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Nr. 6 Verwahrlosung/Vermüllung - Caritasverband für die Diözese ...

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Merkblatt <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Gesetzliche Betreuung<br />

<strong>Verwahrlosung</strong>/<strong>Vermüllung</strong> 1<br />

Gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer haben immer wieder mit einer Situation von<br />

Betreuten zu tun, <strong>die</strong> im Fachjargon unter dem Begriff „<strong>Verwahrlosung</strong>“ oder „<strong>Vermüllung</strong>“<br />

zusammengefasst wird. Dieser Begriff ist auch im Bereich professionellen<br />

Handelns vage und unbestimmt.<br />

Die Kriterien zur Definition von <strong>Verwahrlosung</strong> sind eng verbunden mit der persönlichen<br />

Lebensführung, Erfahrung und Wertehaltung des gesetzlichen Betreuers /<br />

der gesetzlichen Betreuerin.<br />

Das Betreuungsgesetz sieht im Grundsatz vor, dass <strong>die</strong> Betreuten, so weit wie möglich,<br />

ihren individuellen Stil pflegen können und auch Marotten bis zu einem gewissen<br />

Grad. Damit verstärkt es <strong>die</strong> im Grundgesetz festgelegten Grundrechte der<br />

Selbstbestimmung und der persönlichen Entfaltung.<br />

Es wäre aber zu einfach, inhuman und gegen <strong>die</strong> Menschenwürde, wenn eine Gesellschaft<br />

nicht auch Grenzen bestimmen würde. Wo ist nun <strong>die</strong> Grenze zwischen<br />

individuellem Lebensstil/Marotte auf der einen Seite und Krankheit oder Abnormität<br />

auf der anderen Seite? Die Antwort auf <strong>die</strong>se Frage ist nicht einfach. Es ist nicht<br />

sinnvoll, wenn eine Gesellschaft <strong>die</strong>s im Einzelfall klärt.<br />

Bereits an <strong>die</strong>ser Stelle kann gesagt werden, dass <strong>die</strong> Grenzen sehr schwammig<br />

sind. Deswegen können wir Ihnen in <strong>die</strong>sem Merkblatt nur einige Hilfen zu Beurteilung<br />

von solchen Situationen an <strong>die</strong> Hand geben.<br />

1. Wie wird <strong>Verwahrlosung</strong> sichtbar?<br />

<strong>Nr</strong> . 6<br />

Sie können Phänomene der <strong>Verwahrlosung</strong><br />

beobachten an dem Zustand der<br />

Wohnung, des Hauses, dem Wohnumfeld<br />

und zum anderen an der Bewohnerin /<br />

dem Bewohner selbst.<br />

Die Wohnung befindet sich typischerweise<br />

in desolatem Zustand. Die haushälterische<br />

Fürsorge und Pflege findet offensichtlich<br />

kaum statt. Weiter fällt auf, dass <strong>die</strong><br />

Wohnung voller Gegenstände, kein Raum,<br />

keine Ecke ausgespart und frei ist. Für <strong>die</strong><br />

gesetzliche Betreuerin/den Betreuer ist eine<br />

Ordnung der Dinge häufig nicht erkennbar.<br />

Erst bei genauerem Hinsehen lassen sich<br />

1 Wohl wissend, dass <strong>die</strong> Begriffe „<strong>Verwahrlosung</strong>“ und „<strong>Vermüllung</strong>“ umstritten sind, haben wir <strong>die</strong>se als<br />

Überschrift gewählt. Wir haben uns bemüht bessere Begriffe da<strong>für</strong> zu finden, sind aber immer wieder auf<br />

<strong>die</strong>se zurückgekommen. Im Verlaufe des Textes machen wir <strong>die</strong> Schwierigkeiten deutlich, <strong>die</strong> mit <strong>die</strong>sen<br />

Worten zusammenhängen. Falls Sie Verbesserungsvorschläge haben, lassen sie <strong>die</strong>se uns wissen.<br />

<strong>Caritasverband</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Diözese</strong> Mainz e.V. - Referat Besondere Lebenslagen – Bahnstraße 32,<br />

