Stand: § 3 (1) BauGB / § 4 (1) BauGB - Stadt Hörstel
Stand: § 3 (1) BauGB / § 4 (1) BauGB - Stadt Hörstel
Stand: § 3 (1) BauGB / § 4 (1) BauGB - Stadt Hörstel
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Inhaltsübersicht<br />
I. Begründung<br />
1<br />
Begründung / Umweltbericht<br />
<strong>Stand</strong>: <strong>§</strong> 3 (2) <strong>BauGB</strong> / <strong>§</strong> 4 (2) <strong>BauGB</strong><br />
zum Bebauungsplan Nr. 106<br />
„Ferienhausgebiet Kanalstraße“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Hörstel</strong><br />
im <strong>Stadt</strong>teil Riesenbeck<br />
Aufstellungsbeschluss und räumlicher Geltungsbereich<br />
Einordnung in übergeordnete Planungen<br />
Planungsanlass, Planungskonzept<br />
Sonstige Planungsinhalte<br />
II. Umweltbericht<br />
Einleitung<br />
Inhalt und Ziele des Bebauungsplanes<br />
Ziele des Umweltschutzes und ihre Berücksichtigung<br />
Beschreibung der Umwelt<br />
Menschen, betroffene Bevölkerung<br />
Landschaft, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Artenschutz<br />
Boden und Wasser<br />
Luft, Klima und Klimaschutz<br />
Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
Wirkungsgefüge, Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern<br />
Beschreibung der Umweltschutzmaßnahmen<br />
Vermeidung, Verminderung, Verringerung, Ausgleich<br />
Beschreibung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen<br />
Eingriffsbilanzierung<br />
Übersicht über anderweitige Lösungsmöglichkeiten<br />
Beschreibung der verwendeten technischen Verfahren / Methodik<br />
Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben<br />
Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der planbedingten<br />
erheblichen Umweltauswirkungen<br />
Zusammenfassung
2<br />
I. Begründung<br />
Aufstellungsbeschluss und räumlicher Geltungsbereich<br />
Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Hörstel</strong> hat am 15.05.2013 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 106<br />
"Ferienhausgebiet Kanalstraße" beschlossen.<br />
Der räumliche Geltungsbereich ist im Bebauungsplan geometrisch eindeutig festgesetzt und<br />
zudem der nachfolgenden zeichnerischen Darstellung zu entnehmen.<br />
Einordnung in übergeordnete Planungen<br />
3711-04, 3711-10<br />
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Münster ist der Planbereich als Agrarbereich und<br />
Bereich für den Schutz der Landschaft dargestellt.<br />
In der geplanten Fortschreibung zum Regionalplan für den Regierungsbezirk Münster ist der<br />
Verfahrensbereich als Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich mit der Freiraumfunktion Schutz<br />
der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung dargestellt.<br />
Gemäß Landesentwicklungsplan LEP IV ist der Planbereich der Lärmschutzzone „C“ des<br />
Militärflugplatzes Hopsten zuzuordnen, in der langfristig von einer Lärmbelastung zwischen
3<br />
62 dB (A) und 67 dB (A) auszugehen ist. In diesem Zusammenhang wird jedoch darauf<br />
hingewiesen, dass der Flugplatz inzwischen geschlossen wurde und mit einer Aufhebung der<br />
Lärmschutzzone zu rechnen ist.<br />
Im wirksamen Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Hörstel</strong> ist der östliche Planbereich als Flächen<br />
für die Landwirtschaft und der westlich bebaute Bereich als gewerbliche Baufläche dargestellt.<br />
Auszug aus der Fortschreibung des<br />
Regionalplanes<br />
Auszug aus dem Flächennutzungsplan<br />
Um die Festsetzungen des Bebauungsplanes mit den Darstellungen des Flächennutzungsplanes<br />
in Einklang zu bringen, wird der Flächennutzungsplan im Rahmen eines<br />
parallelen Verfahrens den städtebaulichen Zielvorstellungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Hörstel</strong> angepasst.<br />
Planungsanlass, Planungskonzept<br />
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.106 "Ferienhausgebiet Kanalstraße" sollen die<br />
planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von Ferienwohnungen geschaffen werden.<br />
Der Planbereich umfasst eine Fläche von 5.400 m² von denen bereits 1.305 m² baulich genutzt<br />
werden und ist nordwestlich von Riesenbeck im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Hörstel</strong> am sogenannten<br />
„Nassen Dreieck“ gelegen.<br />
Das „Nasse Dreieck“ entstand 1916 in Bergeshövede mit dem Bau des Mittellandkanals, der<br />
hier an den Dortmund-Ems-Kanal anschloss. Es ist bis heute ein wichtiger Knotenpunkt in der<br />
Binnenschifffahrt.<br />
Das Nasse Dreieck mit seinen Brücken und der Schleuse Bergeshövede erlebte einen<br />
wirtschaftlichen Aufschwung mit Gaststätten und Geschäften, Handwerks- und<br />
Schiffsreparaturbetrieben. Davon zeugen noch heute der Hafen, die Bunkerstationen und<br />
weitere Einrichtungen.<br />
Mit dem Aufkommen der motorisierten Selbstfahrer und der Auflösung der Schleppschifffahrt<br />
gingen jedoch die Umsätze zurück, was zu Geschäftsaufgaben führte. Im Gegenzug<br />
entwickelte sich aber das „Nasse Dreieck“ in Ergänzung zur noch vorhandenen gewerblichen<br />
Nutzung immer mehr zu einem beliebten Ausflugsziel.
4<br />
Insbesondere durch die günstige Lage des Plangebietes zwischen Riesenbeck, Bevergern und<br />
Ibbenbüren am Dortmund-Ems-Kanal vor der Kulisse des Teutoburger Waldes bietet das<br />
„Nasse Dreieck“ als Ausgangs- und Zielpunkt für unterschiedlichste Freizeit- und<br />
Tourismusaktivitäten Potenzial für weitere touristische Entwicklungen.<br />
Entlang des Dortmund-Ems-Kanals gelangt man über die Bevergerner Schleuse, die rd. 8<br />
Höhenmeter überbrückt, zum Erholungsgebiet Torfmoorsee.<br />
Reitfreunde finden im Pferdemekka Riesenbeck umfangreiche Reitwege. Zudem liegt das<br />
Turniergelände des Zucht-, Reit- und Fahrvereins Riesenbeck e.V., auf dem auch zahlreiche<br />
internationale Veranstaltungen stattfinden, direkt am Schloss Surenburg.<br />
Radtouren durch abwechslungsreiche Landschaftsgeschichte und Wandern durch die Natur<br />
haben einen besonderen Stellenwert, verbunden mit dem Gedanken Freizeit, Erholung und<br />
Naturerleben miteinander stärker zu verbinden und die Region attraktiver zu machen.<br />
Das übersichtliche System an kombinierbaren Touren und zahlreichen Themenrouten im<br />
Münsterland bietet für jeden Freizeit- und Hobbyradler das richtige Programm.<br />
Radfreunde können auf eine Vielzahl an möglichen lokalen aber auch überregionalen<br />
Radrouten oder Teilabschnitte dieser in der unmittelbaren Umgebung zurückgreifen.<br />
Zu nennen sind z.B. die „100 Schlösser Route – Nordkurs“ (Schloss Surenburg), die „<strong>Hörstel</strong>er<br />
Mühlenroute“ (Knollmanns Mühle, Reinings Mühle, Klostermühle Gravenhorst, Kleimühle,<br />
Levedags Mühle), die „Sagenroute“ im Münsterland („Hexenküche“, „Heiliges Meer“) sowie die<br />
Ibbenbürener Radelrunde zu Kloster, Kanal und Klippen (Rundkurs 10 der Radregion<br />
Münsterland).<br />
Ganz in der Nähe des Kanals bieten sich ein Botanischer Garten und Naturagart, ein 40.000 m²<br />
großes Garten- und Tauchparadies für einen Besuch an. Wer bei der Überquerung des<br />
Teutoburger Waldes eine kleine Wanderung einplant, hat bei der markanten Felsformation<br />
„Dörenther Klippen“ einen hervorragenden Ausblick in das Münsterland.<br />
Für Familien mit Kindern gilt es, den Freizeitpark Sommerrodelbahn mit Märchenwald<br />
aufzusuchen.<br />
Bereits 2006 wurde im Gutachten zur Profilierung des touristischen Angebotes im Kreis<br />
Steinfurt, erstellt von Futour München, folgendes festgestellt:<br />
Der Tourismus ist schon jetzt ein nicht unerheblicher Wirtschaftsfaktor im Kreis Steinfurt.<br />
Die Erlebnismöglichkeiten (Wassertourismus) des Kanals sollten kontinuierlich ausgebaut und<br />
weiter entwickelt werden, denn sie sind ein interessanter Zusatzbaustein in der Region und<br />
erhöhen damit die Attraktivität für Gäste.<br />
Darüber hinaus wurde in der Studie zu den Entwicklungsperspektiven von Tourismus und<br />
Freizeit in <strong>Hörstel</strong> von inspektour – Das Tourismus- und Freizeitinstitut – herausgestellt, dass<br />
das „Nasse Dreieck“ mit dem Übergang verschiedener Landschaftsformen (vom Teutoburger<br />
Wald zur münsterländischen Parklandschaft) zu einer abwechslungsreichen Landschaft mit<br />
Alleinstellungsmerkmal zählt. Zudem führen an diesem <strong>Stand</strong>ort der (über-)regionale<br />
Dortmund-Ems-Kanal-Radweg sowie der lokale Kanalweg als Rad-/Wanderweg entlang. Das<br />
landschaftliche Idyll sowie die Lage an verschiedenen ((über-)regionalen) Rad- und<br />
Wanderwegen machen damit das „Nasse Dreieck“ zu einem besonderen touristischen<br />
Freizeitangebot.
