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EnergieMix ab 3 Jahre Laufzeit 5,5 % bis 9 % p. a. Festzins - UDI

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Risiken im Detail<br />

Finanzierung<br />

Die Finanzierung der Projektgesellschaften erfolgt neben<br />

der Investition durch die Darlehensnehmerin vorwiegend<br />

durch Bankkredite. Die Entwicklung des Kapitalmarktes und<br />

der Finanzierungsbedingungen, insbesondere die des Zinsniveaus,<br />

könnte nachteilige Effekte auf die wirtschaftliche<br />

Lage der Darlehensnehmerin h<strong>ab</strong>en. Es ist möglich, dass<br />

keine Finanzierungsmittel, die neben dem eingebrachten<br />

Kapital der Emittentin benötigt werden, zur Verfügung stehen.<br />

Dadurch könnten die Projektgesellschaften nicht in der<br />

Lage sein, Gewinnausschüttungen zu leisten, womit auch<br />

die Bedienung der Darlehen der Anleger nicht mehr möglich<br />

wäre.<br />

Energie<strong>ab</strong>nahmerisiko und Veränderung der<br />

Einspeisevergütung<br />

Die Erlöse der Projektgesellschaften bestehen neben<br />

dem Ertrag einer etwaigen Veräußerung der Energieerzeugungsanlage<br />

ausschließlich aus der Vergütung für die<br />

Einspeisung des erzeugten Stroms. Die Höhe dieser Vergütung<br />

ist <strong>ab</strong>hängig von der an den Energieversorger und<br />

Abnehmer gelieferten Strommenge sowie von den jeweiligen<br />

landesspezifischen Regelungen zur Einspeisevergütung<br />

und/oder Strom<strong>ab</strong>nahme. Es bestehen die Risiken,<br />

dass weniger Strom erzeugt wird als prognostiziert, Strom<br />

nicht <strong>ab</strong>genommen wird oder sich die Regelungen zur Einspeisevergütung<br />

und/oder Strom<strong>ab</strong>nahme in einer für die<br />

jeweilige Projektgesellschaft negativen Weise ändern. Dies<br />

könnte dazu führen, dass die Zinszahlungen an die Anleger<br />

teilweise oder ganz ausbleiben oder dass die Tilgungszahlungen<br />

bei Kündigung oder nach Ende der <strong>Laufzeit</strong> nicht<br />

geleistet werden können.<br />

Investitionen in ausländischer Rechtsordnung<br />

Anlegergelder aus diesem Fonds sollen auch in Projektgesellschaften<br />

investiert werden, die ihren Sitz im Ausland<br />

h<strong>ab</strong>en. Diese investieren und betreiben Energieerzeugungsanlagen,<br />

die ebenfalls im Ausland liegen. Ein Großteil<br />

der Verträge einer solchen Projektgesellschaft unterliegen<br />

daher einer ausländischen Rechtsordnung. Bei Auseinandersetzungen<br />

mit den Vertragspartnern muss eine Rechtsverfolgung<br />

im Ausland nach ausländischem Recht erfolgen.<br />

Hiermit verbunden ist die Beachtung anderer Rechtsauffassungen<br />

und/oder von deutschem Verständnis <strong>ab</strong>weichender<br />

Regelungen. Zudem ist die gerichtliche Rechtsverfolgung in<br />

anderen Ländern teilweise weitaus zeitaufwendiger als in<br />

Deutschland. Zudem könnten die Kosten für die gerichtliche<br />

Rechtsverfolgung deutlich höher liegen als erwartet. Dies<br />

könnte zu niedrigeren Zinszahlungen und/oder zu einer verspäteten<br />

Rückzahlung der Darlehen an die Anleger führen.<br />

Währungsrisiko<br />

Bei Investitionen in einem ausländischen Staat, der nicht<br />

Mitglied der europäischen Währungsunion ist, besteht das<br />

Risiko, dass sich die Wechselkurse der einheimischen Währung<br />

im Verhältnis zum Euro ändern. Dies könnte dazu führen,<br />

dass die Projektgesellschaften, trotz gleichbleibender<br />

Einnahmen, nur geringere Ausschüttungen in Euro an die<br />

Fondsgesellschaft vornehmen können. Dies könnte dazu<br />

führen, dass die Zinszahlungen an die Anleger teilweise<br />

oder ganz ausbleiben oder dass die Tilgungszahlungen bei<br />

Kündigung oder nach Ende der <strong>Laufzeit</strong> nicht geleistet werden<br />

können.<br />

Weitere wesentliche Risiken existieren nach Kenntnis der<br />

Anbieterin nicht.<br />

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