27.02.2014 Aufrufe

Ausbildung zur/zum Staatlich anerkannten Altenpflegerin ... - GGSD

Ausbildung zur/zum Staatlich anerkannten Altenpflegerin ... - GGSD

Ausbildung zur/zum Staatlich anerkannten Altenpflegerin ... - GGSD

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Gute Wege gehen ...<br />

Pflege ist Zukunft<br />

___________________________________________________________________________<br />

<strong>Ausbildung</strong> <strong>zur</strong>/<strong>zum</strong><br />

<strong>Staatlich</strong> <strong>anerkannten</strong> <strong>Altenpflegerin</strong><br />

<strong>Staatlich</strong> <strong>anerkannten</strong> Altenpfleger<br />

Zertifiziert nach:<br />

- BQM - Bildungsqualitätsmanagement<br />

- AZWV - Arbeitsagentur förderfähig<br />

___________________________________________________________________________<br />

Berufsfachschule für Altenpflege Coburg<br />

Parkstraße 49, 96450 Coburg<br />

Tel.: 0 95 61 / 81 91 - 0<br />

Fax 0 95 61 / 81 91 - 19<br />

E-Mail: sz.coburg@ggsd.de<br />

Internet: www.schulzentrum-coburg.de<br />

www.ggsd.de<br />

Info-Hotline: 0800 / 1 02 05 80<br />

Info-E-Mail: info@ggsd.de<br />

Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband


Berufsfachschule für Altenpflege Coburg:<br />

Grundlagen der Altenpflegeausbildung<br />

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schulabgänger,<br />

wenn Sie vor der Entscheidung stehen, weiter oder wieder die Schulbank zu drücken, sollten Sie<br />

zwei wichtige Fragen für sich positiv beantworten können:<br />

• Ist Altenpflege für mich der richtige Beruf?<br />

• Welche Schule bietet mir die beste <strong>Ausbildung</strong>?<br />

Altenpflege ist ein interessanter und zukunftssicherer Pflegeberuf.<br />

Wir leben in einer Zeit schnellen gesellschaftlichen Wandels, durch den zunehmend Arbeitsplätze<br />

im Bereich der Wirtschaft aber auch der Verwaltung abgebaut werden. Einer der wenigen Arbeitsmarktbereiche,<br />

die mit Wachstum rechnen können und die dadurch Zukunftssicherheit versprechen,<br />

ist der Gesundheitsbereich. Nicht zuletzt infolge der Gesundheitsreformen (Pflegeversicherung,<br />

Gesundheitsstrukturgesetz) wurden die Handlungsfelder der Pflegeberufe stark ausgeweitet.<br />

Die Berufe in der Altenpflege sind anspruchsvoll. Sie erfordern medizinische Kenntnisse, manuelle<br />

Fertigkeiten, Organisationsfähigkeit und vor allem ein hohes Maß an sozialer und persönlicher<br />

Kompetenz. Darüber hinaus bieten sich Ihnen mit diesem Berufsfeld anspruchsvolle und zukunftssichere<br />

Aufstiegsmöglichkeiten:<br />

- Fachweiterbildung Gerontopsychiatrie<br />

- Verantwortliche Pflegefachkraft<br />

- Pflegedienstleitung<br />

Freude am Umgang mit alten und bedürftigen Menschen ist zwar eine wichtige Voraussetzung;<br />

falls Sie Altenpfleger/in werden wollen, Ihre Haltung muss aber mit einem hohen Maß an Professionalität<br />

untermauert werden, damit Sie dem beruflichen Alltag geistig, körperlich und seelisch<br />

gewachsen sind: Ob Pflege eine Berufung ist, darüber kann man streiten - ein qualifizierter Beruf<br />

ist sie allemal.<br />

Die Berufsfachschule für Altenpflege Coburg ermöglicht eine überdurchschnittlich gute<br />

Pflegeausbildung.<br />

Die Schulen der Gemeinnützigen Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbH bieten seit 20<br />

Jahren qualifizierte Aus-, Fort- und Weiterbildungen für Pflegekräfte in ganz Bayern an, für Sie in<br />

ihrer Nähe in Coburg.<br />

Unsere staatlich anerkannte Berufsfachschule für Altenpflege in Coburg hat für Sie eine spannende,<br />

auch persönlich bereichernde <strong>Ausbildung</strong> entwickelt. Als Teilnehmer/in lernen Sie bei uns,<br />

theoretisch ausgereifte Konzepte in praxisgerechte Arbeitsabläufe umzusetzen.<br />

