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Weiterbildung Leitende Pflegefachkraft - GGSD

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<strong>Weiterbildung</strong> zur <strong>Leitende</strong>n <strong>Pflegefachkraft</strong><br />

Seite 1<br />

Zukunft gewinnen !<br />

<strong>Weiterbildung</strong><br />

<strong>Leitende</strong> <strong>Pflegefachkraft</strong><br />

Modulare berufsbegleitende <strong>Weiterbildung</strong><br />

in Präsenzphasen<br />

• Verantwortliche <strong>Pflegefachkraft</strong><br />

(Leitung ambulanter und teilstationärer Dienste)<br />

Nach den Vorgaben des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI § 71).<br />

• Basisweiterbildung zur Pflegedienstleitung<br />

Nach der Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes<br />

(AVPfleWoqG vom 27. Juli 2011).<br />

• Leitungsfunktionen in Einrichtungen des SGB XI<br />

Zertifiziert nach:<br />

- BQM - Bildungsqualitätsmanagement<br />

- AZWV - Arbeitsagentur förderfähig<br />

Bildungsprämie des BMBF förderfähig<br />

AFBG förderfähig bei Basis+Aufbaumodul<br />

Staatlich anerkannte <strong>Weiterbildung</strong>seinrichtungen der<br />

Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbH<br />

SFW - Seminare für Fort- und <strong>Weiterbildung</strong><br />

Coburg / Ingolstadt / Kempten / München / Nürnberg / Rosenheim<br />

Mitglied im paritätischen Wohlfahrtsverband<br />

Stand: 17.09.2013


<strong>Weiterbildung</strong> zur <strong>Leitende</strong>n <strong>Pflegefachkraft</strong><br />

Seite 2<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Seite<br />

1. Ausgangslage 4<br />

2. Neue Aufgaben der Verantwortlichen <strong>Pflegefachkraft</strong> 4<br />

3. Zugangsvoraussetzungen/Anrechenbare Qualifikationen 5<br />

4. Ziele der <strong>Weiterbildung</strong> 5<br />

5. Dauer der <strong>Weiterbildung</strong> 5<br />

6. Leistungsnachweise/Abschluss der <strong>Weiterbildung</strong> 5<br />

7. Grundprinzipien der <strong>Weiterbildung</strong> 6<br />

8. Zeitplan 6<br />

9. Modulnetzplan 7-20<br />

Modul A: Soziale Führungsqualifikationen 8-12<br />

Modul B: Ökonomische Qualifikationen 13-15<br />

Modul C: Organisatorische Qualifikationen 16-18<br />

Modul D: Strukturelle Qualifikationen 19-20<br />

10. Kosten der <strong>Weiterbildung</strong>/Fördermöglichkeiten 21<br />

11. <strong>Weiterbildung</strong>sort/Anmeldung 21<br />

12. Rechtsträger 21<br />

13. Teilnahmebedingungen 22<br />

14. Kontaktdaten der Standorte 23<br />

Anlagen<br />

• Terminplan<br />

• Anmeldung<br />

• Anfahrtsbeschreibung<br />

Stand: 17.09.2013


<strong>Weiterbildung</strong> zur <strong>Leitende</strong>n <strong>Pflegefachkraft</strong><br />

Seite 3<br />

1. Ausgangslage<br />

Leistungen der Pflegeversicherung sollen Pflegebedürftigen helfen, trotz Hilfebedarfs ein<br />

möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen, das der Würde des<br />

Menschen entspricht. Hilfen sind darauf auszurichten, körperliche, geistige und seelische<br />

Kräfte von Pflegebedürftigen wiederzugewinnen oder zu erhalten. 1<br />

Pflegebedürftige können zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger<br />

wählen. Im Rahmen des Leistungsrechts soll ihren Wünschen zur Gestaltung der Hilfe,<br />

soweit sie angemessen sind, entsprochen werden. 2<br />

„Wirtschaftlichkeit“ und „Qualität“ als Sollvorgaben des SGB XI<br />

Dem Pflegeversicherungsgesetz gemäß werden Altenpflegeheime / Tagesstätten /<br />

Ambulante Einrichtungen zur wirtschaftlichen Betriebsführung und zur Qualität der<br />

angebotenen Leistungen verpflichtet. Zur Sicherstellung einer qualifizierten vollstationären<br />

sowie ambulanten Pflege werden mit den Einrichtungen Versorgungsverträge<br />

abgeschlossen. Gemeinsame Grundsätze und Maßstäbe zur Qualität und Qualitätssicherung<br />

einschließlich des Verfahrens zur Durchführung von Qualitätsprüfungen der<br />

angebotenen Leistungen sind gesetzlich 3 geregelt und für die Einrichtungen verbindlich.<br />

Im Hinblick auf diese gesetzlichen, berufspolitischen und gesellschaftlichen Forderungen<br />

hat die Verantwortliche <strong>Pflegefachkraft</strong> eine zentrale Führungsaufgabe. Sie muss so<br />

führen, dass die Gesamtzielsetzungen der Einrichtung, die Zielsetzungen der Pflege und<br />

des eigenen Wohnbereichs bzw. der ambulanten Einrichtung erreicht werden. Diese<br />

Zielerreichung muss unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Bewohnerinnen und<br />

Bewohner, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der anderen Leistungsbereiche<br />

angestrebt werden.<br />

2. Neue Aufgaben der Verantwortlichen <strong>Pflegefachkraft</strong><br />

Die Rolle der Verantwortlichen <strong>Pflegefachkraft</strong> hat sich verändert. Durch die Umsetzung<br />

des SGB XI erhält sie neue Aufgabenbereiche:<br />

• Verantwortung und Begründung für eine sach- und fachkundige Pflege sowie die<br />

Sicherstellung, Erhaltung und Verbesserung der Qualität der pflegerischen<br />

Leistungen nach den Erkenntnissen der Pflegeforschung. 4<br />

• Verantwortung für die Qualität der Ablauforganisation der Abteilung im Hinblick<br />

auf konzeptionelle und strukturelle Veränderungen in Zusammenarbeit mit den<br />

anderen Berufsgruppen der Einrichtung.<br />

• Verantwortung für die Personalbedarfsermittlung sowie die Personaleinsatzplanung,<br />

für die Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die<br />

Personalentwicklung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung.<br />

• Umsetzung der gesetzlichen Forderungen im Hinblick auf eine wirtschaftliche<br />

Führung der eigenen Abteilung.<br />

Das Konzept der <strong>Weiterbildung</strong> entspricht diesem dargestellten Aufgabenprofil.<br />

1 § 2 Abs. 1 SGB XI<br />

2 § 2 Abs. 2 SGB XI<br />

3 § 71 SGB XI<br />

4 §11 Abs. 1 SGB XI<br />

Stand: 16.12.2013


<strong>Weiterbildung</strong> zur <strong>Leitende</strong>n <strong>Pflegefachkraft</strong><br />

Seite 4<br />

3. Zugangsvoraussetzungen/Anrechenbare Qualifikationen<br />

Zugangsvoraussetzungen sind ein Berufsabschluss als <strong>Pflegefachkraft</strong>, z.B. als …<br />

• Altenpflegerin oder -pfleger<br />

• Gesundheits- und Krankenpflegerin oder -pfleger<br />

• Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder -pfleger<br />

• Sozialpädagogin oder Sozialpädagoge, Heilerziehungspflegerin oder -pfleger und<br />

Heilpädagoginnen und Heilpädagogen, soweit in der Behindertenhilfe in<br />

Einrichtungen des SGB XII tätig.<br />

u n d<br />

• eine zweijährige Berufserfahrung bei Übernahme der Funktion.<br />

Können Teilnehmende durch vorhergehende <strong>Weiterbildung</strong>en bereits das Wissen<br />

nachweisen, das in einem Modul vermittelt wird (s. „Anrechenbare Qualifikationen“ bei<br />

den einzelnen Modulen), so brauchen sie dieses nach Einzelfallprüfung durch den<br />

<strong>Weiterbildung</strong>sträger nicht noch einmal zu absolvieren.<br />

Die mögliche Anrechenbarkeit von Qualifikationen müssen Teilnehmende in jedem Fall<br />

vor Beginn der <strong>Weiterbildung</strong> (!) mit dem <strong>Weiterbildung</strong>sträger klären. Ein Rechtsanspruch<br />

auf Anerkennung besteht nicht.<br />

4. Ziele der <strong>Weiterbildung</strong><br />

Die Teilnehmenden der <strong>Weiterbildung</strong> erwerben Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten<br />

sowie Verhaltensweisen zur Entwicklung ihrer Sozial-, Kommunikations-, Methoden- und<br />

Führungskompetenz. Sie sind danach in der Lage, eine Abteilung hinsichtlich den<br />

Gesamtzielsetzungen einer Einrichtung eigenverantwortlich, aufgaben- und mitarbeiterinnen-<br />

und mitarbeiterorientiert zu führen.<br />

5. Dauer der <strong>Weiterbildung</strong><br />

Der zeitliche Umfang der <strong>Weiterbildung</strong> umfasst insgesamt …<br />

