt:<br />

1. Es betragen:<br />

Trinkwasser Schmutzwasser Gesamt 1.1 im Erfolgsplan<br />

die Erträge<br />

1.288.300 €3.002.500 €4.290.800 €die Aufwendungen<br />

1.181.400 €2.778.100 €3.959.500 €der Jahresgewinn<br />

106.900 €224.400 €331.300 €der Jahresverlust<br />

1.2 im Vermögensplan die Einnahmen<br />

925.000 €5.058.200 €5.983.200£ die Ausgaben<br />

925.000 €5.058.200 €5.983.200 €2. Es werden festgesetzt:<br />

Trinkwasser Schmutzwasser Gesamt<br />

2.1 der Gesamtbetrag<br />

der Kredite auf davon<br />

für Investitionen<br />

und Investitionsförderungs<br />

maßnahmen - - -<br />

2.2 der Gesamtbetrag<br />

der Verpflichtungsermächtiungen<br />

auf - - -<br />

Trinkwasser Schmutzwasser Gesamt<br />

2.3 der Höchstbetrag der<br />

Kassenkredite auf<br />

2.4 die Verbandsumlage<br />

<strong>Mahlow</strong>, den 30. 01. 2002<br />

Habermann<br />

Vorsitzender der Verbandsversammlung<br />

Hein<br />

Verbandsvorsteher<br />

4. Bekanntmachung<br />

Wirtschaftsplan 2002 des WAZ <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong><br />

Der von der Verbandsversammlung des WAZ <strong>Blankenfelde</strong><strong>Mahlow</strong> am 29. 01. 2002 (Beschluss-Nr.: 02/01/02) beschlossene Wirtschaftsplan<br />

für <strong>das</strong> Jahr 2002 liegt gemäß § 78 Abs. 5 Gemeindeordnung Brandenburg in der Zeit vom 4. März bis einschließlich 08. März 2002 im<br />

Wasser- und Abwasserzweckverband <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong>, Sitz: Heinrich-Heine-Straße 3-5, <strong>15831</strong> <strong>Mahlow</strong>, Montag bis Mittwoch von 9-<br />

12 Uhr und 13-16 Uhr, Donnerstag von 9-12 Uhr und 13-18 Uhr sowie Freitag von 9-12 Uhr öffentlich aus.<br />

5. Bekanntmachung<br />

Korrekturmitteilung<br />

Im <strong>Amt</strong>sblatt für <strong>das</strong> <strong>Amt</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong>, Nr. 1 vom 17. Januar 2002 veröffentlichte der WAZ die Aufwandsentschädigungssatzung<br />

des Wasser- und Abwasserzweckverbandes <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> (WAZ) vom 18. Dezember 2001. Aufgrund eins Fehlers beim Druck ist<br />

der § 3 unvollständig.<br />

Der vollständige Text lautet:<br />

§3 Reisekostenentschädigung, Verdienstausfall (1) <strong>Für</strong> Dienstreisen von Vertretern der Verbandsmitgliedern, die vom ehrenamtlichen<br />

Vorsitzenden der Verbandsversammlung angeordnet worden sind, erfolgt die Reisekostenvergütung nach den Bestimmungen des<br />

Bundesreisekostengesetzes. Vergütet.. werden <strong>das</strong> nachweisbar günstigste Verkehrsmittel sowie Übernachtungskosten in Höhe von 61 Euro<br />

pro Nacht.


(2) Ein Verdienstausfall wird auf Antrag gegen Nachweis gesondert erstattet.<br />

(3) Der Verdienstausfall ist arbeitstäglich auf acht Stunden begrenzt und wird bei Sitzungen nach 18 Uhr nur in begründeten Ausnahmefällen,<br />

z. B. Schichtarbeit, gewährt.<br />

Hein Verbandsvorsteher<br />

Mitteilungen des Hauptamtes<br />

1. Die <strong>Amt</strong>sverwaltung hat ab 18. Februar 2002 eine neue Faxnummer: 03379-33 32 00.<br />

Die alte Faxnummer wird zum gleichen Zeitpunkt abgemeldet.<br />

2. Bekanntmachung der Bekanntmachungsanordnung zur Hundesteuersatzung vom 15. 11. 2001 der Gemeinde <strong>Mahlow</strong>.<br />

Die im <strong>Amt</strong>sblatt Nr. 1 vom 17. 01. 2002 veröffentlichte Bekanntmachungsanordnung enthielt einen Druckfehler. Als Bezugsdatum zur<br />

