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Stand: § 3 (1) BauGB / § 4 (1) BauGB - Stadt Hörstel

Stand: § 3 (1) BauGB / § 4 (1) BauGB - Stadt Hörstel

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Inhaltsübersicht<br />

I. Begründung<br />

1<br />

Begründung / Umweltbericht<br />

<strong>Stand</strong>: <strong>§</strong> 3 (2) <strong>BauGB</strong> / <strong>§</strong> 4 (2) <strong>BauGB</strong><br />

zum Bebauungsplan Nr. 106<br />

„Ferienhausgebiet Kanalstraße“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Hörstel</strong><br />

im <strong>Stadt</strong>teil Riesenbeck<br />

Aufstellungsbeschluss und räumlicher Geltungsbereich<br />

Einordnung in übergeordnete Planungen<br />

Planungsanlass, Planungskonzept<br />

Sonstige Planungsinhalte<br />

II. Umweltbericht<br />

Einleitung<br />

Inhalt und Ziele des Bebauungsplanes<br />

Ziele des Umweltschutzes und ihre Berücksichtigung<br />

Beschreibung der Umwelt<br />

Menschen, betroffene Bevölkerung<br />

Landschaft, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Artenschutz<br />

Boden und Wasser<br />

Luft, Klima und Klimaschutz<br />

Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Wirkungsgefüge, Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern<br />

Beschreibung der Umweltschutzmaßnahmen<br />

Vermeidung, Verminderung, Verringerung, Ausgleich<br />

Beschreibung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen<br />

Eingriffsbilanzierung<br />

Übersicht über anderweitige Lösungsmöglichkeiten<br />

Beschreibung der verwendeten technischen Verfahren / Methodik<br />

Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben<br />

Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der planbedingten<br />

erheblichen Umweltauswirkungen<br />

Zusammenfassung


2<br />

I. Begründung<br />

Aufstellungsbeschluss und räumlicher Geltungsbereich<br />

Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Hörstel</strong> hat am 15.05.2013 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 106<br />

"Ferienhausgebiet Kanalstraße" beschlossen.<br />

Der räumliche Geltungsbereich ist im Bebauungsplan geometrisch eindeutig festgesetzt und<br />

zudem der nachfolgenden zeichnerischen Darstellung zu entnehmen.<br />

Einordnung in übergeordnete Planungen<br />

3711-04, 3711-10<br />

Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Münster ist der Planbereich als Agrarbereich und<br />

Bereich für den Schutz der Landschaft dargestellt.<br />

In der geplanten Fortschreibung zum Regionalplan für den Regierungsbezirk Münster ist der<br />

Verfahrensbereich als Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich mit der Freiraumfunktion Schutz<br />

der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung dargestellt.<br />

Gemäß Landesentwicklungsplan LEP IV ist der Planbereich der Lärmschutzzone „C“ des<br />

Militärflugplatzes Hopsten zuzuordnen, in der langfristig von einer Lärmbelastung zwischen


3<br />

62 dB (A) und 67 dB (A) auszugehen ist. In diesem Zusammenhang wird jedoch darauf<br />

hingewiesen, dass der Flugplatz inzwischen geschlossen wurde und mit einer Aufhebung der<br />

Lärmschutzzone zu rechnen ist.<br />

Im wirksamen Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Hörstel</strong> ist der östliche Planbereich als Flächen<br />

für die Landwirtschaft und der westlich bebaute Bereich als gewerbliche Baufläche dargestellt.<br />

Auszug aus der Fortschreibung des<br />

Regionalplanes<br />

Auszug aus dem Flächennutzungsplan<br />

Um die Festsetzungen des Bebauungsplanes mit den Darstellungen des Flächennutzungsplanes<br />

in Einklang zu bringen, wird der Flächennutzungsplan im Rahmen eines<br />

parallelen Verfahrens den städtebaulichen Zielvorstellungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Hörstel</strong> angepasst.<br />

Planungsanlass, Planungskonzept<br />

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.106 "Ferienhausgebiet Kanalstraße" sollen die<br />

planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von Ferienwohnungen geschaffen werden.<br />

Der Planbereich umfasst eine Fläche von 5.400 m² von denen bereits 1.305 m² baulich genutzt<br />

werden und ist nordwestlich von Riesenbeck im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Hörstel</strong> am sogenannten<br />

„Nassen Dreieck“ gelegen.<br />

Das „Nasse Dreieck“ entstand 1916 in Bergeshövede mit dem Bau des Mittellandkanals, der<br />

hier an den Dortmund-Ems-Kanal anschloss. Es ist bis heute ein wichtiger Knotenpunkt in der<br />

Binnenschifffahrt.<br />

Das Nasse Dreieck mit seinen Brücken und der Schleuse Bergeshövede erlebte einen<br />

wirtschaftlichen Aufschwung mit Gaststätten und Geschäften, Handwerks- und<br />

Schiffsreparaturbetrieben. Davon zeugen noch heute der Hafen, die Bunkerstationen und<br />

weitere Einrichtungen.<br />

Mit dem Aufkommen der motorisierten Selbstfahrer und der Auflösung der Schleppschifffahrt<br />

gingen jedoch die Umsätze zurück, was zu Geschäftsaufgaben führte. Im Gegenzug<br />

entwickelte sich aber das „Nasse Dreieck“ in Ergänzung zur noch vorhandenen gewerblichen<br />

Nutzung immer mehr zu einem beliebten Ausflugsziel.


4<br />

Insbesondere durch die günstige Lage des Plangebietes zwischen Riesenbeck, Bevergern und<br />

Ibbenbüren am Dortmund-Ems-Kanal vor der Kulisse des Teutoburger Waldes bietet das<br />

„Nasse Dreieck“ als Ausgangs- und Zielpunkt für unterschiedlichste Freizeit- und<br />

Tourismusaktivitäten Potenzial für weitere touristische Entwicklungen.<br />

Entlang des Dortmund-Ems-Kanals gelangt man über die Bevergerner Schleuse, die rd. 8<br />

Höhenmeter überbrückt, zum Erholungsgebiet Torfmoorsee.<br />

Reitfreunde finden im Pferdemekka Riesenbeck umfangreiche Reitwege. Zudem liegt das<br />

Turniergelände des Zucht-, Reit- und Fahrvereins Riesenbeck e.V., auf dem auch zahlreiche<br />

internationale Veranstaltungen stattfinden, direkt am Schloss Surenburg.<br />

Radtouren durch abwechslungsreiche Landschaftsgeschichte und Wandern durch die Natur<br />

haben einen besonderen Stellenwert, verbunden mit dem Gedanken Freizeit, Erholung und<br />

Naturerleben miteinander stärker zu verbinden und die Region attraktiver zu machen.<br />

Das übersichtliche System an kombinierbaren Touren und zahlreichen Themenrouten im<br />

Münsterland bietet für jeden Freizeit- und Hobbyradler das richtige Programm.<br />

Radfreunde können auf eine Vielzahl an möglichen lokalen aber auch überregionalen<br />

Radrouten oder Teilabschnitte dieser in der unmittelbaren Umgebung zurückgreifen.<br />

Zu nennen sind z.B. die „100 Schlösser Route – Nordkurs“ (Schloss Surenburg), die „<strong>Hörstel</strong>er<br />

Mühlenroute“ (Knollmanns Mühle, Reinings Mühle, Klostermühle Gravenhorst, Kleimühle,<br />

Levedags Mühle), die „Sagenroute“ im Münsterland („Hexenküche“, „Heiliges Meer“) sowie die<br />

Ibbenbürener Radelrunde zu Kloster, Kanal und Klippen (Rundkurs 10 der Radregion<br />

Münsterland).<br />

Ganz in der Nähe des Kanals bieten sich ein Botanischer Garten und Naturagart, ein 40.000 m²<br />

großes Garten- und Tauchparadies für einen Besuch an. Wer bei der Überquerung des<br />

Teutoburger Waldes eine kleine Wanderung einplant, hat bei der markanten Felsformation<br />

„Dörenther Klippen“ einen hervorragenden Ausblick in das Münsterland.<br />

Für Familien mit Kindern gilt es, den Freizeitpark Sommerrodelbahn mit Märchenwald<br />

aufzusuchen.<br />

Bereits 2006 wurde im Gutachten zur Profilierung des touristischen Angebotes im Kreis<br />

Steinfurt, erstellt von Futour München, folgendes festgestellt:<br />

Der Tourismus ist schon jetzt ein nicht unerheblicher Wirtschaftsfaktor im Kreis Steinfurt.<br />

Die Erlebnismöglichkeiten (Wassertourismus) des Kanals sollten kontinuierlich ausgebaut und<br />

weiter entwickelt werden, denn sie sind ein interessanter Zusatzbaustein in der Region und<br />

erhöhen damit die Attraktivität für Gäste.<br />

Darüber hinaus wurde in der Studie zu den Entwicklungsperspektiven von Tourismus und<br />

Freizeit in <strong>Hörstel</strong> von inspektour – Das Tourismus- und Freizeitinstitut – herausgestellt, dass<br />

das „Nasse Dreieck“ mit dem Übergang verschiedener Landschaftsformen (vom Teutoburger<br />

Wald zur münsterländischen Parklandschaft) zu einer abwechslungsreichen Landschaft mit<br />

Alleinstellungsmerkmal zählt. Zudem führen an diesem <strong>Stand</strong>ort der (über-)regionale<br />

Dortmund-Ems-Kanal-Radweg sowie der lokale Kanalweg als Rad-/Wanderweg entlang. Das<br />

landschaftliche Idyll sowie die Lage an verschiedenen ((über-)regionalen) Rad- und<br />

Wanderwegen machen damit das „Nasse Dreieck“ zu einem besonderen touristischen<br />

Freizeitangebot.