• 460 Theoriestunden<br />

• 40 Stunden Praktikum s o w i e<br />

• die Bereitschaft zu einem angeleiteten Selbststudium zur Vorbereitung auf<br />

Leistungsnachweise und für die Durchführung eines Projekts am eigenen<br />

Arbeitsplatz.<br />

6. Leistungsnachweise/Abschluss der <strong>Weiterbildung</strong><br />

Die einzelnen Module schließen mit einem Leistungsnachweis ab. Näheres regelt die<br />

Prüfungsordnung der <strong>Weiterbildung</strong>.<br />

Über den erfolgreichen Abschluss erhalten Teilnehmende ein Zertifikat.<br />

Der erfolgreiche Abschluss berechtigt zur Teilnahme an der Aufbauweiterbildung zur<br />

„Pflegedienstleitung“.<br />

Stand: 16.12.2013


<strong>Weiterbildung</strong> zur <strong>Leitende</strong>n <strong>Pflegefachkraft</strong><br />

Seite 5<br />

7. Grundprinzipien der <strong>Weiterbildung</strong><br />

• Ausrichtung an Kompetenzbereichen<br />

• Modularisierung<br />

Die Modularisierung der <strong>Weiterbildung</strong> erhöht ihre Transparenz. Sie ermöglicht, bereits<br />

absolvierte <strong>Weiterbildung</strong>en - auch die anderer <strong>Weiterbildung</strong>sträger - anerkennen zu<br />

lassen. Absolvierte Module und Themenbereiche können in zukünftige <strong>Weiterbildung</strong>en<br />

entsprechend dem Leitbild des „Lebenslangen Lernens“ eingebracht werden.<br />

• Lehr- und Lernmethoden<br />

Lehr- und Lernmethoden unterstützen die Verbindung von beruflicher Praxis und wissenschaftlicher<br />

Erkenntnisse und fördern die Reflexion beruflichen Handelns.<br />

Selbstständiges Lernen wird während der <strong>Weiterbildung</strong> kontinuierlich eingefordert.<br />

8. Zeitplan<br />

Der genaue Zeitplan der <strong>Weiterbildung</strong> kann der beigefügten Anlage zu dieser<br />

Informationsbroschüre entnommen werden.<br />

Stand: 17.09.2013


<strong>Weiterbildung</strong> zur <strong>Leitende</strong>n <strong>Pflegefachkraft</strong><br />

Seite 6<br />

9. Modulnetzplan<br />

Die Themenbereiche der <strong>Weiterbildung</strong> werden nicht immer in der nachfolgenden Reihenfolge<br />

durchgeführt, sondern aus pädagogischen Gründen kann von dieser Reihenfolge<br />

abgewichen werden. Interessierte, die nur an einzelnen Modulen oder Themenbereichen<br />

teilnehmen wollen, müssen nach den aktuellen Terminen der Module oder Themenbereiche<br />

gesondert nachfragen.<br />

Modul A: Soziale Führungsqualifikationen<br />

(200 U.-Std.)<br />

Themenbereich A1:<br />

Führungsethik<br />

(32 U.-Std.)<br />

Themenbereich A4:<br />

Personalführung<br />

(24 U.-Std.)<br />

Themenbereich A2:<br />

Kommunikation als<br />

Führungsaufgabe<br />

(40 U.-Std.)<br />

Themenbereich A5:<br />

Konfliktmanagement<br />

(24 U.-Std.)<br />

Themenbereich A7:<br />

Kollegiale Beratung und<br />

Coaching (Teil 1)<br />

(16 U.-Std.)<br />

Themenbereich A3:<br />

Veränderungsmanagement<br />

(32 U.-Std.)<br />

Themenbereich A6:<br />

Moderation, Präsentation<br />

und Rhetorik<br />

(32 U.-Std.)<br />

Modul B: Ökonomische Qualifikationen<br />

(80 U.-Std.)<br />

Themenbereich B1:<br />

Allgemeine Betriebswirtschaftslehre<br />

(32 U.-Std)<br />

Themenbereich B2:<br />

Spezielle Betriebswirtschaftslehre<br />

(16 U.-Std.)<br />

Themenbereich B3:<br />

Controlling<br />

(32 U.-Std.)<br />

Modul C: Organisatorische Qualifikationen<br />

(92 U.-Std.)<br />

Themenbereich C1:<br />

Organisation und Netzwerkarbeit<br />

(32 U.-Std.)<br />

Themenbereich C2:<br />

Qualitätsmanagement<br />

(40 U.-Std.)<br />

Themenbereich C3:<br />

Einbeziehung von Angehörigen<br />

und Ehrenamtlichen<br />

(20 U.-Std.)<br />

Modul D: Strukturelle Qualifikationen<br />

(88 U.-Std.)<br />

Themenbereich D1:<br />

Angewandte Pflegewissenschaft<br />

(32 U.-Std.)<br />

Themenbereich D2:<br />

Allgemeines Recht<br />

(24 U.-Std.)<br />

Themenbereich D3:<br />

Sozialrecht<br />

(32 U.-Std.)<br />

Stand: 17.09.2013


<strong>Weiterbildung</strong> zur <strong>Leitende</strong>n <strong>Pflegefachkraft</strong><br />

Seite 7<br />

Modul A: Soziale Führungsqualifikationen<br />

Themenbereich A1:<br />

Führungsethik<br />

(32 U.-Std.)<br />

Ziele und Regeln langfristig erfolgreichen ökonomischen Handelns beruhen auf<br />

Werte-Entscheidungen. Leitungskräfte müssen deshalb ihre Entscheidungen ethisch<br />

begründen können, z.B.:<br />

Wird die Würde der Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter und Kundinnen bzw. Kunden<br />

gewahrt ?<br />

Wird die Mitverantwortung und Solidarität für die Gemeinschaft beachtet und die<br />

eigene Verpflichtung zur Verantwortlichkeit für Entscheidungen getragen ?<br />

Nicht zuletzt: Wie kontrolliere ich als Führungskraft die Umsetzung des Ethikkodex<br />

einer Einrichtung ?<br />

Eine Leitungskraft wird im Berufalltag mit einer Vielzahl kritischer ethischer Entscheidungen<br />

konfrontiert, in dem nur ein gefestigtes Berufsethos eine Vereinbarkeit von<br />

Ökonomie und Ethik gelingen lässt.<br />

Einem Führungssystem, das von ethischen Prinzipien getragen ist, wird Autorität von<br />

Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern und Kundinnen bzw. Kunden verliehen und baut<br />

darauf seine Macht auf.<br />

Lerninhalte:<br />

1. Klassische Führungstheorien und Modelle<br />

2. Grundbegriffe der Ethik<br />

2.1 Ethische Positionen<br />

2.2 Ethik und Ökonomie<br />

3. Werteorientiertes Management im Spannungsfeld zwischen ökonomischen<br />

und ethischen Anforderungen<br />

4. Autorität und Macht<br />

5. Führungsethik und Unternehmenskultur<br />

6. Prinzipien der Führungsethik als Grundlage des Berufsethos<br />

Stand: 17.09.2013


<strong>Weiterbildung</strong> zur <strong>Leitende</strong>n <strong>Pflegefachkraft</strong><br />

Seite 8<br />

Modul A: Soziale Führungsqualifikationen<br />

Themenbereich A2:<br />

Kommunikation als Führungsaufgabe<br />

(40 U.-Std.)<br />

Expertinnen und Experten behaupten, dass 70% aller Fehler am Arbeitsplatz auf<br />

mangelhafte Kommunikation zurückzuführen sind. Kommunikation ist die Basiskompetenz<br />

für jegliches Handeln auch im Berufsfeld „Pflege“ und im Arbeitsbereich<br />

„Pflegeleitung“.<br />

Wie Kommunikation ein aktiver Prozess zwischen Sender und Empfänger unter den<br />

jeweiligen Umfeldbedingungen ist, so ist auch das Erlernen von „gelungener“<br />

Kommunikation auf aktives Tun angewiesen.<br />

Insbesondere sind Gespräche mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als Führungspflicht<br />

ein sehr sensibler Bereich. Mit entsprechender Haltung durchgeführt, können<br />

unterschiedliche Gesprächsformen zur Chance werden und trotz hierarchischer<br />

Abhängigkeit ein Kooperationsangebot sein. Diese Gespräche haben u.a. zum Ziel,<br />

dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich ernst genommen und respektiert fühlen<br />

und Führungskräfte implizit durch die Art und Weise der Gesprächsführung ihr<br />

Führungsverständnis und Menschenbild darstellen.<br />

Lerninhalte:<br />

1. Theorien und Modelle der Gesprächsführung<br />

2. Gesprächsführung<br />

3. Kommunikation als Instrument der Führung<br />

3.1 Mitarbeitergespräche führen<br />

3.2 Kritikgespräche führen<br />

4. Analyse des eigenen Kommunikations- und Führungsstils<br />

5. Informationsmanagement<br />

Stand: 16.12.2013


<strong>Weiterbildung</strong> zur <strong>Leitende</strong>n <strong>Pflegefachkraft</strong><br />

