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Lokalanzeiger Nr.08 2004 vom 12.08.2004 - Für die ... - Mahlow

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<strong>Lokalanzeiger</strong> für <strong>die</strong> Gemeinde<br />

Blankenfelde - <strong>Mahlow</strong><br />

Blankenfelde- <strong>Mahlow</strong>, 12. August <strong>2004</strong> Nr. 08 / <strong>2004</strong> - 33. Woche<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong><br />

- Bekanntmachung über <strong>die</strong> Auslegung von Planunterlagen für das Bauvorhaben Ausbau der Landstraße L792 zwischen Blankenfelde und<br />

<strong>Mahlow</strong> - Bekanntmachung über das Anhörungsverfahren zur Planfeststellung nach §§ 18 Abs. 1, 20 Allgemeines Eisenbahngesetz für den<br />

Plan der Deutschen Bahn Energie GmbH 110-kv-Bahnstromleitung Genshagener Heide - Grünauer Kreuz, Planfeststellungsabschnitt 1,<br />

Landkreis Teltow-Fläming und Dahme-Spreewald<br />

- Mitteilungen zur Wahl zum Landtag Brandenburg<br />

- Hauptsatzung der Gemeinde Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong> <strong>vom</strong> 29.04.<strong>2004</strong><br />

Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden und Verbände - Bekanntmachungen des Wasser- und Abwasserzweckverbandes<br />

Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong> WAZ<br />

- Hinweis auf <strong>die</strong> 7. Änderung der Verbandssatzung des KMS <strong>vom</strong> 16.05.2002<br />

Amtliche Mitteilungen des Bürgermeisters der Gemeinde Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong> - Information Hauptamt<br />

- Information Kämmerei<br />

- Information Ordnungsamt<br />

- Information Bauamt<br />

Informationen des Bürgermeisters<br />

- Briefkästen für Nöel Martin<br />

- Verkaufsangebote für Grundstücke<br />

Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong><br />

Bekanntmachung über <strong>die</strong> Auslegung von Planunterlagen für das Bauvorhaben Ausbau der Landesstraße L 792 zwischen Blankenfelde<br />

und <strong>Mahlow</strong><br />

Das Brandenburgische Straßenbauamt Wünsdorf hat für das oben genannte Bauvorhaben <strong>die</strong> Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach §<br />

38 BbgStrG' in Verbindung mit dem VwVfGBbgz beantragt. <strong>Für</strong> das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und<br />

Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Blankenfelde und <strong>Mahlow</strong>, Gemeinde Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong>, sowie Gemarkung<br />

Diedersdorf, Gemeinde Großbeeren, Landkreis Teltow-Fläming, beansprucht. Der Plan (Zeichnungen, Erläuterungen sowie <strong>die</strong><br />

entscheidungserheblichen Unterlagen über <strong>die</strong> Umweltauswirkungen) liegt in der Zeit <strong>vom</strong> 30.08.<strong>2004</strong> bis 29.09.<strong>2004</strong> während der Dienststunden:<br />

Montag: 9.00 Uhr - 15.00 Uhr<br />

Dienstag: 9.00 Uhr - 16.00 Uhr<br />

Mittwoch: 9.00 Uhr - 15.00 Uhr<br />

Donnerstag: 9.00 Uhr - 19.00 Uhr<br />

Freitag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr<br />

sowie nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb <strong>die</strong>ser Zeiten in der Gemeinde Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong>, Karl-Marx-Straße 4, 15827<br />

Blankenfelde, zur allgemeinen Einsichtnahme aus.<br />

Hinweise:<br />

1. Jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung, das ist bis zum<br />

13.10.<strong>2004</strong> beim Landesamt für Bauen, Verkehr und Straßenwesen, Dezernat II (Anhörungsbehörde), Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten (Telefon:<br />

03342/355-174, Fax: 03342/355-666 oder 03342/355170) oder bei der Gemeinde Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong>, Karl-Marx-Straße 4, 15827 Blankenfelde,<br />

Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendungen müssen den geltend gemachten Belang und das Maß<br />

ihrer Beeinträchtigungen erkennen lassen. Mit Ablauf <strong>die</strong>ser Frist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, <strong>die</strong> nicht auf besonderen<br />

privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 39 Abs. 3 BbgStrG in Verbindung mit § 73 Abs. 4 S. 3 VwVfGBbg).<br />

2. Bei Einwendungen, <strong>die</strong> von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte<br />

j eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und<br />

Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu benennen. Anderenfalls können <strong>die</strong>se Einwendungen unberücksichtigt bleiben.<br />

3. Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden in einem Termin erörtert, der zu gegebener Zeit noch ortsüblich bekannt gemacht wird. Der<br />

Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Diejenigen, <strong>die</strong> fristgerecht Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen der<br />

Vertreter, werden von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können <strong>die</strong>se durch eine<br />

öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Teilnahme an dem Erörterungstermin ist den Beteiligten freigestellt. Die Vertretung durch einen<br />

Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, <strong>die</strong> der Anhörungsbehörde zu den Akten<br />

zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.<br />

4. Kosten, <strong>die</strong> durch Einsichtnahme in <strong>die</strong> Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung


entstehen, werden nicht erstattet.<br />

5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht im Erörterungstermin,<br />

sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.<br />

6. Über <strong>die</strong> Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch <strong>die</strong> Planfeststellungsbehörde (Ministerium für Stadtentwicklung,<br />

Wohnen und Verkehr des Landes Brandenburg, Hennig-von-Tresckow-Str. 2-8, 14467 Potsdam) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung<br />

(Planfeststellungsbeschluss) an <strong>die</strong> Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen<br />

vorzunehmen sind.<br />

7. Die Nummern 1, 2, 3, 4 und 6 gelten für <strong>die</strong> Anhörung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Bauvorhabens nach § 9 Abs. 1 des<br />

Gesetzes über <strong>die</strong> Umweltverträglichkeitsprüfung3 entsprechend. B. Vom Beginn der Auslegung des Planes tritt <strong>die</strong> Veränderungssperre nach § 40<br />

BbgStrG in Kraft.<br />

Darüber hinaus steht ab <strong>die</strong>sem Zeitpunkt dem Vorhabensträger ein Vorkaufsrecht an den <strong>vom</strong> Plan betroffenen Flächen zu (§ 40 Abs. 5 BbgStrG).<br />

gez. 0. Baier<br />

Bürgermeister<br />

1 Brandenburgisches Straßengesetz in der Fassung der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 10.06.1999 (GVBI. I S. 211), zuletzt geändert durch Art. 5 des<br />

Gesetzes <strong>vom</strong> 10. Juli 2002 (GVBI.1/02 S.62, 72)<br />

2 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg <strong>vom</strong> 09.03.<strong>2004</strong> i. d. F. der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 08. April <strong>2004</strong> (GVBI. S. 78)<br />

3 Gesetz über <strong>die</strong> Umweltverträglichkeitsprüfung <strong>vom</strong> 12.02.1990 (BGBI. I S. 205) iA.F. der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 05.09.2001 (BGBl.1 S. 2350)<br />

Bekanntmachung<br />

Anhörungsverfahren zur Planfeststellung nach §§ 18 Abs. 1,20 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für den Plan der Deutschen Bahn<br />

Energie GmbH 110-kV-Bahnstromleitung Genshagener Heide - Grünauer Kreuz, Planfeststellungsabschnitt 1, Landkreis Teltow-Fläming<br />

und Dahme-Spreewald<br />

Im weiteren Verlauf des Anhörungsverfahrens zu der oben angeführten Baumaßnahme wird ein Erörterungstermin über <strong>die</strong> vorgebrachten<br />

Einwendungen durchgeführt.<br />

Die Erörterung findet statt am 07. und 08. September <strong>2004</strong> ab 10.00 Uhr im Vereinshaus <strong>Mahlow</strong> Ort Heinrich-Heine-Str. 3-5 15831 <strong>Mahlow</strong><br />

Die Erörterung wird ggf. am 09. September <strong>2004</strong> fortgeführt, sollte der oben genannte Termin aus Zeitgründen nicht beendet werden können. <strong>Für</strong><br />

den 07. September <strong>2004</strong> ist <strong>die</strong> Erörterung der Stellungnahmen der am Verfahren beteiligten Behörden und Stellen vorgesehen. Am 08. September<br />

<strong>2004</strong> folgt <strong>die</strong> Erörterung der Einwendungen.<br />

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange von dem Vorhaben berührt werden, freigestellt. Die<br />

Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und <strong>die</strong>se<br />

zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Wir weisen darauf hin, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann.<br />

Nicht fristgerecht, z.B. im Erörterungstermin erstmalig erhobene Einwendungen, werden nicht berücksichtigt. Das Anhörungsverfahren ist mit dem<br />

Schluss der Verhandlung beendet.<br />

Kosten, <strong>die</strong> durch <strong>die</strong> Teilnahme am Erörterungstermin oder durch eine Vertreterbestellung entstehen, werden nicht erstattet.<br />

Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin,<br />

sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. Wegen der Nichtöffentlichkeit des Erörterungstermins wird eine<br />

Eingangskontrolle durchgeführt. Die Teilnahmeberechtigung ist durch Vorlage der den Einwendern übersandten Einladung in Verbindung mit dem<br />

Personalausweis oder in anderer geeigneter Weise nachzuweisen.<br />

gez. Baier<br />

Bürgermeister<br />

Mitteilungen zur Wahl zum Landtag Brandenburg<br />

<strong>Für</strong> <strong>die</strong> Wahl zum Landtag Brandenburg am 19. September <strong>2004</strong> ist, gern. § 17 Abs. 3 BbgLWahIG (Brandenburgisches Landeswahlgesetz und § 17<br />