5<br />

Anlässlich eines Inhaberwechsels ist nunmehr beabsichtigt, den bestehenden<br />

Schiffsausrüsterbetrieb (Bunkerstation, Lädchen/Bistro, Betriebsleiterwohnung) weiter zu<br />

führen; dabei ist eine Verlagerung des Lädchens bzw. des Bistros auf dem Grundstück, jedoch<br />

außerhalb des Planbereiches vorgesehen. Die westlich des Planbereiches angrenzenden<br />

gewerblichen Nutzungen sowie die vorhandene Reithalle bleiben bestehen.<br />

Die Modernisierung bzw. der Umbau der im Planbereich vorhandenen Bebauung ist geplant,<br />

dabei sind hier vornehmlich – neben den notwendigen Betriebswohnungen für die angrenzende<br />

gewerbliche Nutzung – Ferienwohnungen vorgesehen sowie auf der östlichen Freifläche der<br />

Bau neuer Ferienwohnungen.<br />

Die geplante Entwicklung von Ferienwohnungen dient dem Ziel den Tourismus im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

<strong>Hörstel</strong> zu fördern; dabei kommt dem <strong>Stand</strong>ort am „Nassen Dreieck“ eine besondere<br />

Bedeutung zu, da aufgrund der aufgezeigten Lage an den Schifffahrtsstraßen etc. ein<br />

unverwechselbares Alleinstellungsmerkmal gegeben ist.<br />

Planungsrechtlich ist der jetzige <strong>Stand</strong>ort derzeit als Außenbereich im Sinne von <strong>§</strong> 35 <strong>BauGB</strong><br />

zu bewerten; damit sind Nutzungen nur i.S. des <strong>§</strong> 35 <strong>BauGB</strong> möglich. Die von den<br />

Eigentümern geplanten Nutzungen sind zum jetzigen Zeitpunkt in dem geplanten Umfang<br />

planungsrechtlich nicht durchführbar. Um den Eigentümern dennoch die gewünschten<br />

Entwicklungsmöglichkeiten zu geben, ist zur Förderung des Tourismus geplant, den Bereich<br />

des Schiffsausrüsterbetriebes sowie die östlich anschließende zur Zeit noch als<br />

landwirtschaftliche Fläche genutzte Freifläche als Sondergebiet für Ferienhäuser auszuweisen.<br />

Entsprechend den städtebaulichen Zielsetzungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Hörstel</strong> wird ein Sondergebiet für<br />

die Erholung gemäß <strong>§</strong> 10 BauNVO festgesetzt.<br />

Zur Konkretisierung des Sondergebietes wird folgende Festsetzung in den Bebauungsplan<br />

aufgenommen:<br />

Das Sondergebiet Ferienhäuser dient zu Zwecken der Erholung dem touristisch genutzten<br />

Wohnen und den dazugehörigen Anlagen und Einrichtungen zur Versorgung des Gebietes.<br />

Zulässig sind innerhalb des als SO(1) festgesetzten Bereiches:<br />

1. die Errichtung von Ferienwohnungen und den dazugehörigen Nebenanlagen, Garagen<br />

und Stellplätzen<br />

2. je eine Wohnung für den Betriebsinhaber, den Betriebsleiter der Ferienwohnanlage und<br />

den Betriebsleiter des westlich angrenzenden vorhandenen Mineralölhandels<br />

3. Anlagen und Einrichtungen für die Ver- und Entsorgung, Platzverwaltung,<br />

Sanitäreinrichtungen etc.<br />

Zulässig sind innerhalb des als SO(2) festgesetzten Bereiches:<br />

4. ausschließlich die Errichtung von Ferienwohnungen und den dazugehörigen<br />

Nebenanlagen, Garagen und Stellplätze.<br />

Die überbaubare Fläche auf dem bereits bebauten Grundstück (SO(1)-Bereich) wird unter<br />

Berücksichtigung des Bestandes mit einer maximalen Grundflächenzahl von 0,6 und einer<br />

maximalen Geschossflächenzahl von 0,8 in offener maximal zweigeschossiger Bauweise<br />

festgesetzt.<br />

Der geplante Neubau von Ferienhäusern im SO(2)-Bereich soll dem Gebietstyp angepasst in<br />

aufgelockerter und wenig massiver Form erfolgen. Dementsprechend werden die<br />

überbaubaren Flächen in Verbindung mit einer eingeschossigen offenen Bauweise, einer


6<br />

maximalen Grundflächenzahl von 0,2 und einer maximal zulässigen Gebäude- bzw. Traufhöhe<br />

festgesetzt.<br />

Dabei soll besonders mit der Begrenzung der Gebäude- und Traufhöhe erreicht werden, dass<br />

die Baukörper sich harmonisch in die natürliche Umgebung einfügen. Gleichzeitig kann mit der<br />

vorgegebenen Höhenbegrenzung die Wirkung auf die Landschaft weitgehend gering gehalten<br />

werden.<br />

Um eine landschaftsgerechte Einbindung des Ferienhausgebietes zu erreichen wird ein 5 m<br />

breites Pflanzgebot entlang der östlichen und südlichen Plangebietsgrenze in den<br />

Bebauungsplan aufgenommen.<br />

Die Erschließung des Plangebietes erfolgt wie bisher über die Kanalstraße; dabei wird das<br />

Ferienhausgebiet über die nordwestlich angrenzende Wegeparzelle (Flurstück 82) außerhalb<br />

des im Plan festgesetzten Pflanzgebotes angebunden.<br />

Sonstige Planungsinhalte<br />

Natur und Landschaft<br />

Der Planbereich befindet sich nordwestlich der Ortslage von Riesenbeck und umfasst<br />

landwirtschaftliche Nutzflächen sowie das Grundstück eines Schiffsausrüsterbetriebes. Im<br />

Nordosten wird das Plangebiet vom Dortmund-Ems-Kanal, im Südosten durch eine 10 KV-<br />

Freileitung, im Südwesten von der Straße Kanalstraße und im Nordwesten durch ein<br />

angrenzendes Gewerbegebiet mit Reithalle begrenzt. Angrenzende Nutzungen im Umfeld sind<br />

Acker- und Grünlandflächen mit einzelnen Gehölzstrukturen sowie Gewerbeflächen.<br />

Südwestlich des Plangebietes ist ein geschütztes Biotop nach <strong>§</strong> 62 Landesgesetz (GB-3711-<br />

214) gelegen. Das Biotop besteht aus Röhrichten, natürlich oder naturnah sowie unverbaute<br />

stehende Binnengewässer sowie aus Bruch- und Sumpfwäldern. In einem Entwurf der<br />

Bezirksregierung Münster – Höhere Landschaftsbehörde, zur Ausweisung des Gebietes<br />

„Beermanns Venneken“ als Naturschutzgebiet, wird neben zwei westlich angrenzenden<br />

Teilbereichen die geschützte Biotopfläche als künftiges Naturschutzgebiet ausgewiesen.<br />

Der Verfahrensbereich sowie das geschützte Biotop aus dem Biotopkataster des LANUV<br />

(Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz) sind Teil der Biotopverbundfläche VB-<br />

MS-3711-005 mit regionaler Bedeutung. Nördlich des Dortmund-Ems-Kanals befindet sich eine<br />

Biotopverbundfläche VB-MS-3711-003 mit landesweiter Bedeutung.<br />

Aufgrund der geringen Artenvielfalt, ohne Vorkommen seltener oder geschützter Arten und der<br />

im und an den Planbereich angrenzenden vorhandenen Nutzungen (Schiffsausrüsterbetrieb,<br />

Reithalle, Mineralölhandel, intensive landwirtschaftliche Nutzung) hat das Plangebiet nur eine<br />

geringe Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere.<br />

Mit der geplanten baulichen Nutzung der bisher landwirtschaftlichen Flächen wird ein Eingriff in<br />

Natur und Landschaft, insbesondere durch die Versiegelung bisher landwirtschaftlich genutzter<br />

Flächen, hervorgerufen. Dieser Eingriff wird sowohl innerhalb als auch außerhalb des<br />

Planbereiches durch Neuanpflanzungen auf betriebseigenen Flächen des Vorhabenträgers<br />

ausgeglichen.<br />

Immissionsschutz<br />

Auf den Planbereich wirken Geruchs- und Geräuschbelastungen ein, die nachstehend näher<br />

beschrieben und zudem gutachterlich untersucht worden sind.


