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B ekanntmachu ng - Stadt Hörstel

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Des Weiteren sind in den Begründu<strong>ng</strong>en einschl. Umweltbericht der<br />

Flächennutzu<strong>ng</strong>splanänderu<strong>ng</strong> und des Bebauu<strong>ng</strong>splanes ausführlichere umweltbezogene<br />

Informationen folgender Arten enthalten:<br />

- wesentliche Auswirku<strong>ng</strong>en auf den Menschen:<br />

- Informationen zu Geräuschimmissionen infolge der Geme<strong>ng</strong>elage (Dortmund-Ems-<br />

Kanal, a<strong>ng</strong>renzendes Gewerbegebiet mit Bunkerstation, Mineralölhandel,<br />

Laden/Bistro, Reithalle) und zu Geruchsimmissionen aufgrund der Lage im<br />

ländlichen Raum<br />

- wesentliche Auswirku<strong>ng</strong>en auf Landschaft, Tiere, biologische Vielfalt, Artenschutz:<br />

- es sind keine wesentlichen Beeinträchtigu<strong>ng</strong>en zu erwarten<br />

- wesentliche Auswirku<strong>ng</strong>en auf Boden und Wasser:<br />

- Versickeru<strong>ng</strong> des Niederschlagswassers vor Ort, Verlust von Bodenfunktionen durch<br />

Versiegelu<strong>ng</strong><br />

- Altlasten, Altstandorte, Altablageru<strong>ng</strong>en<br />

- ein konkreter Verdachtsfall liegt innerhalb des Pla<strong>ng</strong>ebietes nicht vor<br />

- wesentliche Auswirku<strong>ng</strong>en auf Luft, Klima, Klimaschutz:<br />

- es sind keine wesentlichen Auswirku<strong>ng</strong>en zu erwarten<br />

- Bilanzieru<strong>ng</strong> und Ausgleich des Ei<strong>ng</strong>riffs in Boden, Natur und Landschaft<br />

Während der Auslegu<strong>ng</strong>sfrist können Stellu<strong>ng</strong>nahmen bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Hörstel</strong> schriftlich<br />

oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellu<strong>ng</strong>nahmen<br />

können bei der Beschlussfassu<strong>ng</strong> über die Flächennutzu<strong>ng</strong>splanänderu<strong>ng</strong> und den<br />

Bebauu<strong>ng</strong>splan unberücksichtigt bleiben.<br />

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltu<strong>ng</strong>sgerichtsordnu<strong>ng</strong> ist unzulässig, soweit mit ihm<br />

Einwendu<strong>ng</strong>en geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegu<strong>ng</strong><br />

nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten gelten gemacht werden können.<br />

<strong>Hörstel</strong>, den 15.10.2013<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Hörstel</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

Heinz Hüppe

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