BbgLWahIV (Brandenburgische Landeswahlverordnung) <strong>die</strong> Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis in der Zeit <strong>vom</strong> 23. bis 27.08.<strong>2004</strong> im<br />

Einwohnermeldeamt der Gemeinde Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong> (während der Öffnungszeiten) möglich.<br />

Die Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes sind:<br />

Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 16.00 Uhr,<br />

Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 19.00 Uhr und<br />

Freitag 9.00 bis 11.00 Uhr.<br />

Während der Auslegungsfrist kann jeder Bürger <strong>die</strong> Richtigkeit seiner im Wählerverzeichnis eingetragenen, personenbezogenen Daten überprüfen<br />

und gegebenenfalls korrigieren lassen.<br />

Die Wahlbenachrichtigungskarten werden dem Bürger bis zum 22.08.<strong>2004</strong> zugestellt.<br />

Gern. § 25 Abs. 1 BbgLWahIV, ist <strong>die</strong> Beantragung von Wahlscheinen im Einwohnermeldeamt ab 27.08.<strong>2004</strong> möglich. Der Wahlschein kann (in<br />

besonderen Fällen z. B. bei plötzlicher Erkrankung) bis spätestens 19.09.<strong>2004</strong> 15.00 Uhr beantragt werden.<br />

Satzungen


Hauptsatzung der Gemeinde Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong> <strong>vom</strong> 29.04.<strong>2004</strong><br />

Aufgrund der §§ 6 und 35 Absatz 2 Nr. 2 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg - GO - in der Fassung der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 10.<br />

10.2001 (GVBI. Teil I S. 154) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Entlastung der Kommunen <strong>vom</strong> 04.06.2003 (GVBI. Teil I S. 172) hat<br />

<strong>die</strong> Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong> auf ihrer öffentlichen Sitzung am 29. April <strong>2004</strong> folgende Hauptsatzung beschlossen:<br />

§ 1 Name, Sitz, Mitgliedsgemeinden<br />

(1) Die Gemeinde führt den Namen „Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong>" und hat <strong>die</strong> Rechtsstellung einer amtsfreien Gemeinde.<br />

(2) Die Gemeinde hat folgende Ortsteile gemäß § 54 G0:<br />

a.) Dahlewitz (Gemarkung Dahlewitz)<br />

b.) Groß Kienitz (Gemarkung Groß Kienitz)<br />

c.) Jühnsdorf (Gemarkung Jühnsdorf)<br />

d.) <strong>Mahlow</strong> (Gemarkung <strong>Mahlow</strong>)<br />

(3) Zur Gemeinde Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong> gehört neben den Ortsteilen nach Absatz 2 der bewohnte Gemeindeteil Blankenfelde (Gemarkung<br />

Blankenfelde).<br />

(4) Der Sitz der Gemeinde Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong> ist in 15827 Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong>, Gemeindeteil Blankenfelde, Karl-Marx-Straße 4.<br />

§ 2 Wappen und Dienstsiegel<br />

unbesetzt<br />

§ 3 Einwohnerbeteiligung<br />

(1) Eine Einwohnerversammlung findet statt, wenn <strong>die</strong>se von der Einwohnerschaft beantragt wird oder wenn es sich um Vorhaben handelt, <strong>die</strong> <strong>die</strong><br />

strukturelle Entwicklung der Gemeinde unmittelbar und nachhaltig beeinflussen oder <strong>die</strong> mit erheblichen Auswirkungen für eine Vielzahl von<br />

Einwohnern verbunden sind.<br />

(2) Hat <strong>die</strong> Gemeindevertretung <strong>die</strong> Durchführung einer Einwohnerversammlung beschlossen, so werden alle Einwohner durch öffentliche<br />

Bekanntmachung rechtzeitig gemäß § 7 Abs. 2 eingeladen.<br />

(3) Der Bürgermeister führt den Vorsitz der Versammlung. Zu Beginn der Versammlung unterrichtet er oder ein von ihm Beauftragter über <strong>die</strong> Ziele<br />

und Auswirkungen des Vorhabens. Anschließend haben <strong>die</strong> Einwohner <strong>die</strong> Gelegenheit, <strong>die</strong> Ausführungen zu erörtern und dazu Stellung zu<br />

nehmen.<br />

(4) Die Gemeindevertretung behandelt <strong>die</strong> Vorschläge und Anregungen in ihrer nächsten Sitzung.<br />

§ 4 Gleichberechtigung von Frau und Mann<br />

(1) Alle Personen-, Amts und Funktionsbezeichnungen, <strong>die</strong> in <strong>die</strong>ser Satzung Verwendung finden, gelten sowohl in der männlichen als auch in der<br />

weiblichen Sprachform.<br />

(2) Die Gemeindevertretung bestellt einen Gleichstellungsbeauftragten. Die Amtszeit des Gleichstellungsbeauftragten endet mit seiner Abberufung<br />

durch <strong>die</strong> Gemeindevertretung.<br />

(3) Der Gleichstellungsbeauftragte hat das Recht, sich jederzeit an den Vorsitzenden der Gemeindevertretung oder des zuständigen Ausschusses zu<br />

wenden, um <strong>die</strong> aus der Sicht seines Auftrages von ihm für notwendig gehaltenen Maßnahmen schriftlich zu empfehlen. Der Vorsitzende<br />

unterrichtet <strong>die</strong> Gemeindevertretung oder den Ausschuss hierüber in geeigneter Weise und kann dem Gleichstellungsbeauftragten Gelegenheit<br />

geben, den abweichenden Standpunkt in einer der nächsten Sitzungen persönlich vorzutragen.<br />

(4) Einmal jährlich gibt der Gleichstellungsbeauftragte vor der Gemeindevertretung einen Tätigkeitsbericht ab.<br />

§ 5 Wertgrenzen bei Entscheidungen der Gemeindevertretung<br />

(1) Die Gemeindevertretung entscheidet <strong>die</strong> Änderung und Aufhebung von Grundstücksgeschäften und Vermögensgeschäften (§ 35 Absatz 2<br />

Ziffern 19 GO), sofern der Wert 25.000,00 EUR übersteigt, es sei denn, es handelt sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Die<br />

Gemeindevertretung entscheidet über <strong>die</strong> Vergabe von Planungsleistungen ab einer Baugesamtsumme von 100.000 Euro, es sei denn, es handelt sich<br />

um ein Geschäft der laufenden Verwaltung.<br />

(2) Der Hauptausschuss entscheidet über <strong>die</strong> Vergabe von Bau- und Ingenieurleistungen sowie den Abschluss, <strong>die</strong> Änderung und Aufhebung von<br />

Grundstücksgeschäften und Vermögensgeschäften, sofern der Wert 12.500,00 Euro übersteigt, es sei denn, es handelt sich um ein Geschäft der<br />

laufenden Verwaltung. Im Übrigen entscheidet der Bürgermeister.<br />

§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder der Gemeindevertretung<br />

(1) Die Gemeindevertreter haben bei ihrer Arbeit stets im Interesse und zum Wohle der gesamten Gemeinde zu handeln und <strong>die</strong>ses Interesse über ihr<br />

persönliches Interesse zu stellen.<br />

(2) Der Bürgermeister ist verpflichtet, <strong>die</strong> Gemeindevertreter bei der Erfüllung der ihnen in Ausübung ihres Amtes obliegenden Aufgaben durch <strong>die</strong><br />

Verwaltung zu unterstützen, insbesondere durch <strong>die</strong> Erteilung von Auskünften, <strong>die</strong> Zurverfügungstellung von Informationsmaterial und <strong>die</strong><br />

Ermöglichung von Akteneinsicht.<br />

(3) Kann ein Gemeindevertreter <strong>die</strong> ihm aus seiner Mitgliedschaft in der Gemeindevertretung oder einem Ausschuss erwachsenden Pflichten nicht<br />

erfüllen, hat er das dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung bzw. dem Ausschussvorsitzenden mitzuteilen. Ist er an der Teilnahme an einer<br />

Sitzung der Gemeindevertretung oder eines Ausschusses, in dem er Mitglied ist verhindert, hat er sich vorher beim Vorsitzenden zu entschuldigen<br />

und bei einer Sitzung des Hauptausschusses unverzüglich seinen Vertreter zu benachrichtigen.<br />

(4) Sofern <strong>die</strong>s für <strong>die</strong> Ausübung seines Mandates von Bedeutung sein kann, hat das betreffende Mitglied der Gemeindevertretung den Vorsitzenden<br />

der Gemeindevertretung schriftlich, innerhalb von vier Wochen nach Mandatsübernahme, Auskunft über seine wirtschaftlichen und persönlichen<br />

Verhältnisse zu geben. Die Auskunft erstreckt sich:<br />

a.) bei unselbstständiger Tätigkeit auf <strong>die</strong> Angabe des Arbeitgebers und der eigenen Funktion oder <strong>die</strong>nstlichen Stellung.<br />

b.) bei selbstständiger Tätigkeit auf <strong>die</strong> Art des Gewerbes mit Angabe der Firma und auf <strong>die</strong> Bezeichnung des Berufszweiges:<br />

c.) auf vergütete und ehrenamtliche Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, sonstigen Organs oder Beirates<br />

einer Gesellschaft, einer Genossenschaft, eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens oder einer Körperschaft, Stiftung oder<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts.<br />

d.) auf entgeltliche Tätigkeiten für Beratungen, Vertretung fremder Interessen, Erstellung von Gutachten soweit <strong>die</strong>se Tätigkeit nicht im Rahmen des


ausgeübten Berufes liegt.<br />

(5) Änderungen der Angaben nach Absatz 2 sind dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung unverzüglich mitzuteilen.<br />