Seite 9<br />

Modul A: Soziale Führungsqualifikationen<br />

Themenbereich A3:<br />

Veränderungsmanagement<br />

(32 U.-Std.)<br />

Unternehmen müssen sich einer ständigen Veränderung unterziehen, um langfristig<br />

erfolgreich sein zu können. Deshalb ist ein professionelles Veränderungsmanagement<br />

notwendig, um aktuell entwickelte Konzepte aus Pflege und Betreuung<br />

professionell umzusetzen.<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen in der Regel Veränderungen skeptisch<br />

gegenüber, denn Veränderungen sind mit der Entwertung vorhandener Fähigkeiten<br />

und Fertigkeiten verbunden und können als Gefahren für die Zukunft und als<br />

existenzielles Risiko wahrgenommen werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit auf<br />

den Weg zu nehmen und Veränderungsprozesse mithilfe professioneller Methoden<br />

erfolgreich zu Ende zu führen, ist heute eine Basisqualifizierung für das Management<br />

in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens.<br />

Eine erfolgreiche Methode ist das Projektmanagement. In diesem Themenbereich<br />

gilt es, sich dessen Methoden anzueignen, um selbstständig und professionell<br />

Projekte durchführen oder als Führungskraft im eigenen Verantwortungsbereich<br />

Projekte anstoßen, koordinieren und kontrollieren zu können.<br />

Bei Projekten handelt es sich immer um die Bearbeitung komplexer Aufgaben durch<br />

mehrere Beteiligte mit einer bestimmten Zielstellung und begrenztem Ressourcenund<br />

Zeitrahmen.<br />

Lerninhalte:<br />

1. Organisationsentwicklung<br />

2. Veränderungsmanagement als integrativer Ansatz<br />

3. Widerstände gegen Veränderungen<br />

4. Lernende Organisation<br />

5. Projektmanagement<br />

Als Abschlussarbeit ist ein Projekt durchzuführen (s. Prüfungsordnung).<br />

Stand: 16.12.2013


<strong>Weiterbildung</strong> zur <strong>Leitende</strong>n <strong>Pflegefachkraft</strong><br />

Seite 10<br />

Modul A: Soziale Führungsqualifikationen<br />

Themenbereich A4:<br />

Personalführung<br />

(24 U.-Std.)<br />

Heute und auch künftig müssen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens bei<br />

der Erstellung „traditioneller“ Leistungsangebote in bestehende Strukturen integrieren.<br />

Bei einer sich verschärfenden Konkurrenzsituation zwischen den Einrichtungen wächst<br />

die Schere zwischen wirtschaftlicher Effizienz und pflegerischem bzw. therapeutischem<br />

Handeln. Die Art der Personalführung und die konkrete Struktur der Aufbau- und<br />

Ablauforganisation von Einrichtungen bestimmen sowohl den wirtschaftlichen als auch<br />

den „menschlichen“ Erfolg mit. Die Einrichtungen benötigen eine Personalführung, in<br />

der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die allgemeinen Zielsetzungen einbezogen<br />

werden. So bleibt die Qualität des pflegerischen bzw. therapeutischen Handelns auch<br />

noch in der direkten Interaktion mit den Pflegebedürftigen (Kundinnen und Kunden)<br />

erhalten.<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in Einrichtungen des Gesundheits- und<br />

Sozialwesens auf der Ebene des mittleren Managements als Verantwortliche <strong>Pflegefachkraft</strong><br />

arbeiten oder sich auf die Übernahme dieser Funktion vorbereiten, benötigen<br />

Kenntnisse über Ansätze, Instrumente und Methoden moderner Personalführung.<br />

Lerninhalte:<br />

1. Motivation<br />

2. Personalentwicklung<br />

3. Anforderungsprofile und Stellenbeschreibungen<br />

4. Zielvereinbarungen<br />

5. Betriebliche Aus-, Fort- und <strong>Weiterbildung</strong><br />

Stand: 16.12.2013<br />

Themenbereich A5:<br />

Konfliktmanagement<br />

(24 U.-Std.)<br />

Konflikte stellen eine Grundtatsache im menschlichen Zusammenleben dar, der wir<br />

nicht entgehen können. Neue Entwicklungen sind häufig mit Konflikten verbunden. Die<br />

Art und Weise, wie Konflikte bearbeitet und gelöst werden, entscheidet darüber, ob<br />

diese zur Weiterentwicklung einer Einrichtung und zu „persönlichem Wachstum“ führen<br />

oder die Stagnation von geplanten Veränderungen und den Bruch von Beziehungen zur<br />

Folge haben.<br />

Zu den Kompetenzen einer erfolgreichen Führungskraft gehört das Ertragen von<br />

Widersprüchen und Konflikten, die zweifellos Angst auslösen und kränken können und<br />

die Fähigkeit, Konflikte anzusprechen und im Miteinander zu lösen.<br />

Lerninhalte:<br />

1. Grundlagen des Konfliktmanagements<br />

2. Merkmale und Symptome von Konflikten<br />

3. Konfliktarten<br />

4. Phasen der Konfliktentwicklung<br />

5. Konfliktanalyse<br />

6. Konfliktlösungsmodelle<br />

7. Mediation


<strong>Weiterbildung</strong> zur <strong>Leitende</strong>n <strong>Pflegefachkraft</strong><br />

Seite 11<br />

Modul A: Soziale Führungsqualifikationen<br />

Themenbereich A6:<br />

Moderation, Präsentation und Rhetorik<br />

(32 U.-Std.)<br />

Leitungskräfte wollen und müssen mit ihren Anliegen und Vorschlägen ihre<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überzeugen und diese auch durchsetzen. Das ist<br />

nicht allein damit getan, Präsentationsmedien und -techniken sicher zu beherrschen,<br />

sondern Vortragende müssen selbst einen nachhaltigen und überzeugenden<br />

Eindruck bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hinterlassen. Dies kann man lernen.<br />

Besprechungen zielsicher zu strukturieren und zu moderieren, ist unerlässlich, wenn<br />

die verfügbare Zeit effektiv und gewinnbringend für alle Beteiligten genutzt werden<br />

soll. Dabei gilt es, die Kreativität und Kompetenz von Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeitern einzubeziehen und zu fördern.<br />

Lerninhalte:<br />

1. Grundlagen der Moderation<br />

2. Phasen der Moderation<br />

3. Moderationstechniken und -instrumente<br />

4. Präsentationsmedien und -techniken<br />

5. Techniken der Argumentation<br />

6. Rhetorik<br />

7. Praktische Anwendung der Moderation und Präsentation<br />

Themenbereich A7:<br />

Kollegiale Beratung und Coaching (Teil 1)<br />

(16 U.-Std.)<br />

Führungskräfte und Projektleitungen haben in ihrer Führungsrolle stets neue und<br />

wechselnde Situationen zu bewältigen, die von widersprüchlichen Anforderungen<br />

gekennzeichnet sind. Von ihnen wird erwartet, dass sie diese Anforderungen<br />

erfolgreich meistern. Dabei erleben sie immer wieder Situationen, die viele Fragen<br />

aufwerfen und wenige Antworten lassen.<br />

Kollegiale Beratung ist ein systematisches Beratungsgespräch, in dem Kolleginnen<br />

und Kollegen aus der eigenen Einrichtung oder einrichtungsübergreifend sich nach<br />

einer vorgegebenen Gesprächsstruktur wechselseitig zu beruflichen Fragen und<br />

Schlüsselthemen beraten und gemeinsam Lösungen entwickeln.<br />

Lerninhalte:<br />

Kollegiale Beratungstage<br />

Stand: 16.12.2013


<strong>Weiterbildung</strong> zur <strong>Leitende</strong>n <strong>Pflegefachkraft</strong><br />

Seite 12<br />

Modul B: Ökonomische Qualifikationen<br />

Themenbereich B1:<br />

Allgemeine Betriebswirtschaftslehre<br />

(32 U.-Std.)<br />

Vor dem Hintergrund immer knapper werdender finanzieller Ressourcen und der Verpflichtung<br />

zu Wirtschaftlichkeit sowie eines sich verschärfenden Konkurrenzkampfs<br />

im Gesundheits- und Sozialwesen benötigen im Pflegemanagement tätige<br />

Führungskräfte mehr denn je betriebswirtschaftliche Kenntnisse, um im betrieblichen<br />

Alltag von Einrichtungen die wirtschaftlichen Zusammenhänge erkennen und<br />

verstehen zu können. Grundlage dafür sind Kenntnisse der Betriebswirtschaftslehre.<br />

Dazu gehören insbesondere bilanzielle Zusammenhänge sowie in Grundzügen die<br />

Kostenrechnung. Erarbeitete Zahlen ergeben dann Aussagen über die Situation von<br />

