Weiterbildung Leitende Pflegefachkraft - GGSD
Weiterbildung Leitende Pflegefachkraft - GGSD
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<strong>Weiterbildung</strong> zur <strong>Leitende</strong>n <strong>Pflegefachkraft</strong><br />
Seite 1<br />
Zukunft gewinnen !<br />
<strong>Weiterbildung</strong><br />
<strong>Leitende</strong> <strong>Pflegefachkraft</strong><br />
Modulare berufsbegleitende <strong>Weiterbildung</strong><br />
in Präsenzphasen<br />
• Verantwortliche <strong>Pflegefachkraft</strong><br />
(Leitung ambulanter und teilstationärer Dienste)<br />
Nach den Vorgaben des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI § 71).<br />
• Basisweiterbildung zur Pflegedienstleitung<br />
Nach der Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes<br />
(AVPfleWoqG vom 27. Juli 2011).<br />
• Leitungsfunktionen in Einrichtungen des SGB XI<br />
Zertifiziert nach:<br />
- BQM - Bildungsqualitätsmanagement<br />
- AZWV - Arbeitsagentur förderfähig<br />
Bildungsprämie des BMBF förderfähig<br />
AFBG förderfähig bei Basis+Aufbaumodul<br />
Staatlich anerkannte <strong>Weiterbildung</strong>seinrichtungen der<br />
Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbH<br />
SFW - Seminare für Fort- und <strong>Weiterbildung</strong><br />
Coburg / Ingolstadt / Kempten / München / Nürnberg / Rosenheim<br />
Mitglied im paritätischen Wohlfahrtsverband<br />
Stand: 17.09.2013
<strong>Weiterbildung</strong> zur <strong>Leitende</strong>n <strong>Pflegefachkraft</strong><br />
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Inhaltsverzeichnis<br />
Seite<br />
1. Ausgangslage 4<br />
2. Neue Aufgaben der Verantwortlichen <strong>Pflegefachkraft</strong> 4<br />
3. Zugangsvoraussetzungen/Anrechenbare Qualifikationen 5<br />
4. Ziele der <strong>Weiterbildung</strong> 5<br />
5. Dauer der <strong>Weiterbildung</strong> 5<br />
6. Leistungsnachweise/Abschluss der <strong>Weiterbildung</strong> 5<br />
7. Grundprinzipien der <strong>Weiterbildung</strong> 6<br />
8. Zeitplan 6<br />
9. Modulnetzplan 7-20<br />
Modul A: Soziale Führungsqualifikationen 8-12<br />
Modul B: Ökonomische Qualifikationen 13-15<br />
Modul C: Organisatorische Qualifikationen 16-18<br />
Modul D: Strukturelle Qualifikationen 19-20<br />
10. Kosten der <strong>Weiterbildung</strong>/Fördermöglichkeiten 21<br />
11. <strong>Weiterbildung</strong>sort/Anmeldung 21<br />
12. Rechtsträger 21<br />
13. Teilnahmebedingungen 22<br />
14. Kontaktdaten der Standorte 23<br />
Anlagen<br />
• Terminplan<br />
• Anmeldung<br />
• Anfahrtsbeschreibung<br />
Stand: 17.09.2013
<strong>Weiterbildung</strong> zur <strong>Leitende</strong>n <strong>Pflegefachkraft</strong><br />
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1. Ausgangslage<br />
Leistungen der Pflegeversicherung sollen Pflegebedürftigen helfen, trotz Hilfebedarfs ein<br />
möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen, das der Würde des<br />
Menschen entspricht. Hilfen sind darauf auszurichten, körperliche, geistige und seelische<br />
Kräfte von Pflegebedürftigen wiederzugewinnen oder zu erhalten. 1<br />
Pflegebedürftige können zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger<br />
wählen. Im Rahmen des Leistungsrechts soll ihren Wünschen zur Gestaltung der Hilfe,<br />
soweit sie angemessen sind, entsprochen werden. 2<br />
„Wirtschaftlichkeit“ und „Qualität“ als Sollvorgaben des SGB XI<br />
Dem Pflegeversicherungsgesetz gemäß werden Altenpflegeheime / Tagesstätten /<br />
Ambulante Einrichtungen zur wirtschaftlichen Betriebsführung und zur Qualität der<br />
angebotenen Leistungen verpflichtet. Zur Sicherstellung einer qualifizierten vollstationären<br />
sowie ambulanten Pflege werden mit den Einrichtungen Versorgungsverträge<br />
abgeschlossen. Gemeinsame Grundsätze und Maßstäbe zur Qualität und Qualitätssicherung<br />
einschließlich des Verfahrens zur Durchführung von Qualitätsprüfungen der<br />
angebotenen Leistungen sind gesetzlich 3 geregelt und für die Einrichtungen verbindlich.<br />
Im Hinblick auf diese gesetzlichen, berufspolitischen und gesellschaftlichen Forderungen<br />
hat die Verantwortliche <strong>Pflegefachkraft</strong> eine zentrale Führungsaufgabe. Sie muss so<br />
führen, dass die Gesamtzielsetzungen der Einrichtung, die Zielsetzungen der Pflege und<br />
des eigenen Wohnbereichs bzw. der ambulanten Einrichtung erreicht werden. Diese<br />
Zielerreichung muss unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Bewohnerinnen und<br />
Bewohner, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der anderen Leistungsbereiche<br />
angestrebt werden.<br />
2. Neue Aufgaben der Verantwortlichen <strong>Pflegefachkraft</strong><br />
Die Rolle der Verantwortlichen <strong>Pflegefachkraft</strong> hat sich verändert. Durch die Umsetzung<br />
des SGB XI erhält sie neue Aufgabenbereiche:<br />
• Verantwortung und Begründung für eine sach- und fachkundige Pflege sowie die<br />
Sicherstellung, Erhaltung und Verbesserung der Qualität der pflegerischen<br />
Leistungen nach den Erkenntnissen der Pflegeforschung. 4<br />
• Verantwortung für die Qualität der Ablauforganisation der Abteilung im Hinblick<br />
auf konzeptionelle und strukturelle Veränderungen in Zusammenarbeit mit den<br />
anderen Berufsgruppen der Einrichtung.<br />
• Verantwortung für die Personalbedarfsermittlung sowie die Personaleinsatzplanung,<br />
für die Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die<br />
Personalentwicklung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung.<br />
• Umsetzung der gesetzlichen Forderungen im Hinblick auf eine wirtschaftliche<br />
Führung der eigenen Abteilung.<br />
Das Konzept der <strong>Weiterbildung</strong> entspricht diesem dargestellten Aufgabenprofil.<br />
1 § 2 Abs. 1 SGB XI<br />
2 § 2 Abs. 2 SGB XI<br />
3 § 71 SGB XI<br />
4 §11 Abs. 1 SGB XI<br />
Stand: 16.12.2013
<strong>Weiterbildung</strong> zur <strong>Leitende</strong>n <strong>Pflegefachkraft</strong><br />
Seite 4<br />
3. Zugangsvoraussetzungen/Anrechenbare Qualifikationen<br />
Zugangsvoraussetzungen sind ein Berufsabschluss als <strong>Pflegefachkraft</strong>, z.B. als …<br />
• Altenpflegerin oder -pfleger<br />
• Gesundheits- und Krankenpflegerin oder -pfleger<br />
• Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder -pfleger<br />
• Sozialpädagogin oder Sozialpädagoge, Heilerziehungspflegerin oder -pfleger und<br />
Heilpädagoginnen und Heilpädagogen, soweit in der Behindertenhilfe in<br />
Einrichtungen des SGB XII tätig.<br />
u n d<br />
• eine zweijährige Berufserfahrung bei Übernahme der Funktion.<br />
Können Teilnehmende durch vorhergehende <strong>Weiterbildung</strong>en bereits das Wissen<br />
nachweisen, das in einem Modul vermittelt wird (s. „Anrechenbare Qualifikationen“ bei<br />
den einzelnen Modulen), so brauchen sie dieses nach Einzelfallprüfung durch den<br />
<strong>Weiterbildung</strong>sträger nicht noch einmal zu absolvieren.<br />
Die mögliche Anrechenbarkeit von Qualifikationen müssen Teilnehmende in jedem Fall<br />
vor Beginn der <strong>Weiterbildung</strong> (!) mit dem <strong>Weiterbildung</strong>sträger klären. Ein Rechtsanspruch<br />
auf Anerkennung besteht nicht.<br />
4. Ziele der <strong>Weiterbildung</strong><br />
Die Teilnehmenden der <strong>Weiterbildung</strong> erwerben Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten<br />
sowie Verhaltensweisen zur Entwicklung ihrer Sozial-, Kommunikations-, Methoden- und<br />
Führungskompetenz. Sie sind danach in der Lage, eine Abteilung hinsichtlich den<br />