7<br />

Laut Kommentar zur Baunutzungsverordnung (Fickert/Fieseler) wird gegenüber Geräuschen<br />

den Ferienhausgebieten regulär der Schutzanspruch eines Allgemeinen Wohngebietes<br />

zugewiesen.<br />

Wegen der Lage (DEK/Dortmund-Ems-Kanal, angrenzendes Gewerbegebiet mit Bunkerstation,<br />

Lädchen/Bistro, Reithalle, Mineralölhandel etc.) ist für das dieser Planung zugrunde liegende<br />

Sondergebiet Ferienhäuser der Schutzanspruch eines Mischgebietes maßgebend, zumal die<br />

Schallquellen Schiffsverkehr (u.a. auch Nachtzeitraum), Bunker-/Liegestellenbetrieb,<br />

Betankung/Mineralölhandel und Verkaufsladen den Nutzungszweck des Ferienhausgebietes<br />

am Kanal teilweise bedingen und mit ihm untrennbar verbunden sind.<br />

Die Vereinbarkeit der geplanten Nutzung wird mit der Stellungnahme zur Beurteilung der<br />

Geräuschsituation Projekt Nr. L-3946-01 vom 30.09.2013, erstellt vom Ing.-Büro Richters und<br />

Hüls, Ahaus aufgezeigt, dabei wird vorausgesetzt, dass die Pumpe zur Schiffsbetankung mit<br />

einem vorhandenen Schallleistungspegel von LWA = 97,7 dB (A) eine Minderung auf LWA = 88<br />

dB (A) erfährt.<br />

Gegenüber Gerüchen wird Ferienhausgebieten der Schutzanspruch eines Wohngebietes<br />

zugestanden.<br />

Gemäß der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) gilt eine Geruchsbelastung innerhalb von<br />

Wohngebieten in der Regel als erhebliche Belästigung, wenn die Gesamtbelastung eine<br />

Geruchsstundenhäufigkeit von 10 % der Jahresstunden überschreitet. Wegen der Lage im<br />

landwirtschaftlichen Raum und der Verknüpfung der nordwestlich angrenzenden Pferdehaltung<br />

mit dem Ferienhausgebiet wird bezogen auf die Geruchssituation ein Immissionswert analog<br />

eines Dorfgebietes (15 %) angesetzt. Auch wenn die Pferdehaltung nicht innerhalb des<br />

Planbereiches gelegen ist, so ist sie doch auch als Nutzung für dieses Ferienhausgebiet<br />

gedacht. Gleichzeitig ist diese Pferdehaltung maßgebliche Geruchsquelle für das<br />

Ferienhausgebiet. Aufgrund dieser Verknüpfung der Pferdehaltung mit dem Ferienhausgebiet<br />

kann die Geruchsbelastung im westlichen Planbereich des Ferienhausgebietes von 15 %<br />

hingenommen werden. Für einen Großteil des Planbereiches ist eine<br />

Geruchsstundenhäufigkeit von 11 % bzw. 12 % ermittelt worden. Die im westlichen<br />

Randbereich ermittelte 15%ige Geruchsbelastung führt nicht zu schädlichen<br />

Umwelteinwirkungen.<br />

Ausgehend vom Schifffahrtsbetrieb sind Erschütterungs-/Schwingungsimmissionen im<br />

Nahbereich des Kanals möglich. Vorsorglich wird daher folgender Hinweis in den<br />

Bebauungsplan aufgenommen:<br />

Es wird empfohlen im Rahmen der Detailplanung (Erstellung der Gebäudeplanung) möglichen<br />

Erschütterungs-/Schwingungsimmissionen durch Schifffahrtsbetrieb im Nahbereich zum<br />

Dortmund-Ems-Kanal durch den Einbau einer Schwingungsisolierung (z.B. Federn,<br />

Gummimatten etc.) vorzubeugen. Ansprüche auf Entschädigungen aufgrund von Immissionen<br />

die durch den Betrieb des DEK entstehen (Lärm, Vibrationen, Wasser) bestehen nicht bzw.<br />

sind ausgeschlossen.<br />

Altlasten, Altstandorte, Altablagerungen<br />

Das Grundstück der Tankanlage (Kanalstraße 141) ist im Kataster über Altlasten und<br />

altlastenverdächtige Flächen unter der lfd. Nr.: 04-36 registriert.<br />

Im Jahre 2004 wurden im Rahmen einer Gefahrermittlung im Auftrag des Kreises Steinfurt<br />

Untersuchungen auf schädliche Bodenveränderungen im Bereich potentieller, nutzungsspezifischer<br />

Eintragsquellen (Tanks/tanktechnische Einrichtungen) vorgenommen.<br />

Im Bereich eines Abfüllplatzes wurden hierbei Belastungen durch Mineralölkohlenwasserstoffe<br />

festgestellt, die unter gutachterlicher Begleitung im Auftrag der Grundstückseigentümerin durch<br />

Bodenaustausch beseitigt wurden. Diese Teilfläche befindet sich westlich, direkt angrenzend an<br />

den Planbereich.


8<br />

An den innerhalb des Planbereiches noch vermutlich befindlichen tanktechnischen<br />

Einrichtungen wurden keine relevanten Schadstoffbelastungen im Boden nachgewiesen.<br />

Derzeit besteht daher kein Hinweis auf einen konkreten Verdacht einer schädlichen<br />

Bodenveränderung. In diesem Zusammenhang wird auf evtl. wasserrechtliche Restriktionen<br />

hingewiesen. Zudem sind erdbauliche Arbeiten in diesen Bereichen vorsorglich unter<br />

gutachterlicher Begleitung durchzuführen.<br />

Entsprechende Hinweise sind in den Bebauungsplan aufgenommen worden.<br />

Ver- und Entsorgung, Gewässer<br />

Die Versorgung des Verfahrensbereiches mit Wasser, Gas, Strom und Telekommunikationsleitungen<br />

erfolgt durch die zuständigen Versorgungsträger.<br />

Unter Beachtung der Bestimmungen des geltenden Abfallgesetzes werden die anfallenden<br />

Abfallstoffe eingesammelt und ordnungsgemäß entsorgt.<br />

Innerhalb des Gemeindegebietes werden in ausreichendem Maße an geeigneten Stellen<br />

Depot-Container zur Sammlung wiederverwertbarer Abfallstoffe aufgestellt. Aus Gründen der<br />

notwendigen Flexibilität wird jedoch auf eine Festsetzung entsprechender <strong>Stand</strong>orte im<br />

Bebauungsplan verzichtet.<br />

Entlang der östlichen Planbereichsgrenze verläuft eine 10 KV Freileitung mit einem beidseitig<br />

8 m breiten Schutzstreifen. Im Bebauungsplan ist vorgegeben, dass im Bereich des<br />

Schutzstreifens nur Gehölze mit geringer Wuchshöhe Verwendung finden dürfen.<br />

Die 30 KV Freileitung, die ca. 9 m weiter westlich verläuft, wurde bereits südlich des Dortmund-<br />

Ems-Kanals unterirdisch verlegt. Die Trasse für das 30 KV Erdkabel verläuft dabei innerhalb<br />

des Planbereiches östlich der vorhandenen Bebauung und ist entsprechend mit einer mit<br />

einem Leitungsrecht zu belastenden Fläche versehen. Nordöstlich außerhalb des<br />

Planbereiches sind Leitungsmasten vorhanden, von denen aus die Elektroversorgung über<br />

Freileitungen (10KV, 30KV) nach Nordosten über den Kanal geführt wird.<br />

Unter Beachtung der Bestimmungen des geltenden Abfallgesetzes werden die anfallenden<br />

Abfallstoffe eingesammelt und ordnungsgemäß entsorgt.<br />

Das anfallende Schmutzwasser wird über eine vorhandene Druckrohrleitung der Kanalisation in<br />

der Kanalstraße zugeführt.<br />

Das Niederschlagswasser wird vor Ort versickert bzw. in ein Gewässer eingeleitet.<br />

Gewässer sind im Planbereich nicht vorhanden.<br />

Nordöstlich grenzt der Planbereich an den Dortmund-Ems-Kanal (DEK) an.<br />

Im betreffenden Kanalabschnitt befindet sich die Liegestelle Bergeshövede.<br />

Baudenkmale, Bodendenkmale<br />

Innerhalb des Planbereiches als auch im Umfeld befinden sich keine Baudenkmale noch<br />

sonstige Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW) bzw. Objekte, die im<br />

Verzeichnis des zu schützenden Kulturgutes der <strong>Stadt</strong> <strong>Hörstel</strong> von 1983, ausgestellt vom<br />

Westfälischen Amt für Denkmalpflege, enthalten sind.<br />

Sollten Bodendenkmäler entdeckt werden, wird durch entsprechenden Hinweis im<br />

Bebauungsplan sichergestellt, dass dies der <strong>Stadt</strong> und dem Amt für Bodendenkmalpflege<br />

unverzüglich angezeigt wird.