(6) Über <strong>die</strong> Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse, denen ein Mitglied der Gemeindevertretung angehört, erhält <strong>die</strong>ses eine<br />

Durchschrift von der Niederschrift. Über <strong>die</strong> Sitzungen der Ausschüsse, denen ein Mitglied der Gemeindevertretung nicht angehört, erhält <strong>die</strong>ses auf<br />

Antrag eine Durchschrift von der Niederschrift.<br />

§ 7 Einberufung der Sitzungen der Gemeindevertretung<br />

(1) Die Gemeindevertretung tritt mindestens alle zehn Wochen zu einer Sitzung zusammen.<br />

(2) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen der Gemeindevertretung werden spätestens fünf Kalendertage vor dem Tag der Sitzung öffentlich<br />

bekannt gemacht.<br />

(3) Die Öffentlichkeit ist gemäß § 44 GO auszuschließen, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder <strong>die</strong> Wahrung schutzwürdiger<br />

Interessen des Einzelnen es erfordern. Gemäß § 44 Satz 3 GO wird<br />

für folgende Gruppen von Angelegenheiten <strong>die</strong> Öffentlichkeit ausgeschlossen:<br />

a) Personal- und Disziplinarangelegenheiten, b) Grundstücksangelegenheiten und Vergaben,<br />

c) Abgaben und Wirtschaftsangelegenheiten Einzelner, d) Aushandlung von Verträgen mit Dritten,<br />

§ 8 Hauptausschuss<br />

(1) Die Gemeindevertretung bildet einen Hauptausschuss. Der Hauptausschuss besteht aus 6 Gemeindevertretern und dem hauptamtlichen<br />

Bürgermeister.<br />

(2) Der Hauptausschuss bereitet den Ablauf der Gemeindevertretersitzungen vor. Er legt fest, welche Beschlussempfehlungen der Ausschüsse einer<br />

Bestätigung der Gemeindevertretung bedürfen und beschließt gegebenenfalls <strong>die</strong> direkte Weiterleitung zu Umsetzung an <strong>die</strong> Verwaltung.<br />

(3) In Angelegenheiten des § 7 Absatz 3 ist <strong>die</strong> Öffentlichkeit ausgeschlossen.<br />

§ 9 Weitere Ausschüsse<br />

(1) Die Gemeindevertretung bildet folgende weitere ständige Ausschüsse: a.) Finanzausschuss<br />

b.) Ausschuss für Wirtschaft<br />

c.) Bau- und Territorialausschuss<br />

d.) Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales<br />

e.) Ausschuss für Kultur und Sport<br />

f.) Wahlprüfungsausschuss<br />

Mit Ausnahme des Ausschusses für Bildung, Jugend und Soziales und des Wahlprüfungsausschusses setzen sich <strong>die</strong> Ausschüsse aus 7<br />

Gemeindevertretern und 5 sachkundigen Einwohnern zusammen. Im Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales arbeiten 9 Gemeindevertreter und<br />

5 sachkundige Einwohner. <strong>Für</strong> jedes Ausschussmitglied kann von der jeweiligen Fraktion ein Vertreter benannt werden. Der<br />

Wahlprüfungsausschuss arbeitet ohne sachkundige Einwohner.<br />

(2) Hinsichtlich der Öffentlichkeit der Sitzungen in den Ausschüssen gilt § 7 Absatz 3 entsprechend.<br />

(3) Die Gemeindevertretung kann zu Schwerpunktthemen weitere ständige oder temporäre Ausschüsse und Unterausschüsse bilden.<br />

§ 10 Ortsbeiräte<br />

(1) <strong>Für</strong> <strong>die</strong> in § 1 Absatz 2 genannten Ortsteile wird je ein Ortsbeirat gebildet.<br />

(2) Der Ortsbeirat in Groß Kienitz, Jühnsdorf und <strong>Mahlow</strong> besteht aus 3 Mitgliedern. In Dahlewitz besteht der Ortsbeirat aus 5 Mitgliedern. (3) Die<br />

Ortsbeiräte entscheiden über <strong>die</strong> Angelegenheiten gemäß § 54 a Abs. 3 G0. Die Ortsbeiräte arbeiten zur Wahrung der Interessen ihres Ortsteils eng<br />

mit der Gemeindevertretung zusammen. Mindestens einmal im Jahr wird den Ortsbeiräten im Rahmen der Gemeindevertretersitzungen <strong>die</strong><br />

Möglichkeit eines Informationsaustausches mit der Gemeindevertretung gegeben.<br />

(4) § 6 Abs. 1 bis 3 und § 7 finden entsprechende Anwendung.<br />

§ 11 Vertretung des hauptamtlichen Bürgermeisters<br />

Der 1. Stellvertreter des hauptamtlichen Bürgermeisters ist der Beigeordnete.<br />

Der 2. Stellvertreter des hauptamtlichen Bürgermeisters ist der Kämmerer.<br />

§ 12 Gemeindebe<strong>die</strong>nstete<br />

Der hauptamtliche Bürgermeister ist nach § 73 Abs. 2 S. 4 GO im Rahmen des Stellenplanes zuständig für <strong>die</strong> Ernennung, Anstellung und<br />

Entlassung von Beamten bzw. <strong>die</strong> Einstellung, Eingruppierung und Entlassung von Angestellten und Arbeitern. Ab der Besoldungsgruppe A 12 bei<br />

Beamten und der Vergütungsgruppe III BAT -0 bei Angestellten entscheidet der Bürgermeister nach Anhörung des Hauptausschusses.<br />

§ 13 Ausländerbeauftragter<br />

(1) <strong>Für</strong> den Aufgabenbereich Ausländer bestellt <strong>die</strong> Gemeindevertretung einen Beauftragten oder eine Beauftragte. Die Amtszeit des<br />

Ausländerbeauftragten endet mit seiner Abberufung durch <strong>die</strong> Gemeindevertretung.<br />

(2) Der Ausländerbeauftragte kann <strong>die</strong> Ausländer betreffenden Wünsche und Anregungen an <strong>die</strong> Gemeindevertretung, den zuständigen Ausschuss<br />

oder den hauptamtlichen Bürgermeister herantragen. In Angelegenheiten der Ausländer soll der Ausländerbeauftragte gehört werden. Dabei sind<br />

entsprechende Anträge an den hauptamtlichen Bürgermeister zu richten.<br />

(3) § 4 Abs. 3 und 4 findet entsprechende Anwendung.<br />

§14 Jugendbeauftragter<br />

(1) <strong>Für</strong> den Aufgabenbereich Jugendliche bestellt <strong>die</strong> Gemeindevertretung einen Beauftragten oder eine Beauftragte. Die Amtszeit des<br />

Jugendbeauftragten endet mit seiner Abberufung durch <strong>die</strong> Gemeindevertretung.<br />

(2) Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Jugendbeauftragten gilt § 13 Absatz 2 entsprechend.<br />

(3) § 4 Abs. 3 und 4 findet entsprechende Anwendung.<br />

§ 15 Beauftragter für Senioren und Menschen mit Behinderungen<br />

(1) <strong>Für</strong> den Aufgabenbereich Senioren und Menschen mit Behinderungen bestellt <strong>die</strong> Gemeindevertretung einen Beauftragten oder eine Beauftragte.


Die Amtszeit des/der Beauftragten endet mit seiner Abberufung durch <strong>die</strong> Gemeindevertretung.<br />

(2) Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Beauftragten gilt § 13 Absatz 2 entsprechend.<br />

(3) § 4 Abs. 3 und 4 findet entsprechende Anwendung.<br />

§ 16 Bekanntmachungen von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften<br />

(1) Die Bekanntmachungen erfolgen durch den hauptamtlichen Bürgermeister.<br />

(2) Satzungen und sonstige ortsrechtliche Vorschriften sind, soweit keine sondergesetzlichen Vorschriften bestehen, im vollen Wortlaut und soweit<br />

erforderlich durch Hinweis auf <strong>die</strong> Genehmigungsverfügung unter Angabe der genehmigenden Behörde und des Datums im „<strong>Lokalanzeiger</strong> für <strong>die</strong><br />

Gemeinde Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong>" bekanntzumachen. (3) Sind Pläne, Karten oder Zeichnungen Bestandteil einer Satzung, so kann <strong>die</strong> öffentliche<br />

Bekanntmachung <strong>die</strong>ser Teile in der Form des Absatzes 2 dadurch ersetzt werden, dass sie in der Gemeinde Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong>, Karl-Marx-<br />

Straße 4, 15827 Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong>, Gemeindeteil Blankenfelde zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden ausgelegt werden<br />

(Ersatzbekanntmachung). Die Ersatzbekanntmachung wird <strong>vom</strong> hauptamtlichen Bürgermeister angeordnet. Die Anordnung muss <strong>die</strong> genauen<br />

Angaben über Ort und Dauer der Auslegung enthalten und ist zusammen mit der Satzung nach Absatz 2 zu veröffentlichen. Die Dauer der<br />

Auslegung beträgt 14 Tage, Beginn und Ende der Auslegung sind aktenkundig zu machen. (4) Der „<strong>Lokalanzeiger</strong> für <strong>die</strong> Gemeinde Blankenfelde-<br />

<strong>Mahlow</strong>" erscheint als periodisches Druckwerk. Sonderdrucke sind möglich.<br />

