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Besetzung der Gremien der Landeshauptstadt Hannover nach der ...

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Aufsichtsrat <strong>der</strong> Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft <strong>Hannover</strong> mbH (VVG) 6.5<br />

Zusammensetzung: Dem Aufsichtsrat gehören an:<br />

20 Mitglie<strong>der</strong>, und zwar unter Beachtung <strong>der</strong> Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes<br />

10 Aufsichtsratsmitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Anteilseigner und<br />

10 Aufsichtsratsmitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Arbeitnehmer.<br />

Für jedes Mitglied <strong>der</strong> Anteilseigner kann von <strong>der</strong> Gesellschafterversammlung ein Ersatzmitglied gewählt<br />

werden;<br />

die Wahl von Ersatzmitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Arbeitnehmer richtet sich <strong>nach</strong> den Bestimmungen des<br />

Mitbestimmungsgesetzes.<br />

Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Landeshauptstadt</strong> <strong>Hannover</strong>: 7 auf Vorschlag <strong>der</strong> Stadt, davon 1 Sitz für<br />

Oberbürgermeister kraft Amtes bzw. Gemeindebedienstete/n (von den 10 Anteilseignern =<br />

1 Sitz Anspruch durch Thüga/Ruhrgas (gemeinsam),<br />

2 auf Vorschlag <strong>der</strong> Region und<br />

7 Mitglie<strong>der</strong> auf Vorschlag <strong>der</strong> Fraktionen <strong>der</strong> <strong>Landeshauptstadt</strong> <strong>Hannover</strong> (einschl. Oberbürgermeister) )<br />

Achtung: Sofern ein Aufsichtsratsmitglied aufgrund seiner Zugehörigkeit zum Rat o<strong>der</strong> Verwaltung<br />

<strong>der</strong> <strong>Landeshauptstadt</strong> <strong>Hannover</strong>, o<strong>der</strong> einer Organgesellschaft Mitglied im Aufsichtsrat ist, endet<br />

Aufsichtsratsmandat mit Ende <strong>der</strong> nächsten auf das Ausscheiden aus den bezeichneten<br />

Organen folgenden Gesellschafterversammlung<br />

Amtszeit: endet mit Ablauf <strong>der</strong> Gesellschafterversammlung, die über Entlastung<br />

für 4. Geschäftsjahr beschließt, das <strong>nach</strong> Wahl beginnt<br />

(§ 9 III Gesellschaftsvertrag) Wahl durch Gesellschafterversammlung.<br />

Jedes Mitglied des Aufsichtsrates kann sein Amt durch schriftliche Erklärung gegenüber <strong>der</strong><br />

Gesellschaft unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist nie<strong>der</strong>legen.<br />

Amtszeit kann nicht an Dauer <strong>der</strong> Wahlperiode des Rates angepasst werden, da die<br />

Arbeitnehmervertreter zu einem an<strong>der</strong>en Zeitpunkt gewählt werden.<br />

Nach Hare/Niemeyer: 1 Sitz Oberbürgermeister kraft Amtes und<br />

6 Sitze: 3 x SPD, 2 x CDU, 1 x GRÜNE<br />

1. Mitglied:<br />

Oberbürgermeister Stephan Weil (kraft Amtes)<br />

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