55128 Mainz Tel.: 0 61 31-28 26-286, Fax: 06131-2826-279


verschiedene Formen der Unordnung<br />

unterscheiden. (Detmering, 1985 in Beiträge<br />

zum Thema „<strong>Verwahrlosung</strong> im Alter“,<br />

Kuratorium Deutsche Altershilfe,<br />

Köln 1998).<br />

1. 1 Geordnete Unordnung<br />

Hier besteht trotz deutlich erkennbarer<br />

<strong>Verwahrlosung</strong> ein Ordnungssystem. Es<br />

lässt sich erkennen durch <strong>die</strong> Beobachtung<br />

der Art und Weise der Nutzung der<br />

Wohnung durch ihre Bewohnerin / ihren<br />

Bewohner. Die darin lebenden Personen<br />

wissen, wo sich welche Gegenstände<br />

befinden, durch <strong>die</strong> Wohnung sind z.B.<br />

Gänge gelegt, <strong>die</strong> systematisch freigehalten<br />

werden, es gibt bestimmte Plätze an<br />

denen eine bestimmte Art von Gegenstand<br />

gelagert wird.<br />

1.2 Keine Ordnung<br />

Hier werden <strong>die</strong> Gegenstände ohne Unterschied<br />

oder Klassifizierung angehäuft,<br />

<strong>die</strong> Räume gleichen einer Müllhalde, sie<br />

sind nicht mehr zweckbestimmt benutzbar.<br />

Wir sprechen hier von einer sogenannten<br />

„<strong>Vermüllung</strong>“. Dies kann soweit<br />

gehen, dass <strong>die</strong> Bewohnerin / der Bewohner<br />

sehr häufig <strong>die</strong> Wohnung verlässt,<br />

um z.B. zu schlafen, zu waschen oder<br />

eine Toilette zu benutzen.<br />

1.3 Unbewohnbarkeit<br />

Hier ist <strong>die</strong> <strong>Vermüllung</strong> so weit fortgeschritten,<br />

dass <strong>die</strong> Wohnung nicht mehr bewohnt werden<br />

kann und <strong>die</strong> Wohnsubstanz gefährdet<br />

ist. Die hygienischen Verhältnisse sind untragbar<br />

geworden und <strong>die</strong>ser Zustand gefährdet<br />

<strong>die</strong> Gesundheit der Bewohnerin / des Bewohners<br />

und der Nachbarschaft (z. B. starker<br />

Ungezieferbefall, verschimmelte Lebensmittel,<br />

Schimmelpilze i. d. Wohnung). Meist gehen<br />

von <strong>die</strong>ser Wohnung auch üble Gerüche<br />

aus.<br />

2. Die Person<br />

Krasse Vernachlässigung der Bekleidung,<br />

ungepflegter Zustand der Haare, der Nägel,<br />

der Haut und der Körpergeruch weisen auf<br />

<strong>Verwahrlosung</strong> hin. Kleider werden oft in<br />

mehreren Schichten übereinander getragen<br />

und kaum abgelegt oder gewechselt. Kennzeichen<br />

von <strong>Verwahrlosung</strong> ist häufig der<br />

Rückzug der Betroffenen in <strong>die</strong> Isolation und<br />

Verweigerungshaltung gegenüber Kommunikation<br />

mit der Umwelt. Fast typisch ist, dass<br />

<strong>die</strong>se Personen Hilfe von außen meist vehement<br />

und kategorisch ablehnen.<br />

2. Ursachen von <strong>Verwahrlosung</strong><br />

<strong>Verwahrlosung</strong> von Erwachsenen und im<br />

höheren Lebensalter wird in der Regel als<br />

Ausdruck verschiedener psychiatrisch<br />

relevanter Erkrankungen beschrieben 2 So<br />

u.a. bei schizophrenen und zyklothymen<br />

Erkrankungen, Demenz, bei Alkoholmissbrauch.<br />

In der Biografie finden sich Belege <strong>für</strong><br />

bereits in früheren Lebensphasen bestehende<br />

Tendenzen der sozialen Absonderung,<br />

Selbstbezogenheit und Argwohn.“ 3<br />

2 S. a- R. Röschel in Beiträge zum Thema „<strong>Verwahrlosung</strong><br />

im Alter“, Kuratorium Deutsch Altershilfe,<br />

Köln 1998<br />

3 „A.g.O.“<br />

<strong>Caritasverband</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Diözese</strong> Mainz e.V. - Referat Besondere Lebenslagen – Bahnstraße 32,<br />