Hundesteuersatzung war irrtümlich der 13. 12. 2001 ausgewiesen. Die Bekanntmachungsanordnung bezieht sich jedoch auf die<br />

Hundesteuersatzung vom 15. 11. 2001 und wird deshalb nachstehend nochmals veröffentlicht:<br />

Bekanntmachungsanordnung<br />

Die vorstehende von der Gemeindevertretung <strong>Mahlow</strong> am 15. 11. 2001 beschlossene Hundesteuer-Satzung wird hiermit gern. § 5 Abs. 3 der<br />

Gemeindeordnung für <strong>das</strong> Land Brandenburg (GO Bbg.) in der z. Zt. gültigen Fassung in Verbindung mit der Verordnung über die<br />

öffentlichen Bekanntmachungen von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen<br />

(BekanntmV) in der z. Zt. gültigen Fassung öffentlich bekanntgemacht.<br />

<strong>Blankenfelde</strong>, den 13. 12. 01<br />

i. V Baier<br />

Der <strong>Amt</strong>sdirektor<br />

Bekanntmachung des Wahlleiters des <strong>Amt</strong>es <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong><br />

Feststellung zum Verzicht eines Sitzes in der Gemeindevertretung Jühnsdorf aus der Liste der Christlich Demokratischen Union (CDU):<br />

Die Gemeindevertreterin Frau Nicole Isberner hat mit Schreiben vom 20. 12. 2001 den Verzicht auf ihren Platz in der Gemeindevertretung<br />

Jühnsdorf erklärt.<br />

Dieser Sitz wird mit Wirkung vom 01.01. 2002 nicht mehr besetzt, da in der Liste der CDU alle benannten Ersatzpersonen bereits<br />

nachgerückt sind.<br />

Mitteilung des Sozialamtes<br />

Anmeldetermine zur Einschulung für <strong>das</strong> Schuljahr 2002/2003<br />

in den Grundschulen den Gemeinden <strong>Blankenfelde</strong> und <strong>Mahlow</strong><br />

Alle Kinder, die bis zum 30. 06. 2002 <strong>das</strong> 6. Lebensjahr vollendet haben, müssen zur Schule angemeldet werden. Die Anmeldung kann zu<br />

nachfolgend genannten Zeiten in der jeweiligen Grundschule erfolgen. Zur Anmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes mitzubringen.<br />

<strong>Blankenfelde</strong>:<br />

Grundschule I <strong>Blankenfelde</strong>, K.-Liebknecht-Str. 72<br />

Dienstag, 19. 2. 2002 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr<br />

Mittwoch, 20. 2. 2002 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr<br />

Donnerstag, 21. 2. 2002 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr<br />

Freitag, 22. 2. 2002 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr<br />

Samstag, 23. 2. 2002 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />

Ingeborg-Feustel-Grundschule, Max-Liebermann-Ring 6<br />

Montag, 18. 2. 2002 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr<br />

Dienstag, 19. 2. 2002 12.00 Uhr bis 16.30 Uhr<br />

Mittwoch, 20. 2. 2002 12.00 Uhr bis 16.30 Uhr<br />

Donnerstag, 21. 2. 2002 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr<br />

Freitag, 22. 2. 2002 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />

Samstag, 23. 2.2002 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />

<strong>Mahlow</strong>:


Grundschule „Herbert Tschäpe", Herbert-Tschäpe-Straße 23<br />

Montag, 18. 2. 2002 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr<br />

Donnerstag, 21. 2. 2002 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr<br />

Samstag, 23.02.2002 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr<br />

Astrid-Lindgren-Grundschule,,Schulstraße 1<br />

Montag, 18. 2. 2002 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr<br />

Dienstag, 19. 2. 2002 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr<br />

Donnerstag, 21. 2. 2002 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr<br />

Samstag, 23. 2. 2002 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr<br />

Mitteilung des Ordnungsamtes<br />

Bisher hat die Firma SiL GmbH in <strong>Blankenfelde</strong> und <strong>Mahlow</strong> im Auftrag der Gemeinden und aufgrund von Satzungen die Straßenreinigung<br />

und den Winterdienst durchgeführt.<br />

Der Vertrag ist 2001 abgelaufen. Aufgrund der schlechteren finanziellen Leistungsfähigkeit haben die Gemeinden <strong>Blankenfelde</strong> und <strong>Mahlow</strong><br />

im Mai vergangenen Jahres beschlossen, die gemeindlichen Pflichtaufgaben zur Straßenreinigung einschließlich des Winterdienstes teilweise<br />

auf den Grundstückseigentümer zu übertragen und die von der Gemeinde zu erbringenden Leistungen neu auszuschreiben.<br />