9<br />

Bergbau<br />

Der Planbereich liegt über einem verliehenen Bergwerksfeld, ohne dass bisher der Abbau<br />

umgegangen ist, umgeht oder in absehbarer Zeit umgehen wird.<br />

Kampfmittelvorkommen<br />

Kampfmittelvorkommen sind für den Planbereich nicht bekannt.<br />

Bodenordnung, Kosten<br />

Bodenordnende Maßnahmen durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Hörstel</strong> sind nicht erforderlich. Die Planbereichsflächen<br />

sind im Eigentum des Vorhabenträgers.<br />

Über einen entsprechenden städtebaulichen Vertrag zwischen der <strong>Stadt</strong> und dem<br />

Vorhabenträger wird geregelt, dass die mit der Durchführung des Bebauungsplanes<br />

verbundenen Kosten (z.B. Planungskosten, Gutachterkosten, Ausgleichskosten etc.) vom<br />

Vorhabenträger geleistet werden.


10<br />

II. Umweltbericht<br />

Seit dem Inkrafttreten des Europarechtsanpassungsgesetzes Bau am 20. Juli 2004 ist für alle<br />

Bauleitpläne eine Umweltprüfung vorzunehmen, sofern nicht die Voraussetzungen für ein<br />

vereinfachtes Verfahren nach <strong>§</strong> 13 Baugesetzbuch vorliegen.<br />

Nach <strong>§</strong> 1 des Baugesetzbuches sind bei der Aufstellung, Änderung oder Aufhebung der<br />

Bauleitpläne insbesondere die unter Abs. 6 aufgeführten Belange zu berücksichtigen. Hierzu<br />

gehören neben anderen Belangen (z.B. Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, Bedürfnisse der<br />

Wirtschaft etc.) auch die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes, die Belange des<br />

Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere des<br />

Naturhaushaltes, des Wassers, der Luft und des Bodens sowie des Klimas.<br />

Hinsichtlich der Belange von Natur und Landschaft ist die Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes<br />

zu beachten. Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne dieses Gesetzes sind<br />

Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen, die die Leistungsfähigkeit des<br />

Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen können.<br />

Die Eingriffsregelung wird integriert im Umweltbericht abgearbeitet.<br />

Mit der <strong>BauGB</strong>-Novelle 2011 sind der Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel in<br />

Anknüpfung an den Nachhaltigkeitsgrundsatz in <strong>§</strong> 1 Abs. 5 <strong>BauGB</strong> sozusagen als<br />

Programmsatz in das städtebauliche Leitbild integriert worden. Dabei „soll den Erfordernissen<br />

des Klimaschutzes sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch<br />

solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden“. Die<br />

Belange des Klimaschutzes sind daher bei der Aufstellung von Bauleitplänen verstärkt in die<br />

Abwägung einzustellen.<br />

Einleitung<br />

Inhalt und Ziele der Bauleitplanung<br />

Mit der Bauleitplanung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von<br />

Ferienwohnungen geschaffen werden.<br />

Entsprechend den städtebaulichen Zielsetzungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Hörstel</strong> wird ein Sondergebiet für<br />

die Erholung gemäß <strong>§</strong> 10 BauNVO festgesetzt.<br />

Der Planbereich umfasst eine Fläche von 5.400 m² von denen bereits 1.305 m² baulich genutzt<br />

werden und ist nordwestlich von Riesenbeck im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Hörstel</strong> am sogenannten<br />

„Nassen Dreieck“ gelegen.<br />

Das „Nasse Dreieck“ entstand 1916 in Bergeshövede mit dem Bau des Mittellandkanals, der<br />

hier an den Dortmund-Ems-Kanal anschloss. Es ist bis heute ein wichtiger Knotenpunkt in der<br />

Binnenschifffahrt.<br />

Mit dem Aufkommen der motorisierten Selbstfahrer und der Auflösung der Schleppschifffahrt<br />

gingen jedoch die Umsätze zurück, das „Nasse Dreieck“ entwickelte sich in Ergänzung zur noch<br />

vorhandenen gewerblichen Nutzung zu einem beliebten Ausflugsziel.<br />

Es ist nunmehr beabsichtigt, den bestehenden Schiffsausrüsterbetrieb (Bunkerstation,<br />

Lädchen/Bistro, Betriebsleiterwohnung) weiter zu führen; dabei ist eine Verlagerung des<br />

Lädchens bzw. des Bistros auf dem Grundstück, jedoch außerhalb des Planbereiches<br />

vorgesehen. Die westlich des Planbereiches angrenzenden gewerblichen Nutzungen sowie die<br />

vorhandene Reithalle bleiben bestehen.<br />

Zur Förderung des Tourismus ist die Modernisierung bzw. der Umbau der im Planbereich<br />

vorhandenen Bebauung geplant, dabei sind hier vornehmlich notwendige Betriebswohnungen


11<br />

für die angrenzende gewerbliche Nutzung nebst Ferienwohnungen vorgesehen sowie auf der<br />

östlichen Freifläche der Bau neuer Ferienwohnungen.<br />

Die geplante Entwicklung von Ferienwohnungen dient dem Ziel den Tourismus im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

<strong>Hörstel</strong> zu fördern; dabei kommt dem <strong>Stand</strong>ort am „Nassen Dreieck“ eine besondere Bedeutung<br />

zu, da aufgrund der aufgezeigten Lage an den Schifffahrtsstraßen etc. ein unverwechselbares<br />

Alleinstellungsmerkmal gegeben ist.<br />

Auf den Planbereich wirken Geruchs- und Geräuschbelastungen ein.<br />

Die grundsätzliche Vereinbarkeit des geplanten Ferienhausgebietes mit der Umgebungsnutzung<br />

ist mit der Geruchsimmissionsprognose Projekt Nr. G-3859-02 vom 17.07.2013 und der<br />

Stellungnahme zur Beurteilung der Geräuschsituation Projekt Nr. L-3946-01 vom 30.09.2013,<br />

erstellt vom Ing.-Büro Richters und Hüls, Ahaus festgestellt worden. Dies setzt voraus, dass die<br />

Pumpe zur Schiffsbetankung mit einem vorhandenen Schallleistungspegel von LWA = 97,7 dB<br />

(A) auf LWA = 88 dB (A) gemindert wird.<br />

Mit der geplanten baulichen Nutzung der bisher landwirtschaftlichen Flächen wird ein Eingriff in<br />

Natur und Landschaft, insbesondere durch die Versiegelung bisher landwirtschaftlich genutzter<br />

Flächen, hervorgerufen. Dieser Eingriff wird sowohl innerhalb als auch außerhalb des<br />

Planbereiches durch Neuanpflanzungen auf betriebseigenen Flächen des Vorhabenträgers<br />

ausgeglichen.<br />

Ziele des Umweltschutzes und ihre Berücksichtigung<br />

Für die Bauleitplanung relevant sind die folgenden, in den Fachgesetzen und Fachplänen<br />

festgelegten Ziele des Umweltschutzes.<br />

Bundesnaturschutzgesetz, Landschaftsgesetz NRW:<br />

Natur und Landschaft sind im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu<br />

pflegen und zu entwickeln, dass<br />

1. die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts,<br />

2. die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,<br />

3. die Pflanzen- und Tierwelt sowie<br />

4. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft<br />

als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und<br />

Landschaft nachhaltig gesichert sind.<br />

Der Verursacher eines Eingriffs ist zu verpflichten, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur<br />

und Landschaft zu unterlassen sowie unvermeidbare Beeinträchtigungen innerhalb einer von<br />

der zuständigen Behörde zu bestimmenden Frist auszugleichen, soweit es zur Verwirklichung<br />

der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege erforderlich ist.<br />

Baugesetzbuch:<br />

Mit Grund und Boden soll sparsam umgegangen werden; dabei sind zur Verringerung der<br />

zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der<br />

Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen,<br />

Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenverdichtung zu nutzen sowie<br />

Bodenversiegelung auf das notwendige Maß zu begrenzen. Landwirtschaftlich, als Wald oder<br />

für Wohnzwecke genutzte Flächen sollen nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden.<br />

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung:<br />

Zweck dieses Gesetzes ist es sicherzustellen, dass bei bestimmten öffentlichen und privaten<br />

Vorhaben zur wirksamen Umweltvorsorge nach einheitlichen Grundsätzen<br />

1. die Auswirkungen auf die Umwelt frühzeitig und umfassend ermittelt, beschrieben und<br />

bewertet werden,


12<br />

2. das Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung so früh wie möglich bei allen behördlichen<br />

Entscheidungen über die Zulässigkeit berücksichtigt wird.<br />

Bundesimmissionsschutzgesetz inkl. Verordnungen:<br />

Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre<br />

sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädigenden Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie<br />

Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens von Immissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile und<br />

Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme,<br />

Strahlen und ähnliche Erscheinungen).<br />

TA Lärm:<br />

Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch<br />

Geräusche sowie deren Vorsorge.<br />

DIN 18005:<br />

Als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse für die Bevölkerung ist ein ausreichender<br />

Schallschutz notwendig.<br />

Die genannten Ziele werden nachfolgend in der Bewertung der Umweltauswirkungen sowie der<br />

Festlegung der Umweltschutzmaßnahmen berücksichtigt.<br />

Beschreibung der Umwelt<br />

Menschen, betroffene Bevölkerung<br />

Innerhalb des Planbereiches ist ein Schiffsausrüsterbetrieb (Bunkerstation, Lädchen/Bistro,<br />