§ 17 Sonstige öffentliche Bekanntmachungen<br />

(1) Alle Bekanntmachungen, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Gemeinde nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB), der Brandenburgischen Bauordnung<br />

(BbgB0), den §§ 72-78 (Planfeststellungsverfahren) des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Brandenburg (VwVfGBbg) und des<br />

Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) vorzunehmen hat, werden im „Lokanzeiger für <strong>die</strong> Gemeinde Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong>" bekannt<br />

gemacht.<br />

(2) Sonstige öffentliche Bekanntmachungen werden durch Aushang in den in nachstehend näher bezeichneten Bekanntmachungskästen bewirkt<br />

- Blankenfelde, Karl-Marx-Straße 4 (vor dem Verwaltungsgebäude),<br />

- Blankenfelde, Dietrich Bonhoeffer Straße<br />

- Blankenfelde, Max-Liebermann Ring (Kita/ Schule)<br />

- Groß Kienitz, Dorfstraße 14 (vor dem Dorfgemeinschaftshaus),<br />

- Jühnsdorf, Dorfstraße 8 (vor dem Gemeindehaus),<br />

- <strong>Mahlow</strong>, Bahnhofsvorplatz (gegenüber S-Bahnhof)<br />

- <strong>Mahlow</strong>, Heinrich-Heine-Straße 3-5 (vor dem Vereinshaus)<br />

- <strong>Mahlow</strong>, Glasower Damm (Schule, Turnhalle)<br />

- <strong>Mahlow</strong>, Arcostraße (vor Ichthys)<br />

- <strong>Mahlow</strong>, Berliner Damm (Bereich Aldi, Haus-Nr. 171 b)<br />

- Dahlewitz, Bahnhofstraße, vor der Kita Blausternchen<br />

- Dahlewitz, Bahnhofstraße, gegenüber dem Bahnhofsvorplatz<br />

- Dahlewitz, Bahnhofstraße/Breitscheidstraße (neben Elektronikgeschäft)<br />

(3) Bei der Bekanntmachung der Zeit, des Ortes und der Tagesordnung der Sitzungen der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse sind <strong>die</strong><br />

Schriftstücke spätestens 5 Kalendertage vor dem Sitzungstag auszu hängen. Hierbei wird der Tag des Anschlages nicht mitgerechnet. Der Tag des<br />

Anschlages ist beim Anschlag, der Tag der Abnahme nach der Abnahme auf dem ausgehängten Schriftstück zu vermerken.<br />

§ 18 Öffentliche Zustellungen<br />

Öffentliche Zustellungen werden durch Aushang in dem amtlichen Bekanntmachungskasten vor dem Verwaltungsgebäude, Karl-Marx-Str, 4, 15827<br />

Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong>, GT Blankenfelde bewirkt. Sie können daneben im „<strong>Lokalanzeiger</strong> für <strong>die</strong> Gemeinde Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong>" abgedruckt<br />

werden.<br />

§ 19 Inkrafttreten<br />

Die Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Die Hauptsatzung der Gemeinde Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong> <strong>vom</strong><br />

27.11.2003 tritt damit außer Kraft.<br />

Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong>, den 29.04.<strong>2004</strong><br />

gez. 0. Baier<br />

Bürgermeister<br />

Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden und Verbände<br />

Hinweis auf <strong>die</strong> 7. Änderungssatzung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Komplexsanierung mittlerer Süden (KMS Zossen) <strong>vom</strong><br />

16.05.2002<br />

Die Bekanntmachung der 7. Änderungssatzung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Komplexsanierung mittlerer Süden ist im Amtsblatt des<br />

Landkreises Teltow-Fläming Nr. 9 <strong>vom</strong> 25.02.<strong>2004</strong> erfolgt.<br />

gez. B. David<br />

Zweckverband KMS Zossen<br />

Trebbiner Straße 30<br />

15838 Am Mellensee OT Sperenberg<br />

Bekanntmachungen WAZ


Bekanntmachung<br />

Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong> hat auf ihrer Sitzung am 18.05.<strong>2004</strong> folgende<br />

Beschlüsse gefasst:<br />

Beschluss-Nr.: 08/05/04-nö<br />

Vergabe der Bauleistung für das Vorhaben Schmutzwassertechnische Erschließung TO: Bereich Finkenweg;<br />

Gemeinde Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong> / OT <strong>Mahlow</strong><br />

Beschluss-Nr.: 09/05/04-nö<br />

Vergabe der Bauleistung für das Vorhaben Schmutzwassertechnische Erschließung TO: Bereich Am Vogelherd;<br />

Gemeinde Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong> / GT Blankenfelde<br />

gez. Hein<br />

Verbandsvorsteher<br />

Amtliche Mitteilungen des Bürgermeister der Gemeinde Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong><br />

Bürgermeistersprechstunde<br />

Der Bürgermeister der Gemeinde Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong> hält jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat in der Gemeindeverwaltung im Gemeindeteil<br />

Blankenfelde, Karl-Marx-Straße 4 und jeden 2. Donnerstag im Monat im Vereinshaus im Ortsteil <strong>Mahlow</strong>, Heinrich-Heine-Straße jeweils von 16.00<br />

bis 18.00 Uhr eine Bürgermeistersprechstunde für <strong>die</strong> Bürger und Bürgerinnen der Gemeinde ab.<br />

Aufruf zur Mitarbeit als Wahlhelfer / in<br />

Informationen des Hauptamtes<br />

Liebe Bürgerinnen und Bürger, <strong>2004</strong> ist das Jahr der Wahlen.<br />

Am 19. September findet <strong>die</strong> 4. Wahl zum Landtag des Landes Brandenburg statt.<br />

Die Durchführung der Wahlen obliegt den jeweiligen Kommunalverwaltungen. Um einen reibungslosen Ablauf der Wahlen zu gewährleisten, ist <strong>die</strong><br />

Gemeinde Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong> auch auf freiwillige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer angewiesen, <strong>die</strong> an dem Wahlsonntag in den jeweiligen<br />

Wahllokalen ihren Dienst verrichten. Ihre Aufgabe ist es, <strong>die</strong> Durchführung der Wahlhandlung entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen<br />

abzusichern und nach Schließung des Wahllokals das Wahlergebnis zu ermitteln. Hierfür wird ein sog. „Erfrischungsgeld" (gern. § 8 Abs. 2<br />

BbgLWahIV = Wahlvorsteher 18,00 EUR und Beisitzer 13,00 EUR) gezahlt.<br />

Es werden Bürgerinnen und Bürger gesucht, <strong>die</strong> gerne zur Übernahme <strong>die</strong>ses interessanten Ehrenamtes bereit sind.<br />

Die Wahlvorsteher, deren Stellvertreter und <strong>die</strong> Beisitzer können an den im Vorfeld der Wahl stattfindenden Schulungen teilnehmen. Sie erhalten<br />

ein fun<strong>die</strong>rtes Wissen. In solch einem geschulten Team sind Sie als Bürger der Gemeinde Blankenfelde als Wahlhelfer herzlich willkommen.<br />

Sofern Ihr Interesse an der Ausübung <strong>die</strong>ses Ehrenamtes geweckt wurde, melden Sie sich bitte in der Gemeindeverwaltung, Karl-Marx-Straße 4, GT<br />

Blankenfelde oder telefonisch<br />

Frau Schiller 03379/333-111<br />

Frau Amelung 03379/333-105<br />

Frau Rudorf 03379/333-134<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

im Auftrag<br />

Schiller, Hauptamtsleiterin<br />

Aktionstag für Ausbildung am 25.09.<strong>2004</strong> - Aufruf an alle Gewerbetreibenden<br />

Die Gemeinde Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong> veranstaltet am 25. September <strong>2004</strong> in der Zeit von 9 bis 17 Uhr im Kopernikus-Gymnasium in Blankenfelde<br />

einen Aktionstag für Ausbildung.<br />

Ziel <strong>die</strong>ses Aktionstages ist es, einerseits den Schulabgängern einen Blick hinter <strong>die</strong> Kulissen eines Ausbildungsbetriebes zu ermöglichen und sich<br />

über verschiedene Berufe zu informieren oder bestimmte Stu<strong>die</strong>ngänge zu hinterfragen bzw. auch Denkanstöße für eine Ausbildungsrichtung oder<br />

einen Stu<strong>die</strong>ngang zu geben. Andererseits soll aber auch den Ausbildungsbetrieben <strong>die</strong> Möglichkeit gegeben werden, sich zu präsentieren und<br />

vielleicht schon den einen oder anderen Jugendlichen für seinen Ausbildungsberuf oder Stu<strong>die</strong>ngang gewinnen zu können. Auch <strong>die</strong><br />

Gemeindeverwaltung wird sich dort mit dem Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r präsentieren. Auch wenn Sie noch nicht ausbilden<br />

heißen wir Sie herzlich willkommen und würden uns über eine Teilnahme Ihrerseits sehr freuen. Der Tag steht für alle interessierten Schülerinnen<br />

und Schüler aller Schulrichtungen offen.<br />

Sofern Sie es ermöglichen können, <strong>die</strong> verschiedenen Berufe Ihrer Firma vorstellen zu können, setzen Sie sich bitte mit der Gemeindeverwaltung in<br />

Verbindung. Ansprechpartner ist Frau Schiller (03379/333-111).<br />

Informationen Bauamt


Bekanntmachung über <strong>die</strong> öffentliche Auslegung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet" M 1 der Gemeinde Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong> . gemäß<br />

§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)<br />

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong> hat in ihrer Sitzung am 18.03.<strong>2004</strong> den Entwurf und <strong>die</strong> Begründung des<br />