5<br />
Anlässlich eines Inhaberwechsels ist nunmehr beabsichtigt, den bestehenden<br />
Schiffsausrüsterbetrieb (Bunkerstation, Lädchen/Bistro, Betriebsleiterwohnung) weiter zu<br />
führen; dabei ist eine Verlagerung des Lädchens bzw. des Bistros auf dem Grundstück, jedoch<br />
außerhalb des Planbereiches vorgesehen. Die westlich des Planbereiches angrenzenden<br />
gewerblichen Nutzungen sowie die vorhandene Reithalle bleiben bestehen.<br />
Die Modernisierung bzw. der Umbau der im Planbereich vorhandenen Bebauung ist geplant,<br />
dabei sind hier vornehmlich – neben den notwendigen Betriebswohnungen für die angrenzende<br />
gewerbliche Nutzung – Ferienwohnungen vorgesehen sowie auf der östlichen Freifläche der<br />
Bau neuer Ferienwohnungen.<br />
Die geplante Entwicklung von Ferienwohnungen dient dem Ziel den Tourismus im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
<strong>Hörstel</strong> zu fördern; dabei kommt dem <strong>Stand</strong>ort am „Nassen Dreieck“ eine besondere<br />
Bedeutung zu, da aufgrund der aufgezeigten Lage an den Schifffahrtsstraßen etc. ein<br />
unverwechselbares Alleinstellungsmerkmal gegeben ist.<br />
Planungsrechtlich ist der jetzige <strong>Stand</strong>ort derzeit als Außenbereich im Sinne von <strong>§</strong> 35 <strong>BauGB</strong><br />
zu bewerten; damit sind Nutzungen nur i.S. des <strong>§</strong> 35 <strong>BauGB</strong> möglich. Die von den<br />
Eigentümern geplanten Nutzungen sind zum jetzigen Zeitpunkt in dem geplanten Umfang<br />
planungsrechtlich nicht durchführbar. Um den Eigentümern dennoch die gewünschten<br />
Entwicklungsmöglichkeiten zu geben, ist zur Förderung des Tourismus geplant, den Bereich<br />
des Schiffsausrüsterbetriebes sowie die östlich anschließende zur Zeit noch als<br />
landwirtschaftliche Fläche genutzte Freifläche als Sondergebiet für Ferienhäuser auszuweisen.<br />
Entsprechend den städtebaulichen Zielsetzungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Hörstel</strong> wird ein Sondergebiet für<br />
die Erholung gemäß <strong>§</strong> 10 BauNVO festgesetzt.<br />
Zur Konkretisierung des Sondergebietes wird folgende Festsetzung in den Bebauungsplan<br />
aufgenommen:<br />
Das Sondergebiet Ferienhäuser dient zu Zwecken der Erholung dem touristisch genutzten<br />
Wohnen und den dazugehörigen Anlagen und Einrichtungen zur Versorgung des Gebietes.<br />
Zulässig sind innerhalb des als SO(1) festgesetzten Bereiches:<br />
1. die Errichtung von Ferienwohnungen und den dazugehörigen Nebenanlagen, Garagen<br />
und Stellplätzen<br />
2. je eine Wohnung für den Betriebsinhaber, den Betriebsleiter der Ferienwohnanlage und<br />
den Betriebsleiter des westlich angrenzenden vorhandenen Mineralölhandels<br />
3. Anlagen und Einrichtungen für die Ver- und Entsorgung, Platzverwaltung,<br />
Sanitäreinrichtungen etc.<br />
Zulässig sind innerhalb des als SO(2) festgesetzten Bereiches:<br />
4. ausschließlich die Errichtung von Ferienwohnungen und den dazugehörigen<br />
Nebenanlagen, Garagen und Stellplätze.<br />
Die überbaubare Fläche auf dem bereits bebauten Grundstück (SO(1)-Bereich) wird unter<br />
Berücksichtigung des Bestandes mit einer maximalen Grundflächenzahl von 0,6 und einer<br />
maximalen Geschossflächenzahl von 0,8 in offener maximal zweigeschossiger Bauweise<br />
festgesetzt.<br />
Der geplante Neubau von Ferienhäusern im SO(2)-Bereich soll dem Gebietstyp angepasst in<br />
aufgelockerter und wenig massiver Form erfolgen. Dementsprechend werden die<br />
überbaubaren Flächen in Verbindung mit einer eingeschossigen offenen Bauweise, einer
6<br />
maximalen Grundflächenzahl von 0,2 und einer maximal zulässigen Gebäude- bzw. Traufhöhe<br />
festgesetzt.<br />
Dabei soll besonders mit der Begrenzung der Gebäude- und Traufhöhe erreicht werden, dass<br />
die Baukörper sich harmonisch in die natürliche Umgebung einfügen. Gleichzeitig kann mit der<br />
vorgegebenen Höhenbegrenzung die Wirkung auf die Landschaft weitgehend gering gehalten<br />
werden.<br />
Um eine landschaftsgerechte Einbindung des Ferienhausgebietes zu erreichen wird ein 5 m<br />
breites Pflanzgebot entlang der östlichen und südlichen Plangebietsgrenze in den<br />
Bebauungsplan aufgenommen.<br />
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt wie bisher über die Kanalstraße; dabei wird das<br />
Ferienhausgebiet über die nordwestlich angrenzende Wegeparzelle (Flurstück 82) außerhalb<br />
des im Plan festgesetzten Pflanzgebotes angebunden.<br />
Sonstige Planungsinhalte<br />
Natur und Landschaft<br />
Der Planbereich befindet sich nordwestlich der Ortslage von Riesenbeck und umfasst<br />
landwirtschaftliche Nutzflächen sowie das Grundstück eines Schiffsausrüsterbetriebes. Im<br />
Nordosten wird das Plangebiet vom Dortmund-Ems-Kanal, im Südosten durch eine 10 KV-<br />
Freileitung, im Südwesten von der Straße Kanalstraße und im Nordwesten durch ein<br />
angrenzendes Gewerbegebiet mit Reithalle begrenzt. Angrenzende Nutzungen im Umfeld sind<br />
Acker- und Grünlandflächen mit einzelnen Gehölzstrukturen sowie Gewerbeflächen.<br />
Südwestlich des Plangebietes ist ein geschütztes Biotop nach <strong>§</strong> 62 Landesgesetz (GB-3711-<br />
214) gelegen. Das Biotop besteht aus Röhrichten, natürlich oder naturnah sowie unverbaute<br />
stehende Binnengewässer sowie aus Bruch- und Sumpfwäldern. In einem Entwurf der<br />
Bezirksregierung Münster – Höhere Landschaftsbehörde, zur Ausweisung des Gebietes<br />
„Beermanns Venneken“ als Naturschutzgebiet, wird neben zwei westlich angrenzenden<br />
Teilbereichen die geschützte Biotopfläche als künftiges Naturschutzgebiet ausgewiesen.<br />
Der Verfahrensbereich sowie das geschützte Biotop aus dem Biotopkataster des LANUV<br />
(Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz) sind Teil der Biotopverbundfläche VB-<br />
MS-3711-005 mit regionaler Bedeutung. Nördlich des Dortmund-Ems-Kanals befindet sich eine<br />
Biotopverbundfläche VB-MS-3711-003 mit landesweiter Bedeutung.<br />
Aufgrund der geringen Artenvielfalt, ohne Vorkommen seltener oder geschützter Arten und der<br />
im und an den Planbereich angrenzenden vorhandenen Nutzungen (Schiffsausrüsterbetrieb,<br />
Reithalle, Mineralölhandel, intensive landwirtschaftliche Nutzung) hat das Plangebiet nur eine<br />
geringe Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere.<br />
Mit der geplanten baulichen Nutzung der bisher landwirtschaftlichen Flächen wird ein Eingriff in<br />
Natur und Landschaft, insbesondere durch die Versiegelung bisher landwirtschaftlich genutzter<br />
Flächen, hervorgerufen. Dieser Eingriff wird sowohl innerhalb als auch außerhalb des<br />
Planbereiches durch Neuanpflanzungen auf betriebseigenen Flächen des Vorhabenträgers<br />
ausgeglichen.<br />
Immissionsschutz<br />
Auf den Planbereich wirken Geruchs- und Geräuschbelastungen ein, die nachstehend näher<br />
beschrieben und zudem gutachterlich untersucht worden sind.