Sie erwerben neben der notwendigen fachlichen Kompetenz auch analytische und integrative<br />

Fähigkeiten. Außer der Vermittlung von Fachwissen, wie z.B. der sachgerechten Injektion, werden<br />

Ihre sozialen Fähigkeiten besonders gefördert. Soziale Sensibilität, professioneller Umgang mit<br />

Konflikten und effektives Belastungsmanagement sind für uns wichtige <strong>Ausbildung</strong>sziele. Deshalb<br />

legen wir auch Wert darauf, dass im Unterricht nicht nur Tafel und Kreide, sondern auch moderne,<br />

ganzheitliche Unterrichtsmethoden <strong>zum</strong> Einsatz kommen - es werden Kopf, Herz und Hand angesprochen.<br />

In die Unterrichtsgestaltung soll auch grundsätzlich Ihre Erfahrung einfließen, ja sogar der Ausgangspunkt<br />

für Lernprozesse sein. Ihre persönliche Erfahrung ist unser Ausgangspunkt für gemeinsames<br />

Lernen. Ein wichtiges Lernfeld dabei wird die Lerngruppe sein, mit der Sie - von uns<br />

begleitet - neue Wege gehen und neue berufliche Möglichkeiten entdecken können.<br />

Wir freuen uns auf Sie und stehen für ein persönliches Beratungsgespräch gern <strong>zur</strong> Verfügung.<br />

Dagmar Alfsmann<br />

Schulleiterin


<strong>Ausbildung</strong> <strong>zum</strong>/r Altenpfleger/in<br />

Seite 3<br />

1. <strong>Ausbildung</strong>sziele<br />

Der Besuch der Berufsfachschule für Altenpflege soll die Schüler/innen befähigen, selbständig<br />

alte Menschen in allen Bereichen der Altenhilfe zu pflegen, zu betreuen und zu beraten. Im Rahmen<br />

der gesetzlichen <strong>Ausbildung</strong>sordnung setzt unsere Berufsfachschule folgende Schwerpunkte:<br />

1. Für den Bereich der ambulanten und der offenen Altenhilfe sollen die Schüler/innen durch<br />

helfende Dienste alte Menschen in die Lage versetzen, ihren Lebensalltag im eigenen häuslichen<br />

Bereich weitgehend selbständig zu gestalten. Hierzu muss die Fähigkeit entwickelt werden,<br />

den alten Menschen ganzheitlich in seiner Persönlichkeit zu verstehen und zu stützen.<br />

2. In dem Maße, in dem ambulante und offene Altenhilfe wirksam wird, steigt in stationären Einrichtungen<br />

die Bedeutung der pflegerischen Aufgaben. Neben der notwendigen sozialen Betreuung<br />

ergeben sich erhöhte Anforderungen im medizinisch-pflegerischen Bereich. Praxisbegleitung<br />

in Kleingruppen sichert eine überdurchschnittliche <strong>Ausbildung</strong>squalität unserer Absolventen.<br />

2. <strong>Ausbildung</strong>sinhalte<br />

Die schulischen Lerninhalte der <strong>Ausbildung</strong> sind in Lernfelder gegliedert. Sie beschreiben die<br />

relevanten Schlüsselqualifikationen und geben der Altenpflege ihr unverwechselbares Profil.<br />

Die Lernfelder sind:<br />

1. Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen in der Altenpflege<br />

2. Altenpflege als Beruf<br />

3. Altern als Prozess - Gerontologisch begründete Arbeitsweisen<br />

4. Kultursensible Pflege<br />

5. Methoden und Dimensionen der Alltagsgestaltung<br />

6. Planung, Durchführung und Evaluation des Pflegeprozesses<br />

7. Anleitung, Beratung, Kooperation<br />

8. Altenpflege als interprofessionelles Arbeitsfeld<br />

9. Direkte Pflege alter Menschen<br />

10. Förderung der Selbstkompetenz Pflegebedürftiger<br />

11. Spezielle Pflege psychisch veränderter und kranker alter Menschen<br />

12. Unterstützung in psychischen und physischen Grenzsituationen<br />

13. Qualitätsentwicklung in der Altenpflege<br />

3. Zertifizierung<br />

Die <strong>Ausbildung</strong> ist zertifiziert nach AZWV, Nr. M-12-10731-26c.<br />

