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Besetzung der Gremien der Landeshauptstadt Hannover nach der ...

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Nach einer Vereinbarung zwischen Region <strong>Hannover</strong> und <strong>der</strong> <strong>Landeshauptstadt</strong> <strong>Hannover</strong> besteht<br />

Einvernehmen, dass die <strong>Landeshauptstadt</strong> <strong>Hannover</strong> die Sitze für den Aufsichtsrat <strong>der</strong> Stadtwerke<br />

<strong>Hannover</strong> AG benennt und die Region <strong>Hannover</strong> die Aufsichtsratssitze für die üstra AG vorschlägt.<br />

Die Vorschläge werden vom jeweils an<strong>der</strong>en mitgetragen.<br />

Die <strong>Besetzung</strong> <strong>der</strong> städt. Vertreterinnen/Vertreter im Aufsichtsrat <strong>der</strong> Stadtwerke <strong>Hannover</strong> AG muss über<br />

die Gesellschafterversammlung <strong>der</strong> VVG erfolgen, da die Stadt nur mittelbar über die VVG an <strong>der</strong><br />

Stadtwerke <strong>Hannover</strong> AG beteiligt ist. Die Benennung <strong>der</strong> Aufsichtsratsmitglie<strong>der</strong> durch den neu gewählten<br />

Rat ist entsprechend den gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen umzusetzen.<br />

Bei <strong>der</strong> <strong>Besetzung</strong> <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des Aufsichtsrates ist zu beachten, dass auf jeden Fall Name,<br />

ausgeübter Beruf und Wohnort <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> angegeben werden müssen!<br />

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