7<br />
Laut Kommentar zur Baunutzungsverordnung (Fickert/Fieseler) wird gegenüber Geräuschen<br />
den Ferienhausgebieten regulär der Schutzanspruch eines Allgemeinen Wohngebietes<br />
zugewiesen.<br />
Wegen der Lage (DEK/Dortmund-Ems-Kanal, angrenzendes Gewerbegebiet mit Bunkerstation,<br />
Lädchen/Bistro, Reithalle, Mineralölhandel etc.) ist für das dieser Planung zugrunde liegende<br />
Sondergebiet Ferienhäuser der Schutzanspruch eines Mischgebietes maßgebend, zumal die<br />
Schallquellen Schiffsverkehr (u.a. auch Nachtzeitraum), Bunker-/Liegestellenbetrieb,<br />
Betankung/Mineralölhandel und Verkaufsladen den Nutzungszweck des Ferienhausgebietes<br />
am Kanal teilweise bedingen und mit ihm untrennbar verbunden sind.<br />
Die Vereinbarkeit der geplanten Nutzung wird mit der Stellungnahme zur Beurteilung der<br />
Geräuschsituation Projekt Nr. L-3946-01 vom 30.09.2013, erstellt vom Ing.-Büro Richters und<br />
Hüls, Ahaus aufgezeigt, dabei wird vorausgesetzt, dass die Pumpe zur Schiffsbetankung mit<br />
einem vorhandenen Schallleistungspegel von LWA = 97,7 dB (A) eine Minderung auf LWA = 88<br />
dB (A) erfährt.<br />
Gegenüber Gerüchen wird Ferienhausgebieten der Schutzanspruch eines Wohngebietes<br />
zugestanden.<br />
Gemäß der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) gilt eine Geruchsbelastung innerhalb von<br />
Wohngebieten in der Regel als erhebliche Belästigung, wenn die Gesamtbelastung eine<br />
Geruchsstundenhäufigkeit von 10 % der Jahresstunden überschreitet. Wegen der Lage im<br />
landwirtschaftlichen Raum und der Verknüpfung der nordwestlich angrenzenden Pferdehaltung<br />
mit dem Ferienhausgebiet wird bezogen auf die Geruchssituation ein Immissionswert analog<br />
eines Dorfgebietes (15 %) angesetzt. Auch wenn die Pferdehaltung nicht innerhalb des<br />
Planbereiches gelegen ist, so ist sie doch auch als Nutzung für dieses Ferienhausgebiet<br />
gedacht. Gleichzeitig ist diese Pferdehaltung maßgebliche Geruchsquelle für das<br />
Ferienhausgebiet. Aufgrund dieser Verknüpfung der Pferdehaltung mit dem Ferienhausgebiet<br />
kann die Geruchsbelastung im westlichen Planbereich des Ferienhausgebietes von 15 %<br />
hingenommen werden. Für einen Großteil des Planbereiches ist eine<br />
Geruchsstundenhäufigkeit von 11 % bzw. 12 % ermittelt worden. Die im westlichen<br />
Randbereich ermittelte 15%ige Geruchsbelastung führt nicht zu schädlichen<br />
Umwelteinwirkungen.<br />
Ausgehend vom Schifffahrtsbetrieb sind Erschütterungs-/Schwingungsimmissionen im<br />
Nahbereich des Kanals möglich. Vorsorglich wird daher folgender Hinweis in den<br />
Bebauungsplan aufgenommen:<br />
Es wird empfohlen im Rahmen der Detailplanung (Erstellung der Gebäudeplanung) möglichen<br />
Erschütterungs-/Schwingungsimmissionen durch Schifffahrtsbetrieb im Nahbereich zum<br />
Dortmund-Ems-Kanal durch den Einbau einer Schwingungsisolierung (z.B. Federn,<br />
Gummimatten etc.) vorzubeugen. Ansprüche auf Entschädigungen aufgrund von Immissionen<br />
die durch den Betrieb des DEK entstehen (Lärm, Vibrationen, Wasser) bestehen nicht bzw.<br />
sind ausgeschlossen.<br />
Altlasten, Altstandorte, Altablagerungen<br />
Das Grundstück der Tankanlage (Kanalstraße 141) ist im Kataster über Altlasten und<br />
altlastenverdächtige Flächen unter der lfd. Nr.: 04-36 registriert.<br />
Im Jahre 2004 wurden im Rahmen einer Gefahrermittlung im Auftrag des Kreises Steinfurt<br />
Untersuchungen auf schädliche Bodenveränderungen im Bereich potentieller, nutzungsspezifischer<br />
Eintragsquellen (Tanks/tanktechnische Einrichtungen) vorgenommen.<br />
Im Bereich eines Abfüllplatzes wurden hierbei Belastungen durch Mineralölkohlenwasserstoffe<br />
festgestellt, die unter gutachterlicher Begleitung im Auftrag der Grundstückseigentümerin durch<br />
Bodenaustausch beseitigt wurden. Diese Teilfläche befindet sich westlich, direkt angrenzend an<br />
den Planbereich.
8<br />
An den innerhalb des Planbereiches noch vermutlich befindlichen tanktechnischen<br />
Einrichtungen wurden keine relevanten Schadstoffbelastungen im Boden nachgewiesen.<br />
Derzeit besteht daher kein Hinweis auf einen konkreten Verdacht einer schädlichen<br />
Bodenveränderung. In diesem Zusammenhang wird auf evtl. wasserrechtliche Restriktionen<br />
hingewiesen. Zudem sind erdbauliche Arbeiten in diesen Bereichen vorsorglich unter<br />
gutachterlicher Begleitung durchzuführen.<br />
Entsprechende Hinweise sind in den Bebauungsplan aufgenommen worden.<br />
Ver- und Entsorgung, Gewässer<br />
Die Versorgung des Verfahrensbereiches mit Wasser, Gas, Strom und Telekommunikationsleitungen<br />
erfolgt durch die zuständigen Versorgungsträger.<br />
Unter Beachtung der Bestimmungen des geltenden Abfallgesetzes werden die anfallenden<br />
Abfallstoffe eingesammelt und ordnungsgemäß entsorgt.<br />
Innerhalb des Gemeindegebietes werden in ausreichendem Maße an geeigneten Stellen<br />
Depot-Container zur Sammlung wiederverwertbarer Abfallstoffe aufgestellt. Aus Gründen der<br />
notwendigen Flexibilität wird jedoch auf eine Festsetzung entsprechender <strong>Stand</strong>orte im<br />
Bebauungsplan verzichtet.<br />
Entlang der östlichen Planbereichsgrenze verläuft eine 10 KV Freileitung mit einem beidseitig<br />
8 m breiten Schutzstreifen. Im Bebauungsplan ist vorgegeben, dass im Bereich des<br />
Schutzstreifens nur Gehölze mit geringer Wuchshöhe Verwendung finden dürfen.<br />
Die 30 KV Freileitung, die ca. 9 m weiter westlich verläuft, wurde bereits südlich des Dortmund-<br />
Ems-Kanals unterirdisch verlegt. Die Trasse für das 30 KV Erdkabel verläuft dabei innerhalb<br />
des Planbereiches östlich der vorhandenen Bebauung und ist entsprechend mit einer mit<br />
einem Leitungsrecht zu belastenden Fläche versehen. Nordöstlich außerhalb des<br />
Planbereiches sind Leitungsmasten vorhanden, von denen aus die Elektroversorgung über<br />
Freileitungen (10KV, 30KV) nach Nordosten über den Kanal geführt wird.<br />
Unter Beachtung der Bestimmungen des geltenden Abfallgesetzes werden die anfallenden<br />
Abfallstoffe eingesammelt und ordnungsgemäß entsorgt.<br />
Das anfallende Schmutzwasser wird über eine vorhandene Druckrohrleitung der Kanalisation in<br />
der Kanalstraße zugeführt.<br />
Das Niederschlagswasser wird vor Ort versickert bzw. in ein Gewässer eingeleitet.<br />
Gewässer sind im Planbereich nicht vorhanden.<br />
Nordöstlich grenzt der Planbereich an den Dortmund-Ems-Kanal (DEK) an.<br />
Im betreffenden Kanalabschnitt befindet sich die Liegestelle Bergeshövede.<br />
Baudenkmale, Bodendenkmale<br />
Innerhalb des Planbereiches als auch im Umfeld befinden sich keine Baudenkmale noch<br />
sonstige Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW) bzw. Objekte, die im<br />
Verzeichnis des zu schützenden Kulturgutes der <strong>Stadt</strong> <strong>Hörstel</strong> von 1983, ausgestellt vom<br />
Westfälischen Amt für Denkmalpflege, enthalten sind.<br />
Sollten Bodendenkmäler entdeckt werden, wird durch entsprechenden Hinweis im<br />
Bebauungsplan sichergestellt, dass dies der <strong>Stadt</strong> und dem Amt für Bodendenkmalpflege<br />
unverzüglich angezeigt wird.
