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Wir wünschen allen Lesern ein frohes Osterfest. - Bärenstein im ...

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egegnen uns in der Folgezeit in den Akten nur als Mühlensowie<br />

Haus- und Feldbesitzer. Darüber wurde <strong>im</strong> Chronikteil<br />

'Mühlen' berichtet.<br />

2.5. Das Hammerwerk unter Johann Wilhelm Schott<br />

und Ehefrau (1752 - 1783)<br />

Die Lebensdaten, die Eltern und die Herkunft des Johann<br />

Wilhelm Schott sind noch nicht bekannt. Möglicherweise<br />

stammt er oder s<strong>ein</strong>e erste Frau aus Mildenau, da als Paten<br />

s<strong>ein</strong>er Kinder wiederholt der Erbbegüterte Christian Gottlob<br />

Weichelt/Weigelt aus Mildenau oder dessen Familienangehörige<br />

gewählt wurden. Er war zwe<strong>im</strong>al verheiratet. S<strong>ein</strong>e<br />

erste Ehefrau war Johanne Juliane geb. Vögdin. Aus dieser Ehe<br />

sind 5 in Bärenst<strong>ein</strong> geborene Kinder bekannt. Sie muss<br />

zwischen 1763 uns 1765 verstorben s<strong>ein</strong>. 1765 heiratete er <strong>ein</strong><br />

zweites Mal, nämlich die Eva Barbara geb. Meyerin. Aus<br />

dieser Ehe ist <strong>ein</strong>e 1768 geborene Tochter bekannt. Er selbst<br />

war von Beruf Hammerschmiedemeister und wird auch Zain-,<br />

Schar- und Waffenschmied genannt.<br />

Vermutlich ist er schon um 1750 nach Bärenst<strong>ein</strong> gekommen.<br />

Bei Klapper, der u.a. über <strong>ein</strong>e <strong>im</strong> Staatsarchiv Dresden (Loc<br />

36161, Nr. 2735) befindliche 'Acta den Hammerschmiedemeister<br />

Schott zu Bärenst<strong>ein</strong> betr.' von 1783 berichtet, ist der<br />

Kauf auf 1750/53 datiert. Amtlich ist der Kaufvertrag vom<br />

15.08.1752 <strong>im</strong> IV. Bärenst<strong>ein</strong>er Gerichtsbuch Fol. 384. Ihm<br />

wurden folgende Angaben entnommen:<br />

Johann Wilhelm Schott, Käuffer<br />

Johann Friedrich Schmiedel, Verkäuffer<br />

... beyderseits heute vor uns <strong>im</strong> Gericht persönl. erschienen, so<br />

haben sie sich folgendermaßen erkläret...: Mstr. Johann<br />

Friedrich Schmiedel verkauffet an Mstr. Johann Wilhelm<br />

Schott erb- und eigenthümlich<br />

1. den Hammer mit <strong>allen</strong> Recht und Gerechtigkeiten nebst<br />

dem Inventario, sowohl <strong>im</strong> Stande [befindliche] als<br />

gebrochene Stücke,<br />

2. das Kohlhaus, wie es jetzo stehet, und<br />

3. das Kellerhaus,<br />

wie alles Erd-, Wand-, Band-, Nied-, Mauer- und Nagelfest ist,<br />

nebst der von der Thür biß an den Fußsteig befindlichen Spitze<br />

Feld, ingleichen den halben Gebrauch [des] dabey [befindlichen]<br />

Wassers ... umb und vor Zwey Hundert Thaler baares<br />

Geld ganzer Haupt- und Kauff-Summa ... [weitere Zahlungsund<br />

Quittierungsangaben] ... und muß Mstr. Schott sodann<br />

Verkäufern alljährlich wegen der Königlichen Steuer ...<br />

Weiter werden Wegerechte auf dem Grundstück, Wasserrechte<br />

und Unterhaltungspflichten an Wegen, Gräben und Teichen<br />

geregelt. Die Wassernutzung stand bei Bedarf dem Hammer 16<br />

Stunden tagsüber und der Mühle 8 Stunden nachts zu.<br />

Bärenst<strong>ein</strong>, den 15. Aug 1752<br />

Richter und Gerichte allda<br />

Johann Wilhelm Schott hat außerdem am 05.01.1763 für 80<br />

Gulden das Wohnhaus des Christoph Schubarth 'auf dem<br />

Graben' (also am Floßgraben) gekauft, aber bereits am<br />

20.10.1763 wieder verkauft, nämlich an Georg Christoph<br />

Keller, <strong>ein</strong>en Zeugschmied aus Olbernhau.<br />

Bärenst<strong>ein</strong>er Informations- und Nachrichtenblatt - Ausgabe 4/2011 - Seite 9 -<br />

schlechten <strong>Wir</strong>tschaftens <strong>im</strong>mer Geldsorgen. Er hatte von<br />

s<strong>ein</strong>er 2. Ehefrau, die ansch<strong>ein</strong>end sehr vermögend war, mehrfach<br />