Gesamtzielsetzungen einer Einrichtung eigenverantwortlich, aufgaben- und mitarbeiterinnen-<br />
und mitarbeiterorientiert zu führen.<br />
5. Dauer der <strong>Weiterbildung</strong><br />
Der zeitliche Umfang der <strong>Weiterbildung</strong> umfasst insgesamt …<br />
• 460 Theoriestunden<br />
• 40 Stunden Praktikum s o w i e<br />
• die Bereitschaft zu einem angeleiteten Selbststudium zur Vorbereitung auf<br />
Leistungsnachweise und für die Durchführung eines Projekts am eigenen<br />
Arbeitsplatz.<br />
6. Leistungsnachweise/Abschluss der <strong>Weiterbildung</strong><br />
Die einzelnen Module schließen mit einem Leistungsnachweis ab. Näheres regelt die<br />
Prüfungsordnung der <strong>Weiterbildung</strong>.<br />
Über den erfolgreichen Abschluss erhalten Teilnehmende ein Zertifikat.<br />
Der erfolgreiche Abschluss berechtigt zur Teilnahme an der Aufbauweiterbildung zur<br />
„Pflegedienstleitung“.<br />
Stand: 16.12.2013
<strong>Weiterbildung</strong> zur <strong>Leitende</strong>n <strong>Pflegefachkraft</strong><br />
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7. Grundprinzipien der <strong>Weiterbildung</strong><br />
• Ausrichtung an Kompetenzbereichen<br />
• Modularisierung<br />
Die Modularisierung der <strong>Weiterbildung</strong> erhöht ihre Transparenz. Sie ermöglicht, bereits<br />
absolvierte <strong>Weiterbildung</strong>en - auch die anderer <strong>Weiterbildung</strong>sträger - anerkennen zu<br />
lassen. Absolvierte Module und Themenbereiche können in zukünftige <strong>Weiterbildung</strong>en<br />
entsprechend dem Leitbild des „Lebenslangen Lernens“ eingebracht werden.<br />
• Lehr- und Lernmethoden<br />
Lehr- und Lernmethoden unterstützen die Verbindung von beruflicher Praxis und wissenschaftlicher<br />
Erkenntnisse und fördern die Reflexion beruflichen Handelns.<br />
Selbstständiges Lernen wird während der <strong>Weiterbildung</strong> kontinuierlich eingefordert.<br />
8. Zeitplan<br />
Der genaue Zeitplan der <strong>Weiterbildung</strong> kann der beigefügten Anlage zu dieser<br />
Informationsbroschüre entnommen werden.<br />
Stand: 17.09.2013
<strong>Weiterbildung</strong> zur <strong>Leitende</strong>n <strong>Pflegefachkraft</strong><br />
Seite 6<br />
9. Modulnetzplan<br />
Die Themenbereiche der <strong>Weiterbildung</strong> werden nicht immer in der nachfolgenden Reihenfolge<br />
durchgeführt, sondern aus pädagogischen Gründen kann von dieser Reihenfolge<br />
abgewichen werden. Interessierte, die nur an einzelnen Modulen oder Themenbereichen<br />
teilnehmen wollen, müssen nach den aktuellen Terminen der Module oder Themenbereiche<br />
gesondert nachfragen.<br />
Modul A: Soziale Führungsqualifikationen<br />
(200 U.-Std.)<br />
Themenbereich A1:<br />
Führungsethik<br />
(32 U.-Std.)<br />
Themenbereich A4:<br />
Personalführung<br />
(24 U.-Std.)<br />
Themenbereich A2:<br />
Kommunikation als<br />
Führungsaufgabe<br />
(40 U.-Std.)<br />
Themenbereich A5:<br />
Konfliktmanagement<br />
(24 U.-Std.)<br />
Themenbereich A7:<br />
Kollegiale Beratung und<br />
Coaching (Teil 1)<br />
(16 U.-Std.)<br />
Themenbereich A3:<br />
Veränderungsmanagement<br />
(32 U.-Std.)<br />
Themenbereich A6:<br />
Moderation, Präsentation<br />
und Rhetorik<br />
(32 U.-Std.)<br />
Modul B: Ökonomische Qualifikationen<br />
(80 U.-Std.)<br />
Themenbereich B1:<br />
Allgemeine Betriebswirtschaftslehre<br />
(32 U.-Std)<br />
Themenbereich B2:<br />
Spezielle Betriebswirtschaftslehre<br />
(16 U.-Std.)<br />
Themenbereich B3:<br />
Controlling<br />
(32 U.-Std.)<br />
Modul C: Organisatorische Qualifikationen<br />
(92 U.-Std.)<br />
Themenbereich C1:<br />
Organisation und Netzwerkarbeit<br />
(32 U.-Std.)<br />
Themenbereich C2:<br />
Qualitätsmanagement<br />
(40 U.-Std.)<br />
Themenbereich C3:<br />
Einbeziehung von Angehörigen<br />
und Ehrenamtlichen<br />
(20 U.-Std.)<br />
Modul D: Strukturelle Qualifikationen<br />
(88 U.-Std.)<br />
Themenbereich D1:<br />
Angewandte Pflegewissenschaft<br />
(32 U.-Std.)<br />
Themenbereich D2:<br />
Allgemeines Recht<br />
(24 U.-Std.)<br />
Themenbereich D3:<br />
Sozialrecht<br />
(32 U.-Std.)<br />
Stand: 17.09.2013
<strong>Weiterbildung</strong> zur <strong>Leitende</strong>n <strong>Pflegefachkraft</strong><br />
Seite 7<br />
Modul A: Soziale Führungsqualifikationen<br />
Themenbereich A1:<br />
Führungsethik<br />
(32 U.-Std.)<br />
Ziele und Regeln langfristig erfolgreichen ökonomischen Handelns beruhen auf<br />
Werte-Entscheidungen. Leitungskräfte müssen deshalb ihre Entscheidungen ethisch<br />
begründen können, z.B.:<br />
Wird die Würde der Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter und Kundinnen bzw. Kunden<br />
gewahrt ?<br />
Wird die Mitverantwortung und Solidarität für die Gemeinschaft beachtet und die<br />
eigene Verpflichtung zur Verantwortlichkeit für Entscheidungen getragen ?<br />
Nicht zuletzt: Wie kontrolliere ich als Führungskraft die Umsetzung des Ethikkodex<br />
einer Einrichtung ?<br />
Eine Leitungskraft wird im Berufalltag mit einer Vielzahl kritischer ethischer Entscheidungen<br />
konfrontiert, in dem nur ein gefestigtes Berufsethos eine Vereinbarkeit von<br />
Ökonomie und Ethik gelingen lässt.<br />
Einem Führungssystem, das von ethischen Prinzipien getragen ist, wird Autorität von<br />
Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern und Kundinnen bzw. Kunden verliehen und baut<br />
darauf seine Macht auf.<br />
Lerninhalte:<br />
1. Klassische Führungstheorien und Modelle<br />
2. Grundbegriffe der Ethik<br />
2.1 Ethische Positionen<br />
2.2 Ethik und Ökonomie<br />
3. Werteorientiertes Management im Spannungsfeld zwischen ökonomischen<br />
und ethischen Anforderungen<br />
4. Autorität und Macht<br />
5. Führungsethik und Unternehmenskultur<br />
6. Prinzipien der Führungsethik als Grundlage des Berufsethos<br />
Stand: 17.09.2013
<strong>Weiterbildung</strong> zur <strong>Leitende</strong>n <strong>Pflegefachkraft</strong><br />
Seite 8<br />
Modul A: Soziale Führungsqualifikationen<br />
Themenbereich A2:<br />
Kommunikation als Führungsaufgabe<br />
(40 U.-Std.)<br />
Expertinnen und Experten behaupten, dass 70% aller Fehler am Arbeitsplatz auf<br />
mangelhafte Kommunikation zurückzuführen sind. Kommunikation ist die Basiskompetenz<br />
für jegliches Handeln auch im Berufsfeld „Pflege“ und im Arbeitsbereich<br />
„Pflegeleitung“.<br />
Wie Kommunikation ein aktiver Prozess zwischen Sender und Empfänger unter den<br />
jeweiligen Umfeldbedingungen ist, so ist auch das Erlernen von „gelungener“<br />
Kommunikation auf aktives Tun angewiesen.<br />
Insbesondere sind Gespräche mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als Führungspflicht<br />
ein sehr sensibler Bereich. Mit entsprechender Haltung durchgeführt, können<br />
unterschiedliche Gesprächsformen zur Chance werden und trotz hierarchischer<br />
Abhängigkeit ein Kooperationsangebot sein. Diese Gespräche haben u.a. zum Ziel,<br />
dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich ernst genommen und respektiert fühlen<br />
und Führungskräfte implizit durch die Art und Weise der Gesprächsführung ihr<br />
Führungsverständnis und Menschenbild darstellen.<br />
Lerninhalte:<br />
1. Theorien und Modelle der Gesprächsführung<br />
2. Gesprächsführung<br />
3. Kommunikation als Instrument der Führung<br />
3.1 Mitarbeitergespräche führen<br />
3.2 Kritikgespräche führen<br />
4. Analyse des eigenen Kommunikations- und Führungsstils<br />
5. Informationsmanagement<br />
Stand: 16.12.2013
<strong>Weiterbildung</strong> zur <strong>Leitende</strong>n <strong>Pflegefachkraft</strong><br />