Betriebsleiterwohnung) vorhanden. Westlich grenzt gewerbliche Nutzung und eine Reithalle an.<br />

Im betreffenden Kanalabschnitt befindet sich die Liegestelle Bergeshövede. Das nächste<br />

Wohnhaus im Außenbereich ist in einem Abstand von rd. 60 m südöstlich des<br />

Verfahrensbereiches gelegen. Auf den Planbereich wirken Geruchs- und Geräuschbelastungen<br />

ein.<br />

Landschaft, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Artenschutz<br />

Der Planbereich befindet sich nordwestlich der Ortslage von Riesenbeck und umfasst<br />

landwirtschaftliche Nutzflächen sowie das Grundstück eines Schiffsausrüsterbetriebes. Im<br />

Nordosten wird das Plangebiet vom Dortmund-Ems-Kanal, im Südosten durch eine 10 KV-<br />

Freileitung, im Südwesten von der Straße Kanalstraße und im Nordwesten durch ein<br />

angrenzendes Gewerbegebiet mit Reithalle begrenzt.<br />

Angrenzende Nutzungen im Umfeld sind Acker- und Grünlandflächen mit einzelnen<br />

Gehölzstrukturen sowie Gewerbeflächen.<br />

Das Plangebiet liegt im vorgesehenen Geltungsbereich des Landschaftsplanes LP-Nr. 6<br />

„Ibbenbüren-Süd / <strong>Hörstel</strong>-Süd“, für den bisher lediglich ein Aufstellungsbeschluss gefasst<br />

wurde.<br />

Naturräumlich liegt das Gelände in der Untereinheit 535.33 „Ibbenbürener Senke“ in der<br />

Haupteinheit 535 „Osnabrücker Hügelland“. Die hier verbreiteten geologischen Ablagerungen<br />

sind Sande und Lehme. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen werden überwiegend als<br />

Grünland z.T. auch ackerbaulich genutzt.<br />

Südwestlich des Plangebietes ist ein geschütztes Biotop nach <strong>§</strong> 62 Landesgesetz (GB-3711-<br />

214) gelegen. Das Biotop besteht aus Röhrichten, natürlich oder naturnah sowie unverbaute<br />

stehende Binnengewässer sowie aus Bruch- und Sumpfwäldern. In einem Entwurf der<br />

Bezirksregierung Münster – Höhere Landschaftsbehörde, zur Ausweisung des Gebietes


13<br />

„Beermanns Venneken“ als Naturschutzgebiet, wird neben zwei westlich angrenzenden<br />

Teilbereichen die geschützte Biotopfläche als künftiges Naturschutzgebiet ausgewiesen.<br />

Der östliche Verfahrensbereich sowie das geschützte Biotop aus dem Biotopkataster des<br />

LANUV (Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz) sind Teil der<br />

Biotopverbundfläche VB-MS-3711-005 mit regionaler Bedeutung. Nördlich des Dortmund-Ems-<br />

Kanals befindet sich eine Biotopverbundfläche VB-MS-3711-003 mit landesweiter Bedeutung.<br />

Weitere Naturschutzgebiete, FFH- oder Landschaftsschutzgebiete, Wasserschutzgebiete,<br />

Naturdenkmale oder Biotope, die gem. <strong>§</strong> 62 LG NRW geschützt sind, sind für das Plangebiet<br />

und dessen Umfeld nicht angegeben.<br />

Entsprechend der standörtlichen Gegebenheiten ist die vorherrschende potentielle natürliche<br />

Vegetation im Plangebiet der Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli) mit Übergängen zum<br />

Flattergras-Buchenwald (Milio Fagetum). Kennzeichnende Bäume der natürlichen<br />

Waldgesellschaft sind insbesondere Stieleiche (Quercus robur), Hainbuche (Carpinus betulus),<br />

Buche (Fagus sylvatica) und untergeordnet Vogelkirsche (Prunus avium), Schwarzerle (Alnus<br />

glutinosa), Esche (Fraxinus excelsior), Bergahorn (Acer pseudoplatanus) und Eberesche<br />

(Sorbus aucuparia) sowie die Sträucher Hasel (Corylus avellana), Weißdorn (Crataegus<br />

oxyacantha und monogyna), Faulbaum (Rhamnus frangula) und Brombeeren (Rubus spec.).<br />

Als Gehölze der Pionier- und Ersatzgesellschaften kommen Schneeball (Virburnum opulus),<br />

Schlehe (Prunus spinosa), Hundsrose (Rosa canina), Salweide (Salix caprea), Grauweide<br />

(Salix cinerea), Zitterpappel (Populus tremula), Sandbirke (Betula pendula) und das<br />

Waldgeißblatt (Lonicera periclymenum) hinzu.<br />

Artenschutz:<br />

Als Arbeitshilfe für die Berücksichtigung der Belange des Artenschutzes in der Bauleitplanung<br />

hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) eine Liste der<br />

planungsrelevanten Arten in NRW sowie großmaßstäbliche Angaben über deren Vorkommen<br />

in den einzelnen Regionen des Landes herausgegeben (FIS). Darüber hinaus führt das LANUV<br />

ein Fundortkataster der planungsrelevanten Arten, deren Inhalte projektbezogen Verwendung<br />

finden.<br />

Im Fundortkataster des LANUV für das Vorkommen von planungsrelevanten Arten liegen für<br />

das Plangebiet und die unmittelbare Umgebung keine Angaben vor (LINFOS 04/2013).<br />

Es liegen keine weiteren Informationen über das Vorkommen planungsrelevanter Arten bzw.<br />

sonstiger geschützter Arten im Plangebiet vor. Es gibt weiterhin keine Hinweise seitens der<br />

beteiligten und zuständigen Behörden auf das Vorkommen dieser Arten. Detaillierte floristische<br />

oder faunistische Untersuchungen sind nicht vorhanden und wurden bislang auch nicht für<br />

erforderlich gehalten. Der <strong>Stadt</strong> <strong>Hörstel</strong> liegen von daher keine Informationen über das<br />

Vorkommen der oben angesprochenen planungsrelevanten Arten bzw. sonstiger geschützter<br />

Arten im Plangebiet vor.<br />

Nach der Liste der „Planungsrelevanten Arten“ in NRW für das Messtischblatt 3711 (<strong>Hörstel</strong>)<br />

bieten die im Plangebiet vorhandenen bzw. unmittelbar angrenzenden Lebensraumtypen:<br />

Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken, Äcker und Weinberge potentiell geeignete<br />

Lebensräume für 12 Fledermaus-, 4 Amphibien- und 28 Vogelarten sowie eine Reptilienart.<br />

Wegen der anthropogenen Überformung der kleinteiligen Planbereichsfläche ohne Baum- und<br />

Gehölzstrukturen, den vorhandenen Nutzungen, der begrenzenden Straße und des<br />

begrenzenden Dortmund-Ems-Kanals sowie aufgrund der Habitatausprägung und ihrer<br />

Lebensraumansprüche können die aufgezeigten planungsrelevanten Arten für das Plangebiet<br />

unberücksichtigt bleiben.


14<br />

Aus Artenschutzgründen (<strong>§</strong> 44 Abs. 1 BNatSchG ff) ist es erforderlich, unmittelbar vor den<br />

Bauarbeiten an Gebäuden zu prüfen, ob sich geschützte Tierarten oder deren Fortpflanzungsund<br />

Ruhestätten im Baubereich befinden. In diesen Fällen ist das Vorkommen unmittelbar beim<br />

Umwelt- und Planungsamt, Untere Landschaftsbehörde, des Kreises Steinfurt anzuzeigen.<br />

Boden und Wasser<br />

Altlasten, Altstandorte, Altablagerungen<br />

Naturräumlich liegt das Plangebiet in der Untereinheit 535.33 „Ibbenbürener Senke“ in der<br />

Haupteinheit 535 „Osnabrücker Hügelland“. Die hier verbreiteten geologischen Ablagerungen<br />

sind Sande und Lehme. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen werden überwiegend als<br />

Grünland z.T. auch ackerbaulich genutzt.<br />

Der Bereich des Bebauungsplanes wird von Typischem Gley und Podsol-Gley eingenommen.<br />

Auf diesen Böden befindet sich meist Grünland, auf etwas höher gelegenen Flächen auch<br />

Acker, der nur geringe Erträge erzielt.<br />

Die Gleye bestehen aus 10 - 20 dm mächtigem Mittel- und Feinsanden, stellenweise auch<br />

schwach lehmigen und schluffigen Sanden aus Nachschüttsanden des Mittelpleistozän und<br />

aus Terrassenablagerungen des Jungpleistozän, zum Teil auch aus Flugsandablagerungen<br />

des Jungpleistozän bis Holozän. In tieferen Bodenschichten finden sich lehmige, schwach<br />

steinige Sande und sandige Lehme aus der Grundmoräne (Mittelpleistozän) und stellenweise<br />

aus Solifluktionsbildung (Jungpleistozän).<br />

Die Böden weisen eine geringe Sorptionsfähigkeit und eine hohe Wasserdurchlässigkeit auf.<br />