Den Zuschlag für die ausgeschriebenen Leistungen hat die Firma Becker und Armbrust aus Ludwigsfelde erhalten.<br />

Ab dem 1. Januar 2002 reinigt die Firma die Straßen und führt auch den Winterdienst in den Straßen, die in den Straßenreinigungssatzungen<br />

(Anlagen) aufgelistet sind, durch.<br />

Aufgrund der neugefaßten Leistungsbeschreibungen haben die Gemeinden <strong>Blankenfelde</strong> im November und die Gemeinde <strong>Mahlow</strong> im<br />

Dezember 2001 neue Straßenreinigungssatzungen und Straßenreinigungsgebührensatzungen beschlossen. Diese Satzungen enthalten, außer<br />

den neu berechneten und in EURO angegebenen Gebühren, weitere wesentliche Änderungen.<br />

Der Wortlaut der Satzungen wurde im <strong>Amt</strong>sblatt Dezember 2001, Nr. 14 und 15, veröffentlicht.<br />

Zum besseren Verständnis gibt <strong>das</strong> Ordnungsamt hier einige Erläuterungen zu den Veränderungen:<br />

1. Gemeinde <strong>Blankenfelde</strong><br />

Die Reinigung und der Winterdienst, Schneeräumen und bei Glätte streuen, auf den Gehwegen und Radwegen vor den - Grundstücken obliegt<br />

grundsätzlich den Grundstückseigentümern (§ 5 Abs. 1 der Straßenreinigungssatzung, im folgenden abgekürzt StrRS).<br />

Die Gemeinde <strong>Blankenfelde</strong> führt die Straßenreinigung und den Winterdienst nicht in allen Straßen selbst durch. In welchen Straßen sie die<br />

Reinigung und den Winterdienst oder nur Winterdienst oder nur Straßenreinigung auf den Fahrbahnen der Straßen von der Firma Becker und<br />

Armbrust durchführen läßt,.ist in der Anlage zur StrRS dargestellt.<br />

In der Straßengruppe A läßt die Gemeinde sowohl die Straßenreinigung als auch den Winterdienst von der Firma ausführen. <strong>Für</strong> diese<br />

Leistung erhebt die Gemeinde von den Grundstückseigentümern in diesen Straßen Gebühren, nach der Straßenreinigungsgebührensatzung in<br />

Höhe von 1,24,9/m und Jahr.<br />

In der Straßengruppe B läßt die Gemeinde einmal jährlich im November die August-Bebel-Straße zwischen Heinrich-HeineStraße und<br />

Zossener Damm kehren. Wegen der geringen Kosten wird auf die Erhebung einer Gebühr verzichtet. Der Winterdienst auf der Fahrbahn ist in<br />

diesem Straßenabschnitt von den Anliegern durchzuführen.<br />

In der Straßengruppe C läßt die Gemeinde einmal jährlich im November die genannten Straßen reinigen und den Winterdienst durchführen.<br />

<strong>Für</strong> diese Leistung erhebt die Gemeinde von den Grundstückseigentümern Gebühren in Höhe von 0,44 €/m und Jahr. Die Anlieger brauchen<br />

die Fahrbahn in diesen Straßen also nicht zu reinigen oder im Winter die Fahrbahnen bei Schnee zu räumen bzw bei Glätte zu streuen.<br />

In der Straßengruppe D läßt die Gemeinde nur den Winterdienst durchführen. Die Reinigung der Fahrbahnen in diesen Straßen hat sie den<br />

Anliegern übertragen. <strong>Für</strong> den Winterdienst erhebt die Gemeinde eine Gebühr von 0,40 €/m und Jahr.<br />

2. <strong>Mahlow</strong><br />

Wie oben bereits begründet, hat die Gemeinde <strong>Mahlow</strong> aus finanziellen Gründen den Rhythmus der Straßenreinigung von bisher<br />

vierzehntäglich auf einmal monatlich verändert (§ 6 Abs. 1 der Straßenreinigungssatzung).<br />