Seite 9<br />
Modul A: Soziale Führungsqualifikationen<br />
Themenbereich A3:<br />
Veränderungsmanagement<br />
(32 U.-Std.)<br />
Unternehmen müssen sich einer ständigen Veränderung unterziehen, um langfristig<br />
erfolgreich sein zu können. Deshalb ist ein professionelles Veränderungsmanagement<br />
notwendig, um aktuell entwickelte Konzepte aus Pflege und Betreuung<br />
professionell umzusetzen.<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen in der Regel Veränderungen skeptisch<br />
gegenüber, denn Veränderungen sind mit der Entwertung vorhandener Fähigkeiten<br />
und Fertigkeiten verbunden und können als Gefahren für die Zukunft und als<br />
existenzielles Risiko wahrgenommen werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit auf<br />
den Weg zu nehmen und Veränderungsprozesse mithilfe professioneller Methoden<br />
erfolgreich zu Ende zu führen, ist heute eine Basisqualifizierung für das Management<br />
in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens.<br />
Eine erfolgreiche Methode ist das Projektmanagement. In diesem Themenbereich<br />
gilt es, sich dessen Methoden anzueignen, um selbstständig und professionell<br />
Projekte durchführen oder als Führungskraft im eigenen Verantwortungsbereich<br />
Projekte anstoßen, koordinieren und kontrollieren zu können.<br />
Bei Projekten handelt es sich immer um die Bearbeitung komplexer Aufgaben durch<br />
mehrere Beteiligte mit einer bestimmten Zielstellung und begrenztem Ressourcenund<br />
Zeitrahmen.<br />
Lerninhalte:<br />
1. Organisationsentwicklung<br />
2. Veränderungsmanagement als integrativer Ansatz<br />
3. Widerstände gegen Veränderungen<br />
4. Lernende Organisation<br />
5. Projektmanagement<br />
Als Abschlussarbeit ist ein Projekt durchzuführen (s. Prüfungsordnung).<br />
Stand: 16.12.2013
<strong>Weiterbildung</strong> zur <strong>Leitende</strong>n <strong>Pflegefachkraft</strong><br />
Seite 10<br />
Modul A: Soziale Führungsqualifikationen<br />
Themenbereich A4:<br />
Personalführung<br />
(24 U.-Std.)<br />
Heute und auch künftig müssen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens bei<br />
der Erstellung „traditioneller“ Leistungsangebote in bestehende Strukturen integrieren.<br />
Bei einer sich verschärfenden Konkurrenzsituation zwischen den Einrichtungen wächst<br />
die Schere zwischen wirtschaftlicher Effizienz und pflegerischem bzw. therapeutischem<br />
Handeln. Die Art der Personalführung und die konkrete Struktur der Aufbau- und<br />
Ablauforganisation von Einrichtungen bestimmen sowohl den wirtschaftlichen als auch<br />
den „menschlichen“ Erfolg mit. Die Einrichtungen benötigen eine Personalführung, in<br />
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die allgemeinen Zielsetzungen einbezogen<br />
werden. So bleibt die Qualität des pflegerischen bzw. therapeutischen Handelns auch<br />
noch in der direkten Interaktion mit den Pflegebedürftigen (Kundinnen und Kunden)<br />
erhalten.<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in Einrichtungen des Gesundheits- und<br />
Sozialwesens auf der Ebene des mittleren Managements als Verantwortliche <strong>Pflegefachkraft</strong><br />
arbeiten oder sich auf die Übernahme dieser Funktion vorbereiten, benötigen<br />
Kenntnisse über Ansätze, Instrumente und Methoden moderner Personalführung.<br />
Lerninhalte:<br />
1. Motivation<br />
2. Personalentwicklung<br />
3. Anforderungsprofile und Stellenbeschreibungen<br />
4. Zielvereinbarungen<br />
5. Betriebliche Aus-, Fort- und <strong>Weiterbildung</strong><br />
Stand: 16.12.2013<br />
Themenbereich A5:<br />
Konfliktmanagement<br />
(24 U.-Std.)<br />
Konflikte stellen eine Grundtatsache im menschlichen Zusammenleben dar, der wir<br />
nicht entgehen können. Neue Entwicklungen sind häufig mit Konflikten verbunden. Die<br />
Art und Weise, wie Konflikte bearbeitet und gelöst werden, entscheidet darüber, ob<br />
diese zur Weiterentwicklung einer Einrichtung und zu „persönlichem Wachstum“ führen<br />
oder die Stagnation von geplanten Veränderungen und den Bruch von Beziehungen zur<br />
Folge haben.<br />
Zu den Kompetenzen einer erfolgreichen Führungskraft gehört das Ertragen von<br />
Widersprüchen und Konflikten, die zweifellos Angst auslösen und kränken können und<br />
die Fähigkeit, Konflikte anzusprechen und im Miteinander zu lösen.<br />
Lerninhalte:<br />
1. Grundlagen des Konfliktmanagements<br />
2. Merkmale und Symptome von Konflikten<br />
3. Konfliktarten<br />
4. Phasen der Konfliktentwicklung<br />
5. Konfliktanalyse<br />
6. Konfliktlösungsmodelle<br />
7. Mediation
<strong>Weiterbildung</strong> zur <strong>Leitende</strong>n <strong>Pflegefachkraft</strong><br />
Seite 11<br />
Modul A: Soziale Führungsqualifikationen<br />
Themenbereich A6:<br />
Moderation, Präsentation und Rhetorik<br />
(32 U.-Std.)<br />
Leitungskräfte wollen und müssen mit ihren Anliegen und Vorschlägen ihre<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überzeugen und diese auch durchsetzen. Das ist<br />
nicht allein damit getan, Präsentationsmedien und -techniken sicher zu beherrschen,<br />
sondern Vortragende müssen selbst einen nachhaltigen und überzeugenden<br />
Eindruck bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hinterlassen. Dies kann man lernen.<br />
Besprechungen zielsicher zu strukturieren und zu moderieren, ist unerlässlich, wenn<br />
die verfügbare Zeit effektiv und gewinnbringend für alle Beteiligten genutzt werden<br />
soll. Dabei gilt es, die Kreativität und Kompetenz von Mitarbeiterinnen und<br />
Mitarbeitern einzubeziehen und zu fördern.<br />
Lerninhalte:<br />
1. Grundlagen der Moderation<br />
2. Phasen der Moderation<br />
3. Moderationstechniken und -instrumente<br />
4. Präsentationsmedien und -techniken<br />
5. Techniken der Argumentation<br />
6. Rhetorik<br />
7. Praktische Anwendung der Moderation und Präsentation<br />
Themenbereich A7:<br />
Kollegiale Beratung und Coaching (Teil 1)<br />
(16 U.-Std.)<br />
Führungskräfte und Projektleitungen haben in ihrer Führungsrolle stets neue und<br />
wechselnde Situationen zu bewältigen, die von widersprüchlichen Anforderungen<br />
gekennzeichnet sind. Von ihnen wird erwartet, dass sie diese Anforderungen<br />
erfolgreich meistern. Dabei erleben sie immer wieder Situationen, die viele Fragen<br />
aufwerfen und wenige Antworten lassen.<br />
Kollegiale Beratung ist ein systematisches Beratungsgespräch, in dem Kolleginnen<br />
und Kollegen aus der eigenen Einrichtung oder einrichtungsübergreifend sich nach<br />
einer vorgegebenen Gesprächsstruktur wechselseitig zu beruflichen Fragen und<br />
Schlüsselthemen beraten und gemeinsam Lösungen entwickeln.<br />
Lerninhalte:<br />
Kollegiale Beratungstage<br />
Stand: 16.12.2013
<strong>Weiterbildung</strong> zur <strong>Leitende</strong>n <strong>Pflegefachkraft</strong><br />
Seite 12<br />
Modul B: Ökonomische Qualifikationen<br />
Themenbereich B1:<br />
Allgemeine Betriebswirtschaftslehre<br />
(32 U.-Std.)<br />
Vor dem Hintergrund immer knapper werdender finanzieller Ressourcen und der Verpflichtung<br />
zu Wirtschaftlichkeit sowie eines sich verschärfenden Konkurrenzkampfs<br />
im Gesundheits- und Sozialwesen benötigen im Pflegemanagement tätige<br />
Führungskräfte mehr denn je betriebswirtschaftliche Kenntnisse, um im betrieblichen<br />
Alltag von Einrichtungen die wirtschaftlichen Zusammenhänge erkennen und<br />
verstehen zu können. Grundlage dafür sind Kenntnisse der Betriebswirtschaftslehre.<br />
Dazu gehören insbesondere bilanzielle Zusammenhänge sowie in Grundzügen die<br />
