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Besetzung der Gremien der Landeshauptstadt Hannover nach der ...

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Aufsichtsrat <strong>der</strong> Hann. Verkehrsbetriebe (üstra) AG 6.6<br />

Zusammensetzung:<br />

20 Mitglie<strong>der</strong>, unter Beachtung des Mitbestimmungsgesetzes:<br />

10 Aufsichtsratsmitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Anteilseigner<br />

10 Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Arbeitnehmer<br />

Hauptversammlung kann für jedes Aufsichtsratsmitglied <strong>der</strong> Anteilseigner je ein Ersatzmitglied wählen.<br />

Jedes Mitglied des Aufsichtsrates kann sein Amt durch schriftliche Erklärung gegenüber <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist nie<strong>der</strong>legen.<br />

Amtszeit:<br />

endet mit Ablauf <strong>der</strong> Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte<br />

Geschäftsjahr beschließt, das <strong>nach</strong> ihrer Wahl beginnt.<br />

Nach einer Vereinbarung zwischen Region <strong>Hannover</strong> und <strong>der</strong> <strong>Landeshauptstadt</strong> <strong>Hannover</strong> besteht<br />

Einvernehmen, dass die <strong>Landeshauptstadt</strong> <strong>Hannover</strong> die Sitze für den Aufsichtsrat <strong>der</strong> Stadtwerke<br />

<strong>Hannover</strong> AG benennt und die Region <strong>Hannover</strong> die Aufsichtsratssitze für die üstra AG vorschlägt.<br />

Die Vorschläge werden vom jeweils an<strong>der</strong>en mitgetragen.<br />

Der Rat <strong>der</strong> <strong>Landeshauptstadt</strong> <strong>Hannover</strong> akzeptiert die seitens <strong>der</strong> Region <strong>Hannover</strong> vorgeschlagenen<br />

Mitglie<strong>der</strong> für den Aufsichtsrat <strong>der</strong> üstra <strong>Hannover</strong>sche Verkehrsbetriebe AG. Die <strong>Besetzung</strong>svorschläge<br />

<strong>der</strong> Region <strong>Hannover</strong> für die Aufsichtsratsmandate <strong>der</strong> Anteilseignerseite <strong>der</strong> üstra <strong>Hannover</strong>sche<br />

Verkehrsbetriebe AG werden zur Kenntnis genommen.<br />

Das Gesetz über die Region <strong>Hannover</strong> regelt in § 8 Abs. 1, dass die Region <strong>Hannover</strong><br />

Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne des § 4 Abs. 1 des<br />

Nie<strong>der</strong>sächsischen Nahverkehrsgesetzes ist.<br />

Wird von <strong>der</strong> Region <strong>Hannover</strong> neu bestimmt:<br />

Sitzung <strong>der</strong> Regionsversammlung am 14.11.2006<br />

1.<br />

2.<br />

3.<br />

4.<br />

5.<br />

6.<br />

7.<br />

8.<br />

9.<br />

10.<br />

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