Ausbildung zur/zum Staatlich anerkannten Altenpflegerin ... - GGSD
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Gute Wege gehen ...<br />
Pflege ist Zukunft<br />
___________________________________________________________________________<br />
<strong>Ausbildung</strong> <strong>zur</strong>/<strong>zum</strong><br />
<strong>Staatlich</strong> <strong>anerkannten</strong> <strong>Altenpflegerin</strong><br />
<strong>Staatlich</strong> <strong>anerkannten</strong> Altenpfleger<br />
Zertifiziert nach:<br />
- BQM - Bildungsqualitätsmanagement<br />
- AZWV - Arbeitsagentur förderfähig<br />
___________________________________________________________________________<br />
Berufsfachschule für Altenpflege Coburg<br />
Parkstraße 49, 96450 Coburg<br />
Tel.: 0 95 61 / 81 91 - 0<br />
Fax 0 95 61 / 81 91 - 19<br />
E-Mail: sz.coburg@ggsd.de<br />
Internet: www.schulzentrum-coburg.de<br />
www.ggsd.de<br />
Info-Hotline: 0800 / 1 02 05 80<br />
Info-E-Mail: info@ggsd.de<br />
Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband
Berufsfachschule für Altenpflege Coburg:<br />
Grundlagen der Altenpflegeausbildung<br />
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schulabgänger,<br />
wenn Sie vor der Entscheidung stehen, weiter oder wieder die Schulbank zu drücken, sollten Sie<br />
zwei wichtige Fragen für sich positiv beantworten können:<br />
• Ist Altenpflege für mich der richtige Beruf?<br />
• Welche Schule bietet mir die beste <strong>Ausbildung</strong>?<br />
Altenpflege ist ein interessanter und zukunftssicherer Pflegeberuf.<br />
Wir leben in einer Zeit schnellen gesellschaftlichen Wandels, durch den zunehmend Arbeitsplätze<br />
im Bereich der Wirtschaft aber auch der Verwaltung abgebaut werden. Einer der wenigen Arbeitsmarktbereiche,<br />
die mit Wachstum rechnen können und die dadurch Zukunftssicherheit versprechen,<br />
ist der Gesundheitsbereich. Nicht zuletzt infolge der Gesundheitsreformen (Pflegeversicherung,<br />
Gesundheitsstrukturgesetz) wurden die Handlungsfelder der Pflegeberufe stark ausgeweitet.<br />
Die Berufe in der Altenpflege sind anspruchsvoll. Sie erfordern medizinische Kenntnisse, manuelle<br />
Fertigkeiten, Organisationsfähigkeit und vor allem ein hohes Maß an sozialer und persönlicher<br />
Kompetenz. Darüber hinaus bieten sich Ihnen mit diesem Berufsfeld anspruchsvolle und zukunftssichere<br />
Aufstiegsmöglichkeiten:<br />
- Fachweiterbildung Gerontopsychiatrie<br />
- Verantwortliche Pflegefachkraft<br />
- Pflegedienstleitung<br />
Freude am Umgang mit alten und bedürftigen Menschen ist zwar eine wichtige Voraussetzung;<br />
falls Sie Altenpfleger/in werden wollen, Ihre Haltung muss aber mit einem hohen Maß an Professionalität<br />
untermauert werden, damit Sie dem beruflichen Alltag geistig, körperlich und seelisch<br />
gewachsen sind: Ob Pflege eine Berufung ist, darüber kann man streiten - ein qualifizierter Beruf<br />
ist sie allemal.<br />
Die Berufsfachschule für Altenpflege Coburg ermöglicht eine überdurchschnittlich gute<br />
Pflegeausbildung.<br />
Die Schulen der Gemeinnützigen Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbH bieten seit 20<br />
Jahren qualifizierte Aus-, Fort- und Weiterbildungen für Pflegekräfte in ganz Bayern an, für Sie in<br />
ihrer Nähe in Coburg.<br />
Unsere staatlich anerkannte Berufsfachschule für Altenpflege in Coburg hat für Sie eine spannende,<br />
auch persönlich bereichernde <strong>Ausbildung</strong> entwickelt. Als Teilnehmer/in lernen Sie bei uns,<br />
theoretisch ausgereifte Konzepte in praxisgerechte Arbeitsabläufe umzusetzen.<br />
Sie erwerben neben der notwendigen fachlichen Kompetenz auch analytische und integrative<br />
Fähigkeiten. Außer der Vermittlung von Fachwissen, wie z.B. der sachgerechten Injektion, werden<br />
