Stand: § 3 (1) BauGB / § 4 (1) BauGB - Stadt Hörstel
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An den innerhalb des Planbereiches noch vermutlich befindlichen tanktechnischen<br />
Einrichtungen wurden keine relevanten Schadstoffbelastungen im Boden nachgewiesen.<br />
Derzeit besteht daher kein Hinweis auf einen konkreten Verdacht einer schädlichen<br />
Bodenveränderung. In diesem Zusammenhang wird auf evtl. wasserrechtliche Restriktionen<br />
hingewiesen. Zudem sind erdbauliche Arbeiten in diesen Bereichen vorsorglich unter<br />
gutachterlicher Begleitung durchzuführen.<br />
Entsprechende Hinweise sind in den Bebauungsplan aufgenommen worden.<br />
Ver- und Entsorgung, Gewässer<br />
Die Versorgung des Verfahrensbereiches mit Wasser, Gas, Strom und Telekommunikationsleitungen<br />
erfolgt durch die zuständigen Versorgungsträger.<br />
Unter Beachtung der Bestimmungen des geltenden Abfallgesetzes werden die anfallenden<br />
Abfallstoffe eingesammelt und ordnungsgemäß entsorgt.<br />
Innerhalb des Gemeindegebietes werden in ausreichendem Maße an geeigneten Stellen<br />
Depot-Container zur Sammlung wiederverwertbarer Abfallstoffe aufgestellt. Aus Gründen der<br />
notwendigen Flexibilität wird jedoch auf eine Festsetzung entsprechender <strong>Stand</strong>orte im<br />
Bebauungsplan verzichtet.<br />
Entlang der östlichen Planbereichsgrenze verläuft eine 10 KV Freileitung mit einem beidseitig<br />
8 m breiten Schutzstreifen. Im Bebauungsplan ist vorgegeben, dass im Bereich des<br />
Schutzstreifens nur Gehölze mit geringer Wuchshöhe Verwendung finden dürfen.<br />
Die 30 KV Freileitung, die ca. 9 m weiter westlich verläuft, wurde bereits südlich des Dortmund-<br />
Ems-Kanals unterirdisch verlegt. Die Trasse für das 30 KV Erdkabel verläuft dabei innerhalb<br />
des Planbereiches östlich der vorhandenen Bebauung und ist entsprechend mit einer mit<br />
einem Leitungsrecht zu belastenden Fläche versehen. Nordöstlich außerhalb des<br />
Planbereiches sind Leitungsmasten vorhanden, von denen aus die Elektroversorgung über<br />
Freileitungen (10KV, 30KV) nach Nordosten über den Kanal geführt wird.<br />
Unter Beachtung der Bestimmungen des geltenden Abfallgesetzes werden die anfallenden<br />
Abfallstoffe eingesammelt und ordnungsgemäß entsorgt.<br />
Das anfallende Schmutzwasser wird über eine vorhandene Druckrohrleitung der Kanalisation in<br />
der Kanalstraße zugeführt.<br />
Das Niederschlagswasser wird vor Ort versickert bzw. in ein Gewässer eingeleitet.<br />
Gewässer sind im Planbereich nicht vorhanden.<br />
Nordöstlich grenzt der Planbereich an den Dortmund-Ems-Kanal (DEK) an.<br />
Im betreffenden Kanalabschnitt befindet sich die Liegestelle Bergeshövede.<br />
Baudenkmale, Bodendenkmale<br />
Innerhalb des Planbereiches als auch im Umfeld befinden sich keine Baudenkmale noch<br />
sonstige Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW) bzw. Objekte, die im<br />
Verzeichnis des zu schützenden Kulturgutes der <strong>Stadt</strong> <strong>Hörstel</strong> von 1983, ausgestellt vom<br />
Westfälischen Amt für Denkmalpflege, enthalten sind.<br />
Sollten Bodendenkmäler entdeckt werden, wird durch entsprechenden Hinweis im<br />
Bebauungsplan sichergestellt, dass dies der <strong>Stadt</strong> und dem Amt für Bodendenkmalpflege<br />
unverzüglich angezeigt wird.