Einrichtungen.<br />

Lerninhalte:<br />

1. Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften<br />

2. Rechtsformen von Unternehmen<br />

3. Überblick über die betrieblichen Funktionsbereiche<br />

4. Kosten- und Leistungsrechnung<br />

5. Buchführung<br />

6. Bilanzierung<br />

7. Überblick über betriebswirtschaftliche Kennzahlen<br />

Stand: 16.12.2013


<strong>Weiterbildung</strong> zur <strong>Leitende</strong>n <strong>Pflegefachkraft</strong><br />

Seite 13<br />

Modul B: Ökonomische Qualifikationen<br />

Themenbereich B2:<br />

Spezielle Betriebswirtschaftslehre<br />

(16 U.-Std.)<br />

Die Vorschriften der Pflegebuchführungsverordnung (PBV) fordern von Einrichtungen<br />

eine Kosten- und Leistungsrechnung, die sowohl eine interne Steuerung als auch<br />

eine Beurteilung ihrer Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit ermöglicht.<br />

Durch den Wandel der Vergütungssystematik von der Selbstkostenerstattung zur<br />

Vergütung nach einem voll pauschalierten Pflegesatz entsprechend einer Pflegestufe<br />

in statioären Einrichtungen werden unterschiedliche Kalkulationsformen und Kostenrechnungssysteme<br />

erforderlich, um einen beantragten Pflegesatz zu begründen.<br />

Um diese Kalkulationssysteme nachvollziehen zu können, sind grundlegende Kenntnisse<br />

der betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge unerlässlich und für Führungskräfte<br />

in der stationären Altenhilfe elementares Grundwissen, ohne das eine effiziente<br />

Leistungserbringung nicht mehr möglich ist.<br />

Ambulante Dienste, die mit der Vergütung nach Leistungskatalogen arbeiten, müssen<br />

andere Wege der Steuerung gehen, um die eigene Wirtschaftlichkeit abzusichern.<br />

Diese zu kennen, ist für Leitungskräfte ambulanter Dienste eine absolute Notwendigkeit.<br />

Die Kostenkalkulation alternativer Wohnformen zur Refinanzierung durch die<br />

Nutzerinnen und Nutzer erfordert wiederum eine völlig andere Vorgehensweise, die in<br />

diesem Themenbereich auch angesprochen wird.<br />

Lerninhalte:<br />

1. Finanzierung im Rahmen eines Versorgungsvertrags nach SGB XI<br />

2. Vergütungsvereinbarungen und Pflegesatzverhandlung<br />

3. Pflegesatzkommission<br />

4. Pflegebuchführungsverordnung (PBV)<br />

5. Entgeltkalkulation<br />

6. Ergänzende und alternative Versorgungsformen<br />

Stand: 16.12.2013


<strong>Weiterbildung</strong> zur <strong>Leitende</strong>n <strong>Pflegefachkraft</strong><br />

Seite 14<br />

Modul B: Ökonomische Qualifikationen<br />

Themenbereich B3:<br />

Controlling<br />

(32 U.-Std.)<br />

In der ambulanten und stationären Pflege genießt Controlling einen hohen<br />

Stellenwert. Im Zuge zunehmender Komplexität der Tätigkeiten in ambulanten<br />

Pflegediensten und Altenpflegeheimen, steigenden Kostendrucks und steigender<br />

Qualitätsanforderungen der Kostenträger und Kundinnen und Kunden sowie der<br />

erhöhten Erwartungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich betriebswirtschaftliche<br />

Instrumente etabliert, die das Management auf allen Leitungsebenen<br />

unterstützen und einen Beitrag zur Existenzsicherung von Einrichtungen leisten<br />

können.<br />

Wertschöpfendes Controlling hat im Wesentlichen drei Aufgaben, nämlich die<br />

Schaffung und Erhaltung eines betrieblichen Informationswesens, die Abstimmung<br />

des betrieblichen Handelns (Koordinationsfunktion) und das Anstoßen von Aktivitäten<br />

mit dem Ziel betrieblichen Gewinns.<br />

An der Auswahl und am Einsatz geeigneter Instrumente des Controlling mitzuwirken,<br />

ist Managementaufgabe auf allen Leitungsebenen.<br />

Lerninhalte:<br />

1. Aufgabenbereiche des Controlling<br />

2. Rechnungswesen als Grundlage des Controlling<br />

3. Instrumente des Controlling<br />

4. Praktisch relevante Kennzahlen der beschreibenden Statistik<br />

Stand: 16.12.2013


<strong>Weiterbildung</strong> zur <strong>Leitende</strong>n <strong>Pflegefachkraft</strong><br />

Seite 15<br />

Modul C: Organisatorische Qualifikationen<br />

Themenbereich C1:<br />

Organisation und Netzwerkarbeit<br />

(32 U.-Std.)<br />

Organisation und organisatorische Regeln sollen nicht nur einen effizienten<br />

Aufgabenvollzug sicherstellen, sondern auch Konflikte in geordnete Bahnen lenken,<br />

eine kundinnen- und kundenorientierte Arbeitsweise fördern, Pfade für neue Ideen<br />

schaffen und das Auftreten einer Einrichtung nach „außen“ regeln. Dabei sind im<br />

Rahmen der Aufbau- und Ablauforganisation einer Einrichtung unterschiedliche<br />

Organisationsformen zur Erreichung unternehmerischer Zielsetzungen denkbar, und<br />

deshalb muss die konkrete Form der Organisation individuell in jeder Einrichtung<br />

selbst gefunden werden.<br />

Grundsätzlich sind bei zunehmender Marktkomplexität und -dynamik die Flexibilität<br />

einer Organisation und flache Hierarchien ein Erfolgsfaktor.<br />

Netzwerkarbeit, sei es mit Kooperationspartnerinnen und -partnern oder mit vor- und<br />

nachsorgenden Einrichtungen, oder die Integration von Einrichtungen in ein Gemeinwesen<br />

ist ein Aufgabenbereich, den Führungskräfte wirksam unterstützen sollen.<br />

Lerninhalte:<br />

1. Organisationsziele<br />

2. Aufbauorganisation<br />

3. Ablauforganisation<br />

4. Pflegesysteme<br />

5. Informelle Strukturen und Prozesse<br />

6. Netzwerkarbeit<br />

Stand: 16.12.2013


<strong>Weiterbildung</strong> zur <strong>Leitende</strong>n <strong>Pflegefachkraft</strong><br />

Seite 16<br />

Modul C: Organisatorische Qualifikationen<br />

Themenbereich C2:<br />

Qualitätsmanagement<br />

(40 U.-Std.)<br />

Struktur-, Prozess-, Ergebnisqualität und Qualitätsmanagement (QM) haben in den<br />

letzten Jahren im Gesundheits- und Sozialwesen zunehmend an Bedeutung<br />

gewonnen. Vor dem Hintergrund sich wandelnder gesellschaftlicher und gesetzlicher<br />

Rahmenbedingungen sowie knapper werdender finanzieller Ressourcen haben die<br />

Leistungserbringer in der ambulanten und stationären Versorgung einschneidende<br />

organisatorische und technische Veränderungsprozesse zu bewältigen. Umfassende<br />

QM-Systeme sind deswegen in der Planung unverzichtbar und stellen eine Grundlage<br />

für den strukturellen Wandel in modernen Einrichtungen des Gesundheits- und<br />

Sozialwesens dar. Qualität wird im immer härter werdenden Wettbewerb für die<br />

Leistungserbringer zum entscheidenden Trumpf im Gesundheitsmarkt.<br />

Eine ganz wichtige Rolle für die Sicherung und Weiterentwicklung von Qualität in<br />

Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens kommt den Pflegekräften als<br />

zahlenmäßig größter Berufsgruppe in diesem Bereich zu. QM-Ansätze, die sich in<br />

erster Linie an Kontrolle und Sanktionen orientieren, stoßen in diesem Zusammenhang<br />

schnell an ihre Grenzen. Allein eine mitarbeiterinnen- und mitarbeiterorientierte<br />

Sicherung und Weiterentwicklung von Qualität bietet Perspektiven. Jede bzw. jeder<br />

Einzelne muss die kontinuierlichen Verbesserungsprozesse (KVP) „leben“.<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in Pflegeheimen, Sozialstationen u.Ä. als<br />

Qualitäts(management)beauftragte arbeiten oder arbeiten wollen, benötigen neben<br />

ihrem Fachwissen auch Einblicke in Betriebsabläufe und die Fähigkeit, Qualität mit<br />

„harten“ und „weichen“ Verfahren zu bestimmen.<br />

Die erfolgreiche Weiterentwicklung von Qualität in Einrichtungen setzt auch ein hohes<br />

Maß an Beratungs- und Entwicklungskompetenz voraus.<br />

Lerninhalte:<br />

1. Total Quality Management (TQM) als Grundlage des Qualitätsmanagements<br />

2. Heimbewohnerinnen und -bewohner als Kundinnen und Kunden<br />

3. Prozessorientierung<br />

4. Methoden und Instrumente des Qualitätsmanagements<br />

5. Selbst- und Fremdbewertungssysteme<br />

6. DIN-EN-ISO 9000:2008er Reihe<br />

7. EFQM (European Foundation for Quality Management)-Modell<br />

8. Qualitätsprüfrichtlinie des MDK<br />

9. Qualitätsprüfungen durch FQA (Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen<br />

- Qualitätsentwicklung und Aufsicht)<br />

10. Spezielle Qualitätsanforderungen an einzelne Funktionsbereiche einer<br />

Pflegeeinrichtung<br />

Stand: 16.12.2013


<strong>Weiterbildung</strong> zur <strong>Leitende</strong>n <strong>Pflegefachkraft</strong><br />

