Verwaltungsbericht 2012 - Gemeinde Lyss
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schwerde beim Rechtsamt der Justiz-, <strong>Gemeinde</strong>- und Kirchendirektion JGK des<br />
Kantons Bern eingereicht. Das Rechtsamt JGK hat die Beschwerde im März vollumfänglich<br />
abgewiesen und die Genehmigung des AGR bestätigt. Gegen diesen<br />
Entscheid erhoben die Beschwerdeführer im April Beschwerde beim Verwaltungsgericht.<br />
Bis Ende Jahr sind viele Schriftenwechsel durch das Verwaltungsgericht<br />
veranlasst worden, der Entscheid ist bis Ende Jahr noch nicht erfolgt.<br />
Im Planungsgebiet sind bereits Baugesuche eingegangen und die Infrastrukturprojekte<br />
für die Erschliessung und die Energieversorgung liegen ausführungsreif<br />
vor. Bis zum rechtskräftigen Beschwerdeentscheid bleiben diese Projekte sistiert.<br />
Überbauungsordnung “Areal Gerber“ (ÜO Nr. 53)<br />
Abgestützt auf die laufende Ortsplanungrevision wurde das Areal der ehemaligen<br />
Gerber Agro-Handels AG mit den nötigen Planungs- und Verfahrensschritten<br />
von einer Arbeitszone in eine attraktive Wohnüberbauung mit guter Anbindung<br />
an den ÖV überführt. Im November konnte bereits das Planauflageverfahren für<br />
die Überbauungsordnung mit Neugestaltung Busswilstrasse durchgeführt werden.<br />
Zurzeit werden die eingegangenen Einsprachen in Abstimmung mit dem<br />
Genehmigungsverfahren der Ortsplanungsrevision behandelt.<br />
Überbauungsordnung “Areal Kambly“ (ÜO Nr. 60)<br />
Die Kambly SA wird leider Mitte 2013 die <strong>Gemeinde</strong> verlassen und hat im Hinblick<br />
darauf das Terrain bereits im Berichtsjahr an die Saner AG Studen verkauft.<br />
Mit dem neuen Grundeigentümer konnte mit einer Planungsvereinbarung das<br />
planungsrechtliche Verfahren frühzeitig geregelt werden. Darauf abgestützt<br />
wurde für die Festlegung eines Bebauungs- und Erschliessungskonzeptes eine Parallelprojektierung<br />
in die Wege geleitet. Diese dient dann als Grundlage für die<br />
Ausarbeitung der nötigen planungsrechtlichen Instrumente zur Realisierung einer<br />
neuen Wohnüberbauung. Aufgrund dieser Ausgangslage musste im Berichtsjahr<br />
auch die Planung eines neuen Feuerwehrmagazines angegangen werden,<br />
da mit den Abbrucharbeiten auch das heute gemietete Magazin auf dem<br />
Kamblyareal auf Ende 2014 nicht mehr zur Verfügung stehen wird.<br />
Planungszone Mobilfunk und Änderung Baureglement<br />
Die Baureglementsergänzung mit Art. 7a / Antennenanlagen hat der GGR im Mai<br />
2010 beschlossen. Die Genehmigung durch den Kanton erfolgte im März 2011<br />
unter Abweisung der drei Einsprachen der Mobilfunkanbieter. Alle drei erhoben<br />
anschliessend Beschwerde beim Rechtsamt der Justiz-, <strong>Gemeinde</strong>- und Kirchendirektion<br />
des Kantons Bern. Da gleichzeitig vor Verwaltungsgericht respektive<br />
Bundesgericht ein vergleichbarer Beschwerdefall aus der <strong>Gemeinde</strong> Urtenen-<br />
Schönbühl hängig war, wurde unter den Parteien ein Sistierungsantrag gutgeheissen<br />
und das Verfahren vorerst eingestellt.<br />
Das Bundesgericht hat am 19.03.<strong>2012</strong> in einem vielbeachteten Entscheid im erwähnten<br />
Fall Urtenen-Schönbühl die Beschwerde der Mobilfunkanbieter in der<br />
Hauptsache abgewiesen und u.a. das Kaskadenmodell wie in <strong>Lyss</strong> vorgesehen<br />
bestätigt. Abgestützt darauf hat das Rechtsamt den Beschwerdefall <strong>Lyss</strong> wieder<br />
aufgenommen und Ende Oktober verfügt, dass Art. 7a / Antennenanlagen noch<br />
mittels geringfügiger Änderung im Lichte des erwähnten Bundesgerichtsentscheides<br />
in zwei Punkten angepasst werden muss. Das entsprechende Planänderungsverfahren<br />
wird anfangs 2013 in Abstimmung mit dem neuen Baureglement<br />
in die Wege geleitet.<br />
3.4. Öffentlicher<br />
Verkehr<br />
Tageskarten <strong>Gemeinde</strong>n<br />
Die Auslastung der 8 Tageskarten lag gegenüber dem Vorjahr leicht tiefer, bei<br />
immer noch guten 96.9%. Davon entfallen 3.1% auf Dienstreisen.<br />
Angebotsverdichtung regionale Buslinien<br />
Zurzeit laufen zwei Versuchsbetriebe auf regionaler Ebene:<br />
• <strong>Lyss</strong>-Aarberg, zusätzliche Abendkurse um den Halbstundentakt länger aufrecht<br />
zu erhalten.<br />
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