Wir wünschen allen Lesern ein frohes Osterfest. - Bärenstein im ...
Wir wünschen allen Lesern ein frohes Osterfest. - Bärenstein im ...
Wir wünschen allen Lesern ein frohes Osterfest. - Bärenstein im ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
egegnen uns in der Folgezeit in den Akten nur als Mühlensowie<br />
Haus- und Feldbesitzer. Darüber wurde <strong>im</strong> Chronikteil<br />
'Mühlen' berichtet.<br />
2.5. Das Hammerwerk unter Johann Wilhelm Schott<br />
und Ehefrau (1752 - 1783)<br />
Die Lebensdaten, die Eltern und die Herkunft des Johann<br />
Wilhelm Schott sind noch nicht bekannt. Möglicherweise<br />
stammt er oder s<strong>ein</strong>e erste Frau aus Mildenau, da als Paten<br />
s<strong>ein</strong>er Kinder wiederholt der Erbbegüterte Christian Gottlob<br />
Weichelt/Weigelt aus Mildenau oder dessen Familienangehörige<br />
gewählt wurden. Er war zwe<strong>im</strong>al verheiratet. S<strong>ein</strong>e<br />
erste Ehefrau war Johanne Juliane geb. Vögdin. Aus dieser Ehe<br />
sind 5 in Bärenst<strong>ein</strong> geborene Kinder bekannt. Sie muss<br />
zwischen 1763 uns 1765 verstorben s<strong>ein</strong>. 1765 heiratete er <strong>ein</strong><br />
zweites Mal, nämlich die Eva Barbara geb. Meyerin. Aus<br />
dieser Ehe ist <strong>ein</strong>e 1768 geborene Tochter bekannt. Er selbst<br />
war von Beruf Hammerschmiedemeister und wird auch Zain-,<br />
Schar- und Waffenschmied genannt.<br />
Vermutlich ist er schon um 1750 nach Bärenst<strong>ein</strong> gekommen.<br />
Bei Klapper, der u.a. über <strong>ein</strong>e <strong>im</strong> Staatsarchiv Dresden (Loc<br />
36161, Nr. 2735) befindliche 'Acta den Hammerschmiedemeister<br />
Schott zu Bärenst<strong>ein</strong> betr.' von 1783 berichtet, ist der<br />
Kauf auf 1750/53 datiert. Amtlich ist der Kaufvertrag vom<br />
15.08.1752 <strong>im</strong> IV. Bärenst<strong>ein</strong>er Gerichtsbuch Fol. 384. Ihm<br />
wurden folgende Angaben entnommen:<br />
Johann Wilhelm Schott, Käuffer<br />
Johann Friedrich Schmiedel, Verkäuffer<br />
... beyderseits heute vor uns <strong>im</strong> Gericht persönl. erschienen, so<br />
haben sie sich folgendermaßen erkläret...: Mstr. Johann<br />
Friedrich Schmiedel verkauffet an Mstr. Johann Wilhelm<br />
Schott erb- und eigenthümlich<br />
1. den Hammer mit <strong>allen</strong> Recht und Gerechtigkeiten nebst<br />
dem Inventario, sowohl <strong>im</strong> Stande [befindliche] als<br />
gebrochene Stücke,<br />
2. das Kohlhaus, wie es jetzo stehet, und<br />
3. das Kellerhaus,<br />
wie alles Erd-, Wand-, Band-, Nied-, Mauer- und Nagelfest ist,<br />
nebst der von der Thür biß an den Fußsteig befindlichen Spitze<br />
Feld, ingleichen den halben Gebrauch [des] dabey [befindlichen]<br />
Wassers ... umb und vor Zwey Hundert Thaler baares<br />
Geld ganzer Haupt- und Kauff-Summa ... [weitere Zahlungsund<br />
Quittierungsangaben] ... und muß Mstr. Schott sodann<br />
Verkäufern alljährlich wegen der Königlichen Steuer ...<br />
Weiter werden Wegerechte auf dem Grundstück, Wasserrechte<br />
und Unterhaltungspflichten an Wegen, Gräben und Teichen<br />
geregelt. Die Wassernutzung stand bei Bedarf dem Hammer 16<br />
Stunden tagsüber und der Mühle 8 Stunden nachts zu.<br />
Bärenst<strong>ein</strong>, den 15. Aug 1752<br />
Richter und Gerichte allda<br />
Johann Wilhelm Schott hat außerdem am 05.01.1763 für 80<br />
Gulden das Wohnhaus des Christoph Schubarth 'auf dem<br />
Graben' (also am Floßgraben) gekauft, aber bereits am<br />
20.10.1763 wieder verkauft, nämlich an Georg Christoph<br />
Keller, <strong>ein</strong>en Zeugschmied aus Olbernhau.<br />
Bärenst<strong>ein</strong>er Informations- und Nachrichtenblatt - Ausgabe 4/2011 - Seite 9 -<br />
schlechten <strong>Wir</strong>tschaftens <strong>im</strong>mer Geldsorgen. Er hatte von<br />
s<strong>ein</strong>er 2. Ehefrau, die ansch<strong>ein</strong>end sehr vermögend war, mehrfach<br />