Seite 17<br />

Modul C: Organisatorische Qualifikationen<br />

Themenbereich C3:<br />

Einbeziehung von Angehörigen und Ehrenamtlichen<br />

(20 U.-Std.)<br />

Für die Arbeit mit Angehörigen und Ehrenamtlichen fehlen in Einrichtungen häufig<br />

noch Konzepte, die Grundlage einer systematischen und langfristigen Umsetzung<br />

dieser für alle Beteiligten und Betroffenen so wichtigen Arbeit sind.<br />

Angehörige sind ebenso „Kundinnen“ und „Kunden“ einer Einrichtung wie die<br />

Bewohnerinnen bzw. Bewohner und Patientinnen bzw. Patienten selbst. Nicht selten<br />

erleben Angehörige ebenso Krisen vor, bei und nach einer Heimübersiedlung wie die<br />

Betroffenen selbst und brauchen Begleitung. Dabei reagieren Angehörige sehr<br />

unterschiedlich auf Angebote zur Beteiligung am Heimleben. Dennoch erleichtert eine<br />

systematische und gelingende Angehörigenarbeit die Integration von Bewohnerinnen<br />

bzw. Bewohnern in ein Heim und die Arbeit der Pflegenden.<br />

In der ambulanten Pflege ist die Information, Beratung und Anleitung von Angehörigen<br />

Bestandteil der täglichen Arbeit und fördert die Pflegebereitschaft und<br />

-fähigkeit von Angehörigen.<br />

Auch die Arbeit mit Ehrenamtlichen kann nicht „nebenbei“ geschehen, wenn man die<br />

oft mühsam gewonnenen Kräfte nachhaltig binden will und diese ihre Ressourcen<br />

zum Wohle der Bewohnerinnen und Bewohner einbringen sollen. Gelingt eine<br />

nachhaltige Bindung nicht, sind Ehrenamtliche eher ein Störfaktor als eine<br />

Bereicherung des Heimlebens.<br />

Lerninhalte:<br />

1. Situation der Angehörigen von Heimbewohnerinnen und -bewohnern<br />

2. Möglichkeiten der Einbeziehung von Angehörigen<br />

3. Angebote für Angehörige<br />

4. Gewinnung und Einsatz von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in<br />

der Begleitung und Betreuung von Heimbewohnerinnen und -bewohnern<br />

Stand: 16.12.2013


<strong>Weiterbildung</strong> zur <strong>Leitende</strong>n <strong>Pflegefachkraft</strong><br />

Seite 18<br />

Modul D: Strukturelle Qualifikationen<br />

Themenbereich D1:<br />

Angewandte Pflegewissenschaft<br />

(32 U.-Std.)<br />

Der Pflege ist in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten eine Vielzahl neuer<br />

Aufgaben zugewachsen. Die an sie gestellten Anforderungen haben sich enorm<br />

verändert. Vor dem Hintergrund des demografischen, epidemiologischen und<br />

strukturell bedingten fundamentalen Wandels wird immer deutlicher, dass der Bedarf<br />

an professioneller Pflege und die Bedeutung der Pflegewissenschaft in der<br />

Bundesrepublik Deutschland lange unterschätzt worden sind.<br />

Pflegewissenschaft und Pflegeforschung sind nicht nur zu einer gesundheits- und<br />

auch bildungspolitischen Notwendigkeit geworden, sondern angesichts zunehmender<br />

Gesundheits- und Pflegeprobleme auch zu einer Herausforderung für das<br />

Management in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens.<br />

Lerninhalte:<br />

1. Pflegewissenschaft<br />

2. Pflegetheorien und -modelle<br />

3. Pflegeforschung und evidenzbasierte Pflegepraxis<br />

4. Pflegeprozess<br />

5. Nationale Expertenstandards und Qualitätsniveaus<br />

Themenbereich D2:<br />

Allgemeines Recht<br />

(24 U.-Std.)<br />

Die Verrechtlichung der Arbeitswelt macht auch vor der Pflege nicht halt und damit<br />

vor den Anforderungsprofilen und Aufgabenbereichen des Managements in<br />

Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, von Verantwortliche Pflegefachkräften<br />

und Pflegedienstleitungen. Zunehmend benötigen sie spezifische Kenntnisse<br />

des Rechts der Pflege als Bezugswissenschaft, insbesondere des Sozialversicherungs-<br />

und Verfahrensrechts, aber auch des Wettbewerbs-, des Zivil-, Haftungsund<br />

Arbeitsrechts, um in Pflegeeinrichtungen leitend oder fördernd tätig sein zu<br />

können.<br />

Lerninhalte:<br />

1. Bürgerliches Recht<br />

2. Rechtsgeschäfte und Vertragsrecht<br />

3. Haftungsrecht<br />

4. Betreuungsrecht<br />

5. Strafrecht<br />

6. Arbeitsrecht<br />

Stand: 16.12.2013


<strong>Weiterbildung</strong> zur <strong>Leitende</strong>n <strong>Pflegefachkraft</strong><br />

Seite 19<br />

Modul D: Strukturelle Qualifikationen<br />

Themenbereich D3:<br />

Sozialrecht<br />

(32 U.-Std.)<br />

Das Sozialrecht soll in unserer Gesellschaft die Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit<br />

und sozialer Sicherheit gewährleisten. Es soll dazu beitragen, ein menschenwürdiges<br />

Dasein zu sichern, gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit<br />

zu schaffen, die Familie zu schützen und zu fördern, den Erwerb des Lebensunterhalts<br />

durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und besondere Belastungen<br />

des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen.<br />

Die Sozialversicherung stellt einen weitreichenden Schutz insbesondere für Arbeitnehmerinnen<br />

und Arbeitnehmer, pflegebedürftige Menschen und Menschen mit<br />

Behinderungen dar und garantiert soziale Sicherheit in unserer Gesellschaft. Sie ist<br />

der wichtigste Bereich der sozialen Sicherung.<br />

Die sozialen Rechte von Bewohnerinnen bzw. Bewohnern und Patientinnen bzw.<br />

Patienten zu wahren, sie bei Anträgen zu beraten und zu unterstützen, sichert ihre<br />

Rechte und entlastet sie von der Sorge um die Finanzierung von Pflegeleistungen,<br />

Hilfsmitteln und Reha-Leistungen. Zu diesen Themenbereichen müssen leitende<br />

Pflegefachkräfte informieren, beraten und die Antragsstellung unterstützen können.<br />

Lerninhalte:<br />

1. Überblick über das Netzwerk der sozialen Sicherung<br />

2. Finanzierung<br />

3. Sozialverwaltungsverfahren<br />

4. Sozialgerichtsverfahren<br />

5. Grundzüge des Leistungsrechts<br />

6. Sozialversicherungsrecht<br />

7. Einführung in die SGB I-XII<br />

Stand: 16.12.2013


<strong>Weiterbildung</strong> zur <strong>Leitende</strong>n <strong>Pflegefachkraft</strong><br />

Seite 20<br />

10. Kosten der <strong>Weiterbildung</strong> / Fördermöglichkeiten<br />

Die Kosten für die komplette <strong>Weiterbildung</strong> (incl. Prüfungsgebühren, Skripten und<br />

Lernmittel) entnehmen Sie bitte dem Anmeldeantrag in der Anlage.<br />

Kosten für nachfolgende Beginntermine können sich ändern.<br />

Förderung über das WeGebAU-Programm der Arbeitsagentur (AZWV)<br />

• In Einrichtungen mit weniger als 250 Mitarbeitern Übernahme bis max. 75 % der WB-<br />

Kosten nach § 82 SGB III für Mitarbeiter über 45 Jahren, bis max. 50% bei Mitarbeitern<br />

unter 45 Jahren (§ 131a SGB III)<br />

Bitte wenden Sie zur Beantragung an den Arbeitgeberservice Ihres zuständiger Arbeitsagentur.<br />

Der Antrag muss vom Arbeitgeber vor Lehrgangsbeginn gestellt und bewilligt<br />

werden.<br />

Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)<br />

Eine finanzielle Förderung der Teilnahme kann über das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz<br />

(AFBG, „Meister-BAföG“) nur beantragt werden, wenn Basis- und Aufbaumodul<br />

zusammen gebucht werden. Ein entsprechender Antrag ist von Teilnehmenden an das<br />

zuständige Amt für Ausbildungsförderung ihres Wohnorts zu stellen – dies ist auch<br />

während der <strong>Weiterbildung</strong> möglich.<br />

Förderung über das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)<br />

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Teilnehmende, deren<br />

jährlich zu versteuerndes Einkommen maximal 20.000 Euro beträgt, bei gemeinsam<br />