Kostenrechnung. Erarbeitete Zahlen ergeben dann Aussagen über die Situation von<br />
Einrichtungen.<br />
Lerninhalte:<br />
1. Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften<br />
2. Rechtsformen von Unternehmen<br />
3. Überblick über die betrieblichen Funktionsbereiche<br />
4. Kosten- und Leistungsrechnung<br />
5. Buchführung<br />
6. Bilanzierung<br />
7. Überblick über betriebswirtschaftliche Kennzahlen<br />
Stand: 16.12.2013
<strong>Weiterbildung</strong> zur <strong>Leitende</strong>n <strong>Pflegefachkraft</strong><br />
Seite 13<br />
Modul B: Ökonomische Qualifikationen<br />
Themenbereich B2:<br />
Spezielle Betriebswirtschaftslehre<br />
(16 U.-Std.)<br />
Die Vorschriften der Pflegebuchführungsverordnung (PBV) fordern von Einrichtungen<br />
eine Kosten- und Leistungsrechnung, die sowohl eine interne Steuerung als auch<br />
eine Beurteilung ihrer Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit ermöglicht.<br />
Durch den Wandel der Vergütungssystematik von der Selbstkostenerstattung zur<br />
Vergütung nach einem voll pauschalierten Pflegesatz entsprechend einer Pflegestufe<br />
in statioären Einrichtungen werden unterschiedliche Kalkulationsformen und Kostenrechnungssysteme<br />
erforderlich, um einen beantragten Pflegesatz zu begründen.<br />
Um diese Kalkulationssysteme nachvollziehen zu können, sind grundlegende Kenntnisse<br />
der betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge unerlässlich und für Führungskräfte<br />
in der stationären Altenhilfe elementares Grundwissen, ohne das eine effiziente<br />
Leistungserbringung nicht mehr möglich ist.<br />
Ambulante Dienste, die mit der Vergütung nach Leistungskatalogen arbeiten, müssen<br />
andere Wege der Steuerung gehen, um die eigene Wirtschaftlichkeit abzusichern.<br />
Diese zu kennen, ist für Leitungskräfte ambulanter Dienste eine absolute Notwendigkeit.<br />
Die Kostenkalkulation alternativer Wohnformen zur Refinanzierung durch die<br />
Nutzerinnen und Nutzer erfordert wiederum eine völlig andere Vorgehensweise, die in<br />
diesem Themenbereich auch angesprochen wird.<br />
Lerninhalte:<br />
1. Finanzierung im Rahmen eines Versorgungsvertrags nach SGB XI<br />
2. Vergütungsvereinbarungen und Pflegesatzverhandlung<br />
3. Pflegesatzkommission<br />
4. Pflegebuchführungsverordnung (PBV)<br />
5. Entgeltkalkulation<br />
6. Ergänzende und alternative Versorgungsformen<br />
Stand: 16.12.2013
<strong>Weiterbildung</strong> zur <strong>Leitende</strong>n <strong>Pflegefachkraft</strong><br />
Seite 14<br />
Modul B: Ökonomische Qualifikationen<br />
Themenbereich B3:<br />
Controlling<br />
(32 U.-Std.)<br />
In der ambulanten und stationären Pflege genießt Controlling einen hohen<br />
Stellenwert. Im Zuge zunehmender Komplexität der Tätigkeiten in ambulanten<br />
Pflegediensten und Altenpflegeheimen, steigenden Kostendrucks und steigender<br />
Qualitätsanforderungen der Kostenträger und Kundinnen und Kunden sowie der<br />
erhöhten Erwartungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich betriebswirtschaftliche<br />
Instrumente etabliert, die das Management auf allen Leitungsebenen<br />
unterstützen und einen Beitrag zur Existenzsicherung von Einrichtungen leisten<br />
können.<br />
Wertschöpfendes Controlling hat im Wesentlichen drei Aufgaben, nämlich die<br />
Schaffung und Erhaltung eines betrieblichen Informationswesens, die Abstimmung<br />
des betrieblichen Handelns (Koordinationsfunktion) und das Anstoßen von Aktivitäten<br />
mit dem Ziel betrieblichen Gewinns.<br />
An der Auswahl und am Einsatz geeigneter Instrumente des Controlling mitzuwirken,<br />
ist Managementaufgabe auf allen Leitungsebenen.<br />
Lerninhalte:<br />
1. Aufgabenbereiche des Controlling<br />
2. Rechnungswesen als Grundlage des Controlling<br />
3. Instrumente des Controlling<br />
4. Praktisch relevante Kennzahlen der beschreibenden Statistik<br />
Stand: 16.12.2013
<strong>Weiterbildung</strong> zur <strong>Leitende</strong>n <strong>Pflegefachkraft</strong><br />
Seite 15<br />
Modul C: Organisatorische Qualifikationen<br />
Themenbereich C1:<br />
Organisation und Netzwerkarbeit<br />
(32 U.-Std.)<br />
Organisation und organisatorische Regeln sollen nicht nur einen effizienten<br />
Aufgabenvollzug sicherstellen, sondern auch Konflikte in geordnete Bahnen lenken,<br />
eine kundinnen- und kundenorientierte Arbeitsweise fördern, Pfade für neue Ideen<br />
schaffen und das Auftreten einer Einrichtung nach „außen“ regeln. Dabei sind im<br />
Rahmen der Aufbau- und Ablauforganisation einer Einrichtung unterschiedliche<br />
Organisationsformen zur Erreichung unternehmerischer Zielsetzungen denkbar, und<br />
deshalb muss die konkrete Form der Organisation individuell in jeder Einrichtung<br />
selbst gefunden werden.<br />
Grundsätzlich sind bei zunehmender Marktkomplexität und -dynamik die Flexibilität<br />
einer Organisation und flache Hierarchien ein Erfolgsfaktor.<br />
Netzwerkarbeit, sei es mit Kooperationspartnerinnen und -partnern oder mit vor- und<br />
nachsorgenden Einrichtungen, oder die Integration von Einrichtungen in ein Gemeinwesen<br />
ist ein Aufgabenbereich, den Führungskräfte wirksam unterstützen sollen.<br />
Lerninhalte:<br />
1. Organisationsziele<br />
2. Aufbauorganisation<br />
3. Ablauforganisation<br />
4. Pflegesysteme<br />
5. Informelle Strukturen und Prozesse<br />
6. Netzwerkarbeit<br />
Stand: 16.12.2013
<strong>Weiterbildung</strong> zur <strong>Leitende</strong>n <strong>Pflegefachkraft</strong><br />
Seite 16<br />
Modul C: Organisatorische Qualifikationen<br />
Themenbereich C2:<br />
Qualitätsmanagement<br />
(40 U.-Std.)<br />
Struktur-, Prozess-, Ergebnisqualität und Qualitätsmanagement (QM) haben in den<br />
letzten Jahren im Gesundheits- und Sozialwesen zunehmend an Bedeutung<br />
gewonnen. Vor dem Hintergrund sich wandelnder gesellschaftlicher und gesetzlicher<br />
Rahmenbedingungen sowie knapper werdender finanzieller Ressourcen haben die<br />
Leistungserbringer in der ambulanten und stationären Versorgung einschneidende<br />
organisatorische und technische Veränderungsprozesse zu bewältigen. Umfassende<br />
QM-Systeme sind deswegen in der Planung unverzichtbar und stellen eine Grundlage<br />
für den strukturellen Wandel in modernen Einrichtungen des Gesundheits- und<br />
Sozialwesens dar. Qualität wird im immer härter werdenden Wettbewerb für die<br />
Leistungserbringer zum entscheidenden Trumpf im Gesundheitsmarkt.<br />
Eine ganz wichtige Rolle für die Sicherung und Weiterentwicklung von Qualität in<br />
Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens kommt den Pflegekräften als<br />
zahlenmäßig größter Berufsgruppe in diesem Bereich zu. QM-Ansätze, die sich in<br />
erster Linie an Kontrolle und Sanktionen orientieren, stoßen in diesem Zusammenhang<br />
schnell an ihre Grenzen. Allein eine mitarbeiterinnen- und mitarbeiterorientierte<br />
Sicherung und Weiterentwicklung von Qualität bietet Perspektiven. Jede bzw. jeder<br />
Einzelne muss die kontinuierlichen Verbesserungsprozesse (KVP) „leben“.<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in Pflegeheimen, Sozialstationen u.Ä. als<br />
Qualitäts(management)beauftragte arbeiten oder arbeiten wollen, benötigen neben<br />
ihrem Fachwissen auch Einblicke in Betriebsabläufe und die Fähigkeit, Qualität mit<br />
„harten“ und „weichen“ Verfahren zu bestimmen.<br />
Die erfolgreiche Weiterentwicklung von Qualität in Einrichtungen setzt auch ein hohes<br />
Maß an Beratungs- und Entwicklungskompetenz voraus.<br />
Lerninhalte:<br />