Ihre sozialen Fähigkeiten besonders gefördert. Soziale Sensibilität, professioneller Umgang mit<br />
Konflikten und effektives Belastungsmanagement sind für uns wichtige <strong>Ausbildung</strong>sziele. Deshalb<br />
legen wir auch Wert darauf, dass im Unterricht nicht nur Tafel und Kreide, sondern auch moderne,<br />
ganzheitliche Unterrichtsmethoden <strong>zum</strong> Einsatz kommen - es werden Kopf, Herz und Hand angesprochen.<br />
In die Unterrichtsgestaltung soll auch grundsätzlich Ihre Erfahrung einfließen, ja sogar der Ausgangspunkt<br />
für Lernprozesse sein. Ihre persönliche Erfahrung ist unser Ausgangspunkt für gemeinsames<br />
Lernen. Ein wichtiges Lernfeld dabei wird die Lerngruppe sein, mit der Sie - von uns<br />
begleitet - neue Wege gehen und neue berufliche Möglichkeiten entdecken können.<br />
Wir freuen uns auf Sie und stehen für ein persönliches Beratungsgespräch gern <strong>zur</strong> Verfügung.<br />
Dagmar Alfsmann<br />
Schulleiterin
<strong>Ausbildung</strong> <strong>zum</strong>/r Altenpfleger/in<br />
Seite 3<br />
1. <strong>Ausbildung</strong>sziele<br />
Der Besuch der Berufsfachschule für Altenpflege soll die Schüler/innen befähigen, selbständig<br />
alte Menschen in allen Bereichen der Altenhilfe zu pflegen, zu betreuen und zu beraten. Im Rahmen<br />
der gesetzlichen <strong>Ausbildung</strong>sordnung setzt unsere Berufsfachschule folgende Schwerpunkte:<br />
1. Für den Bereich der ambulanten und der offenen Altenhilfe sollen die Schüler/innen durch<br />
helfende Dienste alte Menschen in die Lage versetzen, ihren Lebensalltag im eigenen häuslichen<br />
Bereich weitgehend selbständig zu gestalten. Hierzu muss die Fähigkeit entwickelt werden,<br />
den alten Menschen ganzheitlich in seiner Persönlichkeit zu verstehen und zu stützen.<br />
2. In dem Maße, in dem ambulante und offene Altenhilfe wirksam wird, steigt in stationären Einrichtungen<br />
die Bedeutung der pflegerischen Aufgaben. Neben der notwendigen sozialen Betreuung<br />
ergeben sich erhöhte Anforderungen im medizinisch-pflegerischen Bereich. Praxisbegleitung<br />
in Kleingruppen sichert eine überdurchschnittliche <strong>Ausbildung</strong>squalität unserer Absolventen.<br />
2. <strong>Ausbildung</strong>sinhalte<br />
Die schulischen Lerninhalte der <strong>Ausbildung</strong> sind in Lernfelder gegliedert. Sie beschreiben die<br />
relevanten Schlüsselqualifikationen und geben der Altenpflege ihr unverwechselbares Profil.<br />
Die Lernfelder sind:<br />
1. Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen in der Altenpflege<br />
2. Altenpflege als Beruf<br />
3. Altern als Prozess - Gerontologisch begründete Arbeitsweisen<br />
4. Kultursensible Pflege<br />
5. Methoden und Dimensionen der Alltagsgestaltung<br />
6. Planung, Durchführung und Evaluation des Pflegeprozesses<br />
7. Anleitung, Beratung, Kooperation<br />
8. Altenpflege als interprofessionelles Arbeitsfeld<br />
9. Direkte Pflege alter Menschen<br />
10. Förderung der Selbstkompetenz Pflegebedürftiger<br />
11. Spezielle Pflege psychisch veränderter und kranker alter Menschen<br />
12. Unterstützung in psychischen und physischen Grenzsituationen<br />
13. Qualitätsentwicklung in der Altenpflege<br />
3. Zertifizierung<br />
Die <strong>Ausbildung</strong> ist zertifiziert nach AZWV, Nr. M-12-10731-26c.<br />
4. Aufnahmevoraussetzungen<br />
Die wesentlichen Aufnahmevoraussetzungen sind:<br />
• Mittlerer Bildungsabschluss oder<br />
• Hauptschulabschluss und 2jährige abgeschlossene Berufsausbildung oder<br />
• Absolvent/in der Berufsfachschule für Sozialpflege (Sozialbetreuer/in und Pflegefachhelfer/in)<br />
oder<br />
• staatl. geprüfte/r Krankenpflegehelfer/in oder Altenpflegehelfer/in bzw. Pflegefachhelfer/in<br />
(Alten- bzw. Krankenpflege)<br />
5. Anmeldung<br />
Es ist unbedingt erforderlich, der Anmeldung beizufügen:<br />