4. Aufnahmevoraussetzungen<br />

Die wesentlichen Aufnahmevoraussetzungen sind:<br />

• Mittlerer Bildungsabschluss oder<br />

• Hauptschulabschluss und 2jährige abgeschlossene Berufsausbildung oder<br />

• Absolvent/in der Berufsfachschule für Sozialpflege (Sozialbetreuer/in und Pflegefachhelfer/in)<br />

oder<br />

• staatl. geprüfte/r Krankenpflegehelfer/in oder Altenpflegehelfer/in bzw. Pflegefachhelfer/in<br />

(Alten- bzw. Krankenpflege)<br />

5. Anmeldung<br />

Es ist unbedingt erforderlich, der Anmeldung beizufügen:<br />

1. Lebenslauf mit Passbild<br />

2. Nachweis über die geforderte schulische und berufliche Vorbildung<br />

3. Aufnahmeantrag und Teilnahmebedingungen der Berufsfachschule für Altenpflege Seite 6. Bei<br />

Minderjährigen ist auch die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich<br />

Stand: 13.09.2013


6. Aufnahmeverfahren<br />

1. Eine weitere wichtige Voraussetzung ist das Aufnahmegespräch in der Schule. Nach Eingang<br />

Ihrer Bewerbung vereinbaren wir mit Ihnen ein Vorstellungsgespräch. Eine unverbindliche Beratung<br />

ist auch ohne vorherige Bewerbung möglich.<br />

2. Die Zusage des Schulplatzes erfolgt schriftlich durch den Schulvertrag. Die schriftliche Zusage<br />

ist mit dem Förderungsantrag zusammen bei der zuständigen Agentur für Arbeit rechtzeitig<br />

ein<strong>zur</strong>eichen, wenn Sie Anspruch auf Förderung nach dem SGB III haben und Ihre örtliche<br />

Agentur für Arbeit / ARGE diese <strong>Ausbildung</strong> fördert.<br />

Frühestens 3 Monate vor <strong>Ausbildung</strong>sbeginn beantragen Sie bitte ...<br />

3. ein amtliches „Führungszeugnis für private Zwecke“ und lassen sich<br />

4. ein ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung für einen pflegerischen Beruf ausstellen<br />

mit dem Wortlaut: „Es wird festgestellt, dass Frau/Herr ............ aus medizinischer Sicht <strong>zur</strong><br />

Ausübung des Berufes AltenpflegerIn geeignet ist. Es liegen keine Anzeichen vor, dass die Patientin/der<br />

Patient wegen eines körperlichen Gebrechens, noch wegen einer Schwäche seiner/ihrer<br />

geistigen Kräfte noch wegen einer Sucht <strong>zur</strong> Ausübung des Berufes AltenpflegerIn<br />

unfähig oder ungeeignet ist.“ Und reichen beides vor <strong>Ausbildung</strong>sbeginn bei der Schule ein<br />

7. <strong>Ausbildung</strong>sbetrieb und <strong>Ausbildung</strong>svergütung<br />

Sie schließen mit einem <strong>anerkannten</strong> <strong>Ausbildung</strong>sbetrieb, den wir Ihnen nach Möglichkeit auch<br />

gern vermitteln, einen <strong>Ausbildung</strong>svertrag und erhalten monatlich eine <strong>Ausbildung</strong>svergütung. Der<br />

<strong>Ausbildung</strong>sbetrieb kann eine Einrichtung im stationären oder ambulanten Bereich sein.<br />

8. Kosten und Förderung<br />

Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzung kann Ihre <strong>Ausbildung</strong> von der zuständigen Agentur<br />

für Arbeit gefördert werden; es ist deshalb eine Beratung vor <strong>Ausbildung</strong>sbeginn durch Ihre zuständige<br />

Agentur für Arbeit unbedingt erforderlich. Der Antrag auf Förderung muss spätestens<br />

1 Monat vor <strong>Ausbildung</strong>sbeginn bei der zuständigen Agentur für Arbeit des Wohnsitzes gestellt<br />

werden. Vereinbaren Sie bitte mit uns einen Beratungstermin vor dem Gespräch mit der Arbeitsagentur<br />

