Vorbild für die Pflege - PKV - Verband der privaten ...
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<strong>PKV</strong><br />
Das Finanzministerium stellt den Steuervorteil <strong>der</strong> betrieblichen<br />
Krankenversicherung (bKV) in Frage – ganz im Gegensatz zur<br />
bisherigen Rechtsprechung.<br />
Werden vom Versicherer Informationen<br />
zum Gesundheitszustand des Mitarbeiters<br />
erhoben, werden <strong>die</strong>se Angaben<br />
streng vertraulich behandelt. Sensible<br />
Gesundheitsdaten werden ausschließlich<br />
zwischen Versicherungsunternehmen<br />
und Versicherten ausgetauscht und können<br />
keinesfalls vom Arbeitgeber eingesehen<br />
werden.<br />
Der Versicherungsschutz<br />
kann flexibel angepasst<br />
werden.<br />
Das Leistungsspektrum einer betrieblichen<br />
Krankenversicherung entspricht<br />
im Wesentlichen dem <strong>der</strong> etablierten<br />
Privaten Krankenversicherung<br />
und<br />
kann flexibel an<br />
das jeweilige Unternehmen<br />
angepasst<br />
werden. Zu den Bausteinen, aus denen<br />
<strong>die</strong> Unternehmen wählen können, zählen<br />
zum Beispiel <strong>die</strong> Zahnzusatzversicherung,<br />
Zusatzversicherungen im<br />
ambulanten Bereich o<strong>der</strong> Krankenhaus<br />
sowie Krankentagegeld- o<strong>der</strong> Auslandskrankenversicherungen.<br />
Am häufigsten<br />
werden Zahnzusatzversicherungen abgeschlossen,<br />
gefolgt von besseren Krankenhausversorgungsangeboten<br />
sowie<br />
Maßnahmen, <strong>die</strong> <strong>die</strong> gesetzlichen Krankenkassen<br />
nicht o<strong>der</strong> nicht mehr zahlen.<br />
Der Arbeitgeber kann sich seinem<br />
Budget und seinen Präferenzen entsprechend<br />
<strong>für</strong> Kombiprodukte entscheiden.<br />
In <strong>der</strong> Regel schließt bei <strong>der</strong> betrieblichen<br />
Krankenversicherung <strong>der</strong> Arbeitgeber<br />
mit einem Versicherungsunternehmen<br />
seiner Wahl einen Gruppen- o<strong>der</strong><br />
Rahmenversicherungsvertrag ab, dem<br />
<strong>der</strong> einzelne Mitarbeiter als Versicherungsnehmer<br />
beitreten kann. Die entstehenden<br />
Kosten <strong>für</strong> <strong>die</strong>se zusätzliche Versicherung<br />
können<br />
vom Arbeitgeber<br />
entwe<strong>der</strong> in vollem<br />
Umfang getragen<br />
werden o<strong>der</strong> er beteiligt<br />
sich mit Zuschüssen. Die Aufwendungen<br />
des Arbeitgebers sowie <strong>die</strong> Beiträge<br />
fallen unter <strong>die</strong> Betriebsausgaben<br />
und sind damit steuerlich abzugsfähig.<br />
Deshalb wird eine betriebliche Krankenzusatzversicherung<br />
von Unternehmen<br />
gerne auch als sinnvolle Alternative zu<br />
einer Gehaltserhöhung angesehen.<br />
Ebenso besteht alternativ <strong>die</strong> Möglichkeit,<br />
dass das Unternehmen einen Gruppentarifvertrag<br />
anbietet, bei dem <strong>die</strong> Beiträge<br />
von den Arbeitnehmern alleine getragen<br />
werden. Voraussetzung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gewährung<br />
von Son<strong>der</strong>konditionen ist in aller<br />
Regel eine Mindestanzahl von Versicherten<br />
beziehungsweise <strong>die</strong> Erfüllung einer<br />
bestimmten Versichertenquote innerhalb<br />
<strong>der</strong> Belegschaft. Oft bieten solche Krankenversicherungsverträge<br />
zudem <strong>die</strong><br />
Möglichkeit, dass auch Familienangehörige<br />
<strong>der</strong> Versicherten von den Vorteilen<br />
profitieren und mit abgesichert sind.<br />
Das wachsende Interesse an <strong>der</strong> betrieblichen<br />
Krankenversicherung zeigt nicht zuletzt,<br />
dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br />
in Eigenverantwortung Lösungsmöglichkeiten<br />
<strong>für</strong> eine zusätzliche Absicherung<br />
im Krankheitsfall finden können, <strong>die</strong><br />
Vorteile <strong>für</strong> alle Beteiligten bieten. Und<br />
das funktioniert komplett ohne gesetzliche<br />
Vorschriften und Regulierungen.<br />
Das sollten vor allem <strong>die</strong>jenigen bedenken,<br />
<strong>die</strong> ein einheitliches Krankenversicherungssystem<br />
in Deutschland for<strong>der</strong>n.<br />
Denn maßgeschnei<strong>der</strong>te Lösungen lassen<br />
sich immer nur nach individuellen<br />
Präferenzen und nicht nach staatlicher<br />
Verordnung finden.<br />
pkv publik | November 2013 11