1. Lebenslauf mit Passbild<br />
2. Nachweis über die geforderte schulische und berufliche Vorbildung<br />
3. Aufnahmeantrag und Teilnahmebedingungen der Berufsfachschule für Altenpflege Seite 6. Bei<br />
Minderjährigen ist auch die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich<br />
Stand: 13.09.2013
6. Aufnahmeverfahren<br />
1. Eine weitere wichtige Voraussetzung ist das Aufnahmegespräch in der Schule. Nach Eingang<br />
Ihrer Bewerbung vereinbaren wir mit Ihnen ein Vorstellungsgespräch. Eine unverbindliche Beratung<br />
ist auch ohne vorherige Bewerbung möglich.<br />
2. Die Zusage des Schulplatzes erfolgt schriftlich durch den Schulvertrag. Die schriftliche Zusage<br />
ist mit dem Förderungsantrag zusammen bei der zuständigen Agentur für Arbeit rechtzeitig<br />
ein<strong>zur</strong>eichen, wenn Sie Anspruch auf Förderung nach dem SGB III haben und Ihre örtliche<br />
Agentur für Arbeit / ARGE diese <strong>Ausbildung</strong> fördert.<br />
Frühestens 3 Monate vor <strong>Ausbildung</strong>sbeginn beantragen Sie bitte ...<br />
3. ein amtliches „Führungszeugnis für private Zwecke“ und lassen sich<br />
4. ein ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung für einen pflegerischen Beruf ausstellen<br />
mit dem Wortlaut: „Es wird festgestellt, dass Frau/Herr ............ aus medizinischer Sicht <strong>zur</strong><br />
Ausübung des Berufes AltenpflegerIn geeignet ist. Es liegen keine Anzeichen vor, dass die Patientin/der<br />
Patient wegen eines körperlichen Gebrechens, noch wegen einer Schwäche seiner/ihrer<br />
geistigen Kräfte noch wegen einer Sucht <strong>zur</strong> Ausübung des Berufes AltenpflegerIn<br />
unfähig oder ungeeignet ist.“ Und reichen beides vor <strong>Ausbildung</strong>sbeginn bei der Schule ein<br />
7. <strong>Ausbildung</strong>sbetrieb und <strong>Ausbildung</strong>svergütung<br />
Sie schließen mit einem <strong>anerkannten</strong> <strong>Ausbildung</strong>sbetrieb, den wir Ihnen nach Möglichkeit auch<br />
gern vermitteln, einen <strong>Ausbildung</strong>svertrag und erhalten monatlich eine <strong>Ausbildung</strong>svergütung. Der<br />
<strong>Ausbildung</strong>sbetrieb kann eine Einrichtung im stationären oder ambulanten Bereich sein.<br />
8. Kosten und Förderung<br />
Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzung kann Ihre <strong>Ausbildung</strong> von der zuständigen Agentur<br />
für Arbeit gefördert werden; es ist deshalb eine Beratung vor <strong>Ausbildung</strong>sbeginn durch Ihre zuständige<br />
Agentur für Arbeit unbedingt erforderlich. Der Antrag auf Förderung muss spätestens<br />
1 Monat vor <strong>Ausbildung</strong>sbeginn bei der zuständigen Agentur für Arbeit des Wohnsitzes gestellt<br />
werden. Vereinbaren Sie bitte mit uns einen Beratungstermin vor dem Gespräch mit der Arbeitsagentur<br />
Ihres Wohnortes.<br />
Falls Sie nicht über eine Arbeitsagentur gefördert werden bezuschusst die <strong>Ausbildung</strong>sgebühren<br />
im Schuljahr 2013/2014 der Freistaat Bayern mit dem Förderprogramm „Pflegebonus“. Die Materialkosten<br />
sind vom Teilnehmer zu tragen und werden in 2 Raten à 87,50 € per Lastschrifteinzug<br />
durch die Gemeinnützige Gesellschaft erhoben. Die Schulbücher werden von der Schule leihweise<br />
gestellt. Dies gilt nur für den Beginntermin September 2013. Für den folgenden Beginntermin<br />
können sich Änderungen ergeben.<br />
9. <strong>Ausbildung</strong>sstruktur<br />
Gesamtdauer:<br />
36 Monate<br />
Schulbeginn:<br />
jährlich im September<br />
Umfang:<br />
2.100 Unterrichtsstunden<br />
2.500 Stunden Berufspraxis<br />
Unterrichtszeiten: Montag bis Donnerstag ganztags (8 Stunden),<br />
Freitag 6 Stunden<br />
In den Unterrichtsblöcken werden pro Woche 38 Unterrichtsstunden<br />
abgehalten.<br />