Ihres Wohnortes.<br />

Falls Sie nicht über eine Arbeitsagentur gefördert werden bezuschusst die <strong>Ausbildung</strong>sgebühren<br />

im Schuljahr 2013/2014 der Freistaat Bayern mit dem Förderprogramm „Pflegebonus“. Die Materialkosten<br />

sind vom Teilnehmer zu tragen und werden in 2 Raten à 87,50 € per Lastschrifteinzug<br />

durch die Gemeinnützige Gesellschaft erhoben. Die Schulbücher werden von der Schule leihweise<br />

gestellt. Dies gilt nur für den Beginntermin September 2013. Für den folgenden Beginntermin<br />

können sich Änderungen ergeben.<br />

9. <strong>Ausbildung</strong>sstruktur<br />

Gesamtdauer:<br />

36 Monate<br />

Schulbeginn:<br />

jährlich im September<br />

Umfang:<br />

2.100 Unterrichtsstunden<br />

2.500 Stunden Berufspraxis<br />

Unterrichtszeiten: Montag bis Donnerstag ganztags (8 Stunden),<br />

Freitag 6 Stunden<br />

In den Unterrichtsblöcken werden pro Woche 38 Unterrichtsstunden<br />

abgehalten.<br />

Praktische <strong>Ausbildung</strong>: entsprechend der Arbeitszeiten der <strong>Ausbildung</strong>sbetriebe<br />

<strong>Ausbildung</strong>sablauf: schulische und praktische <strong>Ausbildung</strong> sind blockweise strukturiert, die<br />

Unterrichtsphasen finden in Wochenblöcken statt.<br />

Zeugnis und Urkunde: Das Bestehen der Abschlussprüfung führt <strong>zum</strong> Erwerb der Berufsbezeichnung<br />

„staatlich anerkannte/r Altenpfleger/in“.<br />

Die Gesamtverantwortung für die <strong>Ausbildung</strong> liegt bei Ihrer Schule, die<br />

Verantwortung für Ihre praktische <strong>Ausbildung</strong> liegt bei Ihrer Pflegeeinrichtung.<br />

Hierüber schließen Schule und Pflegeeinrichtung eine Kooperationsvereinbarung.


Teilnehmerexemplar<br />

Teilnahmebedingungen<br />

1. Hat sich ein Teilnehmer (TN) für einen Lehrgang angemeldet, für den die Anerkennung nach § 86 SGB III beantragt<br />

wurde oder in dem eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer möglich ist, besteht bei nicht erfolgter<br />

Anerkennung oder bei festgestellter Nichtförderung des Teilnehmers ein bis <strong>zum</strong> Maßnahmebeginn auszuübendes<br />

Rücktrittsrecht des Teilnehmers ohne Kostenbelastung.<br />

2. Der Teilnehmer verpflichtet sich - soweit die Lehrgangsgebühren nicht von dritter Seite übernommen werden - <strong>zur</strong><br />

pünktlichen Zahlung der Gebühren. Über die Gebühren können Ratenzahlungen vereinbart werden, die lt. Rechnungsstellung<br />

fällig sind. Sind mehr als zwei Ratenzahlungen in Verzug, wird die gesamte <strong>Ausbildung</strong>sgebühr sofort<br />

fällig. Es kann eine Mahngebühr von € 1,50 je Mahnung erhoben werden.<br />

3. Es gelten folgende Kündigungsfristen:<br />

Die Anmeldung <strong>zur</strong> Teilnahme kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss schriftlich widerrufen werden.<br />

Abweichend hiervon besteht 14 Tage vor Beginn der Maßnahme - vorbehaltlich anderweitiger Regelungen der zuständigen<br />

fördernden Stellen oder anderweitiger Gesetzesregelungen - kein Widerrufsrecht. Soweit der TN nach den<br />

Regelungen des SGB III gefördert wird, gilt dieses spätestens ab Maßnahmebeginn.<br />

Das Vertragsverhältnis endet<br />

a) durch schriftliche Kündigung innerhalb der Probezeit mit einer Frist von zwei Wochen <strong>zum</strong> Monatsende;<br />

b) nach der Probezeit durch schriftliche Kündigung mit einer Frist von 6 Wochen <strong>zum</strong> Schuljahresende;<br />

c) für Schüler und Schülerinnen, die nach SGB III gefördert werden, durch Kündigung mit einer Frist von 6 Wochen<br />