Aus gleichen Gründen wird die Straßenreinigung und der Winterdienst ab dem 1. Januar 2002 von der Gemeinde nicht mehr wie im<br />

vergangenen Jahr in allen Straßen durchgeführt.<br />

Nur in den Straßen, die in der Anlage zur Straßenreinigungsatzung aufgelistet sind, führt die Gemeinde <strong>Mahlow</strong> die Straßenreinigung und den<br />

Winterdienst noch selbst durch, bzw. hat hierzu die Firma Becker und Armbrust damit beauftragt.<br />

<strong>Für</strong> die monatliche Reinigung einschließlich der Durchführung des Winterdienstes verlangt die Gemeinde eine Gebühr von 0,60 €/m und Jahr.<br />

Die Reinigung und auch der Winterdienst auf den Geh- und Radwegen vor den Grundstücken ist auch in <strong>Mahlow</strong> Aufgabe der<br />

Grundstückseigentümer.<br />

Wie oft müssen diese Grundstückseigentümer die Straße reinigen?<br />

Antwort:<br />

Die Gemeinde hat in der Satzung den Umfang der Reinigung festgelegt, nämlich einmal monatlich.<br />

Nach dem Gleichheitssatz von Artikel 3 Grundgesetz, kann die Gemeinde demnach von den Grundstückseigentümern auch nur eine<br />

monatliche Reinigung der Straßen fordern. Mit dem Gleichheitssatz wäre nicht vereinbar, wenn die Gemeinde ihren Reinigungspflichten<br />

monatlich nachkommt, aber von den Grundstückseigentümern eine vierzehntägliche Reinigung fordern würde.<br />

Wer muß vor den kommunalen Grundstücken Gehwege und die Straßen, wenn dies den Grundstückseigentümern in diesen Straßen<br />

übertragen ist, reinigen und im Winter streuen oder Schnee räumen?<br />

Antwort:<br />

Nach dem Grundsatz „Vor dem Gesetz sind alle gleich" (Art. 3 GG) der Grundstückseigentümer, also die Kommune. Die Kommune ist hier<br />

in der gleichen Pflicht wie der private Grundstückseigentümer.


Die kommunalen Grundstücke sind meist auch kommunale Einrichtungen, wie Schulen oder Kindergärten. Hier ist es in der Regel die<br />

Aufgabe des Hausmeisters die Gehwege, jetzt auch die Straßen, zu kehren und im Winter zu streuen.<br />

Ist für <strong>das</strong> Grundstück kein Hausmeister zuständig, muß die Gemeindevertretung als Grundstückseigentümer einen Verantwortlichen<br />

bestimmen oder eine Firma damit beauftragen.<br />

Kann von den Winterdienstverpflichteten (Kommune oder Grundstückseigentümer) im Winter schnee- und eisfreie Straßen gefordert werden?<br />

Antwort: nein<br />

Von den Kommunen kann nicht ein unbegrenzter Winterdienst gefordert werden. Es sind lediglich zuniutbare Maßnahmen einzuleiten und zu<br />

verwirklichen. Eine Winterdienstpflicht für die Kommunen besteht lediglich im Rahmen der tatsächlichen und<br />

finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommune (VK Minden, Urteil vom 13. 01. 1988 bzw. BGH, Urteil vom 20. 12. 1990).<br />

Die kommunale Leistungsfähigkeit bestimmt also die Sicherheitserwartung, die der Verkehrsteilnehmer, Kraftfahrer, Fußgänger und<br />

Radfahrer, an die Kommune stellen darf. Die Zumutbarkeit von Winterdienstmaßnahmen im Rahmen der finanziellen und tatsächlichen<br />

Leistungsfähigkeit wird in einer Großstadt anders sein als in einer kleinen Gemeinde.<br />

Falls eine Winterdienstmaßnahme nach den genannten Kriterien nicht mehr zumutbar ist, wie dies bei Blitzeis, besonders starken<br />

Schneefällen oder bei örtlich besonders starken Schneeverwehungen eintreten kann, muß hingenommen werden, <strong>das</strong>s schlimmstenfalls eine<br />

Straße nicht mehr befahren werden kann. Diese Aussage treffen regelmäßig die Verwaltungsgerichte.<br />

Winterdienstmaßnahmen, die Straßenzustände wie im Sommer garantieren, können von der Kommune nicht gefordert werden. Schnee<br />

räumen oder streuen?<br />

Antwort:<br />

Grundsätzlich hat die Streupflicht Vorrang vor der Räumpflicht. Durch sie können größere Gefahren abgewehrt werden. Frischgefallener<br />