9<br />
Bergbau<br />
Der Planbereich liegt über einem verliehenen Bergwerksfeld, ohne dass bisher der Abbau<br />
umgegangen ist, umgeht oder in absehbarer Zeit umgehen wird.<br />
Kampfmittelvorkommen<br />
Kampfmittelvorkommen sind für den Planbereich nicht bekannt.<br />
Bodenordnung, Kosten<br />
Bodenordnende Maßnahmen durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Hörstel</strong> sind nicht erforderlich. Die Planbereichsflächen<br />
sind im Eigentum des Vorhabenträgers.<br />
Über einen entsprechenden städtebaulichen Vertrag zwischen der <strong>Stadt</strong> und dem<br />
Vorhabenträger wird geregelt, dass die mit der Durchführung des Bebauungsplanes<br />
verbundenen Kosten (z.B. Planungskosten, Gutachterkosten, Ausgleichskosten etc.) vom<br />
Vorhabenträger geleistet werden.
10<br />
II. Umweltbericht<br />
Seit dem Inkrafttreten des Europarechtsanpassungsgesetzes Bau am 20. Juli 2004 ist für alle<br />
Bauleitpläne eine Umweltprüfung vorzunehmen, sofern nicht die Voraussetzungen für ein<br />
vereinfachtes Verfahren nach <strong>§</strong> 13 Baugesetzbuch vorliegen.<br />
Nach <strong>§</strong> 1 des Baugesetzbuches sind bei der Aufstellung, Änderung oder Aufhebung der<br />
Bauleitpläne insbesondere die unter Abs. 6 aufgeführten Belange zu berücksichtigen. Hierzu<br />
gehören neben anderen Belangen (z.B. Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, Bedürfnisse der<br />
Wirtschaft etc.) auch die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes, die Belange des<br />
Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere des<br />
Naturhaushaltes, des Wassers, der Luft und des Bodens sowie des Klimas.<br />
Hinsichtlich der Belange von Natur und Landschaft ist die Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes<br />
zu beachten. Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne dieses Gesetzes sind<br />
Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen, die die Leistungsfähigkeit des<br />
Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen können.<br />
Die Eingriffsregelung wird integriert im Umweltbericht abgearbeitet.<br />
Mit der <strong>BauGB</strong>-Novelle 2011 sind der Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel in<br />
Anknüpfung an den Nachhaltigkeitsgrundsatz in <strong>§</strong> 1 Abs. 5 <strong>BauGB</strong> sozusagen als<br />
Programmsatz in das städtebauliche Leitbild integriert worden. Dabei „soll den Erfordernissen<br />
des Klimaschutzes sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch<br />
solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden“. Die<br />
Belange des Klimaschutzes sind daher bei der Aufstellung von Bauleitplänen verstärkt in die<br />
Abwägung einzustellen.<br />
Einleitung<br />
Inhalt und Ziele der Bauleitplanung<br />
Mit der Bauleitplanung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von<br />
Ferienwohnungen geschaffen werden.<br />
Entsprechend den städtebaulichen Zielsetzungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Hörstel</strong> wird ein Sondergebiet für<br />
die Erholung gemäß <strong>§</strong> 10 BauNVO festgesetzt.<br />
Der Planbereich umfasst eine Fläche von 5.400 m² von denen bereits 1.305 m² baulich genutzt<br />
werden und ist nordwestlich von Riesenbeck im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Hörstel</strong> am sogenannten<br />
„Nassen Dreieck“ gelegen.<br />
Das „Nasse Dreieck“ entstand 1916 in Bergeshövede mit dem Bau des Mittellandkanals, der<br />
hier an den Dortmund-Ems-Kanal anschloss. Es ist bis heute ein wichtiger Knotenpunkt in der<br />
Binnenschifffahrt.<br />
Mit dem Aufkommen der motorisierten Selbstfahrer und der Auflösung der Schleppschifffahrt<br />
gingen jedoch die Umsätze zurück, das „Nasse Dreieck“ entwickelte sich in Ergänzung zur noch<br />
vorhandenen gewerblichen Nutzung zu einem beliebten Ausflugsziel.<br />
Es ist nunmehr beabsichtigt, den bestehenden Schiffsausrüsterbetrieb (Bunkerstation,<br />
Lädchen/Bistro, Betriebsleiterwohnung) weiter zu führen; dabei ist eine Verlagerung des<br />
Lädchens bzw. des Bistros auf dem Grundstück, jedoch außerhalb des Planbereiches<br />
vorgesehen. Die westlich des Planbereiches angrenzenden gewerblichen Nutzungen sowie die<br />
vorhandene Reithalle bleiben bestehen.<br />
Zur Förderung des Tourismus ist die Modernisierung bzw. der Umbau der im Planbereich<br />
vorhandenen Bebauung geplant, dabei sind hier vornehmlich notwendige Betriebswohnungen
11<br />
für die angrenzende gewerbliche Nutzung nebst Ferienwohnungen vorgesehen sowie auf der<br />
östlichen Freifläche der Bau neuer Ferienwohnungen.<br />
Die geplante Entwicklung von Ferienwohnungen dient dem Ziel den Tourismus im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
<strong>Hörstel</strong> zu fördern; dabei kommt dem <strong>Stand</strong>ort am „Nassen Dreieck“ eine besondere Bedeutung<br />
zu, da aufgrund der aufgezeigten Lage an den Schifffahrtsstraßen etc. ein unverwechselbares<br />
Alleinstellungsmerkmal gegeben ist.<br />
Auf den Planbereich wirken Geruchs- und Geräuschbelastungen ein.<br />
Die grundsätzliche Vereinbarkeit des geplanten Ferienhausgebietes mit der Umgebungsnutzung<br />
ist mit der Geruchsimmissionsprognose Projekt Nr. G-3859-02 vom 17.07.2013 und der<br />
Stellungnahme zur Beurteilung der Geräuschsituation Projekt Nr. L-3946-01 vom 30.09.2013,<br />
erstellt vom Ing.-Büro Richters und Hüls, Ahaus festgestellt worden. Dies setzt voraus, dass die<br />
Pumpe zur Schiffsbetankung mit einem vorhandenen Schallleistungspegel von LWA = 97,7 dB<br />
(A) auf LWA = 88 dB (A) gemindert wird.<br />
Mit der geplanten baulichen Nutzung der bisher landwirtschaftlichen Flächen wird ein Eingriff in<br />
Natur und Landschaft, insbesondere durch die Versiegelung bisher landwirtschaftlich genutzter<br />
Flächen, hervorgerufen. Dieser Eingriff wird sowohl innerhalb als auch außerhalb des<br />
Planbereiches durch Neuanpflanzungen auf betriebseigenen Flächen des Vorhabenträgers<br />
ausgeglichen.<br />
Ziele des Umweltschutzes und ihre Berücksichtigung<br />
Für die Bauleitplanung relevant sind die folgenden, in den Fachgesetzen und Fachplänen<br />
festgelegten Ziele des Umweltschutzes.<br />
Bundesnaturschutzgesetz, Landschaftsgesetz NRW:<br />
Natur und Landschaft sind im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu<br />
pflegen und zu entwickeln, dass<br />
1. die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts,<br />
2. die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,<br />
3. die Pflanzen- und Tierwelt sowie<br />
4. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft<br />
als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und<br />
Landschaft nachhaltig gesichert sind.<br />
Der Verursacher eines Eingriffs ist zu verpflichten, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur<br />
und Landschaft zu unterlassen sowie unvermeidbare Beeinträchtigungen innerhalb einer von<br />
der zuständigen Behörde zu bestimmenden Frist auszugleichen, soweit es zur Verwirklichung<br />
der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege erforderlich ist.<br />
Baugesetzbuch:<br />
Mit Grund und Boden soll sparsam umgegangen werden; dabei sind zur Verringerung der<br />
zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der<br />
Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen,<br />
Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenverdichtung zu nutzen sowie<br />
Bodenversiegelung auf das notwendige Maß zu begrenzen. Landwirtschaftlich, als Wald oder<br />