<strong>zum</strong> Ende der ersten drei und jeweils <strong>zum</strong> Ende der nächsten drei Monate ohne Angabe von Gründen;<br />

d) durch schriftliche Aufhebung des Schulvertrages im gegenseitigen Einvernehmen;<br />

e) durch Auflösung des <strong>Ausbildung</strong>svertrages mit dem Träger der praktischen <strong>Ausbildung</strong>, sofern nicht gleichzeitig<br />

ein neuer <strong>Ausbildung</strong>svertrag geschlossen wird;<br />

f) mit Erreichen des <strong>Ausbildung</strong>szieles und Aushändigung des Zeugnisses;<br />

g) <strong>zum</strong> Zweck der Arbeitsaufnahme können Schülerinnen und Schüler, die nach SGB III gefördert werden, ohne<br />

Einhaltung einer Frist kündigen.<br />

Das Recht <strong>zur</strong> außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der einschlägigen<br />

Rechtsprechung bleibt unberührt.<br />

Die Kündigung hat schriftlich gegenüber dem Vertragspartner zu erfolgen.<br />

Die Kündigung des Schulvertrages durch die Berufsfachschule für Altenpflege setzt kein Verfahren <strong>zur</strong> Entlassung<br />

nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften voraus.<br />

Änderungen in den <strong>Ausbildung</strong>sinhalten der Schule, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften erfolgen, berechtigen nicht<br />

<strong>zur</strong> Kündigung.<br />

4. Die Schule behält sich vor, Lehrgänge vor Beginn wegen mangelnder Teilnehmerzahl von weniger als 16 Teilnehmern,<br />

bei staatlich geregelten <strong>Ausbildung</strong>sgängen 18 Teilnehmern, oder Störungen im Geschäftsbetrieb abzusagen.<br />

Bereits entrichtete Gebühren werden erstattet.<br />

Die Schule behält sich vor, bei kurzfristiger Krankmeldung des zuständigen Dozenten die vorgesehene Abfolge einzelner<br />

Unterrichtsstunden zu ändern oder zu verschieben. In diesem Fall werden die Teilnehmer unverzüglich benachrichtigt.<br />

5. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Schulordnung einzuhalten, den Anweisungen der Schulleitung und der Ausbilder<br />

zu folgen, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, die für die Aufnahme und Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig<br />

und vollständig vorzulegen sowie <strong>Ausbildung</strong>s- und Prüfungsgebühren (soweit keine Förderung nach SGB III<br />

vorliegt) zu den vereinbarten Terminen zu entrichten.<br />

Leistungsbescheide von Kostenträgern werden der Schule vom Teilnehmer in Kopie <strong>zur</strong> Verfügung gestellt.<br />

Teilnehmer, die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können von der Schule ausgeschlossen werden.<br />

6. Der Teilnehmer hat von der Schule <strong>zur</strong> Verfügung gestellte Geräte und Materialien sowie die Schulungsräume pfleglich<br />

zu behandeln.<br />

7. Wer gegen die Pflichten als Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig nachhaltig verstößt, kann von der weiteren<br />

Teilnahme ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Der Teilnehmer hat der Gemeinnützigen Gesellschaft für soziale<br />

Dienste - DAA - mbH einen ggf. entstandenen Schaden zu ersetzen.<br />

Die Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbH behält sich vor, den TN von der Teilnahme auszuschließen,<br />

wenn nachweisbar festzustellen ist, dass das Lehrgangsziel durch den betreffenden Teilnehmer nicht erreicht<br />

werden kann oder wenn nach erfolgloser Abmahnung gegen die Pflichten gemäß Punkt 5 und 6 dieser Teilnahmebedingungen<br />

wiederholt grob verstoßen wurde. In diesem Fall hat der Teilnehmer die Lehrgangsgebühren anteilig<br />

für den bereits erfolgten Lehrgang zu entrichten; überzahlte Beträge werden erstattet.<br />

8. Die Schule haftet über den Rechtsträger der Schule bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine<br />

Haftung bei Verlust oder Diebstahl vom Teilnehmer eingebrachter Gegenstände entfällt.<br />

9. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.<br />

10. Gerichtsstand ist Nürnberg.<br />

Diese Teilnahmebedingungen werden von mir anerkannt.<br />

................................................................... ............................................................................................................<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift der/des Bewerberin/Bewerbers<br />

................................................................... ............................................................................................................<br />