Veranlagten 40.000 Euro, mit einer Bildungsprämie 50% der Kosten einer <strong>Weiterbildung</strong><br />

bis zu max. 500 €. Siehe: http://www.bildungspraemie.info/<br />

Förderung über ein Darlehen der DAA-Stiftung Bildung und Beruf<br />

In besonderen Lebenslagen ist eine Förderung über ein Darlehen der DAA-Stiftung Bildung<br />

und Beruf möglich.<br />

11. <strong>Weiterbildung</strong>sort / Anmeldung<br />

Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte mit folgenden Unterlagen: Lebenslauf mit<br />

ausführlichem beruflichen Werdegang<br />

• Lichtbild<br />

• Berufsabschlussurkunde<br />

• Arbeitsnachweise…. und<br />

• Anmeldeformular (s. Anlage)<br />

an den gewählten Standort (s. Kontaktdaten S. 23).<br />

Die <strong>Weiterbildung</strong> wird an den folgenden Standorten der Gemeinnützigen Gesellschaft<br />

angeboten:<br />

Coburg, Ingolstadt, Kempten, München, Nürnberg und Rosenheim.<br />

12. Rechtsträger<br />

Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbH<br />

Roritzerstraße 7, 90419 Nürnberg<br />

Tel.: 09 11 / 3 77 34 - 0 E-Mail: hauptverwaltung@ggsd.de<br />

Fax: 09 11 / 3 77 34 - 34 Internet: www.ggsd.de<br />

Stand: 16.12.2013


<strong>Weiterbildung</strong> zur <strong>Leitende</strong>n <strong>Pflegefachkraft</strong><br />

Seite 21<br />

Teilnehmerexemplar<br />

Teilnahmebedingungen<br />

1. Hat sich ein Teilnehmer (TN) für einen Lehrgang angemeldet, für den die Anerkennung nach § 86 SGB III beantragt wurde<br />

oder in dem eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer möglich ist, besteht bei nicht erfolgter<br />

Anerkennung oder bei festgestellter Nichtförderung des Teilnehmers ein bis zum Maßnahmebeginn auszuübendes<br />

Rücktrittsrecht des Teilnehmers ohne Kostenbelastung.<br />

2. Der Teilnehmer verpflichtet sich - soweit die Lehrgangsgebühren nicht von dritter Seite übernommen werden - zur<br />

pünktlichen Zahlung der Gebühren. Über die Gebühren können Ratenzahlungen vereinbart werden, die lt.<br />

Rechnungsstellung fällig sind. Sind mehr als zwei Ratenzahlungen in Verzug, wird die gesamte Ausbildungsgebühr sofort<br />

fällig. Es kann eine Mahngebühr von € 1,50 je Mahnung erhoben werden.<br />

3. Es gelten folgende Kündigungsfristen:<br />

Die Anmeldung zur Teilnahme kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss schriftlich widerrufen werden.<br />

Abweichend hiervon besteht 14 Tage vor Beginn der Maßnahme - vorbehaltlich anderweitiger Regelungen der<br />

zuständigen fördernden Stellen oder anderweitiger Gesetzesregelungen kein Widerrufsrecht. Soweit der TN nach den<br />

Regelungen des SGB III gefördert wird, gilt dieses spätestens ab Maßnahmebeginn. Hat sich ein Teilnehmer für eine<br />

Maßnahme angemeldet, für die die Förderung nach SGB III beantragt wurde oder in der eine Förderung nach SGB III für<br />

den einzelnen Teilnehmer möglich ist, besteht bei nicht erfolgter Anerkennung oder bei Ablehnung der Förderung des<br />

Teilnehmers ein bis zum Maßnahmebeginn auszuübendes Rücktrittsrecht.<br />

Der TN kann bei Bildungsmaßnahmen, die länger als sechs Monate dauern, den Vertrag ohne Angabe von Gründen<br />

erstmals zum Ablauf des ersten Lehrgangshalbjahres mit einer Frist von sechs Wochen ordentlich kündigen; danach ist die<br />

Ausbildung mit einer sechswöchigen Frist jeweils zum Ende jeden Quartals kündbar.<br />

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der einschlägigen<br />

Rechtsprechung bleibt unberührt.<br />

Soweit der TN nach den Regelungen des SGB III gefördert wird, besteht eine ordentliche Kündigungsfrist von sechs<br />

Wochen zum Ende eines jeden dritten Monats; für Maßnahmen in Abschnitten, die kürzer als drei Monate sind, ist eine<br />

Kündigung zum Ende eines jeden Abschnitts möglich. Teilnehmer, die eine Förderung nach SGB III erhalten, können zum<br />

Zweck der Arbeitsaufnahme die geförderte Bildungsmaßnahme ohne Einhaltung einer Frist kündigen.<br />

Die Kündigung hat schriftlich gegenüber dem Vertragspartner zu erfolgen.<br />

Änderungen in den Ausbildungsinhalten der Schule, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften erfolgen, berechtigen nicht zur<br />

Kündigung.<br />

4. Die Schule behält sich vor, Lehrgänge vor Beginn wegen mangelnder Teilnehmerzahl von weniger als 16 Teilnehmern, bei<br />

staatlich geregelten Ausbildungsgängen 18 Teilnehmern, oder Störungen im Geschäftsbetrieb abzusagen. Bereits<br />

entrichtete Gebühren werden erstattet.<br />

Die Schule behält sich vor, bei kurzfristiger Krankmeldung des zuständigen Dozenten die vorgesehene Abfolge einzelner<br />

Unterrichtsstunden zu ändern oder zu verschieben. In diesem Fall werden die Teilnehmer unverzüglich benachrichtigt.<br />

5. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Schulordnung einzuhalten, den Anweisungen der Schulleitung und der Ausbilder zu<br />

folgen, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, die für die Aufnahme und Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig<br />

und vollständig vorzulegen sowie Ausbildungs- und Prüfungsgebühren (soweit keine Förderung nach SGB III vorliegt) zu<br />

den vereinbarten Terminen zu entrichten.<br />

Leistungsbescheide von Kostenträgern werden der Schule vom Teilnehmer in Kopie zur Verfügung gestellt.<br />

Teilnehmer, die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können von der Schule ausgeschlossen werden.<br />

6. Der Teilnehmer hat von der Schule zur Verfügung gestellte Geräte und Materialien sowie die Schulungsräume pfleglich zu<br />

behandeln.<br />

7. Wer gegen die Pflichten als Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig nachhaltig verstößt, kann von der weiteren<br />

Teilnahme ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Der Teilnehmer hat der Gemeinnützigen Gesellschaft für soziale<br />

Dienste - DAA - mbH einen ggf. entstandenen Schaden zu ersetzen.<br />

Die Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbH behält sich vor, den TN von der Teilnahme<br />

auszuschließen, wenn nachweisbar festzustellen ist, dass das Lehrgangsziel durch den betreffenden Teilnehmer nicht<br />

erreicht werden kann oder wenn nach erfolgloser Abmahnung gegen die Pflichten gemäß Punkt 5 und 6 dieser<br />

Teilnahmebedingungen wiederholt grob verstoßen wurde. In diesem Fall hat der Teilnehmer die Lehrgangsgebühren<br />

anteilig für den bereits erfolgten Lehrgang zu entrichten; überzahlte Beträge werden erstattet.<br />

8. Die Schule haftet über den Rechtsträger der Schule bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine<br />

Haftung bei Verlust oder Diebstahl vom Teilnehmer eingebrachter Gegenstände entfällt.<br />

9. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.<br />

10. Gerichtsstand ist Nürnberg.<br />

Diese Teilnahmebedingungen werden von mir anerkannt.<br />

Stand: 16.12.2013


<strong>Weiterbildung</strong> zur <strong>Leitende</strong>n <strong>Pflegefachkraft</strong><br />

Seite 22<br />

U N S E R B I L D U N G S A N G E B O T I N B A Y E R N 2 0 1 3<br />

(Schulstandorte: Bayreuth, Coburg, Ingolstadt, Kempten/Kaufbeuren, Miesbach, München,<br />

Nürnberg, Rosenheim, Schweinfurt in Gründung)<br />

<br />

HFH Hamburger Fern-Hochschule Gesamtflyer<br />

Staatlich anerkannte/r Altenpfleger/in, 3 Jahre Vollzeit , 4 Jahre in Teilzeit <br />

Beginn jährlich im September, Coburg, Ingolstadt, Kempten, Miesbach (nur Vollzeit),<br />

München, Nürnberg, Rosenheim<br />

Staatlich anerkannte/r Pflegefachhelfer, Altenpflege, 1 Jahr Vollzeit, Beginn jährlich im September,<br />

Coburg, Ingolstadt, Kempten/Kaufbeuren, Miesbach, München, Nürnberg, <br />

Rosenheim<br />

Generalistische Pflegeausbildung mit beruflichem Schwerpunkt zum/r staatl. anerkannten<br />

Altenpfleger/in oder zum/r staatl. anerkannten Gesundheits- und Krankenpflegerin im Schulversuch<br />

