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Geschäftsbericht 2012 - Sparkasse Kraichgau

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Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagevermögen<br />

Die immateriellen Anlagewerte und das Sachanlagevermögen werden mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten,<br />

vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, bilanziert.<br />

Aus Vereinfachungsgründen werden in Anlehnung an die steuerlichen Regelungen bewegliche Wirtschaftsgüter<br />

von geringem Wert (bis 150 Euro) sofort als Sachaufwand erfasst und geringwertige Vermögensgegenstände (bis<br />

1.000 Euro) in einen Sammelposten eingestellt und linear über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben.<br />

Sonstige Vermögensgegenstände<br />

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Niederstwert angesetzt.<br />

Verbindlichkeiten<br />

Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Unterschied zwischen Erfüllungs- und<br />

Ausgabebetrag wird unter den Rechnungsabgrenzungen ausgewiesen.<br />

Rückstellungen<br />

Die Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer<br />

Beurteilung notwendig ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.<br />

Die Pensionsrückstellungen wurden unter Anwendung versicherungsmathematischer Grundsätze mit dem Anwartschaftsbarwertverfahren<br />

unter Zugrundelegung der Richttafeln Heubeck 2005 G ermittelt. Für die Abzinsung wurde<br />

der von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz<br />

von 5,06 % bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren verwendet. Bei der Berechnung<br />

wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,5 % (Vorjahr 2, %) und ein Rententrend von jährlich 2 %<br />

(Vorjahr 1,5 %) berücksichtigt.<br />

Daneben bestehen mittelbare Pensionsverpflichtungen in Höhe von 35,0 Mio EUR (Vorjahr 30,4 Mio EUR), die sich<br />

aus der Zusatzversorgung der Beschäftigten der <strong>Sparkasse</strong> ergeben und nicht durch entsprechendes Vermögen<br />

der Versorgungskasse gedeckt sind. Die Berechnung dieses entsprechend Artikel 28 Abs. 2 EGHGB anzugebenden<br />

Betrags erfolgte nach einem dem Teilwertverfahren angelehnten Näherungsverfahren, welches versicherungsmathematische<br />

Grundsätze berücksichtigt. Die Ermittlung erfolgte auf Datenbasis des Vorjahresultimos unter<br />

Zugrundelegung der Richttafeln Heubeck 2005 G und einer pauschalen Berücksichtigung des auf die <strong>Sparkasse</strong><br />

entfallenden Anteils am gesamten Kassenvermögen der Versorgungskasse. Gehalts- bzw. Rententrends wurden bei<br />

der Berechnung vereinfacht durch Kompensation mit dem bei der Abzinsung zu verwendenden durchschnittlichen<br />

Marktzinssatz einbezogen. Der so ermittelte und zugrunde gelegte Rechnungszins betrug 3,5 % (Vorjahr 4,0 %).<br />

Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs)<br />

Gemäß IDW RS BFA 3 wurde zum Bilanzstichtag auf Basis einer barwertigen Betrachtungsweise unter Berücksichtigung<br />

voraussichtlich noch anfallender Risiko- und Verwaltungskosten nachgewiesen, dass aus den zinsbezogenen<br />

Geschäften des Bankbuchs (Zinsbuchs) kein Verpflichtungsüberschuss besteht. Somit war diesbezüglich keine<br />

Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften erforderlich.<br />

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