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Prüfungsordnung - Hochschule Wismar

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Anlage 1 zu erwerben ist. Im Pflichtmodulbereich sind alle aufgeführten Module zu<br />

belegen, aus den Wahlpflichtmodulbereichen können einzelne Module entsprechend<br />

den Interessen und der angestrebten Profilierung gewählt werden.<br />

(3) Gegenstand der Modulprüfungen sind die Stoffgebiete der den Prüfungsfächern<br />

zugeordneten Lehrveranstaltungen.<br />

(4) Die Prüfungsanforderungen orientieren sich an dem Inhalt der Lehrveranstaltungen,<br />

die aufgrund der Studienordnung für das betroffene Studienfach angeboten werden.<br />

(5) Der Kandidat wird zum Kolloquium nur zugelassen, wenn er sämtliche andere<br />

Prüfungsleistungen erfolgreich abgelegt hat.<br />

§ 23<br />

Bildung der Gesamtnote, Zeugnis und Zeugnisergänzung<br />

(1) Die Gesamtnote errechnet sich entsprechend § 4 aus den Modulnoten gemäß § 22<br />

und der Note der Master-Thesis (einschließlich Kolloquium). Die Modulnoten gehen mit<br />

einem Anteil von zwei Drittel, die Master-Thesis mit Kolloquium mit einem Anteil von<br />

einem Drittel in die Gesamtnote ein.<br />

Summe (Modulnoten * CR)<br />

Gesamtnote = ------------------------------------------ * (2/3) + Note Master-Thesis mit Kolloquium * (1/3)<br />

(Summe der CR)<br />

(2) Neben der Note auf der Grundlage der deutschen Notenskala von 1 bis 5 ist bei der<br />

Abschlussnote zusätzlich auch eine relative Note entsprechend der ECTS-<br />

Bewertungsskala auszuweisen:<br />

A die besten 10 %<br />

B die nächsten 25 %<br />

C die nächsten 30 %<br />

D die nächsten 25 %<br />

E die nächsten 10 %.<br />

(3) Für die Bildung der Gesamtnote gilt § 4 entsprechend.<br />

(4) Bei hervorragenden Leistungen gemäß § 5 kann das Gesamturteil „mit Auszeichnung<br />

bestanden" erteilt werden.<br />

(5) Über die bestandene Master-Prüfung erhält der Kandidat unverzüglich, möglichst<br />

innerhalb von vier Wochen, ein Zeugnis in deutscher und englischer Sprache. In das<br />

Zeugnis sind der Studiengang, die Modulnoten der Master-Prüfung, das Thema der<br />

Master-Thesis und deren Note sowie die Gesamtnote der Master-Prüfung aufzunehmen.<br />

Auf Antrag des Kandidaten kann die bis zum Abschluss der Master-Prüfung benötigte<br />

Fachstudiendauer in das Zeugnis aufgenommen werden. Auf Antrag des Kandidaten ist<br />

in einem Beiblatt zum Zeugnis die Notenverteilung des jeweiligen Prüfungsjahrganges<br />

(Notenspiegel, Rangzahl) des Studienganges anzugeben.<br />

(6) Das Zeugnis trägt das Datum des Tages, an dem die letzte Prüfungsleistung erbracht<br />

worden ist.

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