1. Total Quality Management (TQM) als Grundlage des Qualitätsmanagements<br />
2. Heimbewohnerinnen und -bewohner als Kundinnen und Kunden<br />
3. Prozessorientierung<br />
4. Methoden und Instrumente des Qualitätsmanagements<br />
5. Selbst- und Fremdbewertungssysteme<br />
6. DIN-EN-ISO 9000:2008er Reihe<br />
7. EFQM (European Foundation for Quality Management)-Modell<br />
8. Qualitätsprüfrichtlinie des MDK<br />
9. Qualitätsprüfungen durch FQA (Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen<br />
- Qualitätsentwicklung und Aufsicht)<br />
10. Spezielle Qualitätsanforderungen an einzelne Funktionsbereiche einer<br />
Pflegeeinrichtung<br />
Stand: 16.12.2013
<strong>Weiterbildung</strong> zur <strong>Leitende</strong>n <strong>Pflegefachkraft</strong><br />
Seite 17<br />
Modul C: Organisatorische Qualifikationen<br />
Themenbereich C3:<br />
Einbeziehung von Angehörigen und Ehrenamtlichen<br />
(20 U.-Std.)<br />
Für die Arbeit mit Angehörigen und Ehrenamtlichen fehlen in Einrichtungen häufig<br />
noch Konzepte, die Grundlage einer systematischen und langfristigen Umsetzung<br />
dieser für alle Beteiligten und Betroffenen so wichtigen Arbeit sind.<br />
Angehörige sind ebenso „Kundinnen“ und „Kunden“ einer Einrichtung wie die<br />
Bewohnerinnen bzw. Bewohner und Patientinnen bzw. Patienten selbst. Nicht selten<br />
erleben Angehörige ebenso Krisen vor, bei und nach einer Heimübersiedlung wie die<br />
Betroffenen selbst und brauchen Begleitung. Dabei reagieren Angehörige sehr<br />
unterschiedlich auf Angebote zur Beteiligung am Heimleben. Dennoch erleichtert eine<br />
systematische und gelingende Angehörigenarbeit die Integration von Bewohnerinnen<br />
bzw. Bewohnern in ein Heim und die Arbeit der Pflegenden.<br />
In der ambulanten Pflege ist die Information, Beratung und Anleitung von Angehörigen<br />
Bestandteil der täglichen Arbeit und fördert die Pflegebereitschaft und<br />
-fähigkeit von Angehörigen.<br />
Auch die Arbeit mit Ehrenamtlichen kann nicht „nebenbei“ geschehen, wenn man die<br />
oft mühsam gewonnenen Kräfte nachhaltig binden will und diese ihre Ressourcen<br />
zum Wohle der Bewohnerinnen und Bewohner einbringen sollen. Gelingt eine<br />
nachhaltige Bindung nicht, sind Ehrenamtliche eher ein Störfaktor als eine<br />
Bereicherung des Heimlebens.<br />
Lerninhalte:<br />
1. Situation der Angehörigen von Heimbewohnerinnen und -bewohnern<br />
2. Möglichkeiten der Einbeziehung von Angehörigen<br />
3. Angebote für Angehörige<br />
4. Gewinnung und Einsatz von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in<br />
der Begleitung und Betreuung von Heimbewohnerinnen und -bewohnern<br />
Stand: 16.12.2013
<strong>Weiterbildung</strong> zur <strong>Leitende</strong>n <strong>Pflegefachkraft</strong><br />
Seite 18<br />
Modul D: Strukturelle Qualifikationen<br />
Themenbereich D1:<br />
Angewandte Pflegewissenschaft<br />
(32 U.-Std.)<br />
Der Pflege ist in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten eine Vielzahl neuer<br />
Aufgaben zugewachsen. Die an sie gestellten Anforderungen haben sich enorm<br />
verändert. Vor dem Hintergrund des demografischen, epidemiologischen und<br />
strukturell bedingten fundamentalen Wandels wird immer deutlicher, dass der Bedarf<br />
an professioneller Pflege und die Bedeutung der Pflegewissenschaft in der<br />
Bundesrepublik Deutschland lange unterschätzt worden sind.<br />
Pflegewissenschaft und Pflegeforschung sind nicht nur zu einer gesundheits- und<br />
auch bildungspolitischen Notwendigkeit geworden, sondern angesichts zunehmender<br />
Gesundheits- und Pflegeprobleme auch zu einer Herausforderung für das<br />
Management in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens.<br />
Lerninhalte:<br />
1. Pflegewissenschaft<br />
2. Pflegetheorien und -modelle<br />
3. Pflegeforschung und evidenzbasierte Pflegepraxis<br />
4. Pflegeprozess<br />
5. Nationale Expertenstandards und Qualitätsniveaus<br />
Themenbereich D2:<br />
Allgemeines Recht<br />
(24 U.-Std.)<br />
Die Verrechtlichung der Arbeitswelt macht auch vor der Pflege nicht halt und damit<br />
vor den Anforderungsprofilen und Aufgabenbereichen des Managements in<br />
Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, von Verantwortliche Pflegefachkräften<br />
und Pflegedienstleitungen. Zunehmend benötigen sie spezifische Kenntnisse<br />
des Rechts der Pflege als Bezugswissenschaft, insbesondere des Sozialversicherungs-<br />
und Verfahrensrechts, aber auch des Wettbewerbs-, des Zivil-, Haftungsund<br />
Arbeitsrechts, um in Pflegeeinrichtungen leitend oder fördernd tätig sein zu<br />
können.<br />
Lerninhalte:<br />
1. Bürgerliches Recht<br />
2. Rechtsgeschäfte und Vertragsrecht<br />
3. Haftungsrecht<br />
4. Betreuungsrecht<br />
5. Strafrecht<br />
6. Arbeitsrecht<br />
Stand: 16.12.2013
<strong>Weiterbildung</strong> zur <strong>Leitende</strong>n <strong>Pflegefachkraft</strong><br />
Seite 19<br />
Modul D: Strukturelle Qualifikationen<br />
Themenbereich D3:<br />
Sozialrecht<br />
(32 U.-Std.)<br />
Das Sozialrecht soll in unserer Gesellschaft die Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit<br />
und sozialer Sicherheit gewährleisten. Es soll dazu beitragen, ein menschenwürdiges<br />
Dasein zu sichern, gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit<br />
zu schaffen, die Familie zu schützen und zu fördern, den Erwerb des Lebensunterhalts<br />
durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und besondere Belastungen<br />
des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen.<br />
Die Sozialversicherung stellt einen weitreichenden Schutz insbesondere für Arbeitnehmerinnen<br />
und Arbeitnehmer, pflegebedürftige Menschen und Menschen mit<br />
Behinderungen dar und garantiert soziale Sicherheit in unserer Gesellschaft. Sie ist<br />
der wichtigste Bereich der sozialen Sicherung.<br />
Die sozialen Rechte von Bewohnerinnen bzw. Bewohnern und Patientinnen bzw.<br />
Patienten zu wahren, sie bei Anträgen zu beraten und zu unterstützen, sichert ihre<br />
Rechte und entlastet sie von der Sorge um die Finanzierung von Pflegeleistungen,<br />
Hilfsmitteln und Reha-Leistungen. Zu diesen Themenbereichen müssen leitende<br />
Pflegefachkräfte informieren, beraten und die Antragsstellung unterstützen können.<br />
Lerninhalte:<br />
1. Überblick über das Netzwerk der sozialen Sicherung<br />
2. Finanzierung<br />
3. Sozialverwaltungsverfahren<br />
4. Sozialgerichtsverfahren<br />
5. Grundzüge des Leistungsrechts<br />
6. Sozialversicherungsrecht<br />
7. Einführung in die SGB I-XII<br />
Stand: 16.12.2013
<strong>Weiterbildung</strong> zur <strong>Leitende</strong>n <strong>Pflegefachkraft</strong><br />
Seite 20<br />
10. Kosten der <strong>Weiterbildung</strong> / Fördermöglichkeiten<br />
Die Kosten für die komplette <strong>Weiterbildung</strong> (incl. Prüfungsgebühren, Skripten und<br />
Lernmittel) entnehmen Sie bitte dem Anmeldeantrag in der Anlage.<br />
Kosten für nachfolgende Beginntermine können sich ändern.<br />
Förderung über das WeGebAU-Programm der Arbeitsagentur (AZWV)<br />
• In Einrichtungen mit weniger als 250 Mitarbeitern Übernahme bis max. 75 % der WB-<br />
Kosten nach § 82 SGB III für Mitarbeiter über 45 Jahren, bis max. 50% bei Mitarbeitern<br />
unter 45 Jahren (§ 131a SGB III)<br />
Bitte wenden Sie zur Beantragung an den Arbeitgeberservice Ihres zuständiger Arbeitsagentur.<br />
Der Antrag muss vom Arbeitgeber vor Lehrgangsbeginn gestellt und bewilligt<br />
werden.<br />
Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)<br />
