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Nachträgliche Schuldzinsen Das Urteil des BFH vom 20.6.20102 ...

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A. hat im Jahre 2009 ein vermietetes Grundstück I für 1Mio. € erworben und die<br />

Anschaffungskosten in Höhe von 1 Mio. € zu 80 % mit einem Darlehen finanziert. Für das<br />

Darlehen hat er eine Zinsbindungsfrist von 10 Jahren vereinbart.<br />

Im Jahre 2012 verkauft er das Grundstück I für 1,2 Mio. €. Den Verkaufserlös verwendet er<br />

nicht, um das Darlehen zu tilgen. Um die ansonsten zu zahlende Vorfälligkeitsentschädigung<br />

zu vermeiden, finanziert er mit dem Geld vielmehr die Anschaffungskosten eines neuen<br />

Grundstücks II.<br />

Der Kaufpreis für das neue Grundstück beträgt<br />

a) 1,2 Mio. € (oder mehr)<br />

b) 1,0 Mio. €. Den übersteigende Teil <strong>des</strong> Verkaufserlöses verwendet A für den privaten<br />

Lösung:<br />

Konsum<br />

a) A kann die <strong>Schuldzinsen</strong> für das Darlehen als Werbungskosten bei den Einkünften aus<br />

dem Grundstück II abziehen. Voraussetzung ist allerdings, dass er nachweisen kann,<br />

dass er den Erlös tatsächlich und gegenständlich zur Bezahlung <strong>des</strong> Kaufpreises für<br />

das Grundstück II verwendet hat. Diese Voraussetzung ist nur erfüllt, wenn er den<br />

Verkaufserlös nicht mit anderen Geldern vermengt hat. Er muss ihn also entweder<br />

direkt von dem Erwerber <strong>des</strong> Grundstücks I auf das Notaranderkonto betreffend das<br />

Grundstück II überweisen lassen oder bis zur Bezahlung <strong>des</strong> Kaufpreises für das<br />

Grundstück II auf einem gesondert geführten Konto bei der Bank „parken“. <strong>Das</strong> Geld<br />

darf nicht auf ein Konto gelangen, auf dem sich schon andere Mittel wie etwa<br />

Eigenkapital befinden.<br />

Verkaufserlös<br />

Haus I<br />

Konto<br />

Haus II<br />

Darlehen<br />

Surrogationstheorie:<br />

Der Erlös tritt an die Stelle <strong>des</strong><br />

Wirtschaftsgutes.<br />

<strong>Das</strong> mit dem Erlös erworbene Wirtschaftsgut<br />

tritt an die Stelle <strong>des</strong> Erlöses.<br />

<strong>Das</strong> Darlehen gilt als zur Finanzierung von<br />

Haus II verwendet.

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