Ort, Datum<br />

Bei Minderjährigen Unterschrift eines Erziehungsberechtigten<br />

TN-Bed. AP3 Stand: 14.01.11


A N S C H R I F T E N :<br />

Schulleiter/in:<br />

Berufsfachschule für Altenpflege Coburg<br />

Parkstraße 49, 96450 Coburg<br />

Tel. 0 95 61 / 81 91 - 0<br />

Fax 0 95 61 / 81 91 19, E-Mail: sz.coburg@ggsd.de<br />

Berufsfachschule für Altenpflege Ingolstadt<br />

Große Rosengasse 1, 85049 Ingolstadt<br />

Tel. 08 41 / 3 46 50<br />

Fax 08 41 / 91 08 27, E-Mail: biz.ingolstadt@ggsd.de<br />

Berufsfachschule für Altenpflege Kempten<br />

Salzstraße 3, 87435 Kempten<br />

Tel. 08 31 / 1 54 33<br />

Fax 08 31 / 1 52 52, E-Mail: bfsa.kempten@ggsd.de<br />

Berufsfachschule für Altenpflege Miesbach<br />

Haidmühlstraße 30, 83714 Miesbach<br />

Tel. 0 80 25 / 9 97 80 00<br />

Fax 0 80 25 / 9 97 80 02, E-Mail: bfsa.miesbach@ggsd.de<br />

Berufsfachschule für Altenpflege mit Gesundheit- und<br />

Krankenpflegeausbildung München<br />

Seidlstraße 3, 80335 München<br />

Tel. 0 89 / 358 148 - 0<br />

Fax 0 89 / 3 58 148 - 48, E-Mail: biz.muenchen@ggsd.de<br />

Berufsfachschule für Altenpflege Nürnberg<br />

Zollhausstraße 95, 90469 Nürnberg<br />

Tel. 09 11 / 94 08 95 - 0<br />

Fax 09 11 / 94 08 95 - 24, E-Mail: bz.nuernberg@ggsd.de<br />

Berufsfachschule für Altenpflege Rosenheim<br />

Klepperstraße 18b, 83026 Rosenheim<br />

Tel. 0 80 31 / 3 56 15 - 0<br />

Fax 0 80 31 / 3 56 15 - 20, E-Mail: bfsa.rosenheim@ggsd.de<br />

Dagmar Alfsmann<br />

Silvia Sprehe<br />

Sonja Löffler<br />

Ulrich Brenner<br />

Carolin Giessler<br />

Marcel Haas<br />

Helmut Weißenfels<br />

Sollten Sie im Ausnahmefall an den Schulen niemanden erreichen, wenden Sie sich bitte an die<br />

Hauptverwaltung (Rechtsträger) unserer Schulen:<br />

Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbH<br />

Roritzerstraße 7, 90419 Nürnberg, Tel. 09 11 / 3 77 34 - 0<br />

Fax 09 11 / 3 77 34 - 34: E-Mail: hauptverwaltung@ggsd.de; Internet: www.ggsd.de


Adresse Bewerber<br />

Berufsfachschule für Altenpflege Coburg<br />

Parkstr. 49<br />

96450 Coburg<br />

Ärztliches Zeugnis<br />

für die Zulassung <strong>zur</strong> <strong>Ausbildung</strong> <strong>zur</strong>/m Altenpfleger/in<br />

an der Berufsfachschule für Altenpflege Coburg<br />

Frau/Herrn:<br />

Geboren am:<br />

Wohnhaft in:<br />

_________________________________________________________<br />

_________________________________________________________<br />

_________________________________________________________<br />

wird hiermit bestätigt, dass sie/er aus medizinischer Sicht <strong>zur</strong> Ausübung des Berufes<br />

AltenpflegerIn geeignet ist. Es liegen keine Anzeichen vor, dass die Patientin/der<br />

Patient weder wegen eines körperlichen Gebrechens, noch wegen einer<br />

Schwäche seiner/ihrer geistigen Kräfte noch wegen einer Sucht <strong>zur</strong> Ausübung<br />

des Berufes AltenpflegerIn unfähig oder ungeeignet ist.<br />

___________________________________<br />

Ort, Datum<br />

____________________________________<br />

Unterschrift des Arztes/Stempel<br />

Dieses Zeugnis darf bei Vorlage <strong>zum</strong> <strong>Ausbildung</strong>sbeginn nicht älter als drei Monate sein