Die beschriebenen Podsol-Gleye und Typische Gleye sind keine schutzwürdigen Böden nach<br />

dem BBodSchG.<br />

Gewässer sind im Planbereich nicht vorhanden.<br />

Nordöstlich grenzt der Planbereich an den Dortmund-Ems-Kanal (DEK) an.<br />

Im betreffenden Planabschnitt befindet sich die Liegestelle Bergeshövede.<br />

Das Grundstück der Tankanlage (Kanalstraße 141) ist im Kataster über Altlasten und<br />

altlastenverdächtige Flächen unter der lfd. Nr.: 04-36 registriert.<br />

Im Jahre 2004 wurden im Rahmen einer Gefahrermittlung im Auftrag des Kreises Steinfurt<br />

Untersuchungen auf schädliche Bodenveränderungen im Bereich potentieller, nutzungsspezifischer<br />

Eintragsquellen (Tanks/tanktechnische Einrichtungen) vorgenommen.<br />

Im Bereich eines Abfüllplatzes wurden hierbei Belastungen durch Mineralölkohlenwasserstoffe<br />

festgestellt, die unter gutachterlicher Begleitung im Auftrag der Grundstückseigentümerin durch<br />

Bodenaustausch beseitigt wurden. Diese Teilfläche befindet sich westlich, direkt angrenzend an<br />

den Planbereich.<br />

An den innerhalb des Planbereiches noch vermutlich befindlichen tanktechnischen<br />

Einrichtungen wurden keine relevanten Schadstoffbelastungen im Boden nachgewiesen.<br />

Derzeit besteht daher kein Hinweis auf einen konkreten Verdacht einer schädlichen<br />

Bodenveränderung.<br />

Luft, Klima und Klimaschutz<br />

Der Verfahrensbereich liegt im Einflussbereich der Landwirtschaft, der angrenzenden<br />

Gewerbenutzung mit Reithalle und des angrenzenden Dortmund-Ems-Kanals.<br />

Der betroffene Bereich weist gegenwärtig keine hervorzuhebende Bedeutung hinsichtlich der<br />

klimatischen Verhältnisse für den Ortsbereich von Riesenbeck (Luftaustausch,<br />

Kaltluftentstehung) auf. Die vorhandene Vegetation hat lediglich Auswirkungen auf das<br />

Mikroklima durch Luftregeneration (Bindung von CO 2 und Staub).


15<br />

Den Erfordernissen des Klimaschutzes soll sowohl durch Maßnahmen die dem Klimawandel<br />

entgegenwirken, als auch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung<br />

getragen werden.<br />

Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Denkmalpflege und Denkmalschutz<br />

Es sind keine Baudenkmale innerhalb des Plangebietes vorhanden. Innerhalb des<br />

Planbereiches als auch im Umfeld befinden sich keine Baudenkmale noch sonstige Denkmäler<br />

im Sinne des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW) bzw. Objekte, die im Verzeichnis des zu<br />

schützenden Kulturgutes der <strong>Stadt</strong> <strong>Hörstel</strong> von 1983, ausgestellt vom Westfälischen Amt für<br />

Denkmalpflege, enthalten sind.<br />

Bodendenkmale (kulturgeschichtliche Bodenfunde, d.h. Mauerwerk, Einzelfunde, aber auch<br />

Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) sind nicht bekannt, könnten aber bei<br />

Ausschachtungsarbeiten entdeckt werden.<br />

Der Planbereich liegt über einem verliehenen Bergwerksfeld, ohne dass bisher der Abbau<br />

umgegangen ist, umgeht oder in absehbarer Zeit umgehen wird.<br />

Wirkungsgefüge, Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern<br />

Es werden keine Wirkungsgefüge/Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Mensch<br />

einerseits und Tier, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima sowie Kultur- und Sachgütern<br />

andererseits erwartet, die besonders herauszustellen wären.<br />

Die Vereinbarkeit zu den einzelnen Schutzgütern hat sich bereits im Laufe der zurückliegenden<br />

Jahre gezeigt in denen hier Wanderwege und ein Aussichtspunkt mit Gedenkstein angelegt und<br />

das „Nasse Dreieck“ zu einem beliebten Ausflugsziel von Touristen und der einheimischen<br />

Bevölkerung geworden ist.<br />

Beschreibung der Umweltschutzmaßnahmen<br />

Vermeidung, Verminderung, Verringerung, Ausgleich<br />

Ein Verbrauch wertvoller Flächen für Natur und Landschaft wird vermieden, zumal die<br />

Entwicklungen im Bereich vorhandener versiegelter und intensiv landwirtschaftlich genutzter<br />

Flächen im Anschluss an eine vorhandene Bebauung vorgesehen sind.<br />

Die Entdeckung von Bodendenkmalen ist der <strong>Stadt</strong> <strong>Hörstel</strong> und dem Landschaftsverband<br />

Westfalen – Lippe, Westf. Museum für Archäologie / Amt für Bodendenkmalpflege, Münster,<br />

unverzüglich anzuzeigen und die Entdeckungsstätte mind. drei Werktage in unverändertem<br />

Zustand zu erhalten (<strong>§</strong><strong>§</strong> 15, 16 DSchG). Hierauf wird im Bebauungsplan hingewiesen.<br />

Zur Verminderung der Eingriffe in Natur und Landschaft wird den Bauherren empfohlen,<br />

regenerative Energien (z.B. Solarenergie) zu nutzen sowie unbelastetes Niederschlagswasser<br />

(z.B. von Dachflächen) für Bewässerungszwecke zu verwenden.<br />

Das Niederschlagswasser wird vor Ort versickert, verrieselt bzw. in ein Gewässer eingeleitet.<br />

Durch einen sachgerechten Umgang mit Abfällen und Abwasser auf der Grundlage geltender<br />

Gesetze werden Belastungen der Umwelt vermieden.<br />

Um die Wirkung auf das Orts- und Landschaftsbild so gering wie möglich zu halten werden<br />

Höhenbegrenzungen für die Gebäude in den Bebauungsplan aufgenommen.


16<br />

Durch die Inanspruchnahme der bisher landwirtschaftlich genutzten Ackerfläche im SO(2)-<br />

Bereich wird ein Eingriff in Natur und Landschaft vorbereitet.<br />

Dieser Eingriff wird sowohl innerhalb als auch außerhalb des Planbereiches durch<br />

Neuanpflanzungen auf betriebseigenen Flächen des Vorhabenträgers ausgeglichen.<br />

Beschreibung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen<br />

Bei einem Unterbleiben der Planung, der sog. Nullvariante, würde die bisherige Nutzung<br />

fortgeführt.<br />

Daraus würden sich keine abweichenden Umweltauswirkungen ergeben.<br />

Bei Durchführung der Planung ist folgende Entwicklung des Umweltzustands zu erwarten:<br />

Menschen, betroffene Bevölkerung<br />

Auf den Planbereich wirken Geruchs- und Geräuschbelastungen ein.<br />

Für das dieser Planung zugrunde liegende Sondergebiet Ferienhäuser ist der Schutzanspruch<br />

eines Mischgebietes maßgebend, zumal die Schallquellen Schiffsverkehr (u.a. auch<br />

Nachtzeitraum), Bunker-/Liegestellenbetrieb, Betankung/Mineralölhandel und Verkaufsladen<br />

den Nutzungszweck des Ferienhausgebietes am Kanal teilweise bedingen und mit ihm<br />

untrennbar verbunden sind.<br />

Bezogen auf die Geruchssituation wird ein Immissionswert analog eines Dorfgebietes (15 %)<br />

angesetzt. Maßgebliche Geruchsquelle für das Ferienhausgebiet ist die angrenzend an den<br />

Planbereich vorhandene Pferdehaltung, die auch als Nutzung für dieses Ferienhausgebiet<br />

gedacht ist. Aufgrund dieser Verknüpfung der Pferdehaltung mit dem Ferienhausgebiet kann die<br />

Geruchsbelastung im westlichen Planbereich des Ferienhausgebietes von 15 % hingenommen<br />

werden.<br />

Die grundsätzliche Vereinbarkeit des geplanten Ferienhausgebietes mit der Umgebungsnutzung<br />

ist mit der Geruchsimmissionsprognose Projekt Nr. G-3859-02 vom 17.07.2013 und der<br />

Stellungnahme zur Beurteilung der Geräuschsituation Projekt Nr. L-3946-01 vom 30.09.2013,<br />

erstellt vom Ing.-Büro Richters und Hüls, Ahaus festgestellt worden. Dies setzt voraus, dass die<br />

Pumpe zur Schiffsbetankung mit einem vorhandenen Schallleistungspegel von LWA = 97,7 dB<br />

(A) auf LWA = 88 dB (A) gemindert wird.<br />

Ausgehend vom Schifffahrtsbetrieb sind Erschütterungs-/Schwingungsimmissionen im<br />

Nahbereich des Kanals möglich. Vorsorglich wird hierauf im Bebauungsplan hingewiesen.<br />