Geld erhalten. Am 12.07.1768 verkaufte er schließlich<br />

den Hammer für 450 Thlr an s<strong>ein</strong>e 2. Frau. Sie war auch 1783<br />

noch Besitzerin. Der umfangreiche Lehnbuch<strong>ein</strong>trag über<br />

diesen Kauf zeigt die komplizierten Verhältnisse, die daraus<br />

entstanden, dass auf <strong>ein</strong>em Grundstück und mit <strong>ein</strong>em<br />

Wassergraben <strong>ein</strong>erseits <strong>ein</strong>e Mühle und andererseits <strong>ein</strong><br />

Hammer mit verschiedenen Eigentümern arbeiteten. Deshalb<br />

sollen auch aus diesem Vertrag (V. Lehnbuch Fol. 222) <strong>ein</strong>ige<br />

Passagen zitiert werden:<br />

Nachdem Mstr. Johann Wilhelm Schott allhier mit s<strong>ein</strong>er<br />

Ehefrauen Eva Barbara Schottin gebohrene Meyerin, von<br />

Vohenstrauß in der Pfaltz, nachfolgenden Hammerkauff<br />

geschloßen gehabt: Alß sind sie vor uns der Zeit Richter und<br />

Schöppen allhier, und zwar letztere per Curatorum, Meister<br />

Johann Christian Baumann, von Annaberg, erschienen und<br />

haben sich folgendermaßen erkläret:<br />

Meister Johann Wilhelm Schott verkauffet den unterm 15.<br />

Augusti 1752 von Meister Johann Friedrich Schmiedel erkaufften<br />

Hammer nebst dem Inventario, das Kohlhauß und<br />

Ställgen daran, wie es jetzo stehet, das Kellerhaus, wie alles<br />

Erd-, Wand-, Band-, Nied-, Mauer- und Nagelfest ist, nebst der<br />

von der Thür biß an den Fußsteig befindlichen Spitze Feld,<br />

ingleichen den halben Gebrauch des Kellers, wenn sie solches<br />

nöthig und was hin<strong>ein</strong> zu thun hat, an s<strong>ein</strong>e jetzige Ehefrau,<br />

Eva Barbara Schottin, erb- und eigenthümlich um und vor Vier<br />

Hundert und Fünffzig Thaler ganzer Haupt- und KauffSuma,<br />

und zwar 50 Thlr zu Bezahlung des Capitals in Hospital zu St.<br />

Annaberg, welche auf diesem Hammer hafften, und 400 Th<br />

sollen ohne Interesse hie stehenbleiben biß nach Verkäuffers<br />

Todte zu gleicher Theilung unter die Kinder erster Ehe wegen<br />

ihrer Mutter Einbringens und unter Käufferin wegen ihres<br />

selbst eigenen Einbringens [verteilt werden], welche Ehefrau<br />

per Curatorem, Mstr. Johann Christian Baumanns, auch<br />

solchen Kauff bestermaßen acceptieret und wiederum sich<br />

verbindlich gemacht, nach dem vorigen Kauff Mstr. Johann<br />

Friedrich Schmiedeln wegen der Churfl. Steuern ratione der<br />

Schreibepfennig, Steuerung, SoldatenGeldes und Einquartierung,<br />

wegen des Erbzinßes, Mundgeldes, Frohntage und<br />

<strong>allen</strong> andern Abgaben in der Gem<strong>ein</strong>de, außern der Besoldung<br />

vor die Geistlichen, welche jeder vor s<strong>ein</strong>e Person bezahlet,<br />

überhaupt Sechs Thaler, halb zu Weynachten und halb zu<br />

Johannis alljählich zu s<strong>ein</strong>en Abgaben Beysteuer zu entrichten,<br />

als welches am verfloßenen Johannistag s<strong>ein</strong>en<br />

Anfang n<strong>im</strong>mt, und Mstr. Schmiedel ist ... von s<strong>ein</strong>er bisher<br />

gehabten völligen Abgaben in denen Einnahmen[?];<br />

dieser räumt der Käufferin, Frau Schottin, den Gebrauch des<br />

Hofes zu ihrer Bequemlichkeit <strong>ein</strong>, und in demselben die Kohlstätte<br />

zum Kohlenbrennen, jedoch jeder [=nur?] <strong>im</strong> Frühling<br />

und Herbst, und zum Platz des Holtzes außer der Kohlzeit<br />

vergönnt ihr hiernechst <strong>ein</strong>e Kammer in s<strong>ein</strong>em Hauße ohne<br />

Haußzinß biß zur Erbauung <strong>ein</strong>er auf dem Kellerhauße, läßt<br />

sie frey in den Hofe reuten und fahren, wenn es die Arbeit <strong>im</strong><br />

Hammer erfordert ...<br />

Geschehen <strong>im</strong> Gericht zu Bärenst<strong>ein</strong> den 12n July 1768<br />

Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Johann Wilhelm Schott<br />

waren offenbar <strong>im</strong>mer angespannt und er hatte wohl wegen<br />

Fortsetzung folgt

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