Die von mir gewählte Berufsfachschule für Altenpflege:<br />

Vollzeit<br />

Teilzeit<br />

BFS für Altenpflege Coburg <br />

BFS für Altenpflege Kempten <br />

BFS für Altenpflege Ingolstadt <br />

BFS für Altenpflege Rosenheim <br />

BFS für Altenpflege Nürnberg <br />

BFS für Altenpflege Miesbach<br />

<br />

<br />

BFS für Altenpflege mit Gesundheits- und<br />

Krankenpflegeausbildung München<br />

Aufnahmeantrag<br />

Ich beantrage die Aufnahme <strong>zur</strong> <strong>Ausbildung</strong> als:<br />

<strong>Ausbildung</strong>sbeginn: September 2014<br />

staatlich anerkannte/r Altenpfleger/in<br />

........................................................................<br />

Name:<br />

Vorname:<br />

geb. am:<br />

...................................................................................................................................<br />

...................................................................................................................................<br />

in:<br />

................................................... .......................................................................<br />

Religionszugehörigkeit:<br />

.......................................................................................................<br />

Anschrift:<br />

Straße:<br />

PLZ / Ort:<br />

...................................................................................................................................<br />

...................................................................................................................................<br />

Telefon / E-Mail:<br />

..........................................................................................................................<br />

Alle Bewerbungsunterlagen sind beigelegt:<br />

□<br />

Die im Informationsblatt genannten <strong>Ausbildung</strong>sinhalte, <strong>Ausbildung</strong>sbedingungen, gesetzlichen<br />

Grundlagen und Kosten werden hiermit anerkannt. Die schriftliche Bestätigung der Teilnahmebedingungen<br />

liegt bei (s. Rückseite).<br />

.................................................... ...................................................................................<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift der/des Bewerberin/Bewerbers<br />

.............................................. ...................................................................................<br />

Ort, Datum<br />

Bei Minderjährigen Unterschrift eines Erziehungsberechtigten


Zusatzexemplar für Schule<br />

Teilnahmebedingungen<br />

1. Hat sich ein Teilnehmer (TN) für einen Lehrgang angemeldet, für den die Anerkennung nach § 86 SGB III beantragt<br />

wurde oder in dem eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer möglich ist, besteht bei nicht erfolgter<br />

Anerkennung oder bei festgestellter Nichtförderung des Teilnehmers ein bis <strong>zum</strong> Maßnahmebeginn auszuübendes<br />

Rücktrittsrecht des Teilnehmers ohne Kostenbelastung.<br />

2. Der Teilnehmer verpflichtet sich - soweit die Lehrgangsgebühren nicht von dritter Seite übernommen werden - <strong>zur</strong><br />

pünktlichen Zahlung der Gebühren. Über die Gebühren können Ratenzahlungen vereinbart werden, die lt. Rechnungsstellung<br />

fällig sind. Sind mehr als zwei Ratenzahlungen in Verzug, wird die gesamte <strong>Ausbildung</strong>sgebühr sofort<br />

fällig. Es kann eine Mahngebühr von € 1,50 je Mahnung erhoben werden.<br />

3. Es gelten folgende Kündigungsfristen:<br />

Die Anmeldung <strong>zur</strong> Teilnahme kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss schriftlich widerrufen werden.<br />

Abweichend hiervon besteht 14 Tage vor Beginn der Maßnahme - vorbehaltlich anderweitiger Regelungen der zuständigen<br />

fördernden Stellen oder anderweitiger Gesetzesregelungen - kein Widerrufsrecht. Soweit der TN nach den<br />

Regelungen des SGB III gefördert wird, gilt dieses spätestens ab Maßnahmebeginn.<br />

Das Vertragsverhältnis endet<br />

a) durch schriftliche Kündigung innerhalb der Probezeit mit einer Frist von zwei Wochen <strong>zum</strong> Monatsende;<br />

b) nach der Probezeit durch schriftliche Kündigung mit einer Frist von 6 Wochen <strong>zum</strong> Schuljahresende;<br />

c) für Schüler und Schülerinnen, die nach SGB III gefördert werden, durch Kündigung mit einer Frist von 6 Wochen<br />

