EnergieMix ab 3 Jahre Laufzeit 5,5 % bis 9 % p. a. Festzins - UDI
EnergieMix ab 3 Jahre Laufzeit 5,5 % bis 9 % p. a. Festzins - UDI
EnergieMix ab 3 Jahre Laufzeit 5,5 % bis 9 % p. a. Festzins - UDI
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Risiken im Detail<br />
Finanzierung<br />
Die Finanzierung der Projektgesellschaften erfolgt neben<br />
der Investition durch die Darlehensnehmerin vorwiegend<br />
durch Bankkredite. Die Entwicklung des Kapitalmarktes und<br />
der Finanzierungsbedingungen, insbesondere die des Zinsniveaus,<br />
könnte nachteilige Effekte auf die wirtschaftliche<br />
Lage der Darlehensnehmerin h<strong>ab</strong>en. Es ist möglich, dass<br />
keine Finanzierungsmittel, die neben dem eingebrachten<br />
Kapital der Emittentin benötigt werden, zur Verfügung stehen.<br />
Dadurch könnten die Projektgesellschaften nicht in der<br />
Lage sein, Gewinnausschüttungen zu leisten, womit auch<br />
die Bedienung der Darlehen der Anleger nicht mehr möglich<br />
wäre.<br />
Energie<strong>ab</strong>nahmerisiko und Veränderung der<br />
Einspeisevergütung<br />
Die Erlöse der Projektgesellschaften bestehen neben<br />
dem Ertrag einer etwaigen Veräußerung der Energieerzeugungsanlage<br />
ausschließlich aus der Vergütung für die<br />
Einspeisung des erzeugten Stroms. Die Höhe dieser Vergütung<br />
ist <strong>ab</strong>hängig von der an den Energieversorger und<br />
Abnehmer gelieferten Strommenge sowie von den jeweiligen<br />
landesspezifischen Regelungen zur Einspeisevergütung<br />
und/oder Strom<strong>ab</strong>nahme. Es bestehen die Risiken,<br />
dass weniger Strom erzeugt wird als prognostiziert, Strom<br />
nicht <strong>ab</strong>genommen wird oder sich die Regelungen zur Einspeisevergütung<br />
und/oder Strom<strong>ab</strong>nahme in einer für die<br />
jeweilige Projektgesellschaft negativen Weise ändern. Dies<br />
könnte dazu führen, dass die Zinszahlungen an die Anleger<br />
teilweise oder ganz ausbleiben oder dass die Tilgungszahlungen<br />
bei Kündigung oder nach Ende der <strong>Laufzeit</strong> nicht<br />
geleistet werden können.<br />
Investitionen in ausländischer Rechtsordnung<br />
Anlegergelder aus diesem Fonds sollen auch in Projektgesellschaften<br />
investiert werden, die ihren Sitz im Ausland<br />
h<strong>ab</strong>en. Diese investieren und betreiben Energieerzeugungsanlagen,<br />
die ebenfalls im Ausland liegen. Ein Großteil<br />
der Verträge einer solchen Projektgesellschaft unterliegen<br />
daher einer ausländischen Rechtsordnung. Bei Auseinandersetzungen<br />
mit den Vertragspartnern muss eine Rechtsverfolgung<br />
im Ausland nach ausländischem Recht erfolgen.<br />
Hiermit verbunden ist die Beachtung anderer Rechtsauffassungen<br />
und/oder von deutschem Verständnis <strong>ab</strong>weichender<br />
Regelungen. Zudem ist die gerichtliche Rechtsverfolgung in<br />
anderen Ländern teilweise weitaus zeitaufwendiger als in<br />
Deutschland. Zudem könnten die Kosten für die gerichtliche<br />
Rechtsverfolgung deutlich höher liegen als erwartet. Dies<br />
könnte zu niedrigeren Zinszahlungen und/oder zu einer verspäteten<br />
Rückzahlung der Darlehen an die Anleger führen.<br />
Währungsrisiko<br />
Bei Investitionen in einem ausländischen Staat, der nicht<br />
Mitglied der europäischen Währungsunion ist, besteht das<br />
Risiko, dass sich die Wechselkurse der einheimischen Währung<br />
im Verhältnis zum Euro ändern. Dies könnte dazu führen,<br />
dass die Projektgesellschaften, trotz gleichbleibender<br />
Einnahmen, nur geringere Ausschüttungen in Euro an die<br />
Fondsgesellschaft vornehmen können. Dies könnte dazu<br />
führen, dass die Zinszahlungen an die Anleger teilweise<br />
oder ganz ausbleiben oder dass die Tilgungszahlungen bei<br />
Kündigung oder nach Ende der <strong>Laufzeit</strong> nicht geleistet werden<br />
können.<br />
Weitere wesentliche Risiken existieren nach Kenntnis der<br />
Anbieterin nicht.<br />
21