Schnee ist weniger glatt als eine festgefahrene oder festgetretene Schneedecke.<br />

In der Praxis ist aber jeder Einzelfall an Hand der konkreten Wettersituation zu prüfen und die Maßnahmen darauf abzustimmen. D. h. die<br />

Verpflichtung, Maßnahmen des Winterdienstes durchzuführen, kann durchaus dadurch erfüllt sein, <strong>das</strong>s eine vorhandene Schneedecke,<br />

nachdem sie festgefahren wurde und dadurch Schneeglätte entstand, gestreut wird, ohne vorherige Räumungsmaßnahmen durchzuführen.<br />

Schulwege und Winterdienst<br />

Schulwege sind nach gängiger Rechtsprechung auch dann verkehrswichtig, wenn die Straßen ansonsten nur mäßig befahren werden.<br />

Insbesondere vor Schulen und auf den Schulwegen ist der Winterdienst auf den Gehwegen und auf den Fahrbahnen, wegen des<br />

Schulbusverkehrs, mit besonderer Verantwortung und Sorgfalt durchzuführen.<br />

Wer beschafft mir den Streusand? Antwort:<br />

Jeder, der für <strong>das</strong> Streuen der Gehwege, Radwege und Straße gemäß der Straßenreinigungssatzung verpflichtet ist, ist selbst für die<br />

Beschaffung und auch für die Entfernung und Entsorgung des Streusandes verantwortlich.<br />

Die Gemeinden <strong>Blankenfelde</strong> und <strong>Mahlow</strong> haben zur Unterstützung ihrer Bürger, sozusagen für den Notfall, an folgend genannten Stellen<br />

Streusandbehälter aufgestellt, aus denen sich jeder Bürger Streusand holen kann, solange der Vorrat reicht.<br />

Das Ordnungsamt sorgt dafür, <strong>das</strong>s die Streusandbehälter möglichst immer gefüllt sind. Allen Grundstückseigentümern ist aber anzuraten,<br />

sich selbst noch vor dem Winter einen Streusandvorrat auf dem Grundstück anzulegen. Baumärkte und diverse Firmen in <strong>Blankenfelde</strong> und<br />

<strong>Mahlow</strong> liefern auch Streusand an. An folgenden Orten sind Streusandbehälter aufgestellt:<br />

Gemeinde <strong>Blankenfelde</strong><br />

1. W.-Raabe-Str./Ecke K.-Liebknecht-Str. (Trafostation) 2. Klabundring/Ecke E.-Klausener-Str.<br />

3. Märkische Promenade/Ecke An den vier Ruten 4. Rembrandtstr., an der ehem. Kaufhalle<br />

5. Lindenstraße, gegenüber Haus Nr. 5<br />

6. Heckenrosenstr./Ecke Glasower Damm 7. Breitscheidstr./Ecke K.-Schuhmacher-Str. B. K.-Marx-Str./Ecke Heidestr.<br />

9. E.-Klausener-Str./Ecke Eichendorffstr.<br />

10. K.-Liebknecht-Str./Ecke Märk. Promenade Gemeinde <strong>Mahlow</strong><br />

1. Arcorstr./Ecke H.-Thoma-Str.<br />

2. Ziethener Str./Ecke Trebbiner Str. 3. Beethovenstr./Ecke <strong>Mahlow</strong>er Str. 4. Lindenring, vor Nr. 20<br />

5. Schulstr./Ecke Glasower Damm 6. Goethestr./Ecke Lessingstr.<br />

7. Trebbiner Str/Ecke Bahnhofstr. B. Trebbiner Str./Ecke Fliederweg 9. E.-Thälmann-Str./Ecke H.-Heinrich-Str.<br />

Bernhardt<br />

24.01.2002<br />

ENDE DER AMTLICHEN BEKANNTMACHUNGEN<br />

Brandenburgisches Straßenbauamt Wünsdorf<br />

Öffentliche Bekanntmachung der Festsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenzen in der Gemeinde <strong>Mahlow</strong><br />

In der Gemeinde <strong>Mahlow</strong> ist aufgrund der Einführung der Stationierung und der vorhandenen Bebauung die Neufestsetzung der<br />

Ortsdurchfahrtsgrenzen erforderlich. Gemäß § 5 Abs. 4 Bundesfernstraßengesetz vom 19. 04. 1994, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil<br />