<strong>zum</strong> Ende der ersten drei und jeweils <strong>zum</strong> Ende der nächsten drei Monate ohne Angabe von Gründen;<br />

d) durch schriftliche Aufhebung des Schulvertrages im gegenseitigen Einvernehmen;<br />

e) durch Auflösung des <strong>Ausbildung</strong>svertrages mit dem Träger der praktischen <strong>Ausbildung</strong>, sofern nicht gleichzeitig<br />

ein neuer <strong>Ausbildung</strong>svertrag geschlossen wird;<br />

f) mit Erreichen des <strong>Ausbildung</strong>szieles und Aushändigung des Zeugnisses;<br />

g) <strong>zum</strong> Zweck der Arbeitsaufnahme können Schülerinnen und Schüler, die nach SGB III gefördert werden, ohne<br />

Einhaltung einer Frist kündigen.<br />

Das Recht <strong>zur</strong> außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der einschlägigen<br />

Rechtsprechung bleibt unberührt.<br />

Die Kündigung hat schriftlich gegenüber dem Vertragspartner zu erfolgen.<br />

Die Kündigung des Schulvertrages durch die Berufsfachschule für Altenpflege setzt kein Verfahren <strong>zur</strong> Entlassung<br />

nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften voraus.<br />

Änderungen in den <strong>Ausbildung</strong>sinhalten der Schule, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften erfolgen, berechtigen nicht<br />

<strong>zur</strong> Kündigung.<br />

4. Die Schule behält sich vor, Lehrgänge vor Beginn wegen mangelnder Teilnehmerzahl von weniger als 16 Teilnehmern,<br />

bei staatlich geregelten <strong>Ausbildung</strong>sgängen 18 Teilnehmern, oder Störungen im Geschäftsbetrieb abzusagen.<br />

Bereits entrichtete Gebühren werden erstattet.<br />

Die Schule behält sich vor, bei kurzfristiger Krankmeldung des zuständigen Dozenten die vorgesehene Abfolge einzelner<br />

Unterrichtsstunden zu ändern oder zu verschieben. In diesem Fall werden die Teilnehmer unverzüglich benachrichtigt.<br />

5. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Schulordnung einzuhalten, den Anweisungen der Schulleitung und der Ausbilder<br />

zu folgen, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, die für die Aufnahme und Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig<br />

und vollständig vorzulegen sowie <strong>Ausbildung</strong>s- und Prüfungsgebühren (soweit keine Förderung nach SGB III<br />

vorliegt) zu den vereinbarten Terminen zu entrichten.<br />

Leistungsbescheide von Kostenträgern werden der Schule vom Teilnehmer in Kopie <strong>zur</strong> Verfügung gestellt.<br />

Teilnehmer, die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können von der Schule ausgeschlossen werden.<br />

6. Der Teilnehmer hat von der Schule <strong>zur</strong> Verfügung gestellte Geräte und Materialien sowie die Schulungsräume pfleglich<br />

zu behandeln.<br />

7. Wer gegen die Pflichten als Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig nachhaltig verstößt, kann von der weiteren<br />

Teilnahme ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Der Teilnehmer hat der Gemeinnützigen Gesellschaft für soziale<br />

Dienste - DAA - mbH einen ggf. entstandenen Schaden zu ersetzen.<br />

Die Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbH behält sich vor, den TN von der Teilnahme auszuschließen,<br />

wenn nachweisbar festzustellen ist, dass das Lehrgangsziel durch den betreffenden Teilnehmer nicht erreicht<br />

werden kann oder wenn nach erfolgloser Abmahnung gegen die Pflichten gemäß Punkt 5 und 6 dieser Teilnahmebedingungen<br />

wiederholt grob verstoßen wurde. In diesem Fall hat der Teilnehmer die Lehrgangsgebühren anteilig<br />

für den bereits erfolgten Lehrgang zu entrichten; überzahlte Beträge werden erstattet.<br />

8. Die Schule haftet über den Rechtsträger der Schule bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine<br />

Haftung bei Verlust oder Diebstahl vom Teilnehmer eingebrachter Gegenstände entfällt.<br />

9. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.<br />

10. Gerichtsstand ist Nürnberg.<br />

Diese Teilnahmebedingungen werden von mir anerkannt.<br />

................................................................... ............................................................................................................<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift der/des Bewerberin/Bewerbers<br />

................................................................... ............................................................................................................<br />

Ort, Datum<br />

Bei Minderjährigen Unterschrift eines Erziehungsberechtigten<br />

TN-Bed. AP3 Stand: 14.01.11

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!