Eine finanzielle Förderung der Teilnahme kann über das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz<br />
(AFBG, „Meister-BAföG“) nur beantragt werden, wenn Basis- und Aufbaumodul<br />
zusammen gebucht werden. Ein entsprechender Antrag ist von Teilnehmenden an das<br />
zuständige Amt für Ausbildungsförderung ihres Wohnorts zu stellen – dies ist auch<br />
während der <strong>Weiterbildung</strong> möglich.<br />
Förderung über das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)<br />
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Teilnehmende, deren<br />
jährlich zu versteuerndes Einkommen maximal 20.000 Euro beträgt, bei gemeinsam<br />
Veranlagten 40.000 Euro, mit einer Bildungsprämie 50% der Kosten einer <strong>Weiterbildung</strong><br />
bis zu max. 500 €. Siehe: http://www.bildungspraemie.info/<br />
Förderung über ein Darlehen der DAA-Stiftung Bildung und Beruf<br />
In besonderen Lebenslagen ist eine Förderung über ein Darlehen der DAA-Stiftung Bildung<br />
und Beruf möglich.<br />
11. <strong>Weiterbildung</strong>sort / Anmeldung<br />
Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte mit folgenden Unterlagen: Lebenslauf mit<br />
ausführlichem beruflichen Werdegang<br />
• Lichtbild<br />
• Berufsabschlussurkunde<br />
• Arbeitsnachweise…. und<br />
• Anmeldeformular (s. Anlage)<br />
an den gewählten Standort (s. Kontaktdaten S. 23).<br />
Die <strong>Weiterbildung</strong> wird an den folgenden Standorten der Gemeinnützigen Gesellschaft<br />
angeboten:<br />
Coburg, Ingolstadt, Kempten, München, Nürnberg und Rosenheim.<br />
12. Rechtsträger<br />
Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbH<br />
Roritzerstraße 7, 90419 Nürnberg<br />
Tel.: 09 11 / 3 77 34 - 0 E-Mail: hauptverwaltung@ggsd.de<br />
Fax: 09 11 / 3 77 34 - 34 Internet: www.ggsd.de<br />
Stand: 16.12.2013
<strong>Weiterbildung</strong> zur <strong>Leitende</strong>n <strong>Pflegefachkraft</strong><br />
Seite 21<br />
Teilnehmerexemplar<br />
Teilnahmebedingungen<br />
1. Hat sich ein Teilnehmer (TN) für einen Lehrgang angemeldet, für den die Anerkennung nach § 86 SGB III beantragt wurde<br />
oder in dem eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer möglich ist, besteht bei nicht erfolgter<br />
Anerkennung oder bei festgestellter Nichtförderung des Teilnehmers ein bis zum Maßnahmebeginn auszuübendes<br />
Rücktrittsrecht des Teilnehmers ohne Kostenbelastung.<br />
2. Der Teilnehmer verpflichtet sich - soweit die Lehrgangsgebühren nicht von dritter Seite übernommen werden - zur<br />
pünktlichen Zahlung der Gebühren. Über die Gebühren können Ratenzahlungen vereinbart werden, die lt.<br />
Rechnungsstellung fällig sind. Sind mehr als zwei Ratenzahlungen in Verzug, wird die gesamte Ausbildungsgebühr sofort<br />
fällig. Es kann eine Mahngebühr von € 1,50 je Mahnung erhoben werden.<br />
3. Es gelten folgende Kündigungsfristen:<br />
Die Anmeldung zur Teilnahme kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss schriftlich widerrufen werden.<br />
Abweichend hiervon besteht 14 Tage vor Beginn der Maßnahme - vorbehaltlich anderweitiger Regelungen der<br />
zuständigen fördernden Stellen oder anderweitiger Gesetzesregelungen kein Widerrufsrecht. Soweit der TN nach den<br />
Regelungen des SGB III gefördert wird, gilt dieses spätestens ab Maßnahmebeginn. Hat sich ein Teilnehmer für eine<br />
Maßnahme angemeldet, für die die Förderung nach SGB III beantragt wurde oder in der eine Förderung nach SGB III für<br />
den einzelnen Teilnehmer möglich ist, besteht bei nicht erfolgter Anerkennung oder bei Ablehnung der Förderung des<br />
Teilnehmers ein bis zum Maßnahmebeginn auszuübendes Rücktrittsrecht.<br />
Der TN kann bei Bildungsmaßnahmen, die länger als sechs Monate dauern, den Vertrag ohne Angabe von Gründen<br />
erstmals zum Ablauf des ersten Lehrgangshalbjahres mit einer Frist von sechs Wochen ordentlich kündigen; danach ist die<br />
Ausbildung mit einer sechswöchigen Frist jeweils zum Ende jeden Quartals kündbar.<br />
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der einschlägigen<br />
Rechtsprechung bleibt unberührt.<br />
Soweit der TN nach den Regelungen des SGB III gefördert wird, besteht eine ordentliche Kündigungsfrist von sechs<br />
Wochen zum Ende eines jeden dritten Monats; für Maßnahmen in Abschnitten, die kürzer als drei Monate sind, ist eine<br />
Kündigung zum Ende eines jeden Abschnitts möglich. Teilnehmer, die eine Förderung nach SGB III erhalten, können zum<br />
Zweck der Arbeitsaufnahme die geförderte Bildungsmaßnahme ohne Einhaltung einer Frist kündigen.<br />
Die Kündigung hat schriftlich gegenüber dem Vertragspartner zu erfolgen.<br />
Änderungen in den Ausbildungsinhalten der Schule, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften erfolgen, berechtigen nicht zur<br />
Kündigung.<br />
4. Die Schule behält sich vor, Lehrgänge vor Beginn wegen mangelnder Teilnehmerzahl von weniger als 16 Teilnehmern, bei<br />
staatlich geregelten Ausbildungsgängen 18 Teilnehmern, oder Störungen im Geschäftsbetrieb abzusagen. Bereits<br />
entrichtete Gebühren werden erstattet.<br />
Die Schule behält sich vor, bei kurzfristiger Krankmeldung des zuständigen Dozenten die vorgesehene Abfolge einzelner<br />
Unterrichtsstunden zu ändern oder zu verschieben. In diesem Fall werden die Teilnehmer unverzüglich benachrichtigt.<br />
5. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Schulordnung einzuhalten, den Anweisungen der Schulleitung und der Ausbilder zu<br />
folgen, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, die für die Aufnahme und Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig<br />
und vollständig vorzulegen sowie Ausbildungs- und Prüfungsgebühren (soweit keine Förderung nach SGB III vorliegt) zu<br />
den vereinbarten Terminen zu entrichten.<br />
Leistungsbescheide von Kostenträgern werden der Schule vom Teilnehmer in Kopie zur Verfügung gestellt.<br />
Teilnehmer, die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können von der Schule ausgeschlossen werden.<br />
6. Der Teilnehmer hat von der Schule zur Verfügung gestellte Geräte und Materialien sowie die Schulungsräume pfleglich zu<br />
behandeln.<br />
7. Wer gegen die Pflichten als Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig nachhaltig verstößt, kann von der weiteren<br />
Teilnahme ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Der Teilnehmer hat der Gemeinnützigen Gesellschaft für soziale<br />
Dienste - DAA - mbH einen ggf. entstandenen Schaden zu ersetzen.<br />
Die Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbH behält sich vor, den TN von der Teilnahme<br />
auszuschließen, wenn nachweisbar festzustellen ist, dass das Lehrgangsziel durch den betreffenden Teilnehmer nicht<br />
erreicht werden kann oder wenn nach erfolgloser Abmahnung gegen die Pflichten gemäß Punkt 5 und 6 dieser<br />
Teilnahmebedingungen wiederholt grob verstoßen wurde. In diesem Fall hat der Teilnehmer die Lehrgangsgebühren<br />
anteilig für den bereits erfolgten Lehrgang zu entrichten; überzahlte Beträge werden erstattet.<br />
8. Die Schule haftet über den Rechtsträger der Schule bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine<br />
Haftung bei Verlust oder Diebstahl vom Teilnehmer eingebrachter Gegenstände entfällt.<br />
9. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.<br />
10. Gerichtsstand ist Nürnberg.<br />
Diese Teilnahmebedingungen werden von mir anerkannt.<br />
Stand: 16.12.2013
<strong>Weiterbildung</strong> zur <strong>Leitende</strong>n <strong>Pflegefachkraft</strong><br />
Seite 22<br />
U N S E R B I L D U N G S A N G E B O T I N B A Y E R N 2 0 1 3<br />