Unzumutbare Beeinträchtigungen für die Menschen im Planbereich als auch im Umfeld sind<br />

nicht zu erkennen.<br />

Landschaft, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Artenschutz<br />

Hinsichtlich der Tier- und Pflanzenwelt bedeutet die Inanspruchnahme der bisher<br />

landwirtschaftlich genutzten Ackerfläche im SO(2)-Bereich einen Verlust an Lebensraum.<br />

Da die Errichtung von Ferienwohnungen ausschließlich auf Flächen mit geringer Artenvielfalt<br />

realisiert werden soll und darüber hinaus das Vorkommen seltener Pflanzen und Tiere in<br />

diesem Bereich nicht bekannt ist, sind wesentliche Beeinträchtigungen der Tier- und<br />

Pflanzenwelt sowie der biologischen Vielfalt nicht zu erwarten.<br />

Erhebliche oder nachhaltige negative Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild sind<br />

aufgrund der Planung nicht zu erwarten.<br />

Die Umsetzung der Bauleitplanung wird voraussichtlich keine erheblichen Auswirkungen auf<br />

das geschützte Biotop (GB-3711-214) oder auf die Biotopverbundfläche VB-MS-3711-003


17<br />

haben, da mit der geplanten Anpflanzung im Randbereich eine landschaftsgerechte<br />

Abgrenzung vorgenommen wird.<br />

Erhebliche Auswirkungen auf die Belange des Artenschutzes werden nach heutigem <strong>Stand</strong><br />

nicht gesehen. Verbleibende Auswirkungen werden durch die Neuanlage von Bepflanzungen<br />

vermindert bzw. vermieden.<br />

Eine Betroffenheit durch den Verlust von Lebensräumen oder eine Beeinträchtigung der<br />

ökologischen Funktion der Fortpflanzungsstätten sind voraussichtlich nicht zu erwarten.<br />

Boden und Wasser<br />

Altlasten, Altstandorte, Altablagerungen<br />

Auswirkungen auf den Boden sind insofern zu erwarten, als durch die zusätzliche<br />

Inanspruchnahme bisher unversiegelter Flächen für die Errichtung von Ferienwohnungen der<br />

Mutterboden abgetragen und die Bodenoberfläche versiegelt wird, so dass diese Flächen keine<br />

ökologische Regelungsfunktion mehr übernehmen können.<br />

Erhebliche oder nachhaltige Auswirkungen auf das Grundwasser sind nicht zu erwarten, zumal<br />

das anfallende Niederschlagswasser vor Ort verbleibt.<br />

Da Schadstoffbelastungen nicht völlig ausgeschlossen werden können wird im Bebauungsplan<br />

vorsorglich darauf hingewiesen, dass erdbauliche Arbeiten im Bereich vorhandener<br />

tanktechnischer Einrichtungen unter gutachterlicher Begleitung unter Beteiligung der Unteren<br />

Bodenbehörde und Unteren Wasserbehörde (Kreis Steinfurt) durchzuführen sind.<br />

Luft, Klima und Klimaschutz<br />

Erhebliche oder nachhaltige Auswirkungen auf die Luft und das Klima sind durch die<br />

Aufstellung dieses Bebauungsplanes nicht zu erwarten, da durch die vorgesehene Bebauung<br />

unter Berücksichtigung der vorgegebenen lockeren Bebauung mit viel Freifläche und der<br />

geringen Bauhöhe keine wesentlichen Beeinträchtigungen des Luftaustausches, der<br />

Besonnung etc. zu erwarten sind. Mit Blick auf eine klimaangepasste Bauleitplanung wird<br />

zudem folgender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen:<br />

Aus Gründen des Klimaschutzes und der Wirtschaftlichkeit ist vom Bauherrn ein<br />

Energiestandard der Gebäude anzustreben, der über dem Anforderungsniveau der geltenden<br />

rechtlichen Bestimmungen (z.B. Energieeinsparverordnung – EnEV) liegt. Es empfiehlt sich,<br />

zur Planung der im Einzelfall sinnvollen Maßnahmen frühzeitig einen qualifizierten<br />

Energieberater (z.B. Energieberatung der Verbraucherzentrale, Wärmeschutzsachverständigen)<br />

hinzuzuziehen.<br />

Des Weiteren wird den Bauherren empfohlen, regenerative Energien (z.B. Solarenergie) zu<br />

nutzen sowie unbelastetes Niederschlagswasser (z.B. von Dachflächen) für Bewässerungszwecke<br />

zu verwenden (Regentonne).<br />

Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Denkmalpflege und Denkmalschutz<br />

Da im Plangebiet keine Baudenkmale vorhanden sind und die Vorgehensweise für den Fall des<br />

Fundes von Bodendenkmalen im Bebauungsplan festgelegt ist, sind erhebliche oder<br />

nachhaltige Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter nicht zu erwarten.


18<br />

Eingriffsbilanzierung<br />

Im Planbereich wird bereits ein genehmigter Schiffsausrüsterbetrieb betrieben. Bauflächen<br />

erstrecken sich im SO(1)-Bereich somit auf bereits befestigten Betriebsflächen. Der übrige<br />

Bereich wird intensiv landwirtschaftlich genutzt und mit Blick auf das geplante Ferienwohnen mit<br />

einer Grundflächenzahl von 0,2 festgesetzt.<br />

Die Eingriffsbilanzierung erfolgt entsprechend der durch die Landesregierung Nordrhein-<br />

Westfalen herausgegebenen "Arbeitshilfe für die Bauleitplanung - Bewertung von Eingriffen in<br />

Natur und Landschaft" sowie der „Numerischen Bewertung von Biotoptypen in der<br />

Eingriffsregelung und in der Bauleitplanung in NRW“. Die Bewertung des<br />

Untersuchungsraumes wird auf der Grundlage von Biotoptypen vorgenommen.<br />

Die Biotoptypen, denen jeweils ein festgesetzter Grundwert zugeordnet ist, sind in der<br />

Biotoptypenwertliste vorgegeben. Der Grundwert der Biotoptypenwertliste bewertet den<br />

Regelfall. Bei atypischer Ausprägung der Flächen sind die Qualitätsunterschiede durch einen<br />

Korrekturfaktor auszugleichen. Diese Arbeitshilfe sieht eine Bewertung der Eingriffssituation auf<br />

der Grundlage der nachstehenden Tabelle in folgenden Schritten vor:<br />

A) Bewertung der Ausgangssituation des Untersuchungsraumes<br />

B) Bewertung des Zustands des Untersuchungsraumes gemäß den Festsetzungen<br />

des Bebauungsplanes<br />

C) Erstellung einer Gesamtbilanz<br />

A.) Ausgangszustand des Untersuchungsraumes für den Planbereich<br />

Fläche Grundwert A Gesamt-<br />

Gesamtwerflächen-<br />

Einzel-<br />

Biotope<br />

(m 2 )<br />

korrektur-<br />

faktor<br />

wert<br />

Versiegelte Flächen (Schiffsausrüsterbetrieb, 1.306 0 1 0 0<br />

Gebäude, Hof)<br />

Ackerflächen intensiv genutzt 4.053 2 1 2 8.106<br />

Summe 5.359<br />

Gesamtflächenwert A<br />

Summe 8.106<br />

B.) voraussichtlicher Zustand des Untersuchungsraumes gemäß den beabsichtigten<br />

Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />

Fläche Grundwert P Gesamtkorrektur<br />

Gesamtwerflächen-<br />

Einzel-<br />

Biotope<br />

(m 2 )<br />

-faktor<br />

wert<br />

Versiegelte Flächen (Schiffsausrüsterbetrieb, 1.306 0 1 0 0<br />

Gebäude, Hof)<br />

Überbaubare Flächen 810 0 1 0 0<br />

Anpflanzungen innerhalb des Plangebietes 562 4 1 4 2.248<br />

Private Grünflächen, unbebaute Bereiche 2.681 2 2 5.362<br />

Summe 5.359<br />

Gesamtflächenwert B<br />

Summe 7.610<br />

C.) Gesamtbilanz (Gesamtflächenwert B - Gesamtflächenwert A) = 7.610 – 8.106 = - 496


19<br />

Die Anpflanzungen im Plangebiet dienen als „Vorteilsausgleich“ für die Inanspruchnahme der<br />

Grundstücke für bauliche Zwecke. Da sich die Eingriffe in Natur und Landschaft, insbesondere<br />

durch die Bodenversiegelung, nicht vollständig durch die Maßnahmen im Plangebiet<br />

ausgleichen lassen sind externe Neuanpflanzungen auf betriebseigenen Flächen des<br />

Vorhabenträgers erforderlich.<br />

Dieser externe Ausgleich erfolgt durch Anpflanzung einer Hecke mit landschaftsgerechten<br />

Gehölzen auf mindestens 125 m² Ackerfläche auf dem östlich zum Planbereich gelegenen<br />

Flurstück 84.<br />

Übersicht über anderweitige Lösungsmöglichkeiten<br />

Mit der Bauleitplanung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von<br />

Ferienwohnungen geschaffen werden.<br />

Das „Nasse Dreieck“ entstand 1916 in Bergeshövede mit dem Bau des Mittellandkanals, der<br />

hier an den Dortmund-Ems-Kanal anschloss. Es ist bis heute ein wichtiger Knotenpunkt in der<br />