Bebauungsplans Gewerbegebiet M 1 gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gern. Gesetz über <strong>die</strong><br />

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wird nicht durchgeführt, da <strong>die</strong> durchgeführte „allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls" gern. § 3 c (UVPG)<br />

deren Entbehrlichkeit festgestellt hat.<br />

Das Gebiet des Bebauungsplans liegt östlich des Ortskerns und wird folgender Maßen begrenzt: nach Norden durch <strong>die</strong> Ibsenstraße, nach Süden<br />

durch den Eisenbahnaußenring, nach Westen durch <strong>die</strong> angrenzenden Wohngrundstücke, nach Osten durch <strong>die</strong> Bundesstraße 96 (vgl. Skizze). Der<br />

Entwurf des Plans mit seiner Begründung liegt <strong>vom</strong>:<br />

23. August <strong>2004</strong> bis zum 22. September <strong>2004</strong><br />

in der Gemeindeverwaltung Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong>, Karl-Marx-Straße 4, 15827 Blankenfelde, während folgender Zeiten:<br />

Montags von 9:00 - 15:00 Uhr<br />

Dienstags von 9:00 - 16:00 Uhr<br />

Mittwochs von 9:00 - 15:00 Uhr<br />

Donnerstags von 9:00 - 19:00 Uhr<br />

Freitags von 9:00 - 12:00 Uhr<br />

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während <strong>die</strong>ser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder<br />

während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.<br />

gez. Baier<br />

Bürgermeister<br />

Neubau B 961 Information <strong>vom</strong> BABA<br />

Am 03.08.<strong>2004</strong> wurde der 1. Bauabschnitt fertiggestellt und dem Verkehr übergeben. Somit ist <strong>die</strong> neue 4-streifige B 96 von der Berliner<br />

Stadtgrenze bis zur neuen kreuzungsfreien Anbindung an <strong>die</strong> L 76 / B 96 a vollständig nutzbar. Mit der gleichzeitigen Inbetriebnahme des Radweges<br />

nach Berlin - Lichtenrade ist auch <strong>die</strong> Zeit der dauernden Provisorien und Feldwege für alle Radfahrer beendet.<br />

Im Rahmen des weiteren vierstreifigen Ausbaus der B 96 als Kraftfahrstraße erfolgt im Ortsteil <strong>Mahlow</strong>, in der Waldsiedlung der Ausbau des<br />

Waldweges / Heideweges. Die Wege erhalten einen Asphaltbelag. Die jetzt begonnenen Arbeiten werden bis zum November abgeschlossen. Die<br />

Zufahrten zu den Grundstücken sind gewährleistet. Die Anwohner werden direkt durch unsere Bauleiter informiert,


Thomas Mattuschka<br />

Leiter der Bauüberwachung Süd<br />

Brandenburgisches Autobahnamt<br />

Mitteilung des Bauamtes<br />

Das Bauamt gibt bekannt, dass ab der 38. Kalenderwoche <strong>2004</strong> <strong>die</strong> Endbescheidung für den Straßenbau in Dahlewitz für <strong>die</strong> Straßen:<br />

- Rangsdorfer Weg,<br />

- Dorfstraße (Dorfanger),<br />

der Gemeinde Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong> OT Dahlewitz erfolgen wird.<br />

Krumpmann<br />

Bauamt<br />

Informationen der Kämmerei<br />

! ! Achtung neue Kontonummern ! !<br />

Infolge der Fusion der Kreissparkasse Teltow - Fläming und der Mittelbrandenburgische Sparkasse ändern sich ab sofort <strong>die</strong> Kontonummern der<br />

Gemeinde wie folgt:<br />

3641020785 - Hauptgeschäftskonto der Gemeinde<br />

Weiterhin werden folgende Konten geführt, <strong>die</strong> hauptsächlich für folgende Einzahlungen mit genutzt werden können:<br />

3641020114 - vorwiegend Blankenfelder Einzahlungen<br />

3641020122 - vorwiegend <strong>Mahlow</strong>er Einzahlungen<br />

3641020084 - vorwiegend Dahlewitzer Einzahlungen<br />

3641020238 - Buß -und Verwarngelder (Knöllchen)<br />

3641020807 - Spendengelder<br />

3641023024 - Vollstreckung<br />

Die BLZ lautet: 1605 0000 Mittelbrandenburgische Sparkasse<br />

Uns vorliegende Einzugsermächtigungen für Konten der ehemaligen Sparkasse Teltow - Fläming werden automatisch in Zusammenarbeit mit der<br />

Sparkasse von uns umgestellt.<br />

Informationen des Ordnungsamtes<br />

Neue Baumschutzverordnung des Landes Brandenburg<br />

Eine neue Baumschutzverordnung trat im Land Brandenburg am 30. Juli <strong>2004</strong> in Kraft. Sie wurde am 29. Juli <strong>2004</strong> im Amtsblatt des Landes<br />

Brandenburg veröffentlicht.<br />

Die neue Baumschutzverordnung wird durch <strong>die</strong> Untere Naturschutzbehörde umgesetzt und ist ab sofort auch im Landkreis Teltow Fläming in<br />

folgenden Gemeinden anzuwenden:<br />

- Nuthe-Urstromtal - Niederer Fläming - Niedergörsdorf<br />

- Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong> - Amt Dahme<br />

- Ortsteile der Stadt Ludwigsfelde<br />

- Stadt Luckenwalde<br />

- Stadt Jüterbog<br />

- und der Stadt Zossen<br />

In allen anderen Gemeinden und Städten des Landkreises bestehen eigene Baumschutzsatzungen, <strong>die</strong> unmittelbar gelten. Eine Antragsbearbeitung<br />

zu Maßnahmen im Baumbestand erfolgt in den zuständigen Gemeinden. Die neue Baumschutzverordnung Brandenburg (BaumSchVBbg) enthält<br />

folgende Neuregelungen:<br />

- Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 60 cm in 1,30 m Höhe sind geschützt.<br />

- Bäume, <strong>die</strong> im Rahmen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gepflanzt wurden, sind geschützt.<br />

- Bäume auf Grundstücken mit einer Bebauung von max. 2 Wohneinheiten dürfen in der Zeit v. 16. September bis zum 14. März eines jeden Jahres<br />

ohne Genehmigung gefällt werden. Ausgenommen davon sind Eichen, Ulmen, Platanen, Linden und Rotbuchen, <strong>die</strong> in 1,30 m Höhe einen<br />

Stammumfang von mehr 190 cm haben.<br />

- <strong>Für</strong> Obstbäume, Pappeln, Baumweiden sowie tote Bäume im besiedelten Bereich ist außerhalb der Vegetationszeit keine Genehmigung<br />

erforderlich. Zur Fällung der Bäume während der Vegetationszeit (Zeit raum: 15. März bis 15. September) ist jedoch eine Ausnahmegenehmigung<br />

bei den zuständigen Behörden (Gemeinde, Untere Naturschutzbehörde) zu beantragen.<br />

Weiterhin ist zu beachten, dass Bäume in Schutzgebieten, in geschützten Biotopen (z.B. Streuobstwiesen) sowie Naturdenkmalen und Alleen einen<br />

besonderen Schutz genießen und für eine Fällung eine Genehmigung erforderlich ist. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an <strong>die</strong> Untere<br />

Naturschutzbehörde des Landkreises. Diese ist unter den Rufnummern (03371) 6 08 25 14 oder -25 00 zu erreichen.<br />

Die Bürger werden gebeten, <strong>die</strong> Besonderheiten für den Ortsteil Dahlewitz auf Grund dessen Baumschutzsatzung zu beachten.<br />

Voraussichtliche Änderungen in der Straßenreinigungsatzung der Gemeinde Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong><br />

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong>,<br />

durch <strong>die</strong> frühere Eigenständigkeit der einzelnen Gemeinden fand auf Grund der verschiedenen Verträge <strong>die</strong> Straßenreinigung und der Winter<strong>die</strong>nst<br />

in den vergangenen Jahren in einem unterschiedlichen Umfang statt. Der Bau und Territorialausschuss hat es sich daher, gemeinsam mit der<br />

Verwaltung der Gemeinde Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong> und den Ortsbürgermeistern/innen zur Aufgabe gemacht, eine Angleichung zu schaffen. Nach<br />

mehreren Gesprächsrunden haben wir uns auf folgende vier Kriterien geeinigt, nach denen <strong>die</strong> Einteilung der Straßen bzgl. Straßenreinigung<br />

und/oder Winter<strong>die</strong>nst, erfolgen soll. Diese Merkmale sind: Haupterschließungsstraße, Schulweg, zentrale Lage und/oder keine Anlieger. Auf Grund<br />

von Besonderheiten mancher Straßen war eine strikte Einhaltung nicht immer möglich, so dass Abweichungen vorkommen können. In Dahlewitz


esteht zusätzlich das Problem, dass durch das Amt Rangsdorf noch vor der Gemeindegebietsreform mit der dort zuständigen<br />

Straßenreinigungsfirma ein langfristiger Vertrag abgeschlossen wurde, der uns nur geringen Spielraum lässt. Insofern war eine Anpassung der<br />

Straßen an <strong>die</strong> o.g. Kriterien nicht vollständig möglich. Mit der folgenden Übersicht möchten wir Ihnen vorab schon einmal einen Überblick über<br />

<strong>die</strong> voraussichtlichen Änderungen der derzeit gültigen Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong> (veröffentlicht im<br />