München<br />

Autismus, Nürnberg<br />

Betreuungsassistent/in für Menschen mit Demenz – Zusätzliche Betreuungskräfte n. SGB XI §<br />

87b, Coburg, Kempten/Kaufbeuren, München, Nürnberg<br />

DRG-Fallmanager, Case-Mix-Performer, zzgl. Psychiatrie-Entgelt-System, berufsbegleitend,<br />

München<br />

Staatlich anerkannte/r Ergotherapeut/in, Vollzeit, Beginn jährlich im September, Bayreuth, <br />

Nürnberg<br />

Staatlich anerkannte/r Erzieher/in und Sozialpädagogisches Seminar, Vollzeit, Beginn jährlich im<br />

September, Coburg, München, Nürnberg, Rosenheim<br />

Vorbereitungskurs auf die Externenprüfung zum/r Erzieher/in, München, Nürnberg, <br />

Coburg, Ingolstadt<br />

Fachkraft in Kindertageseinrichtungen, München, Kempten, Rosenheim<br />

Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen (IHK), Nürnberg, München<br />

Familienpflege in Miesbach<br />

Gutachter und Fachberater im Gesundheitsbereich, Vollzeit, in München<br />

Gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung, berufsbegleitend, Coburg, Ingolstadt, <br />

München, Nürnberg, Rosenheim<br />

Gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung (<strong>Weiterbildung</strong> mit Selbstlernphasen)<br />

Staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger/in, 2 Jahre Vollzeit, Bayreuth, Coburg,<br />

Schweinfurt (in Gründung)<br />

Heilerziehungspflegehelfer/in, 1 Jahr Vollzeit, Bayreuth, Coburg<br />

Kodierfachkraft/Fallmanager/in für Psychiatrie u. Psychotherapie, berufsbegleitend, München<br />

Leitung einer stationären Pflegeeinrichtung (Einrichtungsleitung), berufsbegleitend, Nürnberg,<br />

München<br />

Einrichtungsleitung (Fernlerngang)<br />

<strong>Leitende</strong> <strong>Pflegefachkraft</strong> (Basiskurs zur PDL) Ingolstadt, Kempten, Nürnberg, Rosenheim,<br />

Coburg, München<br />

<strong>Leitende</strong> <strong>Pflegefachkraft</strong> (Basiskurs zur PDL) (<strong>Weiterbildung</strong> mit Selbstlernphasen)<br />

Manager im Sozial- u. Gesundheitsbereich, Vollzeit, München<br />

Palliative Care und Hospizarbeit, berufsbegleitend, Coburg, Ingolstadt, Kempten, <br />

München, Nürnberg, Rosenheim<br />

Pflegedienstleitung (gesamt oder als Aufbaukurs zur PDL) berufsbegleitend Coburg, Ingolstadt,<br />

Kempten, München, Nürnberg, Rosenheim<br />

Pflegedienstleitung (<strong>Weiterbildung</strong> mit Selbstlernphasen)<br />

Pflegesachverständige/r, in Nürnberg<br />

Pädagogische <strong>Weiterbildung</strong> Praxisanleitung, berufsbegleitend, Coburg, Ingolstadt, <br />

Kempten, München, Nürnberg, Rosenheim<br />

Pädagogische <strong>Weiterbildung</strong> Praxisanleitung (<strong>Weiterbildung</strong> mit Selbstlernphasen)<br />

Qualitätsmanagementbeauftragten und Interner Auditor im Sozial- und Gesundheitswesen,<br />

berufsbegleitend Nürnberg<br />

Staatlich geprüfte/r Sozialbetreuer/in und Pflegefachhelfer/in, Vollzeit Coburg<br />

TQM - Auditor, berufsbegleitend in München<br />

Wundexperte ICW berufsbegleitend, München, Nürnberg<br />

Pflegetherapeut Wunde, Aufbaukurs, München<br />

Stand: 16.12.2013


<strong>Weiterbildung</strong> zur <strong>Leitende</strong>n <strong>Pflegefachkraft</strong><br />

Seite 23<br />

Tel.: 0 95 61 / 81 91 - 0<br />

Fax: 0 95 61 / 81 91 - 19<br />

Info-Hotline: 0800 / 10 20 580<br />

Kontaktdaten der Standorte der<br />

Gemeinnützigen Gesellschaft<br />

Privates Berufliches Schulzentrum Coburg<br />

SFW - Seminar für Fort- und <strong>Weiterbildung</strong><br />

Parkstr. 49, 96450 Coburg<br />

E-Mail: sz.coburg@ggsd.de<br />

Info-E-Mail: info@ggsd.de<br />

Internet: www.schulzentrum-coburg.de<br />

Bildungszentrum für Pflege, Gesundheit und Soziales Ingolstadt<br />

SFW - Seminar für Fort- und <strong>Weiterbildung</strong><br />

Tel.: 08 41 / 88 54 66 - 50<br />

Fax: 08 41 / 88 54 66 - 55<br />

Info-Hotline: 0800 / 10 20 580<br />

Theresienstr. 29, 85049 Ingolstadt<br />

E-Mail: biz.ingolstadt@ggsd.de<br />

Info-E-Mail: info@ggsd.de<br />

Internet: www.altenpflegeschule-ingolstadt.de<br />

Berufsfachschulen für Altenpflege und Altenpflegehilfe Kempten<br />

SFW - Seminar für Fort- und <strong>Weiterbildung</strong><br />

Tel.: 08 31 / 1 54 33<br />

Fax: 08 31 / 1 52 52<br />

Info-Hotline: 0800 / 10 20 580<br />

Salzstr. 3, 87435 Kempten<br />

E-Mail: bfsa.kempten@ggsd.de<br />

Info-E-Mail: info@ggsd.de<br />

Internet: www.altenpflegeschule-kempten.de<br />

Bildungszentrum für Pflege, Gesundheit und Soziales München<br />

SFW - Seminar für Fort- und <strong>Weiterbildung</strong><br />

Tel.: 089 / 35 81 48 - 0<br />

Fax: 089 / 35 81 48 - 48<br />

Info-Hotline: 0800 / 10 20 580<br />

Seidlstr. 3, 80335 München<br />

E-Mail: biz.muenchen@ggsd.de<br />

Info-E-Mail: info@ggsd.de<br />

Internet: www.biz-pflege-muenchen.de<br />

Bildungszentrum für Pflege, Gesundheit und Soziales Nürnberg<br />

SFW - Seminar für Fort- und <strong>Weiterbildung</strong><br />

Zollhausstraße 95, 90469 Nürnberg<br />

Tel.: 09 11 / 94 08 95 - 0<br />

Fax: 09 11 / 94 08 95 - 24<br />

Info-Hotline: 0800 / 10 20 580<br />

E-Mail: bz.nuernberg@ggsd.de<br />

Info-E-Mail: info@ggsd.de<br />

Internet: www.bz-pflege-nuernberg.de<br />

Bildungszentrum für Pflege, Gesundheit und Soziales Rosenheim<br />

SFW - Seminar für Fort- und <strong>Weiterbildung</strong><br />

Tel.: 0 80 31 / 3 56 15 - 0<br />

Fax: 0 80 31 / 3 56 15 20<br />

Info-Hotline: 0800 / 10 20 580<br />

Klepperstraße 18b, 83026 Rosenheim<br />

E-Mail: bfsa.rosenheim@ggsd.de<br />

Info-E-Mail: info@ggsd.de<br />

Internet: www.altenpflegeschule-rosenheim.de<br />

Stand: 16.12.2013


<strong>Weiterbildung</strong> zur <strong>Leitende</strong>n <strong>Pflegefachkraft</strong><br />

<strong>Weiterbildung</strong> <strong>Leitende</strong> <strong>Pflegefachkraft</strong><br />

<strong>Weiterbildung</strong>sbeginn: 24. Februar 2014<br />

<strong>Weiterbildung</strong>sende: 13. März 2015<br />

<strong>Weiterbildung</strong>sort:<br />

Gesamtstunden:<br />

Unterrichtszeiten:<br />

Nürnberg<br />

460 Stunden Theorie und 40 Stunden Praktikum<br />

Montag - Freitag<br />

10.00 Uhr - 17.00 Uhr (8 Unterrichtsstunden/Tag)<br />

Jahr Monat Termine Unterrichtsstunden<br />

Unterrichts<br />

-tage<br />

2014 Februar 24. - 28.02. 40 5<br />

2014 März/April 31.03. - 04.04. 40 5<br />

2014 Mai 12. - 16.05. 40 5<br />

2014 Juni 23. - 27.06. 40 5<br />

2014 Juli 21. - 25.07. 40 5<br />

2014 September 22. - 26.09. 40 5<br />

2014 Oktober 20. - 24.10. 40 5<br />

2014 November 17. - 21.11. 40 5<br />

2014 Dezember 15. - 19.12. 40 5<br />

2015 Januar 19. - 23.01. 40 5<br />

2015 Februar 17. - 20.02. (DI-FR) 32 4<br />

2015 März 09. - 13.03. 28 +<br />

Abschluss<br />

5<br />

Gesamt-U.-Std./-Tage: 460 59<br />

Stand: 16.12.2013


<strong>Weiterbildung</strong> zur <strong>Leitende</strong>n <strong>Pflegefachkraft</strong><br />