Binnenschifffahrt.<br />

Mit dem Aufkommen der motorisierten Selbstfahrer und der Auflösung der Schleppschifffahrt<br />

gingen jedoch die Umsätze zurück, so dass das „Nasse Dreieck“ in Ergänzung zur<br />

vorhandenen gewerblichen Nutzung zu einem beliebten Ausflugsziel geworden ist.<br />

Der bestehende Schiffsausrüsterbetrieb soll weitergeführt werden, jedoch bedingt durch die<br />

wirtschaftliche Entwicklung in der Wasserschifffahrt ist hier eine Modernisierung bzw. der<br />

Umbau geboten, verbunden mit dem ergänzenden Angebot von Ferienwohnungen; dabei dient<br />

die geplante Entwicklung von Ferienwohnungen dem Ziel den Tourismus im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

<strong>Hörstel</strong> zu fördern. Die Entscheidung, den bestehenden Betrieb aufgrund der wirtschaftlichen<br />

Entwicklung in der Wasserschifffahrt zu modernisieren und den Neubau bzw. Umbau von bzw.<br />

zu Ferienwohnungen zu unterstützen, schließt andere Lösungsmöglichkeiten aus. Dies auch,<br />

da dem <strong>Stand</strong>ort eine besondere Bedeutung wegen der Lage im Raum und dem damit<br />

verbundenen unverwechselbaren Alleinstellungsmerkmal zukommt.<br />

Beschreibung der verwendeten technischen Verfahren / Methodik<br />

„Arbeitshilfe für die Bauleitplanung - Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft“ sowie<br />

„Numerische Bewertung von Biotoptypen in der Eingriffsregelung und in der Bauleitplanung in<br />

NRW“ herausgegeben von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen.<br />

Geruchsimmissionsprognose Projekt Nr. G-3859-02 vom 17.07.2013, erstellt vom Ing.-Büro<br />

Richters und Hüls, Ahaus.<br />

Stellungnahme zur Beurteilung der Geräuschsituation Projekt Nr. L-3946-01 vom 30.09.2013,<br />

erstellt vom Ing.-Büro Richters und Hüls, Ahaus.<br />

Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben<br />

Bei der Zusammenstellung der Unterlagen sind keine Schwierigkeiten aufgetreten, die<br />

herauszustellen wären.


20<br />

Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der planbedingten<br />

erheblichen Umweltauswirkungen (Monitoring)<br />

Das Monitoring dient der Überwachung der umweltrelevanten Auswirkungen der Bauleitplanung.<br />

Insbesondere soll es ein frühzeitiges Erkennen unvorhergesehener nachteiliger Auswirkungen<br />

ermöglichen, um geeignete Abhilfemaßnahmen ergreifen zu können.<br />

Die umweltrelevanten Auswirkungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Modernisierung<br />

und Umbau eines vorhandenen Schiffsausrüsterbetriebes sowie die geringfügige<br />

Inanspruchnahme von intensiv genutzten Ackerflächen für die Errichtung von<br />

Ferienwohnungen. Diese Eingriffe werden durch Maßnahmen gemäß der Eingriffsregelung<br />

durch Neuanpflanzungen ausgeglichen.<br />

Die grundsätzliche Vereinbarkeit des geplanten Ferienhausgebietes mit der<br />

Umgebungsnutzung ist mit der Geruchsimmissionsprognose Projekt Nr. G-3859-02 vom<br />

17.07.2013 und der Stellungnahme zur Beurteilung der Geräuschsituation Projekt Nr. L-3946-01<br />

vom 30.09.2013, erstellt vom Ing.-Büro Richters und Hüls, Ahaus festgestellt worden. Dies setzt<br />

voraus, dass die Pumpe zur Schiffsbetankung mit einem vorhandenen Schallleistungspegel von<br />

LWA = 97,7 dB (A) auf LWA = 88 dB (A) gemindert wird.<br />

Die Umsetzung der Planung erfolgt durch vertragliche Vereinbarungen zwischen der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Hörstel</strong> und dem Vorhabenträger sowie Auflagen in der baurechtlichen Genehmigung; dabei<br />

werden detaillierte Auflagen unter Beteiligung der Umweltschutzbehörden (Immissionsschutz,<br />

Arbeitsschutz etc.) in den Genehmigungsbescheid aufgenommen.<br />

Darüber hinaus wird auf die Informationspflicht der Umweltbehörden verwiesen, sollten durch<br />

diese unvorhergesehene Umweltauswirkungen festgestellt werden.<br />

Zusammenfassung<br />

Das Plangebiet weist aufgrund seiner Lage Besonderheiten auf:<br />

- Mit der Planung werden die Voraussetzungen zur <strong>Stand</strong>ortsicherung eines Schiffsausrüsterbetriebes<br />

im Zusammenhang mit dem Neubau von Ferienwohnungen<br />

geschaffen.<br />

- Durch die günstige Lage zwischen Riesenbeck und Bevergern am Dortmund-Ems-Kanal<br />

vor der Kulisse des Teutoburger Waldes kann das „Nasse Dreieck“ als Ausgangspunkt<br />

für unterschiedlichste Freizeit- und Tourismusaktivitäten genutzt werden. Die geplante<br />

Entwicklung von Ferienwohnungen dient dem Ziel den Tourismus im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Hörstel</strong><br />

zu fördern; dabei kommt dem <strong>Stand</strong>ort am „Nassen Dreieck“ eine besondere Bedeutung<br />

zu, da aufgrund der aufgezeigten Lage an den Schifffahrtsstraßen etc. ein<br />

unverwechselbares Alleinstellungsmerkmal gegeben ist.<br />

- Den Ferienhausgebieten gegenüber gelten regulär Schutzansprüche in Bezug auf<br />

Geruchs- und Geräuschbelastungen vergleichbar einem Wohngebiet. Wegen der Lage<br />

(DEK/Dortmund-Ems-Kanal, angrenzendes Gewerbegebiet mit Bunkerstation,<br />

Lädchen/Bistro, Reithalle, Mineralölhandel, Landwirtschaft etc.) ist für das dieser<br />

Planung zugrunde liegende Sondergebiet Ferienhäuser ein geringerer Schutzanspruch<br />

maßgebend, zumal die nordwestlich angrenzende Pferdehaltung als Nutzung für das<br />

Ferienhausgebiet gedacht ist; gleichzeitig stellt diese Pferdehaltung auch die<br />

maßgebliche Geruchsquelle für das Ferienhausgebiet dar. Die Schallquellen


21<br />

Schiffsverkehr (u.a. auch Nachtzeitraum), Bunker-/Liegestellenbetrieb,<br />

Betankung/Mineralölhandel und Verkaufsladen bedingen teilweise den Nutzungszweck<br />

des Ferienhausgebietes am Kanal und sind mit ihm untrennbar verbunden. Die in der<br />

Geruchsimmissionsprognose und in der Stellungnahme zur Geräuschsituation<br />

aufgezeigten Belastungen sind zumutbar und führen nicht zu schädlichen<br />

Umwelteinwirkungen.<br />

- Aufgrund der geringen Artenvielfalt, ohne Vorkommen seltener oder geschützter Arten<br />

und der im und an den Planbereich angrenzenden vorhandenen Nutzungen<br />

(Schiffsausrüsterbetrieb, Reithalle, Mineralölhandel, intensive landwirtschaftliche<br />

Nutzung), hat das Plangebiet nur eine geringe Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen<br />

und Tiere.<br />

- Südwestlich ist ein geschütztes Biotop nach <strong>§</strong> 62 Landesgesetz gelegen, welches<br />

künftig im Rahmen der Arrondierung des Gebietes „Beermanns Venneken“ als<br />

Naturschutzgebiet ausgewiesen wird. Erhebliche oder nachhaltige negative<br />

Auswirkungen auf das künftige Naturschutzgebiet werden nicht gesehen, zumal mit der<br />

geplanten Anpflanzung im Randbereich eine landschaftsgerechte Abgrenzung<br />

vorgenommen wird.<br />

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die von dem Vorhaben ausgehenden Auswirkungen<br />

sich im Wesentlichen auf die Modernisierung und den Umbau eines vorhandenen Schiffsausrüsterbetriebes<br />

und der geringfügigen Inanspruchnahme von intensiv genutzten Ackerflächen<br />

für die Errichtung von Ferienwohnungen beziehen.<br />

Diese Eingriffe werden durch Maßnahmen gemäß der Eingriffsregelung durch Neuanpflanzungen<br />

ausgeglichen.<br />

Aufgrund des stattfindenden Ausgleichs resultieren aus der vorliegenden Bauleitplanung keine<br />

erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen.<br />

Aufgestellt: 01.07. 2013<br />

Überarbeitet im Oktober 2013<br />

H. Spallek, Dipl./Ing.<br />

<strong>Stadt</strong>planerin + Architektin<br />

Rudolf-Diesel-Straße 7<br />

49479 Ibbenbüren<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Hörstel</strong><br />

Der Bürgermeister

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