Stand: § 3 (1) BauGB / § 4 (1) BauGB - Stadt Hörstel
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Durch die Inanspruchnahme der bisher landwirtschaftlich genutzten Ackerfläche im SO(2)-<br />
Bereich wird ein Eingriff in Natur und Landschaft vorbereitet.<br />
Dieser Eingriff wird sowohl innerhalb als auch außerhalb des Planbereiches durch<br />
Neuanpflanzungen auf betriebseigenen Flächen des Vorhabenträgers ausgeglichen.<br />
Beschreibung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen<br />
Bei einem Unterbleiben der Planung, der sog. Nullvariante, würde die bisherige Nutzung<br />
fortgeführt.<br />
Daraus würden sich keine abweichenden Umweltauswirkungen ergeben.<br />
Bei Durchführung der Planung ist folgende Entwicklung des Umweltzustands zu erwarten:<br />
Menschen, betroffene Bevölkerung<br />
Auf den Planbereich wirken Geruchs- und Geräuschbelastungen ein.<br />
Für das dieser Planung zugrunde liegende Sondergebiet Ferienhäuser ist der Schutzanspruch<br />
eines Mischgebietes maßgebend, zumal die Schallquellen Schiffsverkehr (u.a. auch<br />
Nachtzeitraum), Bunker-/Liegestellenbetrieb, Betankung/Mineralölhandel und Verkaufsladen<br />
den Nutzungszweck des Ferienhausgebietes am Kanal teilweise bedingen und mit ihm<br />
untrennbar verbunden sind.<br />
Bezogen auf die Geruchssituation wird ein Immissionswert analog eines Dorfgebietes (15 %)<br />
angesetzt. Maßgebliche Geruchsquelle für das Ferienhausgebiet ist die angrenzend an den<br />
Planbereich vorhandene Pferdehaltung, die auch als Nutzung für dieses Ferienhausgebiet<br />
gedacht ist. Aufgrund dieser Verknüpfung der Pferdehaltung mit dem Ferienhausgebiet kann die<br />
Geruchsbelastung im westlichen Planbereich des Ferienhausgebietes von 15 % hingenommen<br />
werden.<br />
Die grundsätzliche Vereinbarkeit des geplanten Ferienhausgebietes mit der Umgebungsnutzung<br />
ist mit der Geruchsimmissionsprognose Projekt Nr. G-3859-02 vom 17.07.2013 und der<br />
Stellungnahme zur Beurteilung der Geräuschsituation Projekt Nr. L-3946-01 vom 30.09.2013,<br />
erstellt vom Ing.-Büro Richters und Hüls, Ahaus festgestellt worden. Dies setzt voraus, dass die<br />
Pumpe zur Schiffsbetankung mit einem vorhandenen Schallleistungspegel von LWA = 97,7 dB<br />
(A) auf LWA = 88 dB (A) gemindert wird.<br />
Ausgehend vom Schifffahrtsbetrieb sind Erschütterungs-/Schwingungsimmissionen im<br />
Nahbereich des Kanals möglich. Vorsorglich wird hierauf im Bebauungsplan hingewiesen.<br />
Unzumutbare Beeinträchtigungen für die Menschen im Planbereich als auch im Umfeld sind<br />
nicht zu erkennen.<br />
Landschaft, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Artenschutz<br />
Hinsichtlich der Tier- und Pflanzenwelt bedeutet die Inanspruchnahme der bisher<br />
landwirtschaftlich genutzten Ackerfläche im SO(2)-Bereich einen Verlust an Lebensraum.<br />
Da die Errichtung von Ferienwohnungen ausschließlich auf Flächen mit geringer Artenvielfalt<br />
realisiert werden soll und darüber hinaus das Vorkommen seltener Pflanzen und Tiere in<br />
diesem Bereich nicht bekannt ist, sind wesentliche Beeinträchtigungen der Tier- und<br />
Pflanzenwelt sowie der biologischen Vielfalt nicht zu erwarten.<br />
Erhebliche oder nachhaltige negative Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild sind<br />
aufgrund der Planung nicht zu erwarten.<br />
Die Umsetzung der Bauleitplanung wird voraussichtlich keine erheblichen Auswirkungen auf<br />
das geschützte Biotop (GB-3711-214) oder auf die Biotopverbundfläche VB-MS-3711-003