55128 Mainz Tel.: 0 61 31-28 26-286, Fax: 06131-2826-279


Es muss zuerst <strong>die</strong> von der Wohnung<br />

bzw. dem Zustand der Wohnung ausgehende<br />

Fremd- und Selbstgefährdung<br />

abgeschätzt werden. Danach kann <strong>die</strong><br />

Form der Unordnung (geordnete Unordnung,<br />

keine Ordnung, Unbewohnbarkeit)<br />

bestimmt werden. Wichtig hierbei ist auch<br />

<strong>die</strong> Feststellung, ob es sich bei der <strong>Verwahrlosung</strong><br />

um einen Prozess oder eine<br />

relativ stabilen Zustand handelt<br />

Hilfreich ist, wenn man als gesetzlicher<br />

Betreuer/gesetzliche Betreuerin mit <strong>die</strong>sem<br />

Phänomen konfrontiert ist, folgende<br />

Fragen stellt:<br />

1. Besteht ergebliche Gefährdung der<br />

Gesundheit des Betreuten oder auch<br />

von Dritten (z. B. Nachbarn). Allein<br />

das Stapeln von Zeitungen oder von<br />

Krimskrams ist noch keine Gefährdung<br />

der Gesundheit. Ist <strong>die</strong>s verbunden<br />

mit starkem Ungeziefer- oder<br />

Schimmelbefall und Schmutz, ist eine<br />

Gefährdung schon wahrscheinlicher.<br />

2. Wer leidet am am meisten darunter?<br />

3. Welche Lösungsversuche gab es bereits<br />

und wer schlägt nun welches<br />

Vorgehen vor?<br />

Dies bedeutet auch zu klären, wer<br />

welche Interessen an der Lösung hat.<br />

Nicht immer sind gutgemeinte Lösungsvorschläge<br />

auch gut gemeint<br />

(z. B. Vermieter will <strong>die</strong> Wohnung zu<br />

einem höheren Mietpreis an neuen<br />

Mieter vermieten).<br />

4. Wer äußert welche Erwartungen?<br />

5. Welcher Kontakt ist mit der betreffenden<br />

Person möglich ?<br />

Gibt es Möglichkeiten <strong>die</strong> Beziehung/den<br />

Kontakt so zu gestalten,<br />

dass Veränderungen auf langfristige<br />

Sicht mit Einverständnis der Betreuten<br />

möglich ist?<br />

6. Welche Möglichkeiten der Hilfe/der<br />

Veränderung gibt es?<br />

3. Was kann getan werden?<br />

7. Welche fachlichen, personellen und zeitlichen<br />

Ressourcen stehen zur Verfügung?<br />

Wer kann ihnen helfen? (Z. B. Behörden,<br />

Betreuungsvereine, Arzt)<br />

Verwahrloste oder von <strong>Verwahrlosung</strong> bedrohte<br />

Menschen brauchen Hilfe. Häufig auch<br />

professionelle Hilfe. Eine Hilfe ist in der Regel<br />

nur in Übereinstimmung mit der betroffenen<br />

Person möglich. Die Verweigerung der Hilfe<br />

und Ablehnung der helfenden Person ist ein<br />

typisches Symptom <strong>für</strong> <strong>Verwahrlosung</strong>. Hilfe<br />

und Veränderung sind in der Regel auch nur<br />

längerfristig möglich.<br />

Wichtig ist es, dass <strong>die</strong> helfende Person sich<br />

nicht aufdrängt. Geduld ist angesagt, sofern<br />

nicht eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung<br />

gegeben ist.<br />

Zwangsbefugnisse des gesetzlichen Betreuers<br />

finden wir im Gesetz nicht. Sie sind auch<br />

in der Rechtsliteratur sehr umstritten.<br />

Wenn es keine anderen Möglichkeiten der<br />

der Hilfe gibt, ist es sinnvoll, eine Genehmigung<br />

zum Zutritt der Wohnung beim zuständigen<br />

Amtsgericht zu beantragen.<br />

Als Betreuer/Betreuerin mit dem Aufgabenkreis<br />

Aufenthaltsbestimmung einschließlich<br />

Unterbringung können Sie notfalls eine Unterbringung<br />

eines verwahrlosten Betreuten<br />

veranlassen.<br />

Voraussetzung <strong>für</strong> eine „zivilrechtliche Unterbringung<br />

nach § 1906 BGB“ ist:<br />

1. Psychische Krankheit, geistige und seelische<br />

Behinderung und<br />

2. Gefahr der Selbsttötung oder eines erheblichen<br />

gesundheitlichen Schadens.<br />

Eine drohende <strong>Verwahrlosung</strong> reicht hier<br />

nicht aus.<br />

Eine psychische Krankheit, geistige oder seelische<br />

Behinderung können Sie als Betreuerin/als<br />

Betreuer nicht selbsttätig feststellen.<br />

Dies muss in jedem Fall ein Facharzt tun. Nur<br />

wenn ein Facharzt eine „krankhafte Störung<br />

der Geistestätigkeit“ z.B. infolge eines hirnor-<br />

<strong>Caritasverband</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Diözese</strong> Mainz e.V. - Referat Besondere Lebenslagen – Bahnstraße 32,<br />