<strong>Weiterbildung</strong> <strong>Leitende</strong> <strong>Pflegefachkraft</strong><br />

<strong>Weiterbildung</strong>sbeginn: 05. Mai 2014<br />

<strong>Weiterbildung</strong>sende: 08. Mai 2015<br />

<strong>Weiterbildung</strong>sort:<br />

Gesamtstunden:<br />

Unterrichtszeiten:<br />

Nürnberg<br />

460 Stunden Theorie und 40 Stunden Praktikum<br />

Montag - Freitag<br />

10.00 Uhr - 17.00 Uhr (8 Unterrichtsstunden/Tag)<br />

Jahr Monat Termine Unterrichtsstunden<br />

Unterrichtstage<br />

2014 Mai 05.05 - 09.05. 40 5<br />

2014 Juni/Juli 30.06. - 04.07. 40 5<br />

2014 Juli/August 28.07. - 01.08. 40 5<br />

2014 September 15.09. - 19.09. 40 5<br />

2014 Oktober 13.10. - 17.10. 40 5<br />

2014 November 10.11. - 14.11. 40 5<br />

2014 Dezember 08.12. - 12.12. 40 5<br />

2015 Januar 12.01. - 16.01. 40 5<br />

2015 Februar 09.02. - 13.02. 40 5<br />

2015 März 09.03. - 13.03. 40 5<br />

2015 April 13.04. - 17.04. 40 5<br />

2015 Mai 04.05. - 08.05. 28 +<br />

Abschluss<br />

5<br />

Gesamt-U.-Std./-Tage: 468 60<br />

Stand: 16.12.2013


<strong>Weiterbildung</strong> zur <strong>Leitende</strong>n <strong>Pflegefachkraft</strong><br />

zurück an:<br />

Bildungszentrum für Pflege, Gesundheit und Soziales Nürnberg<br />

SFW - Seminar für Fort- und <strong>Weiterbildung</strong><br />

Zollhausstr. 95<br />

90469 Nürnberg<br />

Anmeldung<br />

Hiermit melde ich mich unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen an für ⎩<br />

<br />

<strong>Leitende</strong> / Verantwortliche <strong>Pflegefachkraft</strong><br />

(Basisweiterbildung Pflegedienstleitung) Dauer: 24.02.14 - 13.03.15<br />

Kosten: 3.230,- €<br />

Folgetermin:<br />

<strong>Leitende</strong> / Verantwortliche <strong>Pflegefachkraft</strong><br />

(Basisweiterbildung Pflegedienstleitung) Dauer: 05.05.14 - 08.05.15<br />

Kosten: 3.230,- €<br />

Name<br />

Adresse<br />

Telefon / E-Mail<br />

Institution<br />

Adresse Institution<br />

Datum / Unterschrift<br />

Stand: 16.12.2013


<strong>Weiterbildung</strong> zur <strong>Leitende</strong>n <strong>Pflegefachkraft</strong><br />

Teilnahmebedingungen<br />

1. Hat sich ein Teilnehmer (TN) für einen Lehrgang angemeldet, für den die Anerkennung nach § 86 SGB III beantragt wurde<br />

oder in dem eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer möglich ist, besteht bei nicht erfolgter Anerkennung<br />

oder bei festgestellter Nichtförderung des Teilnehmers ein bis zum Maßnahmebeginn auszuübendes Rücktrittsrecht des<br />

Teilnehmers ohne Kostenbelastung.<br />

2. Der Teilnehmer verpflichtet sich - soweit die Lehrgangsgebühren nicht von dritter Seite übernommen werden - zur pünktlichen<br />

Zahlung der Gebühren. Über die Gebühren können Ratenzahlungen vereinbart werden, die lt. Rechnungsstellung fällig sind.<br />

Sind mehr als zwei Ratenzahlungen in Verzug, wird die gesamte Ausbildungsgebühr sofort fällig. Es kann eine Mahngebühr<br />

von € 1,50 je Mahnung erhoben werden.<br />

3. Es gelten folgende Kündigungsfristen:<br />

Die Anmeldung zur Teilnahme kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss schriftlich widerrufen werden.<br />

Abweichend hiervon besteht 14 Tage vor Beginn der Maßnahme - vorbehaltlich anderweitiger Regelungen der zuständigen<br />

fördernden Stellen oder anderweitiger Gesetzesregelungen kein Widerrufsrecht. Soweit der TN nach den Regelungen des<br />

SGB III gefördert wird, gilt dieses spätestens ab Maßnahmebeginn. Hat sich ein Teilnehmer für eine Maßnahme angemeldet,<br />

für die die Förderung nach SGB III beantragt wurde oder in der eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer<br />

möglich ist, besteht bei nicht erfolgter Anerkennung oder bei Ablehnung der Förderung des Teilnehmers ein bis zum<br />

Maßnahmebeginn auszuübendes Rücktrittsrecht.<br />

Der TN kann bei Bildungsmaßnahmen, die länger als sechs Monate dauern, den Vertrag ohne Angabe von Gründen erstmals<br />

zum Ablauf des ersten Lehrgangshalbjahres mit einer Frist von sechs Wochen ordentlich kündigen; danach ist die Ausbildung<br />

mit einer sechswöchigen Frist jeweils zum Ende jeden Quartals kündbar.<br />

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der einschlägigen<br />

Rechtsprechung bleibt unberührt.<br />

Soweit der TN nach den Regelungen des SGB III gefördert wird, besteht eine ordentliche Kündigungsfrist von sechs Wochen<br />

zum Ende eines jeden dritten Monats; für Maßnahmen in Abschnitten, die kürzer als drei Monate sind, ist eine Kündigung<br />

zum Ende eines jeden Abschnitts möglich. Teilnehmer, die eine Förderung nach SGB III erhalten, können zum Zweck der<br />

Arbeitsaufnahme die geförderte Bildungsmaßnahme ohne Einhaltung einer Frist kündigen.<br />

Die Kündigung hat schriftlich gegenüber dem Vertragspartner zu erfolgen.<br />

Änderungen in den Ausbildungsinhalten der Schule, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften erfolgen, berechtigen nicht zur<br />

Kündigung.<br />

4. Die Schule behält sich vor, Lehrgänge vor Beginn wegen mangelnder Teilnehmerzahl von weniger als 16 Teilnehmern, bei<br />

staatlich geregelten Ausbildungsgängen 18 Teilnehmern, oder Störungen im Geschäftsbetrieb abzusagen. Bereits entrichtete<br />

Gebühren werden erstattet.<br />

Die Schule behält sich vor, bei kurzfristiger Krankmeldung des zuständigen Dozenten die vorgesehene Abfolge einzelner<br />

Unterrichtsstunden zu ändern oder zu verschieben. In diesem Fall werden die Teilnehmer unverzüglich benachrichtigt.<br />

5. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Schulordnung einzuhalten, den Anweisungen der Schulleitung und der Ausbilder zu<br />

folgen, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, die für die Aufnahme und Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und<br />

vollständig vorzulegen sowie Ausbildungs- und Prüfungsgebühren (soweit keine Förderung nach SGB III vorliegt) zu den<br />

vereinbarten Terminen zu entrichten.<br />

Leistungsbescheide von Kostenträgern werden der Schule vom Teilnehmer in Kopie zur Verfügung gestellt.<br />

Teilnehmer, die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können von der Schule ausgeschlossen werden.<br />

6. Der Teilnehmer hat von der Schule zur Verfügung gestellte Geräte und Materialien sowie die Schulungsräume pfleglich zu<br />

behandeln.<br />

7. Wer gegen die Pflichten als Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig nachhaltig verstößt, kann von der weiteren Teilnahme<br />

ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Der Teilnehmer hat der Gemeinnützigen Gesellschaft für soziale Dienste - DAA -<br />

mbH einen ggf. entstandenen Schaden zu ersetzen.<br />

Die Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbH behält sich vor, den TN von der Teilnahme auszuschließen,<br />

wenn nachweisbar festzustellen ist, dass das Lehrgangsziel durch den betreffenden Teilnehmer nicht erreicht werden kann<br />

oder wenn nach erfolgloser Abmahnung gegen die Pflichten gemäß Punkt 5 und 6 dieser Teilnahmebedingungen wiederholt<br />

grob verstoßen wurde. In diesem Fall hat der Teilnehmer die Lehrgangsgebühren anteilig für den bereits erfolgten Lehrgang<br />

zu entrichten; überzahlte Beträge werden erstattet.<br />

8. Die Schule haftet über den Rechtsträger der Schule bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung<br />

bei Verlust oder Diebstahl vom Teilnehmer eingebrachter Gegenstände entfällt.<br />

9. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.<br />

10. Gerichtsstand ist Nürnberg.<br />

Mit Unterschrift auf dem Anmeldungsformular erkennen Sie die Teilnahmebedingungen an.<br />

Stand: 09/07<br />

Stand: 16.12.2013

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