Praktische <strong>Ausbildung</strong>: entsprechend der Arbeitszeiten der <strong>Ausbildung</strong>sbetriebe<br />
<strong>Ausbildung</strong>sablauf: schulische und praktische <strong>Ausbildung</strong> sind blockweise strukturiert, die<br />
Unterrichtsphasen finden in Wochenblöcken statt.<br />
Zeugnis und Urkunde: Das Bestehen der Abschlussprüfung führt <strong>zum</strong> Erwerb der Berufsbezeichnung<br />
„staatlich anerkannte/r Altenpfleger/in“.<br />
Die Gesamtverantwortung für die <strong>Ausbildung</strong> liegt bei Ihrer Schule, die<br />
Verantwortung für Ihre praktische <strong>Ausbildung</strong> liegt bei Ihrer Pflegeeinrichtung.<br />
Hierüber schließen Schule und Pflegeeinrichtung eine Kooperationsvereinbarung.
Teilnehmerexemplar<br />
Teilnahmebedingungen<br />
1. Hat sich ein Teilnehmer (TN) für einen Lehrgang angemeldet, für den die Anerkennung nach § 86 SGB III beantragt<br />
wurde oder in dem eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer möglich ist, besteht bei nicht erfolgter<br />
Anerkennung oder bei festgestellter Nichtförderung des Teilnehmers ein bis <strong>zum</strong> Maßnahmebeginn auszuübendes<br />
Rücktrittsrecht des Teilnehmers ohne Kostenbelastung.<br />
2. Der Teilnehmer verpflichtet sich - soweit die Lehrgangsgebühren nicht von dritter Seite übernommen werden - <strong>zur</strong><br />
pünktlichen Zahlung der Gebühren. Über die Gebühren können Ratenzahlungen vereinbart werden, die lt. Rechnungsstellung<br />
fällig sind. Sind mehr als zwei Ratenzahlungen in Verzug, wird die gesamte <strong>Ausbildung</strong>sgebühr sofort<br />
fällig. Es kann eine Mahngebühr von € 1,50 je Mahnung erhoben werden.<br />
3. Es gelten folgende Kündigungsfristen:<br />
Die Anmeldung <strong>zur</strong> Teilnahme kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss schriftlich widerrufen werden.<br />
Abweichend hiervon besteht 14 Tage vor Beginn der Maßnahme - vorbehaltlich anderweitiger Regelungen der zuständigen<br />
fördernden Stellen oder anderweitiger Gesetzesregelungen - kein Widerrufsrecht. Soweit der TN nach den<br />
Regelungen des SGB III gefördert wird, gilt dieses spätestens ab Maßnahmebeginn.<br />
Das Vertragsverhältnis endet<br />
a) durch schriftliche Kündigung innerhalb der Probezeit mit einer Frist von zwei Wochen <strong>zum</strong> Monatsende;<br />
b) nach der Probezeit durch schriftliche Kündigung mit einer Frist von 6 Wochen <strong>zum</strong> Schuljahresende;<br />
c) für Schüler und Schülerinnen, die nach SGB III gefördert werden, durch Kündigung mit einer Frist von 6 Wochen<br />
<strong>zum</strong> Ende der ersten drei und jeweils <strong>zum</strong> Ende der nächsten drei Monate ohne Angabe von Gründen;<br />
d) durch schriftliche Aufhebung des Schulvertrages im gegenseitigen Einvernehmen;<br />
e) durch Auflösung des <strong>Ausbildung</strong>svertrages mit dem Träger der praktischen <strong>Ausbildung</strong>, sofern nicht gleichzeitig<br />
ein neuer <strong>Ausbildung</strong>svertrag geschlossen wird;<br />
f) mit Erreichen des <strong>Ausbildung</strong>szieles und Aushändigung des Zeugnisses;<br />
g) <strong>zum</strong> Zweck der Arbeitsaufnahme können Schülerinnen und Schüler, die nach SGB III gefördert werden, ohne<br />
Einhaltung einer Frist kündigen.<br />
Das Recht <strong>zur</strong> außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der einschlägigen<br />
Rechtsprechung bleibt unberührt.<br />
Die Kündigung hat schriftlich gegenüber dem Vertragspartner zu erfolgen.<br />
Die Kündigung des Schulvertrages durch die Berufsfachschule für Altenpflege setzt kein Verfahren <strong>zur</strong> Entlassung<br />
nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften voraus.<br />
Änderungen in den <strong>Ausbildung</strong>sinhalten der Schule, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften erfolgen, berechtigen nicht<br />
