Konzept vom 22.04.2013 - Stadt Hauzenberg
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27<br />
Beschreibung Variante<br />
II<br />
Anstelle des Aubachausbaus im Ortsbereich Germannsdorf ist bei dieser Variante die<br />
Errichtung eines Hochwasserrückhaltedammes am östlichen Ortsrand von<br />
Germannsdorf vorgesehen.<br />
Im Ortsbereich von Germannsdorf erfolgen keine baulichen Änderungen am Bachbett<br />
oder an den Bauwerken des Aubaches.<br />
Mit der Anordnung des Hochwasserrückhaltebeckens und der damit möglichen<br />
Reduzierung der Abflussspitze wird nicht nur ein unmittelbarer Hochwasserschutz für<br />
Germannsdorf erzielt, sondern auch die Gewässerbelastung im weiteren Verlauf des<br />
Aubaches durch Hochwasser wird gemindert.<br />
Die Abflussspitze wird von derzeit rd. 10,2 m³/s bei HQ 100 auf 3,0 m³/s reduziert. Auch<br />
an den problematischen Stellen des Aubaches im Bereich Germannsdorf ist ein<br />
ausreichender Abflussquerschnitt vorhanden, um diese Wassermenge, ohne dass<br />
dadurch eine Überflutung ausgelöst wird, ableiten zu können.<br />
Das bei dieser Variante notwendige Rückhaltevolumen von 48 000 m³ wird<br />
geschaffen, indem in der östlich von Germannsdorf gelegenen Talmulde ein 200 m<br />
langer bis 9,0 m hoher Damm geschüttet wird.<br />
Vorteile:<br />
Mit den geplanten Hochwasserrückhaltebecken wird nicht nur die unmittelbare<br />
Hochwasserproblematik in Germannsdorf nachhaltig verbessert, sondern auch im<br />
Unterlauf des Aubachs wird der Scheitelabfluss bei größeren Regenereignissen<br />
abgemindert. Neben dem Schutz der Bebauung trägt der geplante Hochwasserdamm<br />
auch zum Schutz des Umlandes und der Talräume im Unterlauf des Aubaches bei.<br />
Nachteile:<br />
Auch wenn die Hochwasserrückhaltebecken für ein 100-jähriges<br />
Niederschlagsereignis ausgelegt sind und entsprechende Freiräume vorgesehen<br />
werden, kann es nicht ausgeschlossen werden, dass durch besondere,<br />
unvorhersehbare Umstände eine Überflutung des Dammes in der dafür<br />
vorgesehenen Hochwasserentlastung statt findet.<br />
Dies kann von einem außergewöhnlichen Niederschlagsereignis oder von einer<br />
Verklausung des Ablaufs hervorgerufen werden. Inwieweit dadurch Schäden<br />
entstehen können hängt von der Menge, der über die Hochwasserentlastung<br />
abfließenden Wassermenge ab und von den Maßnahmen, die zum Schutz der<br />
gefährdeten Anlagen ergriffen werden.<br />
Baukosten für diesen Abschnitt 1.704.000,00 €