für Wohnzwecke genutzte Flächen sollen nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden.<br />
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung:<br />
Zweck dieses Gesetzes ist es sicherzustellen, dass bei bestimmten öffentlichen und privaten<br />
Vorhaben zur wirksamen Umweltvorsorge nach einheitlichen Grundsätzen<br />
1. die Auswirkungen auf die Umwelt frühzeitig und umfassend ermittelt, beschrieben und<br />
bewertet werden,
12<br />
2. das Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung so früh wie möglich bei allen behördlichen<br />
Entscheidungen über die Zulässigkeit berücksichtigt wird.<br />
Bundesimmissionsschutzgesetz inkl. Verordnungen:<br />
Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre<br />
sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädigenden Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie<br />
Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens von Immissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile und<br />
Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme,<br />
Strahlen und ähnliche Erscheinungen).<br />
TA Lärm:<br />
Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch<br />
Geräusche sowie deren Vorsorge.<br />
DIN 18005:<br />
Als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse für die Bevölkerung ist ein ausreichender<br />
Schallschutz notwendig.<br />
Die genannten Ziele werden nachfolgend in der Bewertung der Umweltauswirkungen sowie der<br />
Festlegung der Umweltschutzmaßnahmen berücksichtigt.<br />
Beschreibung der Umwelt<br />
Menschen, betroffene Bevölkerung<br />
Innerhalb des Planbereiches ist ein Schiffsausrüsterbetrieb (Bunkerstation, Lädchen/Bistro,<br />
Betriebsleiterwohnung) vorhanden. Westlich grenzt gewerbliche Nutzung und eine Reithalle an.<br />
Im betreffenden Kanalabschnitt befindet sich die Liegestelle Bergeshövede. Das nächste<br />
Wohnhaus im Außenbereich ist in einem Abstand von rd. 60 m südöstlich des<br />
Verfahrensbereiches gelegen. Auf den Planbereich wirken Geruchs- und Geräuschbelastungen<br />
ein.<br />
Landschaft, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Artenschutz<br />
Der Planbereich befindet sich nordwestlich der Ortslage von Riesenbeck und umfasst<br />
landwirtschaftliche Nutzflächen sowie das Grundstück eines Schiffsausrüsterbetriebes. Im<br />
Nordosten wird das Plangebiet vom Dortmund-Ems-Kanal, im Südosten durch eine 10 KV-<br />
Freileitung, im Südwesten von der Straße Kanalstraße und im Nordwesten durch ein<br />
angrenzendes Gewerbegebiet mit Reithalle begrenzt.<br />
Angrenzende Nutzungen im Umfeld sind Acker- und Grünlandflächen mit einzelnen<br />
Gehölzstrukturen sowie Gewerbeflächen.<br />
Das Plangebiet liegt im vorgesehenen Geltungsbereich des Landschaftsplanes LP-Nr. 6<br />
„Ibbenbüren-Süd / <strong>Hörstel</strong>-Süd“, für den bisher lediglich ein Aufstellungsbeschluss gefasst<br />
wurde.<br />
Naturräumlich liegt das Gelände in der Untereinheit 535.33 „Ibbenbürener Senke“ in der<br />
Haupteinheit 535 „Osnabrücker Hügelland“. Die hier verbreiteten geologischen Ablagerungen<br />
sind Sande und Lehme. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen werden überwiegend als<br />
Grünland z.T. auch ackerbaulich genutzt.<br />
Südwestlich des Plangebietes ist ein geschütztes Biotop nach <strong>§</strong> 62 Landesgesetz (GB-3711-<br />
214) gelegen. Das Biotop besteht aus Röhrichten, natürlich oder naturnah sowie unverbaute<br />
stehende Binnengewässer sowie aus Bruch- und Sumpfwäldern. In einem Entwurf der<br />
Bezirksregierung Münster – Höhere Landschaftsbehörde, zur Ausweisung des Gebietes
13<br />
„Beermanns Venneken“ als Naturschutzgebiet, wird neben zwei westlich angrenzenden<br />
Teilbereichen die geschützte Biotopfläche als künftiges Naturschutzgebiet ausgewiesen.<br />
Der östliche Verfahrensbereich sowie das geschützte Biotop aus dem Biotopkataster des<br />
LANUV (Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz) sind Teil der<br />
Biotopverbundfläche VB-MS-3711-005 mit regionaler Bedeutung. Nördlich des Dortmund-Ems-<br />
Kanals befindet sich eine Biotopverbundfläche VB-MS-3711-003 mit landesweiter Bedeutung.<br />
Weitere Naturschutzgebiete, FFH- oder Landschaftsschutzgebiete, Wasserschutzgebiete,<br />
Naturdenkmale oder Biotope, die gem. <strong>§</strong> 62 LG NRW geschützt sind, sind für das Plangebiet<br />
und dessen Umfeld nicht angegeben.<br />
Entsprechend der standörtlichen Gegebenheiten ist die vorherrschende potentielle natürliche<br />
Vegetation im Plangebiet der Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli) mit Übergängen zum<br />
Flattergras-Buchenwald (Milio Fagetum). Kennzeichnende Bäume der natürlichen<br />
Waldgesellschaft sind insbesondere Stieleiche (Quercus robur), Hainbuche (Carpinus betulus),<br />
Buche (Fagus sylvatica) und untergeordnet Vogelkirsche (Prunus avium), Schwarzerle (Alnus<br />
glutinosa), Esche (Fraxinus excelsior), Bergahorn (Acer pseudoplatanus) und Eberesche<br />
(Sorbus aucuparia) sowie die Sträucher Hasel (Corylus avellana), Weißdorn (Crataegus<br />
oxyacantha und monogyna), Faulbaum (Rhamnus frangula) und Brombeeren (Rubus spec.).<br />
Als Gehölze der Pionier- und Ersatzgesellschaften kommen Schneeball (Virburnum opulus),<br />
Schlehe (Prunus spinosa), Hundsrose (Rosa canina), Salweide (Salix caprea), Grauweide<br />
(Salix cinerea), Zitterpappel (Populus tremula), Sandbirke (Betula pendula) und das<br />
Waldgeißblatt (Lonicera periclymenum) hinzu.<br />
Artenschutz:<br />
Als Arbeitshilfe für die Berücksichtigung der Belange des Artenschutzes in der Bauleitplanung<br />
hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) eine Liste der<br />
planungsrelevanten Arten in NRW sowie großmaßstäbliche Angaben über deren Vorkommen<br />
in den einzelnen Regionen des Landes herausgegeben (FIS). Darüber hinaus führt das LANUV<br />
ein Fundortkataster der planungsrelevanten Arten, deren Inhalte projektbezogen Verwendung<br />
finden.<br />
Im Fundortkataster des LANUV für das Vorkommen von planungsrelevanten Arten liegen für<br />
das Plangebiet und die unmittelbare Umgebung keine Angaben vor (LINFOS 04/2013).<br />
Es liegen keine weiteren Informationen über das Vorkommen planungsrelevanter Arten bzw.<br />
sonstiger geschützter Arten im Plangebiet vor. Es gibt weiterhin keine Hinweise seitens der<br />
beteiligten und zuständigen Behörden auf das Vorkommen dieser Arten. Detaillierte floristische<br />
oder faunistische Untersuchungen sind nicht vorhanden und wurden bislang auch nicht für<br />
erforderlich gehalten. Der <strong>Stadt</strong> <strong>Hörstel</strong> liegen von daher keine Informationen über das<br />
Vorkommen der oben angesprochenen planungsrelevanten Arten bzw. sonstiger geschützter<br />
Arten im Plangebiet vor.<br />
Nach der Liste der „Planungsrelevanten Arten“ in NRW für das Messtischblatt 3711 (<strong>Hörstel</strong>)<br />
bieten die im Plangebiet vorhandenen bzw. unmittelbar angrenzenden Lebensraumtypen:<br />
Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken, Äcker und Weinberge potentiell geeignete<br />
Lebensräume für 12 Fledermaus-, 4 Amphibien- und 28 Vogelarten sowie eine Reptilienart.<br />
Wegen der anthropogenen Überformung der kleinteiligen Planbereichsfläche ohne Baum- und<br />
Gehölzstrukturen, den vorhandenen Nutzungen, der begrenzenden Straße und des<br />
begrenzenden Dortmund-Ems-Kanals sowie aufgrund der Habitatausprägung und ihrer<br />
Lebensraumansprüche können die aufgezeigten planungsrelevanten Arten für das Plangebiet<br />
unberücksichtigt bleiben.