<strong>Lokalanzeiger</strong> v. 15.01.<strong>2004</strong>) geben. Dabei weisen wir darauf hin, dass eine endgültige Fassung erst nach Beschlussfassung durch <strong>die</strong><br />

Gemeindevertretung vorliegen wird und ab dem 01.01.2005 Gültigkeit erlangt.<br />

- Nicht mehr in der von der Gemeinde Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong> durchgeführten Straßenreinigung/Winter<strong>die</strong>nst sind: Blankenfelde<br />

- Parkbuchten Lindenstraße und Pappelallee Dahlewitz<br />

- alte Dorfstraße (li. u. re. an der B 96) - Friedhofsweg<br />

- Kastanienallee<br />

- Lindenstr. (westl. Teil) - Preußstraße Groß Kienitz<br />

- Feldstraße (Hinterweg) <strong>Mahlow</strong><br />

- Herderstraße - Jonas-Lie-Straße - Kleiststraße - Schillerstraße - Ziethener Straße (Im Roten Dudel)<br />

- Parkbuchten Beethovenstraße, Ibsenstraße, Ziethener Straße - Parkplatz Karl-Marx-Platz<br />

- Neu hinein genommen in <strong>die</strong> von der Gemeinde Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong> durchgeführte Straßenreinigung/Winter<strong>die</strong>nst sind: Blankenfelde<br />

- Eichendorffstraße => in Straßengruppe B<br />

- Goethestraße => in Straßengruppe B<br />

- Wilhelm-Raabe-Straße => in Straßengruppe B Dahlewitz<br />

- Max-Griesbach-Straße => in Straßengruppe B<br />

- Parkplatz zw. neuem Bürgerhaus u. Bahnhofstr. => in Straßengruppe A<br />

- Parkplatz verlängerte Breitscheidstr. => in Straßengruppe A<br />

- Parkbuchten An der Gutsbahntrasse (incl. Containerstellplatz) => in Straßengruppe B<br />

<strong>Mahlow</strong><br />

- Ernst-Thälmann-Platz => in Straßengruppe A<br />

- Heinrich-Heine-Straße (zwischen Ibsen- und E.-Thälmann-Str.) => in Straßengruppe A<br />

- Kreischaussee => in Straßengruppe B<br />

- Poststraße (zwischen Trebbinerstr. u. E.-Thälmann-Platz) => in Straßengruppe B<br />

- Schulstraße => in Straßengruppe B<br />

- Virchowstraße => in Straßengruppe B<br />

- Parkbuchten - Heinrich-Heine-Straße => in Straßengruppe A<br />

- Radweg entlang der Lichtenrader Straße u. Ziethener Straße (Im Waldblick zw. L 76 u. Arcostr.) => in Straßengruppe B<br />

- innerhalb der Straßengruppen gab es folgende Wechsel: Dahlewitz<br />

- Am Bahnhofsschlag (von Straßengruppe B zu A)<br />

- Straße nach Groß Kienitz (von Straßengruppe A zu B) M low<br />

- Parkbuchten L.-Bernstein-Ring (von Straßengruppe A zu B)<br />

- sonstige Änderungen Blankenfelde - Carl-von-Ossietzky-Straße => ganze Straße Rinnsteinreinigung statt Straßenreinigung<br />

- Erich-Klausner-Straße => Rinnsteinreinigung statt Straßenreinigung zw. Heinestr. u. Ossietzkystr.<br />

Dahlewitz<br />

- Dorfstraße (B 96) => Straßenreingung nur zw. Straße nach Groß Kienitz u. Bahnhofstr.<br />

- Feldstraße => Straßenreinigung nur auf befestigtem Teil<br />

- Thälmannstraße => Straßenreinigung nur zwischen Bahnhofstraße und Rangsdorfer Weg<br />

Alle anderen Straßen, <strong>die</strong> nicht aufgeführt sind, erfahren keine Änderung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre/n jeweilige/n Ortsbürgermeister/<br />

in, den Vorsitzenden des BTA, Herrn Dr. Stirnal (03379/38089) oder das Ordnungsamt der Gemeinde Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong>, Fr. Rindler (03379/<br />

333140).<br />

Bau- und Territorialausschuss,<br />

Ordnungsamt<br />

Informationen des Bürgermeisters der Gemeinde Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong><br />

Information zu den Briefkästen für Nöel Martin<br />

In der Gemeinde Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong> existieren zwei Briefkästen für Nöel Martin. Wenn Sie Herrn Martin Post zukommen lassen möchten,<br />

können Sie <strong>die</strong>se direkt in der Gemeindeverwaltung (Karl-Marx-Straße 4 im GT Blankenfelde) oder im Vereinshaus <strong>Mahlow</strong> (Heinrich-Heine-<br />

Straße 3-5 im OT <strong>Mahlow</strong>) einwerfen. Ihre Sendungen werden dann direkt an Herrn Martin weitergeleitet.<br />

Verkaufsangebote für Grundstücke<br />

„Die Gemeinde Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong> veröffentlicht an <strong>die</strong>ser Stelle Verkaufsangebote für ihre Grundstücke. Ansprechpartner ist das Ordnungs<br />

amt, Karl-Marx-Str.4, 15827 Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong> (Tel. 03379-333 150, Frau Weiser, oder 333 151, Frau Wolter). Dort sind für jedes Grundstück<br />

nähere Informationen erhältlich; beim Vertrieb über Makler verfügt <strong>die</strong>ser über nähere Informationen. Das höchste Gebot genießt in der Regel den<br />

Vorzug. Ansprüche gegen <strong>die</strong> Gemeinde aus der Abgabe eines Angebotes sind ausgeschlossen. Bauplanungsrechtliche Angaben sind unverbindlich.<br />

Gemeindeteil Blankenfelde, Hölderlinstraße, Baugrundstück, 817 qm, 65.360 EUR, Makler F.-D. Dornig, Tel. 03379-37 40 36 od. 0172-38 73 200<br />

Gemeindeteil Blankenfelde, Zossener Damm, Baugrundstück, 865 qm, teilerschlossen, EUR 73.525, Makler D. Klingmeier, Tel. 030-744 99 52<br />

Ortsteil Dahlewitz Am alten Schulsportplatz 6/8, vollerschlossenes Baugrundst., 627 mz<br />

Ortsteil Dahlewitz, Gewerbegebiet, Kiefernstraße, vier Flurstücke zu 4.337 mz, 4.220 mz, 2.593 mz, 4.520 mz, voll erschlossen, Bebauungsplan mit<br />

GRZ 0,7, GFZ 2,4, Anschluss Autobahn und Bundesstraße, 60 EUR/mz<br />

ENDE DER AMTLICHEN BEKANNTMACHUNGEN


WAS ? WANN ? WO ?<br />

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung „Gemeinde Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong>" im Gemeindeteil Blankenfelde,<br />

Karl-Marx-Straße 4 Telefon: 03379/333-0<br />

Telefax: 03379/333-200 Internetadresse: www.blankenfelde-mahlow.de E-Mail: verwaltung@blankenfelde-mahlow.de<br />

Dienstag 9:00 -12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr<br />

Donnerstag 9:00 -12:00 Uhr und 13:00 - 19:00 Uhr<br />

Freitag 9:00 -11:00 Uhr<br />

Die nächsten Gemeindevertretersitzungen: Datum Uhrzeit Ort<br />

26.08.<strong>2004</strong> 19:00 Uhr Vereinshaus, Heinrich-Heine-Str. 3-5 02.09.<strong>2004</strong>19:00 Uhr Vereinshaus, Heinrich-Heine-Str. 3-5 (Folgesitzung zum<br />

26.08.<strong>2004</strong> auf Grund der zahlreichen TOP)<br />

30.09.<strong>2004</strong> 19:00 Uhr Vereinshaus, Heinrich-Heine-Str. 3-5 Die nächsten Ausschusssitzungen<br />

Hauptausschuss<br />

19.08.<strong>2004</strong> 19:00 Uhr Gemeindeverwaltung, Karl-Marx-Straße 4 23.09.<strong>2004</strong> 19:00 Uhr Gemeindeverwaltung, Karl-Marx-Straße 4 Ausschuss für<br />

Kultur und Sport<br />

30.08.<strong>2004</strong> 19:00 Uhr „Alte Aula", Zossener Damm 2 Finanzausschuss<br />

15.09.<strong>2004</strong> 18:30 Uhr Ort noch nicht bekannt<br />

(Bitte achten Sie auf <strong>die</strong> Aushänge in den Schaukästen der Gemeinde) Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales<br />

15.09.<strong>2004</strong> 19:30 Uhr Ort noch nicht bekannt<br />

(Bitte achten Sie auf <strong>die</strong> Aushänge in den Schaukästen der Gemeinde) Ausschuss für Wirtschaft<br />

08.09.<strong>2004</strong> 19:00 Uhr Ort noch nicht bekannt<br />

(Bitte achten Sie auf <strong>die</strong> Aushänge in den Schaukästen der Gemeinde) Bau- und Territorialausschuss<br />

12.08.<strong>2004</strong> 19:00 Uhr Ort noch nicht bekannt<br />

(Bitte achten Sie auf <strong>die</strong> Aushänge in den Schaukästen der Gemeinde) Die nächsten Sitzungen der Ortsbeiräte<br />

Ortsteil <strong>Mahlow</strong><br />

17.08.<strong>2004</strong> 19:00 Uhr Vereinshaus, Heinrich-Heine-Str. 3-5, <strong>Mahlow</strong><br />

Ortsteil Dahlewitz<br />

06.09.<strong>2004</strong> 19:30 Uhr Bürgerzentrum Dahlewitz, Bahnhofstr.83, Dahlewitz<br />