<strong>zur</strong> Kündigung.<br />
4. Die Schule behält sich vor, Lehrgänge vor Beginn wegen mangelnder Teilnehmerzahl von weniger als 16 Teilnehmern,<br />
bei staatlich geregelten <strong>Ausbildung</strong>sgängen 18 Teilnehmern, oder Störungen im Geschäftsbetrieb abzusagen.<br />
Bereits entrichtete Gebühren werden erstattet.<br />
Die Schule behält sich vor, bei kurzfristiger Krankmeldung des zuständigen Dozenten die vorgesehene Abfolge einzelner<br />
Unterrichtsstunden zu ändern oder zu verschieben. In diesem Fall werden die Teilnehmer unverzüglich benachrichtigt.<br />
5. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Schulordnung einzuhalten, den Anweisungen der Schulleitung und der Ausbilder<br />
zu folgen, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, die für die Aufnahme und Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig<br />
und vollständig vorzulegen sowie <strong>Ausbildung</strong>s- und Prüfungsgebühren (soweit keine Förderung nach SGB III<br />
vorliegt) zu den vereinbarten Terminen zu entrichten.<br />
Leistungsbescheide von Kostenträgern werden der Schule vom Teilnehmer in Kopie <strong>zur</strong> Verfügung gestellt.<br />
Teilnehmer, die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können von der Schule ausgeschlossen werden.<br />
6. Der Teilnehmer hat von der Schule <strong>zur</strong> Verfügung gestellte Geräte und Materialien sowie die Schulungsräume pfleglich<br />
zu behandeln.<br />
7. Wer gegen die Pflichten als Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig nachhaltig verstößt, kann von der weiteren<br />
Teilnahme ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Der Teilnehmer hat der Gemeinnützigen Gesellschaft für soziale<br />
Dienste - DAA - mbH einen ggf. entstandenen Schaden zu ersetzen.<br />
Die Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbH behält sich vor, den TN von der Teilnahme auszuschließen,<br />
wenn nachweisbar festzustellen ist, dass das Lehrgangsziel durch den betreffenden Teilnehmer nicht erreicht<br />
werden kann oder wenn nach erfolgloser Abmahnung gegen die Pflichten gemäß Punkt 5 und 6 dieser Teilnahmebedingungen<br />
wiederholt grob verstoßen wurde. In diesem Fall hat der Teilnehmer die Lehrgangsgebühren anteilig<br />
für den bereits erfolgten Lehrgang zu entrichten; überzahlte Beträge werden erstattet.<br />
8. Die Schule haftet über den Rechtsträger der Schule bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine<br />
Haftung bei Verlust oder Diebstahl vom Teilnehmer eingebrachter Gegenstände entfällt.<br />
9. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.<br />
10. Gerichtsstand ist Nürnberg.<br />
Diese Teilnahmebedingungen werden von mir anerkannt.<br />
................................................................... ............................................................................................................<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift der/des Bewerberin/Bewerbers<br />
................................................................... ............................................................................................................<br />
Ort, Datum<br />
Bei Minderjährigen Unterschrift eines Erziehungsberechtigten<br />
TN-Bed. AP3 Stand: 14.01.11
A N S C H R I F T E N :<br />
Schulleiter/in:<br />
Berufsfachschule für Altenpflege Coburg<br />
Parkstraße 49, 96450 Coburg<br />
Tel. 0 95 61 / 81 91 - 0<br />
Fax 0 95 61 / 81 91 19, E-Mail: sz.coburg@ggsd.de<br />
Berufsfachschule für Altenpflege Ingolstadt<br />
Große Rosengasse 1, 85049 Ingolstadt<br />
Tel. 08 41 / 3 46 50<br />
Fax 08 41 / 91 08 27, E-Mail: biz.ingolstadt@ggsd.de<br />
Berufsfachschule für Altenpflege Kempten<br />
Salzstraße 3, 87435 Kempten<br />
Tel. 08 31 / 1 54 33<br />
Fax 08 31 / 1 52 52, E-Mail: bfsa.kempten@ggsd.de<br />