14<br />
Aus Artenschutzgründen (<strong>§</strong> 44 Abs. 1 BNatSchG ff) ist es erforderlich, unmittelbar vor den<br />
Bauarbeiten an Gebäuden zu prüfen, ob sich geschützte Tierarten oder deren Fortpflanzungsund<br />
Ruhestätten im Baubereich befinden. In diesen Fällen ist das Vorkommen unmittelbar beim<br />
Umwelt- und Planungsamt, Untere Landschaftsbehörde, des Kreises Steinfurt anzuzeigen.<br />
Boden und Wasser<br />
Altlasten, Altstandorte, Altablagerungen<br />
Naturräumlich liegt das Plangebiet in der Untereinheit 535.33 „Ibbenbürener Senke“ in der<br />
Haupteinheit 535 „Osnabrücker Hügelland“. Die hier verbreiteten geologischen Ablagerungen<br />
sind Sande und Lehme. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen werden überwiegend als<br />
Grünland z.T. auch ackerbaulich genutzt.<br />
Der Bereich des Bebauungsplanes wird von Typischem Gley und Podsol-Gley eingenommen.<br />
Auf diesen Böden befindet sich meist Grünland, auf etwas höher gelegenen Flächen auch<br />
Acker, der nur geringe Erträge erzielt.<br />
Die Gleye bestehen aus 10 - 20 dm mächtigem Mittel- und Feinsanden, stellenweise auch<br />
schwach lehmigen und schluffigen Sanden aus Nachschüttsanden des Mittelpleistozän und<br />
aus Terrassenablagerungen des Jungpleistozän, zum Teil auch aus Flugsandablagerungen<br />
des Jungpleistozän bis Holozän. In tieferen Bodenschichten finden sich lehmige, schwach<br />
steinige Sande und sandige Lehme aus der Grundmoräne (Mittelpleistozän) und stellenweise<br />
aus Solifluktionsbildung (Jungpleistozän).<br />
Die Böden weisen eine geringe Sorptionsfähigkeit und eine hohe Wasserdurchlässigkeit auf.<br />
Die beschriebenen Podsol-Gleye und Typische Gleye sind keine schutzwürdigen Böden nach<br />
dem BBodSchG.<br />
Gewässer sind im Planbereich nicht vorhanden.<br />
Nordöstlich grenzt der Planbereich an den Dortmund-Ems-Kanal (DEK) an.<br />
Im betreffenden Planabschnitt befindet sich die Liegestelle Bergeshövede.<br />
Das Grundstück der Tankanlage (Kanalstraße 141) ist im Kataster über Altlasten und<br />
altlastenverdächtige Flächen unter der lfd. Nr.: 04-36 registriert.<br />
Im Jahre 2004 wurden im Rahmen einer Gefahrermittlung im Auftrag des Kreises Steinfurt<br />
Untersuchungen auf schädliche Bodenveränderungen im Bereich potentieller, nutzungsspezifischer<br />
Eintragsquellen (Tanks/tanktechnische Einrichtungen) vorgenommen.<br />
Im Bereich eines Abfüllplatzes wurden hierbei Belastungen durch Mineralölkohlenwasserstoffe<br />
festgestellt, die unter gutachterlicher Begleitung im Auftrag der Grundstückseigentümerin durch<br />
Bodenaustausch beseitigt wurden. Diese Teilfläche befindet sich westlich, direkt angrenzend an<br />
den Planbereich.<br />
An den innerhalb des Planbereiches noch vermutlich befindlichen tanktechnischen<br />
Einrichtungen wurden keine relevanten Schadstoffbelastungen im Boden nachgewiesen.<br />
Derzeit besteht daher kein Hinweis auf einen konkreten Verdacht einer schädlichen<br />
Bodenveränderung.<br />
Luft, Klima und Klimaschutz<br />
Der Verfahrensbereich liegt im Einflussbereich der Landwirtschaft, der angrenzenden<br />
Gewerbenutzung mit Reithalle und des angrenzenden Dortmund-Ems-Kanals.<br />
Der betroffene Bereich weist gegenwärtig keine hervorzuhebende Bedeutung hinsichtlich der<br />
klimatischen Verhältnisse für den Ortsbereich von Riesenbeck (Luftaustausch,<br />
Kaltluftentstehung) auf. Die vorhandene Vegetation hat lediglich Auswirkungen auf das<br />
Mikroklima durch Luftregeneration (Bindung von CO 2 und Staub).
15<br />
Den Erfordernissen des Klimaschutzes soll sowohl durch Maßnahmen die dem Klimawandel<br />
entgegenwirken, als auch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung<br />
getragen werden.<br />
Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
Denkmalpflege und Denkmalschutz<br />
Es sind keine Baudenkmale innerhalb des Plangebietes vorhanden. Innerhalb des<br />
Planbereiches als auch im Umfeld befinden sich keine Baudenkmale noch sonstige Denkmäler<br />
im Sinne des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW) bzw. Objekte, die im Verzeichnis des zu<br />
schützenden Kulturgutes der <strong>Stadt</strong> <strong>Hörstel</strong> von 1983, ausgestellt vom Westfälischen Amt für<br />
Denkmalpflege, enthalten sind.<br />
Bodendenkmale (kulturgeschichtliche Bodenfunde, d.h. Mauerwerk, Einzelfunde, aber auch<br />
Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) sind nicht bekannt, könnten aber bei<br />
Ausschachtungsarbeiten entdeckt werden.<br />
Der Planbereich liegt über einem verliehenen Bergwerksfeld, ohne dass bisher der Abbau<br />
umgegangen ist, umgeht oder in absehbarer Zeit umgehen wird.<br />
Wirkungsgefüge, Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern<br />
Es werden keine Wirkungsgefüge/Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Mensch<br />
einerseits und Tier, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima sowie Kultur- und Sachgütern<br />
andererseits erwartet, die besonders herauszustellen wären.<br />
Die Vereinbarkeit zu den einzelnen Schutzgütern hat sich bereits im Laufe der zurückliegenden<br />
Jahre gezeigt in denen hier Wanderwege und ein Aussichtspunkt mit Gedenkstein angelegt und<br />
das „Nasse Dreieck“ zu einem beliebten Ausflugsziel von Touristen und der einheimischen<br />
Bevölkerung geworden ist.<br />
Beschreibung der Umweltschutzmaßnahmen<br />
Vermeidung, Verminderung, Verringerung, Ausgleich<br />
Ein Verbrauch wertvoller Flächen für Natur und Landschaft wird vermieden, zumal die<br />
Entwicklungen im Bereich vorhandener versiegelter und intensiv landwirtschaftlich genutzter<br />
Flächen im Anschluss an eine vorhandene Bebauung vorgesehen sind.<br />
Die Entdeckung von Bodendenkmalen ist der <strong>Stadt</strong> <strong>Hörstel</strong> und dem Landschaftsverband<br />
Westfalen – Lippe, Westf. Museum für Archäologie / Amt für Bodendenkmalpflege, Münster,<br />
unverzüglich anzuzeigen und die Entdeckungsstätte mind. drei Werktage in unverändertem<br />
Zustand zu erhalten (<strong>§</strong><strong>§</strong> 15, 16 DSchG). Hierauf wird im Bebauungsplan hingewiesen.<br />
Zur Verminderung der Eingriffe in Natur und Landschaft wird den Bauherren empfohlen,<br />
regenerative Energien (z.B. Solarenergie) zu nutzen sowie unbelastetes Niederschlagswasser<br />
(z.B. von Dachflächen) für Bewässerungszwecke zu verwenden.<br />
Das Niederschlagswasser wird vor Ort versickert, verrieselt bzw. in ein Gewässer eingeleitet.<br />
Durch einen sachgerechten Umgang mit Abfällen und Abwasser auf der Grundlage geltender<br />
Gesetze werden Belastungen der Umwelt vermieden.<br />
Um die Wirkung auf das Orts- und Landschaftsbild so gering wie möglich zu halten werden<br />
Höhenbegrenzungen für die Gebäude in den Bebauungsplan aufgenommen.
16<br />
Durch die Inanspruchnahme der bisher landwirtschaftlich genutzten Ackerfläche im SO(2)-<br />
Bereich wird ein Eingriff in Natur und Landschaft vorbereitet.<br />
Dieser Eingriff wird sowohl innerhalb als auch außerhalb des Planbereiches durch<br />
Neuanpflanzungen auf betriebseigenen Flächen des Vorhabenträgers ausgeglichen.<br />
Beschreibung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen<br />
Bei einem Unterbleiben der Planung, der sog. Nullvariante, würde die bisherige Nutzung<br />
fortgeführt.<br />
Daraus würden sich keine abweichenden Umweltauswirkungen ergeben.<br />
Bei Durchführung der Planung ist folgende Entwicklung des Umweltzustands zu erwarten:<br />
Menschen, betroffene Bevölkerung<br />
Auf den Planbereich wirken Geruchs- und Geräuschbelastungen ein.<br />
Für das dieser Planung zugrunde liegende Sondergebiet Ferienhäuser ist der Schutzanspruch<br />
eines Mischgebietes maßgebend, zumal die Schallquellen Schiffsverkehr (u.a. auch<br />
Nachtzeitraum), Bunker-/Liegestellenbetrieb, Betankung/Mineralölhandel und Verkaufsladen<br />
den Nutzungszweck des Ferienhausgebietes am Kanal teilweise bedingen und mit ihm<br />
untrennbar verbunden sind.<br />
Bezogen auf die Geruchssituation wird ein Immissionswert analog eines Dorfgebietes (15 %)<br />
angesetzt. Maßgebliche Geruchsquelle für das Ferienhausgebiet ist die angrenzend an den<br />
Planbereich vorhandene Pferdehaltung, die auch als Nutzung für dieses Ferienhausgebiet<br />
gedacht ist. Aufgrund dieser Verknüpfung der Pferdehaltung mit dem Ferienhausgebiet kann die<br />
Geruchsbelastung im westlichen Planbereich des Ferienhausgebietes von 15 % hingenommen<br />
werden.<br />
Die grundsätzliche Vereinbarkeit des geplanten Ferienhausgebietes mit der Umgebungsnutzung<br />
ist mit der Geruchsimmissionsprognose Projekt Nr. G-3859-02 vom 17.07.2013 und der<br />
Stellungnahme zur Beurteilung der Geräuschsituation Projekt Nr. L-3946-01 vom 30.09.2013,<br />
erstellt vom Ing.-Büro Richters und Hüls, Ahaus festgestellt worden. Dies setzt voraus, dass die<br />
Pumpe zur Schiffsbetankung mit einem vorhandenen Schallleistungspegel von LWA = 97,7 dB<br />
(A) auf LWA = 88 dB (A) gemindert wird.<br />
Ausgehend vom Schifffahrtsbetrieb sind Erschütterungs-/Schwingungsimmissionen im<br />
Nahbereich des Kanals möglich. Vorsorglich wird hierauf im Bebauungsplan hingewiesen.<br />
Unzumutbare Beeinträchtigungen für die Menschen im Planbereich als auch im Umfeld sind<br />
nicht zu erkennen.<br />
Landschaft, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Artenschutz<br />