I, Nr. 25 vom 28. 04. 1994 und § 2 Nr. b der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Bundesfernstraßengesetz<br />

(Fernstraßenzuständigkeitsverordnung - FStrZV) vom 14. 08. 996, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für <strong>das</strong> Land Brandenburg<br />

Teil II, Nr. 33 vom 19. 09. 1996 wird nach Anhörung des <strong>Amt</strong>es <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> die Ortsdurchfahrt wie folgt neu festgesetzt:<br />

Die Ortsdurchfahrt im Zuge der B 96 in der Gemeinde <strong>Mahlow</strong><br />

verläuft von Abschnitt 570, Stations-km 1,631 bis Abschnitt 580, Stations-km 0,549.<br />

Diese Verfügung gilt einen Tag nach der Veröffentlichung als bekanntgegeben.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung:<br />

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder<br />

zur Niederschrift beim Brandenburgischen Straßenbauamt Wünsdorf, Hauptallee 116/4,15838 Wünsdorf einzulegen.<br />

Wünsdorf, 21. 02. 2000 Im Auftrag


Kölling<br />

Ausbau der L 76 - Ortsumgehung <strong>Mahlow</strong> hier: Einholung von Betretungserlaubnissen Bekanntmachung des Brandenburgischen<br />

Straßenbauamtes Wünsdorf Ausbau der L 76 - Ortsumgehung <strong>Mahlow</strong> Durchführung von Baugrunduntersuchungen und Trassenbegehungen,<br />

sowie Vermessungen im Bereich der künftigen Ortsumgehung <strong>Mahlow</strong> an der L 76.<br />

Das Land Brandenburg - Straßenbauverwaltung -, vertreten durch <strong>das</strong> Brandenburgische Straßenbauamt Wünsdorf trifft derzeit<br />

Vorbereitungen für die Durchführung von Baugrunduntersuchungen und Trassenbegehungen, sowie Vermessungen im Bereich der künftigen<br />

Straßentrasse an der L 76.<br />

Um <strong>das</strong> vorbezeichnete Vorhaben ordnungsgemäß planen und durchführen zu können, ist ein Betreten folgender Grundbesitze erforderlich:<br />

Die Voruntersuchungen betragen voraussichtlich 10 Monate (von Februar bis November 2002).<br />

Ich bitte um die gemäß § 37 Abs. 2 BbgStrG ortsübliche Bekanntmachung.<br />

Bekanntmachung<br />

Planfeststellung für <strong>das</strong> Bauvorhaben L 76, Ortsumgehung <strong>Mahlow</strong> in den Gemarkungen der Gemeinden Großbeeren, Osdorf, Diedersdorf,<br />

<strong>Mahlow</strong>, Mellensee, Zossen und <strong>Blankenfelde</strong><br />

Das Planfeststellungsverfahren ist eingestellt. Die seit Auslegung der Planunterlagen bestehende Veränderungssperre, ist aufgehoben.<br />

Baubeschränkungen an der geplanten Straße sind außer Kraft getreten.<br />

Das Vorkaufsrecht des Trägers der Straßenbaulast an den vom Plan betroffenen Flächen ist erloschen.<br />

Klemt<br />

<strong>Amt</strong>sdirektor<br />

L 76, Ortsumgehung <strong>Mahlow</strong><br />

Betroffene Flurstücke ca. 100 m beidseitig<br />

der geplanten Trasse


WAS ? WANN ? WO ?<br />

Die nächsten Gemeindevertretersitzungen<br />

Groß Kienitz 19. Februar 17.00 Uhr Gemeindehaus Dorfstraße 14<br />

<strong>Blankenfelde</strong> 20. Februar 19.00 Uhr <strong>Amt</strong>sverwaltung, Karl-Marx-Str. 4<br />

<strong>Mahlow</strong> 7. März 19.00 Uhr Vereinshaus, Heinrich-HeineStr. 3-5<br />

Jühnsdorf 19. März 19.30 Uhr Dorfgemeindehaus, Dorfstraße 8<br />

Groß Kienitz 26. März 17.00 Uhr Gemeindehaus, Dorfstraße 14<br />

<strong>Blankenfelde</strong> 27. März 19.00 Uhr <strong>Amt</strong>sverwaltung, Karl-Marx-Str. 4<br />

Die nächsten Ausschußsitzungen<br />

<strong>Amt</strong>saussehuß 14. März 19.00 Uhr <strong>Amt</strong>sverwaltung, Karl-Marx-Str. 4<br />