Berufsfachschule für Altenpflege Miesbach<br />
Haidmühlstraße 30, 83714 Miesbach<br />
Tel. 0 80 25 / 9 97 80 00<br />
Fax 0 80 25 / 9 97 80 02, E-Mail: bfsa.miesbach@ggsd.de<br />
Berufsfachschule für Altenpflege mit Gesundheit- und<br />
Krankenpflegeausbildung München<br />
Seidlstraße 3, 80335 München<br />
Tel. 0 89 / 358 148 - 0<br />
Fax 0 89 / 3 58 148 - 48, E-Mail: biz.muenchen@ggsd.de<br />
Berufsfachschule für Altenpflege Nürnberg<br />
Zollhausstraße 95, 90469 Nürnberg<br />
Tel. 09 11 / 94 08 95 - 0<br />
Fax 09 11 / 94 08 95 - 24, E-Mail: bz.nuernberg@ggsd.de<br />
Berufsfachschule für Altenpflege Rosenheim<br />
Klepperstraße 18b, 83026 Rosenheim<br />
Tel. 0 80 31 / 3 56 15 - 0<br />
Fax 0 80 31 / 3 56 15 - 20, E-Mail: bfsa.rosenheim@ggsd.de<br />
Dagmar Alfsmann<br />
Silvia Sprehe<br />
Sonja Löffler<br />
Ulrich Brenner<br />
Carolin Giessler<br />
Marcel Haas<br />
Helmut Weißenfels<br />
Sollten Sie im Ausnahmefall an den Schulen niemanden erreichen, wenden Sie sich bitte an die<br />
Hauptverwaltung (Rechtsträger) unserer Schulen:<br />
Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbH<br />
Roritzerstraße 7, 90419 Nürnberg, Tel. 09 11 / 3 77 34 - 0<br />
Fax 09 11 / 3 77 34 - 34: E-Mail: hauptverwaltung@ggsd.de; Internet: www.ggsd.de
Adresse Bewerber<br />
Berufsfachschule für Altenpflege Coburg<br />
Parkstr. 49<br />
96450 Coburg<br />
Ärztliches Zeugnis<br />
für die Zulassung <strong>zur</strong> <strong>Ausbildung</strong> <strong>zur</strong>/m Altenpfleger/in<br />
an der Berufsfachschule für Altenpflege Coburg<br />
Frau/Herrn:<br />
Geboren am:<br />
Wohnhaft in:<br />
_________________________________________________________<br />
_________________________________________________________<br />
_________________________________________________________<br />
wird hiermit bestätigt, dass sie/er aus medizinischer Sicht <strong>zur</strong> Ausübung des Berufes<br />
AltenpflegerIn geeignet ist. Es liegen keine Anzeichen vor, dass die Patientin/der<br />
Patient weder wegen eines körperlichen Gebrechens, noch wegen einer<br />
Schwäche seiner/ihrer geistigen Kräfte noch wegen einer Sucht <strong>zur</strong> Ausübung<br />
des Berufes AltenpflegerIn unfähig oder ungeeignet ist.<br />
___________________________________<br />
Ort, Datum<br />
____________________________________<br />
Unterschrift des Arztes/Stempel<br />
Dieses Zeugnis darf bei Vorlage <strong>zum</strong> <strong>Ausbildung</strong>sbeginn nicht älter als drei Monate sein
Die von mir gewählte Berufsfachschule für Altenpflege:<br />
Vollzeit<br />
Teilzeit<br />
BFS für Altenpflege Coburg <br />
BFS für Altenpflege Kempten <br />
BFS für Altenpflege Ingolstadt <br />
BFS für Altenpflege Rosenheim <br />
BFS für Altenpflege Nürnberg <br />
BFS für Altenpflege Miesbach<br />
<br />
<br />
BFS für Altenpflege mit Gesundheits- und<br />
Krankenpflegeausbildung München<br />
Aufnahmeantrag<br />
Ich beantrage die Aufnahme <strong>zur</strong> <strong>Ausbildung</strong> als:<br />
<strong>Ausbildung</strong>sbeginn: September 2014<br />
staatlich anerkannte/r Altenpfleger/in<br />
........................................................................<br />
Name:<br />
Vorname:<br />
geb. am:<br />
...................................................................................................................................<br />
...................................................................................................................................<br />
in:<br />
................................................... .......................................................................<br />
Religionszugehörigkeit:<br />
.......................................................................................................<br />
Anschrift:<br />