Hinsichtlich der Tier- und Pflanzenwelt bedeutet die Inanspruchnahme der bisher<br />
landwirtschaftlich genutzten Ackerfläche im SO(2)-Bereich einen Verlust an Lebensraum.<br />
Da die Errichtung von Ferienwohnungen ausschließlich auf Flächen mit geringer Artenvielfalt<br />
realisiert werden soll und darüber hinaus das Vorkommen seltener Pflanzen und Tiere in<br />
diesem Bereich nicht bekannt ist, sind wesentliche Beeinträchtigungen der Tier- und<br />
Pflanzenwelt sowie der biologischen Vielfalt nicht zu erwarten.<br />
Erhebliche oder nachhaltige negative Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild sind<br />
aufgrund der Planung nicht zu erwarten.<br />
Die Umsetzung der Bauleitplanung wird voraussichtlich keine erheblichen Auswirkungen auf<br />
das geschützte Biotop (GB-3711-214) oder auf die Biotopverbundfläche VB-MS-3711-003
17<br />
haben, da mit der geplanten Anpflanzung im Randbereich eine landschaftsgerechte<br />
Abgrenzung vorgenommen wird.<br />
Erhebliche Auswirkungen auf die Belange des Artenschutzes werden nach heutigem <strong>Stand</strong><br />
nicht gesehen. Verbleibende Auswirkungen werden durch die Neuanlage von Bepflanzungen<br />
vermindert bzw. vermieden.<br />
Eine Betroffenheit durch den Verlust von Lebensräumen oder eine Beeinträchtigung der<br />
ökologischen Funktion der Fortpflanzungsstätten sind voraussichtlich nicht zu erwarten.<br />
Boden und Wasser<br />
Altlasten, Altstandorte, Altablagerungen<br />
Auswirkungen auf den Boden sind insofern zu erwarten, als durch die zusätzliche<br />
Inanspruchnahme bisher unversiegelter Flächen für die Errichtung von Ferienwohnungen der<br />
Mutterboden abgetragen und die Bodenoberfläche versiegelt wird, so dass diese Flächen keine<br />
ökologische Regelungsfunktion mehr übernehmen können.<br />
Erhebliche oder nachhaltige Auswirkungen auf das Grundwasser sind nicht zu erwarten, zumal<br />
das anfallende Niederschlagswasser vor Ort verbleibt.<br />
Da Schadstoffbelastungen nicht völlig ausgeschlossen werden können wird im Bebauungsplan<br />
vorsorglich darauf hingewiesen, dass erdbauliche Arbeiten im Bereich vorhandener<br />
tanktechnischer Einrichtungen unter gutachterlicher Begleitung unter Beteiligung der Unteren<br />
Bodenbehörde und Unteren Wasserbehörde (Kreis Steinfurt) durchzuführen sind.<br />
Luft, Klima und Klimaschutz<br />
Erhebliche oder nachhaltige Auswirkungen auf die Luft und das Klima sind durch die<br />
Aufstellung dieses Bebauungsplanes nicht zu erwarten, da durch die vorgesehene Bebauung<br />
unter Berücksichtigung der vorgegebenen lockeren Bebauung mit viel Freifläche und der<br />
geringen Bauhöhe keine wesentlichen Beeinträchtigungen des Luftaustausches, der<br />
Besonnung etc. zu erwarten sind. Mit Blick auf eine klimaangepasste Bauleitplanung wird<br />
zudem folgender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen:<br />
Aus Gründen des Klimaschutzes und der Wirtschaftlichkeit ist vom Bauherrn ein<br />
Energiestandard der Gebäude anzustreben, der über dem Anforderungsniveau der geltenden<br />
rechtlichen Bestimmungen (z.B. Energieeinsparverordnung – EnEV) liegt. Es empfiehlt sich,<br />
zur Planung der im Einzelfall sinnvollen Maßnahmen frühzeitig einen qualifizierten<br />
Energieberater (z.B. Energieberatung der Verbraucherzentrale, Wärmeschutzsachverständigen)<br />
hinzuzuziehen.<br />
Des Weiteren wird den Bauherren empfohlen, regenerative Energien (z.B. Solarenergie) zu<br />
nutzen sowie unbelastetes Niederschlagswasser (z.B. von Dachflächen) für Bewässerungszwecke<br />
zu verwenden (Regentonne).<br />
Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
Denkmalpflege und Denkmalschutz<br />
Da im Plangebiet keine Baudenkmale vorhanden sind und die Vorgehensweise für den Fall des<br />
Fundes von Bodendenkmalen im Bebauungsplan festgelegt ist, sind erhebliche oder<br />
nachhaltige Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter nicht zu erwarten.
18<br />
Eingriffsbilanzierung<br />
Im Planbereich wird bereits ein genehmigter Schiffsausrüsterbetrieb betrieben. Bauflächen<br />
erstrecken sich im SO(1)-Bereich somit auf bereits befestigten Betriebsflächen. Der übrige<br />
Bereich wird intensiv landwirtschaftlich genutzt und mit Blick auf das geplante Ferienwohnen mit<br />
einer Grundflächenzahl von 0,2 festgesetzt.<br />
Die Eingriffsbilanzierung erfolgt entsprechend der durch die Landesregierung Nordrhein-<br />
Westfalen herausgegebenen "Arbeitshilfe für die Bauleitplanung - Bewertung von Eingriffen in<br />
Natur und Landschaft" sowie der „Numerischen Bewertung von Biotoptypen in der<br />
Eingriffsregelung und in der Bauleitplanung in NRW“. Die Bewertung des<br />
Untersuchungsraumes wird auf der Grundlage von Biotoptypen vorgenommen.<br />
Die Biotoptypen, denen jeweils ein festgesetzter Grundwert zugeordnet ist, sind in der<br />
Biotoptypenwertliste vorgegeben. Der Grundwert der Biotoptypenwertliste bewertet den<br />
Regelfall. Bei atypischer Ausprägung der Flächen sind die Qualitätsunterschiede durch einen<br />
Korrekturfaktor auszugleichen. Diese Arbeitshilfe sieht eine Bewertung der Eingriffssituation auf<br />
der Grundlage der nachstehenden Tabelle in folgenden Schritten vor:<br />
A) Bewertung der Ausgangssituation des Untersuchungsraumes<br />
B) Bewertung des Zustands des Untersuchungsraumes gemäß den Festsetzungen<br />
des Bebauungsplanes<br />
C) Erstellung einer Gesamtbilanz<br />
A.) Ausgangszustand des Untersuchungsraumes für den Planbereich<br />
Fläche Grundwert A Gesamt-<br />
Gesamtwerflächen-<br />
Einzel-<br />
Biotope<br />
(m 2 )<br />
korrektur-<br />
faktor<br />
wert<br />
Versiegelte Flächen (Schiffsausrüsterbetrieb, 1.306 0 1 0 0<br />
Gebäude, Hof)<br />
Ackerflächen intensiv genutzt 4.053 2 1 2 8.106<br />
Summe 5.359<br />
Gesamtflächenwert A<br />
Summe 8.106<br />
B.) voraussichtlicher Zustand des Untersuchungsraumes gemäß den beabsichtigten<br />
Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />
Fläche Grundwert P Gesamtkorrektur<br />
Gesamtwerflächen-<br />
Einzel-<br />
Biotope<br />
(m 2 )<br />
-faktor<br />
wert<br />
Versiegelte Flächen (Schiffsausrüsterbetrieb, 1.306 0 1 0 0<br />
Gebäude, Hof)<br />
Überbaubare Flächen 810 0 1 0 0<br />
Anpflanzungen innerhalb des Plangebietes 562 4 1 4 2.248<br />
Private Grünflächen, unbebaute Bereiche 2.681 2 2 5.362<br />
Summe 5.359<br />
Gesamtflächenwert B<br />
Summe 7.610<br />
C.) Gesamtbilanz (Gesamtflächenwert B - Gesamtflächenwert A) = 7.610 – 8.106 = - 496
19<br />
Die Anpflanzungen im Plangebiet dienen als „Vorteilsausgleich“ für die Inanspruchnahme der<br />
Grundstücke für bauliche Zwecke. Da sich die Eingriffe in Natur und Landschaft, insbesondere<br />
durch die Bodenversiegelung, nicht vollständig durch die Maßnahmen im Plangebiet<br />
ausgleichen lassen sind externe Neuanpflanzungen auf betriebseigenen Flächen des<br />
Vorhabenträgers erforderlich.<br />
Dieser externe Ausgleich erfolgt durch Anpflanzung einer Hecke mit landschaftsgerechten<br />
Gehölzen auf mindestens 125 m² Ackerfläche auf dem östlich zum Planbereich gelegenen<br />
Flurstück 84.<br />
Übersicht über anderweitige Lösungsmöglichkeiten<br />
Mit der Bauleitplanung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von<br />
Ferienwohnungen geschaffen werden.<br />
Das „Nasse Dreieck“ entstand 1916 in Bergeshövede mit dem Bau des Mittellandkanals, der<br />
hier an den Dortmund-Ems-Kanal anschloss. Es ist bis heute ein wichtiger Knotenpunkt in der<br />
Binnenschifffahrt.<br />
Mit dem Aufkommen der motorisierten Selbstfahrer und der Auflösung der Schleppschifffahrt<br />
gingen jedoch die Umsätze zurück, so dass das „Nasse Dreieck“ in Ergänzung zur<br />
vorhandenen gewerblichen Nutzung zu einem beliebten Ausflugsziel geworden ist.<br />
Der bestehende Schiffsausrüsterbetrieb soll weitergeführt werden, jedoch bedingt durch die<br />
wirtschaftliche Entwicklung in der Wasserschifffahrt ist hier eine Modernisierung bzw. der<br />
Umbau geboten, verbunden mit dem ergänzenden Angebot von Ferienwohnungen; dabei dient<br />
die geplante Entwicklung von Ferienwohnungen dem Ziel den Tourismus im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
<strong>Hörstel</strong> zu fördern. Die Entscheidung, den bestehenden Betrieb aufgrund der wirtschaftlichen<br />
Entwicklung in der Wasserschifffahrt zu modernisieren und den Neubau bzw. Umbau von bzw.<br />
zu Ferienwohnungen zu unterstützen, schließt andere Lösungsmöglichkeiten aus. Dies auch,<br />
da dem <strong>Stand</strong>ort eine besondere Bedeutung wegen der Lage im Raum und dem damit<br />
verbundenen unverwechselbaren Alleinstellungsmerkmal zukommt.<br />
Beschreibung der verwendeten technischen Verfahren / Methodik<br />
„Arbeitshilfe für die Bauleitplanung - Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft“ sowie<br />
„Numerische Bewertung von Biotoptypen in der Eingriffsregelung und in der Bauleitplanung in<br />
NRW“ herausgegeben von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen.<br />
Geruchsimmissionsprognose Projekt Nr. G-3859-02 vom 17.07.2013, erstellt vom Ing.-Büro<br />
Richters und Hüls, Ahaus.<br />
Stellungnahme zur Beurteilung der Geräuschsituation Projekt Nr. L-3946-01 vom 30.09.2013,<br />
erstellt vom Ing.-Büro Richters und Hüls, Ahaus.<br />
Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben<br />
Bei der Zusammenstellung der Unterlagen sind keine Schwierigkeiten aufgetreten, die<br />
herauszustellen wären.