<strong>Blankenfelde</strong><br />

Hauptausschuss 13. Februar 19.00 Uhr <strong>Amt</strong>sverwaltung, Karl-Marx-Str. 4<br />

Sozialausschuss 14. März 19.30 Uhr <strong>Amt</strong>sverwaltung, Karl-Marx-Str. 4 Ausschuss für<br />

Kultur, Bildung, Sport 25. März 18.00 Uhr „Alte Aula", Zossener Damm 2<br />

Sozialausschuss 21. März 19.00 Uhr <strong>Amt</strong>sverwaltung, Karl-Marx-Str. 4<br />

<strong>Mahlow</strong><br />

Bau- und Territorialausschuß 14. Februar 19.30 Uhr Vereinshaus, Heinrich-HeineStr. 3-5<br />

Sozialausschuß 18. Februar 19.30 Uhr Vereinshaus, Heinrich-HeineStr. 3-5<br />

Ausschuß für Kultur, Bildung, Sport 21. Februar 19.30 Uhr Vereinshaus, Heinrich-HeineStr. 3-5<br />

Ausschuß für Finanzen 27. Februar 19.00 Uhr Vereinshaus, und Wirtschaft Heinrich-HeineStr. 3-5<br />

Sozialausschuß 18. März 19.30 Uhr Vereinshaus, Heinrich-HeineStr. 3-5<br />

Bau- und Territorial ausschuß 21. März 19.30 Uhr Vereinshaus, Heinrich-HeineStr. 3-5<br />

Veränderungen über Zeit und Ort der Gemeindevertreter- und Ausschußsitzungen werden in den Aushängen der Gemeinden und des <strong>Amt</strong>es<br />

bekanntgegeben.<br />

Sprechstunden im Bürgerhaus <strong>Blankenfelde</strong><br />

Mittwoch, 20. 02. 2002 17 Uhr FDP<br />

Mittwoch, 27. 02. 2002 17 Uhr CDU<br />

Termine Monat März<br />

Mittwoch, 06. 03. 2002 17 Uhr SPD<br />

Montag, 11. 03. 2002 17 Uhr BürgerBündnis<br />

Mittwoch, 13. 03. 2002 17 Uhr PDS<br />

GAB-Bürgerhaus <strong>Blankenfelde</strong> Dorfstraße 24 - 15827 <strong>Blankenfelde</strong> Tel.: 03379/32 02 50


Öffnungszeiten: Mo.-Do. 9.00-17.00 Uhr, Fr. 9.00-15.00 Uhr<br />

Seniorentreff I Veranstaltungsplan Monat Februar/März 2002<br />

Donnerstag, 14.02.2002 13.30 Uhr Chinesisch Essen<br />

Freitag, 15.02.2002 13.00 Uhr gemütliche Kaffeerunde Montag, 18.02.2002 13.30 Uhr Spielenachmittag<br />

Dienstag, 19.02.2002 13.30 Uhr Videonachmittag<br />

Mittwoch, 20.02.2002 13.30 Uhr Rommenachmittag<br />

Donnerstag, 21.02.2002 13.30 Uhr gemütliche Plauderstunde<br />

Freitag, 22.02.2002 13.00 Uhr gemütliche Kaffeerunde<br />

Montag, 25.02.2002 13.30 Uhr Spielenachmittag<br />

Dienstag, 26.02.2002 13.30 Uhr Geburtstagsfeier in Blankensee<br />

Mittwoch, 27.02.2002 13.30 Uhr Rommenachmittag<br />

Donnerstag, 28.02.2002 13.30 Uhr Geburtstagsfeier des Monats<br />

Freitag, 01.03.2002 13.00 Uhr gemütliche Kaffeerunde<br />

Montag, 04.03.2002 13.30 Uhr Spielenachmittag<br />

Dienstag, 05.03.2002 13.30 Uhr gemütliche Plauderstunde<br />

Mittwoch, 06.03.2002 13.30 Uhr Rommenachmittag<br />

Donnerstag, 07.03.2002 13.30 Uhr Videonachmittag<br />

Freitag, 08.03.2002 13.00 Uhr Frauentagsfeier<br />

Montag, 11.03.2002 13.30 Uhr Spielenachmittag<br />

Dienstag, 12.03.2002 13.30 Uhr Raten und Knobeln<br />

Mittwoch, 13.03.2002 13.30 Uhr Rommenachmittag<br />

Donnerstag, 14.03.2002 13.30 Uhr griechisch Essen<br />

Freitag, 15.03.2002 13.00 Uhr gemütliche Kaffeerunde<br />

Änderungen vorbehalten Seniorentreff 1 Zossener Damm 13 • 15827 <strong>Blankenfelde</strong> Telefon: 03379/37 22 49<br />