Straße:<br />
PLZ / Ort:<br />
...................................................................................................................................<br />
...................................................................................................................................<br />
Telefon / E-Mail:<br />
..........................................................................................................................<br />
Alle Bewerbungsunterlagen sind beigelegt:<br />
□<br />
Die im Informationsblatt genannten <strong>Ausbildung</strong>sinhalte, <strong>Ausbildung</strong>sbedingungen, gesetzlichen<br />
Grundlagen und Kosten werden hiermit anerkannt. Die schriftliche Bestätigung der Teilnahmebedingungen<br />
liegt bei (s. Rückseite).<br />
.................................................... ...................................................................................<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift der/des Bewerberin/Bewerbers<br />
.............................................. ...................................................................................<br />
Ort, Datum<br />
Bei Minderjährigen Unterschrift eines Erziehungsberechtigten
Zusatzexemplar für Schule<br />
Teilnahmebedingungen<br />
1. Hat sich ein Teilnehmer (TN) für einen Lehrgang angemeldet, für den die Anerkennung nach § 86 SGB III beantragt<br />
wurde oder in dem eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer möglich ist, besteht bei nicht erfolgter<br />
Anerkennung oder bei festgestellter Nichtförderung des Teilnehmers ein bis <strong>zum</strong> Maßnahmebeginn auszuübendes<br />
Rücktrittsrecht des Teilnehmers ohne Kostenbelastung.<br />
2. Der Teilnehmer verpflichtet sich - soweit die Lehrgangsgebühren nicht von dritter Seite übernommen werden - <strong>zur</strong><br />
pünktlichen Zahlung der Gebühren. Über die Gebühren können Ratenzahlungen vereinbart werden, die lt. Rechnungsstellung<br />
fällig sind. Sind mehr als zwei Ratenzahlungen in Verzug, wird die gesamte <strong>Ausbildung</strong>sgebühr sofort<br />
fällig. Es kann eine Mahngebühr von € 1,50 je Mahnung erhoben werden.<br />
3. Es gelten folgende Kündigungsfristen:<br />
Die Anmeldung <strong>zur</strong> Teilnahme kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss schriftlich widerrufen werden.<br />
Abweichend hiervon besteht 14 Tage vor Beginn der Maßnahme - vorbehaltlich anderweitiger Regelungen der zuständigen<br />
fördernden Stellen oder anderweitiger Gesetzesregelungen - kein Widerrufsrecht. Soweit der TN nach den<br />
Regelungen des SGB III gefördert wird, gilt dieses spätestens ab Maßnahmebeginn.<br />
Das Vertragsverhältnis endet<br />
a) durch schriftliche Kündigung innerhalb der Probezeit mit einer Frist von zwei Wochen <strong>zum</strong> Monatsende;<br />
b) nach der Probezeit durch schriftliche Kündigung mit einer Frist von 6 Wochen <strong>zum</strong> Schuljahresende;<br />
c) für Schüler und Schülerinnen, die nach SGB III gefördert werden, durch Kündigung mit einer Frist von 6 Wochen<br />
<strong>zum</strong> Ende der ersten drei und jeweils <strong>zum</strong> Ende der nächsten drei Monate ohne Angabe von Gründen;<br />
d) durch schriftliche Aufhebung des Schulvertrages im gegenseitigen Einvernehmen;<br />
e) durch Auflösung des <strong>Ausbildung</strong>svertrages mit dem Träger der praktischen <strong>Ausbildung</strong>, sofern nicht gleichzeitig<br />
ein neuer <strong>Ausbildung</strong>svertrag geschlossen wird;<br />
f) mit Erreichen des <strong>Ausbildung</strong>szieles und Aushändigung des Zeugnisses;<br />
g) <strong>zum</strong> Zweck der Arbeitsaufnahme können Schülerinnen und Schüler, die nach SGB III gefördert werden, ohne<br />
Einhaltung einer Frist kündigen.<br />