(Schulstandorte: Bayreuth, Coburg, Ingolstadt, Kempten/Kaufbeuren, Miesbach, München,<br />
Nürnberg, Rosenheim, Schweinfurt in Gründung)<br />
<br />
HFH Hamburger Fern-Hochschule Gesamtflyer<br />
Staatlich anerkannte/r Altenpfleger/in, 3 Jahre Vollzeit , 4 Jahre in Teilzeit <br />
Beginn jährlich im September, Coburg, Ingolstadt, Kempten, Miesbach (nur Vollzeit),<br />
München, Nürnberg, Rosenheim<br />
Staatlich anerkannte/r Pflegefachhelfer, Altenpflege, 1 Jahr Vollzeit, Beginn jährlich im September,<br />
Coburg, Ingolstadt, Kempten/Kaufbeuren, Miesbach, München, Nürnberg, <br />
Rosenheim<br />
Generalistische Pflegeausbildung mit beruflichem Schwerpunkt zum/r staatl. anerkannten<br />
Altenpfleger/in oder zum/r staatl. anerkannten Gesundheits- und Krankenpflegerin im Schulversuch<br />
München<br />
Autismus, Nürnberg<br />
Betreuungsassistent/in für Menschen mit Demenz – Zusätzliche Betreuungskräfte n. SGB XI §<br />
87b, Coburg, Kempten/Kaufbeuren, München, Nürnberg<br />
DRG-Fallmanager, Case-Mix-Performer, zzgl. Psychiatrie-Entgelt-System, berufsbegleitend,<br />
München<br />
Staatlich anerkannte/r Ergotherapeut/in, Vollzeit, Beginn jährlich im September, Bayreuth, <br />
Nürnberg<br />
Staatlich anerkannte/r Erzieher/in und Sozialpädagogisches Seminar, Vollzeit, Beginn jährlich im<br />
September, Coburg, München, Nürnberg, Rosenheim<br />
Vorbereitungskurs auf die Externenprüfung zum/r Erzieher/in, München, Nürnberg, <br />
Coburg, Ingolstadt<br />
Fachkraft in Kindertageseinrichtungen, München, Kempten, Rosenheim<br />
Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen (IHK), Nürnberg, München<br />
Familienpflege in Miesbach<br />
Gutachter und Fachberater im Gesundheitsbereich, Vollzeit, in München<br />
Gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung, berufsbegleitend, Coburg, Ingolstadt, <br />
München, Nürnberg, Rosenheim<br />
Gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung (<strong>Weiterbildung</strong> mit Selbstlernphasen)<br />
Staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger/in, 2 Jahre Vollzeit, Bayreuth, Coburg,<br />
Schweinfurt (in Gründung)<br />
Heilerziehungspflegehelfer/in, 1 Jahr Vollzeit, Bayreuth, Coburg<br />
Kodierfachkraft/Fallmanager/in für Psychiatrie u. Psychotherapie, berufsbegleitend, München<br />
Leitung einer stationären Pflegeeinrichtung (Einrichtungsleitung), berufsbegleitend, Nürnberg,<br />
München<br />
Einrichtungsleitung (Fernlerngang)<br />
<strong>Leitende</strong> <strong>Pflegefachkraft</strong> (Basiskurs zur PDL) Ingolstadt, Kempten, Nürnberg, Rosenheim,<br />
Coburg, München<br />
<strong>Leitende</strong> <strong>Pflegefachkraft</strong> (Basiskurs zur PDL) (<strong>Weiterbildung</strong> mit Selbstlernphasen)<br />
Manager im Sozial- u. Gesundheitsbereich, Vollzeit, München<br />
Palliative Care und Hospizarbeit, berufsbegleitend, Coburg, Ingolstadt, Kempten, <br />
München, Nürnberg, Rosenheim<br />
Pflegedienstleitung (gesamt oder als Aufbaukurs zur PDL) berufsbegleitend Coburg, Ingolstadt,<br />
Kempten, München, Nürnberg, Rosenheim<br />
Pflegedienstleitung (<strong>Weiterbildung</strong> mit Selbstlernphasen)<br />
Pflegesachverständige/r, in Nürnberg<br />
Pädagogische <strong>Weiterbildung</strong> Praxisanleitung, berufsbegleitend, Coburg, Ingolstadt, <br />
Kempten, München, Nürnberg, Rosenheim<br />
Pädagogische <strong>Weiterbildung</strong> Praxisanleitung (<strong>Weiterbildung</strong> mit Selbstlernphasen)<br />
Qualitätsmanagementbeauftragten und Interner Auditor im Sozial- und Gesundheitswesen,<br />
berufsbegleitend Nürnberg<br />
Staatlich geprüfte/r Sozialbetreuer/in und Pflegefachhelfer/in, Vollzeit Coburg<br />
TQM - Auditor, berufsbegleitend in München<br />
Wundexperte ICW berufsbegleitend, München, Nürnberg<br />
Pflegetherapeut Wunde, Aufbaukurs, München<br />
Stand: 16.12.2013
<strong>Weiterbildung</strong> zur <strong>Leitende</strong>n <strong>Pflegefachkraft</strong><br />
Seite 23<br />
Tel.: 0 95 61 / 81 91 - 0<br />
Fax: 0 95 61 / 81 91 - 19<br />
Info-Hotline: 0800 / 10 20 580<br />
Kontaktdaten der Standorte der<br />
Gemeinnützigen Gesellschaft<br />
Privates Berufliches Schulzentrum Coburg<br />
SFW - Seminar für Fort- und <strong>Weiterbildung</strong><br />
Parkstr. 49, 96450 Coburg<br />
E-Mail: sz.coburg@ggsd.de<br />
Info-E-Mail: info@ggsd.de<br />
Internet: www.schulzentrum-coburg.de<br />
Bildungszentrum für Pflege, Gesundheit und Soziales Ingolstadt<br />
SFW - Seminar für Fort- und <strong>Weiterbildung</strong><br />
Tel.: 08 41 / 88 54 66 - 50<br />
Fax: 08 41 / 88 54 66 - 55<br />
Info-Hotline: 0800 / 10 20 580<br />
Theresienstr. 29, 85049 Ingolstadt<br />
E-Mail: biz.ingolstadt@ggsd.de<br />
Info-E-Mail: info@ggsd.de<br />
Internet: www.altenpflegeschule-ingolstadt.de<br />
Berufsfachschulen für Altenpflege und Altenpflegehilfe Kempten<br />
SFW - Seminar für Fort- und <strong>Weiterbildung</strong><br />
Tel.: 08 31 / 1 54 33<br />
Fax: 08 31 / 1 52 52<br />
Info-Hotline: 0800 / 10 20 580<br />
Salzstr. 3, 87435 Kempten<br />
E-Mail: bfsa.kempten@ggsd.de<br />
Info-E-Mail: info@ggsd.de<br />
Internet: www.altenpflegeschule-kempten.de<br />
Bildungszentrum für Pflege, Gesundheit und Soziales München<br />
SFW - Seminar für Fort- und <strong>Weiterbildung</strong><br />
Tel.: 089 / 35 81 48 - 0<br />
Fax: 089 / 35 81 48 - 48<br />
Info-Hotline: 0800 / 10 20 580<br />
Seidlstr. 3, 80335 München<br />
E-Mail: biz.muenchen@ggsd.de<br />
Info-E-Mail: info@ggsd.de<br />
Internet: www.biz-pflege-muenchen.de<br />
Bildungszentrum für Pflege, Gesundheit und Soziales Nürnberg<br />
SFW - Seminar für Fort- und <strong>Weiterbildung</strong><br />
Zollhausstraße 95, 90469 Nürnberg<br />
Tel.: 09 11 / 94 08 95 - 0<br />
Fax: 09 11 / 94 08 95 - 24<br />
Info-Hotline: 0800 / 10 20 580<br />
E-Mail: bz.nuernberg@ggsd.de<br />
Info-E-Mail: info@ggsd.de<br />
Internet: www.bz-pflege-nuernberg.de<br />
Bildungszentrum für Pflege, Gesundheit und Soziales Rosenheim<br />
SFW - Seminar für Fort- und <strong>Weiterbildung</strong><br />
Tel.: 0 80 31 / 3 56 15 - 0<br />
Fax: 0 80 31 / 3 56 15 20<br />
Info-Hotline: 0800 / 10 20 580<br />
Klepperstraße 18b, 83026 Rosenheim<br />
E-Mail: bfsa.rosenheim@ggsd.de<br />
Info-E-Mail: info@ggsd.de<br />
Internet: www.altenpflegeschule-rosenheim.de<br />
Stand: 16.12.2013
<strong>Weiterbildung</strong> zur <strong>Leitende</strong>n <strong>Pflegefachkraft</strong><br />
<strong>Weiterbildung</strong> <strong>Leitende</strong> <strong>Pflegefachkraft</strong><br />
<strong>Weiterbildung</strong>sbeginn: 24. Februar 2014<br />
<strong>Weiterbildung</strong>sende: 13. März 2015<br />
<strong>Weiterbildung</strong>sort:<br />
Gesamtstunden:<br />
Unterrichtszeiten:<br />
Nürnberg<br />
460 Stunden Theorie und 40 Stunden Praktikum<br />
Montag - Freitag<br />
10.00 Uhr - 17.00 Uhr (8 Unterrichtsstunden/Tag)<br />
Jahr Monat Termine Unterrichtsstunden<br />
Unterrichts<br />
-tage<br />
2014 Februar 24. - 28.02. 40 5<br />
2014 März/April 31.03. - 04.04. 40 5<br />
2014 Mai 12. - 16.05. 40 5<br />
2014 Juni 23. - 27.06. 40 5<br />
2014 Juli 21. - 25.07. 40 5<br />
2014 September 22. - 26.09. 40 5<br />
2014 Oktober 20. - 24.10. 40 5<br />
2014 November 17. - 21.11. 40 5<br />
2014 Dezember 15. - 19.12. 40 5<br />
2015 Januar 19. - 23.01. 40 5<br />
2015 Februar 17. - 20.02. (DI-FR) 32 4<br />
2015 März 09. - 13.03. 28 +<br />
Abschluss<br />
5<br />
Gesamt-U.-Std./-Tage: 460 59<br />
Stand: 16.12.2013
<strong>Weiterbildung</strong> zur <strong>Leitende</strong>n <strong>Pflegefachkraft</strong><br />
