B ekanntmachu ng - Stadt Hörstel
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B e k a n n t m a c h u <strong>ng</strong><br />
A) 54. Änderu<strong>ng</strong> des Flächennutzu<strong>ng</strong>splanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Hörstel</strong><br />
B) Aufstellu<strong>ng</strong> des Bebauu<strong>ng</strong>splanes Nr. 106 „Ferienhausgebiet Kanalstraße“<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Hörstel</strong>, <strong>Stadt</strong>teil Riesenbeck;<br />
hier: B<stro<strong>ng</strong>>ekanntmachu</stro<strong>ng</strong>><strong>ng</strong> über die öffentliche Auslegu<strong>ng</strong> gem. § 3 Abs. 2 des<br />
Baugesetzbuches (BauGB)<br />
Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Hörstel</strong> hat in seiner Sitzu<strong>ng</strong> am 25.9.2013 beschlossen, die Entwürfe<br />
zur 54. Änderu<strong>ng</strong> des Flächennutzu<strong>ng</strong>splanes und zur Aufstellu<strong>ng</strong> des Bebauu<strong>ng</strong>splanes<br />
Nr. 106 „Ferienhausgebiet Kanalstraße“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.<br />
Der Geltu<strong>ng</strong>sbereich der Planu<strong>ng</strong>en ist in dem nachstehenden Auszug aus der Deutschen<br />
Grundkarte gekennzeichnet.<br />
Karte<strong>ng</strong>rundlage: Deutsche Grundkarte, vervielfältigt mit Genehmigu<strong>ng</strong><br />
des Kreises Steinfurt –Katasteramt- vom 27.01.1998 Nr. T 120<br />
Gegenstand der Planu<strong>ng</strong> ist die Ausweisu<strong>ng</strong> eines Sondergebietes für Ferienhäuser.<br />
Die Planentwürfe, die Begründu<strong>ng</strong>en einschl. Umweltbericht sowie die wesentlichen,<br />
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellu<strong>ng</strong>nahmen liegen in der Zeit vom 28.10. –<br />
28.11.2013 im Rathaus Riesenbeck, Sünte-Rendel-Straße 14, Zimmer 2.17, öffentlich aus.<br />
Folgende umweltbezogene Stellu<strong>ng</strong>nahmen und Informationen liegen vor und können<br />
ei<strong>ng</strong>esehen werden:<br />
- Stellu<strong>ng</strong>nahme des Kreises Steinfurt vom 16.7.2013 zu Geräusch (Schall-)- und<br />
Geruchsimmissionen<br />
- Stellu<strong>ng</strong>nahme des Wasser- und Schiffahrtsamtes Rheine vom 18.7.2013 zu<br />
Geräuschimmissionen sowie zur Unzulässigkeit einer Entwässeru<strong>ng</strong> in den Dortmund-<br />
Ems-Kanal<br />
- Geruchsgutachten vom 17.7.2013 und Beurteilu<strong>ng</strong> der Schallimmissionssituation vom<br />
30.9.2013 des I<strong>ng</strong>.-Büros Richters & Hüls, Ahaus
Des Weiteren sind in den Begründu<strong>ng</strong>en einschl. Umweltbericht der<br />
Flächennutzu<strong>ng</strong>splanänderu<strong>ng</strong> und des Bebauu<strong>ng</strong>splanes ausführlichere umweltbezogene<br />
Informationen folgender Arten enthalten:<br />
- wesentliche Auswirku<strong>ng</strong>en auf den Menschen:<br />
- Informationen zu Geräuschimmissionen infolge der Geme<strong>ng</strong>elage (Dortmund-Ems-<br />
Kanal, a<strong>ng</strong>renzendes Gewerbegebiet mit Bunkerstation, Mineralölhandel,<br />
Laden/Bistro, Reithalle) und zu Geruchsimmissionen aufgrund der Lage im<br />
ländlichen Raum<br />
- wesentliche Auswirku<strong>ng</strong>en auf Landschaft, Tiere, biologische Vielfalt, Artenschutz:<br />
- es sind keine wesentlichen Beeinträchtigu<strong>ng</strong>en zu erwarten<br />
- wesentliche Auswirku<strong>ng</strong>en auf Boden und Wasser:<br />
- Versickeru<strong>ng</strong> des Niederschlagswassers vor Ort, Verlust von Bodenfunktionen durch<br />
Versiegelu<strong>ng</strong><br />
- Altlasten, Altstandorte, Altablageru<strong>ng</strong>en<br />
- ein konkreter Verdachtsfall liegt innerhalb des Pla<strong>ng</strong>ebietes nicht vor<br />
- wesentliche Auswirku<strong>ng</strong>en auf Luft, Klima, Klimaschutz:<br />
- es sind keine wesentlichen Auswirku<strong>ng</strong>en zu erwarten<br />
- Bilanzieru<strong>ng</strong> und Ausgleich des Ei<strong>ng</strong>riffs in Boden, Natur und Landschaft<br />
Während der Auslegu<strong>ng</strong>sfrist können Stellu<strong>ng</strong>nahmen bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Hörstel</strong> schriftlich<br />
oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellu<strong>ng</strong>nahmen<br />
können bei der Beschlussfassu<strong>ng</strong> über die Flächennutzu<strong>ng</strong>splanänderu<strong>ng</strong> und den<br />
Bebauu<strong>ng</strong>splan unberücksichtigt bleiben.<br />
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltu<strong>ng</strong>sgerichtsordnu<strong>ng</strong> ist unzulässig, soweit mit ihm<br />
Einwendu<strong>ng</strong>en geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegu<strong>ng</strong><br />
nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten gelten gemacht werden können.<br />
<strong>Hörstel</strong>, den 15.10.2013<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Hörstel</strong><br />
Der Bürgermeister<br />
Heinz Hüppe