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H a u p t s a t z u n g der Stadt Oldenburg (Oldb) vom ... - Oldenburg.de

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1.01<br />

die we<strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen noch Beschwer<strong>de</strong>n zum Inhalt haben (z. B. Fragen, Erklärungen,<br />

Absichten usw.).<br />

(5) Anregungen o<strong><strong>de</strong>r</strong> Beschwer<strong>de</strong>n, die ein gesetzwidriges Ziel verfolgen o<strong><strong>de</strong>r</strong> gegen<br />

die guten Sitten verstoßen, sind nach Kenntnisnahme durch <strong>de</strong>n Verwaltungsausschuss<br />

ohne Beratung zurückzuweisen.<br />

(6) Die Beratung eines Antrages kann abgelehnt wer<strong>de</strong>n, wenn das Antragsbegehren<br />

Gegenstand eines noch nicht abgeschlossenen Rechtsbehelfs- o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Rechtsmittelverfahrens o<strong><strong>de</strong>r</strong> eines laufen<strong>de</strong>n Bürgerbegehrens o<strong><strong>de</strong>r</strong> Bürgerentschei<strong>de</strong>s<br />

ist o<strong><strong>de</strong>r</strong> gegenüber bereits erledigten Anregungen o<strong><strong>de</strong>r</strong> Beschwer<strong>de</strong>n<br />

kein neues Sachvorbringen enthält.<br />

(7) Die Erledigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen o<strong><strong>de</strong>r</strong> Beschwer<strong>de</strong>n wird <strong>de</strong>m Verwaltungsausschuss<br />

übertragen, sofern für die Angelegenheiten nicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Rat gemäß § 40<br />

Abs. 1 NGO ausschließlich zuständig ist. Der Rat und <strong><strong>de</strong>r</strong> Verwaltungsausschuss<br />

können Anregungen o<strong><strong>de</strong>r</strong> Beschwer<strong>de</strong>n zur Mitberatung an die zuständigen<br />

Fachausschüsse überweisen.<br />

§ 14<br />

In Kraft treten<br />

Diese Hauptsatzung tritt mit <strong>de</strong>m 01.11.2001 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Ol<strong>de</strong>nburg</strong> <strong>vom</strong> 19.02.1997 in <strong><strong>de</strong>r</strong> Fassung <strong>vom</strong> 20.01.2001 außer<br />

Kraft.<br />

Der Oberbürgermeister

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