20<br />
Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der planbedingten<br />
erheblichen Umweltauswirkungen (Monitoring)<br />
Das Monitoring dient der Überwachung der umweltrelevanten Auswirkungen der Bauleitplanung.<br />
Insbesondere soll es ein frühzeitiges Erkennen unvorhergesehener nachteiliger Auswirkungen<br />
ermöglichen, um geeignete Abhilfemaßnahmen ergreifen zu können.<br />
Die umweltrelevanten Auswirkungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Modernisierung<br />
und Umbau eines vorhandenen Schiffsausrüsterbetriebes sowie die geringfügige<br />
Inanspruchnahme von intensiv genutzten Ackerflächen für die Errichtung von<br />
Ferienwohnungen. Diese Eingriffe werden durch Maßnahmen gemäß der Eingriffsregelung<br />
durch Neuanpflanzungen ausgeglichen.<br />
Die grundsätzliche Vereinbarkeit des geplanten Ferienhausgebietes mit der<br />
Umgebungsnutzung ist mit der Geruchsimmissionsprognose Projekt Nr. G-3859-02 vom<br />
17.07.2013 und der Stellungnahme zur Beurteilung der Geräuschsituation Projekt Nr. L-3946-01<br />
vom 30.09.2013, erstellt vom Ing.-Büro Richters und Hüls, Ahaus festgestellt worden. Dies setzt<br />
voraus, dass die Pumpe zur Schiffsbetankung mit einem vorhandenen Schallleistungspegel von<br />
LWA = 97,7 dB (A) auf LWA = 88 dB (A) gemindert wird.<br />
Die Umsetzung der Planung erfolgt durch vertragliche Vereinbarungen zwischen der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Hörstel</strong> und dem Vorhabenträger sowie Auflagen in der baurechtlichen Genehmigung; dabei<br />
werden detaillierte Auflagen unter Beteiligung der Umweltschutzbehörden (Immissionsschutz,<br />
Arbeitsschutz etc.) in den Genehmigungsbescheid aufgenommen.<br />
Darüber hinaus wird auf die Informationspflicht der Umweltbehörden verwiesen, sollten durch<br />
diese unvorhergesehene Umweltauswirkungen festgestellt werden.<br />
Zusammenfassung<br />
Das Plangebiet weist aufgrund seiner Lage Besonderheiten auf:<br />
- Mit der Planung werden die Voraussetzungen zur <strong>Stand</strong>ortsicherung eines Schiffsausrüsterbetriebes<br />
im Zusammenhang mit dem Neubau von Ferienwohnungen<br />
geschaffen.<br />
- Durch die günstige Lage zwischen Riesenbeck und Bevergern am Dortmund-Ems-Kanal<br />
vor der Kulisse des Teutoburger Waldes kann das „Nasse Dreieck“ als Ausgangspunkt<br />
für unterschiedlichste Freizeit- und Tourismusaktivitäten genutzt werden. Die geplante<br />
Entwicklung von Ferienwohnungen dient dem Ziel den Tourismus im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Hörstel</strong><br />
zu fördern; dabei kommt dem <strong>Stand</strong>ort am „Nassen Dreieck“ eine besondere Bedeutung<br />
zu, da aufgrund der aufgezeigten Lage an den Schifffahrtsstraßen etc. ein<br />
unverwechselbares Alleinstellungsmerkmal gegeben ist.<br />
- Den Ferienhausgebieten gegenüber gelten regulär Schutzansprüche in Bezug auf<br />
Geruchs- und Geräuschbelastungen vergleichbar einem Wohngebiet. Wegen der Lage<br />
(DEK/Dortmund-Ems-Kanal, angrenzendes Gewerbegebiet mit Bunkerstation,<br />
Lädchen/Bistro, Reithalle, Mineralölhandel, Landwirtschaft etc.) ist für das dieser<br />
Planung zugrunde liegende Sondergebiet Ferienhäuser ein geringerer Schutzanspruch<br />
maßgebend, zumal die nordwestlich angrenzende Pferdehaltung als Nutzung für das<br />
Ferienhausgebiet gedacht ist; gleichzeitig stellt diese Pferdehaltung auch die<br />
maßgebliche Geruchsquelle für das Ferienhausgebiet dar. Die Schallquellen
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Schiffsverkehr (u.a. auch Nachtzeitraum), Bunker-/Liegestellenbetrieb,<br />
Betankung/Mineralölhandel und Verkaufsladen bedingen teilweise den Nutzungszweck<br />
des Ferienhausgebietes am Kanal und sind mit ihm untrennbar verbunden. Die in der<br />
Geruchsimmissionsprognose und in der Stellungnahme zur Geräuschsituation<br />
aufgezeigten Belastungen sind zumutbar und führen nicht zu schädlichen<br />
Umwelteinwirkungen.<br />
- Aufgrund der geringen Artenvielfalt, ohne Vorkommen seltener oder geschützter Arten<br />
und der im und an den Planbereich angrenzenden vorhandenen Nutzungen<br />
(Schiffsausrüsterbetrieb, Reithalle, Mineralölhandel, intensive landwirtschaftliche<br />
Nutzung), hat das Plangebiet nur eine geringe Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen<br />
und Tiere.<br />
- Südwestlich ist ein geschütztes Biotop nach <strong>§</strong> 62 Landesgesetz gelegen, welches<br />
künftig im Rahmen der Arrondierung des Gebietes „Beermanns Venneken“ als<br />
Naturschutzgebiet ausgewiesen wird. Erhebliche oder nachhaltige negative<br />
Auswirkungen auf das künftige Naturschutzgebiet werden nicht gesehen, zumal mit der<br />
geplanten Anpflanzung im Randbereich eine landschaftsgerechte Abgrenzung<br />
vorgenommen wird.<br />
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die von dem Vorhaben ausgehenden Auswirkungen<br />
sich im Wesentlichen auf die Modernisierung und den Umbau eines vorhandenen Schiffsausrüsterbetriebes<br />
und der geringfügigen Inanspruchnahme von intensiv genutzten Ackerflächen<br />
für die Errichtung von Ferienwohnungen beziehen.<br />
Diese Eingriffe werden durch Maßnahmen gemäß der Eingriffsregelung durch Neuanpflanzungen<br />
ausgeglichen.<br />
Aufgrund des stattfindenden Ausgleichs resultieren aus der vorliegenden Bauleitplanung keine<br />
erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen.<br />
Aufgestellt: 01.07. 2013<br />
Überarbeitet im Oktober 2013<br />
H. Spallek, Dipl./Ing.<br />
<strong>Stadt</strong>planerin + Architektin<br />
Rudolf-Diesel-Straße 7<br />
49479 Ibbenbüren<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Hörstel</strong><br />
Der Bürgermeister