<strong>Weiterbildung</strong> <strong>Leitende</strong> <strong>Pflegefachkraft</strong><br />
<strong>Weiterbildung</strong>sbeginn: 05. Mai 2014<br />
<strong>Weiterbildung</strong>sende: 08. Mai 2015<br />
<strong>Weiterbildung</strong>sort:<br />
Gesamtstunden:<br />
Unterrichtszeiten:<br />
Nürnberg<br />
460 Stunden Theorie und 40 Stunden Praktikum<br />
Montag - Freitag<br />
10.00 Uhr - 17.00 Uhr (8 Unterrichtsstunden/Tag)<br />
Jahr Monat Termine Unterrichtsstunden<br />
Unterrichtstage<br />
2014 Mai 05.05 - 09.05. 40 5<br />
2014 Juni/Juli 30.06. - 04.07. 40 5<br />
2014 Juli/August 28.07. - 01.08. 40 5<br />
2014 September 15.09. - 19.09. 40 5<br />
2014 Oktober 13.10. - 17.10. 40 5<br />
2014 November 10.11. - 14.11. 40 5<br />
2014 Dezember 08.12. - 12.12. 40 5<br />
2015 Januar 12.01. - 16.01. 40 5<br />
2015 Februar 09.02. - 13.02. 40 5<br />
2015 März 09.03. - 13.03. 40 5<br />
2015 April 13.04. - 17.04. 40 5<br />
2015 Mai 04.05. - 08.05. 28 +<br />
Abschluss<br />
5<br />
Gesamt-U.-Std./-Tage: 468 60<br />
Stand: 16.12.2013
<strong>Weiterbildung</strong> zur <strong>Leitende</strong>n <strong>Pflegefachkraft</strong><br />
zurück an:<br />
Bildungszentrum für Pflege, Gesundheit und Soziales Nürnberg<br />
SFW - Seminar für Fort- und <strong>Weiterbildung</strong><br />
Zollhausstr. 95<br />
90469 Nürnberg<br />
Anmeldung<br />
Hiermit melde ich mich unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen an für ⎩<br />
<br />
<strong>Leitende</strong> / Verantwortliche <strong>Pflegefachkraft</strong><br />
(Basisweiterbildung Pflegedienstleitung) Dauer: 24.02.14 - 13.03.15<br />
Kosten: 3.230,- €<br />
Folgetermin:<br />
<strong>Leitende</strong> / Verantwortliche <strong>Pflegefachkraft</strong><br />
(Basisweiterbildung Pflegedienstleitung) Dauer: 05.05.14 - 08.05.15<br />
Kosten: 3.230,- €<br />
Name<br />
Adresse<br />
Telefon / E-Mail<br />
Institution<br />
Adresse Institution<br />
Datum / Unterschrift<br />
Stand: 16.12.2013
<strong>Weiterbildung</strong> zur <strong>Leitende</strong>n <strong>Pflegefachkraft</strong><br />
Teilnahmebedingungen<br />
1. Hat sich ein Teilnehmer (TN) für einen Lehrgang angemeldet, für den die Anerkennung nach § 86 SGB III beantragt wurde<br />
oder in dem eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer möglich ist, besteht bei nicht erfolgter Anerkennung<br />
oder bei festgestellter Nichtförderung des Teilnehmers ein bis zum Maßnahmebeginn auszuübendes Rücktrittsrecht des<br />
Teilnehmers ohne Kostenbelastung.<br />
2. Der Teilnehmer verpflichtet sich - soweit die Lehrgangsgebühren nicht von dritter Seite übernommen werden - zur pünktlichen<br />
Zahlung der Gebühren. Über die Gebühren können Ratenzahlungen vereinbart werden, die lt. Rechnungsstellung fällig sind.<br />
Sind mehr als zwei Ratenzahlungen in Verzug, wird die gesamte Ausbildungsgebühr sofort fällig. Es kann eine Mahngebühr<br />
von € 1,50 je Mahnung erhoben werden.<br />
3. Es gelten folgende Kündigungsfristen:<br />
Die Anmeldung zur Teilnahme kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss schriftlich widerrufen werden.<br />
Abweichend hiervon besteht 14 Tage vor Beginn der Maßnahme - vorbehaltlich anderweitiger Regelungen der zuständigen<br />
fördernden Stellen oder anderweitiger Gesetzesregelungen kein Widerrufsrecht. Soweit der TN nach den Regelungen des<br />
SGB III gefördert wird, gilt dieses spätestens ab Maßnahmebeginn. Hat sich ein Teilnehmer für eine Maßnahme angemeldet,<br />
für die die Förderung nach SGB III beantragt wurde oder in der eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer<br />
möglich ist, besteht bei nicht erfolgter Anerkennung oder bei Ablehnung der Förderung des Teilnehmers ein bis zum<br />
Maßnahmebeginn auszuübendes Rücktrittsrecht.<br />
Der TN kann bei Bildungsmaßnahmen, die länger als sechs Monate dauern, den Vertrag ohne Angabe von Gründen erstmals<br />
zum Ablauf des ersten Lehrgangshalbjahres mit einer Frist von sechs Wochen ordentlich kündigen; danach ist die Ausbildung<br />
mit einer sechswöchigen Frist jeweils zum Ende jeden Quartals kündbar.<br />
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der einschlägigen<br />
Rechtsprechung bleibt unberührt.<br />
Soweit der TN nach den Regelungen des SGB III gefördert wird, besteht eine ordentliche Kündigungsfrist von sechs Wochen<br />
zum Ende eines jeden dritten Monats; für Maßnahmen in Abschnitten, die kürzer als drei Monate sind, ist eine Kündigung<br />
zum Ende eines jeden Abschnitts möglich. Teilnehmer, die eine Förderung nach SGB III erhalten, können zum Zweck der<br />
Arbeitsaufnahme die geförderte Bildungsmaßnahme ohne Einhaltung einer Frist kündigen.<br />
Die Kündigung hat schriftlich gegenüber dem Vertragspartner zu erfolgen.<br />
Änderungen in den Ausbildungsinhalten der Schule, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften erfolgen, berechtigen nicht zur<br />
Kündigung.<br />
4. Die Schule behält sich vor, Lehrgänge vor Beginn wegen mangelnder Teilnehmerzahl von weniger als 16 Teilnehmern, bei<br />
staatlich geregelten Ausbildungsgängen 18 Teilnehmern, oder Störungen im Geschäftsbetrieb abzusagen. Bereits entrichtete<br />
Gebühren werden erstattet.<br />
Die Schule behält sich vor, bei kurzfristiger Krankmeldung des zuständigen Dozenten die vorgesehene Abfolge einzelner<br />
Unterrichtsstunden zu ändern oder zu verschieben. In diesem Fall werden die Teilnehmer unverzüglich benachrichtigt.<br />
5. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Schulordnung einzuhalten, den Anweisungen der Schulleitung und der Ausbilder zu<br />
folgen, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, die für die Aufnahme und Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und<br />
vollständig vorzulegen sowie Ausbildungs- und Prüfungsgebühren (soweit keine Förderung nach SGB III vorliegt) zu den<br />
vereinbarten Terminen zu entrichten.<br />
Leistungsbescheide von Kostenträgern werden der Schule vom Teilnehmer in Kopie zur Verfügung gestellt.<br />
Teilnehmer, die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können von der Schule ausgeschlossen werden.<br />
6. Der Teilnehmer hat von der Schule zur Verfügung gestellte Geräte und Materialien sowie die Schulungsräume pfleglich zu<br />
behandeln.<br />
7. Wer gegen die Pflichten als Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig nachhaltig verstößt, kann von der weiteren Teilnahme<br />
ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Der Teilnehmer hat der Gemeinnützigen Gesellschaft für soziale Dienste - DAA -<br />
mbH einen ggf. entstandenen Schaden zu ersetzen.<br />
Die Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbH behält sich vor, den TN von der Teilnahme auszuschließen,<br />
wenn nachweisbar festzustellen ist, dass das Lehrgangsziel durch den betreffenden Teilnehmer nicht erreicht werden kann<br />
oder wenn nach erfolgloser Abmahnung gegen die Pflichten gemäß Punkt 5 und 6 dieser Teilnahmebedingungen wiederholt<br />
grob verstoßen wurde. In diesem Fall hat der Teilnehmer die Lehrgangsgebühren anteilig für den bereits erfolgten Lehrgang<br />
zu entrichten; überzahlte Beträge werden erstattet.<br />
8. Die Schule haftet über den Rechtsträger der Schule bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung<br />
bei Verlust oder Diebstahl vom Teilnehmer eingebrachter Gegenstände entfällt.<br />
9. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.<br />
10. Gerichtsstand ist Nürnberg.<br />
Mit Unterschrift auf dem Anmeldungsformular erkennen Sie die Teilnahmebedingungen an.<br />
Stand: 09/07<br />
Stand: 16.12.2013