Ortsteil Groß Kienitz<br />

13.09.<strong>2004</strong> 18:00 Uhr Dorfgemeindehaus, Dorfstraße 14, Groß Kienitz Ortsteil Jühnsdorf<br />

17.08.<strong>2004</strong> 19:00 Uhr Dorfgemeinschaftshaus, Dorfstr. 8, Jühnsdorf Veränderungen über Zeit und Ort der Gemeindevertreter- und<br />

Ausschusssitzungen werden in den Aushängen der Gemeinde bekannt gegeben.<br />

Die Schiedsstelle 1 der Gemeinde Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong> ist zuständig für<br />

- GT Blankenfelde - OT Dahlewitz - OT Groß Kienitz - OT Jühnsdorf<br />

Die Schiedsstelle 1 ist telefonisch zu erreichen unter der Telefonnummer Sprechzeiten der Telefonnummer 03379/310631 oder 03379/372826.<br />

Terminvereinbarungen bitte nur über <strong>die</strong> genannten Telefonnummern. Umfassende Informationen zum Schiedsamt finden Sie auch im Internet<br />

unter http://www.schiedsamt.de.<br />

Sprechstunden des Schiedsmannes des Ortsteils <strong>Mahlow</strong> (Schiedsstelle 2) <strong>Für</strong> das 2. Halbjahr <strong>2004</strong> gelten folgende Sprechstunden für<br />

Verhandlungen im Vereinshaus <strong>Mahlow</strong>:<br />

Donnerstag 26.08.<strong>2004</strong> 15.00 bis 17.00 Uhr<br />

Donnerstag 30.09.<strong>2004</strong> 15.00 bis 17.00 Uhr<br />

Donnerstag 28.10.<strong>2004</strong> 15.00 bis 17.00 Uhr<br />

Donnerstag 25.11.<strong>2004</strong> 15.00 bis 17.00 Uhr<br />

Donnerstag 30.12.<strong>2004</strong> 15.00 bis 17.00 Uhr<br />

Polizeiposten Blankenfelde<br />

Berliner Damm 3-4, GT Blankenfelde, Telefon: 03379/372742 Sprechzeiten: jeden Dienstag 13:00 - 16:00 Uhr jeden Donnerstag 13:00 - 18:00 Uhr<br />

Polizeiwache Zossen<br />

Schulstraße 2,15806 Zossen, Telefon: 03377/3100 Beratung in Rentenangelegenheiten<br />

- Versicherten Älteste für <strong>die</strong> LVA<br />

Frau Theresia Racholdt Telefon: 033708/2 11 69<br />

- Versicherten Ältester für <strong>die</strong> BFA<br />

Herr Dr. Karl-Heinz Schniebs Telefon: 033708/2 10 05 Ärztlicher Bereitschafts<strong>die</strong>nst<br />

Den ärztlichen Bereitschafts<strong>die</strong>nst für dringende Hausbesuche im Krankheitsfall erreichen Sie über: 0331/632222 oder über den Notruf 112.<br />

DAHLEWITZ<br />

Vereinsnachrichten<br />

Schul- und Volkssternwarte Dahlewitz e.V. Bahnhofstraße 63, 15827 Dahlewitz<br />

Das Beobachtungsjahr <strong>2004</strong>/2005 beginnt am 06.09.<strong>2004</strong> um 20:00 Uhr mit dem ersten öffentlichen Beobachtungsabend. An jedem Montag und an<br />

jedem Samstag wird <strong>die</strong> Sternwarte in Dahlewitz wieder bis April 2005 für interessierte Sternfreunde geöffnet sein. Von November bis Januar<br />

werden wir den Beginn der Beobachtungsabende am Samstag so legen, dass bereits am frühen Abend, nach Eintritt der Dämmerung, beobachtet<br />

werden kann. Gruppen ob Familie, Schulklasse oder wo her auch immer sollten möglichst einen Termin vereinbaren, der außerhalb der öffentlichen<br />

Beobachtungsabende liegt. Im September und Oktober können auch Tagesbeobachtungen von Sonne und Venus durchgeführt werden.<br />

Auf den 18. September sei besonders aufmerksam gemacht. Der „Stern" initiierte <strong>die</strong> „Lange<br />

Nacht der Sterne" und <strong>die</strong> „Vereinigung der Sternfreunde" (VdS) erklärte ihn zum „2. Astronomietag" in Deutschland. <strong>Für</strong> <strong>die</strong>sen Tag haben wir ein<br />

gesondertes Programm ausgewiesen.


Weitere Informationen über den Verein erhalten Sie im Internet unter: http://www.sternwartedahlewitz.de und telefonisch unter den Nummern<br />

033708 30164, (Wolfgang Scholz) oder 03379 320432 (Michael Wenzel).<br />

Anfragen können Sie auch per eMail an: scholzCsternwartedahlewitz.de und wenzel@sternwartedahlewitz.de oder per Brief an: Schul- und<br />

Volkssternwarte Dahlewitz e.V., Bahnhofstraße 63, 15827 Dahlewitz richten.<br />

Beobachtungsabende im September <strong>2004</strong>:<br />

06.09.<strong>2004</strong><br />

- ab 20.00 Uhr Beobachtungsabend, verantwortlich Herr Wenzel<br />

Erste Deep-sky-Objekte, auf <strong>die</strong> sich der große Spiegel richtet sind der Ringnebel im Sternbild Leier und der Kugelsternhaufen M13 im Herkules.<br />

Sternschnuppen im September bescheren uns <strong>die</strong> Beta-Aurigiden (Maximum am 9.9.) und <strong>die</strong> Pisciden (Maximum am 20.9.). ' Besonders auf dem<br />

Weg nach Hause mal Ausschau halten. 11.09.<strong>2004</strong><br />

- ab 20.00 Uhr Beobachtungsabend, verantwortlich Herr Scholz 13.09.<strong>2004</strong><br />

- ab 20.00 Uhr Beobachtungsabend, verantwortlich Herr Schierhorn Doppelsteme in den Sternbildern Schwan, Leier und Herkules bestimmen<br />

<strong>die</strong>sen Beobachtungsabend.<br />

18.09.<strong>2004</strong><br />

- von 12:00 bis 14:00 Uhr, verantwortlich Herr Scholz Tagesbeobachtungen von Son ne (Sonnenflecken) und Venus (Phasen). um 19:00 Uhr<br />

Vortrag Herr Scholz<br />

Thema: „Astronomie und Astrologie, Wissenschaft und Mystik im Reich der Gestirne"<br />

- von 20:00 Uhr bis 05:00 Uhr Beobachtungen, verantwortlich Herr Wenzel<br />

Der Mond, erst 4 Tage alt, zeigt seine schmale Sichel nur noch kurz nach Sonnenuntergang am Westhorizont.<br />

Planeten gibt es während der ganzen Nacht zu sehen. In der ersten Nachthälfte sind Uranus und Neptun gut zu beobachten, gegen Mitternacht geht<br />

der Saturn auf und ist in der zweiten Nachthälfte <strong>die</strong> Attraktion am Himmel bis sich am frühen Morgen Venus und Merkur dazu gesellen.<br />

Die Palette der Deep-sky-Objekte ist groß, man sollte jedoch besonderes Augenmerk auf <strong>die</strong> Kugelsternhaufen legen, <strong>die</strong> in <strong>die</strong>ser Jahreszeit günstig<br />

stehen. Aber auch der Helixnebel, der größte und zugleich nächstgelegene Planetarische Nebel wird neben dem Saturnnebel <strong>die</strong> Aufmerksamkeit auf<br />

sich ziehen.<br />

Doppelsterne zeigen ihre Besonderheiten vor allem dann, wenn man ihre Spektren, <strong>die</strong> im Okularspektroskop nebeneinander liegen, vergleicht.<br />

Beobachtungsobjekte gibt es in den Sternbildern Schwan, Pegasus oder Wassermann. 20.09.<strong>2004</strong><br />

- ab 20.00 Uhr Beobachtungsabend, verantwortlich Herr Ludwig<br />

Deep-sky-Objekte im Sternbild Schwan werden an <strong>die</strong>sem Abend zuerst aufgesucht.<br />

25.09.<strong>2004</strong><br />

- ab 20.00 Uhr Beobachtungsabend, verantwortlich Herr Scholz<br />

27.09.<strong>2004</strong><br />

- ab 20.00 Uhr Beobachtungsabend, verantwortlich Herr Hermann<br />

Die Deep-sky-Objekte M39 (offener Haufen), M15 und M2 (Kugelsternhaufen) und der Ringnebel in der Leier werden an <strong>die</strong>sem Abend <strong>die</strong> ersten<br />

Beobachtungsobjekte sein. Der sehr tief stehende Vollmond dürfte dabei kaum stören.<br />

Die Sternwarte ist über den Osteingang der Gesamtschule Dahlewitz zu erreichen. Beachten Sie bitte, dass Beobachtungen nur durchgeführt werden<br />

können, wenn es <strong>die</strong> Wetterlage zulässt.<br />

Wolfgang Scholz 1. Vorsitzender<br />

MAHLOW<br />

Trinkwasser- und Bodenanalysen<br />

Am Mittwoch, dem 15. September <strong>2004</strong> bietet <strong>die</strong> AFU e.V. <strong>die</strong> Möglichkeit, in der Zeit<br />

von 11.00 - 12.00 Uhr in <strong>Mahlow</strong>, im Vereinshaus, H.-Heine-Str. 3-6,<br />

von 13.30- 14.30 Uhr in Zossen, im Rathaus, Marktplatz 20121,<br />

und von 16.00 - 17.00 Uhr in Luckenwalde, im Rathaus, Markt 10<br />

Wasser- und Bodenproben gegen Kostenerstattung untersuchen zu lassen. Das Wasser kann sofort auf pH-Wert, Nitratkonzentration und elektrische<br />

