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Stand: § 3 (1) BauGB / § 4 (1) BauGB - Stadt Hörstel

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An den innerhalb des Planbereiches noch vermutlich befindlichen tanktechnischen<br />

Einrichtungen wurden keine relevanten Schadstoffbelastungen im Boden nachgewiesen.<br />

Derzeit besteht daher kein Hinweis auf einen konkreten Verdacht einer schädlichen<br />

Bodenveränderung. In diesem Zusammenhang wird auf evtl. wasserrechtliche Restriktionen<br />

hingewiesen. Zudem sind erdbauliche Arbeiten in diesen Bereichen vorsorglich unter<br />

gutachterlicher Begleitung durchzuführen.<br />

Entsprechende Hinweise sind in den Bebauungsplan aufgenommen worden.<br />

Ver- und Entsorgung, Gewässer<br />

Die Versorgung des Verfahrensbereiches mit Wasser, Gas, Strom und Telekommunikationsleitungen<br />

erfolgt durch die zuständigen Versorgungsträger.<br />

Unter Beachtung der Bestimmungen des geltenden Abfallgesetzes werden die anfallenden<br />

Abfallstoffe eingesammelt und ordnungsgemäß entsorgt.<br />

Innerhalb des Gemeindegebietes werden in ausreichendem Maße an geeigneten Stellen<br />

Depot-Container zur Sammlung wiederverwertbarer Abfallstoffe aufgestellt. Aus Gründen der<br />

notwendigen Flexibilität wird jedoch auf eine Festsetzung entsprechender <strong>Stand</strong>orte im<br />

Bebauungsplan verzichtet.<br />

Entlang der östlichen Planbereichsgrenze verläuft eine 10 KV Freileitung mit einem beidseitig<br />

8 m breiten Schutzstreifen. Im Bebauungsplan ist vorgegeben, dass im Bereich des<br />

Schutzstreifens nur Gehölze mit geringer Wuchshöhe Verwendung finden dürfen.<br />

Die 30 KV Freileitung, die ca. 9 m weiter westlich verläuft, wurde bereits südlich des Dortmund-<br />

Ems-Kanals unterirdisch verlegt. Die Trasse für das 30 KV Erdkabel verläuft dabei innerhalb<br />

des Planbereiches östlich der vorhandenen Bebauung und ist entsprechend mit einer mit<br />

einem Leitungsrecht zu belastenden Fläche versehen. Nordöstlich außerhalb des<br />

Planbereiches sind Leitungsmasten vorhanden, von denen aus die Elektroversorgung über<br />

Freileitungen (10KV, 30KV) nach Nordosten über den Kanal geführt wird.<br />

Unter Beachtung der Bestimmungen des geltenden Abfallgesetzes werden die anfallenden<br />

Abfallstoffe eingesammelt und ordnungsgemäß entsorgt.<br />

Das anfallende Schmutzwasser wird über eine vorhandene Druckrohrleitung der Kanalisation in<br />

der Kanalstraße zugeführt.<br />

Das Niederschlagswasser wird vor Ort versickert bzw. in ein Gewässer eingeleitet.<br />

Gewässer sind im Planbereich nicht vorhanden.<br />

Nordöstlich grenzt der Planbereich an den Dortmund-Ems-Kanal (DEK) an.<br />

Im betreffenden Kanalabschnitt befindet sich die Liegestelle Bergeshövede.<br />

Baudenkmale, Bodendenkmale<br />

Innerhalb des Planbereiches als auch im Umfeld befinden sich keine Baudenkmale noch<br />

sonstige Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW) bzw. Objekte, die im<br />

Verzeichnis des zu schützenden Kulturgutes der <strong>Stadt</strong> <strong>Hörstel</strong> von 1983, ausgestellt vom<br />

Westfälischen Amt für Denkmalpflege, enthalten sind.<br />

Sollten Bodendenkmäler entdeckt werden, wird durch entsprechenden Hinweis im<br />

Bebauungsplan sichergestellt, dass dies der <strong>Stadt</strong> und dem Amt für Bodendenkmalpflege<br />

unverzüglich angezeigt wird.

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