Ortsgruppe der Volkssolidarität <strong>Mahlow</strong><br />

Mittwoch, 06. 03. 02 Spielenachmittag<br />

Mittwoch, 06. 03. 02 Skat<br />

Mittwoch, 20. 03. 02 Vortrag „die zweiten Augen" mit Optikermeister Herrn Enßlen<br />

Mittwoch, 20. 03. 02 Skat<br />

Mittwoch, 27. 03. 02- Kreatives Gestalten mit Heidi Haas, sicher malen wir Ostereier<br />

Alle Veranstaltungen beginnen um 14.00 Uhr im Vereinshaus <strong>Mahlow</strong>, Heinrich-Heine-Straße.<br />

Jeden Montag „fit ab 55" von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr in der Turnhalle an der Glasower Schule mit Anne Ordowsky.<br />

Jeden Montag Seniorengymnastik von 15.30 Uhr bis 16.30 Uhr in der Turnhalle am Weidenhof mit Gabi Schröder, Ansprechpartner Frau<br />

Talke, Tel. 03379/3 96 83.<br />

Kulturverein <strong>Blankenfelde</strong> e. V.<br />

15.02.2002 19.30 Uhr „Alte Aula" - Kulturverein<br />

Brasilianischer Liederabend Katia Guedes, Brasilien - Gesang Evelyn Ulex, New York/Berlin - Klavier In Kooperation mit GEDOK<br />

Brandenburg<br />

15.03.2002 19.30 Uhr „Alte Aula" - Kulturverein<br />

„Ich bin eine Frau, die weiß was sie will" Lieder und Chansons aus Operette, Musical und Kabarett Dagmar Hoffmann - Sopran Andreas<br />

Wolter - Klavier<br />

GAB-Bürgerhaus <strong>Blankenfelde</strong><br />

Monat Februar 2002<br />

Do., 14. 02. 2002<br />

15.00 Uhr Kreatives Gestalten für Kids, Bilder/Window Color<br />

17.45 Uhr bis ca. 21.00 Uhr Handarbeiten für Erwachsene Klöppeln mit Frau Geede<br />

Di., 19. 02. 2002 15.00 Uhr Rommenachmittag für Senioren<br />

Mi., 20.02.2002 9.00 Uhr bis 10.30 Uhr Englisch für Jung und Alt Anmeldung Tel. 03379/32 02 50<br />

Do., 21. 02. 2002 15.00 Uhr Kreatives Gestalten für Kids Wir fertigen Glückwunschkarten 17.45 Uhr bis ca. 21.00 Uhr<br />

Handarbeiten für Erwachsene Klöppeln mit Frau Geede<br />

Mi., 27. 02. 2002 9.00 Uhr bis 10.30 Uhr Englisch für Jung und Alt<br />

Do., 28. 02. 2002 15.00 Uhr Spielenachmittag für Kids 17.45 Uhr bis ca. 21.00 Uhr<br />

Handarbeiten für Erwachsene Klöppeln mit Frau Geede<br />

Monat März 2002<br />

Di., 05. 03. 2002 15.00 Uhr Kaffeenachmittag für Senioren<br />

Mi., 06. 03. 2002 9.00-10.30 Uhr Englisch für Jung und Alt<br />

Do., 07. 03. 2002 15.00 Uhr Ostermotive 17.45 Uhr bis ca. 21.00 Uhr Handarbeiten für Erwachsene Klöppeln mit Frau Geede<br />

Mi., 13.03.2002 9.00-10.30 Uhr Englisch für Jung und Alt


Do., 14. 03. 2002 15.00 Uhr Kreatives Gestalten für Kids Wir bemalen Ostereier (Bitte ausgeblasene Eier mitbringen)<br />

17.45 Uhr bis ca. 21.00 Uhr Handarbeiten für Erwachsene Klöppeln mit Frau Geede<br />

<strong>Für</strong> die Richtigkeit der Inhalte wird keine Haftung übernommen !<br />

(Aufbereitet für <strong>das</strong> Internet von R. Eglin http://www.<strong>15831</strong><strong>Mahlow</strong>.de)<br />

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