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ganischen Aufbauprozesses im Sinne<br />

von § 104 <strong>Nr</strong>. 2 BGB diagnostiziert, und<br />

eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung<br />

vorliegt, können Sie eine Unterbringung<br />

veranlassen.<br />

Die von der gesetzlichen Betreuerin/dem gesetzlichen<br />

Betreuer veranlasste Unterbringung<br />

muss immer vom zuständigen Vormundschaftsgericht<br />

genehmigt werden, im<br />

Eilfall ist eine einstweilige Anordnung des Gerichts<br />

möglich.<br />

In Sachen <strong>Verwahrlosung</strong> haben <strong>die</strong> gesetzlichen<br />

Betreuerinnen und Betreuer<br />

einen weiten Spielraum bei der Hilfe <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong>se Menschen. Es lässt sich eben nicht<br />

allgemein, sondern nur individuell, nach<br />

sorgfältiger Abwägung der verschiedenen<br />

Gesichtspunkte, entscheiden.<br />

Gesetzliche Betreuer haben kein Recht<br />

und keinen Auftrag <strong>die</strong> Bürger zu erziehen<br />

oder zu bessern. Es steht jedem<br />

Menschen in unserem Lande frei, sein<br />

Leben so zu gestalten wie er will und<br />

nach seiner eigene Lebensauffassung zu<br />

leben. Dazu zählen auch etwaige soziale<br />

4. Schlussbemerkungen<br />

Auffälligkeiten. Dies ist zu respektieren.<br />

Nur bei erheblicher Eigengefährdung und<br />

bei Fremdgefährdung besteht das Recht<br />

und möglicherweise auch <strong>die</strong> Pflicht einzugreifen<br />

und notfalls auch Zwangsmaßnahmen<br />

herbeizuführen, aber nur, wenn<br />

<strong>die</strong>se erfolgversprechend sind.<br />

Jede Form von Zwang bedarf gerichtlicher<br />

Anordnung.<br />

Bei Feststellung von <strong>Verwahrlosung</strong> ist es<br />

hilfreich, wenn Sie sich mit dem örtlichen<br />

Betreuungsverein oder der örtlichen<br />

Betreuungsbehörde beraten und professionelle<br />

Hilfe einschalten<br />

Literaturhinweise/Quellen:<br />

Susanne Wolfer-Bartelmez / Monika Fiersching (Herausgeber)<br />

Beiträge zum Thema „<strong>Verwahrlosung</strong> im Alter“, Kuratorium Deutsche Altershilfe, Köln<br />

1998<br />

Rund ums Alter, Alles Wissenswerte von A – Z, Kuratorium Deutsche Altershilfe, Verlag<br />

TH Beck<br />

Bisher erschienene Merkblätter zur Gesetzlichen Betreuung:<br />

<strong>Nr</strong>. 1 Aufwandsentschädigung und Aufwandspauschale<br />

<strong>Nr</strong>. 4 Die Betreuungsverfügung und <strong>die</strong> Vortreuer/-innen<br />

<strong>für</strong> ehrenamtliche Besorgevollmacht<br />

<strong>Nr</strong>. 5 Was ist gesetzliche Betreuung?<br />

<strong>Nr</strong>. 2 Pflegeversicherung<br />

<strong>Nr</strong>. 6 <strong>Verwahrlosung</strong>/<strong>Vermüllung</strong><br />

<strong>Nr</strong> 2a Informationen zu Einstufung in Pflegestufen<br />

durch den med. Dienst<br />

<strong>Nr</strong>. 7 Heimaufnahme<br />

<strong>Nr</strong>. 3 Alterskrankheiten - Demenz <strong>Nr</strong>. 4<br />

<strong>Nr</strong>. 8 Merkblatt <strong>für</strong> Ärzte und Pflegekräfte<br />

Die Betreuungsverfügung und<br />

<strong>die</strong> Vorsorgevollmacht<br />

Beratung und Hilfe bei allen Betreuungsvereinen und Beratungsstellen der Allgemeinen<br />

Lebensberatung der des örtlichen <strong>Caritasverband</strong>es<br />

<strong>Caritasverband</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Diözese</strong> Mainz e.V. - Referat Besondere Lebenslagen – Bahnstraße 32,<br />

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