Leitfähigkeit untersucht werden. Dazu sollten Sie frisch abgefülltes Wasser (mind. 500 ml) in einer Mineralwasserflasche mitbringen. Auf<br />

besonderen Wunsch<br />

können zusätzlich auch noch andere Stoffe im Rahmen einer Vollanalyse gemessen werden oder es kann ermittelt werden, ob Sie bei Ihrem Wasser<br />

Kupferrohre für <strong>die</strong> Hausinstallation verwenden können.<br />

Weiterhin werden auch Bodenanalysen für eine Nährstoffbedarfsermittlung entgegengenommen. Hierzu ist es notwendig, an mehreren Stellen des<br />

Gartens Boden auszuheben, so daß insgesamt ca. 500 Gramm der Mischprobe für <strong>die</strong> Untersuchung zur Verfügung stehen.<br />

Eine Beratung zu weiteren Umweltproblemen ist möglich.<br />

gez. AFU e. V. Mittweida, Stephan (03727/ 976311)<br />

Informationen der Ortsgruppe der Volkssolidarität des Ortsteils <strong>Mahlow</strong> e.V. über Veranstaltungen im August <strong>2004</strong><br />

Mittwoch, den 18.08.<strong>2004</strong> Klubraum Schach und Skat Vorankündigung:<br />

Mittwoch, den 01.09.<strong>2004</strong> Klubraum Schach und Skat , Saal Spiele<br />

Mittwoch, den 08.09.<strong>2004</strong> Saal „Gemütliches Beisammensein"<br />

Alle Veranstaltungen finden um 14.00 Uhr im Vereinshaus <strong>Mahlow</strong>, Heinrich-Heine-Str. 3, statt.<br />

Außerdem ab 09.08.<strong>2004</strong>:<br />

Jeden Montag „Fit ab 55" von 16.00 bis 17.00 Uhr mitAnne Ordowsky in der Turnhalle der Schule Glasower Damm.<br />

Jeden Montag „Seniorensport" von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr in der Turnhalle am Weidenhof mit Gabi Schröder.<br />

Pressemitteilungen<br />

Jugendschöffen gesucht<br />

In <strong>die</strong>sem Jahr sind neu zu wählen <strong>die</strong> Jugendschöffen beim Landgericht Potsdam und den Amtsgerichten Luckenwalde und Zossen.<br />

<strong>Für</strong> den Amtsgerichtsbezirk Zossen sind 48 Jugendschöffen vorzuschlagen. Es sollen ebenso viele Frauen wie Männer in <strong>die</strong> Vorschlagsliste<br />

aufgenommen werden. Da noch männliche Bewerber für Zossen fehlen, werden <strong>die</strong> Bürger gebeten, sich für <strong>die</strong>ses Ehrenamt zu bewerben. Dies ist


is zum 9. August <strong>2004</strong> möglich.<br />

Die Amtsperiode dauert von 2005 bis 2008. Es gibt eine Altersbeschränkung:<br />

Bewerber sollen mindestens 251ahre alt sein und zum Ablauf der Amtsperiode das 70. Lebensjahr nicht überschreiten.<br />

Jugendschöffen üben einen Teil der Staatsgewalt aus. Sie werden mit Berufsrichtern in Strafverfahren tätig. In <strong>die</strong>sen Prozessen ist das Mitwirken<br />

juristischer Laien gewünscht, weil sie ihre Lebens- und Berufserfahrung, ihren Gemeinsinn und ihre Bewertungen in <strong>die</strong> Entscheidung der Gerichte<br />

einbringen können. Aus <strong>die</strong>sem Grunde sollten Bewerber um das Ehrenamt eines Jugendschöffen auch über Charaktereigenschaften wie Objektivität<br />

und Unparteilichkeit verfügen.<br />

Weitere Informationen sind beim Jugendamt des Landkreises Teltow-Fläming, Tel. (03371) 608 3401, erhältlich. Dort können auch <strong>die</strong><br />

Bewerbungsunterlagen angefordert werden.<br />

Aktuelle Beurteilung der Qualität der Badegewässer im Landkreis Teltow-Fläming (Stand: 28. Juli <strong>2004</strong>)<br />

Als zum Baden geeignet werden eingeschätzt:<br />

- Glienicksee, Dobbrikow Campingplatz<br />

- Gottower See, Gottow<br />

- Großer Zeschsee, Lindenbrück OT Zesch<br />

- Kiessee, Rangsdorf<br />

- Körbaer See, Dahme Campingplatz<br />

- Krummer See, Sperenberg Strandbad<br />

- <strong>Mahlow</strong>er See, <strong>Mahlow</strong><br />

- Motzener See, Kallinchen Campingplatz, AKK (FKK)<br />

- Vordersee, Dobbrikow- Kiessee, Horstfelde<br />

Als bedingt geeignet wurden bewertet:<br />

- Großer Wünsdorfer See, Wünsdorf Strandbad<br />

- Kliestower See, Kliestow<br />

- Mellensee, Klausdorf Strandbad - Mellensee, Mellensee Strandbad<br />

- Rangsdorfer See, Rangsdorf Seebad<br />

- Siethener See, Siethen Badestrand<br />

Auszug aus dem Einsatzplan des mobilen Geschwindigkeitsmessfahrzeuges<br />

Folgende Standorte sind u.a. für einen Einsatz vorgesehen<br />

12. August <strong>2004</strong> - in der Ortslage Wünsdorf<br />

16. August <strong>2004</strong> - in der Ortslage Rangsdorf<br />

17. August <strong>2004</strong> - in der Ortslage Dahme<br />

18. August <strong>2004</strong> - auf der B 96 in Zossen<br />

20. August <strong>2004</strong> - auf der B 101 zwischen Kloster Zinna und Luckenwalde<br />

23. August <strong>2004</strong> - in der Ortslage Werben<br />

24. August <strong>2004</strong> - in der Ortslage <strong>Mahlow</strong><br />

25. August <strong>2004</strong> - in der Ortslage Wünsdorf<br />

27. August <strong>2004</strong> - in der Ortslage Luckenwalde<br />

30. August <strong>2004</strong> - auf der L 795 in Thyrow<br />

31. August <strong>2004</strong> - in der Ortslage Dabendorf<br />

Gesundheit<br />

Rückenschule in <strong>Mahlow</strong><br />

Nach der Sommerpause finden wieder <strong>vom</strong> 24.08.-19.10.04 im „Prießnitzhaus", 1. Etage, in der Arnold-Böcklin-Str.7 in <strong>Mahlow</strong> unter der<br />

fachlichen Leitung von Frau Scholz folgende Rückenschulkurse statt:.<br />

Kurs 1: 15.00-16.30 Uhr, Kurs 2: 16.45-18.15 Uhr, Kurs 3: 18.3020.00 Uhr<br />

Durch gezielte Vorbeugung sollen Haltungsschäden und Rücken- und Nackenschmerzen vermieden werden. Die gesundheitsorientierte<br />

Rückenschule hilft, falsche Bewegungsmuster abzubauen durch: <strong>die</strong> Schulung der Körperwahrnehmung, <strong>die</strong> Beweglichmachung und Entspannung<br />

verspannter Muskelzüge und <strong>die</strong> Kräftigung der vernachlässigten Muskulatur des Halte-, Stütz- und Bewegungsapparates. Es werden in 90 Minuten<br />

Übungen zur Kräftigung der Skelettmuskulatur erlernt. Verkürzte Muskel werden gedehnt. Die gesundheitsorientierte und vorbeugende<br />

Rückenschule hilft, Bewegungsdefizite und Schmerzen abzubauen und unterstützt rückengerechtes Alltagsverhalten.<br />

Das Rückenschulprogramm ist mit dem Qualitätszertifikat „Sport pro Gesundheit" ausgezeichnet. Mit <strong>die</strong>sem Siegel wird ein ganzheitlicher Ansatz<br />

geboten und Anregungen für <strong>die</strong> Herausbildung eines gesunden rückenfreundlichen Lebenstils durch <strong>die</strong> Stärkung psychischer, physischer und<br />

sozialer Faktoren gegeben. Nächster Kurs:<br />

ab dem 26. Oktober<br />

Kurs 1:15.00 Uhr, Kurs 2:16.45 Uhr, Kurs 3: 18.30 Uhr<br />

Hinweis:<br />

Bitte eine Isomatte und ein Theraband mittlerer Stärke mitbringen. Bequeme leichte Bekleidung, feste Turnschuhe, ein Handtuch und Socken<br />

werden empfohlen. Anmeldung/Infos: Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Fläming-Spreewald e.V., Neue Parkstr. 18, 14943 Lukkenwalde<br />

Service-Center<br />

Tel.: 0 33 71 / 62 57 -0,<br />

mo, mi-fr von 8.00-14.30 Uhr, <strong>die</strong> von 13.00-18.00 Uhr Beratungsservice:<br />

Tel.:0 33 71 / 62 57 44, Frau Scholz (nur nach Vereinbarung)


<strong>Für</strong> <strong>die</strong> Richtigkeit der Inhalte wird keine Haftung übernommen !<br />

(Aufbereitet für das Internet von R. Eglin http://www.15831<strong>Mahlow</strong>.de)<br />

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