Geld erhalten. Am 12.07.1768 verkaufte er schließlich<br />
den Hammer für 450 Thlr an s<strong>ein</strong>e 2. Frau. Sie war auch 1783<br />
noch Besitzerin. Der umfangreiche Lehnbuch<strong>ein</strong>trag über<br />
diesen Kauf zeigt die komplizierten Verhältnisse, die daraus<br />
entstanden, dass auf <strong>ein</strong>em Grundstück und mit <strong>ein</strong>em<br />
Wassergraben <strong>ein</strong>erseits <strong>ein</strong>e Mühle und andererseits <strong>ein</strong><br />
Hammer mit verschiedenen Eigentümern arbeiteten. Deshalb<br />
sollen auch aus diesem Vertrag (V. Lehnbuch Fol. 222) <strong>ein</strong>ige<br />
Passagen zitiert werden:<br />
Nachdem Mstr. Johann Wilhelm Schott allhier mit s<strong>ein</strong>er<br />
Ehefrauen Eva Barbara Schottin gebohrene Meyerin, von<br />
Vohenstrauß in der Pfaltz, nachfolgenden Hammerkauff<br />
geschloßen gehabt: Alß sind sie vor uns der Zeit Richter und<br />
Schöppen allhier, und zwar letztere per Curatorum, Meister<br />
Johann Christian Baumann, von Annaberg, erschienen und<br />
haben sich folgendermaßen erkläret:<br />
Meister Johann Wilhelm Schott verkauffet den unterm 15.<br />
Augusti 1752 von Meister Johann Friedrich Schmiedel erkaufften<br />
Hammer nebst dem Inventario, das Kohlhauß und<br />
Ställgen daran, wie es jetzo stehet, das Kellerhaus, wie alles<br />
Erd-, Wand-, Band-, Nied-, Mauer- und Nagelfest ist, nebst der<br />
von der Thür biß an den Fußsteig befindlichen Spitze Feld,<br />
ingleichen den halben Gebrauch des Kellers, wenn sie solches<br />
nöthig und was hin<strong>ein</strong> zu thun hat, an s<strong>ein</strong>e jetzige Ehefrau,<br />
Eva Barbara Schottin, erb- und eigenthümlich um und vor Vier<br />
Hundert und Fünffzig Thaler ganzer Haupt- und KauffSuma,<br />
und zwar 50 Thlr zu Bezahlung des Capitals in Hospital zu St.<br />
Annaberg, welche auf diesem Hammer hafften, und 400 Th<br />
sollen ohne Interesse hie stehenbleiben biß nach Verkäuffers<br />
Todte zu gleicher Theilung unter die Kinder erster Ehe wegen<br />
ihrer Mutter Einbringens und unter Käufferin wegen ihres<br />
selbst eigenen Einbringens [verteilt werden], welche Ehefrau<br />
per Curatorem, Mstr. Johann Christian Baumanns, auch<br />
solchen Kauff bestermaßen acceptieret und wiederum sich<br />
verbindlich gemacht, nach dem vorigen Kauff Mstr. Johann<br />
Friedrich Schmiedeln wegen der Churfl. Steuern ratione der<br />
Schreibepfennig, Steuerung, SoldatenGeldes und Einquartierung,<br />
wegen des Erbzinßes, Mundgeldes, Frohntage und<br />
<strong>allen</strong> andern Abgaben in der Gem<strong>ein</strong>de, außern der Besoldung<br />
vor die Geistlichen, welche jeder vor s<strong>ein</strong>e Person bezahlet,<br />
überhaupt Sechs Thaler, halb zu Weynachten und halb zu<br />
Johannis alljählich zu s<strong>ein</strong>en Abgaben Beysteuer zu entrichten,<br />
als welches am verfloßenen Johannistag s<strong>ein</strong>en<br />
Anfang n<strong>im</strong>mt, und Mstr. Schmiedel ist ... von s<strong>ein</strong>er bisher<br />
gehabten völligen Abgaben in denen Einnahmen[?];<br />
dieser räumt der Käufferin, Frau Schottin, den Gebrauch des<br />
Hofes zu ihrer Bequemlichkeit <strong>ein</strong>, und in demselben die Kohlstätte<br />
zum Kohlenbrennen, jedoch jeder [=nur?] <strong>im</strong> Frühling<br />
und Herbst, und zum Platz des Holtzes außer der Kohlzeit<br />
vergönnt ihr hiernechst <strong>ein</strong>e Kammer in s<strong>ein</strong>em Hauße ohne<br />
Haußzinß biß zur Erbauung <strong>ein</strong>er auf dem Kellerhauße, läßt<br />
sie frey in den Hofe reuten und fahren, wenn es die Arbeit <strong>im</strong><br />
Hammer erfordert ...<br />
Geschehen <strong>im</strong> Gericht zu Bärenst<strong>ein</strong> den 12n July 1768<br />
Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Johann Wilhelm Schott<br />
waren offenbar <strong>im</strong>mer angespannt und er hatte wohl wegen<br />
Fortsetzung folgt