Das Recht <strong>zur</strong> außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der einschlägigen<br />
Rechtsprechung bleibt unberührt.<br />
Die Kündigung hat schriftlich gegenüber dem Vertragspartner zu erfolgen.<br />
Die Kündigung des Schulvertrages durch die Berufsfachschule für Altenpflege setzt kein Verfahren <strong>zur</strong> Entlassung<br />
nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften voraus.<br />
Änderungen in den <strong>Ausbildung</strong>sinhalten der Schule, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften erfolgen, berechtigen nicht<br />
<strong>zur</strong> Kündigung.<br />
4. Die Schule behält sich vor, Lehrgänge vor Beginn wegen mangelnder Teilnehmerzahl von weniger als 16 Teilnehmern,<br />
bei staatlich geregelten <strong>Ausbildung</strong>sgängen 18 Teilnehmern, oder Störungen im Geschäftsbetrieb abzusagen.<br />
Bereits entrichtete Gebühren werden erstattet.<br />
Die Schule behält sich vor, bei kurzfristiger Krankmeldung des zuständigen Dozenten die vorgesehene Abfolge einzelner<br />
Unterrichtsstunden zu ändern oder zu verschieben. In diesem Fall werden die Teilnehmer unverzüglich benachrichtigt.<br />
5. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Schulordnung einzuhalten, den Anweisungen der Schulleitung und der Ausbilder<br />
zu folgen, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, die für die Aufnahme und Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig<br />
und vollständig vorzulegen sowie <strong>Ausbildung</strong>s- und Prüfungsgebühren (soweit keine Förderung nach SGB III<br />
vorliegt) zu den vereinbarten Terminen zu entrichten.<br />
Leistungsbescheide von Kostenträgern werden der Schule vom Teilnehmer in Kopie <strong>zur</strong> Verfügung gestellt.<br />
Teilnehmer, die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können von der Schule ausgeschlossen werden.<br />
6. Der Teilnehmer hat von der Schule <strong>zur</strong> Verfügung gestellte Geräte und Materialien sowie die Schulungsräume pfleglich<br />
zu behandeln.<br />
7. Wer gegen die Pflichten als Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig nachhaltig verstößt, kann von der weiteren<br />
Teilnahme ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Der Teilnehmer hat der Gemeinnützigen Gesellschaft für soziale<br />
Dienste - DAA - mbH einen ggf. entstandenen Schaden zu ersetzen.<br />
Die Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbH behält sich vor, den TN von der Teilnahme auszuschließen,<br />
wenn nachweisbar festzustellen ist, dass das Lehrgangsziel durch den betreffenden Teilnehmer nicht erreicht<br />
werden kann oder wenn nach erfolgloser Abmahnung gegen die Pflichten gemäß Punkt 5 und 6 dieser Teilnahmebedingungen<br />
wiederholt grob verstoßen wurde. In diesem Fall hat der Teilnehmer die Lehrgangsgebühren anteilig<br />
für den bereits erfolgten Lehrgang zu entrichten; überzahlte Beträge werden erstattet.<br />
8. Die Schule haftet über den Rechtsträger der Schule bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine<br />
Haftung bei Verlust oder Diebstahl vom Teilnehmer eingebrachter Gegenstände entfällt.<br />
9. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.<br />
10. Gerichtsstand ist Nürnberg.<br />
Diese Teilnahmebedingungen werden von mir anerkannt.<br />
................................................................... ............................................................................................................<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift der/des Bewerberin/Bewerbers<br />
................................................................... ............................................................................................................<br />
Ort, Datum<br />
Bei Minderjährigen Unterschrift eines Erziehungsberechtigten<br />
TN-Bed. AP3 Stand: 14.01.11